Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität nach 113 SGB XI
|
|
- Nele Bergmann
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität nach 113 SGB XI Felicitas Lindner Referentin BWKG 0
2 Allgemeines Pflege-Weiterentwicklungsgesetz erfordert Änderung der bisherigen Q-Grundsätze und Maßstäbe nach 80 SGB XI a.f. (vom ) durch die Vereinbarungspartner auf Bundesebene bis Vertragspartner auf Bundesebene sind der Spitzenverband Bund der Pflegekassen, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene Die im Bundesanzeiger zu veröffentlichenden Q-Maßstäbe und Grundsätze (MuG) sind für alle Pflegekassen, deren Verbände sowie zugelassenen Einrichtungen verbindlich! 1
3 Allgemeines Regelungsinhalt der bundeseinheitlichen Grundsätze: MuG für die Qualität und die Qualitätssicherung in der Pflege MuG für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements Regelung von Anforderungen an 1. eine praxistaugliche Pflegedokumentation (in einem für die Pflegeeinrichtungen vertretbaren und wirtschaftlichen Rahmen!) 2. die Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit und Qualifikation von unabhängigen Sachverständigen und Prüfinstitutionen nach 114 Abs. 4 SGB XI 3. die methodische Zuverlässigkeit von Zertifizierungs- und Prüfverfahren nach 114 Abs. 4 SGB XI 2
4 Allgemeines Einigung über den größten Teil der Themen im Rahmen der Verhandlungen der Vertragsparteien auf Bundesebene Anrufung der Schiedsstelle Qualitätssicherung nach 113b SGB XI bezüglich der offenen strittigen Punkte Erste Sitzung der Schiedsstelle Qualitätssicherung nach 113b SGB XI am , in der die Maßstäbe und Grundsätze für die stationäre und ambulante Pflege geeint werden konnten Im Folgenden werden die Änderungen gegenüber der bisherigen Vereinbarung nach 80 SGB XI a.f., die wichtigsten, in den bisherigen Verhandlungen nicht einigungsfähigen Positionen sowie das Ergebnis der Verhandlungen vor der Schiedsstelle dargestellt: 3
5 Präambel, Grundsätze und Ziele (Ziffer 1.1) Selbstständiges und selbstbestimmtes Leben sowie Lebensqualität und Zufriedenheit des Bewohners stehen stärker im Vordergrund. Wünsche der Bewohner sind verstärkt zu berücksichtigen und die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben zu fördern. Strittig: Verankerung des Aspekts der wirtschaftlich vertretbaren Leistungen und Berücksichtigung der Leistungsausweitungen bei Vergütungsvereinbarungen zwischen Pflegekassen, Sozialhilfeträgern und Einrichtungsträgern (LE) Negierung eines Zusammenhangs zwischen Qualität und Kosten/Vergütung (LT) 4
6 Präambel, Grundsätze und Ziele (Ziffer 1.1) Schiedsstellenergebnis: Aufnahme eines neuen Satzes 2 in der Präambel, der dem Umstand Rechnung trägt, dass die jetzt verhandelte Vereinbarung eine Weiterentwicklung der Vereinbarung aus dem Jahr 1996 darstellt Ergänzung des gegenwärtigen Satzes 3 der Präambel mit nicht abschließenden Verweisen auf die untergesetzlichen Regelungen und weiteren Vereinbarungen sowie einem Verweis auf die QPR Ergänzung, dass vollstationäre Pflegeeinrichtungen die Leistungen im Rahmen der 2 Abs. 2 S. 2 und 4 Abs. 3 SGB XI erbringen 5
7 Einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (Ziffer 1.3) Neue Begriffsdefinition und Ausweitung der Leistungspflichten seitens der Einrichtungen: QM = Organisierte Maßnahmen zur Steuerung der vereinbarten Leistungserbringung und ggf. deren Verbesserung Verantwortlich für die Umsetzung des QM ist die Leitungsebene der Pflegeeinrichtung Festlegung von Qualitätszielen (Maßnahmen zur Zielerreichung werden durch einen stetigen Prozess der Planung, Ausführung, Überprüfung und ggf. Verbesserung bestimmt) 6
8 Einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (Ziffer 1.3) Neue Begriffsdefinition und Ausweitung der Leistungspflichten seitens der Einrichtungen: Dokumentation der wesentlichen Maßnahmen und Verfahren des einrichtungsinternen QM QM erfordert Einbeziehung der Erwartungen und Bewertungen der pflegebedürftigen Menschen Sicherstellung der Aufnahme, Bearbeitung und ggf. Lösung von Kundenbeschwerden 7
9 Strukturqualität Funktion der verantwortlichen Pflegefachkraft (VPFK) (Ziffer 2.2.1) Klarstellung, dass bei Abschluss eines Gesamtversorgungsvertrages eine VPFK für mehrere Einrichtungen tätig sein kann Neu: VPFK ist u.a. für Umsetzung des Pflegekonzeptes zuständig Strukturqualität Ausbildung der VPFK (Ziffer ) Einbeziehung: Gesundheitspfleger/in Hinweis, dass eine vor Inkrafttreten des AltPflG nach landesrechtlichen Vorschriften erteilte Anerkennung als staatlich anerkannte(r) Altenpfleger(in) als Erlaubnis nach 1 AltPflG anerkannt wird 8
10 Strukturqualität Weiterbildung der VPFK (Ziffer ) Konkretisierung der Inhalte der 460 Std.-Weiterbildung (mind. 20 % oder 150 Std. der Gesamtstundenzahl in Präsenzphasen) Künftig erfüllt nicht nur ein pflegewissenschaftliches Studium, sondern auch ein - betriebswirtschaftliches oder - sozialwissenschaftliches Studium die zwingenden Weiterbildungsvoraussetzungen 9
11 Strukturqualität Weiterbildung der VPFK (Ziffer ) Übergangsregelung: 1. Bestandsschutz für VPFK, bei denen die Kostenträger auf eine Weiterbildungsmaßnahme ausdrücklich verzichtet haben 2. Pflegefachkräfte, die in der Zeit vom bis als VPFK eine Tätigkeit aufgenommen haben, am entsprechend tätig waren und bei denen eine fehlende Weiterbildung von der Pflegekasse nicht beanstandet wurde müssen ab eine abgeschlossene Weiterbildung nachweisen 10
12 Achtung: Teilweise Widerspruch zu Übergangsregelungen in den einzelnen Ländern (z.b. Baden-Württemberg). Dort: 1. Bestandsschutz für vor dem bestellte und gegenüber Pflegekassen / Heimaufsicht gemeldete VPFK 2. Für alle anderen ohne Bestandsschutz: Beginn der Weiterbildung spätestens zum
13 Strukturqualität Weitere personelle Strukturanforderungen (Ziffer 2.4) Fort- und Weiterbildung (Ziffer 2.4.2) Neu: Träger ist verpflichtet, die erforderliche fachliche Qualifikation der Leitung und aller in der Pflege und Betreuung tätigen Mitarbeiter aufgrund von Einarbeitungskonzepten und durch geplante funktionsund aufgabenbezogene Fort- und Weiterbildung sicherzustellen Träger muss schriftlichen Fortbildungsplan erstellen, der vorsieht, dass alle in der Pflege und sozialen Betreuung tätigen Mitarbeiter entsprechend der individuellen Notwendigkeiten in die Fortbildungen einbezogen werden 12
14 Prozessqualität Ablauforganisation der Pflege (Ziffer 3.1) Einzug und Eingewöhnung (Ziffer ) Konkrete Umsetzung der Regelung zur Eingewöhnung strittig: Nachweisliche Umsetzung einer Konzeption mit systematischen Hilfen für den Einzug und die Eingewöhnung (LE) Konzept muss auch eine systematische Auswertung der Eingewöhnungsphase vorsehen (LT) Schiedsstellenergebnis: Neuer Satz 5 in Ziffer : Die vollstationäre Pflegeeinrichtung hat eine Konzeption mit systematischen Hilfen für den Einzug und die Eingewöhnung und setzt diese nachweislich im Sinne der Pflegebedürftigen um. 13
15 Prozessqualität Ablauforganisation der Pflege (Ziffer 3.1) Pflegeplanung und -dokumentation (Ziffer ) Aktualität strittig: Pflegezustand des pflegebedürftigen Menschen muss in der Pflegedokumentation jederzeit nachvollziehbar abgebildet sein (LT) Veränderungen des Pflegezustandes sind aktuell zu dokumentieren (LE) Schiedsstellenergebnis: Präzisierung des Begriffs aktuell durch Einschub in Satz 5 in Ziffer : Veränderungen des Pflegezustandes sind aktuell bis zur nächsten Übergabe zu dokumentieren. 14
16 Prozessqualität Ablauforganisation der Pflege (Ziffer 3.1) Pflegeplanung und -dokumentation (Ziffer ) Aussage zu Leistungen der medizinischen Behandlungspflege strittig: Aussage zu den Leistungen der medizinischen Behandlungspflege erforderlich, da die ärztlich angeordneten Maßnahmen entsprechend der Anordnung durchgeführt werden müssen (LE) Kein Regelungsbedarf (LT) Schiedsstellenergebnis: Notwendigkeit der Aufnahme einer Aussage zu den ärztlich angeordneten Leistungen Ergänzung der Ziffer um folgende Sätze 10 und 11: Die vollstationäre Pflegeeinrichtung handelt bei ärztlich verordneten Leistungen im Rahmen des ärztlichen Behandlungs- und Therapieplanes. Diese Leistungen sind in der Pflegedokumentation zu dokumentieren. 15
17 Prozessqualität Unterkunft und Verpflegung (Ziffer 3.2) Umfang der Regelungen zum Thema Hauswirtschaft strittig: Vereinbarung sehr hoher Anforderungen und Vorgaben zur Hauswirtschaft (LT) Unter der Schwerpunktsetzung des SGB XI auf der Pflegequalität ist das Geschehen zur Hauswirtschaft in den MuGs nur eingeschränkt vereinbarungsrelevant, weshalb díe Aufnahme eines sehr umfangreichen Kapitels zur Hauswirtschaft abgelehnt wird (LE) Von den Leistungserbringerverbänden (ohne VDAB) wurde ein Kompromissvorschlag vorgelegt, der die MuG an die Reichweite der Qualitätsprüfungen und die Diktion der Landesrahmenverträge anpasst und sie auf Leistungen der Unterkunft und Verpflegung begrenzt 16
18 Prozessqualität Unterkunft und Verpflegung (Ziffer 3.2) Schiedsstellenergebnis: Der Kompromissvorschlag der Leistungserbringerverbände (ohne VDAB) zu den Leistungen der Unterkunft und Verpflegung anstelle der hauswirtschaftlichen Versorgung wurde von der Schiedsstelle uneingeschränkt angenommen 17
19 Prozessqualität Dienstplangestaltung (Ziffer 3.5) Dienstplangestaltung keine zwingende Aufgabe der VPFK mehr, sondern obliegt den jeweils Verantwortlichen (Trägerentscheidung) 18
20 Ergebnisqualität (Ziffer 4) Überarbeitung der bisherigen Definition / Regelungen (insbesondere auch der Kriterien für eine gute Ergebnisqualität) In der Pflege-Dokumentation muss aktuell und nachvollziehbar dargelegt werden, ob und wie das geplante Ziel in den Bereichen - Pflege, - soziale Betreuung und - Unterkunft und Verpflegung erreicht wurde. 19
21 (vgl. Ziffer 4) sind: 20
22 21
23 I. Q-Maßstäbe und Grundsätze nach 113 SGB XI Maßnahmen der vollstationären Pflegeeinrichtung zur Qualitätssicherung und Qualitätsprüfung (Ziffer 5) Träger muss im Rahmen seines QMs dafür sorgen, dass Maßnahmen zur internen Sicherung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität nicht nur festgelegt und durchgeführt werden, sondern in ihrer Wirkung ständig überprüft werden. Maßnahmen der QS können neben Q-Zirkeln, Q-Beauftragten, Q-Konferenzen, Assessmentrunden, Weiterentwicklung von Verfahrensstandards für die Pflege und Versorgung auch - interne Audits und - externe Audits sein. 22
24 Gemeinsame Konsultation über Qualitätsfragen zwischen Einrichtung und Pflegekassen (Ziffer 6) Neu: Träger kann seinen Spitzenverband einbeziehen 23
25 Inkrafttreten, Kündigung (Ziffer 8) Künftige Neuregelung gilt im Falle der Kündigung weiter bis neue Vereinbarung in Kraft tritt Aufnahme deklaratorischer Regelungen zur Schiedsstellenfähigkeit und zur einvernehmlichen Änderung der 113er Q-Maßstäbe und Grundsätze 24
26 Weiteres Vorgehen: In der Sitzung der Schiedsstelle Qualitätssicherung konnten die MuG für die stationäre und ambulante Pflege geeint werden. Die Themen der Anforderungen an die Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit und Qualifikation von Prüfinstitutionen und unabhängigen Sachverständigen nach 114 Abs. 4 SGB XI sowie an die methodische Zuverlässigkeit von Zertifizierungs- und Prüfverfahren stehen noch aus und müssen in einer weiteren Sitzung der Schiedsstelle bearbeitet werden. 25
27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 26
Bundesministerium für Gesundheit. Bekanntmachung
Seite 1 von 8 Bundesministerium für Gesundheit des GKV-Spitzenverbandes der Pflegekassen Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen
Mehr1 Grundsätze. 1.1 Ziele. Ambulante Pflege verfolgt folgende Ziele:
Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach 113 SGB XI in der ambulanten Pflege vom 27. Mai 2011 Präambel
MehrVersorgungsvertrag. den Verbänden der gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen
Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI (Kurzzeitpflege) zwischen und den Verbänden der gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen*) BKK Landesverband Niedersachsen-Bremen
MehrGKV-Spitzenverband 1. Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene
Vereinbarung nach 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen nach 114 Abs. 1 SGB XI sowie gleichwertiger Prüfergebnisse in der
MehrQualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen aus rechtlicher Sicht. Berlin, 31. Januar 2015 Marie-Luise Schiffer-Werneburg
Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen aus rechtlicher Sicht Berlin, 31. Januar 2015 Marie-Luise Schiffer-Werneburg Übersicht I. Entwicklung der Qualitätssicherung in der Pflege 1. Pflege-Versicherungsgesetz
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Bundesrat Drucksache 766/04 (Beschluss) 05.11.04 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel 72 Abs. 2 Satz 1 SGB XI sieht vor,
MehrVereinbarung nach 25 Abs. 1 S. 3 WTPG zur Zusammenarbeit zwischen dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Baden-Württemberg, dem Prüfdienst
Vereinbarung nach 25 Abs. 1 S. 3 WTPG zur Zusammenarbeit zwischen dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Baden-Württemberg, dem Prüfdienst des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.v.,
MehrPflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS)
Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS) PTVS - 2008 PTVS - 2013 Vereinbarung nach 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen
MehrVersorgungsvertrag für teilstationäre Pflege nach 72 SGB XI
Versorgungsvertrag für teilstationäre Pflege nach 72 SGB XI zwischen Herrn Träger-Mustermann Muster-Straße 00 00000 Musterstadt - einerseits - und den Landesverbänden der Pflegekassen in Sachsen AOK PLUS
MehrRichtlinien. des GKV-Spitzenverbandes. zur Zusammenarbeit der Pflegekassen. mit anderen unabhängigen Gutachtern
Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Zusammenarbeit der Pflegekassen mit anderen unabhängigen Gutachtern (Unabhängige Gutachter-Richtlinien UGu-RiLi) nach 53b SGB XI vom 06.05.2013 Der GKV-Spitzenverband
MehrPrüfbericht nach 114ff SGB XI
Knappschaft Regionaldirektion Berlin Wilhelmstr.138-139 10963 Berlin Prüfbericht nach 114ff SGB XI Geprüfte Einrichtung: Komturstraße 18 12099 Berlin IK Nummer: 461107818 Auftragsnummer: 111222VA90000000-000001234
Mehrzwischen (Träger der Einrichtung) und AOK NORDWEST Die Gesundheitskasse. in Wahrnehmung der Aufgaben eines Landesverbandes der Pflegekassen
Versorqunqsvertraq Versorgungsvertrag Tagespflege S 72 SGBXI Xl zwischen (Träger der Einrichtung) und AOK NORDWEST Die Gesundheitskasse. in Wahrnehmung der Aufgaben eines Landesverbandes der Pflegekassen
MehrVerfahren bei Entgelterhöhungen. hungen. Stefan Wilderotter M.A. Referent, Abteilung Gesundheit Verband der Ersatzkassen e.v.
Verfahren bei Entgelterhöhungen hungen Stefan Wilderotter M.A. Referent, Abteilung Gesundheit Verband der Ersatzkassen e.v. BIVA Fortbildungsveranstaltung für Multiplikatoren und Multiplikatorinnen am
MehrHeike Brüning-Tyrell
1 Ausgewählte Rechtsfragen rund um das Thema Pflege und Eingliederungshilfe Dortmund, den 22.09.2015 Heike Brüning-Tyrell Rechtsanwältin/Fachanwältin für Sozialrecht Rechtsanwaltskanzlei Brüning-Tyrell,
MehrCheckliste zur Beantragung der Anerkennung eines rehabilitationsspezifischen Qualitätsmanagement-Verfahrens
Checkliste zur Beantragung der Anerkennung eines rehabilitationsspezifischen Qualitätsmanagement-Verfahrens (gemäß der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX) Stand: 04.06.2009
MehrGemeinsame (?) Grundsätze und Maßstäbe...
Qualitätsanforderungen aus Sicht des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Fachtagung Eching, 14. Juni 2007 Dr. med. Ottilie Randzio Ärztliche Leiterin Ressort Pflege MDK Bayern Gemeinsame (?)
MehrDie Qualitätssicherung in Deutschland
Die Qualitätssicherung in Deutschland Dr. Peter Pick Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) Jornée Nationale de l`assurance Dépendance, Mercredi, le 17 octobre
MehrHauswirtschaft in der Qualitätsprüfung des MDK
5. Fachtagung zur hauswirtschaftlichen Berufsbildung Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft (dgh) e.v. Wetzlar 24.03.2007 Hauswirtschaft in der Qualitätsprüfung des MDK Jürgen Brüggemann MDS Fachgebiet
MehrEntbürokratisierung in der Pflege
Entbürokratisierung in der Pflege - Haftungs- und sozialrechtliche Einordnung - Jörn Bachem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.v. Erfurt,
MehrMuster Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI vollstationäre Pflege
Muster Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI vollstationäre Pflege zwischen dem Pflegeheim Name der Pflegeeinrichtung...... in Trägerschaft von Name des Trägers der Pflegeeinrichtung......... und den Landesverbänden
MehrWeiterbildung zur verantwortlichen Pflegefachkraft in Einrichtungen der Altenhilfe und ambulanten Pflegediensten 2016-2017
Weiterbildung zur verantwortlichen Pflegefachkraft in Einrichtungen der Altenhilfe und ambulanten Pflegediensten 2016-2017 13.06.2016 25.07.2017 Diese Weiterbildung entspricht den Regelungen des Sozialgesetzbuchs
MehrPflegedienste / Pflegeheime Merkblatt
Pflegedienste / Pflegeheime Merkblatt Voraussetzungen für die Gründung von Pflegeeinrichtungen Was das Pflegeversicherungsgesetz regelt Bei der Gründung einer Pflegeeinrichtung (Pflegedienst oder Pflegeheim)
MehrAuditcheckliste. zur Überprüfung der Anforderungen nach 20 Abs. 2a SGB IX
Auditcheckliste zur Überprüfung der Anforderungen nach 20 Abs. 2a SGB IX In der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX sind die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes
MehrEntbürokratisierung in der Pflege Strukturmodell Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation. - Sozialrechtliche und heimrechtliche Einordnung -
Entbürokratisierung in der Pflege Strukturmodell Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation - Sozialrechtliche und heimrechtliche Einordnung - Pflegekongress Berlin, 31.01.2015 Dr. Albrecht Philipp Rechtsanwalt
Mehrzwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und
zu den grundsätzlichen Anforderungen an ein (einrichtungs-) internes Qualitätsmanagement für die Erbringung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach 23 Abs. 2 SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und der
MehrTragende Gründe. Vom 23. Januar 2014
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Qualitätsmanagement- Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung: Umsetzung des 137 Absatz 1d Satz 1 SGB V Vom 23.
MehrAnforderungen an eine Pflegedokumentation laut Maßstäben und Grundsätzen für die Qualität [ ] nach 113 SGB XI 2
2 Was muss eine Pflegedokumentation überhaupt enthalten? 2 2.1 Inhaltliche Mindestanforderungen an eine Pflegedokumentation Wo ist eigentlich geregelt, wie umfangreich die Pflegedokumentation sein muss?
MehrVertrag gemäß 89 SGB XI
Vertrag gemäß 89 SGB XI über die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung vom 12.03.2012 für Pflegedienste, die in einem der im Arbeitskreis privater Pflegevereinigungen
MehrAblauf und Inhalt einer Qualitätsprüfung durch den MDK
Ablauf und Inhalt einer Qualitätsprüfung durch den MDK Gesetzliche Grundlage 114 ff SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) Dort ist insbesondere geregelt, dass Prüfungen grundsätzlich unangemeldet stattfinden
Mehrund der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, Karlsruhe,
Gemeinsame Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung einschl. des Verfahrens zur Durchführung von Qualitätsprüfungen nach 80 SGB XI in der ambulanten Pflege vom 10. Juli 1995 (i.d.f.
MehrVersorgungsvertrag. nach 72 SGB XI (Tagespflege) zwischen. Träger. und. den Verbänden der gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen
Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI (Tagespflege) zwischen Träger und den Verbänden der gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen*) BKK Landesverband Mitte,
MehrCheckliste pflegedienstgründung.de
Checkliste Pflegedienstgründung 01 Checkliste pflegedienstgründung.de 1. Betriebsbezogene Unterlagen 1.1 Verträge und Vereinbarungen Versorgungsvertrag gem. 72 und 73 SGB XI Zulassung bei der zuständigen
MehrB E N D E R & P H I L I P P RECHTSANWÄLTE
Entbürokratisierung in der Pflege - Haftungs- und sozialrechtliche Einordnung - Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege e.v. München, 29. September 2014 Dr. Albrecht Philipp Rechtsanwalt
MehrÜbergreifender Personaleinsatz. Dr. Markus Plantholz Fachanwalt für Medizinrecht
Übergreifender Personaleinsatz Dr. Markus Plantholz Fachanwalt für Medizinrecht Vier Themenblöcke: - Verträge mit Pflege- und Krankenkassen - 11 HeimG und Heimpersonalverordnung - Arbeitsrecht - Steuerrecht
MehrQualitätsmanagementhandbuch ein Buch mit 7 Siegeln?
Qualitätsmanagementhandbuch ein Buch mit 7 Siegeln? 1. Einleitung Spätestens mit Einführung des PQSG (Pflegequalitätssicherungsgesetz) zum 1.1.2002 ist der Begriff Qualitätsmanagement ein Thema für die
MehrSelbstauskunftsbogen ambulante Pflegeeinrichtung
Selbstauskunftsbogen ambulante Pflegeeinrichtung Daten zum Pflegedienst Name Strasse PLZ / Ort Institutionskennzeichen (IK) SGB XI Telefon Fax Ansprechpartner für Transparenzbericht (DCS) Herr Frau E-Mail
MehrSelbstauskunft der ambulanten Pflegeeinrichtung für die Regelprüfung
Angaben zu Ihrer Pflegeeinrichtung: Die DCS* (*Datenclearingstelle) übermittelt Ihnen den vorläufigen Transparenzbericht, nachdem Sie den Prüfbericht erhalten haben. Zur Sicherstellung einer zeitnahen
MehrKonzeption TQP - Verfahren zur Verbesserung der Transparenz und Steigerung der Qualität in der stationären Pflege
Konzeption TQP - Verfahren zur Verbesserung der Transparenz und Steigerung der Qualität in der stationären Pflege Inhalt 1. Einführung... 3 2. Grundlagen... 3 3. Die Bestandteile des TQP-Verfahrens...
MehrRahmenempfehlungen. nach 132a Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit Häuslicher Krankenpflege. vom 10.12.2013. des GKV-Spitzenverbandes 1, Berlin
Rahmenempfehlungen nach 132a Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit Häuslicher Krankenpflege vom 10.12.2013 des GKV-Spitzenverbandes 1, Berlin der Arbeitsgemeinschaft Privater Heime und Ambulanter Dienste Bundesverband
MehrVereinbarung Q-Sicherung u. Q-Management
Vereinbarung Q-Sicherung u. Q-Management Vereinbarung zur Qualitätssicherung und zum Qualitätsmanagement in der stationären Vorsorge und Rehabilitation nach SGB V 137 d Abs. 1 und 1a zwischen den Krankenkassen
MehrSozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) Soziale Pflegeversicherung (SGB XI)
Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1014) Folgende Änderungen sind berücksichtigt: G. v. 10.05.1995 (BGBl. I S. 678); In-Kraft-Treten
MehrDienstleistung und Organisation. bis zu 17 Kriterien bis zu 10 Kriterien bis zu 10 Kriterien bis zu 37 Kriterien
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Medicus Pflegeteam Berlin Kurfürstendamm 100, 10709 Berlin Tel.: 030/89063-700 Fax: 030/89063-749 berlin@medicus-pflege.de http://www.medicus-pflege.de Gesamtergebnis
Mehr17. Fachtagung Management in der Suchttherapie. Qualitätsmanagement und Zertifizierung nach 20 SGB IX. Kassel, 18.09.2008
17. Fachtagung Management in der Suchttherapie Qualitätsmanagement und Zertifizierung nach 20 SGB IX Kassel, 18.09.2008 Prof. Dr. Edwin Toepler FH Bonn Rhein Sieg/ Sozial- und Arbeitsmedizinische Akademie
MehrKooperationsvereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb von Pflegestützpunkten in Baden-Württemberg gemäß 92 c SGB XI
Kooperationsvereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb von Pflegestützpunkten in Baden-Württemberg gemäß 92 c SGB XI zwischen - der AOK Baden-Württemberg, - dem BKK Landesverband Baden-Württemberg,
MehrF 3.1 AUFBAU DES QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEMS
Ökumenische Friedrichsdorf AUFBAU DES 1. EINFÜHRUNG Das Qualitätsmanagementsystem der Ökumenischen Friedrichsdorf dient der Unternehmensführung als Instrument zur Realisierung der stationsinternen Qualitätspolitik
Mehrgenehmigt. 1 Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Pflegekassen nach 53 SGB XI
Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes 1 über die Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach 114 SGB XI (Qualitätsprüfungs-Richtlinien QPR) vom 17. Januar 2014 2 Der
MehrRahmenvereinbarung gemäß 45 SGB XI
Rahmenvereinbarung gemäß 45 SGB XI zwischen Pflegekasse bei der AOK Bayern Die Gesundheitskasse Funktioneller Landesverband der Landwirtschaftlichen Krankenkassen und Pflegekassen in Bayern Bundesknappschaft,
MehrQualität des ambulanten Pflegedienstes
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Ambulante Pflege Rhein-Neckar Tel.: 0621 8624740 Fax: 0621 8624741 ambulante-pflege-rhein-neckar@t-online.de www.ambulante-pflege-rhein-neckar.de Gesamtergebnis Pflegerische
MehrStand Dezember 2007. Pflegevertrag. Zwischen. und. 1 Leistungsgeber
Pflegevertrag Zwischen und Adresse des Pflegedienstes Mustermann Im Folgenden Leistungsnehmer genannt. Ambulanter Pflegedienst Horster Str. 150 45968 Gladbeck Im Folgenden Leistungsgeber genannt. 1 Leistungsgeber
Mehrund der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, Karlsruhe der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände, Köln und
Gemeinsame Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung einschl. des Verfahrens zur Durchführung von Qualitätsprüfungen nach 80 SGB XI in der Kurzzeitpflege vom 18. August 1995 (i.d.f. vom
MehrDienstleistung und Organisation. bis zu 17 Kriterien bis zu 10 Kriterien bis zu 10 Kriterien bis zu 37 Kriterien. HKP Chickowsky GmbH 1,0 sehr gut
Qualität des ambulanten Pflegedienstes HKP Chickowsky GmbH Karl-Egon-Straße 4 c, 10318 Berlin Tel.: 030/5085903 Fax: 030/5085956 postfach@chickowsky.de http://www.chickowsky.de Gesamtergebnis Pflegerische
Mehrund der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, Karlsruhe der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände, Köln und
Gemeinsame Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung einschl. des Verfahrens zur Durchführung von Qualitätsprüfungen nach 80 SGB XI in der teilstationären Pflege (Tages- und Nachtpflege)
Mehrvom 18. August 1995 In der Fassung vom 31. Mai 1996
Gemeinsame Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung einschl. des Verfahrens zur Durchführung von Qualitätsprüfungen nach 80 SGB XI in der teilstationären Pflege (Tages- und Nachtpflege)
Mehr2. Bericht des MDS nach 118 Abs. 4 SGB XI. Qualität in der ambulanten und stationären Pflege
2. Bericht des MDS nach 118 Abs. 4 SGB XI Qualität in der ambulanten und stationären Pflege Impressum Herausgeber: Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e.v. Lützowstraße 53 45141
MehrQualität des ambulanten Pflegedienstes
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Ambulanter Pflegedienst d. Heinrich Schütz Residen Neumarkt 12, 01067 Dresden Tel.: 0351-263596571 Fax: 0351-26359611 info@martinshof-diakoniewerk.de www.martinshof-diakoniewerk.de
MehrQualität des ambulanten Pflegedienstes Ambulanter Pflegedienst Lebenswert APL GmbH
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Ambulanter Pflegedienst Lebenswert APL GmbH Tel.: 0621 338860 Fax: 0621 3388665 info@lw-ma.de www.lw-ma.de Gesamtergebnis Pflegerische Leistungen Ärztlich verordnete
MehrInformationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I
Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Im November 2014 hat der Bundesgesetzgeber erneut eine Änderung des SGB XI in Form des Pflegestärkungsgesetzes I beschlossen. Das Gesetz soll
MehrEmpfehlung der Pflegesatzkommission nach 86 SGB XI stationär vom 20.06.2008
Empfehlung der Pflegesatzkommission nach 86 SGB XI stationär vom 20.06.2008 Regelungen zu Vorbereitung, Beginn und Verfahren von Pflegesatzverhandlungen nach dem 8. Kapitel SGB XI Präambel Durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz
MehrDienstleistung und Organisation. bis zu 17 Kriterien bis zu 10 Kriterien bis zu 10 Kriterien bis zu 37 Kriterien. Wohnstift Haus Horst 1,0 sehr gut
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Wohnstift Haus Horst Horster Allee 12-22, 40721 Hilden Tel.: 02103/915-0 Fax: 02103/915-204 wohnstift@haus-horst.de www.haus-horst.de Gesamtergebnis Pflegerische
MehrQualität des ambulanten Pflegedienstes
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Pflege DAHEIM GmbH Tel.: 03741 133131 Fax: 03741 133132 pflegedienst.kirsch@web.de www.pflegedaheim-plauen.de Gesamtergebnis Pflegerische Leistungen Ärztlich verordnete
MehrQualität des ambulanten Pflegedienstes
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Ambulante Krankenpflege Michael C. Schmitt Aunelsraße 15, 65199 Wiesbaden Tel.: 0611-7237337 Fax: 0611-7237338 www.amb-pflegeschmitt.de Gesamtergebnis Pflegerische
MehrExpertenstandards in der Pflege
Expertenstandards in der Pflege 11. Gesundheitspflegekongress Hamburg, 16.11.2013 Ronald Richter ronald.richter@richter-rae.de 1 Zur Person: Ronald Richter, Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Vorsitzender
MehrBeschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß 2. Kapitel 14 Absatz 4 Spiegelstrich 2 der Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß 2. Kapitel 14 Absatz 4 Spiegelstrich 2 der Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses Der Gemeinsame Bundesausschuss hat im Rahmen der Bewertung
MehrQualität des ambulanten Pflegedienstes
Qualität des ambulanten Pflegedienstes vhw Wohnen im Alter Ambulanter Pflegedienst Gmbh Tel.: 040/511272883 Fax: 040/511272884 bbonanati@vhw-hamburg.de www.vhw-hamburg.de Gesamtergebnis Pflegerische Leistungen
MehrQualität des ambulanten Pflegedienstes
Qualität des ambulanten Pflegedienstes SARA Mobiler Pflegedienst Burgstraße 42, 06749 Bitterfeld-Wolfen/ OT Bitterfeld Tel.: 03493/68564 Fax: 03493/604143 info@sara-mobiler-pflegedienst.de www.sara-seniorenresidenzen.de
MehrQualität des ambulanten Pflegedienstes
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Diakonie - Zentralstation des Evang. Dekanats Idstein Fürstin-Henriette-Dorothea-Weg 1, 65510 Idstein Tel.: 06126-941810 Fax: 06126-941815 ev.diakoniestation.idstein@ekhn-net.de
MehrPflegequalität in vollstationären Einrichtungen Ein Vergleich der Prüfungen von MDK und Heimaufsicht in Baden-Württemberg
Pflegequalität in vollstationären Einrichtungen Ein Vergleich der Prüfungen von MDK und Heimaufsicht in Baden-Württemberg In Baden-Württemberg leben aktuell knapp 84.000 Personen in vollstationären Einrichtungen
MehrPflegevertrag / Kostenübernahmeerklärung
Pflegevertrag / Kostenübernahmeerklärung Zwischen Frau / Herrn und dem ambulanten Krankenpflegedienst im folgenden Pflegebedürftige benannt MitHilfe GmbH & Co. KG Pflege von Mensch zu Mensch Unterdörnen
MehrGemeinsame Empfehlung Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit nach 38 SGB IX
Gemeinsame Empfehlung Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit nach 38 SGB IX Die Rehabilitationsträger nach 6 Abs. 1 Nr. 1-5 SGB IX vereinbaren gemäß 13 Abs. 2 Nr. 4 SGB IX eine Gemeinsame Empfehlung
MehrAufgaben einer Pflegekasse
Fachtagung Niedrigschwellige Betreuungsangebote am 15. Juni 2004, Hannover Aufgaben einer Pflegekasse Torsten Dette Mitglied des Vorstandes, IKK-LV Niedersachsen -Landesverband Niedersachsen Gliederung
MehrQualität des ambulanten Pflegedienstes
Qualität des ambulanten Pflegedienstes vhw Wohnen im Alter Amb. Pflegedienst GmbH Rathenaustr. 4, 22297 Hamburg Tel.: 040 511272883 Fax: 040 511272884 bbonanati@vhw-hamburg.de www.vhw-hamburg.de Gesamtergebnis
MehrLeistungen der Pflegeversicherung SGB XI
Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI Auszug aus dem SGB XI 28 SGB XI - Leistungsarten, Grundsätze (1) Die Pflegeversicherung gewährt folgende Leistungen: 1. Pflegesachleistung ( 36), 3. 4. 5. 6. 7.
MehrDas zukünftige Verhältnis von interner und externer Qualitätssicherung
MDK-Kongress 2012 Berlin Workshop: Weiterentwicklung der MDK-Qualitätsprüfung in der Pflege Das zukünftige Verhältnis von interner und externer Qualitätssicherung Prof. Dr. Marcellus Bonato bonato@fh-muenster.de
Mehrzwischen dem GKV-Spitzenverband, Berlin und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V., Köln gemeinsam und einheitlich sowie
Vereinbarung nach 64b Abs. 3 SGB V über Art und Umfang der zu meldenden Daten von Modellvorhaben zur Versorgung psychisch kranker Menschen sowie zur Meldung von Modellvorhaben an das DRG-Institut zwischen
MehrQualitätsmanagement. auch in frauenunterstützenden Einrichtungen?!
Qualitätsmanagement auch in frauenunterstützenden Einrichtungen?! Was bedeutet Qualität in der praktischen Arbeit? Definition DIN ISO: Qualität ist der Grad, in dem ein Satz inhärenter Merkmale Anforderungen
MehrBundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Walter-Kolb-Straße 9-11, 60594 Frankfurt am Main Telefon (069) 60 50 18-0, Telefax (069) 60 50 18-29 E-Mail: info@bar-frankfurt.de Internet: http://www.bar-frankfurt.de
MehrUnser ambulanter Pflegedienst, der als Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen Dienstleistungen anbietet, erfüllt folgenden Zweck:
Pflegekonzept Unser ambulanter Pflegedienst, der als Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen Dienstleistungen anbietet, erfüllt folgenden Zweck: Wir erbringen häusliche Krankenpflege gemäß 37 Abs.
MehrQualität des ambulanten Pflegedienstes
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Caritas-Sozialstation Angelus Leopoldstraße 34, 90439 Nürnberg Tel.: 0911 269892 Fax: 0911 2876151 angelus@caritas-nuernberg.de www.caritas-nuernberg.de Gesamtergebnis
MehrAntrag auf Förderung ambulanter Hospizdienste gemäß 39 a Abs. 2 SGB V
- 1 - Antrag an: vdek-landesvertretung Sachsen Referat Pflege Glacisstr. 4 01099 Dresden E-Mail-Adresse: rene.kellner@vdek.com Antrag auf Förderung ambulanter Hospizdienste gemäß 39 a Abs. 2 SGB V für
MehrDienstleistung und Organisation. bis zu 17 Kriterien bis zu 10 Kriterien bis zu 10 Kriterien bis zu 37 Kriterien. Engedi-Pflege-daheim 1,0 sehr gut
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Engedi-Pflege-daheim St. Michael-Weg 6, 57334 Bad Laasphe Tel.: 02754 378200 Fax: 02754 378201 engedi@t-online.de www.engedi.de Gesamtergebnis Pflegerische Leistungen
Mehr5 Monate nach der Reform... Dr. Markus Plantholz Fachanwalt für Medizinrecht
5 Monate nach der Reform... Dr. Markus Plantholz Fachanwalt für Medizinrecht I. Gesamtversorgungsvertrag ( 72 Abs. 2 SGB XI) - Gesetzesbegründung: einheitliche Leitung soll ermöglicht werden - Voraussetzung:
MehrAllgemeine Regelungen
Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie), aufgestellt gemäß 12a u. 18 Transfusionsgesetz von der Bundesärztekammer im Einvernehmen mit
MehrVereinbarung zwischen. 1. dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften e.v., Sankt Augustin,
Vereinbarung zwischen 1. dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften e.v., Sankt Augustin, 2. dem Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften e.v., Kassel 3. dem Bundesverband
Mehrzum Thema: Qualitätsmanagement in der Rehabilitation ein aktueller Überblick
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) in Frankfurt am Main 28. April 2008 (www.bar-frankfurt.de) 1 Referat im Rahmen der Tagung Qualitätsmanagement in der medizinisch-beruflichen Rehabilitation
MehrFreies Wahlrecht zwischen Sachleistungen und Kostenerstattung
BUNDESGESCHÄFTSSTELLE Beschlussnr. BuVo09.024 Freies Wahlrecht zwischen Sachleistungen und Kostenerstattung Eine eindeutige Aussage traf Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler beim Bundesverband der
MehrQualität des ambulanten Pflegedienstes
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Häusliche Kranken- und Seniorenpflege Thomas Rehbein Eisenstraße 2-4, 65428 Rüsselsheim Tel.: 06142/963630 Fax: 06142/963633 info@pflegedienst-rehbein.de www.krankenpflege-rehbein.de
Mehrnach 20 SGB IX" ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX).
Information zum Verfahren zur Anerkennung von rehabilitationsspezifischen Qualitätsmanagement- Verfahren auf Ebene der BAR (gemäß 4 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB
MehrGemeinsamer Strukturerhebungsbogen der Landesverbände der Pflegekassen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen
Gemeinsamer Strukturerhebungsbogen der Landesverbände der Pflegekassen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen Der Träger beantragt für die nachfolgend genannte Einrichtung die Zulassung zur Pflege durch
MehrWohnformen im Alter Wie kann die Versorgung Hilfebedürftiger in der Zukunft gestaltet werden?
Wohnformen im Alter Wie kann die Versorgung Hilfebedürftiger in der Zukunft gestaltet werden? 2 Diakonisches Werk Württemberg 3 8000 7000 6000 Pflegebedürftige ambulante Pflege 5000 Pflegebedürftige stat.
MehrQualität des ambulanten Pflegedienstes
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Arbeiterwohlfahrt Lahn-Dill Ambulante Dienste Walkmühlenweg 5a, 35745 Herborn Tel.: 02772-959611 Fax: 02772-959630 e.halfmann@awo-lahn-dill.de www.awo-lahn-dill.de
MehrBetreuungsvertrag in ambulant betreuten Wohngemeinschaften
Betreuungsvertrag in ambulant betreuten Wohngemeinschaften zwischen dem Caritas-Senioren-Service - vertreten durch nachstehend Pflegedienst genannt - und Frau/Herrn wohnhaft in - nachstehend Leistungsnehmer
MehrQualität des ambulanten Pflegedienstes
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Deutsches Rotes Kreuz Sozialstation Flachstraße 6, 65197 Wiesbaden Tel.: 0611-4687280 Fax: 0611-4687282 manfred.stein@drk-hessen.de www.drk-sozialdienste-rmt.de Gesamtergebnis
MehrTragende Gründe. Vom 23. Januar 2014
Tragende Gründe zum Beschlussentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Qualitätsmanagement- Richtlinie vertragsärztliche Versorgung: Umsetzung des 137 Absatz 1d Satz 1 SGB V Vom
MehrQualität des ambulanten Pflegedienstes
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Mobiler Kranken-Pflegedienst ME-LA Gabriele Bekric Wilhelm-Leuschner-Str. 28, 64347 Griesheim Tel.: 06155-6081208 Fax: 06155-8771413 mkp@me-la.de www.me-la.de Gesamtergebnis
MehrQualität des ambulanten Pflegedienstes
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Pflegedienst Barbara Rahn und Gerlinde Freitag GmbH Alten Busecker Weg 3, 35457 Lollar Tel.: 06406 9093-0 Fax: 06406 9093-18 t.freitag@rahn-und-freitag.de www.rahn-und-freitag.de
MehrBeschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung Vom 17. November 2006 Der Gemeinsame Bundesausschuss in der Besetzung nach 91 Abs.
Mehrzwischen unter Beteiligung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.v. (PKV Verband), Köln sowie
Seite 1 von 9 Rahmenvereinbarung gemäß 86 Absatz 3 SGB XI über das Verfahren von Vergütungsverhandlungen für Leistungen der ambulanten Pflege nach dem 8. Kapitel des SGB XI im Saarland zwischen - der AOK
MehrFragebogen zur Ermittlung eines Bedarfes zur Errichtung eines leistungsfähigen und wirtschaftlichen stationären Hospizes:
Fragebogen zur Ermittlung eines Bedarfes zur Errichtung eines leistungsfähigen und wirtschaftlichen stationären Hospizes: Grobeinschätzung: 1. Wie viele Hospiz- und Palliativbetten gibt es in einem Radius,
MehrQualität des ambulanten Pflegedienstes
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Kirchliche Sozialstation Neuwied Langendorfer Str. 172, 56564 Neuwied Tel.: 02631-22293 Fax: 02631-22297 heide.horsch@kiso-neuwied.de www.kiso-neuwied.de Gesamtergebnis
MehrRehabilitation vor und in der Pflege zwischen Anspruch und Wirklichkeit
zwischen Anspruch und Wirklichkeit 27. Mai 2009 Berlin Grundsatz 11 Abs. 2 SGB V: Versicherte haben Anspruch auf Leistungen zur med. Rehabilitation die notwendig sind, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit
Mehr