MuKEn MuKEn MoPEC Fachinformation zur MuKEn 2014

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1 MuKEn MuKEn MoPEC Fachinformation zur MuKEn 2014

2 MuKEn 2014: Das Wichtigste in Kürze Die neue MuKEn (Mustervorschriften der Kantone, die die Grenzwerte im Energieverbrauch der Gebäude regelt) ist ein Bestandteil der Energiestrategie 2050 und hat primär das Ziel, den Energieverbrauch pro Kopf und den Ausstoss an Treibhausgasen zu reduzieren. Der Bund stellt sich damit auch hinter den weltweiten Klima-Masterplan von Paris. Das vorliegende Dokument gibt eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen für die Besitzer von Liegenschaften mit Priorisierung für den Bereich Wärmeerzeuger. Es wird ausschliesslich der Wohnungsbau behandelt. Das vorliegende Dokument ist ein Konzentrat. Alle Details werden im MuKEn14 Dokument behandelt. Dieses muss für die Detailplanung beigezogen werden. Das Original kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: Fahrplan Die Kantone haben bis 2020 Zeit, die neue MuKEn in Kraft zu setzen. Bis dann werden einzelne Kantone diese bereits frühzeitig umgesetzt haben. Kanton VD hat bereits heute Grundzüge der MuKEn im Energiegesetz. Folgende Kantone haben eine vorzeitige Einführung angekündigt: BL, BS, LU, JU, BE, NE, SO, TG, SH, ZH, AI/AR, ZG und AG. Terminliche Umsetzung der MuKEn 2014 Quelle: Muken Ausgabe 2014 Hoval Gas- und Öl- Brennwertkessel 2

3 Wichtigste Fragen zu der MuKEn 2014 Meine Heizungsanlage ist im Sanierungsalter. Wie soll ich mich verhalten? Grundsätzlich ist es mit einer vorzeitigen Sanierung möglich, unabhängig der neuen Vorschriften die Heizung zu ersetzen. Im Sinne einer sinnvollen Nutzung der Energieressourcen sollte schon heute eine Sanierung mit erneuerbaren Energien bevorzugt werden (Wärmepumpen, Solar, Biomasse). Das zurzeit tiefe Preisniveau von fossilen Energien dürfte sich aufgrund höherer Energiepreise und auch höheren Abgaben in den nächsten Jahren nach oben korrigieren. Ebenfalls ist mit einer Attraktivitätsbzw. Wertsteigerung der Immobilie zu rechnen, wenn erneuerbare Energien eingesetzt werden. Wird der Neubau und die Sanierung dadurch teurer? Die Investitionen werden höher, werden jedoch teils durch Förderungen kompensiert und der Energiebedarf lässt sich deutlich senken. Ebenfalls ist mit einer deutlichen Wertsteigerung der Immobilie zu rechnen. Durch die GEAK-Pflicht bei Handänderungen werden schlecht gedämmte Gebäude mit veralteter Gebäudetechnik sichtbar und deshalb weniger attraktiv zum Kauf. Welche Sanierungslösung ist für mich die richtige? Dies kann nicht pauschal gesagt werden und ist objektspezifisch zu betrachten. Verschiedenste Faktoren spielen dabei eine Rolle wie bestehendes Heizsystem/Temperaturen, Energieverbrauch, Platzverhältnisse, Investitionskosten, geplante Massnahmen an der Gebäudehülle, etc. Dies wird am besten mit einer umfangreichen Beratung eruiert. Hoval bietet unverbindlich solche Beratungen an. Wenn ich bei einem Neubau kein geeignetes Dach zur Verfügung habe, muss ich trotzdem eine Photovoltaik-Anlage installieren? Grundsätzlich schreibt die MuKEn eine minimale-eigenstromproduktion im Neubau vor. Die Technik wird nicht vorgegeben, z.b. ist auch ein BHKW (Heizgerät, das auch Strom produziert) möglich. Ist keine Lösung vernünftig realisierbar, kann dies grundsätzlich auch mit einer Ersatzabgabe abgegolten werden. Die Höhe der Ersatzabgabe wird von den Kantonen festgelegt. 3

4 Ich will eine andere Lösung realisieren als die Standardlösungen. Ist dies möglich? Dies ist grundsätzlich möglich, es muss aber beim Neubau mit einem Energienachweis belegt werden, ob die vorgegebenen Grenzwerte erreicht werden. Bei der Sanierung ist ein Gebäude, das mindestens die Gebäudeklasse D erreicht, grundsätzlich frei in der Wärmeerzeugerwahl. Wo erhalte ich zusätzliche Informationen zu dem Thema? Bei den kantonalen Energiefachstellen bzw. auf der Homepage der kantonalen Energiedirektoren ( befinden sich sämtliche Informationen/Dokumente zum Thema MuKEn. Ebenfalls stehen für den Bereich Wärmeerzeugung bei Hoval umfangreiche Informationen zur Verfügung. Wieso werden die Vorschriften im Gebäudebereich verschärft? Die Gebäude benötigen am gesamten Energieverbrauch der Schweiz rund 40%. Die Energiestrategie und der Klima-Masterplan schreiben eine Reduktion des CO 2 -Ausstosses, der direkt mit dem Energieverbrauch zusammenhängt, vor. 4 von 5 Gebäuden wurde vor 1990 erbaut und entsprechen nicht mehr dem heutigen Baustandard. Bei den Gebäuden bis Baujahr 1990 beträgt der Anteil von fossilen Heizungen 66%, bei den Gebäuden nach %. Wie wird die Energieklassiffizierung (GEAK; Gebäudeausweis der Kantone) der Gebäude aufgeteilt? Die Gebäude werden ebenfalls einem Energielabeling unterzogen (A bis G). Dabei ist, wie bei Haushaltsgeräten, das Label A das Gebäude mit der höchsten Energieeffizienz. Der Wert wird über einen Energienachweis mit der GEAK-Software ermittelt. Die Bestandsaufnahme erfolgt durch ein Energieberater bzw. GEAK-Experten. Detaillierte Infos zu diesem Thema können unter eingesehen werden. 4

5 Anforderungen Neubau Im Neubau werden die Grenzwerte für den Energieverbrauch nochmals deutlich gesenkt. Die Grenzwerte (35 kwh/m 2 ; gilt nur für Wohnen EFH und MFH) liegen zwischen dem heutigen Minergie- und Minergie-P-Grenzwert. Die Gebäudetechnik ist möglichst mit erneuerbaren Energien auszuführen. Zusätzlich werden je nach Wärmeerzeuger kontrollierte Wohnungslüftungen, thermische Solaranlagen oder erhöhte Dämmung der Aussenflächen als Ergänzungslösungen vorgegeben. Für die Realisation gibt es einige Standardlösungen, die die Umsetzung der MuKEn erleichtern. Liter Heizöl-Äquivalente pro m l Wärmebedarf von Neubauten 15 Wohnen EFH / MFH 12 l 10 9 l 35kWh/m 2 5 4,2 l 4,8 l 3,8 l 3,5 l 0 Üblicher Neubau 1975 Musterverordnung 1992 Mustervorschri en 2000 Minergie 1998 Mustervorschri en 2008 Minergie 2009 Mustervorschri en 2014 Neu wird jeder Neubau auch mit einer Stromerzeugung ausgerüstet. Der minimale Wert beträgt 10 Wp/m 2 Energiebezugsfläche. In der Regel wird diese Vorgabe mit Photovoltaik-Modulen erfüllt. Hintergrund dafür ist der beschlossene Ausstieg aus der Kernenergie. Die einzelnen Massnahmen sollen über ein harmonisiertes Fördermodell unterstützt werden. Standardlösungen Wärmeerzeugung Neubau Für die Standardlösung gilt grundsätzlich: Je effizienter, energiesparender und schadstoffärmer die Systeme sind, desto weniger Zusatzanforderungen müssen erfüllt werden. Auf den folgenden Seiten werden die wichtigsten Standardlösungen gezeigt, weitere Lösungen können dem MuKEn-Dokument entnommen werden. 5

6 Wärmepumpen Erdsonden-Wärmepumpe oder Grundwasser Standardlösung Bauteile U-Werte** Zusatz 1A 2A 3A Aussenflächen 0.15 W/m 2 K Kontrollierte Wohnungslüftung Th. Solaranlage WW Mind. 2% der EBF Ohne Zusatz Der Wirkungsgrad der Wärmerückgewinnung der KLW muss mindestens 80% betragen Elektrische Nachheizung für Legionellenfunktion, Notfunktion oder Temperaturanhebung erlaubt Luft /Wasser - Wärmepumpe Standardlösung Bauteile U-Werte** Zusatz 1D 2D 4D Aussenflächen 0.15 W/m 2 K Fenster 0.80W/m 2 K Kontrollierte Wohnungslüftung Th. Solaranlage WW Mind. 2% der EBF Ohne Zusatz Der Wirkungsgrad der Wärmerückgewinnung der KLW muss mindestens 80% betragen Elektrische Nachheizung für Legionellenfunktion, Notfunktion oder Temperaturanhebung erlaubt Biomasse-Kessel (Pellet / Schnitzel / Stückholz) Pellet-/Schnitzel-Kessel Standardlösung Bauteile U-Werte** Zusatz 1B 2B 3B Aussenflächen 0.15 W/m 2 K Kontrollierte Wohnungslüftung Th. Solaranlage WW Mind. 2% der EBF Ohne Zusatz Der Wirkungsgrad der Wärmerückgewinnung der KLW muss mindestens 80% betragen Stückholz-Kessel Standardlösung Bauteile U-Werte** Zusatz 2E Th. Solaranlage WW Mind. 2% der EBF 6

7 Fossile Wärmeerzeuger (Oel / Gas) Die Auflagen für fossile Wärmeerzeuger im Neubau sind sehr streng. Oel-/Gaskessel Standardlösung Bauteile U-Werte** Zusatz 6G Aussenflächen 0.15 W/m 2 K Fenster 0.80W/m 2 K Kontrollierte Wohnungslüftung Th. Solaranlage H+WW Mind. 7% der EBF Der Wirkungsgrad der Wärmerückgewinnung der KLW muss mindestens 80% betragen Gasbetriebene Wärmepumpe Standardlösung Bauteile U-Werte** Zusatz Var. 5F Aussenflächen 0.15 W/m 2 K Kontrollierte Wohnungslüftung Th. Solaranlage H+WW Mind. 7% der EBF Die Jahresarbeitszahl (JAZ) der gasbetrieben Wärmepumpe muss mindestens 1,4 betragen Der Wirkungsgrad der Wärmerückgewinnung der KLW muss mindestens 80% betragen Fernwärme Folgende Varianten sind möglich: Fernwärme aus Kehrichtverbrennungsanlage, Abwasserreinigungsanlage oder erneuerbare Energien. Fernwärme Standardlösung Bauteile U-Werte** Zusatz 1C 2C 3C Aussenflächen 0.15 W/m 2 K Kontrollierte Wohnungslüftung Th. Solaranlage WW Mind. 2% der EBF Ohne Zusatz Der Wirkungsgrad der Wärmerückgewinnung der KLW muss mindestens 80% betragen Allgemein Rein elektrische Aufheizung ist nicht mehr erlaubt. Dies gilt ebenfalls für die Warmwasseraufbereitung (Ausnahme elektrische Nachheizung für Legionellenfunktion). Der Wirkungsgrad der Wärmerückgewinnung der KLW muss mindestens 80% betragen. **U-Werte (Wärmedurchgangskoffizient; Je tiefer desto besser gedämmt ist das Bauteil) gelten nur für Wohnen EFH und MFH. Es sind nur die wichtigsten U-Werte aufgeführt. 7

8 Anforderungen Sanierung Die Sanierung der Wärmeerzeugung hat neu mit einem minimalen erneuerbaren Anteil von 10% zu erfolgen. Frei in der Wahl des neuen Heizsystemes sind Gebäude, die bereits gut gedämmt sind und mindestens die GEAK-Gebäudeklasse D erreichen. Als erneuerbar gelten Wärmepumpen, Solarenergie, Biomasse und Fernwärme. Für die Realisation gibt es einige Standardlösungen, die die Umsetzung der MuKEn erleichtern. Die einzelnen Massnahmen sollen über ein harmonisiertes Fördermodell unterstützt werden. Standardlösungen Wärmeerzeugung Sanierung Neu müssen Sanierungslösungen einen minimalen Anteil von 10% an erneuerbaren Energien aufweisen, ausser das Gebäude hat mindestens die Gebäudeklasse D. Für die Standardlösung gilt grundsätzlich: Je effizienter, energiesparender und schadstoffärmer die Systeme sind, desto weniger Zusatzanforderungen sind notwendig. Standardlösung Sanierung mit fossilem Wärmeerzeuger (Oel / Gas) Fossiler Wärmeerzeuger und Th. Solaranlage Standardlösung Zusatz 1 Th. Solaranlage WW Mind. 2% der EBF Bsp. EFH 200 m 2 = 4m 2 Solarthermie Fossiler Wärmeerzeuger und Wärmepumpenboiler und Photovoltaik Standardlösung Zusatz 7 Wärmepumpenboiler und Photovoltaikanlage mit mind. 5 Wp / m 2 EBF Bsp: EFH 200m 2 EBF = 200 x 5W = 1000W ca. 6m 2 PV 3-4 Standardmodule 8

9 Fossiler Wärmeerzeuger und kontrollierte Wohnungslüftung Standardlösung Zusatz 11 Neu-Einbau einer kontrollierten Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung und einem WRG-Wirkungsgrad von mindestens 70% Fossiler Wärmeerzeuger und Gebäudehüllensanierung Standardlösung Zusatz 8 Ersatz der Fenster entlang der thermischen Gebäudehülle U-Wert best. Fenster 2,0 W/m 2 K und U-Wert Glas neue Fenster 0,7 W/m 2 K 9 Wärmedämmung von Fassade und/oder Dach U-Wert bestehende Fassade/Dach/Estrichboden 0,6 W/m 2 K und U-Wert neue Fassade/Dach/Estrichboden 0,20 W/m 2 K Standardlösung Sanierung mit Wärmepumpe Wärmepumpe (alle Quellen) Standardlösung Zusatz 3 Kein Zusatz erforderlich, wenn Heizung und Warmwasser ganzjährig durch WP erfolgt Elektrische Nachheizung für Legionellenfunktion, Notfunktion oder Temperaturanhebung erlaubt Gasbetriebene Wärmepumpe Standardlösung Zusatz 4 Kein Zusatz erforderlich, wenn Heizung und Warmwasser ganzjährig durch WP erfolgt 9

10 Standardlösung Sanierung mit Biomasse Kessel (Pellet / Schnitzel / Stückholz) Alle Biomasse Kessel Standardlösung Zusatz 2 Kein Zusatz erforderlich, wenn mind. 50% der Warmwasseraufbereitung durch Biomasse-Kessel erfolgt Standardlösung Sanierung mit Fernwärme Fernwärme aus Kehrichtverbrennungsanlage (KVA), Abwasserreinigungsanlage (ARA) oder erneuerbaren Energien. Fernwärme Standardlösung Zusatz 5 Kein Zusatz erforderlich, wenn Heizung und Warmwasser ganzjährig durch Fernwärme erfolgt Standardlösung Sanierung mit BHKW (Blockheizkraftwerk) Blockheizkraftwerk Standardlösung Zusatz 6 El. Wirkungsgrad min. 25% und für min. 60% des Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser 10

11 Standardlösung Sanierung mit bivalenter Anlage (2 Wärmeerzeuger) Bivalente Anlage Min. 25% Wärmeleistung erneuerbar erzeugt Standardlösung Zusatz 10 Mit erneuerbaren Energien automatisch betriebener Grundlast-Wärmeerzeuger (Holzschnitzel, Pellets, Erdwärme, Grundwasser oder Aussenluft) mit einer Wärmeleistung von mindestens 25% der im Auslegungsfall notwendigen Wärmeleistung ergänzt mit fossilem Brennstoff bivalent betriebener Spitzenlast-Wärmeerzeuger für Heizung und Warmwasser ganzjährig Sanierungspflicht zentraler Elektro-Wassererwärmer und zentraler Elektroheizungen Bestehende zentrale Wassererwärmer, die ausschliesslich direkt elektrisch beheizt werden, sind bei Wohnnutzungen innerhalb von 15 Jahren nach Inkraftsetzung dieses Gesetzes durch Anlagen zu ersetzen oder durch andere Einrichtungen zu ergänzen, so dass sie den Anforderungen der MuKEn entsprechen. Für bestehende Elektroheizungen mit Wasserverteilsystem gilt eine Sanierungspflicht von 15 Jahren ab Inkrafttreten des Gesetzes, wobei der Ersatz mit Anlagen zu gewährleisten ist, die den Anforderungen dieses Gesetzes entsprechen. Die Verordnung kann Befreiungen vorsehen. Harmonisiertes Fördermodell HFM Die Strategie der Kantone im Rahmen des Programms Energie Schweiz sieht vor, dass die Kantone ein harmonisiertes Fördermodell anwenden. Mit dem neuen HFM 2015 liegt nun erstmals eine umfassend überarbeitete Version des HFM vor. Ab 2017 bildet es für die Kantone eine zentrale Grundlage für die Ausrichtung ihrer Förderprogramme auf die veränderten gesetzlichen Bestimmungen des Bundes und der Kantone. Es berücksichtigt die Vorschläge des Bundes bezüglich dem Gebäudeprogramm im Rahmen der Energiestrategie 2050 und die Anstrengungen der Kantone im gesetzgeberischen Bereich der letzten Jahre. GEAK Plus-Pflicht bei Förderung von Massnahmen an der Gebäudehülle Wer Finanzhilfen für Sanierungsmassnahmen an der Gebäudehülle beantragt, hat einen GEAK Plus beizubringen. Die Verordnung regelt die Einzelheiten. Weitere Details zur MuKEn 2014: 11

12 Worauf Sie sich verlassen dürfen Durchdachte Komplettlösungen aus einer Hand. Ein durchgängiges Hoval System vereinfacht die Verknüpfung unterschiedlicher Technologien und schafft eine verlässliche Plattform für effiziente und betriebssichere Lösungen. Beispiele sind die Kombination einer beliebigen Heizungslösung mit Solar zur Warmwassererzeugung oder beim Neubau die Integration der Wohnraumlüftung. Hoval alles aus einer Hand. Kompetente Unterstützung bei der Planung. Profitieren Sie von der Kompetenz unserer erfahrenen Fachleute. Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung Ihrer Anlage in allen Projektphasen. In enger Kooperation mit Ihnen und unter Berücksichtigung aller Vorgaben des Energielieferanten erarbeiten wir die wirtschaft lichste und kosteneffizienteste Lösungsvariante. Hoval Servicekompetenz. Die fachgerechte Inbetriebnahme der Anlage wird ausschliesslich durch speziell geschulte und erfahrene Hoval Servicefachleute ausgeführt. Dies garantiert Ihnen eine einwandfreie Funktion vom ersten Tag an. Für die Wartung und Störungsbehebung steht Ihnen ein versierter Kundendienst zur Verfügung. Rund um die Uhr. 365 Tage im Jahr. Ihren Hoval Service erreichen Sie unter Verantwortung für Energie und Umwelt. Die Marke Hoval zählt international zu den führenden Unternehmen für Raumklima-Lösungen. Rund 70 Jahre Erfahrung befähigen und motivieren immer wieder zu aussergewöhnlichen Lösungen und technisch über legenen Entwicklungen. Die Maximierung der Energie effizienz und damit die Schonung der Umwelt sind dabei Überzeugung und Ansporn zugleich. Hoval hat sich als Komplett anbieter intelligenter Heiz- und Lüftungssysteme etabliert, die in über 50 Länder exportiert werden. Kundencenter Hoval AG Bern Aemmenmattstrasse 43, 3123 Belp Tel Fax Nordwestschweiz Lischmatt 7, 4624 Härkingen Tel Fax Ostschweiz Säntisstrasse 2a, 9500 Wil Tel Fax Südostschweiz/Liechtenstein Mühleäulestrasse 4, 9470 Buchs Tel Fax Zentralschweiz General Wille-Strasse 201, 8706 Feldmeilen Tel Fax Zürich/Electro-Oil General Wille-Strasse 201, 8706 Feldmeilen Tel Fax Klimatechnik General Wille-Strasse 201, 8706 Feldmeilen Tel Fax Suisse romande Ch. de Closalet 12, CP 225, 1023 Crissier 1 Tél Fax crissier@hoval.ch Ticino Via San Mamete 88, 6805 Mezzovico-Vira Tel Fax ticino@hoval.ch 08/2016 Ihr Heizungsplaner / Installateur Hoval AG General Wille-Strasse Feldmeilen

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