Bedarfsplanung. Kindergärten Bad Liebenzell

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1 Bedarfsplanung Anlage zur SV- 36/2013 GR Kindergärten Bad Liebenzell Stand: 20. Juni 2013 Kindergartenjahr 2013/2014 Stadtverwaltung Bad Liebenzell Kurhausdamm Bad Liebenzell

2 1.Inhaltsverzeichnis 1. Inhaltsverzeichnis 2. Prämissen 3. Bestandsaufnahme 4. Gesetzliche Grundlagen 4.1. Bundes- und landesgesetzliche Grundlagen 4.2. Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes 4.3. Verwaltungsvorschrift Investitionen Kleinkindbetreuung 4.4. Interkommunaler Kostenausgleich 5. Entwicklung der Kindertageseinrichtungen 5.1. Betreuungsangebote in Baden-Württemberg 5.2. Betreuungsangebote im Landkreis Calw 5.3. Betreuungssituation der Kinder unter 3 Jahren in Baden-Württemberg 5.4. Betreuungssituation der Kinder unter 3 Jahren im Landkreis Calw 5.5. Betreuungssituation der Kinder unter 3 Jahren in Bad Liebenzell 6. Bestandsaufnahme 6.1.Tagespflege 6.2. Sprachförderung für Kinder im Vorschulalter 6.3. Intensive Sprachförderung im Kindergarten (ISK) 6.4. Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf 6.5. Betreuungsangebote in den Kindertageseinrichtungen Bad Liebenzell 7. Bedarfsermittlung/Konzeption 7.1. Geburten der letzten Jahre 7.2. Bedarfsplätze für Kindergartenkinder ab 2 Jahre bis Schuleintritt 7.3. Tagespflege 8. Betreuungsform im Schulbereich

3 2. Prämissen Das Leistungsangebot der Tageseinrichtungen für Kinder soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren ( 22 a SGB VIII). Tageseinrichtungen fördern die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder und tragen dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Für Kinder die das dritte Lebensjahr vollendet haben, besteht ein Rechtsanspruch auf den Besuch einer Kindertageseinrichtung und es ist darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagesplätzen zur Verfügung steht. Für Kinder ab vollendetem ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres haben ab August 2013 einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege (Tagesmutter). Für Kinder unter einem Jahr und für schulpflichtige Kinder sind nach Bedarf Plätze in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege vorzuhalten. Die kommunalisierte Förderung von Kindertageseinrichtungen steht in enger Verbindung mit einer örtlichen Bedarfsplanung. Für die Ausgestaltung der Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen gelten folgende Prämissen: Die Weiterentwicklung der Angebote erfordert eine sorgfältige Bedarfsplanung und setzt eine bezüglich der Art und des zeitlichen Umfangs differenzierte Erhebung des vorhandenen und absehbaren örtlichen Bedarfs voraus. Aufgrund der familiären und gesellschaftlichen Veränderungen sind bedarfsgerechte Angebote der Tagesbetreuung für Kinder jeder Altersklasse mit unterschiedlichen Öffnungszeiten beziehungsweise Betreuungszeiten vorzusehen. In jeder Gemeinde sollen Angebote verfügbar sein, die einen breiten Personenkreis ansprechen und möglichst wenig selektieren, das heißt auch Kinder und Familien in erschwerten Lebenslagen nicht ausgrenzen, sondern in ihren angestammten Sozialbezügen fördern. 80 des SGB VIII benennt drei wesentliche Phasen der Jugendhilfeplanung: I. Die Bestandsaufnahme an Einrichtungen und Diensten, II. Die Bedarfsermittlung, III. Die Planung der notwendigen Vorhaben.

4 3. Bestandsaufnahme Bei der Bestandsaufnahme der Tageseinrichtungen vor Ort wird festgestellt, wie viele Plätze für welches Alter der Kinder und für welche Betreuungszeiten vorhanden sind. Dazu ist ein Vergleich mit den Merkmalen und Rahmenbedingungen zu den jeweiligen Gruppenarten hilfreich. Gleichzeitig bietet der nachfolgende Überblick eine Basis möglicher Angebotsformen zur Bedarfsdeckung (siehe III). 1. Gruppenarten, Gruppenstärken und Mindestöffnungszeiten (Kindergartengruppen und altersgemischte Gruppen) nach 1 Abs. 4 Kindertagesstättenverordnung. Gruppenart Alter der Kinder Halbtagsgruppe HT für 3-Jährige bis Schuleintritt (Vor- und Nachmittagsbetreuung von mindestens 3 Std.) Regelgruppe RG für 3-Jährige bis Schuleintritt (Vor- und Nachmittagsbetreuung mit Unterbrechung am Mittag) Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit VÖ für 3-Jährige bis Schuleintritt (durchgängige Öffnungszeit von mindestens 6 Std.) Ganztagesgruppe GT Für 3-Jährige bis Schuleintritt (mehr als 7 Std., durchgängige Öffnungszeit) Altersgemischte Gruppe AM Für 3-Jährige bis unter 14 Jahre Altersgemischte Gruppe AM für 2-Jährige bis unter 14 Jahre (mit überwiegender Anzahl von Kindern im Kindergartenalter) Altersgemischte Gruppe AM vom 1. Lebensjahr bis unter 14 Jahre (bei allen Gruppenarten) Regelgruppenstärke, Höchstgruppenstärke 25 bis 28 Kinder 25 bis 28 Kinder 22 bis 25 Kinder 20 Kinder 25 bei HT/RG/VÖ 20 bei GT Absenkung der Gruppenstärke um einen Platz je aufgenommenes 2-jähriges Kind, ausgehend von: 25 bei HT/RG 22 bei VÖ 20 bei GT 15 Kinder, davon höchstens 5 Kinder im Alter von unter drei Jahren

5 2. Gruppenarten, Gruppenstärken und Öffnungszeiten (Kleinkinder und Schulkinder) außerhalb der Kindertagesstättenverordnung Gruppenart außerhalb der KiTaVO Höchstgruppenstärke Kleinkindbetreuung (Krippe) KR (über 15 Stunden wöchentlich) 0 bis 3 Jahre 10 Kinder 2 bis 3 Jahre 12 Kinder Betreute Spielgruppe BS 0 bis 3 Jahre 10 Kinder (10 bis 15 Stunden wöchentlich) Hort 20 Kinder Schuleintritt bis 14 Jahre Hort an der Schule Schuleintritt bis 14 Jahre Waldkindergarten 3-Jährige bis Schuleintritt Sonst. Betreuungsform (mehr als 10 bis 15 Std. wöchentlich) - Kinder von 2 Monaten bis Schuleintritt - Kinder von 3 bis 14 Jahren 20 Kinder 25 Kinder 20 Kinder 15 Kinder

6 4. Gesetzliche Grundlagen 4.1. Bundesgesetzliche Regelungen Eine der wesentlichen Vorschriften ist 24 SGB VIII, der die Ausgestaltung des Förderangebots in Tageseinrichtungen normiert. Seit dem hat ein Kind ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf Besuch einer Tageseinrichtung. Die beiden Änderungsgesetze zum SGB VIII, das zum in Kraft getretene Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) vom (BGBl. I S. 3852) und das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) vom (BGBl. I S. 2729) änderten die Grundlagen der Kinderbetreuung tiefgreifend. Beide Gesetze haben den qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren zum Inhalt. Ein weiteres Änderungsgesetz zum SGB VIII ist das am in Kraft getretene Kinderförderungsgesetz (KiföG). Durch das KiföG soll der Ausbau eines bedarfgerechten Angebots weiter beschleunigt werden. Die Regelungsinhalte des KiföG geht weit über die Vorgaben des TAG und KICK hinaus. Es wurden insbesondere erweiterte rechtliche Verpflichtungen für die Vorhaltung von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren festgelegt. Der ab bestehende Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr wurde eingeführt Landesgesetzliche Regelungen Kindertagesbetreuungsgesetz für Baden-Württemberg (KiTaG) Aufgaben, Ziel und Förderauftrag der Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflege Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit Unterstützung und Ergänzung des elterlichen Erziehungsauftrags Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie Kinder mit Behinderung sollen zusammen mit Kindern ohne Behinderung in Gruppen gemeinsam gefördert werden, sofern der Hilfebedarf dies zulässt

7 4. Gesetzliche Grundlagen Der Förderauftrag umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Orientieren soll sich die Förderung am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes. Wesentlicher Inhalt des im Jahr 2010 novellierten Kindertagesbetreuungsgesetzes ist die Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Rechtsverordnung im Kindertagesbetreuungsgesetz zur Festlegung und zur verbindlichen Erhöhung des Personalschlüssels sowie zur Finanzierung der diesbezüglichen erforderlichen Fortbildung des Personals. Weiterer Hintergrund dieser Novellierung war insbesondere die schon seit langem anhaltenden Beratungen und Verhandlungen über die verbindliche Einführung des Orientierungsplans. Nach Abschluss der vom Land initiierten Modellphase, sollte der Orientierungsplan ab Herbst 2009 verbindlich zur Anwendung kommen. Aufgrund der enormen Kosten wurde vom Land auf die verbindliche Umsetzung des kompletten Orientierungsplans verzichtet und es erfolgte nur eine Erhöhung der Personalschlüssel in den Kindergartengruppen um 0,3 bzw. 0,2 Personalstellen, verteilt auf 3 Jahre. In welchem Umfang mit dieser Personalschlüsselerhöhung der Orientierungsplan oder seine Teile umgesetzt werden, bleibt den Trägern vorbehalten. Die Festlegung von Mindestpersonalschlüsseln, jeweils bezogen auf die verschiedenen Betreuungsarten und Öffnungszeiten sowie die stufenweise Erhöhung, wurde in der erstmals erlassenen Verordnung des Kultusministeriums über den Mindestpersonalschlüssel und die Personalfortbildung in Kindergärten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen (Kindertagesstättenverordnung KiTaVO) vom festgeschrieben.

8 4. Gesetzliche Grundlagen 4.3. Interkommunaler Kostenausgleich Das geänderte Kindertagesbetreuungsgesetz trat rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft. Am 18. Februar 2009 verabschiedete der Landtag von Baden-Württemberg das Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes. Mit den Gesetzesänderungen trägt das Land den Regelungen des Kinderförderungsgesetzes des Bundes Rechnung und regelt die Kostenbeteiligung des Landes an den Betriebskosten der Kleinkindbetreuung sowie die Weiterleitung der entsprechenden Bundesmittel an Kommunen und Kindergartenträger. Bad Liebenzell: Der Gemeinderat hat die Verwaltung mit Beschluss vom ermächtigt, die Abrechnung nach den vom Gemeindetag und Städtetag empfohlenen Pauschalbeträgen abzuwickeln. Dies bedeutet, dass für Kinder die außerhalb der Wohnsitzgemeinde betreut werden, ein Ausgleich an die Gemeinde oder Stadt, in der die Betreuung in Anspruch genommen wird, bezahlt werden muss. Auf der Grundlage gemeinsam festgelegter durchschnittlicher Platzkosten je Betreuungsart und -umfang sowie der vom Finanzministerium mitgeteilten FAG-Zuweisungen je Betreuungsart und Kind wurden vom Gemeindetag derzeit folgende Empfehlungen erarbeitet: Empfehlungen zum Interkommunalen Kostenausgleich gemäß 8a KiTaG Kosten /Platz ( ) 63% gerundet Pauschale FAG- Zuweisung ( ) gerundet Pauschaler Ausgleichsbetrag ( ) Jahr Halbtagskindergarten (Ü3) Regelkindergarten (Ü3) VÖ-Kindergarten (Ü3) Ganztags-Kindergarten (Ü3) Halbtags-Krippe (U3) VÖ-Krippe (U3) Ganztags-Krippe (U3) Halbtags-Altersmischung (U3) Regel-Altersmischung (U3) VÖ-Altersmischung (U3) Ganztags-Altersmischung (U3) * Ü3 = Betreuung von Kindern ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt U3 = Betreuung von Kleinkindern Im Jahr 2011 wurden 34 auswärtige Kinder in Bad Liebenzells Einrichtungen betreut. Von Bad Liebenzell besuchten 17 Kinder einen Kindergarten außerhalb unseres Ortes.

9 5. Entwicklung der Kindertageseinrichtungen 5. Entwicklung der Kindertageseinrichtungen 5.1. Betreuungsangebote in Baden Württemberg Zum Stichtag wurden insgesamt Einrichtungen in Baden- Württemberg erfasst. Im Vorjahr waren es Tageseinrichtungen. Dies entspricht somit einer Zunahme von 119 Einrichtungen (1,5 %) In den folgenden Schaubildern soll verdeutlicht werden, wie schnell und eindeutig sich die Belegungsplätze verändert haben. Im nachfolgenden Schaubild wird die Verteilung zum Stichtag vom dargestellt: Kleinkindgruppen/ Krippen 11% Anzahl der Gruppen nach Gruppenarten Betreute Spielgruppen 2% Kinderbetreuungsgruppen 0% Regelgruppen 16% Gruppen mit verl. Öffnungszeiten 20% Hortgruppen 6% Gruppen mit Ganztagesbetreuung 12% Altersgemischte Gruppen 27% Halbtagsgruppen 1% Quelle: KVJS, Bestand und Struktur der Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg Eine Aufteilung nach den Gruppenarten zeigt, dass nur noch 16 % der Gruppen sog. Regelgruppen (RG) darstellen (2005 waren dies noch 50% aller Gruppen). Im Unterschied dazu sind große prozentuale Steigerungen bei den altersgemischten Gruppen (2012: 27 %, 2005: 12,31 %), bei den Gruppen mit Ganztagsbetreuung (2012: 12 %, 2005: 5,0 %), aber auch bei den Hortgruppen (2012: 6,5%; 2005: 4,15%) und vor allem bei der Kleinkindgruppen/Krippen (2012: 16 %, 2005: 1,93 %) festzustellen.

10 5. Entwicklung der Kindertageseinrichtungen Vergleicht man die einzelnen Gruppenarten nach der Anzahl der Gruppen mit den Vorjahren, so wird deutlich, dass die Regelgruppen in absoluten Zahlen nochmals um 444 gegenüber 2011 zurückgegangen sind. Von 2005 bis 2012 sind es sogar Gruppen (-62,78 %). Quelle: KVJS, Bestand und Struktur der Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg Die altersgemischten Gruppen haben im Vergleich zum Vorjahr um 133, die Kleinkindgruppen um 556 und die Ganztagsgruppen um 212 Gruppen zugenommen. Bei den Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit, den Halbtagsgruppen, den betreuten Spielgruppen und den Kinderbetreuungsgruppen zeigen sich wie in den Vorjahren kaum Veränderungen. Die Gruppen werden deshalb im Schaubild nicht mehr aufgeführt. Wesentliche Ergebnisse: - Die Regelgruppen verlieren weiterhin an Bedeutung; die absolute Zahl der Regelgruppen liegt inzwischen an vierter Stelle, sogar hinter der Zahl der Kleinkindgruppen; es gab also zum Stichtag mehr Kleinkindgruppen/Krippen als Regelgruppen! - Die Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten und die Halbtagsgruppen nehmen nur leicht zu. - Die Ganztagsgruppen nehmen zu, jedoch nicht so sehr wie im Vorjahr. - Die Kleinkindgruppen haben im Jahr 2012 weiter zugenommen, jedoch nicht so erheblich wie im Vorjahr (damals 34,9 %).

11 5. Entwicklung der Kindertageseinrichtungen 5.2.Betreuungsangebote im Landkreis Calw Verteilung der Kinder auf die Betreuungsformen: RG VÖ GT Krippe Spielgr. Tagespfl. RG VÖ GT Krippe Spielgr. Tagespfl Quelle: Ev. Diakonieverband Calw, Bedarfsplanung, Tagesbetreuung für Kinder 2012 Die Anzahl der Krippenplätze hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 99 Plätze erhöht. Von den vorhandenen 518 Krippenplätzen sind ca. 93 als Ganztagesplätze angeboten. In der Tagespflege ist die Anzahl der betreuten Kinder angestiegen.

12 5. Entwicklung der Kindertageseinrichtungen 5.3. Betreuungssituation der Kinder unter 3 Jahren in Baden- Württemberg Am Stichtag wurden in allen Formen der Kindertageseinrichtungen Kinder unter 3 Jahren betreut. Dies ist gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um betreute Kinder (+ 16,63 Prozent). Quelle: KVJS; Bestand und Struktur der Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg Ein Vergleich der letzten sechs Jahre macht deutlich, dass eine absolute Zunahme in allen drei Jahrgängen zu verzeichnen ist, die höchste Zunahme der absoluten Zahlen aber bei den 2 bis unter 3 Jahre alten Kleinkindern stattgefunden hat. Um die ehrgeizigen Ausbauziele im Rahmen des Bundesprogramms bis 2013 zu erreichen, sind jedoch nicht nur Angebote für die Kinder im Alter zwischen 2 bis unter 3 Jahren notwendig. Vielmehr müssen neue Plätze für die 0- bis unter 1-jährigen, insbesondere aber für 1- bis unter 2-jährige Kinder geschaffen werden.

13 5. Entwicklung der Kindertageseinrichtungen 5.4. Betreuungssituation der Kinder unter 3 Jahren im Landkreis Calw Folgender Grafik können Sie entnehmen, wie viele Kinder unter 3 Jahren im Landkreis Calw gemeldet sind und wie viele davon in einer Betreuung sind. Der Prozentsatz hat sich von 5,0 % im Jahre 2006 auf 18,0 % im Jahre 2011 gesteigert. Gesamtkinderzahl in Betreuung In Prozent Januar Kinder 219 Kinder 5,0 % Januar Kinder 299 Kinder 7,1 % Januar Kinder 420 Kinder 10,2 % Januar Kinder 515 Kinder 13,4 % Januar Kinder 592 Kinder 15,4 % Januar Kinder 665 Kinder 18,0 % Januar Kinder 702 Kinder 19,0 % Januar Kinder 832 Kinder 23,2 % In Betreuung Gesamtkinderzahl Quelle: Ev. Diakonieverband Calw, Jahresbericht 2013

14 5. Entwicklung der Kindertageseinrichtungen 5.5. Betreuungssituation der Kinder unter 3 Jahren in Bad Liebenzell In Bad Liebenzell werden 2011 insgesamt 53 Kinder unter 3 Jahren betreut (Stand: ). In der nachfolgenden Grafik wird der Vergleich mit anderen Städten und Gemeinden aufgezeigt. Mit einer durchschnittlichen Betreuungsquote von rund 24 % (der 0-3 jährigen) liegt Bad Liebenzell somit im oberen Bereich. Ziel sind 34 % Betreuungsplätze für unter 3-Jährige Stand Betreuung in Prozent nach Kommunen im Landkreis 2012: Quelle: Ev. Diakonieverband Calw Der subjektiv-öffentliche Rechtsanspruch für Kinder von 1 bis 3 Jahre auf Förderung in Kitas oder Kindertagespflege gilt ab Eine objektiv-rechtliche Verpflichtung zur Vorhaltung von Angeboten besteht seit für alle Kinder unter 3 Jahren, deren Eltern erwerbstätig oder in Ausbildung sind oder Eingliederungsmaßnahmen nach SGB II erhalten und für Kinder, deren Wohl sonst nicht gewährleistet wäre.

15 6. Bestandsaufnahme 6. Bestandsaufnahme Im Kindertagesbetreuungsgesetz BW (KiTaG) vom ist die Verpflichtung zur örtlichen Bedarfsplanung in 3 Abs. 2 gesetzlich verankert. Diese Bedarfsplanung ist jährlich von den Gemeinden zu erstellen und vom Gemeinderat zu beschließen Tagespflege Das 2005 in Kraft getretene Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) verpflichtet Bundesweit Städte und Gemeinden, für die Betreuung unter Dreijähriger Kinder bis zum Oktober kommenden Jahres zusätzliche Plätze in Kindertagesstätten, Krippen oder bei Tageseltern zu schaffen. Gerade in der Tagespflege können flexible, passgenaue Vereinbarungen zugunsten der Eltern getroffen werden. Derzeit beträgt die Geldleistung für Tagesmütter und väter 5,50 Euro je Betreuungsstunde. Wer Kinder in seine Obhut nimmt, muss ein besonderes Profil vorweisen können. Dazu zählen Persönlichkeit, Sachkompetenz, Kooperationsbereitschaft, kindgerechte Räumlichkeiten sowie vertiefte Kenntnisse der Kindertagespflege. Ob diese Eigenschaften gegeben sind, überprüft der Fachdienst Kindertagespflege des Landratsamtes Calw zunächst beim Erstkontakt sowie später bei Hausbesuchen. Seit Ende 2009 ist beim Landratsamt Calw der Fachdienst Kindertagespflege eingerichtet worden. Der Fachdienst ist für die Kindertagespflege durch Tagesmütter zuständig. Derzeit sind in Bad Liebenzell 9 Tagesmütter mit Pflegeerlaubnis aktiv. Dazu sind noch 5 Tagesmütter ohne Pflegeerlaubnis tätig. Im Antragsverfahren zur Pflegeerlaubnis befinden sich 4 Personen. Derzeit werden 15 Kinder in Tagespflege betreut, davon sind 4 Kinder unter 3 Jahre alt Sprachförderung für Kinder im Vorschulalter In den städtischen Kindergärten und im kirchlichen Kindergarten Möttlingen erhalten Kinder zur Vermittlung von deutschen Sprachkenntnissen eine Sprachförderung. Diese Sprachförderung richtet sich vorrangig an Kinder mit Migrationshintergrund, sowie an Kinder mit Bedarf an ergänzender Sprachförderung. Durch diese Maßnahme sollen diesen Kindern Sprachkenntnisse vermittelt, die Integration in das deutsche Bildungssystem, sowie das Einüben sozialen Verhaltens ermöglicht bzw. erleichtert werden. Die Maßnahme wird durch eine Sprachförderkraft betreut. Jedes Kind erhält durchschnittlich 3 Förderstunden je Woche. Derzeit stehen 32 Förder- Plätze zur Verfügung.

16 6. Bestandsaufnahme 6.3. Intensive Sprachförderung im Kindergarten (ISK) Kindergartenkinder die ein Jahr vor der Einschulung stehen und bei denen das Gesundheitsamt auf der Grundlage des Gesamtergebnisses der Einschulungsuntersuchung der Bedarf einer zusätzlichen intensiven Sprachförderungsmaßnahme festgestellt wurde, können im Kindergarten Marienstift in einer Sprachfördergruppe intensiv gefördert werden. Bis zu 10 Kinder können derzeit in der Fördergruppe aufgenommen werden Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf (SPATZ) Die bisherigen Sprachförderprogramme (6.2 und 6.3) sollen miteinander verschmolzen werden. Ab dem Kindergartenjahr 2012/2012 kann dann unter dem Dach von SPATZ (Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf) unter zwei Förderwegen gewählt werden. Entweder die intensive Sprachförderung oder Singen-Bewegen-Sprechen (SBS). Somit können künftig sprachförderbedürftige Kinder bereits ab 3 Jahre von Kindergartenbeginn an eine kontinuierliche und verlässliche Sprachförderung während der gesamten Kindergartenzeit erhalten.

17 Bestandsaufnahme 6.5 Betreuungsangebote in den Kindertageseinrichtungen Bad Liebenzell Übersicht über die Gruppenangebote in Bad Liebenzell (IST-Bestand) Kindergarten Gruppen- Zahl Gruppenangebote Regelbelegung Maximale Belegung Marienstift 5 1 VÖ/RG/HT für 3-Jährige bis Schuleintritt 1 GT/VÖ/RG für 3-Jährige bis Schuleintritt 2 AM für 2-Jährige bis Schuleintritt 1 AM mit VÖ für 2-Jährige bis Schuleintritt Maisenbach/ Zainen 2 1 VÖ mit/ohne RG für 3-Jährige bis Schuleintritt 1 AM und VÖ für 2-Jährige bis Schuleintritt Unterhaugstett 2 1 AM mit VÖ für 2-Jährige bis Schuleintritt 1 VÖ für 3-Jährige bis Schuleintritt (Kleingruppe) Beinberg 1 1 AM mit VÖ für 2-Jährige bis Schuleintritt Kirchlicher. Kindergarten Monakam Kirchlicher Kindergarten Möttlingen Waldkindergarten Waldorfkindergarten Unterl. 3 3 AM mit VÖ für 2-Jährige bis Schuleintritt 3 1 VÖ mit/ohne RG für 3-Jährige bis Schuleintritt 1 AM mit GT für 2-Jährige bis Schuleintritt 1 KR (Krippe) 0-3 Jahre (GT) 2 1 VÖ für 3-Jährige bis Schuleintritt 1 HT für 3-Jährige bis Schuleintritt 1 Krippe HT 2-3 Jahre bei VÖ Absenkung um 1 Platz Absenkung um 1 Platz je 2-jährig. Kind Absenkung um 1 Platz je 2-jährig. Kind 22 Absenkung um 1 Platz je 2-jährig. Kind je Gruppe 22 bei VÖ je Gruppe VÖ für 3-Jährige bis Schuleintritt Absenkung um 1 Platz je 2-jährig. Kind Absenkung um 1 Platz 10 je Gruppe Plätze

18 Bestandsaufnahme Belegung der Kindergärten am : Kinder über 3 Jahre Kinder unter 3 Jahre Krippe Gesamt 258 Kinder 32 Kinder 10 Kinder 300 Kinder Kindergarten Marienstift Der Kindergarten Marienstift in Bad Liebenzell hat insgesamt 5 Gruppen. Diese sind durch die Umbauarbeiten des Marienstifts seit April 2013 im evangelischen Gemeindehaus (2 Gruppen) und im ehemaligen Schulhausmeistergebäude + Container (3 Gruppen) untergebracht. Die vorhandenen Kindergartenplätze stehen für Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr zur Verfügung. Zudem gibt es für Kinder die 7 Stunden oder ganztags betreut werden ein Mittagessen, das die Eltern für Ihre Kinder bestellen. Ganztagsbetreuung: Im Kindergarten Marienstift können bis zu 20 Plätze mit Ganztagesbetreuung und Mittagessen angeboten werden. Diese Betreuung findet in der Zeit von 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr (freitags bis 14:30 Uhr) statt. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird den Kindern die Möglichkeit zu einem Mittagschlaf oder einer Ruhepause geboten. Kindergarten Beinberg Der Kindergarten Beinberg hat seit Januar 2012 seinen Betrieb wieder aufgenommen. In der Einrichtung werden Kinder ab 2 Jahren bis Schuleintritt aufgenommen. Kindergarten Maisenbach-Zainen Der Kindergarten Maisenbach-Zainen hat eine Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten für Kinder ab 3 Jahren sowie eine Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten für Kinder ab 2 Jahren. Durch die Wiedereröffnung des Kindergartens in Beinberg ist derzeit nur eine Gruppe in Betrieb.

19 Bestandsaufnahme Kindergarten Unterhaugstett Der Kindergarten Unterhaugstett hat zwei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten. In der Einrichtung werden Kinder im Alter ab 2 Jahren bis Schuleintritt aufgenommen. Kirchlicher Kindergarten Monakam Der Kindergarten Monakam hat drei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten. In der Einrichtung werden Kinder im Alter ab 2 Jahren bis Schuleintritt aufgenommen. Kirchlicher Kindergarten Möttlingen Der Kindergarten Möttlingen hat eine Kleinkindgruppe (Krippe) im Alter zwischen dem ersten und dem vollendeten dritten Lebensjahr mit max. 10 Plätzen, eine Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten für Kinder ab 3 Jahren sowie eine Ganztagesgruppe für Kinder ab 2 Jahren. Waldkindergarten Der Waldkindergarten hat 1 Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten (6,5 Stunden) für Kinder ab 3 Jahren. Des Weiteren eine Gruppe, halbtags (4,5 Stunden) für Kinder ab 3 Jahren mit max. 20 Plätzen, sowie mit Wirkung vom 01. März 2013 eine Waldkrippengruppe mit 6 Plätzen für 2-3 Jährige (halbtags 4,5 Stunden). Waldorfkindergarten Unterlengenhardt Der Waldorfkindergarten Unterlengenhardt hat eine Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten für Kinder ab 3 Jahren mit max. 22 Plätzen.

20 Bedarfsermittlung/Konzeption 7. Bedarfsermittlung/Konzeption Nach 24 Abs. 1 SGB VIII hat ein Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schulantritt einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenbesuch. Zudem ist für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagesplätzen zur Verfügung zu stellen. Nach 24 Abs. 2 SGB VIII ist für Kinder im Alter unter drei Jahren und im schulpflichtigen Alter ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen vorzuhalten. Kinder unter 3 Jahren sind in der Tageseinrichtung nach Abs. 3 unter verschiedenen Bedingungen zu fördern. Ab August 2013 hat ein Kind welches das erste Lebensjahr vollendet hat, einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für unter 3-jährige Kinder nimmt weiter zu. Derzeit wohnen im Stadtgebiet 34 Kinder unter einem Jahr, 66 Kinder zwischen einem Jahr bis vollendeten zweiten Lebensjahr und 78 Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr Unter 1 Jahr Stichtag Jahre Stichtag Jahre Stichtag Monakam Maisenbach/Zainen Unterlengenhardt Beinberg Unterhaugstett Bad Liebenzell Gesamt:

21 Bedarfsermittlung/Konzeption 7.1 Geburten der letzten Jahre In Baden-Württemberg sind im Jahr 2011 rund Kinder geboren worden und damit etwa 900 weniger als Dies ist die niedrigste Geborenenzahl seit Bestehen des Landes. Zum Vergleich: 1964, dem Jahr mit der höchsten Geborenenzahl im Südwesten, sind noch Kinder zur Welt gekommen. Die Geburtenrate, das heißt die durchschnittliche Zahl der Kinder je Frau im gebärfähigen Alter (15 bis 44 Jahre) hat sich nur geringfügig verändert. Die Geburtenhäufigkeit lag 2010 bei 1,38 Kindern und 2011 bei 1,36 Kindern je Frau. Die durchschnittliche Anzahl der Geburten der letzten drei Jahre in Bad Liebenzell beträgt 67 Kinder pro Jahr. 100 Geburten pro Jahr in Bad Liebenzell

22 Bedarfsermittlung/Konzeption 7.2 Kinder unter 3 Jahre Stand Stadteil Unter 1 Jahr Stichtag Jahre Stichtag Jahre Stichtag davon bereits in Kiga aufgenommen: Monakam Maisenbach/Zainen Unterlengenhardt Beinberg Unterhaugstett Möttlingen Bad Liebenzell Gesamt: Kinder Gesamt 0-3 Jahre: 187 Nach den vorliegenden Zahlen sind mit dem Stand Kinder in Bad Liebenzell ab dem ersten bis vollendeten dritten Lebensjahr zu verzeichnen. Bis vollendetem ersten Lebensjahr sind 43 Kinder, bis vollendetem zweiten Lebensjahr sind 66 Kinder und bis zum vollendeten dritten Lebensjahr 78 Kinder zu verzeichnen. Mit Stand 01. Mai stehen für die 187 Kinder zum Plätze zur Verfügung. Dies entspricht zu Beginn des neuen Kindergartenjahres einer durchschnittlichen Betreuungsquote von 44 % (politische Zielvorgabe 34 %). Zum 01. August 2013 können durch die vorhandenen Kapazitäten in den Kindergärten 62 von 78 Kinder im Alter zwischen zwei und drei Jahre aufgenommen werden. Dies entspricht einer Quote von rund 79,5 %. Für die Betreuung der Kinder ab dem ersten bis vollendeten zweiten Lebensjahr (66 Kinder) stehen zum Plätze zur Verfügung, davon 10 Plätze Krippe Möttlingen, 5 Plätze Kindergarten Monakam (altersgemischte Gruppe), 5 Plätze Kindertagespflege ( Liebenzeller Zwergenstüble ). Dies bedeutet eine Versorgungsquote von 30 %.

23 Bedarfsermittlung/Konzeption Bei der Betrachtung der Kinder ab Geburt bis vollendetem zweiten Lebensjahr (109 Kinder) würde dies eine Versorgungsquote von 18 % bedeuten. Ziel der Verwaltung und des Gemeinderats muss sein den örtlichen Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Bei einer durchschnittlichen Geburtenzahl von 67 Kindern geht die Verwaltung mittelfristig von einer Betreuungsquote von 40 %, ca. 54 Plätze für Kinder bis vollendetem zweiten Lebensjahr aus. Nach Eröffnung der Erweiterung und des Umbaus des Kindergartens Marienstift können weitere 20 Plätze, insgesamt also 40 Plätze, angeboten werden. Dies sind dann 30 % Versorgungsquote für den Bereich bis vollendetem zweiten Lebensjahr. Durch Ausweisung von altersgemischten Gruppen z. B. im Stadtteil Beinberg, Maisenbach-Zainen und Unterhaugstett, Kinderkrippe in Monakam sowie weitere Betreuungsmöglichkeiten in der Tagespflege kann dieses Ziel erreicht werden.

24 Bedarfsermittlung/Konzeption 7.3 Bedarfsplätze für Kindergartenkinder ab 2 Jahre bis Schuleintritt in Bad Liebenzell Berücksichtigung aller Kinder ab 2 Jahre Kindergarten Marienstift Kindergarten Marienstift Belegung am : 111 Kindergartenplätze (5 Gruppen) 81 Kinder Ü3 12 Kinder U3 Kiga- Jahr kein Kindergartenplatz Ü2 U3 Bedarf Beginn Kiga- Jahr 1.8.d.J. Zugang im Kiga-Jahr Anzahl Kinder Stichtag Abgang Einschulung 2012/ = / = / = Den Waldkindergarten besuchen im: Kindergartenjahr 2012/13 4 Kinder Bedarfsplätze Für Kinder ab 2 Jahre 2014/ / für Kinder ab 2 Jahre 2012/

25 Bedarfsermittlung/Konzeption Kindergarten Marienstift Kindergartenbetrieb mit 6 Gruppen In der Sitzung des Gemeinderats vom 13. Dezember 2012 wurden die konzeptionellen Überlegungen für die einzelnen Kindergärten dem Gemeinderat vorgestellt. Der Gemeinderat stimmte der Planung zur Erweiterung, Umbau und Sanierung des Kindergartens zu. Auch wurde der Konzeption zur Unterbringung des Kindergartens während der Bauzeit zugestimmt. So sind seit April 2013 zwei Gruppen im evangelischen Gemeindehaus und drei Gruppen im ehemaligen Hausmeistergebäude plus Container untergebracht. Die vorhandenen Kindergartenplätze stehen für Kinder ab dem 2. Lebensjahr zur Verfügung. Für eine Ganztagesbetreuung werden bis zu 20 Plätze angeboten. Nach Fertigstellung des Erweiterungs- bzw. Umbaus stehen zum Kindergartenjahr 2014/ Gruppen mit voraussichtlich 114 Plätzen zur Verfügung, davon zwei Gruppen im Krippenbereich bzw. in der Ganztagesbetreuung.

26 Bedarfsermittlung/Konzeption Kindergarten Maisenbach/Zainen Kindergarten Maisenbach/Zainen Belegung : 22 Kindergartenplätze (1 Gruppe) 17 Kinder Ü3 2 Kinder U3 Kiga- Jahr kein Kindergartenplatz Bedarf Beginn Kiga- Jahr 1.8.d.J. Ü2 U3 2012/13 5 MZ, 1 UL MZ = 0 UL = /14 14 MZ = 6 UL = 1 Zugang im Kiga-Jahr Anzahl Kinder 2014/15 13 MZ = 1 UL = 3 Stichtag Abgang Einschulung Bedarfsplätze Für Kinder ab 2 Jahre 2014/ / Für Kinder ab 2 Jahre 2012/

27 Bedarfsermittlung/Konzeption Kindergarten Maisenbach-Zainen Kindergartenbetrieb mit 2 Gruppen Im Kindergarten stehen genügend Plätze zur Verfügung. Mit den vorhandenen Plätzen kann der Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr gedeckt werden. Im Kindergarten können Kinder aus Maisenbach-Zainen und Unterlengenhardt (sofern eine Aufnahme nicht im Waldorfkindergarten erfolgt) aufgenommen werden. Durch die Wiedereröffnung des Kindergartens Beinberg wird derzeit der Kindergartenbetrieb in Maisenbach-Zainen mit einer Gruppe fortgesetzt. Die Belegung der zweiten Gruppe, eventuell auch in Form einer altersgemischten Gruppe (15 Kinder, davon höchstens 5 Kinder im Alter von unter 3 Jahren) ist möglich.

28 Bedarfsermittlung/Konzeption Kindergarten Beinberg Kindergarten Beinberg Belegung : 22 Kindergartenplätze (1 Gruppe) 15 Kinder Ü3 (davon 2 Kinder Unterlengenhardt) 2 Kinder U3 (davon 0 Kinder Unterlengenhardt) Kiga- Jahr kein Kindergartenplatz Bedarf Beginn Kiga- Jahr 1.8.d.J. Zugang im Kiga-Jahr Anzahl Kinder Stichtag Abgang Einschulung Ü2 U3 2012/ = / = / = Den Waldkindergarten besuchen im: Kindergartenjahr 2012/13 1 Kind Bedarfsplätze Für Kinder ab 2 Jahre 2014/ / Für Kinder ab 2 Jahre 2012/ Kindergarten Beinberg Kindergartenbetrieb mit 1 Gruppe Seit Januar 2012 ist der Kindergarten im Stadtteil Beinberg wieder in Betrieb. Die Aufnahme von Kindern ab vollendetem zweiten Lebensjahr ist möglich.

29 Bedarfsermittlung/Konzeption Kindergarten Unterhaugstett Kindergarten Unterhaugstett Belegung : 44 Kindergartenplätze (2 Gruppen) 25 Kinder Ü3 4 Kinder U3 Kiga- Jahr kein Kindergartenplatz Bedarf Beginn Kiga- Jahr 1.8.d.J. Zugang im Kiga-Jahr Anzahl Kinder Stichtag Abgang Einschulung Ü2 U3 2012/ = / = / = Den Waldkindergarten besuchen im: Kindergartenjahr 2012/13 7 Kinder Bedarfsplätze Für Kinder ab 2 Jahre 2013/ / Für Kinder ab 2 Jahre 2011/ Kindergarten Unterhaugstett Kindergartenbetrieb mit 2 Gruppen Der örtliche Bedarf für Kinder ab vollendetem 2. Lebensjahr kann gedeckt werden. In einer Gruppe ist derzeit die Aufnahme auf bis zu 10 Kinder begrenzt, diese wird wieder auf 22 erhöht.

30 Bedarfsermittlung/Konzeption Kindergarten Monakam Kindergarten Monakam Belegung : 59 Kindergartenplätze (3 Gruppen) 39 Kinder Ü3 2 Kinder U3 Kiga- Jahr kein Kindergartenplatz Bedarf Beginn Kiga- Jahr 1.8.d.J. Zugang im Kiga-Jahr Anzahl Kinder Stichtag Abgang Einschulung Ü2 U3 2012/ = / = / = Den Waldkindergarten besuchen im: Kindergartenjahr 2012/13 7 Kinder Bedarfsplätze Für Kinder ab 2 Jahre 2014/ / Für Kinder ab 2 Jahre 2012/ Kirchlicher Kindergarten Monakam Kindergartenbetrieb mit 3 Gruppen Den Kindergarten Monakam können alle Kinder ab vollendetem 2. Lebensjahr besuchen, die vorhandenen Kindergartenplätze reichen hierfür aus. Für das Kindergartenjahr 2013/2014 wurde eine Betriebserlaubnis für eine altersgemischte Gruppe (15 Kinder, davon höchstens 5 Kinder im Alter von unter 3 Jahren) beantragt.

31 Bedarfsermittlung/Konzeption Kindergarten Möttlingen Kindergarten Möttlingen Belegung : 42 Kindergartenplätze (2 Gruppen) 10 Krippenplätze (1 Gruppe) 26 Kinder Ü3 14 Kinder U3 Kiga- Jahr kein Kindergartenplatz Bedarf Beginn Kiga- Jahr 1.8.d.J. Zugang im Kiga-Jahr Anzahl Kinder Stichtag Abgang Einschulung Ü2 U3 2012/ = / = / = Den Waldkindergarten besuchen im: Kindergartenjahr 2012/13 11 Kinder Bedarfsplätze Für Kinder ab 2 Jahre 2014/ / Für Kinder ab 2 Jahre 2012/ Kirchlicher Kindergarten Möttlingen Kindergartenbetrieb mit 3 Gruppen In einer Kindergartengruppe können Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr, in einer weiteren Gruppe ab vollendetem 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt betreut werden. Seit 2009 stehen insgesamt 10 Krippenplätze zur Verfügung. Das Betreuungsangebot wurde in der Form erweitert, dass Krippenplätze und ein Teil der übrigen Kindergartenplätze für eine Ganztagesbetreuung zur Verfügung stehen. Die vorhandenen Kindergartenplätze reichen hierfür derzeit aus.

32 Bedarfsermittlung/Konzeption Waldorfkindergarten (Stadtteil Unterlengenhardt) Stadtteil Unterlengenhardt: Waldorfkindergarten Belegung : 25 Kindergartenplätze (1 Gruppe) 16 Kinder Ü3 (aus Bad Liebenzell) 1 Kind U3 (aus Bad Liebenzell) Kiga- Jahr Kinder unter 3 Jahre ohne Kindergartenplatz Bedarf Beginn Kiga- Jahr 1.8.d.J. Zugang im Kiga-Jahr Anzahl Kinder Stichtag Abgang Einschulung 2012/ = / = / = Den Waldkindergarten besuchen im: Kindergartenjahr 2011/12 1 Kind Bedarfsplätze Für Kinder ab 2 Jahre 2014/ / für Kinder ab 2 Jahre 2012/ Waldorfkindergarten Unterlengenhardt e.v. Kindergartenbetrieb mit 1 Gruppe Im Stadtteil Unterlengenhardt ist neben dem Waldorfkindergarten kein weiterer Kindergarten vorhanden. Der Kindergarten mit seiner besonderen pädagogischen Ausrichtung deckt den Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr für den Stadtteil Unterlengenhardt ab. Die Aufnahme von Kindern aus anderen Wohnsitzgemeinden ist darüber hinaus möglich. Für die Aufnahme von Kindern vor dem 3. Lebensjahr fehlen derzeit die räumlichen Voraussetzungen.

33 Bedarfsermittlung/Konzeption Waldkindergarten Bad Liebenzell e. V. Kindergartenbetrieb mit 3 Gruppen Seit 01. März 2013 wurde der bisherige 2-gruppige Kindergarten mit seiner besonderen pädagogischen Ausrichtung um eine Waldkinderkrippe (6 Plätze) erweitert. Neben der Aufnahme von Kindern ab 3 Jahren aus dem Stadtgebiet können 6 Kinder im Alter zwischen zwei und drei Jahren zusätzlich aufgenommen werden. Die Aufnahme von Kindern aus anderen Wohnsitzgemeinden ist darüber hinaus möglich. Derzeit sind von den 45 Plätzen 44 Plätze belegt. Aus dem gesamten Stadtgebiet kommen 31 Kinder in den Waldkindergarten, davon 11 Kinder aus Möttlingen, 7 Kinder aus Monakam, 7 Kinder aus Unterhaugstett, 1 Kind aus Unterlengenhardt, 1 Kind aus Beinberg sowie 4 Kinder aus der Kernstadt. Weitere 13 Kinder kommen aus den Nachbargemeinden Unterreichenbach (2), Ottenbronn (2), Calw (2), Weil der Stadt (5), Tiefenbronn (1) und Ostelsheim (1). Nach Einschulung von 8 Kindern kommen weitere 9 Kinder hinzu. Von diesen 9 Kindern kommen 3 aus Möttlingen, 3 aus Monakam, 2 aus Unterhaugstett sowie ein Kind aus der Kernstadt. Weitere Anmeldungen für Frühjahr 2014 liegen darüber hinaus vor. Eine (bauliche) Erweiterung der Krippenplätze wird seitens des Vereins überprüft. 8. Tagespflege In Bad Liebenzell sind derzeit 11 Tagesmütter mit Pflegeerlaubnis aktiv. Dazu sind noch 6 Tagesmütter ohne Pflegeerlaubnis tätig. Im Antragsverfahren zur Pflegeerlaubnis befinden sich 2 Personen. Derzeit werden 23 Kinder in Tagespflege betreut, von denen 8 Kinder unter 3 Jahre alt sind. Eine Pflegeerlaubnis wird benötigt, wenn eine Tagesmutter mehr als 15 Wochenstunden, länger als 3 Monate und gegen Entgelt Kinder in Tagespflege betreut. Der Landkreis Calw und die Stadt Bad Liebenzell fördern seit vergangenem Jahr die Tagespflege in eigenen Räumen bzw. in anderen geeigneten Räumen. Die Tagespflege ergänzt das umfangreiche Angebot der Kinderbetreuung in Bad Liebenzell. Seit September 2012 gibt es durch das Liebenzeller Zwergenstüble eine Kinderbetreuung in den sogenannten anderen geeigneten Räumen mit max. 12 Plätzen (davon 7 Plätze für Kinder unter 3 Jahren) in der Kernstadt.

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