Die Juristische Fakultät der Universität Passau
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- Dorothea Hartmann
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1 Die Juristische Fakultät der Universität Passau Methodik der zivilrechtlichen Fallbearbeitung Verfassen zivilrechtlicher Hausarbeiten Sommersemester 2016 Prof. Dr. Sebastian Martens Organisatorisches Ausgabe der Hausarbeit zur Methodik Übung für das Sommersemester 2016: Donnerstag, 4. Febr (Sachverhalt zum Download in Stud.IP) Zusätzlich in Stud.IP: Merkblatt zu den Formalia (zwingende Vorgaben!) Anleitung zum Gutachtenstil (Anregung/Hilfestellung) Abgabe bis Montag, 11. April h im Sekretariat des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Römisches Recht, Europäisches Privatrecht und Europäische Rechtsgeschichte Ausschlussfrist => verspätete Arbeiten werden nicht korrigiert Für Anrechnung zum Wintersemester 2015/16: Donnerstag, 31. März h Geschätzte Bearbeitungszeit: 4 Wochen Keine Fristverlängerung bei Erkrankung am Ende der Semesterferien! Doppelte Abgabe nötig: Upload der digitalen Fassung bei ILIAS (ilias.uni passau.de) Abgabe der Papierfassung zusammen mit Ausdruck des Upload Zertifikats Methodik Übung Prof. Dr. Thomas Riehm 2 1
2 Formalia Aufbau der Hausarbeit: Titelblatt (ohne Seitenzahl): Name, Anschrift, Bezeichnung der Veranstaltung, Übungsleiter, Abgabedatum Sachverhalt (ab Seite I, römisch nummeriert) Gliederung (mit Seitenangaben) (weiter römisch nummeriert) Literaturverzeichnis (weiter römisch nummeriert) Gutachten (arabisch nummeriert, beginnend ab 1, maximal 25 Seiten) Versicherung der eigenständigen Erstellung, Quellenangabe etc. Formatierung: Fließtext: Times (New Roman), 12pt, 1,5 zeiliger Abstand Fußnoten: Times (New Roman), 10pt, einfacher Zeilenabstand Jeweils: Skalierung 100%, Zeichenabstand 100%, Laufweite: Normal Ränder: Links mind. 7,0cm, oben, unten und rechts mind. 1,5cm Orientierungswert: Gutachten hat incl. Fußnoten und Leerzeichen max. ca Zeichen Details: Siehe Merkblatt (Download in Stud.IP) Methodik Übung Prof. Dr. Thomas Riehm 3 Literaturverzeichnis Enthält alle zitierten Werke, und nur die zitierten Werke Hintergrund: Literaturverzeichnis soll ermöglichen, die zitierten Werke aufzufinden => bibliographische Angaben nötig Untergliederung in Kommentare, Lehrbücher, Monographien und Aufsätze üblich und empfehlenswert Methodik Übung Prof. Dr. Thomas Riehm 4 2
3 Literaturverzeichnis: Beispiel Kommentare Beck scher Online Kommentar zum BGB, Edition 31 (Stand: ), zit. BeckOK/Bearbeiter Münchner Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2010 ff., zit. MünchKomm/Bearbeiter Palandt, Otto (Hrsg.), Bürgerliches Gesetzbuch, 73. Auflage 2014, zit. Palandt/Bearbeiter Lehrbücher Larenz, Karl/Canaris, Claus Wilhelm, Lehrbuch des Schuldrechts, Bd. II/2, Besonderer Teil, 13. Auflage 1994, zit. Larenz/Canaris Medicus, Dieter/Petersen, Jens, Bürgerliches Recht, 23. Auflage 2011 Aufsätze Grigoleit, Hans Christoph, Abstraktion und Willensmängel Die Anfechtbarkeit des Verfügungsgeschäfts, AcP 199 (1999), S. 379 ff. Gsell, Beate, Kaufvertragliche Nacherfüllung in der Schwebe Leistungsbewirkung nach Nachfristablauf sowie bei verzögerter Wahl der Nacherfüllung durch den Käufer, Festschrift U. Huber, 2006, S. 299 ff. Herresthal, Carsten, Fälligkeit der Miete unter dem neuen Recht des Zahlungsverkehrs, NZM 2011, 833 ff. Monographien Weller, Marc Philippe, Die Vertragstreue. Vertragsbindung Naturalerfüllungsgrundsatz Leistungstreue, 2009 Mäsch, Gerald, Chance und Schaden Zur Dienstleisterhaftung bei unaufklärbaren Kausalverläufen, 2004 Methodik Übung Prof. Dr. Thomas Riehm 5 Gliederung Alle Überschriften sind enthalten Seitenzahlen sind angegeben Beispiel: Methodik Übung Prof. Dr. Thomas Riehm 6 3
4 Gliederung Methodik Übung Prof. Dr. Thomas Riehm 7 Gutachtenstil Abfolge: Obersatz Definition Subsumtion Obersatz (z.t. einschließlich Definition): Voraussetzung des Anspruchs aus 823 I BGB ist, dass A rechtswidrig und schuldhaft ein absolutes Recht oder Rechtsgut des B verletzt hat Das Vertragsangebot des B muss dem A zugegangen sein ( 130 I 1 BGB), d.h. es muss dergestalt in seinen Machtbereich gelangt sein, dass unter gewöhnlichen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen war. Konjunktiv ist meistens nicht erforderlich! Subsumtion Anwendung des Obersatzes auf den konkreten Fall Das Vertragsangebot war am 1.3. morgens in den Briefkasten des A gelegt worden, also in dessen Machtbereich gelangt. Mit Öffnung des Geschäfts um 9 Uhr war mit der Kenntnisnahme zu rechnen. Ergebnis: Daher ist das Angebot am 1.3. um 9 Uhr zugegangen. Methodik Übung Prof. Dr. Thomas Riehm 8 4
5 Ausnahmen vom Gutachtenstil Selbstverständliches darf im Urteilsstil festgehalten werden: Durch den Stich in den Oberarm hat B den Körper des A, also ein von 823 I geschütztes Rechtsgut verletzt. Aufgrund der Zerstörung der geschuldeten Vase war es objektiv unmöglich, die Leistung noch zu erbringen, so dass der Erfüllungsanspruch nach 275 I BGB erloschen ist. Im Zweifel Gutachtenstil, um keine Probleme zu übersehen Methodik Übung Prof. Dr. Thomas Riehm 9 Behandlung von Problemen Was ist ein Problem? Rechtslage ist umstritten, d.h. es werden verschiedene Auffassungen zu einer Rechtsfrage vertreten Warnsignal: str. oder a.a. in Lehrbuch oder Kommentar Wie behandle ich Probleme? Eröffnung: Was ist umstritten, und warum ist das im Fall relevant? Ob die Grundsätze der Anscheinsvollmacht auch anwendbar sind, wenn der vermeintlich Vertretene wie hier kein Kaufmann ist, ist umstritten. Darstellung der unterschiedlichen Auffassungen: Entweder nach ihren Vertretern: Die Rechtsprechung geht davon aus, dass, und begründet das damit, dass Eine Gegenmeinung in der Literatur meint demgegenüber, dass Hierfür wird angeführt, dass Besser nach dem sachlichen Argumentationsgang: Für die Anwendbarkeit spricht, dass Dagegen kann angeführt werden, dass Reihenfolge: Erst abzulehnende Ansicht(en), dann eigene Ansicht Abschließende Würdigung: Daher sind die Grundsätze hier anzuwenden Methodik Übung Prof. Dr. Thomas Riehm 10 5
6 Literaturnachweise in Fußnoten Wissenschaftliches Arbeiten setzt Auseinandersetzung mit verschiedenen Auffassungen voraus Wiedergabe fremder Meinungen unabdingbar => aber in eigenen Worten! Es ist nicht ehrenrührig, fremde Gedanken und Texte zu zitieren, sondern Zeichen wissenschaftlichen Arbeitens aber mit ehrlicher Quellenangabe! Kein fremder Gedanke ohne Nachweis in der Fußnote Grundsätzlich keine wörtlichen Zitate (unnötig) Ab drei charakteristischen Wörtern in Folge: Anführungszeichen + Fußnote (wörtliches Zitat) Wie viele Zitate? Ca Titel im Literaturverzeichnis, ca Fußnoten sind bei guten Arbeiten üblich Nur Orientierungsmarken, keine Pflichtvorgabe! Methodik Übung Prof. Dr. Thomas Riehm 11 Was wird zitiert? Für eine Auffassung immer deren Urheber ( wer hat s erfunden? ) => Primärzitate, keine Sekundärzitate Für Auffassung der Rechtsprechung: BGH, OLG (nicht: Kommentar oder Lehrbuch!) No Go: Die Rechtsprechung macht + Fußnote Palandt Keine Blindzitate => In Juris/Beck Online/Bibliothek nachprüfen! Für Literaturmeinung: Originalfundstelle, an der die Auffassung begründet wird (z.b. Aufsatz in Festschrift, Sammelband oder Zeitschrift, Monographie, ggfs. Lehrbuch oder selten Kommentar), ggfs. weitere Fundstellen, die die Meinung übernommen haben ( ebenso ) Repetitorskripten und Grundriss Lehrbücher vertreten meist keine eigene Meinung, sondern referieren nur fremde Auffassungen => dann nicht zitierfähig! Immer nur aktuellste Auflagen verwenden! Quellen: Bibliothek, Beck online, juris, Beck ebibliothek, Methodik Übung Prof. Dr. Thomas Riehm 12 6
7 Zitierweise Generell: Einheitliche Zitierweisen verwenden Z.B. Fußnoten eines Aufsatzes aus beliebiger Fachzeitschrift als Vorbild Anfangsseite von Aufsatz/Urteil und genaue Zitatseite mit genauer Fundstelle zitieren Autoren zitieren (üblicherweise kursiv) Rechtsprechung Amtliche Sammlung zitieren, wenn möglich, sonst Zeitschriften Z.B. BGHZ 146, 32, 37 oder BGH NJW 2012, 1827, 1828 Aufsätze Z.B. Müller, JZ 1978, 283, 382 oder Canaris, FS Wiegand, S. 287, 298 oder Grigoleit, AcP 199 (1999), 129, 187, oder Herresthal, in: Gsell/Herresthal (Hrsg.), Vollharmonisierung im Privatrecht, 2009, S. 187, 205 Monographien/Lehrbücher Z.B. Meier, Die Gesamtschuld, 2008, S. 82 oder Medicus/Lorenz, Schuldrecht AT, Rn. 293 Kommentare Z.B. Palandt/Grüneberg, 129 Rn. 17 oder MünchKomm/Singer, 138 Rn. 12 Methodik Übung Prof. Dr. Thomas Riehm 13 Plagiate Was ist ein Plagiat? Ausgeben fremder Gedanken oder Texte als eigene Wörtliches Plagiat: Wörtliches Abschreiben aus Lehrbuch, Kursskript, Repetitor Fall, ohne Anführungszeichen und Fußnote Inhaltliches Plagiat: Inhaltliche Übernahme eines Gedanken aus Lehrbuch etc. ohne Fußnote Vorsatz/Verschulden ist egal! Hintergrund: Nicht nur Verletzung fremden Urheberrechts, sondern v.a. Täuschung über eigene Fähigkeiten Fällt ein Plagiat auf? Elektronische Abgabe der Arbeit zum Zweck der Prüfung Korrekturassistenten sind wachsam Plagiat führt zwingend zu 0 Punkten, unabhängig von der sonstigen Qualität der Arbeit (Täuschungsversuch) => unbedingt vermeiden! Methodik Übung Prof. Dr. Thomas Riehm 14 7
8 Plagiate: Beispiele Methodik Übung Prof. Dr. Thomas Riehm 15 Literatur zur Arbeitstechnik Putzke, Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben, 4. Aufl Schimmel, Juristische Klausuren und Hausarbeiten richtig formulieren, 10. Aufl Tettinger/Mann, Einführung in die juristische Arbeitstechnik, 4. Aufl Möllers, Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten, 6. Aufl Byrd/Lehmann, Zitierfibel für Juristen, 2007 Satirisch: Schimmel, Von der hohen Kunst ein Plagiat zu fertigen. Eine Anleitung in 10 Schritten, 2011 Methodik Übung Prof. Dr. Thomas Riehm 16 8
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