Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick. Bilanzierung

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1 Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick Bilanzierung

2 Vorlesungsgliederung Bilanzierung I. Grundlagen der handelsrechtlichen Rechnungslegung 1. Bilanztheorien 2. Rechnungslegungszwecke 3. Gesetzliche Grundlagen 4. GoB II. Buchführung, Inventur und Inventar 1. Handelsrechtliche Buchführungsvorschriften 2. Inventurformen 3. Vereinfachungen der Inventarerstellung III. IV. Bilanzansatz 1. Kriterien zur Aktivierung 2. Kriterien zur Passivierung Bewertung 1. Allgemeine Bewertungsgrundsätze 2. Bewertung des Vermögens a. Anschaffungs- und Herstellungskosten b. Abschreibungen i. planmäßige ii. außerplanmäßige c. Forderungen d. Bewertungsvereinfachungen 3. Bewertung des Kapitals a. Eigenkapital b. Rückstellungen c. Verbindlichkeiten 4. Sonderposten V. Gewinn- und Verlustrechnung VI. VII. VIII. Anhang Lagebericht Prüfung und Offenlegung

3 Foliensatz

4 Bilanzierung Prof. Dr. Reiner Quick Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 1 Gliederung I. Grundlagen der handelsrechtlichen Rechnungslegung 1. Bilanztheorien 2. Rechnungslegungszwecke 3. Gesetzliche Grundlagen 4. GoB II. Buchführung, Inventur und Inventar 1. Handelsrechtliche Buchführungsvorschriften 2. Inventurformen 3. Vereinfachungen der Inventarerstellung III. Bilanzansatz 1. Kriterien zur Aktivierung 2. Kriterien zur Passivierung Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 2

5 Gliederung IV. Bewertung 1. Allgemeine Bewertungsgrundsätze 2. Bewertung des Vermögens a. Anschaffungs- und Herstellungskosten b. Abschreibungen i. planmäßige ii. außerplanmäßige c. Forderungen d. Bewertungsvereinfachungen 3. Bewertung des Kapitals a. Eigenkapital b. Rückstellungen c. Verbindlichkeiten 4. Sonderposten Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 3 Gliederung V. Gewinn- und Verlustrechnung VI. Anhang VII. Lagebericht VIII. Prüfung und Offenlegung Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 4

6 Unterlagen/Aufzeichnung zur Vorlesung Skript, Übungsaufgaben, Musterklausuren sowie die (Video-) Aufzeichnung der Vorlesung sind im Learning Management System der TU Darmstadt erhältlich: Aktuelle Ankündigungen zur Vorlesung sind zusätzlich der Homepage des Fachgebiets Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung zu entnehmen: Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 5 Basisliteratur der Veranstaltung Reiner Quick, Matthias Wolz: Bilanzierung in Fällen. Grundlagen, Aufgaben und Lösungen nach HGB und IFRS 4. Auflage (2009), Schäffer-Poeschel, Stuttgart Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 6

7 I. Grundlagen der handelsrechtlichen Rechnungslegung Bilanztheorien Klassische Bilanztheorien Klassische Bilanztheorien Statische Bilanztheorie Dynamische Bilanztheorie Organische Bilanztheorie Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 7 I. Grundlagen der handelsrechtlichen Rechnungslegung Bilanztheorien Statische Bilanztheorie Zielsetzung der handelsrechtlichen Rechnungslegung: Ermittlung des Vermögens Gewinnermittlung (aber untergeordnete Rolle) Zwei grundsätzliche Ausprägungen: Zerschlagungsstatiker Fortführungsstatiker Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 8

8 I. Grundlagen der handelsrechtlichen Rechnungslegung Bilanztheorien Statische Bilanztheorie Zerschlagungsstatiker: Zielsetzung des Jahresabschlusses: Kann das vorhandene Vermögen die gegebenen Schulden auch bei Zerschlagung decken? Schuldendeckungsfähigkeit Fortführungsstatiker: Aufgabe des Jahresabschlusses: Ermittlung des Reinvermögens bzw. Ermittlung des mit möglichst geringem Risiko behafteten Reinvermögenszuwachses Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 9 I. Grundlagen der handelsrechtlichen Rechnungslegung Bilanztheorien Statische Bilanztheorie Vorteil: Jahresabschlussinformationen weisen einen hohen Objektivierungsgrad auf Nachteil: zu wenig Informationen über die aktuelle Zahlungsfähigkeit des Unternehmens Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 10

9 I. Grundlagen der handelsrechtlichen Rechnungslegung Bilanztheorien Dynamische Bilanztheorie Aufgabe des Jahresabschlusses: Bestimmung eines vergleichbaren und verursachungsgerechten Periodenerfolges Bilanz ist Dienerin der Erfolgsrechnung Neben reinen Zahlungsvorgängen werden in der Bilanz lediglich so genannte schwebende Posten erfasst. Verdienst Schmalenbachs: Jahresabschluss wird als Instrument zur Ermittlung eines vergleichbaren, periodengerechten Erfolgs herangezogen. Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 11 I. Grundlagen der handelsrechtlichen Rechnungslegung Bilanztheorien Dynamische Bilanztheorie Propagierte Konzeptionen von Schmalenbach: Realisationsprinzip ( 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) Anschaffungs- und Herstellungskostenprinzip ( 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) Niederstwertvorschriften ( 253 Abs. 3 und 4 HGB) Abschreibungen als Verteilung der Anschaffungs- und Herstellungskosten auf die Nutzungsdauer ( 253 Abs. 3 Satz 1 und 2 HGB) Stetigkeit der Bewertungsmethoden ( 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) Zuschreibungsverbot für planmäßig abgeschriebene Anlagen Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 12

10 I. Grundlagen der handelsrechtlichen Rechnungslegung Bilanztheorien Dynamische Bilanztheorie Vorteil: Jahresabschlussinformationen besitzen einen hohen Erkenntniswert Nachteil: geringe Objektivität der dynamischen Rechnungslegung Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 13 I. Grundlagen der handelsrechtlichen Rechnungslegung Bilanztheorien Organische Bilanztheorie Dualistische Zielsetzung: gleichzeitige Erfolgs- und Vermögensermittlung Hauptanliegen: Erhaltung der leistungswirtschaftlichen Substanz des Unternehmens Es darf lediglich der absatzbedingte Umsatzgewinn ausgewiesen werden, denn: Bei Preissteigerungen muss ein Teil der Unternehmensgewinne dazu verwendet werden, das güterwirtschaftliche Leistungspotential bei seiner Wiederbeschaffung auf dem gleichen Niveau zu halten. Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 14

11 I. Grundlagen der handelsrechtlichen Rechnungslegung Bilanztheorien Organische Bilanztheorie Beispiel: Waren werden zu einem Preis von 300 beschafft und für 350 weiterveräußert. Der Tagesbeschaffungspreis beträgt 330. Nominalgewinn: 50, inflationsbedingter Absatzgewinn: 30, absatzbedingter Umsatzgewinn: 20 Vermögensgegenstände dürfen höchstens mit ihrem fortgeführten Wiederbeschaffungs- oder Wiederherstellungswerten angesetzt werden Tageswertprinzip Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 15 I. Grundlagen der handelsrechtlichen Rechnungslegung Bilanztheorien Organische Bilanztheorie organische Bilanzauffassung zeigt sich in: Zulässigkeit der Festbewertung ( 240 Abs. 3 HGB) Bewertungsvereinfachungsverfahren ( 256 HGB) Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 16

12 I. Grundlagen der handelsrechtlichen Rechnungslegung Rechnungslegungszwecke Dokumentation Rechenschaft / Information Kapitalerhaltung Ausschüttungsbemessung Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 17 I. Grundlagen der handelsrechtlichen Rechnungslegung Gesetzliche Grundlagen Handelsrechtliche Vorschriften: 1. Abschnitt: Vorschriften für alle Kaufleute 2. Abschnitt: Ergänzende Vorschriften für alle Kapitalgesellschaften 3. Abschnitt: Ergänzende Vorschriften für alle Genossenschaften 4. Abschnitt: Ergänzende Vorschriften für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds 5. Abschnitt: Privates Rechnungslegungsgremium; Rechnungslegungsbeirat 6. Abschnitt: Prüfstelle für Rechnungslegung Ergänzende Vorschriften: Rechtsformspezifische Vorschriften Größenspezifische Vorschriften Branchenspezifische Vorschriften Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 18

13 I. Grundlagen der handelsrechtlichen Rechnungslegung Gesetzliche Grundlagen Größenkriterien 267 HGB Kleine Mittelgroße Große Bilanzsumme 4,840 Mio. 19,250 Mio. > 19,250 Mo. Umsätze 9,680 Mio. 38,500 Mio. > 38,500 Mio. Mitarbeiter > 250 Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 19 I. Grundlagen der handelsrechtlichen Rechnungslegung Gesetzliche Grundlagen Größenkriterien 1 PublG Kleine Große Bilanzsumme 65 Mio. > 65 Mio. Umsätze 130 Mio. > 130 Mio. Mitarbeiter > Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 20

14 I. Grundlagen der handelsrechtlichen Rechnungslegung Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Existieren neben den handelsrechtlichen Vorschriften Anwendung im Rahmen der Buchführungspflicht ( 238 Abs. 1 und 239 Abs. 4 S. 1 HGB) Inventurvereinfachungsverfahren ( 241 HGB) Aufstellung des Jahresabschlusses ( 243 HGB) Bewertungsvereinfachungsverfahren ( 256 HGB) Konkretisieren und ergänzen die gesetzlichen Einzelvorschriften Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 21 I. Grundlagen der handelsrechtlichen Rechnungslegung Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Herleitung von GoB Induktive Methode Deduktive Methode Hermeneutische Methode Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 22

15 I. Grundlagen der handelsrechtlichen Rechnungslegung Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Grundsätze ordnungsmäßiger Dokumentation (GoD) Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur (GoI) Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoBil) Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 23 I. Grundlagen der handelsrechtlichen Rechnungslegung Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung GoD materielle GoD formelle GoD Vollständigkeit Richtigkeit und Begründetheit Sicherheit Klarheit Wahrhaftigkeit Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 24

16 I. Grundlagen der handelsrechtlichen Rechnungslegung Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung GoBil materielle GoBil formelle GoBil Ansatz - grundsätze Bewertungsgrundsätze Ergänzende Grundsätze Klarheit Kontinuität Abgrenzungsgrundsätze Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 25 II. Buchführung, Inventur und Inventar Handelsrechtliche Buchführungsvorschriften Jeder Kaufmann ist zur Führung von Büchern verpflichtet ( 238 HGB) Kaufmann i. S. d. 1 Abs. 1 HGB ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt und dieses nach Art und Umfang einen kfm. Geschäftsbetrieb erfordert Einzelkaufleute, die an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen < Umsatzerlöse und < Jahresüberschuss aufweisen Befreiung von der Buchführungspflicht ( 241a HGB) und der Erstellung eines Inventars nach 242 Abs. 4 HGB Ausnahme: Kapitalmarktorientierte Unternehmen i.s.v. 264d HGB Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 26

17 II. Buchführung, Inventur und Inventar Handelsrechtliche Buchführungsvorschriften Allgemeine Anforderungen an die Buchführung ( 238 HGB): Einblickbarkeit Überblickbarkeit Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 27 II. Buchführung, Inventur und Inventar Handelsrechtliche Buchführungsvorschriften Besondere Anforderungen an die Buchführung ( 239 HGB): lebende Sprache, Schlüssel Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitnähe, Ordnung Unveränderlichkeit Zulässigkeit alternativer Buchführungsformen: Offene - Posten - Buchführung Buchführung auf Datenträger Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 28

18 II. Buchführung, Inventur und Inventar Handelsrechtliche Buchführungsvorschriften Aufbewahrungsfristen ( 257 HGB): 10 Jahre: Buchungsbelege, Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte 6 Jahre: Empfangene Handelsbriefe, Kopien abgesandter Handelsbriefe Inventare, Handelsbriefe, Handelsbücher und Buchungsbelege auch als Wiedergabe auf Bild- oder Datenträger Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 29 II. Buchführung, Inventur und Inventar Inventar Aufstellung zu Beginn des Handelsgewerbes und am Ende eines jeden Geschäftsjahres ( 240 Abs. 1 und 2 HGB) Unabhängig von der Buchführung zu erstellendes, detailliertes Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden des Kaufmanns nach Art, Menge und Wert 3 Teile: Vermögen Schulden Reinvermögen Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 30

19 II. Buchführung, Inventur und Inventar Inventur Erforderlich zur Aufstellung des Inventars Inventur i. w. S.: Gesamtes Aufnehmen und Aufzeichnen aller Vermögensgegenstände und Schulden des Kaufmanns nach Art, Menge und Wert zu einem bestimmten Zeitpunkt Inventur i. e. S.: Körperliche Bestandaufnahme von Vermögensgegenständen und Schulden bzw. Vorratsinventur Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 31 II. Buchführung, Inventur und Inventar Inventursysteme Inventursysteme Stichtagsinventur Zeitnahe Inventur Vor- oder nachverlegte Stichtagsinventur Permanente Inventur Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 32

20 II. Buchführung, Inventur und Inventar Inventurverfahren Körperliche Bestandsaufnahme Buchmäßige Bestandsaufnahme Bestandsaufnahme anhand von Dokumenten Vollständige körperliche BA Inventurverfahren Stichprobeninventur Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 33 II. Buchführung, Inventur und Inventar Festbewertung Allgemeine Information: Ansatz einer Festmenge zu Festpreisen für einen bestimmten Bestand an Vermögensgegenständen Übernahme in die Bilanz und Fortführung unter gleichbleibenden Voraussetzungen für mehrere Geschäftsjahre Fiktion, dass sich Zugänge und Abgänge, die planmäßigen Abschreibungen oder der Verbrauch ausgleichen Ziel: Vereinfachung der körperlichen und buchmäßigen Bestandsbewertung Ausnahme vom Grundsatz der Einzelbewertung (252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 34

21 II. Buchführung, Inventur und Inventar Festbewertung Anwendungsvoraussetzungen Es muss sich um Gegenstände des Sach-AV oder um RHB-Stoffe handeln Die in die Festbewertung einbezogenen Vermögensgegenstände müssen regelmäßig ersetzt werden Gesamtwert muss für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung sein Der Bestand darf in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Schwankungen unterliegen Regelmäßige Bestandsaufnahme (i.d.r. alle 3 Geschäftsjahre) Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 35 II. Buchführung, Inventur und Inventar Festbewertung Exemplarische Anwendungsbeispiele: Unternehmen Jahr Abschluss Norm Festbewertete Vermögensgegenst. Deutsche Post AG 2010 EA HGB Postwertzeichen Ersatzteile für Förder- und Sortieranlagen Diehl Stiftung & Co. KG 2010 KA HGB Werkzeuge und Vorrichtungen Flughafen Stuttgart GmbH 2010 EA HGB Befeuerungsteile Stadtreinigung Hamburg AdöR 2010 KA HGB Ersatzteile Messe Berlin GmbH 2010 KA HGB Gastronomie-Kleininventar Tierpark Berlin-Friedrichsfelde GmbH 2010 EA HGB Tiere (Ausweis in der Position andere Anlagen, BGA ) Vorratsvermögen an Bau- und Hilfsstoffen Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 36

22 II. Buchführung, Inventur und Inventar Gruppenbewertung Allgemeine Information: Ausnahme vom Grundsatz der Einzelbewertung ( 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) Zusammenfassen von Vermögensgegenständen zu einer Gruppe Durchschnittsbewertung Verfahren zur Ermittlung von Anschaffungs- und Herstellungskosten Anwendung der Gruppenbewertung bei gleichartigen Vermögensgegenständen des Vorratsvermögens, anderen gleichartigen oder annähernd gleichwertigen beweglichen Vermögensgegenständen oder Schulden Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 37 II. Buchführung, Inventur und Inventar Gruppenbewertung Anwendungsvoraussetzungen 1. Gleichartigkeit Zugehörigkeit zur gleichen Warengattung und annähernde Preisgleichheit (z.b. Bandeisen verschiedener Abmessung) oder Funktionsgleichheit und annähernde Preisgleichheit (z.b. Einwegflaschen aus Glas und Kunststoff) 2. Annähernde Gleichwertigkeit Maximaler Wertunterschied von 20% zwischen höchstem und niedrigstem Wert einer Gruppe. Annähernde Gleichwertigkeit reicht nicht aus. Vermögensgegenstände dürfen nicht völlig verschiedenartig sein, d.h. sie dürfen nicht nur zufällig etwa gleiche AHK haben. Sie müssen noch andere wichtige Gemeinsamkeiten haben (z.b. zum gleichen Sortiment gehören). Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 38

23 II. Buchführung, Inventur und Inventar Gruppenbewertung Verfahren: 1. Einfacher gewogener Durchschnitt Am Ende der Periode wird ein gewogenes arithmetisches Mittel aus dem Wert des Anfangsbestands und den AHK aller Zugänge errechnet. Damit werden alle Abgänge und der Endbestand bewertet. 2. Gleitende Durchschnittsbewertung Durchschnittswerte werden laufend, d.h. nach jedem Zugang neu ermittelt. Abgänge und Endbestand werden mit dem jeweils aktuellen Durchschnittspreis bewertet Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 39 II. Buchführung, Inventur und Inventar Gruppenbewertung Beispiel: 1.1. AB Einheiten zu je 100 = Zugang Einheiten zu je 90 = Abgang Einheiten 1.7. Zugang Einheiten zu je 110 = Zugang 800 Einheiten zu je 100 = Abgang Einheiten EB laut Inventur: Einheiten Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 40

24 II. Buchführung, Inventur und Inventar Gruppenbewertung Lösung des Beispiels: Einfacher, gewogener Durchschnitt 1.1. AB Einheiten zu je 100 = Zugang Einheiten zu je 90 = Abgang Einheiten 1.7. Zugang Einheiten zu je 110 = Zugang 800 Einheiten zu je 100 = Abgang Einheiten Einheiten = : Einheiten = 100 / Einheit = durchschnittlicher Anschaffungswert Beträgt der EB lt. Inventur Einheiten, so ist er mit x 100 = zu bewerten. Der Verbrauch wird mit / = angesetzt. Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 41 II. Buchführung, Inventur und Inventar Gruppenbewertung Lösung des Beispiels: Gleitende Durchschnittsberechnung 1.1. AB Einheiten zu je 100 = Zugang Einheiten zu je 90 = Einheiten zu je 95 = Abgang Einheiten zu je 95 = Einheiten zu je 95 = Zugang Einheiten zu je 110 = Einheiten zu je 105 = Zugang 800 Einheiten zu je 100 = Einheiten zu je 103,26 = * Abgang Einheiten zu je 103,26 = * Einheiten zu je 103,26 = * * Rundungsdifferenzen beachten Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 42

25 II. Buchführung, Inventur und Inventar Gruppenbewertung Exemplarische Anwendungsbeispiele: Unternehmen Jahr Abschluss Norm Gruppenbewertete Vermögensgg. Daimler AG 2010 KA IFRS Kredite und Leasingforderungen gegenüber Privatkunden und Kleinunternehmen Advocard Rechtsschutzversicherung AG 2010 EA HGB Spätschadenrückstellungen Nabaltec AG 2010 EA HGB Fertige Erzeugnisse HDI Direkt Versicherung AG 2010 EA HGB Rückstellungen für unerledigte Kleinschäden an Kraftfahrzeugen Soennecken eg 2010 KA HGB Handelswaren Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 43 III. Bilanzansatz Bilanzansatz Grundlagen Bilanzierung dem Grunde nach der Höhe nach 242 Abs. 1 HGB: Vermögen und Schulden 246 Abs. 1 HGB: Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten 247 Abs. 1 HGB: Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Eigenkapital, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 44

26 III. Bilanzansatz Bilanzansatz Grundlagen Bilanzansatz Aktivierungsfähigkeit Passivierungsfähigkeit abstrakt konkret abstrakt konkret Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 45 III. Bilanzansatz Kriterien zur Aktivierung Abstrakte Aktivierungsfähigkeit Theoretische Charakterisierung eines Vermögensgegenstandes Kriterium: selbständige Verwertbarkeit Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 46

27 III. Bilanzansatz Kriterien zur Aktivierung Konkrete Aktivierungsfähigkeit Gibt es von der abstrakten Aktivierungsfähigkeit abweichende HGB-Normen? Grundsätzliches Aktivierungswahlrecht für selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Lediglich Aktivierungsverbot für Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare unentgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Aktivierungswahlrecht / -pflicht für Nicht-Vermögensgegenstände Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 47 III. Bilanzansatz Kriterien zur Aktivierung Aktivierungswahlrecht/-pflichten für Nicht-Vermögensgegenstände Aktive RAP ( 250 Abs. 1 Satz 1 HGB) Disagio ( 250 Abs. 3 HGB) Aktive latente Steuern ( 274 Abs. 1 Satz 2 HGB) Derivativer Geschäfts- oder Firmenwert ( 246 Abs. 1 Satz 4 HGB) Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 48

28 III. Bilanzansatz Kriterien zur Passivierung Abstrakte Passivierungsfähigkeit Theoretische Charakterisierung einer Schuld Kriterien: Es muss eine Verpflichtung des bilanzierenden Unternehmens vorliegen Mit der Verpflichtung muss eine wirtschaftliche Belastung des bilanzierenden Unternehmens verbunden sein Die wirtschaftliche Belastung muss quantifizierbar sein Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 49 III. Bilanzansatz Kriterien zur Passivierung Konkrete Passivierungsfähigkeit Gibt es von der abstrakten Passivierungsfähigkeit abweichende HGB-Normen? Passivierungsverbot für Schulden im Bereich der Aufwandsrückstellung Passivierungswahlrecht/ -pflicht für Nicht-Schulden Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 50

29 III. Bilanzansatz Kriterien zur Passivierung Passivierungspflichten für Nicht-Schulden Eigenkapital ( 247 Abs. 1 HGB) Passive Rechnungsabgrenzungsposten ( 250 Abs. 2 HGB) Passive latente Steuern ( 274 Abs. 1 Satz 1 HGB) Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 51 IV. Bewertung Allgemeine Bewertungsgrundsätze 252 HGB: Abs. Nr. Bewertungsgrundsatz 1 1 Bilanzidentität 2 Going-Concern-Prinzip 3 Grundsatz der Einzelbewertung 4 Vorsichtsprinzip, Realisationsprinzip, Imparitätsprinzip 5 Grundsatz der Periodenabgrenzung 6 Stetigkeitsprinzip 2 Ausnahmen Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 52

30 IV. Bewertung Anschaffungskosten 255 Abs. 1 HGB Begriff: Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Wertmaßstab für fremdbezogene Vermögensgegenstände absolute Wertobergrenze 1. Pagatorische Kostenabgrenzung nur aufwandsgleiche Kosten 2. Nur Aufwendungen, die unmittelbar dem Zweck der Anschaffung dienen 3. Betriebsbereit Vermögensgegenstand kann entsprechend seiner Zweckbestimmung genutzt werden Versetzung in den Zustand der Betriebsbereitschaft muss sich nicht unmittelbar dem Erwerbsvorgang anschließen Nur bei erstmaliger Inbetriebnahme 4. Nur Einzelkosten Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 53 IV. Bewertung Umfang der Anschaffungskosten 255 Abs. 1 HGB Anschaffungspreis + Anschaffungsnebenkosten + nachträgliche Anschaffungskosten - Anschaffungspreisminderungen + Inbetriebsetzungsaufwendungen = Anschaffungskosten (AK) Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 54

31 IV. Bewertung Anschaffungsnebenkosten Verzicht auf Einberechnung, falls: Im Verhältnis zum Kaufpreis unbedeutend oder Ermittlungsaufwand in keinem angemessenen Verhältnis zur Höhe Pauschalisierung: Zur Vermeidung eines erheblichen Arbeitsaufwands bei Anschaffungsnebenkosten, die üblicherweise und bei vielen Warenbezügen anfallen, gleichbleibend oder geringfügig Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 55 IV. Bewertung Herstellungskosten 255 Abs. 2 und 3 HGB Begriff: Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Wertmaßstab für selbsterstellte Vermögensgegenstände absolute Wertobergrenze 1. Pagatorische Kostenabgrenzung nur aufwandsgleiche Kosten 2. Aufwendungen müssen auf den Zeitraum der Herstellung anfallen 3. Vermehrung der Substanz, Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten 4. Vermögensgegenstand wird so verändert, dass eine andere Gebrauchs- oder Verwendungsmöglichkeit besteht Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 56

32 IV. Bewertung Erhaltungsaufwendungen Keine Veränderung der Wesensart Dienen dem Erhalt von Vermögensgegenständen im ordnungsmäßigen Zustand Kehren regelmäßig in gleicher Höhe wieder Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 57 IV. Bewertung Umfang der Herstellungskosten Materialeinzelkosten + Fertigungseinzelkosten + Sondereinzelkosten der Fertigung + Materialgemeinkosten + Fertigungsgemeinkosten + Werteverzehr des Anlagevermögens = HK Wertuntergrenze + Kosten der allgemeinen Verwaltung + Soziale Aufwendungen + Fremdkapital-Zinsen = HK Wertobergrenze Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 58

33 IV. Bewertung Umfang der Herstellungskosten Aktivierungsverbot für: Forschungskosten Vertriebskosten Leerkosten Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 59 IV. Bewertung Planmäßige Abschreibungen Ursachen der Abschreibung: Technische Entwertung Wirtschaftliche Entwertung Rechtliche Begrenzung Determinanten der Abschreibung: Abschreibungssumme Nutzungsdauer Abschreibungsverfahren Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 60

34 IV. Bewertung Planmäßige Abschreibungen Abschreibungsverfahren Zeitabschreibung Leistungsabschreibung Linear Degressiv Progressiv Arithmetisch-degressiv Geometrisch-degressiv Sonderfall: Digital Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 61 IV. Bewertung Planmäßige Abschreibungen Zeitabschreibung (Beispiel): Anschaffungskosten einer Maschine Inbetriebnahme , (Jahr t=1) Geschätzte Nutzungsdauer 4 Jahre Geschätzter Restwert Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 62

35 IV. Bewertung Planmäßige Abschreibungen Lösung: Lineare Abschreibung Berechnung des jährlichen Abschreibungsbetrages (A t ): A t = = / Jahr 4 Abschreibungsplan Jahr t A t Restbuchwert (RBW t ) Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 63 IV. Bewertung Planmäßige Abschreibungen Lösung: Arithmetisch-degressive Abschreibung Fallende Abschreibungssätze bei konstanter Bezugsgröße Für die Abschreibungssätze gilt folgende Reihe: a 1 > a 2 = a 1 d > a 3 = a 1 2d > > a n = a 1 (n-1) * d Für den Degressionsbetrag d gilt folgendes Berechnungsschema: 1 a1 d = 2 ND ND 1, mit 1 a ND < 1 < 2 ND Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 64

36 IV. Bewertung Planmäßige Abschreibungen Lösung: Arithmetisch-degressive Abschreibung Zur Lösung der Beispielaufgabe wird ein Abschreibungssatz der ersten Periode (a 1 ) in Höhe von a 1 = 30% angenommen. 1. Schritt: Prüfe, ob Bedingung für a 1 erfüllt: 1 4 < 3 10 < 2 4 (Bedingung für a 1 ist erfüllt) 2. Schritt: Sofern Bedingung erfüllt: Ermittlung des Degressionsbetrages d, um den der Abschreibungssatz jährlich abnimmt: d = = = Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 65 IV. Bewertung Planmäßige Abschreibungen Lösung: Arithmetisch-degressive Abschreibung 3. Schritt: Berechnung der jährlichen Abschreibungssätze a a a a = 3 10 = a 1 = a 1 = a 1 9 = 30 9 d = d = d = = 8 30 Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 66

37 IV. Bewertung Planmäßige Abschreibungen Lösung: Arithmetisch-degressive Abschreibung 4. Schritt: Aufstellung des Abschreibungsplans A t = a t * Abschreibungssumme Abschreibungsplan Jahr t A t Restbuchwert (RBW t ) Hinweis: Abschreibungssumme = Anschaffungskosten./. Geschätzter Restwert = / = Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 67 IV. Bewertung Planmäßige Abschreibungen Lösung: Digitale Abschreibung Sonderform der arithmetisch-degressiven Abschreibung Der Abschreibungssatz der letzten Abschreibungsperiode ist gleich der konstanten Differenz der Abschreibungssätze: a n = d Es gilt für den Degressionsbetrag (d) folgende Berechnung: d = 2 ND ( ND + 1) und a 1 = ND d Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 68

38 IV. Bewertung Planmäßige Abschreibungen Lösung: Digitale Abschreibung 1. Schritt: Berechnung des Betrages d: d = 2 = Schritt: Berechnung der jährlichen Abschreibungssätze 4 a1 = 4 d = 10 3 a2 = a1 d = 10 2 a3 = a1 2d = 10 1 a4 = a1 3d = 10 Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 69 IV. Bewertung Planmäßige Abschreibungen Lösung: Digitale Abschreibung 3. Schritt: Aufstellung des Abschreibungsplans A t = a t * Abschreibungssumme Abschreibungsplan Jahr t A t Restbuchwert (RBW t ) Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 70

39 IV. Bewertung Planmäßige Abschreibungen Lösung: Geometrisch-degressive Abschreibung Erreichung der Degression durch eine abnehmende Bezugsgröße bei konstantem Abschreibungssatz: A t = a * RBW t-1 Zur Lösung der Aufgabe wird ein Abschreibungssatz a = 30% angenommen. Abschreibungsplan Jahr t A t Restbuchwert (RBW t ) Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 71 IV. Bewertung Planmäßige Abschreibungen Leistungsabschreibung (Beispiel): Anschaffungskosten eines LKW Gesamtleistungsmenge Geschätzte Nutzungsdauer km 4 Jahre Restwert Leistung in Periode 1 Leistung in Periode 2 Leistung in Periode 3 Leistung in Periode km km km km Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 72

40 IV. Bewertung Planmäßige Abschreibungen Lösung: Leistungsabschreibung Abschreibungsbetrag pro Periode (A t ) entsprechend der Inanspruchnahme pro Periode: A = ApL t p t ApL = AS P mit: ApL: Abschreibungsbetrag pro Leistungseinheit p t : in Anspruch genommene Leistungseinheiten in Periode t AS: Abschreibungssumme P: Gesamtleistung über die Nutzungsdauer Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 73 IV. Bewertung Planmäßige Abschreibungen Lösung: Leistungsabschreibung 1. Schritt: Berechnung des Abschreibungsbetrages pro Leistungseinheit (ApL): ApL = = 0,50 km km / 2. Schritt: Aufstellung des Abschreibungsplans Abschreibungsplan Jahr t A t Restbuchwert (RBW t ) Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 74

41 IV. Bewertung Planmäßige Abschreibungen Verbreitung der Abschreibungsmethoden in der Unternehmenspraxis Kriterium Unternehmen (absolut) Unternehmen (relativ) Anwendung der linearen Abschreibung % Ausschließliche Anwendung der linearen Abschreibung 99 81% Ausdrücklich gleichzeitige Anwendung unterschiedlicher Abschreibungsmethoden oder Verweis auf überwiegende Anwendung der linearen Abschreibung 23 19% Anwendung der degressiven Abschreibung 8 7% Verweis auf eine andere Abschreibungsmethode (z.b. nutzungsbedingte AfA) 7 6% Stichprobe: 122 Unternehmen aus DAX, MDAX und SDAX. Stand: IFRS-Konzernabschlüsse. Quelle: Müller/Wobbe/Reinke: Empirische Analyse der Bilanzierung des Sachanlagevermögens nach IFRS (in: Kapitalmarktorientierte Rechnungslegung, Heft 10, 2008, S ) Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 75 IV. Bewertung Außerplanmäßige Abschreibungen Außerplanmäßige Abschreibungen Niederstwertabschreibungen Zukunftswertabschreibungen, Ermessensabschreibungen und Steuerabschreibungen sind nicht mehr zulässig. Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 76

42 IV. Bewertung Außerplanmäßige Abschreibungen Niederstwertprinzip Umlaufvermögen Anlagevermögen Dauerhafte Wertminderung Vorübergehende Wertminderung Finanzanlagen Sonstiges AV Abschreibungsverbot Abschreibungswahlrecht Abschreibungspflicht Abschreibungspflicht Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 77 IV. Bewertung Außerplanmäßige Abschreibungen Niederstwertabschreibungen Umlaufvermögen: Strenges Niederstwertprinzip Wertmaßstäbe für die Bestimmung des Zeitwertes: Der Wert, der sich aus dem Börsenpreis am Abschlussstichtag ableiten lässt Der Wert, der sich aus dem Marktpreis am Abschlussstichtag ableiten lässt Der Wert, der dem Vermögensgegenstand am Abschlussstichtag beizulegen ist Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 78

43 IV. Bewertung Außerplanmäßige Abschreibungen Niederstwertabschreibungen Umlaufvermögen: Maßgeblichkeit des Beschaffungsmarktes für: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe unfertige und fertige Erzeugnisse, soweit auch Fremdbezug möglich wäre Maßgeblichkeit des Absatzmarktes für: unfertige und fertige Erzeugnisse sowie unfertige Leistungen Überbestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen doppelte Maßgeblichkeit für: Handelswaren Überbestände an unfertigen und fertigen Erzeugnissen Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 79 IV. Bewertung Außerplanmäßige Abschreibungen Niederstwertabschreibungen Anlagevermögen: Wertminderung von Dauer Abschreibungspflicht Vorübergehende Wertminderung Finanzanlagen: Abschreibungswahlrecht = gemildertes Niederstwertprinzip sonstiges Anlagevermögen: Abschreibungsverbot Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 80

44 IV. Bewertung Außerplanmäßige Abschreibungen Niederstwertabschreibungen Anlagevermögen: Voraussichtlich dauerhafte Wertminderung, wenn: während eines erheblichen Teils der Restnutzungsdauer der Stichtagswert unter den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten liegt innerhalb der nächsten fünf Jahre (sofern die Restnutzungsdauer geringer ist, innerhalb der Restnutzungsdauer) keine konkreten Anzeichen für eine Werterhöhung vorliegen Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 81 IV. Bewertung Außerplanmäßige Abschreibungen Wertaufholung Sofern die Gründe für die gebildeten außerplanmäßige Abschreibungen in einer Folgeperiode nicht mehr vorliegen, ist eine Zuschreibung vorzunehmen (Wertaufholungspflicht, 253 Abs. 5 HGB) Ausnahme: Zuschreibungsverbot für einen entgeltlich erworbenen Geschäftsoder Firmenwert Wert, auf den maximal zugeschrieben werden darf (Obergrenze): fortgeführte Anschaffungs-/Herstellungskosten Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 82

45 IV. Bewertung Verbrauchsfolgebewertung Verbrauchsfolgebewertung Beschaffungszeitbestimmte Verbrauchsfolgen Fifo Lifo Sonstige Verbrauchsfolgen, z.b. beschaffungspreisbestimmte oder konzernbestimmte Verbrauchsfolgen, sind nicht mehr zulässig. Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 83 IV. Bewertung Verbrauchsfolgebewertung Anwendungsvoraussetzungen: Es muss sich um gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens handeln. Das angewendete Verfahren muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 84

46 IV. Bewertung Verbrauchsfolgebewertung Verbrauchsfolgebewertung (Beispiel): 1.1. AB: 1000 E zu je 100,- = , Zg: 1000 E zu je 90,- = , Ag: 1500 E 1.7. Zg: 1000 E zu je 110,- = , Zg: 800 E zu je 100,- = , Ag: 1000 E EB lt. Inventur: 1300 E Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 85 IV. Bewertung Verbrauchsfolgebewertung Lösung nach Fifo-Verfahren: 800 E zu je 100,- = ,- (aus Zg per 1.10.) 500 E zu je 110,- = ,- (aus Zg per 1.7.) EB = 1300 E = ,- (Der Verbrauch ist also mit ,- anzusetzen.) Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 86

47 IV. Bewertung Verbrauchsfolgebewertung Lösung nach Perioden-Lifo: 1000 E zu je 100,- = ,- (aus AB) 300 E zu je 90,- = ,- (aus Zg per 1.4.) EB = 1300 E = ,- (Verbrauch: ,-./ ,- = ,-) Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 87 IV. Bewertung Verbrauchsfolgebewertung Lösung nach Permanentem Lifo: 1.1. AB: 1000 E zu je 100,- = , Zg: 1000 E zu je 90,- = ,- = , Ag: 1000 E zu je 90,- 500 E zu je 100,-./ ,- = , Zg: 1000 E zu je 110,- = , Zg: 800 E zu je 100,- = ,- = , Ag: 800 E zu je E zu je 110./ ,- EB: ,- Verbrauch: ,-./ ,- = ,- Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 88

48 IV. Bewertung Eigenkapital Grundlagen: EK = Σ Aktiva ΣSchulden ΣPassive RAP Die Summe des EK ergibt sich somit erst nach Ansatz und Bewertung der übrigen Bilanzposten EK wird dem Unternehmen entweder von außen zugeführt oder es wird durch Thesaurierung von Gewinnen gebildet Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 89 IV. Bewertung Eigenkapital 1. Gezeichnetes Kapital 2. Kapitalrücklagen 3. Gewinnrücklagen 4. Gewinnvortrag / Verlustvortrag 5. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 90

49 IV. Bewertung Eigenkapital 1. Gezeichnetes Kapital 2. Kapitalrücklagen 3. Gewinnrücklagen 4. Bilanzgewinn / Bilanzverlust Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 91 IV. Bewertung Eigenkapital Bilanzgewinn / Bilanzverlust: Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag +/- Gewinnvortrag / Verlustvortrag aus dem Vorjahr + Entnahmen aus der Kapitalrücklage + Entnahmen aus der Gewinnrücklage - Einstellungen in Gewinnrücklagen = Bilanzgewinn / Bilanzverlust Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 92

50 IV. Bewertung Eigenkapital Gezeichnetes Kapital: Der Teil des Kapitals, auf den die Haftung der Gesellschafter beschränkt ist! gez. Kapital = Nennbetrag der Aktien- / Stammeinlagen Ausschüttungssperrfunktion!!! Verluste dürfen nicht das gez. Kapital mindern Verlust muss als Verlustvortrag in das neue GJ übernommen werden der Gewinn des neuen GJ darf nicht ausgeschüttet, sondern muss erst zur Tilgung des Verlustvortrages benutzt werden Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 93 IV. Bewertung Eigenkapital Kapitalrücklage ( 272 Abs. 2 HGB) Nr. 1: Nr. 2: Nr. 3: Nr. 4: Aufgeld (Agio) bei Ausgabe von Anteilen Aufgeld (Agio) bei Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandlungsbzw. Optionsrechte zum Erwerb von Anteilen Zuzahlung der Gesellschafter gegen Gewährung eines Vorzugs andere Zuzahlungen der Gesellschafter Nr. 1-3: Verwendung für gesetzlich definierte Zwecke, um Verluste auszugleichen Nr. 4: Unterliegen keiner Beschränkung bzgl. der Verwendung freiwillige Zahlungen, die der Stärkung des EK dienen, ohne den Umweg über die GVR gehen zu müssen Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 94

51 IV. Bewertung Eigenkapital Gewinnrücklagen ( 272 Abs. 3 HGB) 1. Gesetzliche Rücklage 2. Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen 3. Satzungsmäßige Rücklagen 4. Andere Gewinnrücklagen Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 95 IV. Bewertung Eigenkapital Gewinnrücklage (a) Gesetzliche Rücklage 5% des ggf. um den Verlustvortrag gekürzten JÜ, sofern: Kapitalrücklagen Nr bisherige gesetzliche Rücklage < 10% des gezeichneten Kapitals Verwendung nur zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages oder Verlustvortrages aus dem Vorjahr Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 96

52 IV. Bewertung Eigenkapital Gewinnrücklage (b) Rücklagen für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen ( 272 Abs. 4 HGB) Wird nicht aus dem Gewinn, sondern aus frei verfügbaren Rücklagen gebildet Muss beim Erwerb von Anteilen an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen gebildet werden, denn diese sind grundsätzlich auf der Aktivseite als Vggst. zu aktivieren Problem: Herrschendes oder mit Mehrheit beteiligtes Unternehmen kann u.u. jederzeit die Übertragung der Anteile verlangen Im Zweifel für Gläubiger nutzlos Daher Bildung eines entsprechenden Passivpostens! Auflösung nur, soweit Anteile ausgegeben, wiederveräußert oder eingezogen werden oder auf der Aktivseite ein niedrigerer Betrag angesetzt wird Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 97 IV. Bewertung Eigenkapital Gewinnrücklage (c) Satzungsmäßige Rücklage Aufgrund von über die gesetzlichen Normen hinausgehenden, vom Gesellschaftsvertrag verlangten Rücklagen (d) Andere Gewinnrücklagen Sammelposition Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 98

53 IV. Bewertung Eigenkapital Korrekturgrößen zum rechnerischen EK 1. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 2. Eigene Anteile 3. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 99 IV. Bewertung Eigenkapital Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital ( 272 Abs. 1 HGB) Gezeichnetes Kapital Eingezahltes Kapital Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen offen vom gez. Kapital absetzen Eingeforderte, aber noch nicht eingezahlte Beträge als Forderungen auf der Aktivseite Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 100

54 IV. Bewertung Eigenkapital Eigene Anteile ( 272 Abs. 1a HGB) Nennbetrag/rechnerischer Wert von eigenen Anteilen offen vom gez. Kapital absetzen. Differenz zwischen Anschaffungskosten der eigenen Anteile und Nennbetrag/rechnerischer Wert mit frei verfügbaren Rücklagen verrechnen Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 101 IV. Bewertung Eigenkapital Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ( 268 Abs. 3 HGB) Verluste werden auf der Passivseite vom EK abgezogen Problem: EK vollständig durch Verluste aufgezehrt Lösung: Verluste sind am Ende der Aktivseite auszuweisen Genauer: Bildung des Aktivpostens Nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag Sog. formelle Überschuldung Zu unterscheiden von der materiellen Überschuldung bzw. insolvenzrechtlichen Überschuldung, die vorliegt, wenn eine auf Veräußerungswerten bestehende Bilanz eine Überschuldung anzeigt! Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 102

55 IV. Bewertung Rückstellungen Verpflichtungsarten Außenverpflichtung (ggü. Dritten) Innenverpflichtung (ggü. sich selbst) = Aufwands-RSt Rechtliche Verpflichtung Wirtschaftliche Verpflichtung = Kulanz-RSt RST für ungewisse Verbindlichkeiten Drohverlust-RST Bürgerlichrechtliche Verpflichtung Öffentlichrechtliche Verpflichtung Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 103 IV. Bewertung Rückstellungen Rückstellungsarten ( 249 HGB): Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Rückstellungen für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung Aufwandsrückstellungen Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 104

56 IV. Bewertung Rückstellungen Aufwandsrückstellungen: Passivierungspflicht für unterlassene Instandhaltung (Nachholung innerhalb 3 Monate) Passivierungspflicht für unterlassene Abraumbeseitigung (Nachholung innerhalb 12 Monate) Darüber hinausgehende Aufwandsrückstellungen sind nicht mehr zulässig. Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 105 IV. Bewertung Rückstellungen Bewertung von Rückstellungen ( 253 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 HGB): In Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Betrages Grundsätzlich zum Erfüllungsbetrag Laufzeit > 1 Jahr: Abzinsung mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre Pauschalierung bei großer Zahl gleichartiger antizipierter Gewährleistungsrisiken zulässig Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 106

57 IV. Bewertung Verbindlichkeiten Gliederung Verbindlichkeiten ( 266 Abs. 3 C): 1. Anleihen 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel 6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 8. Sonstige Verbindlichkeiten Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 107 IV. Bewertung Verbindlichkeiten Bewertung von Verbindlichkeiten ( 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) Zum Erfüllungsbetrag Keine Abzinsung unverzinslicher bzw. niedrig verzinslicher Verbindlichkeiten Höchstwertprinzip Verminderung des Wertansatzes nur, falls Gründe einer früheren Aufwertung entfallen sind. Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 108

58 IV. Bewertung Verbindlichkeiten Einzelprobleme Verbindlichkeiten 1. Auszahlungsbetrag < Erfüllungsbetrag (Disagio) arap oder sofort als Aufwand verrechnen 2. Auszahlungsbetrag > Erfüllungsbetrag (Agio) prap 3. Anzahlungen auf Vorräte offen von Vorräten absetzen oder als Verbindlichkeit ausweisen Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 109 V. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn- und Verlustrechnung: Grundlagen Jeder Kfm. hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen des Geschäftsjahres (Gewinn- und Verlustrechnung (GVR)) aufzustellen Die GVR ist Bestandteil des Jahresabschlusses Ermittlung des Jahresergebnisses (Gewinn, Verlust) Zeitraumbetrachtung, d.h. Gewinn/Verlust = Stromgröße Die GVR muss klar und übersichtlich gestaltet sein Die GVR hat sämtliche Aufwendungen und Erträge zu enthalten, die nicht miteinander saldiert werden dürfen Konto- oder Staffelform; für KapG Staffelform zwingend Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 110

59 V. Gewinn- und Verlustrechnung GVR: Kontoform Aufwendungen GVR Erträge Produktionsaufwendungen Verwaltungsaufwendungen Vertriebsaufwendungen Umsatzerlöse Andere Betriebserträge Sonstige Erträge Sonstige Aufwendungen Jahresgewinn Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 111 V. Gewinn- und Verlustrechnung GVR: Staffelform 1. Bruttoumsatz - Erlösschmälerungen (Skonti, Rabatte, Boni) 2. Nettoumsatz - Anschaffungs- bzw. Herstellungsaufwendungen 3. Bruttogewinn - Verwaltungsaufwendungen - Vertriebsaufwendungen 4. Betriebsgewinn + Sonstige Erträge - Sonstige Aufwendungen 5. Geschäfts- oder Jahresgewinn + Gewinnvortrag bzw. Verlustvortrag - Gewinnverwendung 6. Verbleibender Überschuss des Geschäftsjahres Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 112

60 V. Gewinn- und Verlustrechnung Gesamtkostenverfahren Umsatzerlöse der abgesetzten Erzeugnisse werden den Aufwendungen der produzierten Erzeugnisse ggü. gestellt weichen abgesetzte & produzierte Mengen voneinander ab, sind Bestandsveränderungen zu berücksichtigen Unterteilung der gesamten Aufwendungen des GJ nach Kostenarten (Material-, Fertigungsaufwendungen,...) Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 113 V. Gewinn- und Verlustrechnung Gesamtkostenverfahren Wird mehr produziert als abgesetzt, so liegt eine Bestandserhöhung vor Zur Kompensation der für die nicht abgesetzten ME angefallenen Aufwendungen wird die Bestandserhöhung als Ertrag ausgewiesen Soll GVR Haben Aufwendungen der in der Periode produzierten ME auf Lager produziert Bestandserhöhung für Verkauf produziert Saldo: Gewinn Umsatzerlöse Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 114

61 V. Gewinn- und Verlustrechnung Gesamtkostenverfahren Wird mehr abgesetzt als produziert, so liegt eine Bestandsminderung vor Zur Kompensation der für die nicht produzierten (d.h. vom Lager verkauften) ME erzielten Umsatzerlöse wir die Bestandsminderung als Aufwand ausgewiesen Soll GVR Haben Aufwendungen der in der Periode produzierten ME Umsatzerlöse Bestandsminderung S: Gewinn Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 115 V. Gewinn- und Verlustrechnung Gesamtkostenverfahren GKV zeichnet sich durch einfache Handhabung aus GKV kann unmittelbar aus den Konten der Finanzbuchhaltung abgeleitet werden Beim GKV werden die Erfolgsquellen nicht unmittelbar sichtbar, d.h. bei einem Mehrproduktunternehmen lassen sich die Erfolgsbeiträge der einzelnen Erzeugnisse nicht beurteilen Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 116

62 V. Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzkostenverfahren Umsatzerlöse der abgesetzten Erzeugnisse werden den Aufwendungen der abgesetzten Erzeugnisse (Umsatzaufwendungen) ggü. gestellt Bestandsveränderungen werden nicht ausgewiesen, sondern direkt auf Aktivkonten für UE/FE erfasst. In der GVR tauchen nur Umsatzaufwendungen auf Unterteilung der gesamten Aufwendungen des GJ nach Kostenstellen Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 117 V. Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzkostenverfahren Soll GVR Haben Angefallene Aufwendungen für die in der Periode abgesetzten Erzeugnisse (Umsatzaufwand) Umsatzerlöse der Periode Gewinn Verlust Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 118

63 V. Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzkostenverfahren Bei einem Mehrproduktunternehmen kann für jedes Produkt ein Konto UE, FE und Umsatzerlöse geführt werden, so dass die Erfolgsbeiträge einzelner Produkte ersichtlich sind Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 119 VI. Anhang Anhang: Grundlagen Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft besteht aus Bilanz, GVR und Anhang, die eine Einheit bilden Sie müssen - sich einander ergänzend und vervollständigend ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KapG vermitteln Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 120

64 VI. Anhang Aufgaben 1. Interpretations- und Ergänzungsfunktion Verbesserung der Interpretationsfähigkeit von Bilanz und GVR durch die Bereitstellung von Zusatzinformationen 2. Entlastungsfunktion Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit von Bilanz und GVR durch die Auslagerung von im Gesetz geforderten Zusatzinformationen in den Anhang Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 121 VI. Anhang Inhalt Pflichtangaben Pflichtangaben i.e.s.: können nur im Anhang stehen Pflichtangaben i.w.s.: Wahlrecht bestimmte Informationen in der Bilanz/GVR oder im Anhang aufzunehmen Freiwillige Zusatzinformationen zulässig, solange Klarheit und Übersichtlichkeit des Anhanges nicht beeinträchtigt werden Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 122

65 VI. Anhang Inhalt Beispiele (Auszug): 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB Angabe der auf die Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Angabe und Begründung von Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und gesonderte Darstellung von deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz und Ertragslage Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten 285 Nr. 1 HGB Angaben des Gesamtbetrages der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und der gesicherten Verbindlichkeiten 285 Nr. 2 HGB Aufgliederung der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sowie der durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherten Verbindlichkeiten für jeden einzelnen Posten Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 123 VI. Anhang Inhalt Beispiele (Auszug): 285 Nr. 3 HGB Angabe von Art und Zweck sowie Risiken und Vorteilen von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, soweit dies für die Beurteilung der Finanzlage notwendig ist 285 Nr. 4 HGB i. V. m. 286 Abs. 2 HGB Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach Geografisch bestimmten Märkten 285 Nr. 8 HGB Angabe des Material- und Personalaufwands bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens 285 Nr. 12 HGB Erläuterungen von nicht gesondert ausgewiesenen sonstigen Rückstellungen, die einen nicht unerheblichen Umfang haben 285 Nr. 22 HGB Im Fall der Aktivierung nach 248 Abs. 2 HGB die Angabe des Gesamtbetrags der Forschungs- und Entwicklungskosten des Geschäftsjahres sowie der davon auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens entfallende Betrag Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 124

66 VII. Lagebericht Lagebericht: Grundlagen Eigenständiger Teil der Rele (d.h. kein Bestandteil des Jahresabschlusses) Muss von großen und mittelgroßen KapG aufgestellt werden Ziel: Vermittlung eines Bildes über die gegenwärtigen und zukünftigen Verhältnisse der Gesellschaft Den JA um Infos ergänzen, die er wegen seiner Periodenbezogenheit nicht erbringen kann Informations- und Rechenschaftsfunktion Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 125 VII. Lagebericht Lagebericht: Grundlagen Stichtagsprinzip gilt für den Lagebericht nicht Hinsichtlich der Berichterstattung im Detail hat der Bilanzierende erhebliche Gestaltungsspielräume Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 126

67 VII. Lagebericht Inhalt 289 Abs. 1 HGB: Darstellung des Geschäftsverlaufs, der Lage der Gesellschaft und der voraussichtlichen Entwicklung 289 Abs. 2 HGB: Sonstige Angaben: Nr. 1: Nachtragsbericht Nr. 2: Finanzrisikobericht Nr. 3: Angaben über den Bereich Forschung und Entwicklung Nr. 4: Angaben über die bestehenden Zweigniederlassungen Nr. 5: Angaben über Vergütungen Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 127 VII. Lagebericht Inhalt Darstellung des Geschäftsverlaufs, der Lage der Gesellschaft und der voraussichtlichen Entwicklung ( 289 Abs. 1 Satz 1 und 4 HGB) Darstellung des Geschäftsverlaufs: Wie haben sich die Geschäfte im abgelaufenen GJ entwickelt? Welche Umstände waren hierfür ursächlich? Wirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen Entwicklung des Jahresergebnisses Angaben über Beschaffungs-, Produktions-, Absatz-, Investitions- und Finanzierungsbereich Angaben über das Personal- und Sozialwesen Angaben über wichtige Ereignisse während des Berichtsjahres Darstellung der Lage der Gesellschaft: Baut auf der Darstellung des Geschäftsverlaufes auf. Angaben über die Unternehmensstruktur, die Absatz-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung (Prognosebericht): Beurteilung und Erläuterung wesentlicher Chancen und Risiken Angabe der zu Grunde liegenden Annahmen Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 128

68 VII. Lagebericht Inhalt Darstellung des Geschäftsverlaufs; Bsp. BMW (Auszug GB 2010) Rekordwerte bei Umsatz und Ergebnis Durch den kräftigen Anstieg der Fahrzeugauslieferungen konnten sowohl beim Konzernumsatz als auch beim Konzernergebnis neue Bestmarken erzielt werden. So lagen die Umsatzerlöse 2010 mit Mio. Euro um 19,3% über dem Vorjahr. Entsprechend hat sich auch das Ergebnis sehr positiv entwickelt. Das Ergebnis vor Finanzergebnis (EBIT) legte im Berichtsjahr deutlich auf Mio. Euro zu (2009: 289 Mio. Euro). Das Ergebnis vor Steuern erreichte Mio. Euro (2009: 413 Mio. Euro). Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 129 VII. Lagebericht Inhalt Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung; Bsp. Deutsche Bank (Auszug GB 2010) Der Deutsche Bank-Konzern... Über 2011 hinaus sollten wir von unserer starken Aufstellung als Marktführer im Heimatmarkt und als weltweit agierende Investmentbank weiter profitieren. Die neue Deutsche Bank wird mit einer erwarteten Tier-1-Kernkapitalquote von mehr als 8 % eine gute Kapitalausstattung aufweisen. Wir erwarten außerdem eine ausgeglichenere Verteilung unserer Gewinne mit 40% des Vorsteuerergebnisses aus unserem klassischen Bankgeschäft in PCAM und GTB und eine höhere operative Effizienz mit einer Aufwand-Ertrag-Relation um 65 %. Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 130

69 VII. Lagebericht Inhalt Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung; Bsp. Merck (Auszug GB 2008) Prognosebericht Das gesamte wirtschaftliche Umfeld ist derzeit nicht einschätzbar. Innerhalb kürzester Zeit entwickelte sich die US-Immobilien- und Bankenkrise zu einer globalen Finanz und Wirtschaftskrise. Die Dynamik dieser Entwicklung, verbunden mit der Komplexität und Vernetzung weltweiter Finanz- und Realmärkte, ist beispiellos. Die damit einhergehenden Unsicherheiten spiegeln sich in der Kurzlebigkeit aller während des abgelaufenen Jahres gegebenen wirtschaftlichen Voraussagen und in grotesken Fehleinschätzungen wider. Diese besonderen Umstände erlauben uns derzeit keine quantitativen Prognosen. Auch qualitative Trendaussagen sind angesichts der hohen Dynamik und geringen Beständigkeit solcher Einschätzungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit dem durch die Lageberichterstattung vorgesehenen Planungshorizont vereinbar. Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 131 VII. Lagebericht Inhalt Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung; Bsp. Merck (Auszug GB 2010) Prognose für die Merck-Gruppe Unsere Prognosen für Merck berücksichtigen die Risiko- und Chancenabwägungen des Unternehmens nach Maßgabe unserer operativen Planung und mittelfristigen Annahmen. Mögliche Akquisitionen, Verkäufe und Sondermaßnahmen dagegen sind nicht enthalten. Die Prognosen gehen von einer moderaten Energie- und Rohstoffpreisentwicklung sowie von steigenden Personalkosten aus. Da wir Spezialchemikalien herstellen, sind wir von der Entwicklung des Ölpreises weitgehend unabhängig. Insgesamt erwarten wir für unsere Geschäfte stabile Preise oder marktorientierte Preiserhöhungen und sehen uns in der Sparte Performance Materials einem signifikanten Preisdruck ausgesetzt. Auch im Pharmabereich sehen wir einen kontinuierlichen Preisdruck, insbesondere auf Grund der strukturellen Probleme der Gesundheitssysteme Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 132

70 VII. Lagebericht Inhalt Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung; Bsp. Software AG (Auszug GB 2010) Prognosebericht Für das Geschäftsjahr 2011 erwarten wir ein weiter zunehmendes und hohes Interesse an den neuen Produkten zur Integration unterschiedlicher IT-Systeme und Geschäftsprozesse. Im Geschäftsbereich BPE wird für diese Produkte ein weiteres Umsatzwachstum von 10 bis 15 Prozent erwartet. Die auf der CeBIT 2011 angekündigte vollständige Integration von ARIS und webmethods ermöglicht eine bisher unerreichte Effizienz in der Erstellung und Implementierung von Prozesslösungen. Insgesamt erwartet die Software AG für den Gesamtumsatz ein währungsbereinigtes Wachstum von fünf bis sieben Prozent. Aufgrund der Verbesserten Auslastung der Serviceberater, degressiver Kostenquote und der Realisierung von Umsatzsynergien durch den Zusammenschluss mit der IDS Scheer AG erwartet die Software AG für 2011 eine deutliche Steigerung des Gewinns nach Steuern um 10 bis 15 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert. Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 133 VII. Lagebericht Inhalt Sonstige Angaben ( 289 Abs. 2 HGB) Nr. 1: Nachtragsbericht Bericht über die Vorgänge im neuen GJ, deren Kenntnis für die Beurteilung der Lage des JA der Gesellschaft bedeutend sind Angaben über: Wirtschaftliche und politische Ereignisse Verschlechterung der Geschäftslage Drohen oder Eintritt von schweren Verlusten Gravierende Marktänderungen Einzelne Geschäftsvorfälle (z.b. Kauf/Verkauf von Grundstücken und Beteiligungen, Abschluss wichtiger Verträge) Berichterstattung kann nur in begründeten Ausnahmefällen (z.b. Konkurrenzrisiko) unterbleiben! Es ist über negative und positive Vorgänge zu berichten Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 134

71 VII. Lagebericht Inhalt Nr. 1: Nachtragsbericht; Bsp. Software AG (Auszug GB 2010) Rechtsstreitigkeiten Ein Softwareunternehmen aus Virginia, USA, hat die Software AG USA, Inc. und die Software AG zusammen mit elf weiteren Beklagten, darunter auch IBM und SAP, im Februar 2010 auf Verletzung mehrerer ihrer Software-Patente verklagt. Die Klage wurde bei einem Gericht in Virginia, USA, anhängig gemacht. Das Verfahren wurde für die Software AG und weitere Beklagte auf Anordnung des Gerichts ausgesetzt. Lediglich gegen zwei der Beklagten wird das Verfahren aktiv fortgeführt. Vom Ausgang dieser beiden exemplarischen Verfahren wird abhängen, ob das Verfahren gegen die Software AG fortgesetzt werden wird. Mit einer Aufhebung der Anordnung wird frühestens nach der mündlichen Verhandlung in den Musterverfahren im 2. Quartal 2011 gerechnet. Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 135 VII. Lagebericht Inhalt Sonstige Angaben ( 289 Abs. 2 HGB) Nr. 2: Finanzrisikobericht Risikomanagementziele und methoden Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie Risiken aus Zahlungsstromschwankungen Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 136

72 VII. Lagebericht Inhalt Sonstige Angaben ( 289 Abs. 2 HGB) Nr. 3: Angaben über den Bereich Forschung und Entwicklung Sowohl Gesellschaften, die eigene Forschung und Entwicklung betreiben, als auch solche, die durch Dritte forschen und entwickeln lassen, sind berichtspflichtig. Bestehende F&E-Einrichtungen Anzahl der in F&E tätigen Mitarbeiter F&E-Investitionen und damit in Zusammenhang stehende empfangene Zuwendungen Höhe der Gesamtaufwendungen Grenze der Berichterstattung: Konkurrenzschutz! Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 137 VII. Lagebericht Inhalt Nr. 3: Angaben über den Bereich Forschung und Entwicklung: Bsp. Henkel (Auszug GB 2010)... Unsere Wissenschaftler haben in folgenden Bereichen wertvolle Beiträge zum Unternehmenserfolg geleistet: > Entwicklung einer neuen Generation von Liofol Robust, einem Kaschierklebstoff, der den Kunden eine sichere und einfachere Nutzung durch flexiblere und verkürzte Aushärtezeiten ermöglicht. > Entwicklung von Spezialwaschmittelrezepturen mit signifikant verbessertem Farbschutz und Farbauffrischung für bunte und schwarze Wäsche. > Entwicklung von Terophon HDF, einer neuen Generation von Dämpfungsmaterialien für die Automobilindustrie, die eine sehr gute Schalldämpfung bieten und weniger wiegen. > Entwicklung der ersten ammoniakfreien permanenten Schaumcoloration. Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 138

73 VII. Lagebericht Inhalt Sonstige Angaben ( 289 Abs. 2 HGB) Nr. 4: Angaben über die bestehenden Zweigniederlassungen Angaben über Gegenstand, Firmierung und Sitz der Niederlassung sowie über wesentliche Veränderungen bzgl. Einrichtungen, Zusammenlegung, Sitzverlegung und Auflösung im Berichtsjahr Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 139 VII. Lagebericht Inhalt Sonstige Angaben ( 289 Abs. 2 HGB) Nr. 5: Angaben über Vergütungen Angaben über die Grundzüge des Vergütungssystems der Gesellschaft für bestimmte Gesamtbezüge ( 285 Satz 1 Nr. 9 HGB), soweit es sich um eine börsennotierte Kapitalgesellschaft handelt 285 Satz 1 Nr. 9 HGB: Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen; unter Namensangabe der einzelnen Vorstandsmitglieder detailliert aufgegliedert in erfolgsab- & unabhängigen Komponenten und solche mit langfristiger Anreizwirkung Gesamtbezüge früherer Mitglieder (Abfindungen, Ruhegehälter, Hinterbliebenenbezüge, ) Gewährte Vorschüsse & Kredite mit Angabe der Zinsen sowie der Bedingungen Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 140

74 VII. Lagebericht Inhalt Nr. 5: Angaben über Vergütungen; Bsp. Deutsche Bank (Auszug GB 2010) Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 141 VII. Lagebericht Inhalt Kapitalmarktorientierte Gesellschaften und Konzerne ( 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB) Wesentliche Merkmale des Internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Börsennotierte Aktiengesellschaften ( 289a HGB) Erklärungen der Unternehmensführung zum Deutschen Corporate Governance Kodex zu Unternehmensführungspraktiken zur Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat, sowie deren Ausschüsse Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 142

75 VIII. Prüfung und Offenlegung Prüfungspflichten ( a HGB) Prüfungspflicht: Mittelgroße und große KapG Prüfungsberechtigt: WP/WPG Bei mittelgroßen GmbH auch vbp/bpg Prüfungsgegenstand: Jahresabschluss und Buchführung Lagebericht Ggf. Überwachungssystem Berichtspflichten: Prüfungsbericht Bestätigungsvermerk Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 143 VIII. Prüfung und Offenlegung Offenlegungspflichten ( HGB) Offenlegungspflicht: KapG Offenlegungsumfang: Bilanz, Anhang (kleine KapG) Zusätzlich GVR, Lagebericht, Bestätigungsvermerk/Versagungsvermerk, Bericht des Aufsichtsrats, Gewinnverwendungsvorschlag und beschluss (mittelgroße und große KapG) Offenlegungsort: Elektronischer Bundesanzeiger Offenlegungsfrist: 12 Monate, kapitalmarktorientierte Gesellschaften: 4 Monate Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 144

76 Synoptische Gegenüberstellung HGB IFRS I. Wesentliche Grundlagen der Rechnungslegung II. Ansatzvorschriften III. Bewertungsgrundsätze IV. Ausgewählte Einzelposten Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 145 Synopsis HGB IFRS Wesentliche Grundlagen der Rechnungslegung Kriterium HGB IAS/ IFRS Geltungsbereich der ReleVorschriften allgemeine Vorschriften für alle Kaufleute ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften nach Größenklassen differenziert branchen- und rechtsformspezifische Sonderregelungen im Wesentlichen branchen-, größen- und rechtsformunabhängig Zweck der Rele Hauptzweck: Ermittlung des im Hinblick auf den Gläubiger- und Aktionärsschutz ausschüttbaren Gewinns. Darüber hinaus: Dokumentations- und Informationsfunktion. Informationsfunktion steht im Vordergrund Bereitstellung von Informationen, die ein Anleger/ potenzieller Anleger für Entscheidungen benötigt. Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 146

77 Synopsis HGB IFRS Wesentliche Grundlagen der Rechnungslegung Kriterium HGB IAS/ IFRS Maßgeblichkeit Handelsbilanz ist für die Steuerbilanz maßgeblich. Abschluss nach IAS/IFRS ist für die Steuerbilanz nicht maßgeblich. Bestandteile des Jahresabschlusses Lagebericht Bilanz, GVR, Anhang zusätzlich für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften, die keinen Konzernabschluss aufstellen müssen: Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung Pflicht zur Erstellung für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften balance sheet, income statement, statement of changes in equity, cash flow statement, notes ergänzende Aufstellungen (z.b. Segmentberichterstattung) Kein Pflicht zur Erstellung Form- und Gliederungsvorschriften detaillierte, weitgehend feste Gliederungsvorschriften keine Formvorschriften, nur Angabepflichten, wobei Ort der Angabe nicht vorgeschrieben Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 147 Synopsis HGB IFRS Ansatzvorschriften Kriterium HGB IAS/ IFRS Aktiva Kriterium der selbstständigen Verwertbarkeit kommt entscheidende Bedeutung zu für die Abgrenzung des Begriffs Vermögensgegenstand Ein asset bedingt die Wahrscheinlichkeit eines wirtschaftlichen Nutzens in der Zukunft als ein Ergebnis eines vergangenen Ereignisses Passiva Schuld gekennzeichnet durch: - Verpflichtung - wirtschaftliche Belastung - Quantifizierbarkeit liability gekennzeichnet durch: - Gegenwärtige Verpflichtung, aufgrund eines vergangenen Ereignisses - Erfüllung führt voraussichtlich zu Abfluss von Ressourcen, die wirtschaftlichen Nutzen verkörpern Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 148

78 Synopsis HGB IFRS Bewertungsgrundsätze Kriterium HGB IAS/ IFRS Grundsatz der Einzelbewertung Ausnahme u. a. Festbewertung Verbrauchsfolgeverfahren: Fifo, Lifo Festbewertung nicht zulässig Verbrauchsfolgeverfahren: Fifo, gewogener Durchschnitt Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 149 Synopsis HGB IFRS Bewertungsgrundsätze Kriterium HGB IAS/ IFRS Periodisierung (der Einnahmen und Ausgaben) Dominanter Rele- Grundsatz bei der Gewinnermittlung konkretisiert durch Realisationsprinzip und Imparitätsprinzip Vorsichtsprinzip IAS enthalten kein Imparitätsprinzip; bedingt durch anderes Verständnis vom Vorsichtsprinzip andere Anwendung des Realisationsprinzips Matching: leistungsbezogene Erträge einer Periode sollen den korrespondierenden Aufwendungen gegenübergestellt werden Accrual principle (Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung) Vorsichtsprinzip übergeordnetes Prinzip nachgeordnetes Prinzip Anwendung nur, wenn angesichts unsicherer Erwartungen Ermessensspielräume bei Ansatz und Bewertung bestehen Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 150

79 Synopsis HGB IFRS Bewertungsgrundsätze Kriterium HGB IAS/ IFRS Herstellungskosten Untergrenze: MEK, FEK, SEK der Fertigung, MGK, FGK, Werteverzehr des Anlagevermögens Obergrenze: auch VwGK, soz. Aufwendungen Vollkostenprinzip, d.h. alle Kosten, die mit dem Produktionsprozess der zu bewertenden Vermögensgegenstände angefallen sind, müssen aktiviert werden! Aktivierungsverbot für nicht unmittelbar fertigungsbezogene Kosten der allgemeinen Verwaltung und des sozialen Bereichs Wahlrecht für herstellungsbezogene Fremdkapital-Zinsen Aktivierungspflicht von Fremdkapitalkosten für qualified assets (IAS 23) Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 151 Synopsis HGB IFRS Bewertungsgrundsätze Kriterium HGB IAS/ IFRS fortgeführte AHK fortgeführte AHK Neubewertung Fair Value Bewertungskonzeption Bewertungsobergrenzen Anschaffungs-/ Herstellungskostenhöchstwertprinzip grundsätzlich Anschaffungs-/ Herstellungskostenhöchstwertprinzip, jedoch mit zahlreichen Ausnahmen Zulässigkeit steuerlicher Abschreibungen nach BilMoG nicht mehr zulässig grundsätzlich verboten Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 152

80 Synopsis HGB IFRS Ausgewählte Einzelposten Kriterium HGB IAS/ IFRS Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagevermögen grundsätzlich Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Bewertung: fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten Anschaffungs- oder Herstellungskosten als absolute Bewertungsobergrenze Aktivierungspflicht für selbsterstellte Vggst des Anlagevermögens bei Erfüllung der Aktivierungsvoraussetzungen Bewertung: fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten Neubewertung der Sachanlage mit Bildung einer Neubewertungsrücklage zulässig fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten Neubewertung der Sachanlage mit Bildung einer Neubewertungsrücklage zulässig Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 153 Synopsis HGB IFRS Ausgewählte Einzelposten Kriterium HGB IAS/ IFRS Vorräte strenges Niederstwertprinzip relevanter Markt: Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe Beschaffungsmarkt Unfertige, fert. Erzeugnisse Absatzmarkt Handelsware doppelte Maßgeblichkeit strenges Niederstwertprinzip (Ausnahme RHB-Stoffe) relevanter Markt: Absatzmarkt Langfristige Auftragsfertigung Completed Contract-Methode Percentage of Completion- Methode Anwendung der Completed Contract-Methode nur bei Unmöglichkeit zuverlässiger Schätzungen Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 154

81 Synopsis HGB IFRS Ausgewählte Einzelposten Kriterium HGB IAS/ IFRS Originärer Geschäfts- oder Firmenwert Derivativer Geschäfts- oder Firmenwert Aufwendungen bei Gründung des Unternehmens und Beschaffung des Eigenkapitals Aktivierungsverbot Aktivierungspflicht Aktivierungsverbot Aktivierungsverbot Aktivierungsverbot Aktivierungspflicht Aktivierungspflicht bei Erfüllung der Anforderungen an die abstrakte und konkrete Aktivierbarkeit eines asset Aktivierungspflicht bei Erfüllung der Anforderungen an die abstrakte und konkrete Aktivierbarkeit eines asset Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 155 Synopsis HGB IFRS Ausgewählte Einzelposten Kriterium HGB IAS/ IFRS Forschungskosten Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs Entwicklungskosten Finanzinstrumente (incl. Ford. und Verb.) Grundsätzliche Möglichkeiten der Rückstellungsbildung erfolgswirksame Verrechnung in der Periode des Entstehens Aktivierungswahlrecht (vgl. Kriterium Immaterielle Vermögensgegenstände ) Bewertung: fortgeführte Anschaffungsoder Herstellungskosten großes Potenzial durch Passivierungspflichten erfolgswirksame Verrechnung in der Periode des Entstehens Aktivierungspflicht bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Wahlrechte/ Pflicht: Bewertung zum Fair Value Beschränkung auf Pflichtrückstellungen im Fall großer Außenverpflichtungen; großer subjektiver Auslegungsspielraum bezüglich der Bedingung für die Auslösung der Rückstellungspflicht Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 156

82 Synopsis HGB IFRS Ausgewählte Einzelposten Kriterium HGB IAS/ IFRS Aufwandsrückstellungen Bewertung von Rückstellungen Passivierungspflicht für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden sowie für unterlassene Abraumbeseitigung ( 249 I S.1 HGB) aus Bandbreite möglicher Wertansätze höchster Wert Passivierungsverbot aus Bandbreite möglicher Wertansätze wahrscheinlichster Wert Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung Prof. Dr. Reiner Quick 157

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