Normen und. Vorschriften. der Elektrotechnik

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1 HAGEMEYER Deutschland GmbH & Co. KG Hauptverwaltung Landsberger Straße München info Internet: Vorschriften Normen und der Elektrotechnik

2 DIENSTAG MITTWOCH Benutzer 1 DONNERSTAG Zurück Verbrauch Lasten Räume Funktionen Szenarien Intercom Videoüberwachung Energie-Management Benachrichtigung SAMSTAG SONNTAG Message-Board Wetter Benutzer 1 Heute Gestern Woche Monat Jahr Zeige Vergleiche Bereich Zeige Vergleiche Bereich MONTAG Benutzer 1 Mikrowelle AUS EIN Herd Benutzer AUS Licht A Licht B AUS 90% Dimmer Licht 1 Jalousie 2 EIN EIN SAMSTAG SONNTAG MONTAG Benutzer 1 Mit freundlicher Unterstützung Vorwort U.motion Perfekten Steuerungskomfort gestalten Flexibiltät und Mobilität werden heute nicht nur gewünscht, sondern erwartet. Kunden möchten in der Lage sein, Gebäudefunktionen immer und überall steuern zu können. Vier Erfolgsfaktoren machen U.motion zur perfekten Lösung als persönliches Gebäudemanagementsystem: 15:42 15: W W 15:42 Weiterbildung bedeutet mehr Kompetenz mehr Kompetenz bedeutet Erfolg. Mit unserer Richtlinien- und Normenbroschüre wollen wir Ihnen die Möglichkeit geben, Ihr Wissen zu vertiefen. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Grundlagen Ihrer täglichen Arbeit zusammengefasst beginnend bei der grundsätzlichen Forderung Normen einzuhalten. Dabei wird zudem zwischen Sicherheitsnormen, Ausstattungs- sowie Errichtungsnormen unterschieden. Unfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherer bilden die Grundlage der Arbeitssicherheit. Auch hier gilt es, Kompetenz zu zeigen. Sei es beim Aufstellen von Baustromverteilern oder beim Erkennen von notwendigen Anpassungen elektrischer Anlagen. Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 3 Normen DIN VDE 4 DIN VDE Sicherheitsnormen 5 DIN Ausstattungs- und Errichtungsnormen 6 Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften 7 VdS Sachversicherer 10 Leitungsanlagenrichtlinie LAR/MLAR 11 Normative Zusammenfassung 13 Gebäudesystemtechnik EnEV aktuell 20 Entdecken Sie U.motion! Hilfsmittel 23 Wenn Sie mehr über U.motion erfahren möchten, besuchen Sie uns unter Schneider Electric Industries SAS. All trademarks are owned by Schneider Electric Industries S.A.S.or their affiliated companies. electric.com Merten_Umotion_Ad_Consumer_Pro.indd :01 3 Vorwort

3 Normen DIN VDE DIN VDE Sicherheitsnormen Die Elektrofachkraft hat eine Vielzahl von Normen und Richtlinien einzuhalten. Prinzipiell können diese in Sicherheitsnormen und Ausstattungs- oder Errichtungsnormen eingeteilt werden. Als Sicherheitsnormen gelten üblicherweise DIN VDE Vorschriften, die zwingende Einhaltung dieser erreicht über das Energiewirtschaftsgesetz EnWG 49, als Vermutungserwähnung, seine Berechtigung. 49 Anforderung an Energieanlagen Absatz (1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Absatz (2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe Auszug 1 von Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.v., eingehalten werden. Weitere Vorschriften kommen von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherungen, den Berufsgenossenschaften. Diese werden in Fachkreisen auch Unfallverhütungsvorschriften genannt. Erwähnenswerte Vorschriften sind hier DGUV V3 (früher BGV A3). Hier finden sich grundsätzliche Forderungen an das Betreiben und Prüfen von elektrischen Anlagen sowie notwendige Anpassungspflichten. Darüber hinaus DGUV V (früher BGI 608) zur Auswahl und zum Betrieb elektrischer Anlagen auf Baustellen. Auch hier sind aus der Grundlage DGUV V3 Anpassungsanforderungen enthalten. Die Vorgaben der Sachversicherer schließen sich als zusätzliche Richtlinien an die bereits bestehenden Vorschriften an. DIN VDE Vorschriften können somit als anerkannte Regeln der Technik angesehen werden. Als Sicherheitsnormen dürfen somit alle als DIN VDE Norm gekennzeichneten Vorgaben angesehen werden. Eine Gewichtung von Sicherheitsnormen kann hier nicht vorgenommen werden. Beispielhaft werden hier die folgenden Normen genannt: DIN VDE Schutzmaßnahmen, Schutz gegen elektrischen Schlag DIN VDE Schutzmaßnahmen, Schutz gegen thermische Auswirkungen DIN VDE Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel, Kabel und Leitungsanlagen Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4-41: Schutzmaßnahmen Schutz gegen elektrischen Schlag Abbildung 1: Beispiel Sicherheitsnorm Deutsche Norm Juni 2007 DIN VDE (VDE ) DIN VDE Vorschriften müssen immer eingehalten werden, auch ein mögliches Freistellen durch eine Unterschrift oder Aufforderung des Kunden ist nicht rechtsgültig. VDE Vorschriften können vom VDE Verlag GmbH, Bismarkstr. 33, Berlin, bezogen werden. Siehe: DIN VDE Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel, Einrichtungen für Sicherheitszwecke DIN VDE Räume und Anlagen besonderer Art, Räume mit Badewanne und Dusche DIN VDE Räume und Anlagen besonderer Art, Stromversorgung von Elektrofahrzeugen 4 Normen DIN VDE DIN VDE Sicherheitsnormen 5

4 DIN Ausstattungs- und Errichtungsnormen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften Ausstattungsnormen bzw. Errichtungsnormen sind solche Vorgaben, die mit dem Kunden vereinbart werden können bzw. über ihre Definition als anerkannte Regel der Technik angewendet werden müssen. Werden mit dem Kunden keine Vereinbarungen getroffen, kann die Einhaltung dieser Vorgaben möglicherweise juristisch als gewerbliche Verkehrssitte angesehen werden. Dies bedeutet, dass der Kunde/Verbraucher, von der Einhaltung dieser ausgehen kann! In den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Energieversorger wird z. B. auf DIN verwiesen. Da diese TAB oft als Vertragsgrundlagen zwischen dem Versorger und dem Endkunden vereinbart sind, ergibt sich für hier erwähnte Normen eine Quasiverbindlichkeit. Deutsche Norm September 2013 DIN VDE Elektrische Anlagen in Wohngebäuden Teil 1: Planungsgrundlagen Abbildung 2: Beispiel Ausstattungsnorm bzw. Errichtungsnorm DIN kann nicht global ausgeschlossen werden! Wenn einzelne Teile davon ausgeschlossen werden sollen, dann sollten Sie dies immer schriftlich mit dem Kunden vereinbaren. DIN Normen können vom Beuth Verlag GmbH, Am DIN Platz, Berlin, bezogen werden. Siehe: Als weitere branchenübliche Ausstattungs- bzw. Errichtungsnormen können genannt werden: DIN Elektrische Anlagen in Wohngebäuden, T1 Planungsgrundlagen DIN Elektrische Anlagen in Wohngebäuden, T2 Mindestausstattung DIN Elektrische Anlagen in Wohngebäuden, T3 Leitungsführungszonen DIN Elektrische Anlagen in Wohngebäuden, T4 Gebäudesystemtechnik DIN Barrierefreies Bauen, z. B. Wohnungen für Rollstuhlbenutzer DIN Brandmeldeanlagen, Aufbau und Betrieb DIN Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Einbau, Betrieb, Instandhaltung Verordnungen der Berufsgenossenschaften haben gesetzlichen Charakter. Die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften gilt als obligatorisch. DGUV V3 (früher BGV A 3) Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 1 Geltungsbereich Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel sowie Arbeiten in der Nähe dieser Betriebsmittel. Festgelegt sind hier unter anderem Prüffristen für ortsfeste Anlagen sowie die notwendigen Prüffristen für ortsveränderliche Betriebsmittel. Fristen für ortsfeste Anlagen: Anlage/Betriebsmittel Prüffrist Art der Prüfung Prüfer Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art (DIN VDE 0100 Gruppe 700) Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom- Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter: in stationären Anlagen in nichtstationären Anlagen (Baustromverteiler oder Festverteiler) Quelle: DGUV V3 der BGETEM 4 Jahre Auf ordnungsgemäßen Zustand 1 Jahr Auf ordnungsgemäßen Zustand Elektrofachkraft Elektrofachkraft 1 Monat Auf Wirksamkeit Elektrofachkraft oder elektronisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte 6 Monate Arbeitstäglich DGUV V3 (früher BGV A3) regelt die Fristen, wann geprüft werden muss. DIN VDE regelt die Vorgehensweise, wie geprüft werden muss. Auf einwandfreie Funktion durch Betätigungen der Prüfeinrichtung Benutzer 6 DIN Ausstattungs- und Errichtungsnormen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften 7

5 A-Schrank GV-Schrank V-Schrank EV-Schrank GG-Schrank Aufbau einer Baustellenstromversorgung Fristen für ortsveränderliche Betriebsmittel: Anlage/Betriebsmittel Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt) Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen Anschlussleitungen mit Stecker Bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss Prüffrist Richt- und Maximal-Werte Richtwert: 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden. Maximalwerte: Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr. In Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei Jahre. Zeigt sich eine Fehlerquote > 2 % muss in geringeren Abständen geprüft werden! Quelle: DGUV V3 der BGETEM Zwingende Anpassungspflichten der Berufsgenossenschaft Wegen vermeidbarer und besonderer Unfallgefahren werden von den Berufsgenossenschaften unter anderem folgende Anpassungen an elektrischen Anlagen gefordert: (Auflistung nicht vollständig, weitere in DGUV V3 (früher BGV A3)) 1. Realisierung des teilweisen Berührungsschutzes für Bedienvorgänge nach DIN VDE 0106 Teil 100, 3/83. Bis zum 31. Dezember Anpassung elektrischer Anlagen auf Baustellen an die BGI 608 Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen. Bis zum 31. Dezember Besonders für die neuen Bundesländer gilt: 3. Umstellen der Drehstromsteckvorrichtung (Flachstecker), auf das Rundstecksystem. Bis zum 31. Dezember Anpassen von Innenraumschaltanlagen ISA 2000 an die BGI 755. Bis zum 31. Dezember 1996/1999. Art der Prüfung Auf ordnungsgemäßen Zustand Prüfer Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Messund Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person Wenn Verteilungen geöffnet oder Abdeckungen abgenommen werden können, muss immer alles Fingersicher ausgeführt sein. Offene Schrauben an LS-Automaten oder Schaltschützen dürfen in der Praxis nicht mehr vorkommen. Es gibt hier zwar Ausnahmen, diese sind aber sehr begrenzt. DGUV Information (früher BGI 608) Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen auf Baustellen Anwendungsbereich Diese Information findet Anwendung auf Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, die auf Baustellen betrieben werden. Die wichtigsten Inhalte zusammengefasst: Als Netzsysteme sind TN-C, TN-S, TT sowie IT-Systeme zulässig, der Mindestquerschnitt der Anschlussleitung muss 16 mm² betragen. Bei der Verwendung des TN-C Systems im Abgang muss der Mindestquerschnitt der Leitung mind. 10 mm² betragen. Grundsätzlich ist zu beachten: Alle Leitungen auf Baustellen müssen zusätzlich gegen mechanische Einflüsse geschützt werden. Im TN-System sollte, zur Gewährleistung einer sicheren Verbindung zum Erder, möglichst jeder Baustromverteiler zusätzlich geerdet werden! Um dies zu realisieren, werden in der Praxis oft Erdspieße eingesetzt. Um die korrekte Auswahl des RCD Schalters treffen zu können, sind die Betreiber (Bauunternehmer) aufgefordert, frequenzgesteuerte Betriebsmittel zu kennzeichnen. Kommen mehrphasige frequenzgesteuerte Betriebsmittel zum Einsatz, müssen RCD vom Typ B eingesetzt werden! Beim Aufstellen von Baustromverteilern ist der Bauunternehmer nach frequenzgesteuerten Betriebsmitteln abzufragen. Diese Abfrage sollte schriftlich erfolgen. Kommen Kran, Steinsäge usw. mit frequenzgesteuerten Antrieben zum Einsatz, so sind RCD s vom Typ B einzusetzen. Kommen einphasige, frequenzgesteuerte Betriebsmittel zum Einsatz, z. B. drehzahlgesteuerter Bohrhammer oder Flex, so sollte für diese Stromkreise ein RCD vom Typ F eingesetzt werden. Symbolik RCD Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) Typ A Typ F Typ B Typ B+ Symbol Quelle: DGUV Informationsbroschüre (früher BGI 608) Werden Baustromverteiler ohne RCD vom Typ B auf Baustellen aufgestellt den Bauleiter bzw. Bauunternehmer darauf aufmerksam machen und immer auf dem Messprotokoll festhalten: Nicht für frequenzgesteuerte Betriebsmittel geeignet zusätzlich den Baustromverteiler mit einem Beschriftungsband kennzeichnen. UVV können bei der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft bestellt werden. Siehe: 8 Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften 9

6 Gebäudeklassen GK 1 (a+b) GK 2 GK 3 GK 4 GK 5 Sonderbauten Hotels Versammlungsstätten Sportstätten Schulen Krankenhäuser jeder Höhe und Hochhäuser 22 m OKF Freistehende Gebäude 7 m OKF Gebäude 7 m OKF Sonstige Gebäude 7 m OKF Gebäude 13 m OKF Sonstige Gebäude 22 m OKF ( 2 Nutzungseinheiten und insgesamt 400 m 2 ) ( 2 Nutzungseinheiten und insgesamt 400 m 2 ) (Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m 2 ) OKF = Oberkante Fußboden von Aufenthaltsräumen ab Oberkante Erdreich Darstellung der Gebäudeklassen VdS Sachversicherer Leitungsanlagenrichtlinie LAR/MLAR Die Richtlinien der Sachversicherer gelten als Regeln der Technik, die Einhaltung dieser muss mit dem Betreiber der elektrischen Anlagen vereinbart werden. Da VdS Richtlinien ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis widerspiegeln, kommt es vor, dass Baubehörden die Einhaltung dieser Richtlinien fordern, besonders in Bezug auf Brandmeldeanlagen, RWA Anlagen, weitere möglich. Vom Versicherungsgeber werden je nach vereinbarter Leistung mögliche Abnahmen der elektrischen Anlage nach Klausel 3602 der Sachversicherer gefordert. Diese wiederkehrenden Prüfungen sollen die Brandschutzsicherheit der elektrischen Anlage darstellen. Bei den durchgeführten Prüfungen werden die Anlagen im Anschluss in eine Kategorie eingeteilt. Möglich sind hier die Kategorien A / B / C / D. Diese Einteilung erlaubt dem Versicherungsgeber einen Überblick über den Gesamtzustand der Anlage. Den Betreiber nach VdS Protokollen aus den Vor - jahren anfragen. Sind Protokolle vorhanden, muss mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine VdS konforme Elektroinstallation eingebracht werden. Jeder Versicherungsgeber handhabt diese Forderung anders. Als Faustformel kann ab einem Versicherungswert von ca. 2,5 Mio von zusätzlichen Forderungen ausgegangen werden. VdS Richtlinien können vom VdS Verlag, Amsterdamer Str. 174, Köln, bezogen werden. Siehe: Die Richtlinien des VdS eilen denen der DIN VDE oft voraus und schließen somit mögliche Sicherheitslücken der normativen Vorgaben. Beispielhaft sind hier eine Auswahl von VdS Richtlinien genannt: VdS 2033 Elektrische Anlagen in feuergefährdeten Betriebsstätten VdS 2046 Sicherheitsvorschriften für Starkstromanlagen bis Volt VdS 2023 Elektrische Anlagen in baulichen Anlagen aus brennbaren Baustoffen VdS 2024 Elektrische Anlagen in Möbeln oder ähnlichen Einrichtungen VdS 2067 Elektrische Anlagen in der Landwirtschaft VdS 2259 Batterieanlagen für Elektrofahrzeuge wie Gabelstapler Die Anwendung der Leitungsanlagenrichtline basiert auf baurechtlichen Anforderungen, Baurecht ist Länderrecht. Somit kann jedes Bundesland über seine Bauordungen entscheiden, wann, wo und warum die Leitungsanlagenrichtline eingehalten werden muss. Die Richtlinie wird in einem Musterwortlaut verfasst und den Bundesländern zur Verfügung gestellt. Auszug aus der Musterleitungsanlagenrichtline zum Geltungsbereich: 1. Geltungsbereich Diese Richtlinie gilt für a. Leitungsanlagen in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie, in notwendigen Fluren, ausgenommen in offenen Gängen vor Außenwänden. b. Die Führung von Leitungen durch raumabschließende Bauteile (Wände und Decke). c. Den Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall. Ob an einem zu installierenden Gebäude die Leitungsanlagenrichtline eingehalten werden muss oder nicht, hängt von einigen zu beachtenden Faktoren ab. Unter anderem sind dies: Baugenehmigung, Gebäudeklasse und Brandschutzkonzept. Die Notwendigkeit der Einhaltung muss immer beim Betreiber, Nutzer der Anlage, notfalls unter Architektenberatung, erfolgen. Als Faustformel kann davon ausgegangen werden, dass ab Gebäudeklasse 3 von der Einhaltung der LAR ausgegangen werden kann! Teile der Inhalte sind im Folgenden zusammengefasst: Einteilung der Gebäudeklassen: Gebäudeklasse 1: Freistehendes Gebäude mit einer Höhe bis 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten, diese nicht größer als 400 m². Gebäudeklasse 2: Gebäude mit einer Höhe bis 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten, diese nicht größer als 400 m². Gebäudeklasse 3: Sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m. Gebäudeklasse 4: Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten > 400 m². Gebäudeklasse 5: Sonstige Gebäude, Sonderbauten wie: Krankenhäuser, Hochhäuser, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Schulen, Tageseinrichtungen für Kinder und Senioren, weitere möglich. In normalen Ein- und Zweifamilienhäuser müssen die Belange der LAR noch nicht berücksichtigt werden. Ab Gebäudeklasse 3 bis zum Sonderbau müssen die Belange berücksichtigt werden. 10 VdS Sachversicherer Leitungsanlagenrichtlinie LAR/MLAR 11

7 Schutz gegen elektrischen Schlag nach DIN VDE Brandlast in notwendigen Fluren/Fluchtwege: In Fluchtwegen dürfen keine zusätzlichen Brandlasten eingebracht werden, dies bedeutet in der Konsequenz, nur Metallkanäle und Metallschellen im Fluchtwegund im Fluchttreppenhaus. An Betriebsmitteln dürfen dort ausschließlich solche verbaut werden, die nur für den Betrieb des Fluchtweges und des Flures notwendig sind. Muss ein notwendiger Flur mit betriebsfremden Leitungen gequert werden, so sind Installationskanäle mit einer brandschutztechnischen Kapselung erforderlich. Kanäle in der Ausführung I30 erfüllen in den meisten Fällen diese Anforderung. Unterverteilungen sind gegenüber Fluchtwegen mit einem feuerhemmenden Material abzuschotten. Feuerhemmend F30 Feuerbeständig F90 Brandlast in notwendigen Treppenräumen/Fluchtwege: In notwendigen Treppenräumen dürfen wie in notwendigen Fluren, keine zusätzlichen Brandlasten eingebracht werden. Kabelführungen zu notwendigen Betriebsmitteln in diesen Bereichen, wie Lampen, Schaltern und Steckdosen, dürfen nur mit nicht brennbarem Befestigungsmaterial befestigt werden. Unterverteilungen sind anders als in Fluren, in Treppenräumen bzw. in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen, feuerhemmend auszuführen. Hinweis Normative Bezeichnung Fluchtflur Fluchttreppenhaus Baurechtliche Bezeichnung Notwendiger Flur Notwendiger Treppenraum Keine Brandlasten mehr in Rettungswege einbringen. Werden bei Nachinstallation Brandlasten erkannt, den Kunden auf die Anforderungen des Baurechts (MLAR bzw. LAR) schriftlich hinweisen und mögliche Kompensationsmaßnahmen, wie z. B. die Schottung von UV und Leitungen empfehlen. RCD Pflicht für Steckdosen Seit Juni 2007 (Ablauf der Übergangsfrist ) müssen neu installierte und erweiterte Steckdosen in Endstromkreisen von Wechselspannungssystemen mit einem zusätzlichen Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) ausgerüstet werden, wenn diese nicht ausschließlich durch elektrotechnisch unterwiesenes Fachpersonal bedient werden. RCD Pflicht für Endstromkreise im Außenbereich Diese Forderung gilt ebenfalls für Endstromkreise und ohne Einschränkung für im Außenbereich verwendete, tragbare Betriebsmittel mit einem Bemessungsstrom <_ 32 A. Bei der letzteren Forderung steht als Schutzziel nicht nur der Schutz von Steckdosenstromkreisen, sondern auch von Endstromkreisen im Blickpunkt. Ausnahmen dürfen hier nur im Einzelfalle gemacht werden. Als Ausnahme können angesehen werden: Steckdosen, die nur durch elektrotechnisch unterwiesenes Fachpersonal bedient werden. Wenn die elektrische Anlage als ständig überwacht gelten kann. Dies gilt dann als erfüllt, wenn eine ständige messtechnische Überwachung und Protokollierung stattfindet. Eine jährliche Prüfung erfüllt diese Vorgabe nicht! Steckdosen, die speziell nur für ein bestimmtes Betriebsmittel errichtet wurden und sichergestellt werden kann, dass diese nur für dieses Betriebsmittel genutzt werden. RCD in Serverräumen Der Einsatz von RCD in Serverräumen kann mit einer Verlautbarung des UK221.1 folgendermaßen relativiert werden: In gewerblichen und industriellen Bereichen kann es vertretbar sein, dass von den normativen Festlegungen aus DIN VDE abgewichen wird. Wenn durch den Betreiber der elektrischen Anlage eine entsprechende Gefährdung durch einen möglichen elektrischen Schlag festgestellt wird, was ohne RCD der Fall ist, muss ein anderer, mindestens aber gleichwertiger Schutz sichergestellt werden. Das notwendige Schutzziel aus ArbSchG und BetrSichV muss dauerhaft sichergestellt sein. Es wäre somit möglich, Steckdosen in Serverräumen auch ohne RCD zu betreiben. Die dazu zusätzliche Maßnahme wäre eine Unterweisung des IT Personals sowie ein beschränkter Zugang zu den Räumen. Dieser darf dann nur unterwiesenem Fachpersonal möglich sein. Bei Zweifel sind die Steckdosen mit RCD zu schützen. Bei einem möglichen Personen- oder Sachschaden muss der Errichter oder der Elektriker die Konsequenzen tragen. Eine Nachrüstpflicht für RCD in bestehenden Anlagen besteht nicht, kann sich aber über eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG und BetrSichV ergeben. Steckdosenstromkreise sowie Endstromkreise im Außenbereich immer mit RCD schützen. Bei Steckdosen im Bestand gibt es bis 2007 keine Anpassungspflicht. Kunden auf die Vorteile von FI/LS hinweisen. Von der Installation von Steckdosenstromkreisen ohne RCD wird abgeraten, in Serverräumen sollte jede einzelne Steckdose mit FI/LS geschützt werden. Somit kann ein einzelner Fehler nicht die gesamte EDV stilllegen. 12 Leitungsanlagenrichtlinie LAR/MLAR Normative Zusammenfassung 13

8 Schutz gegen thermische Einflüsse nach DIN VDE Abschaltzeit Zum Schutz gegen elektrischen Schlag sollten hauptsächlich RCD's eingesetzt werden. Nun ergeben sich aber in der Praxis auch Begebenheiten, bei denen ein RCD nicht notwendig ist, z. B. Lichtstromkreise im TN System oder Endstromkreise > 32 A. Um hier den Schutz gegen elektrischen Schlag zu gewährleisten, müssen maximale Abschaltzeiten eingehalten werden. Unterschieden werden muss hier das jeweilige Netzsystem, TN oder TT, sowie die maximal vorkommende Spannung gegen Erde. Im konventionellen Niederspannungsnetz kann bei der üblichen Haus- und Gewerbeinstallation von folgenden Abschaltzeiten ausgegangen werden: Maximale Spannung gegen Erde, Netzsystem U 0 230V AC DC TT 0,2 s 0,4 s TN 0,4 s 5 s U 0 ist die Nennwechselspannung Außenleiter gegen Erde. Auch in einem Drehstomsystem beträgt diese 230 V, somit muss bei der Suche nach der richtigen Abschaltzeit nicht nach Wechsel- oder Drehstromsystem unterschieden werden. TT System, 230 V Abschaltzeit 0,2 Sekunden TN System, 230 V Abschaltzeit 0,4 Sekunden Für Verteilerstromkreise ist im TN System eine Abschaltzeit von <_ 5 Sekunden erlaubt. Für Verteilerstromkreise im TT System ist eine Abschaltzeit von <_ 1 Sekunden erlaubt. An Lampenstromkreisen immer an der weitesten Stelle eines Lichtbandes die notwendigen Kurzschlussströme feststellen. Anhand der vorgeschalteten Sicherung feststellen, ob der notwendige Kurzschlussstrom zur Abschaltung in der geforderten Zeit zustande kommen kann! Durch die Novellierung der bereits bekannten Norm für feuergefährdete Betriebsstätten DIN VDE entstand eine Erweiterung der DIN VDE mit dem Titel Schutzmaßnahmen Schutz gegen thermische Auswirkungen. Durch die Novellierung von DIN VDE wurde DIN VDE gestrichen. Ihre Anwendung findet die Norm gegen thermische Einflüsse, hauptsächlich in feuergefährdeten Betriebsstätten, in Räumen oder Orten mit oder aus brennbaren Baustoffen sowie in Räumen oder Orten mit einer möglichen Gefährdung für unersetzbare Güter. Räume oder Orte mit besonderem Brandrisiko feuergefährdete Betriebsstätten: Schreinerei, Zimmerei, Heuscheune, Papierlager usw. Räume oder Orte mit oder aus brennbaren Baustoffen: Holzhäuser, Holzständerbauweise. Räume oder Orte mit Gefährdungen für unersetzbare Güter: Nationaldenkmäler, Museen, möglicherweise Laboratorien oder Rechenzentren. Ob ein Bereich nach DIN VDE einzustufen ist und die Betriebsmittel dann entsprechend den notwendigen Vorgaben aus DIN VDE verbaut werden müssen, muss der Betreiber unter Beachtung des Baurechts, der UVV entscheiden. Der Betreiber sollte für die Einstufung einen Sachkundigen hinzuziehen. Sobald leicht entzündliche Stoffe bearbeitet oder gelagert werden, muss über DIN VDE nachgedacht werden. Als leicht entzündlich gilt, wenn ein Stoff, der einer Flamme eines Zündholzes 10 Sekunden lang ausgesetzt ist, von selbst weiter brennt. Anhand eines Grundrisses festlegen, welche Bereiche als feuergefährdete Betriebsstätte behandelt werden und welche nicht. Dies im Plan farblich kennzeichnen, z. B. ROT: Feuergefährdete Betriebsstätte zusätzliche Gefährdung durch Staub, z. B. Sägegatter BLAU: Feuergefährdete Betriebsstätte ohne Staub, z. B. Holzlager, Papierlager GRÜN: Verwaltung, Büro Lichtbogenerkennungseinheit In allen Bereichen wird der Einsatz einer Lichtbogenerkennungseinheit für Endstromkreise empfohlen. Die Lichtbogenerkennungseinheit detektiert, ähnlich wie ein Oszilloskop, das Grundrauschen auf der 50 Hz Grundfrequenz. Kann die typische Frequenzfolge eines Kabel- oder Elektrobrandes auf der 50 Hz Grundfrequenz detektiert werden, schaltet die Lichtbogenerkennungseinheit, AFDU, zuverlässig ab. Hier können parallele und serielle Lichtbögen erkannt werden. 14 Normative Zusammenfassung Normative Zusammenfassung 15

9 Altes Zeichen für Lampen wurde abgelöst durch: Leuchte darf nicht auf normal entflammbaren Baustoffen montiert werden. Leuchte darf nicht in normal entflammbaren Baustoffen montiert werden. Neue Zeichen auf Leuchten Kabel- und Leitungsanlagen nach DIN VDE Serielle Lichtbögen können z. B. bei korrosiven Klemmkontakten oder abgeknickten Zuleitungen zu Betriebsmitteln entstehen. Parallele Lichtbögen entstehen oft bei beschädigten Leitungen, z. B. durch Schrauben, Nägel oder Nagetierbefall. Kunden auf die Vorteile und Arbeitsweise der Lichtbogenerkennungseinheit (Brandschutzschalter) hin weisen. Der Einsatz in Scheunen, Dachböden und unbeaufsichtigten Bereichen sollte obligatorisch werden. Abstand von Schaltern und Steckdosen zum Holzständer In Häusern, welche hauptsächlich aus brennbaren Baustoffen bestehen, wie z. B. Holzhäuser, Holzständerbauweise usw., müssen Schalter und Steckdosen einen definierten Abstand von 15 cm zur nächst liegenden Holzrippe haben. Besonders bei Schaltern an Türen ist dies nur erschwert einzuhalten. Je nach Art, kann Holz als normal entflammbarer Baustoff gelten. Schutzart der Betriebsmittel IP4X, IP5X und IP6X In Bereichen nach DIN VDE muss die Schutzart der eingesetzten Betriebsmittel beachtet werden. In einer Schreinerei kann es notwendig sein, unterschiedliche Schutzarten einzusetzen: Feuergefährdete Betriebsstätte zusätzliche Gefährdung durch brennbaren Staub z. B. Sägegatter oder im Hobel und Sägebereich, Schutzart der Betriebsmittel: IP5X Feuergefährdete Betriebsstätte ohne Staub z. B. Holzlager, Papierlager Schutzart der Betriebsmittel: IP4X Spannungsfall & Dimensionierung TAB HAK Zähler 0,5 % DIN (Wohnbau) Zähler Steckdose 3 % DIN VDE Beleuchtungsanlagen 3 % DIN VDE Allgemeine Stromkreise 5 % Die mögliche Dimensionierung ist abhängig von der gewählten normativen Grundlage: Werden Leitungen nach dem Spannungsfall dimensioniert, ist in den meisten Fällen auch der Kurzschlussschutz gegeben. Reduktionsfaktor bei Häufung Werden Leitungen in Mehrfachverlegung befestigt, z. B. in einem Kabelkanal oder in direktem gegenseitigen Kontakt auf einer Wand, muss zur Berechnung der maximalen Strombelastbarkeit ein Reduktionsfaktor verwendet werden: Leitungsart Häufung Reduktion NYM 3x1,5 2 0,80 NYM 5x1,5 3 0,70 NYM 3x2,5 2 0,80 NYM 5x2,5 3 0,70 Neue Zeichen auf Leuchten Das klassische Zeichen F im Dreieck wurde abgelöst. Das Zeichen F im Dreieck bedeutete, dass diese Leuchten bei normal entflammbaren Oberflächen montiert werden dürfen. Mit Novellierung der Betriebsmittelnorm für Leuchten, DIN EN (VDE ) vom September 2009, sind neue Zeichen gültig. Beim Schreiner im Sägewerk oder in Heuscheunen, müssen die Betriebsmittel immer in mindestens IP4X ausgeführt sein. Beim Vorhandensein von Staub, mindestens IP5X. Dimensionierung nach DIN DIN VDE Grundlage Vorgeschaltete Überstrom Schutzeinrichtung, z. B. B16A Betriebsstrom des Stromkreises, z. B. 8A Betriebsstrom Dies bedeutet für die Praxis: Wenn 2 Leitungen in gegenseitigem Kontakt parallel verlaufen, muss die mögliche, abgelesene oder errechnete Strombelastbarkeit um ca. 20 % reduziert werden. 16 Normative Zusammenfassung Normative Zusammenfassung 17

10 Wasser / Heizung Wasser Öl Gas Haupterdungsschiene* * Der Erdungsleiter sowie alle leitfähigen Teile müssen in jedem Gebäude über die Haupterdungsschiene leitend miteinander verbunden werden. Kommunikation Abwasser Ringerder Erdung, Schutzleiter Potenzialausgleich nach DIN VDE / DIN VDE / DIN Auftrennung von TN-C auf TN-S Wird ein PEN Leiter fest verlegt, so muss dieser aus mechanischen Gründen einen Mindestquerschnitt von mindestens Cu 10 mm² / Al 16 mm² besitzen. Alleine schon aus diesem Grund kann eine klassische Nullung im Bestand nicht mehr erweitert werden. Die Auftrennung eines TN-C in TN-S Netz hat im Hausanschlusskasten zu erfolgen. Ist es dort aus konstrukti - ven Gründen nicht möglich, kann dies ebenfalls im unteren Anschlussraum des Zählerschrankes vorgenommen werden. Schutzleiterströme > 10 ma Betriebsmittel mit Schutzleiterströmen >10 ma kommen oft in industriellen Bereichen sowie auch in gewerblichen Küchen vor. Hier ist besonders darauf zu achten, dass diese Betriebsmittel einen zusätzlichen Schutzleiter mit einem Mindestquerschnitt von Cu 10 mm² erhalten. Herstellerangaben zum Betriebsmittel beachten, Schutzleiterstrom mit Leckstromzange messen. mentes, hier besonders die geplante oder durchgeführte Däm - mung des Fundamentes. Diese muss beim Architekten oder Polier/Bauleiter abgefragt werden. Danach kann aus den Vor gaben der DIN der entsprechende Erder eingebracht werden. Ringerder Erder, der unterhalb der Bodenplatte in der Sauberkeitsschicht oder unter der Sauberkeitsschicht erdfühlig verlegt wird. Notwendiges Material bei Erdfühligkeit (Werkstoffnummer ). Fundamenterder Ein Fundamenterder ist den Gebäudefundamenten bzw. der Bodenplatte anzuordnen. Es muss sichergestellt sein, dass dieser allseitig mit mind. 5 cm Beton umschlossen ist. Hinweis: Wenn ein Ringerder, ein Erder direkt im Erdreich, verlegt werden muss, dann ist immer ein Fundamenterder als Funktionspotentialausgleichsleiter innerhalb der Gebäudefundamente notwendig. Schutzpotenzialausgleich Ein durchgängiger und konsequenter Schutzpotenzialausgleich muss in jedem Gebäude, ob neu oder Bestand, vorhanden sein. In der Bädernorm DIN VDE wird beim Fehlen eines Schutzpotenzialausgleiches die Nachrüstung dringend empfohlen! In jedem Gebäude müssen der Erdungsleiter sowie die folgenden leitfähigen Teile über die Haupterdungsschiene (Hauptpotentialausgleich) leitend miteinander verbunden werden: Leitende Rohrleitungen, die in ein Gebäude eingeführt werden, z. B. Wasser, Gas, Fernwärme, Lüftung und Heizungsrohre. Fremde leitfähige Teile der Gebäudekonstruktion, sofern diese im üblichen Gebrauchszustand berührt werden können, z. B. Metallstützen im Hallenbau. Metallene Verstärkungen von Gebäudekonstruktionen aus mit Eisen bewehrtem Beton. Alle Verbindungen müssen an der Gebäudeeintrittsstelle, zumindest so nahe wie möglich, verbunden werden. Um die Funktion zu gewährleisten, muss die Niederohmig keit der Verbindung festgestellt werden. Dies muss mit entsprechenden Messgeräten in der Funktion Rlo (200 ma Messtrom) festgestellt werden. Der Wert 0,2 Ω gilt als Richtwert und sollte nicht überschritten werden. Kunden immer auf fehlenden Potentialausgleich hinweisen und die Nachrüstung dringend empfehlen. Fundamenterder nach DIN In Deutschland müssen alle Neubauten mit einem Ringerder und/oder einem Fundamenterder nach DIN ausgerüstet werden. In Altbauten ist dagegen lediglich ein Erder gefordert. Erdungsanlagen nach DIN dürfen nur noch von Elekrofachkräften und Blitzschutzfachkräften eingebracht werden. Wird die Erdungsanlage von einem Tiefbauer eingebracht, dann darf dies nur noch unter Aufsicht von entsprechenden Elektro- oder Blitzschutzfachkräften erfolgen. Eines der wichtigsten Kriterien ist der Aufbau des Gebäudefunda- Bei der momentanen Bauweise und Dichtheit der Gebäudefundamente ist in 80 % aller Bauvorhaben ein Ringerder in Erde sowie ein Fundamenterder im Gebäudefundament einzubringen. DIN Normen können vom Beuth Verlag GmbH, Am DIN Platz, Berlin, bezogen werden. Siehe: 18 Normative Zusammenfassung Normative Zusammenfassung 19

11 Gebäudesystemtechnik, EnEV aktuell EnEV 2014 Pflichtenheft / Lastenheft Was ist ein Lastenheft? Das Lastenheft (teils auch Anforderungsspezifikation, Anforderungskatalog, Produktskizze, Kundenspezifikati on genannt) beschreibt die Gesamtheit der Anforderung des Auftraggebers an die Lieferung und Leistungen eines Auftragnehmers. Es ist z. B. im Software-Bereich das Ergebnis einer Anforderungsanalyse und damit ein Teil des Anforderungsmana gement. Das Lastenheft kann der Auftraggeber in einer Ausschreibung verwenden und an mehrere mögliche Auftragnehmer verschicken. Mögliche Auftragnehmer erstellen auf Grundlage des Lastenheftes ein Pflichtenheft, welches in konkreterer Form beschreibt, wie der Auftragnehmer die Anforderungen im Lastenheft zu lösen gedenkt. Der Auftragnehmer wählt dann aus den Vorschlägen den für ihn geeignetsten aus. Die Anforderungen in einem Lastenheft sollten durch ihre Formulierung so allgemein wie möglich und so einschränkend wie nötig formuliert werden. Hierdurch hat der Auftragnehmer die Möglichkeit, optimale Lösungen zu erarbeiten ohne durch zu konkrete Anforderungen in seiner Lösungskompetenz eingeschrängt zu sein. Im Rahmen eines Werkvertrages oder Werkliefervertrages und der dazugehörenden formellen Abnahme beschreibt das Lastenheft präzise die nachprüfbaren Leistungen und Lieferungen. Normen und Standards VDI 3694: Lastenheft/Pflichtenheft für den Einsatz von Automatisierungssysteme (z. B. KNX) Die Vorteile eines Pflichtenheftes: Notwendige Hardware wird aufgrund funktionaler Grundlagen definiert. Ist die Hardware bereits vorhanden, wird dies bei der Erstellung des Pflichtenheftes und der Anforderungen mit berücksichtigt. Sämtliche Parameter, Eigenschaften und Zusammenhänge werden generiert. Klare Vorgaben an den Systemintegrator. 100%tige Planungssicherheit bei den Projektkosten für Hardware und Dienstleistungen. Wegen fehlenden Pflichtenheften und unklaren Funktionsdefinitionen sind schon viele Bauherren vor Gericht nicht zu Ihrem Recht gekommen (Ausführungs- und Überwachungspflicht der beauftragten Leistungen und Leistungsgrenzen). Die nächste Energieeinsparverordnung (EnEV) steht vor der Tür. Zum 1. Mai 2014 greifen die Anforderungen der EnEV 2014 in einer ersten Stufe und zum 1. Januar 2016 gilt eine zweite Stufe mit weiteren Verschärfungen. Neu ist, dass mit der EnEV 2014 erstmals auch Fragen zum Automationsgrad des Gebäudes gestellt werden und somit Einfluss auf die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs haben. Letzterer darf vorgegebene Obergrenzen nicht überschreiten. Mit der EnEV 2014 gilt damit erstmals: Kein Energieausweis ohne Berücksichtigung der Gebäudeautomation! Der von der EnEV 2014 erwartete Automationsgrad, konkret die Ausstattung des sogenannten Referenzgebäudes, ist dabei relativ gering und wird von heutigen Neubauten bereits erfüllt. Das verhilft dem Gewerk der Gebäudeautomation zu einem sehr sympathischen Einstieg. Die Gefahr, durch die Berücksichtigung der Gebäudeautomation einen Malus bei der Gebäudebewertung zu erhalten, ist sehr gering. Dafür belohnt die EnEV 2014 diejenigen, die mehr automatisieren als für das Referenzgebäude vorgegeben ist. Beim Übergang auf die erste Stufe der EnEV 2014 kann das bei Neubaumaßnahmen helfen, die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf zu erfüllen. Bei Bestandsgebäuden kann die Gebäudeautomation zu einer positiveren Bewertung im Energieausweis genutzt werden. Mit der Verschärfung der EnEV 2014 zum 1. Januar 2016 reduziert sich der erlaubte Jahres-Primärenergiebedarf um 25 % im Vergleich zur ersten Stufe. Nun ist es so, dass der bis dahin erlaubte Höchstwert bereits hohe Anforderungen an die Wärmedämmung und Anlagentechnik stellt. Diesen um weitere 25 % zu reduzieren ist eine beachtliche Reduktion. Im Übertragenen ist das so, als wollte man aus einer bereits ziemlich ausgedrückten Orange nochmals eine große Menge an Saft produzieren. Bei der Orange hilft eine bessere Presse und beim Gebäude die Gebäudeautomation. Da die EnEV nur eine geringe Erwartungshaltung an den Automationsgrad hat, haben viele Funktionen der Gebäudeautomation eine positive Auswirkung. Beim Neubau hilft das, die erlaubte Obergrenze trotz Verschärfung zu erfüllen. Beim Bestandsgebäude verbessern sich die ausgewiesenen Werte des Energieausweises und damit der Wert der Immobilie. Vor diesem Hintergrund wird die Gebäudeautomation (GA) zum Freund und Helfer. Wer sich nicht frühzeitig mit dem Querbezug zwischen Automation und EnEV befasst, vergibt wertvolle Chancen. Für die Elektrobranche bedeutet das, sich frühzeitig mit dem Umfeld der EnEV sowie deren Begrifflichkeiten und Berechnungsmethoden zu befassen. Durch die EnEV ergibt sich lediglich, dass automatisiert werden muss nicht aber wie. Damit dieses Gewerk technisch sinnvoll und insbesondere nutzergerecht umgesetzt werden kann, ist Beratungskompetenz in der Elektrobranche erforderlich. Oder umgekehrt: Nur wer sich frühzeitig diesem Thema stellt und eine Beratungskompetenz aufbaut, kann davon profitieren! 20 Gebäudesystemtechnik EnEV aktuell Gebäudesystemtechnik EnEV aktuell 21

12 Auszug Hilfsmittel GS-Prüfzeichen, z. B. DGUV Test neu alt Gleichspannungsversorgung Schutzleiteranschluss Sicherheitstransformator neu alt Trenntransformator Steckvorrichtung für erschwerte Bedingungen VDE-Harmonisierungskennzeichen für Kabel und Leitungen Leuchten für rauen Betrieb Wechselspannungsversorgung Explositionsschutzkennzeichnung (ATEX-Richtlinie) Wechselspannungs- und Gleichspannungsversorgung Fazit EnEV 2014 Gefährliche elektrische Spannung Prüfzeichen des VDE Prüfund Zertifizierungsinstitutes Schon mit der EnEV 2014 wird die Gebäudeautomation verbindlicher Bestandteil der energetischen Bewertung des Gebäudes. Das betrifft sowohl das Nichtwohngebäude sowie, wenn auch reduziert, das Wohngebäude. Bei Neubaumaßnahmen läuft ein bisher EnEV-konformes Gebäude mit geringwertiger Automation Gefahr, die Anforderungen der EnEV 2014 nicht mehr zu erfüllen! Dieses Risiko ist zwar gering, aber nicht unmöglich. Im Umkehrschluss kann die Automation dazu genutzt werden, bei ausreichendem Automationsgrad den Jahres-Primärenergiebedarf zu senken. Insbesondere ab 2016, wenn die Anforderungen an den Energiebedarf um 25 % verschärft werden, wird die Gebäudeautomation einen wesentlichen Beitrag liefern und wird zum essentiell notwendigen Bestandteil moderner Gebäude. Bestandsgebäude sind auch betroffen. Bereits ab dem 1. Mai 2014 muss der Automationsgrad bei der Berechnung des Energieausweises berücksichtigt werden, der wiederum beim Verkaufsprozess und somit auch der finanziellen Bewertung des Gebäudes einbezogen wird. Letztlich ergibt sich folgendes Fazit: Die EnEV schreibt lediglich vor, dass automatisiert werden muss nicht aber wie! Elektrofachbetriebe müssen sich frühzeitig informieren, wie die Anforderungen technisch sinnvoll und nutzergerecht umgesetzt werden! Eine Beratungskompetenz bei Elektrofachbetrieben oder Systemhäusern ist erforderlich. D Doppelte oder verstärkte Isolierung (Schutzklasse II) Leuchte mit begrenzter Oberflächentemperatur nach DIN EN (VDE ) RCD vom Typ F zum Schutz bei Wechsel- und Pulsfehlerströmen der Netzfrequenz und bei Fehlerströmen mit Mischfrequenzen abweichend von Netzfrequenz Schutzkleinspannung (Schutzklasse III) RCD vom Typ A zum Schutz bei Wechsel- und Pulsfehlerströmen der Niederfrequenz RCD vom Typ B zum Schutz bei Wechsel- und Pulsfehlerströmen der Netzfrequenz sowie glatten Gleich- und Wechselfehlerströmen bis mindestens 1 khz Weitere Literatur DIN V DIN V 18599: Energetische Bewertung von Gebäuden Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung, Beuth-Verlag, 2012 DIN V 4108 DIN V : Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden Teil 6: Berechnung des Jahresheizwärme- und des Jahresheizenergiebedarfs, Beuth-Verlag, 2006 DIN V 4701 DIN V : Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen Teil 10: Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung, Beuth-Verlag, 2008 EnEV 2014 Energieeinsparverordnung, nichtamtliche Lesefassung zu der am von der Bundesregierung beschlossenen, Zweiten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 67, Seite 3951ff IGT-Richtlinie 02 IGT-Richtlinie 02: Planung von Smarthome-Systemen, Institut für Gebäudetechnologie GmbH, 2013 VDI 3813 VDI Gebäudeautomation (GA) - Raumautomationsfunktionen (RA-Funktionen), Beuth-Verlag, 2011 neu neu alt Nicht zur direkten Befestigung auf normalentflammbaren Oberflächen geeignete Leuchten (nur zur Befestigung auf nicht brennbaren Oberflächen geeignet) EG-Konfirmitätszeichen (CE-Kennzeichnung) RCD vom Typ B+ für den gehobenen vorbeugenden Brandschutz zum Schutz bei Wechsel- und Pulsfehlerströmen der Netzfrequenz sowie glatten Gleich- und Wechselfehlerströmen bis 20 khz RCD zum Einsatz bei tiefen Temperaturen Allgemeiner Haftungsausschluss Alle Angaben und Zeichnungen in dieser Broschüre wurden mit hoher Sorgfalt gemacht und erarbeitet. Sie entsprechen den Normen und Vorgaben zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Sie enthalten keine wörtlichen Wiedergaben der Normen, sondern Interpretationen. Für Fehler können wir jedoch unbeschadet der gesetzlich zwingenden Haftungsfälle eine Haftung nicht übernehmen, ebenso wie für durch Normänderung unrichtig werdende Angaben. Der Leser ist in jedem Fall verpflichtet, vor Beginn seiner Arbeiten sich in den vom offiziellen Herausgeber der Normen veröffentlichen Normenwerken zu vergewissern. Der Nutzer bleibt für seine Ausführungsleistungen stets und ausnahmslos selbst und allein verantwortlich. 22 Gebäudesystemtechnik EnEV aktuell Hilfsmittel 23

13 An Gebäudeautomation führt kein Weg vorbei! Hauptverwaltung München Landsberger Straße 312 Tel.: 089/ Fax: 089/ info Augsburg Edisonstraße 9 Tel.: 0821/ Fax: 0821/ info.augsburg Bad Hersfeld In den Giesen 21 Tel.: 06621/160-0 Fax: 06621/ info.bad-hersfeld Bamberg Gutenbergstraße 23 Tel.: 0951/ Fax: 0951/ info.bamberg Berlin-Marzahn Rhinstraße Tel.: 030/ Fax: 030/ info.berlin Berlin-Steglitz Lauenburger Straße 85 Tel.: 030/ Fax: 030/ info.steglitz Bonn Brühler Straße 26 Tel.: 0228/ Fax: 0228/ info.bonn Braunschweig Robert-Bosch-Straße 1 c Tel.: 0531/ Fax: 0531/ info.braunschweig Bremen Straubinger Straße 4 Tel.: 0421/ Fax: 0421/ info.bremen Chemnitz-Röhrsdorf Nordstraße 5 Tel.: 03722/525-0 Fax: 03722/ info.chemnitz In Sachen Gebäudesystemtechnik machen wir uns für Sie stark - mit den Systemspezialisten in Ihrer Nähe! Cottbus/Groß Gaglow Am Seegraben 11 Tel.: 0355/ Fax: 0355/ info.cottbus Dingelstädt-Eichsfeld Birkunger Straße 68 Tel.: /530-0 Fax: / info.dingelstaedt Donauwörth Ludwig-Auer-Straße 15 Tel.: 0906/ Fax: 0906/ info.donauwoerth Dortmund Giselherstraße 56 Tel.: 0231/ Fax: 0231/ info.dortmund Dresden Mügelner Straße 36 Tel.: 0351/ Fax: 0351/ info.dresden Hamburg, Bremen, Hannover, Braunschweig: KE-Elektro Gebäudesystemtechnik Dieter Koch info@ke-elektro.de Bremen Schleswig- Holstein Hamburg Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Berlin, Frankfurt (Oder), Magdeburg: Koyne-System-Elektronik Marco Koyne info@koyne-system-elektronik.de Düsseldorf Am Trippelsberg 43 Tel.: 0211/ Fax: 0211/ info.duesseldorf Eching Freisinger Straße 29 Tel.: 08165/ Fax: 08165/ info.eching Eisenach Langensalzaer Straße 100 Tel.: 03691/ Fax: 03691/ info.eisenach Erfurt/Amt Wachsenburg Gewerbestr. 10 Gewerbegebiet Erfurter Kreuz Tel.: / Fax: 089/ info.erfurt Frankfurt/Main Frankenallee 260 Tel.: 069/ Fax: 069/ info.frankfurt.main Gelsenkirchen, Oberhausen, Krefeld, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Freudenberg, Bonn, Neuwied: Thomas Langer KNX-Systemtechnik th.langer@knx-systemtechnik.de Frankfurt (Main), Hanau, Weinheim, Mannheim, Saarbrücken, Heidelberg, Karlsruhe: SystemIntegratoren Weinheim Frank von der Heide info@si-weinheim.com Köln Krefeld Bonn Neuwied Saarland Saarbrücken Stuttgart, Neu-Ulm: WARTH Steuerungstechnik Peter Warth steuerungwarth@aol.com Hennef Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Oberhausen Ratingen Düsseldorf Gelsenkirchen Dortmund Freudenberg Rheinland-Pfalz Frankfurt/Main Mannheim Karlsruhe Hessen Hanau Weinheim Bremen Heidelberg Ravensburg Kassel Bad Hersfeld Stuttgart Baden-Württemberg Hannover Neu-Ulmm Braunschweig Dingelstädt Thüringen Eisenach Würzburg Memmingen Kaufbeuren Donauwörth Kempten Sachsen-Anhalt Erfurt Bayern Augsburg Landsberg/Lech Querfurt Magdeburg Bamberg Nürnberg Ingolstadt Nörting Maisach München Eching Rosenheim Markranstädt/Leipzig Sachsen Chemnitz Zwickau Regensburg Traunstein Landshut Memmingen, Kaufbeuren, Kempten, Ravensburg Böck Gebäudesystemtechnik Max Böck info@boeck-gst.de Berlin Straubing Berlin/Marzahn Berlin/Steglitz Brandenburg Mühldorf Passauu Frankfurt/O. Cottbuss Dresden Radeberg Dingelstädt, Kassel, Bad Hersfeld, Erfurt: Gebäude-Programmier-Service e.k. Helmut Haßenpflug gpsek@aol.com Markranstädt, Radeberg, Chemnitz, Zwickau: Elektro- und Gebäudetechnik Falk Beger mail@egb-beger.de Bamberg, Würzburg, Nürnberg, Regensburg, Straubing, Passau, Landshut, Ingolstadt, München, Augsburg, Mühldorf, Traunstein, Rosenheim: SYSPA Gebäudesystemtechnik GmbH, Stefan Eben info@syspa.de Frankfurt/Oder Lise-Meitner-Straße 10 Tel.: 0335/ Fax: 0335/ info.frankfurt Hannover Nenndorfer Chaussee 18 a Tel.: 0511/ Fax: 0511/ info.hannover Lohfelden/Kassel Max-Planck-Straße 6 Tel.: 0561/ Fax: 0561/ info.kassel Landsberg am Lech Erikaweg 33 Tel.: 08191/ Fax: 08191/ info.kaufbeuren Memmingen Alpenstraße 73 Tel.: 08331/ Fax: 08331/ info.memmingen Freudenberg Am Silberstern 24 a Tel.: 02734/ Fax: 02734/ info.freudenberg Heidelberg In der Gabel 6 Tel.: 06221/ Fax: 06221/ info.heidelberg Kaufbeuren Leo-Lutz-Straße 2 Tel.: 08341/ Fax: 08341/ info.kaufbeuren Landshut Ottostraße 16 a Tel.: 0871/ Fax: 0871/ info.landshut Mühldorf-Inn Egglkofenstraße 8 Tel.: 08631/ Fax: 08631/ info.muehldorf Gelsenkirchen Benzstraße 9 Tel.: 0209/ Fax: 0209/ info.gelsenkirchen Hennef Löhestraße 53 Tel.: 02242/ Fax: 02242/ info.hennef Kempten Daimlerstraße 12 Tel.: 0831/ Fax: 0831/ info.kempten Magdeburg Jordanstraße 4 a Tel.: 0391/ Fax: 0391/ info.magdeburg München Ridlerstraße 71 Tel.: 089/ Fax: 089/ info.muenchen Hamburg/Oststeinbek Willinghusener Weg 2 a Tel.: 040/ Fax: 040/ info.hamburg Ingolstadt Steinheilstraße 22 Tel.: 0841/ Fax: 0841/ info.ingolstadt Köln Robert-Perthel-Straße Tel.: 0221/ Fax: 0221/ info.koeln Mannheim Seilerstraße Tel.: 0621/ Fax: 0621/ info.mannheim Neu-Ulm Leibnizstraße 5 Tel.: 0731/ Fax: 0731/ info.neu-ulm Hanau Donaustraße 17 a Tel.: 06181/ Fax: 06181/ info.hanau Karlsruhe Eichelbergstraße 36 a Tel.: 0721/ Fax: 0721/ info.karlsruhe Krefeld Dießemer Bruch 77 Tel.: 02151/ Fax: 02151/ info.krefeld Markranstädt/Leipzig Edisonstraße 19 Tel.: /95-0 Fax: / info.markranstaedt Neuwied Junkerstücke 2 Tel.: 02631/ Fax: 02631/ info.neuwied Nürnberg Donaustraße 29 Tel.: 0911/ Fax: 0911/ info.nuernberg Oberhausen Graf-Zeppelin-Straße 7 Tel.: 0208/ Fax: 0208/ info.oberhausen Passau Spitalhofstraße 80 Tel.: 0851/ Fax: 0851/ info.passau Querfurt Döcklitzer Tor 56 Tel.: /521-0 Fax: / info.querfurt Radeberg/Dresden Dammweg 15 Tel.: 03528/433-0 Fax: 03528/ info.radeberg

14 HAGEMEYER Deutschland - Ihr Großhandelsunternehmen für >Elektrotechnik und Gebäudesystemtechnik< Ratingen Kaiserswerther Straße Tel.: 02102/ Fax: 02102/ info.ratingen Ravensburg Zuppingerstraße 4 Tel.: 0751/ Fax: 0751/ info.ravensburg Regensburg An der Irler Höhe 42 Tel.: 0941/ Fax: 0941/ info.regensburg Rosenheim Oberaustraße 47 Tel.: 08031/ Fax: 08031/ info.rosenheim Saarbrücken Angela-Braun-Straße 18 Tel.: 0681/ Fax: 0681/ info.saarbruecken Straubing Steinweg 20 Tel.: 09421/548-0 Fax: 09421/ info.straubing Stuttgart Motorstr. 41 Tel.: 0711/ Fax: 0711/ info.stuttgart Traunstein-Haslach Lambergstraße 33 Tel.: 0861/ Fax: 0861/ info.traunstein Weinheim Mierendorffstraße 33 Tel.: 06201/ Fax: 06201/ info.weinheim Würzburg Gattingerstraße 7 Tel.: 0931/ Fax: 0931/ info.wuerzburg Zwickau Brander Weg 2 Tel.: 0375/331-0 Fax: 0375/ info.zwickau Einfach, intelligent, nachrüstbar: Home-Automation ist die Zukunft! Ein modernes Gebäude muss nicht nur optisch überzeugen, sondern zahlreiche zusätzliche Anforderungen erfüllen: Flexibilität, Komfort und Energieeffizienz erfordern die Integration gewerkeübergreifender Funktionen, die die Steuerung des gesamten Gebäudes ermöglichen. Ob Haus, Wohnung oder Zimmer, ob Eigenheim oder Miete: Die Möglichkeiten der Automation sind vielfältig und nahezu unbegrenzt. Von einfachen Anwendungsfällen wie der zentralen Betätigung der Rollläden bis hin zur kompletten Steuerung der Komfort-, Sicherheits- und Energiesparfunktionen: Alles ist möglich und ohne größeren Aufwand auch nachträglich zu installieren. Über einen Funkbus werden die Komponenten verknüpft und gewerkeübergreifend mit einer Zentrale verbunden. Ein Gewinn für jeden Home- Automation von HAGEMEYER: Mehr Sicherheit Hohe Energieeffizienz Nachhaltigkeit Wirtschaftlichkeit Komfort Steuerbar mit Smartphone oder Tablet-PC Geeignet für Alt- und Neubau Mit HAGEMEYER Deutschland sind Sie bestens gerüstet unsere bundesweite Verfügbarkeit spricht für sich. Lassen Sie sich persönlich von unseren Spezialisten vor Ort in den Niederlassungen beraten oder nutzen Sie unser vielfältiges Schulungsangebot. Unser Endkundenprospekt dient zur zusätzlichen Information Ihrer Kunden auf Wunsch individualisierbar mit eigenem Firmenlogo. Nutzen Sie die Chancen, die Home-Automation Ihnen bietet!

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