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1 ausforderung elektronische Bilanz, was ist zu beachten? irkungen auf die Steuerberater deren Mandanten

2 nda -Bilanz Hintergrund axonomie Kernstück der E-Bilanz ATEV-Prozess zur E-Bilanz (Standard-Fall) nterstützte Anwenderszenarien berblick: DATEV-Unterstützung zur E-Bilanz ie geht es weiter? 012 E-Bilanz

3 ilanz Hintergrund

4 er, elektronischer Ablauf der Bilanzübermittlung Basis: Datenstandard XBRL faktisch Pflicht ab rechtlich gült seit elektronisch Kanzlei Finanzamt 012 E-Bilanz Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz/SteuBAG) vom Motto: Elektronik statt Papier

5 tische Verschiebung durch Nichtbeanstandungsregelung? : BMF-Anwendungsschreiben zu 5b EStG (Veröffentlichung der Taxonomie) ichtigste Botschaft: Nichtbeanstandung der Einreichung von Bilanz und GuV in Papierform für ies bedeutet: E-Bilanzen können erstmals für Wirtschaftsjahre übermittelt werden, die nach dem beginnen. E-Bilanzen müssen erstmals für Wirtschaftsjahre übermittelt werden, die nach dem beginnen. 012 E-Bilanz

6 etzliche Grundlagen zur E-Bilanz n wird es verpflichtend? Aber daran denken: E-Bilanz für 2013 in 2014 übermitteln, he Ab E-Bilanz-konform buche esabschluss 2012* esabschluss 2013* esabschluss 2015* 012 E-Bilanz Eigentlich E-Bilanz-Pflicht, aber: Jahresabschluss kann wie bisher in Papierform beim Finanzamt eingereicht werden. E-Bilanz grundsätzlich verpflichtend für alle (das heißt elektronische Übermittlung in 2014) E-Bilanz erstmals verpflichtend bei Unternehmen mit ausländischen Betriebsstätten (Befreiung bis 2015 für die ausländischen Betriebsstätten) inländischen Betriebsstätten ausländischer Unternehmen teilweise steuerbefreiten Körperschaften juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit Betrieben gewerblicher Art

7 rblick E-Bilanz as? Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung oder Steuerbilanz ie? elektronisch auf Basis von XBRL analog EHUG er? alle bilanzierenden Unternehmen ohne Größenklassenunterschiede 1,35 Mi Unternehm ann? analog der Fristen für die Steuererklärung; erstmals verpflichtend für 2012 (Nichtbeanstandungsregelung für 2012) atus? Taxonomie verabschiedet; endgültige Festlegungen mit BMF-Schreiben vom E-Bilanz

8 L Was ist das? BRL = EXtensible Business Reporting Language BRL ist eine Technologie zum elektronischen Austausch und zum Web-Reporting von nanzinformationen. Bilanz- und GuV-Daten von Abschlüssen/Zwischenabschlüssen weitere Abschlussdaten und Elemente von Geschäftsberichten (Anhang, Lagebericht, Testat etc.) BRL definiert einen offenen Standard und ist kein Produkt. BRL stellt die Mittel bereit, um Struktur und inhaltliche Bedeutung in unstrukturierte okumente einzufügen. PDF-, Word-, HTML-Dokumente etc. sind zwar optisch ansprechend, aber dumm, weil aus ihnen die Zahlen und ihre Bedeutung nicht automatisch extrahiert werden können. 012 E-Bilanz

9 onomie Kernstück der E-Bilanz

10 ist eine Taxonomie? Taxonomie komplette Abbildung aller Informationselemente für einen ereporting-standard ( Meta-Postenplan, bspw. für HGB oder IFRS) gegliedertes Datenschema ähnlich einem Kontenrahmen E-Bilanz-Taxonomie Gliederung mit markierten Pflichtfeldern des nach 5b EStG amtlich vorgeschriebenen Datensatzes ( E-Bilanz ) E-Bilanz

11 onomie-arten und Branchentaxonomien aupt-taxonomie pezial-taxonomien Ersetzen: Haupt-Taxonomie Anwendung: Banken (RechKredV), Versicherungen (RechVersV), Pensionsfonds (RechPensV) rgänzungs-taxonomien Ergänzen: Haupt-Taxonomie Anwendung: Krankenhäuser (KHBV), Pflegeeinrichtungen (PBV), Land- und Forstwirtschaft (BMELV-Musterabschluss), Verkehrsunternehmen (JAbschlVUV), kommunale Eigenbetriebe (EBV o. ä.) 012 E-Bilanz

12 -Schreiben vom 5. Juni 2012 fahrensgrundsätze zur Aktualisierung der Taxonomien axonomie wird regelmäßig auf notwendige nderungen überprüft. ach Veröffentlichung einer Taxonomie MF-Schreiben) ist diese zu verwenden. it jeder Version einer Taxonomie bleibt chergestellt, dass eine Übermittlung auch r frühere Wirtschaftsjahre möglich ist. ine Taxonomie ist grundsätzlich nur für ein irtschaftsjahr anzuwenden. s wird nicht beanstandet, wenn eine Taxonomie uch für das Vorjahr verwendet wird. 012 E-Bilanz Quelle: Bundesministerium der Finanzen

13 bau Pilot-Taxonomie ndstruktur eines E-Bilanz-Datensatzes/SteuBAG-Taxonomie GCD-Modul GAAP-Modul Stammdaten-Modul 012 Jahresabschluss-Modul rstellungsdatum rt des Berichts erichtsbestandteile ilanzart ilanzierungsstandard uv-format ngaben zur Berichtsperiode ame des Unternehmens echtsform nternehmenskenn-nummern esellschafter mögliche Berichtsbestandteile Bilanz Haftungsverhältnisse GuV (GKV/UKV) Ergebnisverwendungsrechnung KKE steuerliche Gewinnermittlung (für EU/PersGes) Eigenkapital-Spiegel Kapitalflussrechnung Anhang Anlagespiegel diverse Felder zur Aufnahme von Informationen steuerliche Modifikationen (Umgliederungsr.) Lagebericht Bericht Aufsichtsrat, Beschlüsse, verpflichtende Berichtsbestandteile E-Bilanz

14 orderungen Pilot-Taxonomie E-Bilanz Finanzverwaltung definiert in der E-Bilanz-Taxonomie Pflichtfelder, die für jeden esabschluss übertragen werden müssen: ussfelder ussfelder, Kontennachweis erwünscht ummenmussfelder chnerisch notwendig, soweit vorhanden rn die Konten der Buchführung (noch) nicht die Differenzierung der geforderten Mindestitionen hergeben, kann an zahlreichen Stellen eine Überleitung auf sogenannte ffangpositionen erfolgen. Es entsteht erstmals ein größenklassenunabhängiges Normschema für eine Steuerbilanz, das deutlich detaillierter ist, als z. B. die HGB-Gliederung für große Kapitelgesellschaften. 012 E-Bilanz

15 orderungen Pilot-Taxonomie E-Bilanz Finanzverwaltung definiert in der E-Bilanz-Taxonomie Pflichtfelder, die für jeden esabschluss übertragen werden müssen: ussfelder ussfelder, Kontennachweis erwünscht ummenmussfelder chnerisch notwendig, soweit vorhanden Die Qualität der E-Bilanz liegt in der FIBU. rn die Konten der Buchführung (noch) nicht die Differenzierung der geforderten Mindestitionen hergeben, kann an zahlreichen Stellen eine Überleitung auf sogenannte ffangpositionen erfolgen. Es entsteht erstmals ein größenklassenunabhängiges Normschema für eine Steuerbilanz, das deutlich detaillierter ist, als z. B. die HGB-Gliederung für große Kapitelgesellschaften. 012 E-Bilanz

16 orderungen Pilot-Taxonomie E-Bilanz Finanzverwaltung definiert in der E-Bilanz-Taxonomie Pflichtfelder, die für jeden esabschluss übertragen werden müssen: ussfelder ussfelder, Kontennachweis erwünscht ummenmussfelder chnerisch notwendig, soweit vorhanden neue Konten im SKR 2012 rn die Konten der Buchführung (noch) nicht die Differenzierung der geforderten Mindestitionen hergeben, kann an zahlreichen Stellen eine Überleitung auf sogenannte ffangpositionen erfolgen. Es entsteht erstmals ein größenklassenunabhängiges Normschema für eine Steuerbilanz, das deutlich detaillierter ist, als z. B. die HGB-Gliederung für große Kapitelgesellschaften. 012 E-Bilanz

17 fangpositionen der E-Bilanz-Taxonomie urch die dauerhafte Nutzung der Auffangpositionen kann bei der E-Bilanz die nahezu identisc liederung der Handelsbilanz erreicht werden. u bedenken hierbei ist: Auffangpositionen bleiben dauerhaft bestehen, aber unterliegen wie alle anderen Taxonomiepositionen der jährlichen Überprüfung durch die Finanzverwaltung die Nutzung von Auffangpositionen in erweitertem Umfang kann das Nachfragerisiko seitens der Finanzverwaltung erhöhen Gemäß Pressemitteilung BMF Mai 2012 und FAQ-Papier Finanzverwaltung Juni E-Bilanz

18 ssemitteilung E-Bilanz desfinanzministerium inigung zwischen BMF und BMWi auf politischer Ebene zu noch strittigen Fragen der E-Bilanz egen Auffangpositionen der E-Bilanz-Taxonomie (eigentliche Hervorhebungen) Es wird dauerhaft Auffangpositionen geben, denn sie werden benötigt, um der gegebenen Rechtssituation gerecht zu werden. Eine Streichung von diesen besonderen Positionen zu ein bestimmten Stichtag war und ist nicht beabsichtigt. das heißt keine zeitliche Befristung der Auffangpositionen vgl. die bisherige Aussage im FAQ-Katalog der Finanzverwaltung vom Oktober 2011/Seite 7: Auffangpositionen sollen die Einführung der E-Bilanz für die Unternehmen erleichtern und s daher für einen Zeitraum von 5 6 Jahren in die Taxonomie eingefügt worden. aber: Unzweifelhaft ist auch, dass eine differenzierte Datenübermittlung dazu beiträgt, dass Rückfragen durch die Finanzämter bei den Unternehmen abnehmen werden und eine endgül Steuerfestsetzung schneller möglich wird. 012 E-Bilanz

19 -Papier E-Bilanz vom halte des BMF-Schreibens vom wurden berücksichtigt inweis auf den Charakter des FAQ-Papiers als Auslegungshilfe gl. Vorbemerkung) larstellung zur Dimension des Mindestumfangs ca. 17 v.h. aller möglichen Taxonomiepositionen ) inweis auf Erläuterungen zu Taxonomiepositionen (Taxonomie) onkretisierung der bisherigen Aussagen zu Auffangpositionen (AP) AP werden stetig evaluiert; Annahme: Notwendigkeit der AP wird abnehmen bisherige Aussage Auffangpositionen sind für einem Zeitraum von 5 6 Jahren in die Taxonomie eingefügt worden. ist weggefallen ugeständnis für die Abbildung des gesamten Wareneinkaufs unter HB-Stoffe bleibt erhalten 012 E-Bilanz

20 wicklungen 2012 Pressemitteilung BMF Die E-Bilanz kommt wie geplant alle Erleichterungen gelten auf Dauer erung DVD 11.0P mit lei-rechnungswesen 3.0a und Pilotversion -Bilanz-Assistenten ERiC für 2012er- Taxonomien (Vers. 5.0) 2013er-Taxonomien (Vers. 5.1) auf veröffentlicht (relevant für verpflichtende Abschlusseinreichungen 2014) Taxonomie-Vers. 5.1 auch für frühere Einreichungen anwendbar BMF-Schreiben (Verfahrensgrundsätze zur Aktualisierung der Taxonomien) FAQ-Papier E-Bilanz der FinVerw auf veröffentlicht ERiC Tax.-V Nov. 012 E-Bilanz

21 urs: Auswirkungen auf die DATEV-Kontenrahmen 03/SKR 04 SKR 03 SKR 04 neue Konten angepasste Konten neue Konten angepasste Konten Kontenrahmenänderungen 170 Kontenrahmenänderungen ind hierbei sowohl neu einzuführende, als auch schon bestehende Konten cksichtigt, deren Beschriftung der Taxonomie entsprechend angepasst wird. 012 E-Bilanz

22 EV-Prozess zur E-Bilanz

23 besonders w für selbstbuch Mandan ünftiger Prozess mit DATEV-Software ndard-fall nzbuchführung/jahresabschluss (organisatorische) Vorbereitung und Berücksichtigung der E-Bilanz-Pflichtfelder (inkl. der neuen Konten) bzgl. des unterjährigen Buchungsverhaltens (Kontierungsrichtlinien, Vorsysteme,...) relevant Vorsyste Warenwirts Kostenrech usw. 012 E-Bilanz

24 hungsverhalten zug aus dem angepassten Kontenrahmen Kontenwerte werden in der DATEV-E-Bilanz zugeordnet. Steuerschlüssel stellen korrekte UStVA sicher, nicht aber die E-Bilanz. Vorsicht bei Sammelkon individuellen Konten b Kontenbereichen. 012 E-Bilanz

25 wirkungen auf Kontenrahmen und Buchungsverhalten piel Personalaufwand differenziert nach Löhne für Minijobs Mussfelder und neue Konten im Bereich Personalaufwand R 04 SKR 03 Kontenbezeichnung E-Bilanz-Taxonomie Position Löhne für Minijobs Löhne für Minijobs neu neu Aufwendungen für Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer Aufwendungen für Altersversorg davon für Gesellschafter- Geschäftsführer Geschäftsführergehälter der GmbH- Gesellschafter Vergütungen an Gesellschafter- Geschäftsführer Mussfeld 012 E-Bilanz

26 wirkungen auf Kontenrahmen und Buchungsverhalten piel Personalaufwand differenziert nach Löhne für Minijobs Lohn Buchungsbeleg anpassen? Lohn Buchungsbeleg anpassen? Separater Ausweis für alle sichtbar im Unternehmen gewünscht? 012 E-Bilanz

27 wirkungen auf Kontenrahmen und Buchungsverhalten piel Personalaufwand differenziert nach Löhne für Minijobs eispiel Löhne für Minijobs werden auf Löhne also ein anderes Konto gebucht und somit auf ein anderes Mussfeld zugeordnet. Auswirkung auf Buchungsverhalten Löhne für Minijobs Mussfeld 012 E-Bilanz nein Wurden Löhne an Minijobber aufgewendet? ja automatischer Eintrag von NIL (Not In List) differenziert auf: ja Konto 6035 SKR 04 bzw SKR 03 Löhne Minijobs gebucht? nein Posten wird mit Wert gefüllt nein axonomieposition Pflichtfeldstatus Auffangposition genutzt? gebucht auf (z. B.) Konto 6010 SKR04 Konto 4110 SKR03 (Löhne) Wert landet in Position Minijob NIL

28 ssemitteilung E-Bilanz desfinanzministerium g. aus der Buchführung ableitbar (eig. Hervorhebungen) Die E-Bilanz wird mittelstandsfreundlich umgesetzt und leistet einen wesentlichen Beitrag z Entbürokratisierung. Auch auf kleine und mittlere Unternehmen wird Rücksicht genommen. Sie müssen nur die im Hauptbuch enthaltenen Bilanzposten elektronisch übermitteln. vgl. die bisherige Aussage im FAQ-Katalog der Finanzverwaltung vom Oktober 2011/Seite 7: Ein Wert ist grundsätzlich aus der Buchführung ableitbar, wenn er sich aus den Buchführun unterlagen im Sinne des 140 AO ergibt. Die Ableitbarkeit erfasst die Buchführung als Ganz Die Ableitung kann demnach aus dem Hauptbuch oder aus den Nebenbüchern, z. B. aus dem Beteiligungsverzeichnis, oder z. B. durch eine maschinelle Auswertung von Buchungsschlüss erfolgen. In der Einführungszeit der E-Bilanz wird es ausreichen, die Ableitung der Werte au dem Hauptbuch, das heißt die Werte wie sie sich aus den im Unternehmen geführten Kontensalden des Hauptbuches ermitteln lassen, vorzunehmen. 012 E-Bilanz

29 -Papier E-Bilanz vom us der Buchführung ableitbar Die Aussage in der Pressemitteilung Auch auf kleine und mittlere Unternehmen wird Rücksicht genommen. Sie müssen nur die im Hauptbuch enthaltenen Bilanzposten elektronisch übermitteln. wird nicht aufgegriffen. Es bleibt bei Die Ableitbarkeit erfasst die Buchführung als Ganzes (Hauptbuch, Nebenbüchern (z. B. Beteiligungsverzeichnis) oder durch maschinelle Auswertungen von Buchungsschlüsseln). In der Einführungszeit der E-Bilanz wird es ausreichen, die Ableitung der Werte aus dem Hauptbuch, das heißt die Werte wie sie sich aus den im Unternehmen geführten Kontensalden des Hauptbuchs ermitteln lassen, vorzunehmen. Hinweis auf die fehlende Maßgeblichkeit eines Standardkontenrahmens für die Definition aus der Buchführung ableitbar bleibt erhalten. larstellung zur Bedeutung/Rolle der Branchentaxonomien bei Einreichung einer Steuerbilanz nicht verpflichtend 012 E-Bilanz

30 ünftiger Prozess mit DATEV-Software ndard-fall nzbuchführung/jahresabschluss (organisatorische) Vorbereitung und Berücksichtigung der E-Bilanz-Pflichtfelder (inkl. der neuen Konten) bzgl. des unterjährigen Buchungsverhaltens (Kontierungsrichtlinien, Vorsysteme,...) Einrichten eines Zwei-Kreis-Systems schon unterjährig zum oder ; bei Ein-Kreis-System : eine Differenzierung der Pflichtfelder inkl. Dokumentation erst in der Überleitungsrechnung ist zwar möglich, aber eher problematisch BilMoG latente Steuer 012 E-Bilanz

31 fehlung: Zwei-Bereich-Bilanzierung lszenario: Übermittlung Steuerbilanz HGB-ZOT E-Bilanz-ZOT Kreis 1 HaBil Kreis 2 SteuBil Inhalt SteuBil E-Bilanz XBRL- Datei amtlich vorgeschriebener Datensatz per DFÜ Jahresabschluss Handelsbilanz GuV Analyse Überleitungsrechnung HaBil SteuBil Steuerbilanzgewinn ESt-/KSt- Deklaration per DFÜ Finanz 012 Ermittlung latente Steuern E-Bilanz

32 urs: Jahresabschluss-Auswertung auf Basis ilanz-zuordnungstabelle (ZOT) HGB-ZOT S50 E-Bilanz-ZOT ahresabschluss-auswertung HGB-ZOT vs. E-Bilanz-ZOT 012 E-Bilanz

33 Bereich-Bilanzierung isszenario: Übermittlung Handelsbilanz, GuV und Überleitungsrechnung Kreis 1 HaBil Inhalt HaBil und GuV E-Bilanz XBRL- Datei amtlich vorgeschriebener Datensatz per DFÜ 012 Jahresabschluss Handelsbilanz GuV Analyse Überleitungsrechnung 60 II S. 1 EStDV Ermittlung latente Steuern Überleitungsrechnung neue Anforderungen an ÜLR E-Bilanz Überleitungsrechnung ESt-/KSt- Deklaration per DFÜ Finanz E-Bilanz

34 ünftiger Prozess mit DATEV-Software ndard-fall nzbuchführung/jahresabschluss (organisatorische) Vorbereitung und Berücksichtigung der E-Bilanz-Pflichtfelder (inkl. der neuen Konten bzgl. des unterjährigen Buchungsverhaltens (Kontierungsrichtlinien, Vorsysteme,...); relevant zum Einrichtung eines Zwei-Kreis-Systems (IFRS: gegebenenfalls drei) schon unterjährig zum oder ; eine Differenzierung der Pflichtfelder inkl. Dokumentation erst in der Überleitungsrechnung ist zwar möglich, aber eher problematisch ilanz-assistent Erstellung der E-Bilanz auf Basis der Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung oder der Steuerbilanz (neue E-Bilanz-ZOT ) in DATEV Plausibilitätsprüfungen in DATEV Vorschau der E-Bilanz über eine eigene Auswertung in DATEV Übertragung des Datensatzes über das DATEV-Rechenzentrum an die Finanzverwaltung Statusmeldung der Finanzverwaltung (Eingangsbestätigung, ) 012 E-Bilanz

35 mmdaten eingeben 012 E-Bilanz

36 rdnungen zur XBRL-Position 012 E-Bilanz

37 schau 012 E-Bilanz

38 enübermittlung Finanzamt 012 E-Bilanz

39 EV-Erkenntnisse aus der Pilotphase der Finanzverwaltung ersten Halbjahr 2011 ATEV hat sich an der Pilotphase des BMF beteiligt eitraum: Februar 2011 bis Juni 2011 chliche Basis für die Pilotierung: Kerntaxonomie (Pilottaxonomie) Stand Dezember 2010 nzahl der insgesamt übermittelten Datensätze an das BMF: 68 nzahl der über DATEV übermittelten Datensätze: 38 alle Übermittlungen über DATEV waren erfolgreich in allen Fällen Transfer-Ticket erhalten ositives Feedback zum DATEV-Workflow bei der Erstellung und Übermittlung der E-Bilanz atensätze via E-Bilanz-Assistent 012 E-Bilanz

40 erstützte Anwenderszenarien

41 erschiedliche Anwenderszenarien ATEV wird für unterschiedliche Szenarien Unterstützung bieten: arien = Finanzbuchführung = Handelsbilanz Steuerbilanz FIBU Abschluss Handelsbilanz Steuerbilanz E-Bilanz Steu ario A FIBU, Jahresabschluss und E-Bilanz mit DATEV DATEV DATEV DATEV DAT ario B ario C FIBU im Fremdsystem; HaBil und E-Bilanz mit DATEV HaBil im Fremdsystem; StBil und E-Bilanz mit DATEV DATEV DATEV DAT DATEV DATEV DAT ario D HaBil im Fremdsystem; Überleitungsrechnung und E-Bilanz mit DATEV DATEV DAT ario E StBil im Fremdsystem; E-Bilanz mit DATEV DATEV DAT 012 E-Bilanz

42 enderszenario Import Fremd-FIBU Mandant erstellt seine Finanzbuchführung mit Nicht-DATEV-Software DATEV Kanzlei- Rechnungswesen pro Assistent Auftrag an Steuerberater: Aufstellen HGB-Jahresabschluss Steuerberater importiert die Summen- und Saldenliste des Mandanten nach DATEV Kanzlei-Rechnungswesen pro Steuerberater erstellt Abschlussbuchungen für den HGB-Jahresabschluss Auftrag an Steuerberater: Erstellen und Einreichen der E-Bilanz (hier: Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung) Steuerberater erstellt die Überleitungsrechnung gemäß E-Bilanz-Taxonomie Steuerberater vervollständigt E-Bilanz-Datensatz (Bilanz und GuV aus DATEV Kanzlei- Rechnungswesen pro; steuerliche Gewinnermittlung per Schnittstelle Steuern etc.) Steuerberater versendet die E-Bilanz über das DATEV-Rechenzentrum 012 E-Bilanz

43 rblick: DATEV-Unterstützung zur E-Bilanz

44 w.datev.de/e-bilanz 012 E-Bilanz

45 EV-Info wegen Auswirkungen auf SKR 03/04 lt nderungen in den Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04, die zum hreswechsel 2011/2012 im Zusammenhang mit der E-Bilanzaxonomie für 2012 vorgesehen sind bersicht beinhaltet neu einzuführende Konten und bestehende onten, deren Beschriftung der Taxonomie entsprechend ngepasst wird gruppe erater/mandanten, die die gesetzlichen Vorgaben zur E-Bilanz ereits im Jahr 2012 umsetzen wollen erater/mandanten, die zumindest die Differenzierung der onten auf die kommenden Anforderungen anpassen wollen 012 E-Bilanz Informationsdatenbank, Dok.-Nr bzw.

46 DATEV-Konto zur E-Bilanz-Taxonomie arstellung anhand der Schnellberechnung Arbeitshilfe Kontenzuweisung SKR 03/04 auf -Bilanz-Taxonomie ostenlos als Download ww.datev.de/e-bilanz bzw. ww.datev.de/download 012 E-Bilanz

47 e SKR-Darstellung mit Taxonomie-Positionen (PDF) Informationsdatenbank, Dok.-Nr bzw E-Bilanz

48 ilanz wichtige Meilensteine hreswechsel 2011/2012 Auslieferung DATEV-SKR mit E-Bilanz-Konten Anpassung FIBU an E-Bilanz zum (bei frühzeitiger Anwendung/Vorbereitung) 2012 ATEV stellt eine Programmlösung zur Aufbereitung und Übermittlung zur Verfügung uordnungstabellen seit März 2012, E-Bilanz-Assistent ab Oktober 2012) hreswechsel 2012/2013 Anpassung FIBU an E-Bilanz zum (verpflichtende Anwendung) b Frühjahr 2013 Übermittlung von E-Bilanzen für 2012 (bei frühzeitiger Anwendung) b Frühjahr 2014 Übermittlung von E-Bilanzen für 2013 (verpflichtende Anwendung) 012 E-Bilanz

49 Ihre Meinung, Ihre Fragen? Interessant für Sie? Was möchten Sie von uns wissen? 012 E-Bilanz

50 012 E-Bilanz

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