KONSENSPROJEKT GROSSFLÄCHIGER EINZELHANDEL IM ERWEITERTEN WIRTSCHAFTSRAUM HANNOVER

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1 KONSENSPROJEKT GROSSFLÄCHIGER EINZELHANDEL IM ERWEITERTEN WIRTSCHAFTSRAUM HANNOVER Aktualisierung und Fortschreibung 2012 RIED (A) STUTTGART Stadt-und Regionalmarketing City-Management Stadtentwicklung Einzelhandel Wirtschaftsförderung Immobilienentwicklung Personalberatung Tourismus 14. September 2012 Dipl.-Geograph Martin Kremming (Projektleiter und Partner) KÖLN LEIPZIG LÜBECK MÜNCHEN 1

2 Konsensprojekt Großflächiger Einzelhandel Agenda BLOCK 1: EINZELHANDELSANALYSE (1) Eckdaten, Methodik, Rahmenbedingungen (2) Die Landkreise im Vergleich (3) Die Mittel- und Oberzentren im Vergleich (4) Die Grundzentren im Vergleich Stadt-und Regionalmarketing City-Management Stadtentwicklung Einzelhandel Wirtschaftsförderung Immobilienentwicklung Personalberatung Tourismus BLOCK 2: KONZEPTION (1) Ablauf des Moderationsverfahrens (2) Schwellenwerte für das Abstimmungsverfahren (3) Kriterien und Orientierungswerte (4) organisatorischer Ablauf: Meldebogen FAZIT: ZIEL DES ABSTIMMUNGSVERFAHRENS 2

3 Einzelhandelsanalyse Eckdaten Erhebung/ Aktualisierung des Einzelhandelsbestandes: November 2010 bis September 2011 Eigenständige Erhebung durch Landkreise und Städte Erhebung durch die CIMA Anpassung von Datenbeständen aus Einzelhandelskonzepten Dritter Fortlaufende Anpassung durch die CIMA Einschätzung von Flächenproduktivitäten/ Umsätzen/ Kaufkraftströmen durch die CIMA 110 Städte/ Gemeinden, davon: 3 Oberzentren 24 Mittelzentren über 80 Grundzentren ca Einwohner (Stand: ) Einzelhandelsbetriebe ca qm Verkaufsfläche ca Mio. Umsatz 3

4 Einzelhandelsanalyse Methodik Branche/ Sortimentsstruktur (32 Sortimente/ 15 Warengruppen) Erfassung der sortimentsgenauen Verkaufsflächen und der Betriebstypen Großhandelsnutzungen, Baustoffhandel, Kfz-Handel zählen nicht zum Einzelhandel i.e.s. Wesentliche Änderungen ggü. 2006: einfacher Hausrat ist nicht mehr den baumarktspezifischen Sortimenten, sondern der Warengruppe Geschenke, Glas/Porzellan/Keramik, Hausrat zugeordnet eingeschränkte Vergleichbarkeit 4

5 Einzelhandelsanalyse Rahmenbedingungen zur Einzelhandelsanalyse Erweiterung des Betrachtungsraumes des Jahres 2006 Region Hannover (2006 eigenständig betrachtet) Landkreis Heidekreis (2006 nur Stadt Walsrode) Landkreis Holzminden Veränderung des Nachfragevolumens zwischen 2006 und Veränderung allg. Verbrauchsausgaben je Einwohner in Höherer Ausgabesatz im periodischen Bedarf führt trotz gesunkener im aperiodischen Bedarf Einwohnerzahlen zu Veränderungen der Einzelhandelsstruktur im 2006er-Betrachtungsraum einem höheren Nachfragevolumen * Veränderung Einwohner Anzahl Betriebe Verkaufsfläche in qm Nachfragevolumen in Mio Umsatz in Mio Da das Umsatzwachstumetwas geringer ausfällt, sinkt tendenziell die Einzelhandelszentralität Flächenproduktivität in /m² * in den Grenzen von

6 Einzelhandelsanalyse Rahmenbedingungen zur Einzelhandelsanalyse 6

7 Die Landkreise im Vergleich Übersicht und Einwohnerzahlen Heidekreis LK Celle LK Nienburg Region Hannover LK Schaumburg LK Peine LK Hameln- Pyrmont LK Holzminden LK Hildesheim 7

8 Die Landkreise im Vergleich Verkaufsfläche je Einwohner insgesamt (in qm)

9 Die Landkreise im Vergleich Verkaufsfläche je Einwohner im periodischen Bedarf

10 Die Landkreise im Vergleich Verkaufsfläche je Einwohner im aperiodischen Bedarf

11 Die Landkreise im Vergleich Einzelhandelszentralitäten (in %) Veränderungen geringer +/- 5 Prozentpunkte Veränderungen > minus 5 Prozentpunkt Veränderungen > plus 5 Prozentpunkt 11

12 Die Mittel- und Oberzentren im Vergleich Übersicht und Einwohnerzahlen Einwohner 2010 OZ Stadt Hannover OZ Stadt Hildesheim OZ Stadt Celle Oberzentren gesamt MZ Stadt Garbsen MZ Stadt Hameln MZ Stadt Langenhagen MZ Stadt Peine MZ Stadt Neustadt a. Rbg MZ Stadt Lehrte MZ Stadt Wunstorf MZ Stadt Laatzen MZ Stadt Barsinghausen MZ Stadt Nienburg/ Weser MZ Stadt Burgdorf MZ Stadt Springe MZ Stadt Rinteln MZ Stadt Walsrode MZ Stadt Stadthagen MZ Stadt Soltau MZ Stadt Bad Pyrmont MZ Stadt Bückeburg MZ Stadt Burgwedel MZ Stadt Alfeld MZ Stadt Holzminden MZ Stadt Sarstedt MZ SG Nenndorf MZ Stadt Munster Mittelzentren gesamt Oberzentrum Mittelzentrum 12

13 Die Mittel- und Oberzentren im Vergleich Verkaufsfläche je Einwohner insgesamt (in qm) 13

14 Die Mittel- und Oberzentren im Vergleich Verkaufsfläche je Einwohner im periodischen Bedarf 14

15 Die Mittel- und Oberzentren im Vergleich Verkaufsfläche je Einwohner im aperiodischen Bedarf 15

16 Die Mittel- und Oberzentren im Vergleich Einzelhandelszentralitäten (in %) 16

17 Die Mittel- und Oberzentren im Vergleich Verkaufsflächenanteile der Zentralen Versorgungsbereiche* Anteil in % * Grundlage sind, dort wo vorhanden, die als Hauptzentrumeingestuften zentralen Versorgungsbereiche. Anderenfalls wurde vorerst auf die Versorgungskerne zurückgegriffen. Auf einen Vergleich zu 2006 wurde daher verzichtet. 17

18 Die Mittel- und Oberzentren im Vergleich Anteile der zentrenrelevanten Sortimente im ZV in %* Anteil in % * Grundlage sind, dort wo vorhanden, die als Hauptzentrumeingestuften zentralen Versorgungsbereiche. Anderenfalls wurde vorerst auf die Versorgungskerne zurückgegriffen. Auf einen Vergleich zu 2006 wurde daher verzichtet. 18

19 Die Mittel- und Oberzentren im Vergleich Verkaufsflächenausstattung und Handelszentralitäten Mittel- und Oberzentren: 19

20 Die Grundzentren im Vergleich Verkaufsflächenausstattung und Handelszentralitäten Grundzentren: 20

21 Konsensprojekt Großflächiger Einzelhandel Ablauf des moderierten Abstimmungsverfahrens Meldung des Vorhabens Meldung eines Vorhabens durch Übermittlung eines Mitteilungsbogens an die Untere Raumordnungsbehörde bei Planvorhaben oberhalb der Schwellenwerte (S. 34) Plausibilitätsprüfung/ Offensichtlichkeitsprüfung des Vorhabens durch die Untere Raumordnungsbehörde anhand der festgelegten Kriterien und Orientierungsw erte (S. 35) 1. Stufe Kritische Beurteilung keine Einwände Benachrichtigung der Nachbarkommunen, IHK, EHV und Träger der Regionalplanung Beteiligte haben Einwände keine Einwände Durchführung des moderierten Abstimmungsverfahrens durch die Untere Raumordnungsbehörde 2. Stufe Ablehnung des Vorhabens Modifizierung des Vorhabens Konsens Einstellung der Planung Keine weitere Abstimmung erforderlich Formelle Bauleitplanung raumordnerische Stellungnahme auf Basis des moderierten Abstimmungsverfahrens 21

22 Konsensprojekt Großflächiger Einzelhandel Schwellenwerte für das Abstimmungsverfahren Schwellenwerte in Wesentlichen bestätigt Lediglich Anpassung im Bereich Baumärkte/Möbelmärkte: Trennung + höherer Wert für Möbelmärkte Schwellenwerte 2006 Schwellenwerte 2012 Verbrauchermärkte: ab qm VKF ab qm VKF SB-Warenhäuser: ab qm VKF ab qm VKF Baumärkte: ab qm VKF ab qm VKF Möbelmärkte: ab qm VKF Einzelhandelsagglomerationen: ab qm VKF ab qm VKF sonstige Fachmärkte: ab qm VKF ab qm VKF 22

23 Konsensprojekt Großflächiger Einzelhandel Kriterien und Orientierungswerte Plausibilitäts-und Offensichtlichkeitsprüfung: die Anwendung der Kriterien von 2006 wurde 2011/12 bestätigt Priorität 1: Standortqualität Priorität 2: Ergänzende Betrachtung qualitativer Orientierungswerte als weiteres Abwägungskriterium Zwischenzeitlich LROP 2008 in Kraft: Gebote und Verbote sind elementarer Bestandteil der raumordnerischen Beurteilung und sollten daher auch im vorgeschalteten Moderationsverfahren Berücksichtigung finden erste Einschätzung hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben des LROP 2008 soll demnach Bestandteil der Meldung bzw. der Plausibilitäts- und Offensichtlichkeitsprüfung sein, umfassende Beurteilung weiterhin im Rahmen der raumordnerischen Beurteilung 23

24 Konsensprojekt Großflächiger Einzelhandel Qualitative Kriterien zur Standortbewertung Priorität 1: Standortqualität Die Innenstädte/Ortszentren (Zentrale Versorgungsbereiche) haben Entwicklungspriorität Einzelhandelsansiedlungen sollten funktional und städtebaulich in die Umgebung integriert sein Konzentration auf bestehende Handelslagen Ansiedlung zentrenrelevanter Sortimente in den Zentralen Versorgungsbereichen, nicht bzw. nur eingeschränkt in den Außenbereichen (außerhalb der ZVs) Außenstandortedurch Neuansiedlungen nicht unverhältnismäßig stärken Ungleichgewicht zwischen den Einzelhandelsstandorten (Innenstadt vs. Außenbereiche) vermeiden Für Nahversorgungsstandorte gilt zusätzlich: Umzug oder Neubau sollte vorzugsweise dort, wo Versorgungsdefizite vorliegen Priorität bei Neuansiedlungen: integrierte Lage, Nähe zu bestehenden Wohngebieten, ÖPNV-Anbindung großflächige Neuansiedlungen (über 800 qm VKF) prioritär in den festgelegten Zentr. Versorgungsbereichen Vermeidungder Ansiedlung von Nahversorgern ohne Nahversorgungsfunktion (also Standorte mit deutlicher Verkehrsorientierung und Ansprache eines größeren Einzugsgebietes) Verbesserung der Standortbedingungen für bestehende Nahversorger geht vor Umzug oder Neubau konstruktiver Dialog zwischen Kommunen/Landkreisen und Betreibern Berücksich gung funk onaler, städtebaulicher und raumordnerischer Sichtweisen einerseits und betriebswirtschaftlicher Notwendigkeiten andererseits 24

25 Konsensprojekt Großflächiger Einzelhandel Qualitative Kriterien zur Standortbewertung Priorität 2: Ergänzende Betrachtung qualitativer Orientierungswerte als ein weiteres Abwägungskriterium Sicherung und Stärkung der Zentralen Versorgungsbereiche bzw. Ortszentren Ansiedlung zentrenrelevanter Sortimente demnach mit Priorität in diesen Bereichen Orientierungswertbei der Bewertung neuer Planvorhaben: durchschnittlicher Anteil der zentrenrelevanten Sortimente in den Zentralen Versorgungsbereichen bzw. Versorgungskernen Orientierungswert für die Mittel- und Oberzentren im Erweiterten Wirtschaftsraum : 34% Bewertungsrichtlinien: Ist der Anteil der zentrenrelevanten Sortimente im ZV bereits heute unterdurchschnittlich, besteht durch Neuansiedlungen außerhalb des Bereichs das Risiko, dass dieser weiter geschwächt wird. Im Ergebnis erfolgt eine negative Bewertung des Planvorhabens. Besteht auf der anderen Seite durch ein Planvorhaben die Chance, den Anteil der zentrenrelevanten Sortimente im ZV zu erhöhen, erfolgt eine positive Bewertung des Vorhabens. Ziel dieses zusätzlichen Bewertungsrahmens ist die Stärkung insbesondere der ZVs, die einen unterdurchschnittlichen Anteil an zentrenrelevanten Sortimenten aufweisen. Eine Rückentwicklung der Kommunen mit überdurchschnittlichen Werten ist selbstverständlich nicht vorgesehen. 25

26 Konsensprojekt Großflächiger Einzelhandel Qualitative Kriterien zur Standortbewertung Orientierungswert: Verkaufsflächenanteil der zentrenrelevanten Sortimente in den ZVs: 34 % OZ Stadt Hildesheim OZ Stadt Celle OZ Stadt Hannover OZ im Durchschnitt MZ Stadt Burgwedel* MZ Stadt Bad Pyrmont* MZ Stadt Alfeld* MZ Stadt Munster* MZ Stadt Peine MZ Stadt Hameln MZ Stadt Stadthagen MZ Stadt Walsrode MZ Stadt Burgdorf MZ Stadt Laatzen* MZ Stadt Nienburg MZ Stadt Bückeburg* MZ Stadt Lehrte* MZ Stadt Holzminden MZ Stadt Barsinghausen MZ Stadt Springe* MZ Stadt Rinteln MZ Stadt Neustadt a. Rbg. MZ Stadt Soltau* MZ SG Nenndorf MZ Stadt Garbsen MZ Stadt Sarstedt MZ Stadt Wunstorf MZ Stadt Langenhagen MZ im Durchschnitt 40,8 36,5 35,6 37,7 48,5 46,9 39,8 38,9 38,5 38,2 38,2 37,9 36,9 36,1 34,8 34,1 33,5 32,9 32,5 30,0 29,1 24,2 23,3 20,8 19,8 19,5 Angaben in % 19,5 14,6 33,

27 Konsensprojekt Großflächiger Einzelhandel Organisatorischer Ablauf Kommunikation per Brief/ unter Verwendung eines standardisierten Meldebogens (Vorschlag): Stadt/Gemeinde: Bearbeiter: Telefon: Datum der Mitteilung: 1. Standort/Lage Stadt/Gemeinde: Ortsteil: Straße/Hausnummer: Integrierter Standort (Standort in der Innenstadt/dem Ortskern oder einem zentralen Versorgungsbereich) Nicht integrierter Standort (Standort außerhalb der Innenstadt/dem Ortskern oder des zentralen Versorgungsbereiches) 2. Planungsträger/Vorhabenträger/Antragsteller Firma/Institution: Ansprechpartner: 3. Planungsträger/Vorhabenträger/Antragsteller Neuvorhaben Erweiterung Nutzungsänderung (Einrichtung von Einzelhandel in vorhandenen Baulichkeiten im Wege der Nutzungsänderung; wesentliche Veränderung des Sortimentes) Betriebstyp: SB-Warenhaus (mind qm Verkaufsfläche) Verbrauchermarkt (1.500 qm bis unter qm VKF) Supermarkt (bis unter qm VKF) Nutzungsänderung: Lebensmittel- Discounter (Fach-)Markt für Drogerieartikel Getränke Bekleidung/ Textilien Schuhe Sportartikel/ Sportbekleidung Tierfutter/ Zoobedarf Möbel Fahrräder Bau und Hobby Gartenbedarf Unterhaltungselektronik Sonstiges: Summe der Verkaufsflächen: Neuvorhaben: Summe der Bruttogeschossfläche: Erweiterung: Verkaufsfläche Bestand VKF künftige VKF Verkaufsfläche 27

28 Konsensprojekt Großflächiger Einzelhandel Mitteilungsbogen für Einzelhandelsgroßprojekte 1. Planungsstand Informelle Anfrage Bauvoranfrage Eingegangen am: Eingegangen am: Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ( 34 BauGB) Beurteilung der Einfügung: Bauantrag Planungsziel des Vorhabenträgers: Eingegangen am: Außenbereich ( 35 BauGB) 1. Sonstige Informationen z.b. mögliche Konflikte mit den Vorgaben des LROP, Informationen aus vorliegenden Gutachten, Untersuchungen o.ä.: Planungsziel der Stadt/Gemeinde (z.b. Änderung oder Aufstellung eines Bauleitplanes ohne konkrete Planungsabsicht eines privaten Vorhabenträgers): Aufstellungsbeschluss geplant/voraussichtlich am: 2. Planungsrechtliche Situation Flächennutzungsplan wirksam seit: Darstellungen des FNP: Bebauungsplan Bezeichnung: in Kraft seit: Art und Maß der baulichen Nutzung: textliche Festsetzungen zum Einzelhandel: 28

29 Konsensprojekt Großflächiger Einzelhandel Ziel des Abstimmungsverfahrens Etablierung eines abgestimmten Informationssystems für neue großflächige Einzelhandelsansiedlungen im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover. Durch die Integration der Region Hannover sowie die Teilnahme weiterer Landkreise (Landkreis Heidekreis und Landkreis Holzminden), verwenden nun insgesamt acht Landkreise sowie die Region Hannover einheitliche Bewertungsmaßstäbe auf Basis eines vergleichbaren Datenbestandes. Das Abstimmungsverfahren und die Verständigung auf die formulierten Orientierungswerte stellen lediglich ein informelles Instrument zur Früherkennung möglicher raumordnerischer Konflikteim Zusammenhang mit Einzelhandelsvorhaben dar. Das Verfahren ist somit kein Ersatz für durchzuführende raumordnerische Beurteilungen oder Raumordnungsverfahren. Grundlage für eine raumordnerische Beurteilung bleiben selbstverständlich die jeweils gültigen Raumordnungsprogramme. 29

30 Konsensprojekt Großflächiger Einzelhandel Wir sagen Danke Alle Beteiligten haben sich über einen langen Zeitraum intensiv mit dem Thema beschäftigt und mit dem Ergebnis Maßstäbe gesetzt. Unser Dank gilt den Mitarbeitern der Landkreise und Städte, die mit großem Einsatz die Datenbasis erhoben haben! Danke an die Region Hannover für die kollegiale Zusammenarbeit! Wir wünschen allen Beteiligten am Konsensprojekt guten Erfolg bei der Arbeit mit diesem Instrument und bei den zukünftigen Planvorhaben im Einzelhandel immer ein gutes Händchen. 30

31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Besuchen Sie uns doch auf unserer Homepage Stadt-und Regionalmarketing City-Management Stadtentwicklung Einzelhandel Wirtschaftsförderung Immobilienentwicklung Personalberatung Tourismus dem großen Onlineportal für Stadt-und Einzelhandelsentwicklung. 31

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