Präsentation zum Lehrgang Maschinisten Teil 1
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- Alwin Bieber
- vor 6 Jahren
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1 Niedersächsische Folie 0 Präsentation zum Teil 1
2 Folie 1 Gliederung: 1. Aufgaben des Maschinisten 2. Rechtsgrundlagen 3. Löschfahrzeuge 4. Feuerlöschkreiselpumpen 5. Motorenkunde 6. Wasserförderung 7. Kraftbetriebene und sonstige Geräte
3 Freiwillige FeuerwehrHohne Niedersächsische 1. Aufgaben des Maschinisten Bei Einsatzfahrten Folie 2 - Überprüfung / Herstellung der Fahrbereitschaft vor Fahrtantritt BAR 0 7,2 - Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer - Ausrücken auf Kommando - Witterungsverhältnisse - Grundsatz: Sicherheit vor Schnelligkeit - eigene Leistungsfähigkeit - Regelungen der StVO und StVZO Sonderrechte 35 StVO Blaues Blinklicht StVO StVZO - Fahrverhalten des jeweiligen Einsatzfahrzeuges - Verkehrsverhältnisse
4 1. Lehrgang Aufgaben Maschinisten des Maschinisten 1. Aufgaben des Maschinisten An Einsatzstellen Folie 3 - Aufstellung des Einsatzfahrzeuges nach Weisung des Fahrzeugführers Fahrzeug halt! - Beachten der Möglichkeiten der Wasserentnahme H 100, Saugstell 6, 12,5 300 e 7,3 B 5 5, ,5 m³ 9, B 86,4 - Aufgaben in der Gruppe: z. B. - Bedienung der: - Einsatzfahrzeuge - Motoren - kraftbetriebenen Geräte - Pumpen - Aggregate - Unterstützung bei der Entnahme von Geräten (soweit erforderlich)
5 1. Lehrgang Aufgaben Maschinisten des Maschinisten 1. Aufgaben des Maschinisten Folie 4 Nach dem Einsatz - Gerät vollzählig - Fahrzeug fahrbereit Feuerwehr - Fahrzeug wieder einsatzbereit Einsatzleitung WST-PH112
6 1. Lehrgang Aufgaben Maschinisten des Maschinisten 1. Aufgaben des Maschinisten Folie 5 Sonstige Zuständigkeiten - Bewegungs-/ Probefahrten durchführen - Fahrtenbuch führen Fahrtenbuch für OL-RH Schäden melden / kleinere selbst beseitigen - Feuerlöschkreiselpumpen prüfen und Prüfbuch führen - Bei kraftbetriebenen Geräten, Funktionsprüfung durchführen - Dienstanweisungen und UVV befolgen
7 2. Rechtsgrundlagen Folie 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Einteilung der Fahrerlaubnisklassen 6 FeV - gilt für alle Verkehrsteilnehmer! FEK B (<3,5t) FEK C1 (<7,5t) FEK C (>7,5 t) - bei mehr als acht Fahrgastplätzen. FEK D Achslast und Gesamtgewicht 34 StVZO -darf nicht überschritten werden! Zusätzliche Scheinwerfer/ Leuchten 52 StVZO Einrichtungen für Schallzeichen 55 StVZO - Beleuchtungseinrichtungen an Einsatzfahrzeugen - Warneinrichtung an Einsatzfahrzeugen Feuerwehr Blitzleuchten nur zusammen mit Rundumlicht FEK= Fahrerlaubnisklasse
8 2. Rechtsgrundlagen Folie 7 Grundsätze der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) StVO 1 Grundregeln 1. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht 2. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
9 2. Rechtsgrundlagen Folie 8 Besondere Regelungen der StVO Geschlossene Verbände 27 StVO Verkehrshindernisse 32 StVO Unfall 34 StVO Sonderrechte 35 StVO - Ein Verkehrsteilnehmer - Ist als Verband zu kennzeichnen - Besondere Rechte unter Beachtung 1 StVO - Mit lichttechnischen Einrichtungen kenntlich machen (z.b. Abrollbehälter / Standrohr) - Verkehrssicherungspflicht beachten (auch auf Rad- und Gehwegen) - Nach einem Unfall unverzüglich halten - Hilfe leisten - Personalien austauschen - Dienstfahrzeug (Polizei erforderlich) Merkblatt - Ermöglicht Abweichen von StVO unter bestimmten Voraussetzungen. U n fa llm e rk b la tt fü r D ien s t- fa h rze u g e Wegerechte 38 StVO - Vorrecht vor anderen Verkehrsteilnehmern. - Anzeige durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn.
10 2. Rechtsgrundlagen Straßenverkehrsrecht Folie 9 Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind grundsätzlich von allen Verkehrsteilnehmern zu beachten! Im Einzelfall, wenn höchste Eile zur Abwehr geboten ist, werden Behörden der Gefahrenabwehr bestimmte Sonderrechte eingeräumt. Die allgemeine Sorgfaltspflicht nach 1 StVO darf nie in unverhältnismäßiger Art und Weise missachtet werden. Die Fahrer von Sonderrechtsfahrzeugen haben eine gesteigerte Sorgfaltspflicht.
11 2. Rechtsgrundlagen Folie 10 Sonderrechte 35 StVO Sonderrechte beinhalten u. a. die Möglichkeit: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten Vorfahrtsregelungen zu missachten Lichtzeichen zu missachten Die vorgeschriebene Fahrtrichtung zu missachten Überholverbote und sonstige Ge- und Verbote zu missachten
12 2. Rechtsgrundlagen Sonderrechte 35 StVO Folie 11 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Erfüllung hoheitlicher Aufgaben Brandbekämpfung und Hilfeleistung Gebührende Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Vorliegen besonderer Dringlichkeit wenn höchste Eile zur Abwehr von Gefahren erforderlich ist.
13 2. Rechtsgrundlagen Folie 12 Wegerecht 38 StVO Möglichkeit des Wegerechts: Das Wegerecht nach 38 StVO beinhaltet das Recht andere Verkehrsteilnehmer dazu aufzufordern, Sonderrechtsfahrzeugen die freie Durchfahrt zu ermöglichen, indem sie sofort freie Bahn schaffen.
14 2. Rechtsgrundlagen Wegerecht 38 StVO Folie 13 Voraussetzung für die Inanspruchnahme: Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten muss angezeigt werden, durch: Blaues Blinklicht und Einsatzhorn Dürfen nur in Anspruch genommen werden, Wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
15 2. Rechtsgrundlagen Folie 14 Geschlossenen Verbände 27 StVO Bei Fahrten im geschlossenen Verband (Kolonnenfahrten) ist zu beachten: Ein geschlossener Verband gilt als ein Verkehrsteilnehmer. Der Verband muss für andere deutlich erkennbar sein. Einheitliche Kennzeichnung, z. B. Fahrlicht einschalten, Flaggen, Rundumkennleuchten am ersten und am letzten Fahrzeug einschalten. Gleichbleibende, mäßige Marschgeschwindigkeit. Gleichmäßiger Abstand
16 2. Rechtsgrundlagen Folie 15 UVV Grundsätze der Prävention - Befolgung von Weisungen z.b.: Fahrzeug halt! - Benutzung persönlicher Schutzausrüstung - Bestimmungsgemäße Verwendung von Einrichtungen - Beseitigung von Mängeln
17 2. Rechtsgrundlagen UVV - Feuerwehren Folie 16 5 Feuerwehrfahrzeuge und -anhänger - Verladen, Transport und Entladen der Geräte 7 Kraftbetriebene Aggregate - Be- und Entladen, Tragen, Inbetriebnahme, Betrieb. 17 Verhalten im Feuerwehrdienst - Es dürfen nur Maßnahmen getroffen werden, die ein sicheres Tätigwerden ermöglichen. Hilfe Ausnahme: Einsätze zur Rettung von Menschenleben! 20 Betrieb von Verbrennungsmotoren - Sie müssen so betrieben werden, dass eine Gefährdung durch Abgase nicht eintritt.
18 2. Rechtsgrundlagen Folie 17 UVV - Fahrzeuge 35 Fahrzeugführer hier: Fahrer, bzw. Maschinist Anforderungen: Lebensjahr vollendet - Körperlich und geistig geeignet - Unterweisung und Nachweis der Befähigung - Aufgaben zuverlässig erfüllen 36 Zustandskontrolle, Mängel an Fahrzeugen - Wirksamkeit der Betätigungs- und Sicherheitseinrichtungen prüfen. - Zustand des Fahrzeuges auf augenfällige Mängel hin beobachten. - OL-RH Kleinere Mängel sind selbst zu beheben. - Andere Mängel sind dem Gerätewart zu melden. - Bei Mängeln die die Sicherheit beeinträchtigen, ist der Betrieb einzustellen.
19 2. Rechtsgrundlagen Spezielle Vorschriften z.b. Motorsägen Folie 18 Motorsäge mit sicherheitstechnischer Ausrüstung Alter mind. 18 Spezielle Beinlinge oder Hosen mit rundumlaufenden Schnittschutzeinlagen der Form C Feuerwehrhelm mit Gesichtsschutz Empfohlen wird Schutzhelmkombination (Forsthelm) Arbeiten mit Motorsägen dürfen nur von speziell ausgebildeten Feuerwehrangehörigen durchgeführt werden!
20 3. Löschfahrzeuge Folie 19 Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge nach DIN und EN Feuerwehrfahrzeuge sind zur Aufnahme - einer Besatzung - einer feuerwehrtechnischen Beladung - von Lösch- und sonstigen Einsatzmitteln besonders gestaltete Kraftfahrzeuge. Leermasse: Gesamtmasse (GM): betriebsfertiges Fahrzeug (inkl. Kraftstoff) + Fahrer ( Maschinist ) 75 kg + fest angebrachte Teile = Leermasse Leermasse + feuerwehrtechnische Beladung + Besatzung ( je 90 kg inkl. persönliche Ausrüstung ) + Ausrüstung des Fahres (15 kg) - abzüglich 75 kg für Fahrer = Gesamtmasse Zulässige Gesamtmasse (zgm): höchste zulässige Gesamtmasse, die vom Hersteller des Fahrgestells angegeben wird.
21 3. Löschfahrzeuge Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge nach DIN Technische Anforderungen (Beispiele) und EN Fahrgestelle: - handelsübliche Fahrgestelle oder Fahrzeuge Leistung: - Je nach Gewichtsklasse müssen festgelegte Anforderungen bezüglich Mindestgeschwindigkeit und Mindestbeschleunigungswerte erfüllt sein. Kraftstofftank: - mindestens 300 km Fahrbereich oder 4 Std. Betriebsdauer für vom Fahrzeug angetriebene Einrichtungen - mit Kanistern zu betanken Aufbau: - Verschränkungsfähigkeit (bei Allradantrieb) - Korosionsbeständigkeit Farbe: - Feuerrot (RAL 3000) - Leuchtrot (RAL 3024) oder - Leuchthellrot (RAL 3026) bei Folienbeklebung Fahrer- und Mannschaftsraum: - Wenn die Kabine aus getrennten Einheiten besteht, müssen Kommunikationseinrichtungen vorhanden sein. Kraftstoff Folie 20
22 3. Löschfahrzeuge Einteilung der Feuerwehrfahrzeuge nach DIN Folie Einsatzleitfahrzeuge 2. Löschfahrzeuge 3. Hubrettungsfahrzeuge 4. Drehleitern mit Handbetrieb 5. Rüst- und Gerätefahrzeuge 6. Gerätefahrzeuge Gefahrgut 7. Nachschubfahrzeuge 8. Sonderlöschfahrzeuge 9. Krankenkraftwagen der Feuerwehr 10. Mannschaftstransportfahrzeuge 11. Sonstige spezielle Kraftfahrzeuge 12. Wechselladerfahrzeuge mit Abrollbehältern 13. Anhängefahrzeuge
23 3. Löschfahrzeuge Einteilung von Löschfahrzeugen nach DIN Folie 22 Tragkraftspritzenfahrzeug: ist ein Löschfahrzeug mit einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe mit einer Tragkraftspritze TS 8/8. Die Besatzung besteht aus einer Staffel (1/5). -TSF, -TSF-W Löschgruppenfahrzeug: ist ein Löschfahrzeug mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe und einer feuerwehrtechnischen Beladung. Es kann zusätzlich mit einer Tragkraftspritze ausgerüstet sein. Die Besatzung besteht aus einer Gruppe (1/8). - LF 10/6, - LF 20/16, - HLF 20/16 - LF 16-TS Tanklöschfahrzeug: ist ein Löschfahrzeug mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe und/oder anderen löschtechnischen Einrichtungen, einer feuerwehrtechnischen Beladung und fest eingebauten Löschmittelbehältern. Die Besatzung besteht aus einer Staffel (1/5) oder einem Trupp (1/1). - TLF 16/24-Tr, - TLF 20/40 - TLF 20/40-SL Kleinlöschfahrzeug: ist ein Löschfahrzeug, um erste Maßnahmen bei der Brandbekämpfung einzuleiten. -KLF
24 3. Löschfahrzeuge Folie 23 Norm- bzw. Kurzbezeichnung LF 20 / 16 Löschwasserbehälter mit einem nutzbaren Inhalt von mind Liter Feuerlöschkreiselpumpe mit 2000 l/min Förderstrom bei 10 bar Ausgangsdruck (FPN ) Löschgruppenfahrzeug Besatzung 1 / 8
25 3. Löschfahrzeuge Folie 24 KLF Besatzung: - Staffel (1/5) Merkmale: - Tragkraftspritze FPN Löschwasserbehälter, 400 l - 4 Pressluftatmer - Schnellangriffseinrichtung (in Buchten) - 4-teilige Steckleiter zgm: kg Kleinlöschfahrzeug KLF: Das Fahrzeug dient vornehmlich zur Bekämpfung von Kleinbränden. Es bildet mit seiner Besatzung eine nicht selbstständige taktische Einheit, um erste Maßnahmen bei der Brandbekämpfung einzuleiten. Bei Einsätzen muss das KLF durch Fahrzeuge mit mindestens dem einsatztaktischen Wert eines anderen genormten Löschfahrzeugtyps mit mindestens einer Staffelbesatzung (1/5) ergänzt werden.
26 3. Löschfahrzeuge Folie 25 TSF Besatzung: - Staffel (1/5) Merkmale: - Tragkraftspritze TS 8/8 - feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe - 4 Pressluftatmer - 4-teilige Steckleiter zgm: kg TSF - W Besatzung: - Staffel (1/5) Merkmale: - Tragkraftspritze TS 8/8 - feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe - Löschwasserbehälter, 500 l (max. 750 l) - 4 Pressluftatmer - Schnellangriffseinrichtung - 4-teilige Steckleiter zgm: kg
27 3. Löschfahrzeuge Folie 26 LF 20/16, HLF 20/16 Ersatz für LF 16/12 und TLF 16/25 Besatzung: - Gruppe (1/8) Merkmale: - Heckpumpe FPN Löschwasserbehälter, 1600 l (max l) - 4 Pressluftatmer - Schnellangriffseinrichtung - 3-teilige Schiebleiter / 4-teilige Steckleiter - Zusatzbeladung für TH (HLF) - Belüftungsgerät - festangebauter Lichtmast zgm: kg Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20/16: Die Bezeichnung HLF 20/16 steht für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20/16 mit erweiterter Beladung/Ausrüstung für die technische Hilfeleistung.
28 3. Löschfahrzeuge Folie 27 LF 10/6 Besatzung: - Gruppe (1/8) Merkmale: - Heckpumpe FPN 10/ Löschwasserbehälter, 600 l (max l) - 4 Pressluftatmer - Schnellangriffseinrichtung - 4-teilige Steckleiter - ggf. eingeschobene Tragkraftspritze - ggf. Zusatzbeladung für TH zgm: kg Straße (8000 kg möglich) / kg Allrad LF 16 - TS Besatzung: - Gruppe (1/8) Merkmale: - Frontpumpe FP 16/8-4 Pressluftatmer - 3-teilige Schiebleiter / 4-teilige Steckleiter - eingeschobene Tragkraftspritze zgm: - 30 B-Schläuche kg
29 3. Löschfahrzeuge Folie 28 TLF 16/24 - Tr Besatzung: - Trupp (1/2) Merkmale: - Heckpumpe FP 16/8 - Löschwasserbehälter, 2400 l - 2 Pressluftatmer - Schnellangriffseinrichtung - 4-teilige Steckleiter zgm: kg Ersatz für TLF 24/50 TLF 20/40, TLF 20/40-SL Besatzung: - Trupp (1/2) Merkmale: - Heckpumpe FPN Löschwasserbehälter, mind l - 2 Pressluftatmer - Schnellangriffseinrichtung - mind. 500 l Schaummittel (-SL) - Schaum-Wasserwerfer (-SL) zgm: kg bzw kg (-SL)
30 3. Löschfahrzeuge Löschfahrzeuge nach techn. Weisung Nds. Folie 29 LF 8 (Techn. Weisung 14) Besatzung: - Gruppe (1/8) Merkmale: - festeingebaute FP 8/8 - eingeschobene Tragkraftspritze - 4-teilige Steckleiter - ggf. Zusatzbeladung für TH zgm: kg TLF 8/18 (Techn. Weisung 15) Besatzung: - Trupp (1/2) Merkmale: - Heckpumpe FP 8/8 - Löschwasserbehälter, 1600 l bzw l - Schnellangriffseinrichtung - 2-teilige Steckleiter zgm: kg Straßen- bzw. Allradantrieb
31 4. Feuerlöschkreiselpumpen Pumpen Folie 30 Frontpumpe Heckpumpe Tragkraftspritze
32 4. Feuerlöschkreiselpumpen Typenbezeichnung nach DIN Folie 31 FP 8 / 8 LP 24 / 3 8 = Nennförderdruck in bar 8 x 100 = Nennförderstrom in l/min Feuerlöschkreiselpumpe Bei einer geodätischen Saughöhe von 3 m und Nenndrehzahl 3 = Nennförderdruck in bar 24 x 100 = Nennförderstrom in l/min Lenzkreiselpumpe Bei einer geodätischen Saughöhe von 3 m und Nenndrehzahl
33 4. Feuerlöschkreiselpumpen Folie 32 FPN FPH Typenbezeichnung nach DIN EN = Nennförderstrom in l/min 10 = Nennförderdruck in bar Feuerlöschkreiselpumpe Normaldruck Bei einer geodätischen Saughöhe von 3 m und Nenndrehzahl 250 = Nennförderstrom in l/min 40 = Nennförderdruck in bar Feuerlöschkreiselpumpe Hochdruck Bei einer geodätischen Saughöhe von 3 m und Nenndrehzahl
34 4. Feuerlöschkreiselpumpen Folie 33 Typengegenüberstellung DIN EN 1028 und DIN DIN EN 1028 DIN FPN FP 8/8 FPN FP 16/8 FPN FP 24/8
35 4. Feuerlöschkreiselpumpen Folie 34 Aufbau einer Feuerlöschkreiselpumpe
36 4. Feuerlöschkreiselpumpen Folie 35 Einstufige Feuerlösch-Kreiselpumpe Druckausgänge Leitapparat Eingangsdruckmessgerät Ausgangsdruckmessgerät Pumpeneingang Laufradwelle Spaltringe Laufrad
37 4. Feuerlöschkreiselpumpen Folie 36 Zweistufige Feuerlösch-Kreiselpumpe Pumpeneingang Eingangsdruckmessgerät Druckausgänge Spaltringe Laufradwelle Ausgangsdruckmessgerät Erstes Laufrad Zweites Laufrad
38 4. Feuerlöschkreiselpumpen Folie 37 Laufwellenabdichtungen Radialdichtring (Simmerring) Gleitringdichtung (Schleifring mit Andruckfeder) Stopfbuchsendichtung (Knetpackung)
39 1. Trockensaugprüfung 4. Feuerlöschkreiselpumpen Pumpenprüfungen Folie 38 Diese Prüfung ist in folgenden Abständen durchzuführen: Mindestens ¼ -jährlich Nach jedem Einsatz Nach Reparaturen bzw. Wartungsarbeiten an der FP Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: - Innerhalb von 30 Sekunden muss ein Unterdruck von mindestens 0,8 bar erreicht werden - Der Unterdruck darf innerhalb von 60 Sekunden höchstens um 0,1 bar abfallen.
40 4. Feuerlöschkreiselpumpen Folie Druckprüfung Diese Prüfung ist nur durchzuführen, wenn die Trockensaugprobe nicht bestanden wurde, um die undichte Stelle zu finden. Hinweise zur Durchführung der Druckprüfung: - sämtliche Niederschraubventile, Kugelhähne und Ablasshähne schließen - Sammelstück anschließen - Wasser mit Druck in den Saugstutzen leiten, nicht über 6 bar Druck (von einem Hydranten oder einer 2. Pumpe) - Niederschraubventile kurz öffnen, damit das Luftpolster entweicht, - Pumpe beobachten, ob Wasser austritt,
41 4. Feuerlöschkreiselpumpen Folie Leistungsprüfung Diese Prüfung muss jährlich durchgeführt werden. Sie dient zur Kontrolle der Garantiepunkte. Garantiepunkte der FPN , FPN , FPN , FPN Förderstrom in l/min Förderdruck in bar H S geo * Drehzahl in U/min 1 Nennförderstrom Nennförderdruck 3 m Nenndrehzahl 2 ½ Nennförderstrom Nennförderdruck 7,5m Nenndrehzahl 3 ½ Nennförderstrom 1,2 fache Nennförderdruck * H S geo = geodätische Saughöhe 3 m < Höchstdrehzahl
42 4. Feuerlöschkreiselpumpen Folie 41 Leistungswerte nach DIN EN 1028 und DIN im Vergleich Beispiel FP 8/8 und FPN : geodätische Saughöhe H Sgeo [m] FP 8/8 Garantiepunkte FPN FP FPN FP FPN / / ,5 3 Förderstrom Q N [min -1 ] Förderdruck Drehzahl n [min -1 ] >400 > n N n N <1,2 x n N <n 0 n N = Nenndrehzahl n 0 = Höchstdrehzahl
43 4. Feuerlöschkreiselpumpen Folie Schließdruckprüfung Diese Prüfung muss jährlich durchgeführt werden. Sie dient zur Kontrolle des maximalen Ausgangsdrucks bei geschlossenem Druckausgang. Der Schließdruck muss bei Feuerlöschkreiselpumpen mit Nennförderdrücken von 10 bar (z.b. FPN ) zwischen bar liegen. Bei Feuerlöschkreiselpumpen mit Nennförderdrücken von 8 bar (z.b. FP 8/8) muss der Schließdruck zwischen bar liegen. Achtung: Bei längeren Laufzeiten erwärmt sich das Wasser in der Pumpe sehr schnell!
44 Niedersächsische Niedersächsische Celle Celle und und Loy Loy Folie Feuerlöschkreiselpumpen Mögliche Störungen Eingangsdruck Ausgangsdruck Eingangsdruck Ausgangsdruck Eingangsdruck Ausgangsdruck Unterdruck steigt - Ausgangsdruck sinkt leicht: Saugkorb verlegt Saugsieb verlegt Innengummierung Saugschlauch defekt Wasserspiegel gefallen Kein Unterdruck: Saugkorb nicht im Wasser Saugleitung stark undicht Feuerlöschkreiselpumpe stark undicht Entlüftungseinrichtung defekt Unterdruck steigt -Ausgangsdruck fällt stark ab: B-Schlauch geplatzt Zu hohe Wasserabgabe
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