Sascha Puppel Master Professional of Technical Management CCI

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1 International zertifizierter Sachverständiger gemäß DIN EN ISO / IEC 17024:2012 für die Prüfung und Abnahme von Sicherheitstechnischen Anlagen, Gefahrenmeldeanlagen (Amok, Brand, Einbruch, Überfall), Zutrittskontrollanlagen, Videoüberwachungsanlagen, Freilandüberwachungsanlagen, Fluchttürsysteme sowie der kriminaltechnische Bewertung mit Laborarbeiten zur technische Überprüfung von Tat- und Schadenshergängen Änderungen in der DIN 14675, DIN VDE und -2, BWA und HAA Sascha Puppel Master Professional of Technical Management CCI Erkelenz - Berlin Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Aachen für das Elektrotechnikerhandwerk Bestellungsgebiet: Gefahrenmeldeanlagen

2 Einleitung Agenda Ausblick / Neuerungen in der DIN Neuerungen in der DIN VDE ( ) Neuerungen in der DIN VDE ( ) Ausblick neue Norm DIN VDE für Brandwarnanlagen Neuerungen in der Hausalarm-Richtlinie HAA

3 Gerichtsgutachten Privat- und Parteigutachten Beweisfeststellungsverfahren Schiedsgutachten Schlichtungsstelle Tat- und Schadenhergangsbeurteilung Sanierungskonzepte inkl. Kostenermittlung Sicherheitskonzepte reale Brandversuche reale Überwindungsversuche von Sicherheitstechnik Abnahme von sicherheitstechnischen Anlagen Berater bei komplexen sicherheitstechnischen Anlagen

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5 Änderungen in dem Entwurf zur DIN (2017): Aufteilung in zwei Teile Vereinheitlichung der Festlegungen aus den TABs der Feuerwehren einige weitere Punkte werden überarbeitet

6 Neuerungen in der DIN VDE 0833 Teil 1

7 Übersicht Befugnisse Übersicht Befugnisse gemäß DIN VDE Elektrofachkraft GMA Planung / Projektierung Montage Instandsetzung Wartung / Inspektion Begehung Bedienung X X X X X X Sachkundige Person 3) X 1) X eingewiesene X Person 2) 3) X = eigenständig zulässig - = nicht zulässig 1) Sachkundige Person kann beim Errichter oder Betreiber sein. 2) Muß auch bei Störungen und Abschaltungen ggf. Ersatzmaßnahmen einleiten. 3) Wird durch Elektrofachkraft GMA geschult bzw. eingewiesen.

8 Änderungen in der DIN VDE (2014/10) zu (2009/09): Mit der Einführung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) müssen alle neuen Qualifikationsbescheinigungen, die ab 2012 erteilt werden, einen klaren Verweis auf das zutreffende Niveau des DQR enthalten. Somit müssen die aufgeführten Tätigkeitfelder und das Berufsbild einer entsprechende Niveaustufe aus dem DQR gegenübergestellt werden. Änderungen der Abschnitte: "eingewiesene Person > Niveau "Elektrofachkraft für Gefahrenmeldeanlagen > Niveau "sachkundige Person für Gefahrenmeldeanlagen > Niveau 4 DQR-Niveau (Auszug): 3: Duale Berufsausbildung (2-jährige Ausbildungen) 4: Duale Berufsausbildung (3- und 3½-jährige Ausbildungen) 5: Servicetechniker 6: Bachelor, Meister, staatl. gepr. Techniker 7: Master 8: Promotion

9 DIN VDE und 3 - EMA DIN VDE und 2 - BMA vierteljährlich (Grad 4) vierteljährlich halbjährlich (Grad 3 und ÜMA) - jährlich (Grad 1 und 2) -

10 Änderungen in der DIN VDE Brandmeldeanlagen

11 Gegenüber DIN VDE : wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen: 1. Aufnahme von Brandmeldern mit CO-Sensoren ( EN 54-26,-30;-31 ) 2. Anforderungen an Funkübertragungswege 3. Ergänzungen der Darstellungen der Überwachung von Deckenfelder, Unterzügen und Treppenräume 4. Aufnahme von Anforderungen und Empfehlungen zur Internalarmierung in Einrichtungen für Personen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung 5. Ergänzung der Anforderungen an den Funktionserhalt der BMA im Brandfall auch bei bauordnungsrechtlicher Forderung 6. Aufnahme von Anforderungen zur Projektierung von optischen Signalgebern nach DIN EN und solchen zur Gebäudekennzeichnung

12 Wesentliche Änderungen: Definition: Bestimmter Signalgeber Im Brandmelde- und Alarmierungskonzept durch die Beteiligten festgelegte Signalgeber für die Personenalarmierung (siehe und DIN 14675: , Anhang H). Definition: Bestimmte Steuereinrichtungen Im Brandmelde- und Alarmierungskonzept durch die Beteiligten festgelegte Steuereinrichtungen (siehe 6.1.2).

13 Ausnahmen von der Überwachung Für folgende abgegrenzte Räume und Bereiche sind Ausnahmen von der Überwachung zulässig, wenn diese keine oder eine geringe Brandlast aufweisen oder feuerbeständig abgetrennt sind mit Bauteilen min. der Feuerwiderstandsklasse F90 abgetrennt:

14 Erweiterung: Brandmelder mit CO-Sensoren DIN EN 54-26: Brandmeldeanlagen - Teil 26: Kohlenmonoxidmelder - Punktförmige Melder DIN EN 54-30: Brandmeldeanlagen - Teil 30: Mehrfachsensor- Brandmelder - Punktförmige Melder mit kombinierten CO- und Wärmesensoren DIN EN 54-31: Brandmeldeanlagen - Teil 31: Mehrfachsensor- Brandmelder - Punktförmige Melder mit kombinierten Rauch-, CO- und optionalen Wärmesensoren

15 Wenn im Wesentlichen mit unvollständiger Verbrennung und Entstehung von CO zur rechnen ist, dürfen Brandmelder, die CO-Sensoren nutzen, verwendet werden. CO-Melder sind weitgehend unempfindlich gegen Nebelbildung, wobei allerdings Betauung ausgeschlossen sein muss. CO-Sensoren sind weitgehend unempfindlich gegen Staub und Aerosole. Betriebsbedingtes Auftreten von CO, z. B. in Abgasen kann jedoch zu Falschalarmen führen. Für Brandmelder nach DIN EN 54-26, DIN EN und DIN EN 54-31, die als Brandkenngröße CO detektieren, sind zur Projektierung und Instandhaltung die Herstellerangaben zu beachten.

16 6.2.6 Handfeuermelder Anordnung und Aufteilung von Handfeuermeldern Handfeuermelder müssen so angebracht sein, dass sich der Druckknopf 1,4 m +0,2 m, -0,4 m über der Standfläche befindet; Anmerkung: Bei der Planung von Behindert gerechten Gebäuden wird eine Montagehöhe von 1,20m empfohlen.

17 Anforderungen bei möglicher Bildung von Wärmepolster

18 9.1 Betriebsbuch Für die Eintragung der regelmäßigen Instandhaltungsarbeiten und Begehungen, der Änderungen und Erweiterungen, der Ein- und Ausschaltungen sowie der Störungs- und Brandmeldungen jeweils mit Datum und Uhrzeit ist ein Betriebsbuch bereitzuhalten und zu führen. In unmittelbarer Nähe der Brandmelderzentrale ist eine Vorrichtung zur Aufnahme des Betriebsbuches anzubringen. Wenn nicht anderweitig gefordert, müssen nicht mehr genutzte Betriebsbücher noch für einen Zeitraum von 5 Jahren beim Betreiber aufbewahrt werden.

19 Anforderungen an Revisionsöffnungen Für Melder in Zwischendecken- und Doppel- oder Systembodenbereichen sind Revisionsöffnungen vorzusehen, die eine Erkundung durch die Feuerwehr unter Atemschutz ermöglichen. Sofern nicht anders gefordert, ist ein lichtes Öffnungsmaß von mindestens 0,4 m x 0,4 m einzuhalten. Auf die Position der Revisionsöffnung sollte im Sichtbereich durch ein Orientierungsschild nach DIN hingewiesen werden. Quelle: VdS

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21 Optische Signalgeber für die Personenalarmierung Optische Signalgeber werden nach DIN EN in die Kategorien C für Deckenmontage mit der Bezeichnung C-x-y (Beispiel C-9-6), die Kategorie W für Wandmontage mit der Bezeichnung W-x-y (Beispiel W-6-5) und in die Kategorie O mit einer speziellen Herstellerangabe für den Signalisierungsbereich eingeteilt. Die Montagehöhe des optischen Signalgebers darf den maximal zulässigen Wert x nicht übersteigen. Optische Signalgeber sind so zu installieren, dass der zu beleuchtende Bereich vollständig vom Zylindervolumen bzw. dem Quadervolumen abgedeckt wird. Ist dies nicht der Fall, sind weitere Optische Signalgeber zu installieren. Eine abgehängte oder abgesetzte (z. B. Ausleger) Montage ist grundsätzlich zulässig. Für optische Signalgeber der Kategorie O sind besondere Montageanweisungen des Herstellers erforderlich und zu beachten. Falls nicht anders gefordert, muss die Lichtfarbe rot sein!

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25 ERINNERUNG: DIN Anhang H.3.5 Telekommunikationsanlagen Bei Kopplung von BMA mit Telekommunikationsanlagen zur stillen Alarmierung: Dient nur der zusätzlichen gezielte Alarmierung von hilfeleistenden Kräften des Betreibers. Ersetzt grundsätzlich nicht geforderte Alarmierungseinrichtungen nach DIN 14675, Abschnitt H.3.1 und H.3.3.

26 Internalarm Die Alarmierung in Einrichtungen für Personen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung, muss sich ggf. von sonst genutzten Alarmierungen unterscheiden. Die Personen sind aufgrund ihrer körperlichen und ggf. geistigen Einschränkungen im Brandfall einem erhöhten Risiko ausgesetzt, da sie in ihrer Selbstrettungsfähigkeit eingeschränkt sind bzw. diese nicht vorhanden ist. Hierzu sind Empfehlungen in Anhang H enthalten. Die Signale der Alarmierungseinrichtungen müssen sich von betrieblichen Signalen unterscheiden. Die bestimmten Signalgeber, siehe 4.3 Anmerkung 1, sind durch überwachte Übertragungswege anzusteuern.

27 Anhang H (informativ) Anforderungen und Empfehlungen zur Internalarmierung in Einrichtungen für Personen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung Alarmierung in Einrichtungen für Personen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung, muss sich ggf. von sonst genutzten Alarmierungen unterscheiden. Die Personen sind aufgrund ihrer körperlichen und ggf. geistigen Einschränkungen im Brandfall einem erhöhten Risiko ausgesetzt, da sie in ihrer Selbstrettungsfähigkeit eingeschränkt sind bzw. diese nicht vorhanden ist. Hierzu sind Empfehlungen in Anhang H enthalten.

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29 Marktübersicht: Industrie/Gewerbe Öffentl. Gebäude Produkte geregelt Brandmeldeanlagen EN 54 Produkte Schulen Seniorenheime besondere Wohnformen Anwendung geregelt Elektro-Fachkraft GMA DIN VDE , -2 Ungeregelte Bereiche Kindergärten Flüchtlingsheime Vorschriften geregelt Bauproduktenverordnung Rechtsvorschriften Landesbauordnung Wohnungen Produkte geregelt Rauchwarnmelder EN Anwendung geregelt DIN Fachkraft RWM Dienstleister Hausmeister JEDER Vorschriften geregelt Bauproduktenverordnung Landesbauordnung Bauaufsichtlich gefordert

30 Marktübersicht Industrie/Gewerbe Öffentl. Gebäude Rechtliches Problem Produkte geregelt Brandmeldeanlagen EN 54 Produkte Schulen Seniorenheime besondere Wohnformen Anwendung geregelt Elektro-Fachkraft GMA DIN VDE , -2 Ungeregelte Bereiche Kindergärten Flüchtlingsheime Vorschriften geregelt Bauproduktenverordnung Rechtsvorschriften Landesbauordnung Funkvernetzte RWM Wohnungen Produkte geregelt Rauchwarnmelder EN Anwendung geregelt DIN Fachkraft RWM Dienstleister Hausmeister JEDER Vorschriften geregelt Bauproduktenverordnung Landesbauordnung Bauaufsichtlich gefordert

31 Funkübertragung funkvernetzte RWM RWM S E N D E R - Alarminformation an alle anderen RWM < 30s - Anforderung aus der hen (z. Zt. Entwurf) E M P F Ä N G E R RWM

32 Funkübertragung funkvernetzte RWM RWM S E N D E R RWM - Alarminformation an alle anderen RWM < 30s - Bei Störung der Übertragungsstrecke passiert nichts!!! - Keine Anforderungen an Übertragungsweg in der hen (z. Zt. Entwurf) E M P F Ä N G E R Das führt zu rechtlichen Problemen

33 Fragen Wie kann Dauerhaftigkeit erreicht werden? Was ist eine rechtssichere Funkverbindung?

34 Überwachte Funkübertragung EN Die dauerhafte Betriebssicherheit kann nur durch die Verwendung und Einhaltung der Anforderungen der Normenreihe DIN EN 54 gewährleitet werden. RWM S E N D E R RWM - Alle 300 s Statussignal mit Bestätigung Bei Fehlen des Statussignals Störungsmeldung - Mindestens 1 Redundanzkanal - Alarmübertragung < 10 s - Spezielle Reduzierung der Übertragungsleistung bei Inbetriebnahme und Wartung (10 30dB) E M P F Ä N G E R

35 Überwachte Funkübertragung EN Die dauerhafte Betriebssicherheit kann nur durch die Verwendung und Einhaltung der Anforderungen der Normenreihe DIN EN 54 gewährleitet werden. RWM S E N D E R RWM - Alle 300 s Statussignal mit Bestätigung Bei Fehlen des Statussignals Störungsmeldung - Mindestens 1 Redundanzkanal - Alarmübertragung < 10 s - Spezielle Reduzierung der Übertragungsleistung bei Inbetriebnahme und Wartung (10 30dB) E M P F Ä N G E R

36 BHE Hausalarm Anwendungsrichtlinie Aus dieser Rechtsunsicherheit entstand die Idee auf Basis der existierenden und eingeführten BHE Hausalarmrichtlinie eine schutzzielorientierte Richtlinie mit folgenden Anforderungen zu entwickeln: Frühzeitige Warnung anwesender Personen Anwendungsbezogene Alarmierung Klar verständliche Information an zentraler Anzeige Schnelle Erkennung des ansprechenden Melders Alle Komponenten entsprechen der Bauproduktenverordnung und damit den Landesbauordnungen Keine Kosten zur Erfüllung der Technischen Anschlussbedingungen der Feuerwehr Keine Kosten für unnötige Feuerwehreinsätze, da die Brandalarmierungsanlage nur intern und nicht automatisch die Feuerwehr alarmiert Reduzierte Instandhaltungsanforderungen (1 Wartung pro Jahr) Geringere (anwendungsbezogene) Anforderungen an die Notstromversorgung

37 BHE Richtlinie Hausalarm BHE Richtlinie Hausalarm BHE Richtlinie Hausalarm Typ A Typ B

38 Typ A Typ B grundsätzliche Überarbeitung, auf neuesten Normenstand Anwendungsbereich: Bauten mit besonderem Personenrisiko, Sonderbauten, Hochhäuser, Hotels, Beherbergungsstätten, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Schulen, Sportstätten etc. Notwendigkeit einer neuen Richtlinie für sog. Graubereich Anwendungsbereich: Kindertagesstätten, Heime Beherbergungsstätten (bis 60 Betten), besondere Wohnformen für Senioren und Behinderte, Flüchtlingsheime etc. Projektierung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung Projektierung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung

39 Gegenüberstellung Schutzziel Rauchwarnmelder (RWM) Schutzziel Leben Hausalarmanlagen Typ A Schutzziel Leben, Sach- und Umweltschutz Wohnungen - Hochhäuser* - Beherbergungsstätten* mit mehr als 60 Betten - Verkaufsstätten* - Versammlungsstätten* - Schulen* - Sportstätten* * falls keine bauordnungsrechtlichen Anforderungen bzgl. einer BMA bestehen. Hausalarm für Kindertagesstätten, Heime und besondere Wohnformen (Typ B) Schutzziel Leben - Kindertagesstätten - Heime - besondere gemeinsame Wohnformen für Senioren und Behinderte - Beherbergungsstätten mit weniger als 60 Betten Brandmeldeanlage (BMA) Schutzziel Leben, Sach- und Umweltschutz Industrie und Gewerbe, alle Anwendungen mit bauaufsichtlichen Anforderungen an Sonderbauten

40 Gegenüberstellung Was soll passieren? Rauchwarnmelder (RWM) Warnung anwesender Personen in Räumen, die bestimmungsgemäß zum Schlafen vorgesehen sind sowie Flure, die als Rettungsweg innerhalb einer Wohnung dienen. Selbstrettung Hausalarmanlagen Typ A Alarmierung anwesender Personen mit und ohne Ortskenntnisse Eine Brandentstehung frühzeitig erkennen und der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorzubeugen, Schäden an Sachwerten und Umwelt zu verhindern sowie die Rettung von Menschen und Tieren und wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen. Hausalarm für Kindertagesstätten, Heime und besondere Wohnformen (Typ B) Warnung anwesender Mitarbeiter, Schutzbefohlener, Kinder und Senioren mit eingeschränkten Reaktionsfähigkeiten in allen Räumlichkeiten Selbstrettung Aktivierung Evakuierungshelfer Identifizierung des Brandentstehungsortes an zentraler Stelle Brandmeldeanlage (BMA) Alarmierung anwesender Personen mit und ohne Ortskenntnisse Eine Brandentstehung frühzeitig erkennen und der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorzubeugen, Schäden an Sachwerten und Umwelt zu verhindern sowie die Rettung von Menschen und Tieren und wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen. Anforderungsgerechte Bedienbarkeit

41 Gegenüberstellung Alarmierung - Weiterleitung Rauchwarnmelder (RWM) DIN EN 14604, DIN 14676, Gesetzgebung Hausalarmanlagen Typ A Alarmieren Evakuieren Brandausbreitung behindern Brandbekämpfung Rufweiterleitung zu hilfeleistender Stelle (NSL oder intern) DIN EN 54, DIN VDE , Bauordnungsrechtliche Anforderungen Hausalarm für Kindertagesstätten, Heime und besondere Wohnformen (Typ B) Optional: Rufweiterleitung zu einer hilfeleistende Stelle intern/extern DIN EN 54 Apparatur, Anlehnung DIN VDE 0833 Brandmeldeanlage (BMA) Alarmieren Evakuieren Brandausbreitung behindern Brandbekämpfung Feuerwehr alarmieren DIN EN 54, DIN 14675, TABs, Bauordnungsrechtliche Anforderungen

42 Hausalarmanlage Typ B - Brandwarnanlage Nach Gesprächen mit der obersten Baubehörde wurde uns (BHE) empfohlen eine breitere öffentliche Grundlage zu schaffen Norm Normungsvorhaben Brandwarnanlage VDE Schutzziel und Inhalt nahezu deckungsgleich mit Hausalarmanlage Typ B Entwurf ist fertiggestellt und geht kurzfristig in die Umfrage.

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44 Schutzziele der Brandwarnanlage 1. Eine frühzeitige Warnung von anwesenden Personen und/oder geschulten Evakuierungshelfern vor Brandrauch und Bränden, sodass diese Personen auf die Gefahr angemessen reagieren können. 2. Eine Meldung wird mit klar verständlichen Informationen an einer oder mehreren hausinternen Stelle(n) (z.b. Pförtner, Schwesternzimmer) angezeigt. Hier können automatisch oder mit einfacher Bedienung die nächsten Aktionen (Alarmierung, Evakuierung) eingeleitet werden. 3. Eine externe Weiterleitung zu einer ständig besetzten, hilfeleistenden Stelle ist nicht zwingend erforderlich, aber optional möglich. (Produkte EN 54 )

45 Überblick über die verschiedenen technischen Systeme zur Brandalarmierung Rauchwarnmelder (RWM) Brandwarnanlage (BWA) Brandmeldeanlage (BMA) Anwendungsbereich Wohnungen (privat!) Gebäude ohne bauaufsichtliche Anforderung zur Feuerwehr-Aufschaltung, z.b. - Kitas - Heime - kleinere Beherbergungsstätten Anforderung an die Überwachung der Übertragungswege Weiterleitung zur behördlich benannten alarmauslösenden Stelle (z.b. Feuerwehr) entfällt nach EN oder EN 54-2 (Verkabelung) Gebäude mit bauaufsichtlicher Anforderung zur Feuerwehr- Aufschaltung nach EN oder EN 54-2 (Verkabelung) entfällt nicht zulässig gefordert nach DIN Reaktion auf Warnsignal Selbstrettung anwesender Personen Selbstrettung anwesender Personen und / oder Aktivierung Brandschutz- /Evakuierungshelfer Evakuierung Brandbekämpfung Grundlagen (Anforderungen/Normen) Baugesetzgebung DIN EN 14604, DIN ggf. bauordnungsrechtliche Anforderungen DIN EN 54, Auszüge DIN VDE 0833 bauordnungsrechtliche Anforderungen DIN EN 54, DIN VDE 0833, DIN

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