Einführung in das Asylverfahren und kleiner Überblick über das Aufenthaltsrecht

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1 Einführung in das Asylverfahren und kleiner Überblick über das Aufenthaltsrecht

2 A. Aufenthaltstitel und andere Bescheinigungen im Aufenthalts-/ Asylrecht

3 Aufenthaltserlaubnis

4 Niederlassungserlaubnis

5 Aufenthaltsgestattung

6 Grenzübertrittsbescheinigung

7 Duldung

8 Ankunftsnachweis

9 B. Einführung in das Asylverfahren

10 I. Welche Institutionen sind am Asylverfahren beteiligt?

11 1. Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber Text durch Klicken hinzufügen

12 2. Polizeidienststellen

13 3. Grenzbehörden

14 4. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

15 5. Ausländerbehörden

16 6. Erstaufnahmeeinrichtung

17 II. Gang des Asylverfahrens (entsprechend den Regelungen des AsylG)

18 0. grundsätzlich: Mitwirkungspflichten der Antragstellerin -> Pflicht der ständigen Erreichbarkeit -> Pflicht zur Mitteilung der aktuellen Adresse, -> Mitwirkungspflichten nach 15 AsylG

19 1. Verteilung Bundesland Erstverteilungsverfahren, 22 Abs. 1 Satz 2 AsylG Bestimmung der zuständigen Aufnahmeeinrichtung, 46 AsylG Verpflichtung in Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen, 47 AsylG (längstens 6 Monate)

20 Räumliche Beschränkung des Aufenthaltes gemäß 56, 57, 58, 59a AsylG 56 Abs. 1 AsylG bestimmt, dass die Aufenthaltsgestattung räumlich auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkt ist, in dem die für die Aufnahme des Ausländers zuständige Aufnahmeeinrichtung liegt. Die räumliche Beschränkung erlischt, wenn sich der Ausländer seit drei Monaten ununterbrochen erlaubt geduldet oder gestattet im Bundesgebiet aufhält. Die räumliche Beschränkung erlischt nicht, solange die Verpflichtung besteht, in einer EAE zu wohnen.

21 Wo? BaMF./. Polizei, Grenzbehörde Begriffe: Asylersuchender./. Asylantragsteller grundsätzlich mündlich ab dem 18. Lebensjahr Erkennungsdienstliche Behandlung normal (EURODAC) Reisewegsbefragung Befragung nach dem Zeitpunkt der Einreise Aufenthaltsgestattung, 55 Abs. 1 Satz 1 AsylG

22 3. Anhörung ( Interview ) "Kernstück des Asylverfahrens", da Möglichkeit, das persönliche Flüchtlingsschicksal darzulegen Ort: zuständige Außenstelle des BaMF

23 4. Landesinterne Verteilung, 50 AsylG

24 5. Zuständigkeit der BRD für den Asylantrag? Einleitung des sog. Dublin-Verfahren? Grundsatz der Lastenverteilung innerhalb der EU (passender: Schuldprinzip)

25 - Prüfung, welcher Mitgliedsstaat zuständig ist - Übernahmeersuchen an den Mitgliedsstaat - Antwort des Mitgliedsstaates (Fristbeginn!) - Bescheid, der die Unzulässigkeit des Asylantrages feststellt - Klage und Eilantrag (1 Woche) - Überstellungsverfahren - Zuständigkeitsübergang

26 Welches Papier bekommen die Antragsteller während dieser Zeit? Keine Aufenthaltsgestattung ( 67 Abs. 1, Nr. 5 AsylG), sondern - Duldung oder - Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB)

27 6. Bescheid (Entscheidung im Asylverfahren)

28 Entscheidungsmöglichkeiten des Bundesamtes, 31 AsylG 1. Art. 16 a GG 2. Feststellung der Flüchtlingseigenschaft, 3 AsylG 3. Feststellung von subsidiärem Schutz, 4 AsylG 4. Feststellung von nationalem Schutz, 60 Abs. 7 AufenthG 5. unbegründeter Antrag 6. offensichtlich unbegründeter Antrag, 30 AsylG 7. Zweitantrag nach 71a AsylG

29 7. Gerichtliches Verfahren (Klage, Einstweiliger Rechtsschutz)

30 nur, wenn sich die Sach- und Rechtslage sich nachträglich zugunsten des Flüchtlings geändert hat persönliche Antragsstellung bei der Außenstelle, die der Aufnahmeeinrichtung zugeordnet ist binnen 3-Monatsfrist Folge: vorläufiges Abschiebungsverbot

31 betrifft u.a. Staatsangehörige aus sicheren Herkunftsländern; Personen, die über ihre Staatsangehörigkeit offensichtlich getäuscht haben; Personen, die ein Identitätspapier mutwillig zerstört haben; bei Folgeanträgen Verfahren in besonderen Aufnahmeeinrichtungen Entscheidung binnen einer Woche nach Antragstellung Verpflichtung in der besonderen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen (Einstellung des Verfahren bei Verstoß, 33 AsylG)

32 III. Arbeit der Ausländerbehörde

33 V. Soziales

34 1. Leistungen nach dem AsylbLG

35 2. Tätigkeitsmöglichkeiten

36 C. Einblick in das AufenthG

37 Kapitel 1: Kapitel 2: Kapitel 3: Kapitel 4: Kapitel 5: Kapitel 6: Kapitel 7: Kapitel 8: Kapitel 9: Kapitel 9a: Kapitel 10: I. Übersicht über das AufenthG Allgemeine Bestimmungen Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet Integration Ordnungsrechtliche Vorschriften Beendigung des Aufenthalts Haftung und Gebühren Verfahrensvorschriften Beauftrage für Migration, Flüchtlinge und Integration Straf- und Bußgeldvorschriften Rechtsfolgen bei illegaler Beschäftigung Verordnungsermächtigungen u.a

38 II. Aufenthaltszwecke Kapitel 2, Abschnitt 3: Ausbildung Kapitel 2, Abschnitt 4: Erwerbstätigkeit Kapitel 2, Abschnitt 5: Gründe Völkerrechtliche, humanitäre oder politische Kapitel 2, Abschnitt 6: Familiäre Gründe Kapitel 2, Abschnitt 7: Besondere Aufenthaltsrechte

39 III. Handlungsoptionen Sozialarbeit 1. Aufenthaltsgewährung in Härtefällen, 23a AufenthG 2. Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden, 25a AufenthG ( 60a Abs. 2b) 3. Familiennachzug nach 27 ff. AufenthG 4. Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung, 60a AufenthG

40 IV. Härtefälle nach 23a AufenthG Brandenburg erläutert, dass für die Entscheidungsfindung die Integrationsperspektiven von besonderem Gewicht seien. Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen hätten auch Personen, die an den Hürden der Bleiberechts- oder Altfallregelung gescheitert seien, gute Chancen auf eine positive Entscheidung der HFK. Zudem können erhebliche Schwierigkeiten in den Herkunftsländern der Antragsteller in die Gesamtabwägung aller Gesichtspunkte des Einzelfalls einbezogen werden. Grundsätzlich spielt der gesicherte Lebensunterhalt eine sehr große Rolle.

41 V. Aufenthaltsgewährung 25a AufenthG Lebensjahr bis 21. Lebensjahr 2. im Besitz einer Duldung 3. seit 4 Jahren ununterbrochen erlaubt, geduldet, gestattet 4. seit 4 Jahren erfolgreich Schule besucht oder abgeschlossen 5. Antrag vor Abschluss des 21. Lebensjahres gestellt 6. Einfügen in die Lebensverhältnisse der BRD gewährleistet 7. fdgo der BRD 8. Vorlage eines Passes 9. Lebensunterhaltssicherung (Ausnahme Abs. 1 Satz 2)

42 VI. Familiennachzug 1. Unterstützung im Visumsverfahren (Flüchtlinge!) 2. Unterstützung im Verfahren in der BRD (Papiere!)

43 VII. Duldung nach 60a AufenthG 1. Aussetzung der Abschiebung in bestimmte Länder, Abs Aussetzung bei tatsächlichen oder rechtlichen Gründen für ein Strafverfahren erforderlich dringende humanitäre oder persönliche Gründe Bsp.: qualifizierte Berufsausbildung 3. Aussetzung hinsichtlich Eltern, wenn Kinder AE nach 25a haben, Abs. 2b

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