Spanien - Deutschland. Belastungsvergleich. bei der. Erbschaftssteuer. Rechtsstand
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- Eva Bärbel Straub
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1 Asesoría Gestoría Steuerberatung Tax Accountancy Consulting Spanien - Deutschland Belastungsvergleich bei der Erbschaftssteuer Rechtsstand Oktober
2 Steuerbelastungsvergleich - Erbschaftsteuer Erbschaftsteuerbelastungen in Deutschland und Spanien Memorandum Seite 2
3 Inhaltsverzeichnis 1.1 Übersicht Neuregelung des deutschen Erbschaftsteuerrechts Änderungen beim Erbschaftsteuertarif / Freibeträge Änderungen bei der Bewertung Bewertung von Betriebsvermögen Das vereinfachte Ertragswertverfahren Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften Bewertung von Grundvermögen Bewertung des übrigen Vermögens Erbschaftsteuerliche Begünstigungen für Unternehmensvermögen Verschonungsabschläge Abzugsbetrag Entlastungsbetrag Begünstigtes Unternehmensvermögen Verwaltungsvermögen Behaltensvoraussetzungen Praktische Beurteilung und Handhabung Begünstigungen für Immobilien Begünstigung fremd vermieteter Immobilien Begünstigung eigengenutzter Immobilien Doppelbelastung durch Erbschaft- und Ertragsteuern Inkrafttreten / Wahlrecht für Erbfälle Neuregelung des spanischen Erbschaftsteuerrechts Bestimmungen des internationalen Privatrechts Besteuerbare Handlungen - Erbschaftsannahme Zahlungspflichtiger und solidarische Haftung Berechnung der Erbschaftsteuer auf den Balearen seit dem 01. Januar Steuerprogressionstabelle Koeffiziententabelle Effektive doppelte Belastung durch die Erbschaftsteuer Fazit Haftungshinweis Memorandum Seite 3
4 6. Ansprechpartner Memorandum Seite 4
5 1.1 Übersicht Spanien Deutschland Für Residenten auf den Balearen entsteht eine Belastung mit 1 % Erbschaftsteuer, wenn der Erblasser 5 Jahre Resident, und der Erbe 1 Jahr ES-Resident war. Bei Schenkungen erfolgt eine Belastung mit 7 % Schenkungsteuer Erben 1 % Schenkung 7 % Neuregelung seit dem in der Steuerklasse I // 7 % Erbschaftsteuer ab 75 T. Ab T 30 % Erbschaftsteuer // Sehr hohe persönliche und sachliche Freibeträge Erben, bis zu 30 % Für Nicht-Residenten erfolgt weiterhin eine Belastung in der Steuerklasse I von 34 % ab ,08 Das kann in der Steuerklasse IV bis zu 81 % betragen, wenn das Vermögen über T beträgt Erbschaftsteuerliche Begünstigungen für Unternehmensvermögen Verschonungsabschläge (Regelverschonung/Verschonungsoption) Entlastungsbeträge ( 19 a ErbStG n.f.) Begünstigtes Unternehmensvermögen Verwaltungsvermögen Behaltensvoraussetzungen Memorandum Seite 5
6 Geld alleine macht nicht glücklich. Es muss einem auch gehören. 1. Neuregelung des deutschen Erbschaftsteuerrechts Im Januar 2007 veröffentlichte das BVerfG seine Entscheidung, wonach das bisherige Erbschaftsteuerrecht - insbesondere wegen der unterschiedlichen Bewertung von Betriebs-, Grund- und Kapitalvermögen - für verfassungswidrig erklärt wurde. Ende 2008 konnte das Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Erbschaftsteuer nach langen Diskussionen abgeschlossen werden. Neben der Erhöhung der persönlichen Freibeträge steht u. a. die Neugestaltung der Begünstigung für Betriebsvermögensübergänge sowie die Neufassung der Bewertungsregelungen im Vordergrund. Es sind zwei Paragrafen ( 131, g ErbStG) eingefügt, bei der die herkömmliche Unterscheidung in Tatbestand und Rechtsfolge durchbrochen wird. Ein sechsseitiger Gesetzestext zu zwei Paragrafen erscheint ohne PC nicht subsumierbar. Da diese beiden Paragrafen aber dazu führen, dass alle deutschen großen Vermögen umstrukturiert werden müssen (sollten), ist die Auseinandersetzung damit unumgänglich. Dieses Memorandum kann dazu nur Grundzüge vermitteln. 1.1 Änderungen beim Erbschaftsteuertarif / Freibeträge Während der Steuertarif für die Steuerklasse I unverändert bleibt, wird er für die Steuerklassen II und III deutlich angehoben. Steuerklasse I II III bis 75 T 7 % 30 % 30 % 300 T 11 % 30 % 30 % 600 T 15 % 30 % 30 % T 19 % 30 % 30 % T 23 % 50 % 50 % T 27 % 50 % 50 % darüber 30 % 50 % 50 % Memorandum Seite 6
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