Störfallverordnung: Vollzug auf Strasse und Schiene

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1 Kanton Basel-Stadt Störfallverordnung: Vollzug auf Strasse und Schiene Schweizer Gefahrguttag, 18. September 2015 Hans Bossler, Kontrollstelle für Chemie- und Biosicherheit, Basel-Stadt

2 Übersicht Umweltrecht in der Schweiz Störfallverordnung Beispiele Strasse und Schiene Störfallverordnung: Vollzug auf Strasse und Schiene 2

3 Umweltschutzgesetz (USG) Beschlossen vom Parlament 1983 definiert Umgang mit den «neuen Themen» Ziel: Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen, deren Lebensgemeinschaften und Lebensräumen vor schädlichen und lästigen Einwirkungen Abgrenzung: Gesundheitsschutz, ADR, GGBV, Überblick zum Umweltrecht: Panorama des Umweltrechts Störfallverordnung: Vollzug auf Strasse und Schiene 3

4 Umweltschutzgesetz: Grundprinzipien Vorsorgeprinzip Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden können, sind frühzeitig zu begrenzen Prinzip der Bekämpfung von Umweltbelastungen an der Quelle Verursacherprinzip Der Verursacher trägt die Kosten, auch für Kontrollen, Bewilligungen. Bei Grossprojekten Mitwirkungsrechte für Öffentlichkeit und Verbände (Umweltverträglichkeitsprüfungen) Störfallverordnung: Vollzug auf Strasse und Schiene 4

5 Störfallverordnung (StFV): Ziel und Grundsätze Grundlage: Katastrophenschutz vor technologischen Risiken (USG Art. 10) Ziel: Schutz der Bevölkerung und Umwelt vor schweren Schädigungen infolge von Störfällen StFV konkretisiert USG Art. 10 für Anlagen mit chemischen und biologischen Gefahren, für Verkehrswege mit gefährlichen Güter und für Rohrleitungsanlagen Kontrollierte Eigenverantwortung der Inhaber Stand der Sicherheitstechnik Tragbarkeit des Risikos Behörde ist zuständig für die Information der Öffentlichkeit (Gefahren- bzw. Risikokataster) und alarmiert im Störfall Störfallverordnung: Vollzug auf Strasse und Schiene 5

6 Geltungsbereich der StFV (I) Eisenbahnanlagen: gesamte Streckenlänge des Netzes 3263 km, Güterverkehrsanlagen (Basel, Limmattal, Lausanne, Genf, Chiasso) und relevante Anschlussgleise Untersuchtes Netz: 1398 km (Quelle: Screening Personenrisiken 2014, BAV) Störfallverordnung: Vollzug auf Strasse und Schiene 6

7 Geltungsbereich der StFV (II) Durchgangsstrassen nach der Durchgangstrassenverordnung, auf denen gefährliche Güter gemäss SDR transportiert werden Screening ASTRA (Quelle: ASTRA) Störfallverordnung: Vollzug auf Strasse und Schiene 7

8 Geltungsbereich der StFV (III) Rhein bis Rheinfelden (real bis Auhafen Muttenz) Betriebe, in denen die Mengenschwellen überschritten werden Rohrleitungsanlagen, die bestimmte Druck-Durchmesser-Kriterien erfüllen Inhaber von Verkehrswegen: SBB, BLS, DB, ASTRA, Tiefbauämter Störfallverordnung: Vollzug auf Strasse und Schiene 8

9 Kontroll- und Beurteilungsverfahren (I) Stufe 1 Stufe Störfallverordnung: Vollzug auf Strasse und Schiene 9

10 Kontroll- und Beurteilungsverfahren (II) Beurteilungskriterien für Verkehrswege Erste Stufe Schwere Schädigung: 10 Tote 10 km Flusslänge kontaminiert 1 km 2 Seefläche kontaminiert Ausfall von Grundwasserfassungen im Ausmass von Personenmonaten Hinreichend kleine Wahrscheinlichkeit: < pro 100 m und Jahr Störfallverordnung: Vollzug auf Strasse und Schiene 10

11 Kontroll- und Beurteilungsverfahren (III) Zweite Stufe (Risikoermittlung): Ist das Risiko tragbar? Störfallverordnung: Vollzug auf Strasse und Schiene 11

12 Aufgaben der Inhaber von Verkehrswegen (I) Kurzbericht erstellen für die 1. Stufe des behördlichen Beurteilungsverfahren Bauliche und technische Gestaltung des Verkehrsweges Verkehrsaufkommen, -struktur und Unfällen Sicherheitsmassnahmen Wahrscheinlichkeit eines Störfalles mit schweren Schädigungen der Bevölkerung oder der Umwelt Allenfalls Risikoermittlung erstellen für die 2. Beurteilungsstufe Detailierungsgrad richtet sich nach dem Umständen Störfallverordnung: Vollzug auf Strasse und Schiene 12

13 Aufgaben der Inhaber von Verkehrswegen (II) Treffen von vorsorglichen Sicherheitsmassnahmen Massnahmen zur Herabsetzung des Gefahrenpotenzials: z.b. keine Phosgentransporte mit der Bahn (Kesselwagen), Beschränkungen in Tunnels Massnahmen zur Verhinderung von Störfällen: z.b. Ausrüsten des Verkehrsweges mit sicherheitstechnischen Einrichtungen Massnahmen zur Begrenzung der Einwirkungen von Störfällen: z.b. Einsatzplanungen Störfallverordnung: Vollzug auf Strasse und Schiene 13

14 Aufgaben der Inhaber von Verkehrswegen (III) Störfallbewältigung Störfall bekämpfen und der Meldestelle melden, Einwirkungen verhindern und entstandene Einwirkungen baldmöglichst beseitigen Störfallbericht erstellen Störfallverordnung: Vollzug auf Strasse und Schiene 14

15 Netzweites Screening von Personen- und Umweltrisiken Zweck: Erkennung von Risiko-Hotspots im Bahn- und Strassennetz Methode: Störfallszenarien anhand von definierten Leitstoffen mit unterschiedlichen Freisetzungsarten Eintretenswahrscheinlichkeit Ausmassabschätzung Berechnung und Darstellung des Risikos Störfallverordnung: Vollzug auf Strasse und Schiene 15

16 Netzweites Screening von Personenrisiken z.b. Bahn: Quelle BAV, Bericht Screening Personenrisiken Störfallverordnung: Vollzug auf Strasse und Schiene 16

17 Beispiel Badischen Bahnhof: Personenrisiken Gefahrgut: ca. 8 Mio. t/jahr (2013) Resultat der Risikoermittlung (2011, 5.7 Mio. t/jahr) Störfallverordnung: Vollzug auf Strasse und Schiene 17

18 Beispiel Badischen Bahnhof: Massnahmen Kanton beantragte beim BAV Massnahmen, wie Eine Separierung des Güter- und Personenverkehrs für das Teilprojekt Basel der Aus-/Neubaustrecke Karlsruhe-Basel Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h im Bereich des Badischen Bahnhofs Optimiertes Brandschutz- und Evakuierungskonzept für den Badischen Bahnhof Störfallverordnung: Vollzug auf Strasse und Schiene 18

19 Beispiel: Umschlag-/Container-Terminals Teil der Beförderungskette (ADR) oder stationäre Anlage? Nutzung im Sinne des Transportrechts (keine Lagerung): Terminal als Teil des Verkehrsweges Nutzung mit Lagerung: Terminal als stationäre Anlage Störfallverordnung: Vollzug auf Strasse und Schiene 19

20 Terminals unter Transportrecht: Anforderungen der Störfallvorsorge Einschränkungen für bestimmte Gefahrenklassen, insb. Kl. 1 und 2.3 Standzeitenerfassung und -kontrolle Stellplätze Gefahrgut-Container mit überwachten Rückhaltebecken Schirmmauern und/oder andere Brandschutzmassnahmen Betriebs- und Sicherheitskonzept (Gefahrgutseparierung) Einsatzplanung Notfallzufahrt Arealsicherung Störfallverordnung: Vollzug auf Strasse und Schiene 20

21 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Störfallverordnung: Vollzug auf Strasse und Schiene 21

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