1 Allgemeines. 2 Name und Sitz. 3 Zweck des Vereins. 1.1 Im Text verwendete Abkürzungen. 1.2 Im Text verwendete Bezeichnungen. 1.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "1 Allgemeines. 2 Name und Sitz. 3 Zweck des Vereins. 1.1 Im Text verwendete Abkürzungen. 1.2 Im Text verwendete Bezeichnungen. 1."

Transkript

1 Statuten

2 3 Zweck des Vereins 1 Allgemeines 1.1 Im Text verwendete Abkürzungen Schweizerischer Turnverband Sportversicherungskasse des STV Hauptversammlung Technische Kommission Turnstand Glarner Turnverband STV SVK-STV HV TK TS GLTV 1.2 Im Text verwendete Bezeichnungen Der Einfachheit halber werden alle Stellen und Personen in der männlichen Form bezeichnet. Diese Bezeichnungen betreffen Männer und Frauen. 1.3 Amtsdauer Die Amtsdauer beträgt 4 Jahre. Der Vorstand und die TK konstituieren sich unter ihrem Vorsitzenden selbst. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsdauer aus, so erfolgt an der nächsten HV die Nachwahl für die restliche Amtszeit. 2 Name und Sitz Art. 1 Der Turnverein Linthal ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des ZGB mit Rechtsdomizil in der Gemeinde Linthal 3 Zweck des Vereins Art. 2 Der Verein pflegt das Turnen aller Alters- und Fähigkeitsstufen und fördert die entsprechenden Ausbildungs-, Wettkampf- und Spielmöglichkeiten legt ein besonderes Gewicht auf die körperliche Ertüchtigung der Jugend koordiniert die Aktivitäten seiner Riegen fördert die Kameradschaft und Geselligkeit unter seinen Mitgliedern ist politisch und konfessionell neutral trägt aktiv zur Bereicherung des Dorflebens bei Art. 3 Der Verein ist Mitglied des Glarner Turnverbandes GLTV und über diesen somit auch Mitglied des STV deren Statuten und Reglementen er sich unterstellt. 2

3 4 Vereinsstruktur Art. 4 Der Verein besteht aus der Aktivsektion den Jugendriegen Die einzelnen Riegen können Reglemente verfassen, die denen des TVL nicht wiedersprechen dürfen. Art. 5 Weitere Riegen können durch Beschluss der HV gebildet werden. 5 Mitgliedschaft und Ernennung Art. 6 Der Verein umfasst folgende Mitgliederkategorien Aktivmitglieder Freimitglieder Ehrenmitglieder Mitturner Jugendriegler Passivmitglieder Art. 7 Als Aktivmitglied kann aufgenommen werden, wer das 16. Altersjahr erreicht hat. Die Aufnahme erfolgt an einer ordentlichen Hauptversammlung. Mindestalter Art. 8 Mitglieder, welche vorübergehend ortsabwesend sind, können schriftlich eine Dispens einreichen, welche vom Vorstand genehmigt werden muss. Während der Dispenszeit, sind beide Teile von ihren Verpflichtungen enthoben. 3

4 6 Organe Austritt Art. 9 Der Austritt für Aktivmitglieder ist schriftlich zu erklären und die Entlastung erfolgt erst, wenn der Betreffende der Vereinskasse gegenüber in allen Teilen nachgekommen ist. Der Betreffende verliert bei Austritt jeglichen Anspruch auf das Vereinsvermögen. Art. 10 Jedem statutengemäss ausgetretenen Aktivmitglied wird auf Wunsch ein Turnpass ausgestellt. Ausschluss Freimitglied Art. 11 Mitglieder, die ihre Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht erfüllen, welche die Statuten und Reglemente des Vereins oder der Verbände vorsätzlich oder fahrlässig verletzen oder sich der Vereinsmitgliedschaft als unwürdig erweisen, können durch HV-Beschluss ausgeschlossen werden. Das Mitglied ist vorgängig vom Vorstand über die beabsichtigte Ausschliessung zu informieren und es ist ihm Gelegenheit zu geben, dazu Stellung zu nehmen. Es verliert jeglichen Anspruch auf das Vereinsvermögen. Art. 12 Zu Freimitgliedern können Turner ernannt werden, welche wenigstens 12 Jahre dem Verein angehört und in dieser Zeit mindestens 60% der Turnstunden besucht haben. Art. 13 Mitgliedern, welche aus einer anderen Sektion des STV als Aktivmitglied in unseren Verein übertreten, wird die Hälfte ihrer bisherigen Mitgliedschaft, im Maximum 6 Jahre, in Anrechnung gebracht. Ehrenmitglied Mitturner Jugendriege Art. 14 Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer sich um den TVL im besonderen oder um die Förderung des Sports im allgemeinen verdient gemacht hat. Vorschläge sind dem Vorstand wenigstens 2 Monate vor der HV schriftlich und begründet einzureichen. Die Ernennung wird auf Vorschlag des Vorstandes durch die HV vorgenommen. Art. 15 Jugendliche ab dem 14. Altersjahr können als Mitturner aufgenommen werden, die Aufnahme erfolgt an einer ordentlichen Hauptversammlung. Mitturner bis zum 16. Atersjahr bezahlen den gleichen Jahresbeitrag wie die Jugendriege, ab dem 16. Altersjahr bezahlen sie den Aktivbeitrag. Mitturner haben Zutritt zu allen Vereinsanlässen und Vereinsversammlungen, sind jedoch nicht stimmberechtigt. Art. 16 Zur Förderung des Turnens im Schulalter betreibt der Verein eine Jugendriege. Passivmitglied Art. 17 Passivmitglied kann werden, wer den Verein regelmässig finanziell unterstützt. 6 Organe Art. 18 Die Organe des Vereins sind Hauptversammlung HV Vereinsversammlung Turnstand 4

5 6.1 Hauptversammlung Vorstand Technische Kommission TK Jugendkommission Spezialkommissionen Revisoren 6.1 Hauptversammlung Art. 19 Die HV als oberstes Organ findet in der Regel im 1. Quartal statt. Sie setzt sich zusammen aus dem Vorstand den Aktivmitgliedern den Ehren- und Freimitgliedern den Revisoren Mitturner Art. 20 Der HV obliegen folgende Geschäfte ordentliche Geschäfte Wahl der Stimmenzähler Genehmigung des Protokolls der letzten HV Abnahme der Jahresberichte: a) des Vorstandes b) der Riegen Abnahme der Jahresrechnung mit Revisorenbericht Mutationen Festsetzung der Jahresbeiträge Anträge: a) der Mitglieder b) des Vorstandes Wahlen: a) Präsident b) TK-Chef c) Kassier d) übrige Vorstandsmitglieder e) zwei Revisoren f) Fähnrich 5

6 6 Organe g) Jugendriegenhauptleiter Festsetzung des Jahresprogrammes Ehrungen und Ernennungen Auszeichnungen ausserordentliche Geschäfte Genehmigung von Reglementen Statutenrevision Fusionen Vereinsauflösung Im Bedarfsfall können weitere Geschäfte traktandiert werden. Anträge Einladung Art. 22 Die Einladung zur HV erfolgt schriftlich mit Bekanntgabe der Traktanden mindestens 14 Tage im voraus. Ausserordentliche HV Stimmrecht Abstimmung Mehrheit Art. 21 Anträge an die HV sind mindestens 10 Tage vorher schriftlich an den Präsidenten oder mündlich an einer HV zuhanden einer kommenden HV einzureichen. Art. 23 Die Einberufung einer ausserordentlichen HV kann vom Vorstand oder von einem Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder oder einem Drittel der Aktivmitglieder, unter Bezeichnung der zu behandelnden Traktanden verlangt werden. Art. 24 Sämtliche Aktiv- Frei- und Ehrenmitglieder sind an der HV stimmberechtigt und haben das Recht, Anträge zu stellen. Art. 25 Über die Vereinsgeschäfte und Wahlen wird in offener Abstimmung entschieden. Eine geheime Abstimmung oder Wahl kann von einem Fünftel der anwesenden Stimmberechtigten verlangt werden. Art. 26 Bei allen Abstimmungen, mit Ausnahme von Statutenrevisionen, allfälliger Fusion oder Auflösung, entscheidet das relative Mehr der anwesenden Stimmberechtigten. Bei Wahlen ist im ersten Wahlgang das absolute, im zweiten Wahlgang das relative Mehr der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich. Bei Stimmengleichheit entscheidet in 1. Instanz der Vorstand, in 2. Instanz der Präsident. 6.2 Vereinsversammlung Einberufung Art. 27 Die Vereinsversammlung wird nach Bedarf vom Vorstand oder einem Fünftel der Mitglieder (ohne Passive und Gönner) einberufen und behandelt alle laufenden Vereinsgeschäfte, soweit diese nicht in die Kompetenz des Vorstands fallen. Die Einladung erfolgt schriftlich unter Bekanntgabe der Traktanden mindestens 10 Tage im Voraus. 6

7 6.3 Turnstand 6.3 Turnstand Art. 28 Dringende Beschlüsse über rein turnerische Fragen sowie über die Beteiligung an Anlässen können dem Turnstand zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Ankündigung hat mindestens 7 Tage im Voraus schriftlich zu erfolgen. Art. 29 Hauptversammlungen, Vereinsversammlungen und Turnstände sind nur beschlussfähig, wenn mindestens 50% der Aktivmitglieder anwesend sind. 6.4 Vorstand Art. 30 Der Vorstand setzt sich aus 5-9 Mitgliedern zusammen Präsident TK-Chef Kassier Aktuar Ein Vorstandsmitglied ist Jugendverantwortlicher 1-5 weitere Mitglieder Der Vorstand konstituiert sich unter dem Vorsitz des Präsidenten selbst. Demissionen sind mindestens 3 Monate vor der HV schriftlich dem Präsidenten oder dessen Stellvertreter einzureichen. Beschlussfähigkeit Konstituierung Art. 31 Der Vorstand ist für alle Geschäfte zuständig und kompetent, die nicht anderen Organenen vorbehalten sind. Die Aufgaben des Vorstandes umfassen insbesondere: allgemeine Leitung des Vereins gemäss Statuten, Reglementen und Pflichtenheften Vertretung nach aussen Verantwortung über das Rechnungswesen Erstellen des Jahresberichtes sowie die Vorbereitung der HV und Ausführung ihrer Beschlüsse Protokollierung sämtlicher Versammlungen des TVL und Sitzungen Führen eines Mitgliederverzeichnisses Erstellen der Organigramme und Reglemente Unterhalt des Archivs zur Aufbewahrung wichtiger Aktenstücke und Gegenstände Einsetzen von Spezialkommissionen für besondere Zwecke. Der Vorstand kann seine Kompetenzen im Bedarfsfall delegieren. Art. 32 Der Vorstand versammelt sich, wenn es der Präsident oder die Mehrheit der Mitglieder als notwendig erachten. 7

8 7 Verwaltung Art. 33 Der Vorstand ist bei Anwesenheit von mindestens 5 Mitgliedern beschlussfähig. Beschlussfähigkeit Unterschriften Art. 34 Der Präsident oder stellvertretend der Vice-Präsident zeichnet zu zweien mit dem Aktuar oder dem Kassier rechtsverbindlich. Für Wertschriftenanlagen und Transaktionen zeichnen der Präsident und der Kassier zu zweien. Für Kasse, Postcheck und Bankkontokorrent hat der Kassier Einzelunterschrift. 6.5 Technische Kommission Zusammensetzung Art. 35 Die Technische Kommission setzt sich zusammen aus dem Technischen Leiter und jeweils einem Vertreter der Riegen/einzelnen Abteilungen. Art. 36 Die Technische Kommission hat folgende Aufgaben: Koordination aller Trainings- und Wettkampffragen Vorschläge an den Vorstand bezüglich Beteiligung an Wettkämpfen, Meisterschaften, Turnfesten, etc. Zusammenstellen des Turnprogrammes Art. 37 Die Technische Kommission versammelt sich, wenn es der Technische Leiter oder die Mehrheit der Kommissionsmitglieder als notwendig erachtet. 6.6 Spezialkommissionen Art. 38 Für besondere Aufgaben können durch den Vorstand entsprechende Kommissionen gebildet werden. 6.7 Revisoren Art. 39 Die Revisoren prüfen die Jahresrechnung und Bilanz des Vereins, allfällige Fonds, Kassen von Kommissionen und Abrechnungen von Festanlässen. Sie erstatten der HV einen schriftlichen Bericht und stellen dieser entsprechende Anträge. Art. 40 Die Revisoren dürfen nicht dem Vorstand angehören oder mit dem Kassier in direkter Linie verwandt sein. 7 Verwaltung Art. 41 Alle Vereinsversammlungen, Turnstände und Sitzungen sind zu protokollieren. Art. 42 Der Verein unterhält ein Archiv zur Aufbewahrung aller wichtigen Aktenstücke und Gegenstände. 8

9 8 Finanzen Art. 43 Das Vereinsjahr schliesst jeweils auf den 31. Dezember ab. Art. 44 Die Einnahmen des Vereins bestehen insbesondere aus Mitgliederbeiträgen Subventionen Erträgen des Vereinsvermögens Gewinne von Veranstaltungen freiwilligen Beiträgen und Schenkungen Sponsorenbeiträgen Art. 45 Die Ausgaben des Vereins bestehen insbesondere aus Verbandsbeiträgen Verwaltungskosten Turnbetriebskosten Startgelder weiteren durch die HV beschlossenen Ausgaben Spesen und Leiterentschädigung Art. 46 Die Art und Höhe der Mitgliederbeiträge wird von der HV festgelegt, wobei ein maximaler Jahresbeitrag von Fr nicht überschritten werden darf. Art. 47 Von sämtlichen Mitgliederbeiträgen befreit sind Ehrenmitglieder Freimitglieder Vorstandsmitglieder Fähnrich Art. 48 Für dringende Anschaffungen verfügt der Vorstand über einen jährlichen Kredit von Fr Kredit Art. 49 Das Vereinsvermögen darf nur in mündelsicheren Vermögenswerten angelegt werden. Art. 50 Der Verein kann für bestimmte Zwecke Fonds errichten. Über die Errichtung, Verwaltung und Aufhebung beschliesst die HV, sofern keine besonderen Stiftungsbestimmungen bestehen. Fonds Art. 51 Die Fonds sind nicht Bestandteil der Vereinsrechnung. Sie müssen gesondert verwaltet und ausgewiesen werden, sowie in der Bilanz ersichtlich sein. 9

10 9 Revisions- und Vollzugsbestimmungen Haftung Versicherung Art. 52 Der Verein haftet mit seinem gesamten Vermögen, sofern es nicht als Stiftungskapital oder in Fonds für besondere Zwecke bestimmt ist. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen, ausgenommen bei strafbaren Handlungen. Art. 53 Alle Mitglieder sind verpflichtet, sich gegen die Folgen von Unfällen und Haftpflicht zu versichern. Der Verein versichert die turnenden Mitglieder bei der Sportversicherungskasse SVK des STV ergänzend gegen die Folgen von Turnunfällen. 9 Revisions- und Vollzugsbestimmungen Statutenrevision Auflösung Art. 54 Änderungen einzelner Artikel oder eine Totalrevision der Statuten können nur durch die HV mit einer zweidrittels-mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden. Art. 55 Die Auflösung oder die Fusion des Vereins kann nur an einer zu diesem Zweck einberufenen ausserordentlichen HV mit einer Mehrheit von vier Fünfteln der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden. Art. 56 Für alle Fälle, die durch diese Statuten nicht geregelt sind, gelten sinngemäss die Statuten des GLTV. Art. 57 Bei einer Auflösung des Vereins ist das gesamte Vermögen inkl. den Fonds der Ortsgemeinde Linthal treuhänderisch zu übergeben, bis sich wieder ein Verein mit gleichem Sitz und Zweck bildet. Derselbe muss dem STV und GLTV angeschlossen sein. Im übrigen gelten die entsprechenden Artikel des Glarner Turnverbandes. Art. 58 Diese Statuten ersetzen diejenigen von 1993, sowie alle bisher gefassten und mit ihnen in Widerspruch stehenden Beschlüsse. Art. 59 Diese Statuten wurden an der ordentlichen Hauptversammlung vom 1. Februar 2002 genehmigt und treten nach der Genehmigung durch den Vorstand des GLTV sofort in Kraft. 10

11 Linthal, 1. Februar 2002 Für den Turnverein Linthal: Der Präsident Die Aktuarin Roland Wichser Claudia Zweifel Vorliegende Statuten wurden durch den Vorstand des Glarner Turnverbandes anlässlich der Sitzung vom 21. Mai 2002 genehmigt. Für den Glarner Turnverband: Der Präsident der Sekretär Meiri Noser Andreas Zweifel 11

STV Bernhardzell S T A T U T E N

STV Bernhardzell S T A T U T E N S T A T U T E N ALLGEMEINES 1. Im Text verwendete Abkürzungen Schweizerischer Turnverband Sportversicherungskasse des STV STV Bernhardzell Hauptversammlung Vereinsvorstand Turnstand STV SVK-STV Verein

Mehr

STATUTEN DES TURNVEREIN STV WANGEN SZ

STATUTEN DES TURNVEREIN STV WANGEN SZ STATUTEN DES TURNVEREIN STV WANGEN SZ I. NAME UND SITZ Art. 1 Name Der Turnverein Wangen SZ ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des ZGB II. ZWECK DES VEREINS Art. 2 Zweck, Neutralität Der Verein pflegt

Mehr

Turnverein Thundorf. Turnverein Thundorf

Turnverein Thundorf. Turnverein Thundorf Turnverein Thundorf Statuten Im Text verwendete Abkürzungen Schweizerischer Turnverband Thurgauer Turnverband Turnverein Thundorf Generalversammlung Vereinsversammlung Turnstand Vorstand Technische Kommission

Mehr

1. Name, Sitz und Zweck

1. Name, Sitz und Zweck 1. Name, Sitz und Zweck Art. 1 1 Die Männerriege Ettingen (MRE), gegründet im Jahre 1945, ist ein Verein im Sinne von Art. 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Ettingen. Art. 2 1 Die

Mehr

Statuten. A Allgemeine Bestimmungen Name und Sitz Zweck des Vereins

Statuten. A Allgemeine Bestimmungen Name und Sitz Zweck des Vereins Statuten A Allgemeine Bestimmungen Name und Sitz Zweck des Vereins B Mitgliedschaft Mitglieder Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft Mitgliederbeiträge C Vorstand Stellung Zusammensetzung Aufgaben D Generalversammlung

Mehr

Statuten des Turnverein Lotzwil

Statuten des Turnverein Lotzwil Statuten des Turnverein Lotzwil gegründet 1894 (fusioniert DTV-Lotzwil und STV-Lotzwil am 22.02.2002) ALLGEMEINES Im Text verwendete Abkürzungen Schweizerischer Turnverband Sportversicherungskasse Turnverein

Mehr

Statuten STV Bözen. Version 1.0

Statuten STV Bözen. Version 1.0 Statuten STV Bözen Version 1.0 Allgemeines 1. Im Text verwendete Abkürzungen Schweizerischer Turnverband Kreisturnverband Sportversicherungskasse des STV Turnverein Bözen Generalversammlung Vereinsvorstand

Mehr

Statuten STV Möriken-Wildegg

Statuten STV Möriken-Wildegg Statuten STV Möriken-Wildegg Allgemeines 1. Im Text verwendete Abkürzungen Schweizerischer Turnverband Sportversicherungskasse des STV STV Möriken-Wildegg Generalversammlung Vereinsversammlung Vereinsvorstand

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Allgemeines

Inhaltsverzeichnis. Allgemeines Inhaltsverzeichnis Allgemeines 2 I. Name und Sitz 3 II. Zweck des Vereins 3 III. Vereinsstruktur 3 IV. Mitgliedschaft und Ernennungen 4 V. Organe/Vorschlagsweg zu Ernennungen 5 VI. Verwaltung 9 VII. Finanzen

Mehr

STATUTEN STV BIBERSTEIN

STATUTEN STV BIBERSTEIN STATUTEN STV BIBERSTEIN 1. Name und Sitz Art. 1 Grundsatz Die in diesen Statuten verwendeten Bezeichnungen beziehen sich auf beide Geschlechter. Art. 2 Name Der STV Biberstein ist ein Verein im Sinne von

Mehr

Vereinsstatuten I. NAME UND SITZ TURNVEREIN WEINFELDEN ZWECK DES VEREINS

Vereinsstatuten I. NAME UND SITZ TURNVEREIN WEINFELDEN ZWECK DES VEREINS I. NAME UND SITZ Art. 1 Der Turnverein Weinfelden (TVW) ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des ZGB. Name TURNVEREIN WEINFELDEN Art. 2 Rechtsdomizil des Vereins ist die Gemeinde Weinfelden. Sitz II.

Mehr

STATUTEN Verein "Traubenblütenfest (TBF)"

STATUTEN Verein Traubenblütenfest (TBF) STATUTEN Verein "Traubenblütenfest (TBF)" Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz 3 2 Zweck 3 3 Mitgliedschaft 3 3.1 Aktivmitglied 3 3.2 Passivmitglieder 3 4 Ein-/Austritte und Ausschluss 3 4.1 Eintritte 3

Mehr

Statuten des Ehemaligen-Vereins des Blauring Ruswil

Statuten des Ehemaligen-Vereins des Blauring Ruswil Statuten des Ehemaligen-Vereins des Blauring Ruswil 1. Name und Sitz Art. 1 Der Heimweh Blauring ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des ZGB. Art. 2 Rechtsdomizil des Vereins ist die Gemeinde Ruswil.

Mehr

Verein Barmelweid. Statuten

Verein Barmelweid. Statuten Verein Barmelweid Statuten 4. Juni 2008 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen «Verein Barmelweid» (vormals «Aargauischer Heilstätteverein») besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.

Mehr

STATUTEN. Gewerbeverein Stäfa

STATUTEN. Gewerbeverein Stäfa STATUTEN 1. Name und Zweck Art. 1 Unter dem Namen besteht in Stäfa ein am 9. November 1862 gegründeter, 1869 aufgelöster und am 10. März 1877 erneut gebildeter, unabhängiger Verein im Sinne von Art. 66

Mehr

Statuten des Vereins guild42.ch

Statuten des Vereins guild42.ch Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.

Mehr

Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau

Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau Geschäftsstelle Spitex Gossau Rosenweg 6,9201 Gossau Tel. 071 383 23 63 / Fax 071 383 23 65 kpv.gossau@spitexgossau.ch Krankenpflegeverein

Mehr

STATUTEN DES SKICLUB STEIL'ALVA NENNIGKOFEN

STATUTEN DES SKICLUB STEIL'ALVA NENNIGKOFEN STATUTEN DES SKICLUB STEIL'ALVA NENNIGKOFEN 1. Name und Sitz Art.1.1 Unter dem Namen Skiclub Steil'Alva besteht ein Verein im Sinne von Art.60 ff. ZGB. Der Sitz des Vereins ist in Nennigkofen. 2. Zweck

Mehr

Statuten für den gemeinnützigen Frauenverein Thierachern

Statuten für den gemeinnützigen Frauenverein Thierachern Statuten für den gemeinnützigen Frauenverein Thierachern 1 I. Name Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz 1 Unter dem Namen Frauenverein und Elternclub Thierachern besteht ein parteipolitisch unabhängiger

Mehr

Statuten des Badminton Club Arbon

Statuten des Badminton Club Arbon Statuten des Badminton Club Arbon I. Name, Sitz und Zweck Name, Sitz Artikel 1 Unter dem Namen Badminton Club Arbon, auch BCA oder BC Arbon, besteht mit Sitz in Arbon ein Verein im Sinne von Art. 60 ff.

Mehr

Januar 2006. Statuten Elternverein Thörishaus

Januar 2006. Statuten Elternverein Thörishaus Januar 2006 Statuten Elternverein Thörishaus 1. Name, Sitz und Zweck 1.1 Unter dem Namen Elternverein Thörishaus (nachstehend EVT genannt) besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff ZGB. Der Verein

Mehr

Statuten STV Seewen. gegründet 1943. Der Verein hat seinen Sitz in Seewen, Gemeinde Schwyz.

Statuten STV Seewen. gegründet 1943. Der Verein hat seinen Sitz in Seewen, Gemeinde Schwyz. Statuten STV Seewen gegründet 1943 Statuten I. Name / Stellung II. Mitgliederkategorien / Mitgliedschaft III. Rechte und Pflichten IV. Organisation V. Aufgabenbereiche VI. Finanzen VII. Revisions- und

Mehr

Statuten Turnverein Olten. Gegründet 20. Juli 1859

Statuten Turnverein Olten. Gegründet 20. Juli 1859 Statuten Turnverein Olten Gegründet 20. Juli 1859 I. NAME UND SITZ Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Turnverein Olten (TVO) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff des ZGB. Rechtsdomizil ist Olten.

Mehr

Der Berner-Verein Zürich (BVZ) ist ein Verein nach Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Zürich.

Der Berner-Verein Zürich (BVZ) ist ein Verein nach Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Zürich. Name und Sitz Art. 1 Statutenentwurf z.hd. 136. BVZ-Generalversammlung Der Berner-Verein Zürich (BVZ) ist ein Verein nach Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Zürich. Zweck Art. 2 Der BVZ bezweckt die Förderung

Mehr

Postfach 756 9430 St. Margrethen www.tc.-stmargrethen.ch STATUTEN

Postfach 756 9430 St. Margrethen www.tc.-stmargrethen.ch STATUTEN Postfach 756 9430 St. Margrethen www.tc.-stmargrethen.ch STATUTEN Wo im folgenden männliche Personenbezeichnungen verwendet werden, sind darunter stets auch die entsprechenden weiblichen Bezeichnungen

Mehr

Katzenmusikgesellschaft Schattdorf. Statuten 2015. I. Name, Sitz und Zweck

Katzenmusikgesellschaft Schattdorf. Statuten 2015. I. Name, Sitz und Zweck Statuten 2015 Katzenmusikgesellschaft Schattdorf Statuten 2015 I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen Katzenmusikgesellschaft Schattdorf mit Sitz in Schattdorf, besteht gemäss den vorliegenden

Mehr

STATUTEN. Gewerbe Walchwil

STATUTEN. Gewerbe Walchwil STATUTEN Gewerbe Walchwil 1. Name, Dauer und Sitz 2. Zweck 3. Mitgliedschaft 3.1. Arten der Mitgliedschaft 3.2. Aufnahme und Ernennung 3.3. Rechte und Pflichten der Mitglieder 3.4. Erlöschen der Mitglieder

Mehr

Pro duale Berufsbildung Schweiz

Pro duale Berufsbildung Schweiz Pro duale Berufsbildung Schweiz Statuten I. Name, Sitz und Zweck 1. Name und Sitz Unter der Bezeichnung Pro duale Berufsbildung Schweiz besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Der Sitz wird durch

Mehr

Statuten Spitex-Verein Untersiggenthal 24.03.2011. Statuten. Spitex-Verein Untersiggenthal

Statuten Spitex-Verein Untersiggenthal 24.03.2011. Statuten. Spitex-Verein Untersiggenthal Statuten Spitex-Verein Untersiggenthal I. Grundlagen 1. Name, Sitz Unter dem Namen Spitex-Verein Untersiggenthal besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB)

Mehr

Eulachaffä Winterthur

Eulachaffä Winterthur Statuten Eulachaffä Winterthur Gegründet 2012 Neuauflage Mai 2014 1. Sitz, Name und Zweck a) Unter dem Namen Eulachaffä besteht in Winterthur ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Gründungsdatum ist

Mehr

Dachverband Xund Statuten

Dachverband Xund Statuten für natürliche Methoden im Gesundheitswesen S T A T U T E N Inhaltsverzeichnis Seite I. Name, Sitz, Zweck 2 Art. 1 Name und Sitz 2 Art. 2 Zweck 2 II. Mitgliedschaft 2 Art. 3 Mitglieder des Vereins sind

Mehr

Gönner-Vereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon STATUTEN

Gönner-Vereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon STATUTEN Gönner-Vereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon STATUTEN Grundsätze Artikel 1 Unter dem Namen "Gönnervereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon, in der Folge "Vereinigung

Mehr

Statuten des Vereins. Lehrpersonen Bündner. Kantonsschule (VLBKS)

Statuten des Vereins. Lehrpersonen Bündner. Kantonsschule (VLBKS) Statuten des Vereins Lehrpersonen Bündner Kantonsschule (VLBKS) I. ALLGEMEINES Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Verein Lehrpersonen Bündner Kantonsschule (VLBKS) besteht ein Verein im Sinne von Art.

Mehr

S t a t u t e n. vom 3. März 2006

S t a t u t e n. vom 3. März 2006 Turnverein Höngg S t a t u t e n vom 3. März 2006 Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Art. 7 Name, Sitz, Zweck, Zugehörigkeit Vereinsstruktur Mitgliedschaft Rechte und Pflichten Organe Finanzen Revisions-

Mehr

STATUTEN. des Vereins Kinderkrippe Sennhof

STATUTEN. des Vereins Kinderkrippe Sennhof STATUTEN des Vereins Kinderkrippe Sennhof 1. INHALT 2. Name und Sitz... 3 3. Zweck... 3 4. Mitgliedschaft... 3 4.1 Allgemeines, Entstehung, Erlöschen, Ausschluss... 3 5. Rechte und Pflichten der Mitglieder...

Mehr

Statuten der Alumni Nuolen

Statuten der Alumni Nuolen Statuten der Alumni Nuolen I. Namen, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen Alumni Nuolen besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Wangen-Nuolen. Art.

Mehr

Statuten des Turnverein Eschlikon

Statuten des Turnverein Eschlikon Allgemeines 1. Im Text verwendete Abkürzungen Schweizerischer Turnverband Thurgauer Turnverband Sportversicherungskasse des STV Generalversammlung Vereinsversammlung Vereinsvorstand STV TGTV SVK-STV GV

Mehr

GEMEINNÜTZIGE GESELLSCHAFT DES KANTONS ZÜRICH

GEMEINNÜTZIGE GESELLSCHAFT DES KANTONS ZÜRICH GEMEINNÜTZIGE GESELLSCHAFT DES KANTONS ZÜRICH STATUTEN Fassung vom 31. Mai 2007 1 Die "Gemeinnützige Gesellschaft des Kantons Zürich", gegründet 1829, ist ein Verein im Sinne von Art. 60 des Schweizerischen

Mehr

Turnverein Adliswil Statuten 2000

Turnverein Adliswil Statuten 2000 Turnverein Adliswil Statuten 2000 Allgemeines 1. Im Text verwendete Abkürzungen Turnverein Adliswil TVA Schweizerischer Turnverband STV Kantonalturnverband Zürich KTVZ Kantonaler Frauenturnverband Zürich

Mehr

Verein. Association of Management Schools Switzerland (AMS) - S t a t u t e n - Mai 2009. AMS S t a t u t e n Mai 2009 1 / 7

Verein. Association of Management Schools Switzerland (AMS) - S t a t u t e n - Mai 2009. AMS S t a t u t e n Mai 2009 1 / 7 Verein Association of Management Schools Switzerland (AMS) - S t a t u t e n - Mai 2009 1 / 7 Inhaltsverzeichnis I Name, Sitz und Zweck Art. 1: Name, Sitz Art. 2: Zweck II Mitgliedschaft Art. 3: Mitglieder

Mehr

Schweizerische Gesellschaft Technik und Armee (STA) Statuten. Art. 1 Name, Sitz, Gerichtsstand und Dauer

Schweizerische Gesellschaft Technik und Armee (STA) Statuten. Art. 1 Name, Sitz, Gerichtsstand und Dauer Schweizerische Gesellschaft Technik und Armee (STA) Statuten Art. 1 Name, Sitz, Gerichtsstand und Dauer 1.1 Die Schweizerische Gesellschaft Technik und Armee (STA) ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff

Mehr

Statuten des Gewerbevereins Bubikon-Wolfhausen. Gegründet 1945

Statuten des Gewerbevereins Bubikon-Wolfhausen. Gegründet 1945 Statuten des Gewerbevereins Gegründet 1945 1 Statuten des Gewerbevereins I. Name, Sitz und Zugehörigkeit Art. 1 Name und Sitz Art. 2 Zugehörigkeit Unter dem Namen Gewerbeverein besteht in Bubikon und Wolfhausen

Mehr

Swiss CATIA User Association Statuten

Swiss CATIA User Association Statuten 1. Auftrag der SCUA SCUA ist eine Interessengemeinschaft von Kunden, die mit Systemen aus den PLM Solutions von Dassault Systèmes (DS) arbeiten. Das Ziel besteht darin, die Zufriedenheit der Kunden zu

Mehr

STATUTEN REITCLUB LEIMENTAL

STATUTEN REITCLUB LEIMENTAL STATUTEN REITCLUB LEIMENTAL I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen Reitclub Leimental besteht mit Sitz in Biel-Benken auf unbestimmte Zeit ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB. II. ZWECK DES VEREINS

Mehr

Statuten VDSS ASMFD ASMLD

Statuten VDSS ASMFD ASMLD Verein diplomierter Spenglermeister der Schweiz Association suisse des maîtres ferblantiers diplômés Associazione svizzera dei maestri lattonieri diplomati Statuten VDSS ASMFD ASMLD Verein diplomierter

Mehr

Statuten PTC Performance Tuning CluB

Statuten PTC Performance Tuning CluB Statuten PTC Performance Tuning CluB Stüsslingen im Februar 2006 l. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen PTC Performance Tuning Club besteht ein Verein im Sinne der Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Stüsslingen.

Mehr

Statuten des Elternvereins IGEEL Lostorf

Statuten des Elternvereins IGEEL Lostorf Statuten des Elternvereins IGEEL Lostorf 1. Name und Sitz Unter dem Namen Interessengemeinschaft Eltern und Erzieher, Lostorf (IGEEL) besteht ein Verein im Sinne von Art 60 ff. ZGB mit Sitz in Lostorf.

Mehr

S T A T U T E N TURNVEREIN ZEGLINGEN

S T A T U T E N TURNVEREIN ZEGLINGEN S T A T U T E N TURNVEREIN ZEGLINGEN - 1 - Statuten Des Turnvereins Zeglingen I Name und Sitz Name Artikel 1 1 Der Turnverein Zeglingen (TVZ) ist ein Verein im Sinne des Art. 60 ff des ZGB. 2 Der Sitz

Mehr

STATUTEN. Verein Spitex Richterswil/Samstagern

STATUTEN. Verein Spitex Richterswil/Samstagern STATUTEN Verein Spitex Richterswil/Samstagern Statuten Verein Spitex Richterswil / Samstagern Wesen Zweck Art. 1 Der Verein Spitex Richterswil/Samstagern ist ein politisch und konfessionell neutraler Verein

Mehr

Statuten Verein CommunityRack.org - Stand 2014-12-01

Statuten Verein CommunityRack.org - Stand 2014-12-01 Statuten Verein CommunityRack.org - Stand 2014-12-01 1 Name und Sitz Unter dem Namen CommunityRack.org besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich. Er ist politisch und konfessionell

Mehr

FME Förderverein Museum ENTER

FME Förderverein Museum ENTER FME Förderverein Museum ENTER S T A T U T E N I. N A M E und Z W E C K des V E R E I N S Artikel 1 Name, Sitz Unter dem Namen FME Förderverein Museum ENTER besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von

Mehr

Turnverein Holderbank Statuten

Turnverein Holderbank Statuten Turnverein Holderbank Statuten Allgemeines 1. Im Text verwendete Abkürzungen Schweizerischer Turnverband Sportversicherungskasse des STV Turnverein Holderbank Generalversammlung Vereinsvorstand Technische

Mehr

STATUTEN. Verein ungerwägs

STATUTEN. Verein ungerwägs STATUTEN Verein ungerwägs Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen Statuten auf die sprachliche Gleichbehandlung von Mann und Frau verzichtet. Name des Vereins Art. 1 Unter dem Namen Verein ungerwägs

Mehr

S T A T U T E N. des Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden

S T A T U T E N. des Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden S T A T U T E N des Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden 1. Name und Sitz Unter dem Namen "Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden" besteht ein politisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne der Art. 60 ff. ZGB mit Sitz

Mehr

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet einzig dessen Vermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet einzig dessen Vermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. Statuten des SOSETH 1 Name, Sitz, Zweck, Haftung 1.1 Name Unter dem Namen SOSETH (Studentische Organisation für Selbsthilfe) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Mehr

Statuten des Vereins Kyokushinkai Karate Club Winterthur

Statuten des Vereins Kyokushinkai Karate Club Winterthur Statuten des Vereins Kyokushinkai Karate Club Winterthur Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Kyokushinkai Karate Club Winterthur (KKCW) besteht ein Verein im Sinne der Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Winterthur.

Mehr

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo

Mehr

Bei Personenbezeichnungen gilt die weibliche Form auch für die männliche und umgekehrt.

Bei Personenbezeichnungen gilt die weibliche Form auch für die männliche und umgekehrt. Verband Bernischer Tageselternvereine VBT Statuten Bei Personenbezeichnungen gilt die weibliche Form auch für die männliche und umgekehrt. 1. Name Unter dem Namen "Verband Bernischer Tageselternvereine"

Mehr

Verein zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Technik, Informatik und Architektur der Berner Fachhochschule

Verein zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Technik, Informatik und Architektur der Berner Fachhochschule Verein zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Technik, Informatik und Architektur der Berner Fachhochschule Statuten Genehmigt an der Vereinsversammlung vom 13. Mai 2009 in Bern 1 Statuten

Mehr

Statuten The Pirates Bikers & Friends

Statuten The Pirates Bikers & Friends Statuten The Pirates Bikers & Friends 1 Name, Sitz und Zweck 2 2 Organisation 2 2.1 Mitgliedschaft 2 2.2 Neueintritte 2 2.3 Ehrenmitgliedschaft 2 2.4 Haftung 2 2.5 Austritte 2 2.5.1 Streichung 2 2.5.2

Mehr

S T A T U T E N D E S T U R N V E R E I N S O B E R E G G

S T A T U T E N D E S T U R N V E R E I N S O B E R E G G S T A T U T E N D E S T U R N V E R E I N S O B E R E G G I. NAME UND SITZ Art. 1 Art. 2 Der Turnverein ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des ZGB. Rechtsdomizil des Turnvereins ist Oberegg. II. Art.

Mehr

Statuten. Scharfschützen Bern

Statuten. Scharfschützen Bern Statuten der Scharfschützen Bern I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Der Schützenverein Scharfschützen Bern, gegründet im Jahre 1870 mit Sitz in Bern, ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen

Mehr

Vereinsstatuten Disc Club Panthers Bern

Vereinsstatuten Disc Club Panthers Bern Art. 1 Name / Sitz Neutralität Unter der Bezeichnung DISC CLUB PANTHERS, gegründet am 6. März 1990, in der Folge auch Verein genannt, besteht eine Institution gemäss Art. 60 ff des ZGB. Sein rechtlicher

Mehr

Statuten Verein für aktive Humanität

Statuten Verein für aktive Humanität Statuten Verein für aktive Humanität Rechtsform, Zweck und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Verein für aktive Humanität besteht ein nicht gewinnorientierter Verein gemäss den vorliegenden Statuten und im Sinne

Mehr

Statuten des American Folk Club "Rocking Chair"

Statuten des American Folk Club Rocking Chair Statuten des American Folk Club "Rocking Chair" 1. Name, Sitz und Zweck 1.1. Unter dem Namen American Folk Club Rocking Chair besteht mit Sitz in Winkel ein Verein im Sinne von Art. 60ff des Schweizerischen

Mehr

FLUGSPORTGRUPPE ZÜRCHER - OBERLAND. Statuten

FLUGSPORTGRUPPE ZÜRCHER - OBERLAND. Statuten FLUGSPORTGRUPPE ZÜRCHER - OBERLAND Statuten Der nachfolgende Text ist zur besseren Verständlichkeit in der männlichen Form abgefasst. 1. Name und Sitz 1.1 Die "Flugsportgruppe Zürcher-Oberland", nachstehend

Mehr

SwiNOG Federation Statuten. Index

SwiNOG Federation Statuten. Index SwiNOG Federation Statuten Index KAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 2 ART. 1 NAME UND SITZ... 2 ART. 2 ZWECK... 2 ART. 3 FINANZEN... 2 KAPITEL II MITGLIEDSCHAFT... 3 ART. 4 MITGLIEDSCHAFT... 3 ART. 5

Mehr

VEREINIGUNG ZÜRCHER IMMOBILIENUNTERNEHMEN (VZI)

VEREINIGUNG ZÜRCHER IMMOBILIENUNTERNEHMEN (VZI) VEREINIGUNG ZÜRCHER IMMOBILIENUNTERNEHMEN (VZI) Statuten vom 6. März 1997 / 28. August 2008 / 27. August 2012 A. NAME, SITZ, ZWECK Art. 1 Unter dem Namen «Vereinigung Zürcher Immobilienunternehmen» (VZI)

Mehr

Statuten. des Modellflugvereins. Emmen - Seetal

Statuten. des Modellflugvereins. Emmen - Seetal www.mfves.ch modellflugverein emmen-seetal region 3 zentralschweiz schweizerischer modellflugverband aero-club der schweiz Statuten des Modellflugvereins Emmen - Seetal 1/7 I. Verein Art. 1 Der Modellflugverein

Mehr

geosuisse ZÜRICH - SCHAFFHAUSEN SEKTION DES SCHWEIZ. VERBANDES FÜR GEOMATIK UND LANDMANAGEMENT STATUTEN Stat-Rev-neu.doc

geosuisse ZÜRICH - SCHAFFHAUSEN SEKTION DES SCHWEIZ. VERBANDES FÜR GEOMATIK UND LANDMANAGEMENT STATUTEN Stat-Rev-neu.doc geosuisse ZÜRICH - SCHAFFHAUSEN SEKTION DES SCHWEIZ. VERBANDES FÜR GEOMATIK UND LANDMANAGEMENT STATUTEN Die Sektion geosuisse Zürich - Schaffhausen ist ein Verein im Sinne der Art. 60 und folgenden des

Mehr

S T A T U T E N. I. Name, Gründung und Sitz. II. Zweck. III. Organisation. Art. 1 / Name und Sitz. Art. 2 / Zweck. Art.

S T A T U T E N. I. Name, Gründung und Sitz. II. Zweck. III. Organisation. Art. 1 / Name und Sitz. Art. 2 / Zweck. Art. S T A T U T E N I. Name, Gründung und Sitz Art. 1 / Name und Sitz Unter dem Namen "2radOstschweiz" besteht ein Verein, welcher am 31.Dezember 1911 gegründet wurde. Als solche steht er unter Art. 60 ff

Mehr

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz

Mehr

VEREINS STATUTEN. Züri Gladiators 22. April 2005

VEREINS STATUTEN. Züri Gladiators 22. April 2005 VEREINS STATUTEN Vereins Statuten... 1 I. Name, Sitz und Zweck... 2 Art.1 Name... 2 Art.2 Sitz... 2 Art.3 Zweck... 2 II. Mitglieder... 2 Art.4 Mitgliedschaft... 2 Art.5 Mitgliederkategorien... 2 Art.6

Mehr

Statuten des Vereins KaTina Kindertagesstätte

Statuten des Vereins KaTina Kindertagesstätte Statuten des Vereins KaTina Kindertagesstätte Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen "KaTina Kindertagesstätte" besteht ein Verein im Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) Artikel 60 bis 79 mit

Mehr

Statuten des Vereins EM Kunstturnen Bern 2016

Statuten des Vereins EM Kunstturnen Bern 2016 Statuten des Vereins EM Kunstturnen Bern 2016 1. Allgemeine Bestimmungen Art. 1. Rechtsnatur Unter der Bezeichnung Verein EM Kunstturnen Bern 2016 nachfolgend EM16 genannt besteht ein Verein im Sinn von

Mehr

SCHWEIZERISCHE VEREINIGUNG ZUM SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS (AIPPI SCHWEIZ) S T A T U T E N. A. Name, Sitz und Zweck des Vereins

SCHWEIZERISCHE VEREINIGUNG ZUM SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS (AIPPI SCHWEIZ) S T A T U T E N. A. Name, Sitz und Zweck des Vereins SCHWEIZERISCHE VEREINIGUNG ZUM SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS (AIPPI SCHWEIZ) S T A T U T E N A. Name, Sitz und Zweck des Vereins 1 Unter dem Namen "Schweizerische Vereinigung zum Schutz des geistigen

Mehr

Statuten. Aktion CHARITY. Inhaltsverzeichnis

Statuten. Aktion CHARITY. Inhaltsverzeichnis Statuten der Aktion CHARITY Ein Zuhause für rumänische Kinder Inhaltsverzeichnis I II III IV IVa IVb IVc V VI VII VIII IX Name, Sitz und Zweck Aufgaben Mitgliedschaft Organisation Mitgliederversammlung

Mehr

STATUTEN Netzwerkarena Revidiert 2. Juli 2008

STATUTEN Netzwerkarena Revidiert 2. Juli 2008 STATUTEN Netzwerkarena Revidiert 2. Juli 2008 Netzwerkarena Statuten vom 25. Juni 2007 2 Inhaltsverzeichnis I. Name, Sitz und Zweck... 3 Art. 1 Name und Sitz... 3 Art. 2 Zweck... 3 II. Mitgliedschaft...

Mehr

Vereinsadresse 1.4 Concordia Sportverein Winterthur, Postfach 266, 8405 Winterthur.

Vereinsadresse 1.4 Concordia Sportverein Winterthur, Postfach 266, 8405 Winterthur. - 1-1. Name, Zweck, Zugehörigkeit Name 1.1 Der Concordia Sportverein Winterthur (Concordia SV Winterthur), früher Turnsektion Concordia Winterthur, entstand aus der Concordia Winterthur, Verein für Kameradschaft

Mehr

Statuten 2014. Ersetzt die Statuten vom 15. Februar 1984 und Statutenänderung vom 9. Februar 1995. Statuten, 6. März 2014 1

Statuten 2014. Ersetzt die Statuten vom 15. Februar 1984 und Statutenänderung vom 9. Februar 1995. Statuten, 6. März 2014 1 Statuten 2014 Ersetzt die Statuten vom 15. Februar 1984 und Statutenänderung vom 9. Februar 1995 Statuten, 6. März 2014 1 Inhaltsverzeichnis 1. Name und Zweck... 3 2. Mitgliedschaft... 3, 4 3. Rechte,

Mehr

Unter dem Namen Pronto-Club besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Horw.

Unter dem Namen Pronto-Club besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Horw. Statuten Prontoclub Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Pronto-Club besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Horw. Art. 2 Zweck Der Verein bezweckt die Bereitstellung der finanziellen

Mehr

Vereinsstatuten. Hauptstrasse 57 6034 Inwil

Vereinsstatuten. Hauptstrasse 57 6034 Inwil Vereinsstatuten Hauptstrasse 57 6034 Inwil Inhalt 1. Name und Sitz... 2 2. Zweck... 2 3. Mitgliedschaft... 2 3.1 Eintritt... 2 3.2 Austritt... 2 4. Statuten des Vereins KiTa Spielburg Inwil... 2 4.1 Rechte

Mehr

Waageclique Rhywälle Basel 1991. Vereinsstatuten

Waageclique Rhywälle Basel 1991. Vereinsstatuten Waageclique Rhywälle Basel 1991 Vereinsstatuten Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz und Zweck Artikel 1 - Name, Sitz... 3 Artikel 2 - Zweck... 3 2 Mitgliedschaft a) Arten der Mitgliedschaft Artikel 3 - Kategorien...

Mehr

BuK Club Obwalden. Statuten

BuK Club Obwalden. Statuten BuK Club Obwalden Statuten 1. NAME UND SITZ Unter dem Namen BuK-Club Obwalden besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB. Der Sitz befindet sich am Wohnort des jeweils amtierenden Präsidenten. 2. ZWECK

Mehr

S T A T U T E N TURNVEREIN BÄTTERKINDEN

S T A T U T E N TURNVEREIN BÄTTERKINDEN S T A T U T E N TURNVEREIN BÄTTERKINDEN ALLGEMEINES 1. Im Text verwendete Abkürzungen Schweizerischer Turnverband Sportversicherungskasse des STV Turnverein Bätterkinden Generalversammlung Vereinsversammlung

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck

1 Name und Sitz. 2 Zweck 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist

Mehr

Muster Vereinsstatuten. Statuten des..

Muster Vereinsstatuten. Statuten des.. Muster Vereinsstatuten Statuten des.. 1 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Name und Sitz Art. 2 Zweck Art. 3 Mitgliedschaften im Dachverband II. Mitgliedschaft Art. 4 Art. 5 Art. 6 Art.

Mehr

Turnverein Zürich Affoltern. STATUTEN Neuausgabe 2014

Turnverein Zürich Affoltern. STATUTEN Neuausgabe 2014 Turnverein Zürich Affoltern STATUTEN Neuausgabe 2014 Inhaltsverzeichnis I II III IV V VI VII VII IX X XI XII Name, Sitz Zweck Vereinsstruktur Mitgliedschaft Rechte und Pflichten Organe Generalversammlung

Mehr

Freundeskreis Horns Erben e.v.

Freundeskreis Horns Erben e.v. Freundeskreis Horns Erben e.v. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 Zweck des Vereins 3 Mitgliedschaft 4 Beendigung der Mitgliedschaft 5 Mitgliedsbeiträge 6 Organe des Vereins 7 Vorstand 8 Zuständigkeit

Mehr

Statuten Damenriege Volketswil

Statuten Damenriege Volketswil -1- Statuten Damenriege Volketswil Entsprechend dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau gelten alle Personen und Funktionsbezeichnungen, ungeachtet der männlichen oder weiblichen Sprachform,

Mehr

Förderverein des Schweizer Schützenmuseums STATUTEN I. NAME / SITZ. Art. 1

Förderverein des Schweizer Schützenmuseums STATUTEN I. NAME / SITZ. Art. 1 Förderverein des Schweizer Schützenmuseums STATUTEN I. NAME / SITZ Art. 1 Der «Förderverein des Schweizer Schützenmuseums» ist ein nicht gewinnstrebiger Verein nach Art. 60 ff ZGB. Der Verein ist politisch

Mehr

STATUTEN. 1. Name und Sitz. 2. Zweck des Vereins. 3. Mitgliedschaft

STATUTEN. 1. Name und Sitz. 2. Zweck des Vereins. 3. Mitgliedschaft STATUTEN 1. Name und Sitz Unter dem Namen Fachverband Sozialpädagogische Familienbegleitung Schweiz besteht seit dem 30. Oktober 1998 ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB. Der Verband ist politisch unabhängig

Mehr

Inhaltsverzeichnis der Statuten

Inhaltsverzeichnis der Statuten Statuten 01 Inhaltsverzeichnis der Statuten Kapitel Abschnitt Artikel Inhalt I. Name, Sitz, Eigenschaft 1 Name, Sitz 2 Neutralität II. Zweck 3 Zweck III. Mitglieder 4/5/8 Mitglieder 5-7 Beitritt 9 Austritt

Mehr

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen SATZUNG 1 Der Verein führt den Namen Kyudojo Kiel e.v. Sein Sitz ist Kiel. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 (1) Der Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Kyudo in der

Mehr

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v.

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v. Satzung der Industriemeistervereinigung Würzburg e.v. 1 : NAME UND SITZ 1. Die Vereinigung führt den Namen: Industriemeistervereinigung ( IMV ) Würzburg e. V. 2. Die Vereinigung ist im Vereinsregister

Mehr

Volleyballclub Spada Academica Zürich

Volleyballclub Spada Academica Zürich Volleyballclub Spada Academica Zürich Statuten des Volleyballclub Spada Academica Zürich vom 14. Juni 2014 1. Name und Sitz 1.1. Der Volleyballclub Spada Academica Zürich (im weiteren Text Verein genannt)

Mehr

Art. 1 Unter dem Namen Freunde des Wildpferdes besteht mit Sitz in CH-8135 Sihlwald ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB.

Art. 1 Unter dem Namen Freunde des Wildpferdes besteht mit Sitz in CH-8135 Sihlwald ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB. Statuten Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen Freunde des Wildpferdes besteht mit Sitz in CH-8135 Sihlwald ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB. Zweck des Vereins ist die Wiederansiedlung des Ur-Pferdes

Mehr

STATUTEN. Sportfischerverein

STATUTEN. Sportfischerverein STATUTEN Sportfischerverein Richterswil / Wädenswil Fusion am 1. 1. 2007 aus den Vereinen Sportfischer-Verein Richterswil gegründet 1924 und Sportfischer-Verein Wädenswil gegründet 1925 1 / 7 1 Name. Name,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Allgemeines

Inhaltsverzeichnis. Allgemeines Inhaltsverzeichnis Allgemeines Seite 1 Abkürzungen Seite 1 1. Name und Sitz Seite 1 2. Zweck und Zugehörigkeit des Vereins Seite 2 3. Bestand des Turnvereins Bellach Seite 2-3 4. Rechte und Pflichten der

Mehr

Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen

Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen 1 Name, Sitz, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Pferdezuchtverein Uelzen, hat seinen Sitz in Uelzen und erstreckt sich über den Kreis Uelzen.

Mehr