Kaufvertrag über ein Pferd

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1 Kaufvertrag über ein Pferd zwischen Privatpersonen oder Unternehmern untereinander oder zwischen privatem Verkäufer und gewerblichem Käufer (Firma / Vorname Nachname, Geburtsdatum) ((gesetzlich) vertreten durch / in Vollmacht handelnd für) (Wohn / Firmensitz: Straße Hausnummer, PLZ Wohnort) (Kontaktdaten: (Mobil )Telefon, Telefax, ) (Firma / Vorname Nachname, Geburtsdatum) ((gesetzlich) vertreten durch / in Vollmacht handelnd für) (Wohn / Firmensitz: Straße Hausnummer, PLZ Wohnort) (Kontaktdaten: (Mobil )Telefon, Telefax, ) als privater: als gewerblicher: als privater: als gewerblicher: Verkäufer Käufer (beide zusammen nachfolgend die Vertragsparteien ) VORBEMERKUNG Die Vertragsparteien schließen einen Kaufvertrag über ein... jähriges, bereits im Sport eingesetztes Pferd, bislang noch nicht im Sport eingesetztes Pferd, das auf Käuferseite zumindest überwiegend zur Verwendung geeignet sein soll als: Freizeitpferd in der Disziplin Sportpferd in der Disziplin Zuchtpferd Beistellpferd Therapiepferd KAUFGEGENSTAND UND KAUFPREIS I. Der Verkäufer verkauft dem Käufer das Pferd (Name und Lebensnummer) nach Einsicht in den Equidenpass nach Einsicht in die Zuchtbescheinigung zu einem Kaufpreis von EUR... (in Worten: ). EUR.... (in Worten: ), zzgl. gesetzlicher MwSt. (19%) in Höhe von EUR. (in Worten:.....).

2 II. Der Kaufpreis wird fällig mit Datum des Wirksamwerdens des Kaufvertrags ( 2) zum.. und ist vom Käufer an den Verkäufer zu zahlen in voller Höhe bei Übergabe des Pferdes (nebst Urkunden) in bar. in voller Höhe nach Übergabe des Pferdes (nebst Urkunden) per Banküberweisung auf das Konto:.. (Name des Kontoinhabers, Kontodaten) gemäß folgender Vereinbarung in Bezug auf die Art und den Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung: (u.a. bei Ratenzahlung, Zahlung anteilig in bar und per Überweisung, Inzahlungnahme eines anderen Pferdes oder etwa einer Kaufpreissicherung durch Zahlung auf ein Treuhandkonto) Der Kaufvertrag wird wirksam 2 WIRKSAMWERDEN DES KAUFVERTRAGS mit dem Datum seiner Unterzeichnung., sofern gemäß 2a eine tierärztliche Kaufuntersuchung beauftragt wird, deren Ergebnis zum Gegenstand der gesundheitlichen Beschaffenheit des Pferdes gemacht wird, mit dem Datum der Mitteilung des Käufers, dass er das Pferd übernehmen wird (Übernahmeerklärung). mit Ablauf der gemäß 2b vereinbarten Probezeit, sofern keine zulässigen Einwendungen seitens des Käufers vorgebracht werden bzw. mit dem Zeitpunkt der vorzeitigen schriftlichen Billigung des Kaufvertrags durch den Käufer während der Probezeit. 2a TIERÄRZTLICHE KAUFUNTERSUCHUNG Eine tierärztliche Kaufuntersuchung wurde / wird nicht in Auftrag gegeben. Es wurde/wird eine tierärztliche Kaufuntersuchung in Auftrag gegeben. In Bezug auf Umfang, Zielsetzung und Kosten des Auftrags sowie die Auswirkungen der Beauftragung der tierärztlichen Kaufuntersuchung auf die Wirksamkeit des Kaufvertrags wird vollumfänglich auf ANLAGE 2a verwiesen, die insoweit in den vorliegenden Vertrag einbezogen wird. 2b KAUF AUF PROBE Eine Probezeit wird nicht vereinbart. Es wird eine Probezeit vereinbart. In Bezug auf die Dauer der Probezeit und die Modalitäten der Über bzw. Rückgabe des Pferdes sowie der Billigung des bzw. Abstandnahme vom Kaufvertrag(s) wird vollumfänglich auf ANLAGE 2b verwiesen, die insoweit in den vorliegenden Vertrag einbezogen wird.

3 3 VEREINBARTE BESCHAFFENHEIT UND VERWENDUNGSZWECK DES PFERDES Die Vertragsparteien vereinbaren zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs des Pferdes ( 4) folgende(n): I. Äußere Beschaffenheitsmerkmale ( äußere Merkmale ) Alter: Geschlecht:.. Farbe: Größe:.. Abzeichen: Rasse:.. Abstammung: Lebensnummer:.. Eintragung in ein Zuchtbuch: Nein Ja..... (Zuchtverband/ Züchtervereinigung, Datum) II. Innere Beschaffenheitsmerkmale ( charakterliche Merkmale ): Es werden keine besonderen charakterlichen Merkmale des Pferdes vereinbart. Als besondere(s) charakterliche(s) Merkmal(e) des Pferdes wird vereinbart:. (als vereinbarte innere Merkmale des Pferdes, wie brav, verladefromm, schmiedefromm) III. Gesundheitliche Beschaffenheit Es wird keine bestimmte gesundheitliche Beschaffenheit des Pferdes vereinbart. Als gesundheitliche Beschaffenheit des Pferdes wird vereinbart: (Beschreibung der Beschaffenheitsmerkmale, z.b. Zuchttauglichkeit) Vereinbart wird (im Übrigen) der Gesundheitszustand, der sich aus der gemäß 2a beauftragten tierärztlichen Kaufuntersuchung ergibt. Der Inhalt des aufgrund der Untersuchung angefertigten Gutachtens wird zum Bestandteil des Vertrags gemacht. Die dort getroffene tierärztliche Diagnose zum Gesundheitszustand des Pferdes bestimmt die gesundheitliche Beschaffenheit des Pferdes zum Zeitpunkt seiner Übergabe. Der Verkäufer erklärt, dass das Pferd während seiner Besitzzeit keine Krankheiten gehabt hat. In Bezug auf den Gesundheitszustand des Pferdes wird auf folgende bereits feststehende, den Vertragsparteien bekannte Krankheiten oder Normabweichung(en) hingewiesen:.. (Beschreibung der Krankheit oder Normabweichung, wie z.b. Lahmheit, Allergie oder psychische Verhaltensstörung) Den Vertragsparteien ist im Übrigen bekannt, dass es sich bei dem Pferd um ein Lebewesen handelt, das Normabweichungen aufweisen kann, die bis zum Zeitpunkt der Übergabe des Pferdes unerkannt bleiben und erst in der Zukunft zu gesundheitlichen Problemen führen können. Gleiches gilt zudem für die Tatsache, dass Pferde während ihrer Lebenszeit einer ständigen Entwicklung und Veränderung ihrer körperlichen und gesundheitlichen Verfassung unterliegen, die nicht nur von den natürlichen Gegebenheiten wie etwa den genetischen Anlagen oder dem Alter, sondern gerade auch von der spezifischen Haltung (Ernährung, Pflege, Belastung) des Pferdes maßgeblich beeinflusst wird und daher zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht durch die Vertragsparteien planbar ist.

4 IV. Ausbildungsstand ( sportliche Beschaffenheit ) Das Pferd ist zum Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses roh anlongiert angeritten... (ggf. detaillierte Beschreibung des Ausbildungsstands) und wurde bislang nicht im Sport eingesetzt. kann zum Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses folgende bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) registrierten sportlichen Erfolge vorweisen:.... (Disziplin, Klasse, Kategorie, Sieg oder Platzierung; ggf. Verweis auf Urkunden als Anhang zum Kaufvertrag) Weitergehende Beschaffenheitsvereinbarungen werden nicht getroffen. V. Verwendungszweck Der Käufer hat das Pferd besichtigt und zur Probe selbst geritten. reiten lassen durch (Name und vollständige (ladungsfähige) Anschrift) In Bezug auf den Verwendungszweck des Pferdes treffen die Vertragsparteien keine besondere Vereinbarung. folgende besondere Vereinbarung: (Springen, Dressur, Zucht, Distanz / Freizeit und/oder sportliche Wettbewerbe) Sofern gemäß 2a eine tierärztliche Kaufuntersuchung beauftragt wird, werden etwaige Ausführungen in dem auf Grundlage der Untersuchung angefertigten tierärztlichen Gutachten zum Verwendungszweck des Pferdes nicht Bestandteil des vorliegenden Vertrags. Zudem stellen eventuelle mündliche Aussagen des Verkäufers über die Zuordnung des Pferdes hinsichtlich seiner Eignung bzw. Verwendungsmöglichkeiten keine Beschaffenheitsmerkmale dar, sondern werden einvernehmlich als ausschließlich auf dem subjektiven Eindruck des Verkäufers beruhend anerkannt. VI. Nachweisbarkeit von ggf. mündlich getroffenen Vereinbarungen zu Beschaffenheit und/oder Verwendungszweck (Vorname Nachname, vollständige (ladungsfähige) Anschrift eines Zeugen) I. Eigentumsübertragung 4 EIGENTUMSÜBERTRAGUNG UND GEFAHRÜBERGANG Der Verkäufer versichert, dass sich das Pferd in seinem uneingeschränkten Eigentum befindet und nicht mit Rechten Dritter belastet ist. Das Eigentum am Pferd sowie dem gemäß 7 I. in den Kaufvertrag einbezogenen Zubehör

5 wird vom Verkäufer erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung übertragen. Gleiches gilt in Bezug auf den Zeitpunkt der Aushändigung des Pferdepasses nebst Eigentumsurkunde sowie der sonstigen vertragsrelevanten Dokumente. II. Gefahrübergang Kosten und Gefahr einer zufälligen Verschlechterung oder des Untergangs des Pferdes gehen über mit Übergabe des Pferdes durch den Verkäufer an den Käufer bzw. die vereinbarungsgemäß zur Ausführung des Transports bestimmte Person. mit Abschluss bzw. Datum des Kaufvertrags. III. Übergabe des Pferdes Die Übergabe des Pferdes erfolgt am. in.... (Anschrift des Übergabeortes, z.b. des Stalls des Verkäufers) Etwaige im Rahmen der Übergabe des Pferdes entstehende Transportkosten trägt/tragen der Käufer. der Verkäufer. der Käufer und Verkäufer je anteilig zu.... (Käufer) und... (Verkäufer). I. Rechte des Käufers bei Mängeln 5 GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG Dem Käufer stehen im Falle der Gewährleistung bei Vorliegen eines Mangels uneingeschränkt sämtliche gesetzlich eingeräumten Mängelrechte zu. Im Falle der Gewährleistung bei Vorliegen eines Mangels steht dem Käufer abweichend von 437 BGB lediglich das Recht zu: (z.b. nur Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung des Kaufpreises oder Schadenersatz bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit) Die Vertragsparteien sind sich einig, dass sich aus folgenden Besonderheiten bzw. (charakterlichen) Eigenheiten des Pferdes, sei es, weil bereits entsprechende Erfahrungswerte vorliegen oder aber, weil dem Verkäufer für den jeweiligen Sachbereich etwaige erforderliche Kenntnisse fehlen, keine Haftung des Verkäufers ergeben kann: (z.b. Pferd ist nicht gelände, transport oder verladesicher bzw. bisher noch nicht im Gelände, im Straßenverkehr oder in der Herde gegangen; ggf. Darstellung etwaiger Stereotypien wie das Koppen, Weben, etc.) Das Pferd wird verkauft, wie besichtigt und/oder zur Probe geritten. In Bezug auf die sportliche Beschaffenheit wird der Zustand als vertraglich zugrunde gelegt, der sich nach Besichtigung und/oder Proberitt des Pferdes durch den Käufer darstellt. Der Verkauf des Pferdes erfolgt insoweit unter dem vollständigen Ausschluss jeglicher Haftung.

6 In Bezug auf die gesundheitliche Beschaffenheit des Pferdes wird der Zustand als vertraglich zugrunde gelegt, der sich aus der beauftragten tierärztlichen Untersuchung ergibt ( 2a). Der Verkauf des Pferdes erfolgt insoweit unter dem vollständigen Ausschluss jeglicher Haftung. Den Vertragsparteien ist bekannt, dass die Haftung bei Vorsatz oder Arglist sowie dem festgestellten Nichtvorliegen einer gemäß 3 dieses Vertrags ausdrücklich vereinbarten und/oder garantierten Beschaffenheit von einem Gewährleistungsausschluss ausgenommen bleibt. Gleiches gilt für die Haftung bei grob fahrlässig verursachten Schäden sowie für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit), die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, es sei denn, der Käufer kauft das Pferd als Unternehmer. II. Garantie Der Verkäufer übernimmt keine Garantie oder sonstige Gewähr für das Vorliegen bestimmter Eigenschaften oder Verwendungsmöglichkeiten des Pferdes. Der Verkäufer übernimmt eine Garantie für das Vorliegen folgender Eigenschaft(en) oder Verwendungsmöglichkeit(en) des Pferdes: (Beschreibung der garantierten Eigenschaft bzw. des vereinbarten Verwendungszwecks) Die Garantiedauer beträgt 6 VERJÄHRUNG Die Rechte des Käufers bei Mängeln verjähren nach dem Zeitpunkt der Übergabe des Pferdes innerhalb von zwei (2) Jahren (gesetzliche Verjährungsfrist gemäß 438 Absatz 1 Nr.3 BGB)., abweichend von 438 Absatz 1 Nr.3 BGB, innerhalb von drei (3) Monaten., abweichend von 438 Absatz 1 Nr.3 BGB, innerhalb von Absatz 3 BGB bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch den Verkäufer bleibt von der vorgenannten Vereinbarung unberührt. Gleiches gilt für Schadenersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung der Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit). I. Die Vertragsparteien treffen 7 ZUSÄTZLICHE VEREINBARUNGEN UND NEBENABREDEN keine besonderen, zusätzlichen Vereinbarungen. einvernehmlich folgende Zusatzvereinbarung(en):.. (z.b. Gerichtsstandsvereinbarung gemäß 38 ZPO, Einbeziehung von Zubehör in den Kaufvertrag, die Beschränkung des.. Haftungsmaßstabs auf grobes Verschulden bei Verwahrung des Pferdes durch den Verkäufer oder z.b. der Bestimmung.. eines Gutachters / Tierarztes zur Bewertung des Minderwertes des Pferdes im Falle einer negativen Kaufuntersuchung)

7 II. III. IV. Nebenabreden werden nicht getroffen. wie folgt getroffen: Änderungen und Ergänzungen zu diesem Kaufvertrag bedürfen der Schriftform, es sei denn, diese wird schriftlich abbedungen. Die Vertragsparteien beziehen ergänzend in den vorliegenden Kaufvertrag ein: die ANLAGE Ergänzende Informationen zum gesundheitlichen status quo des Pferdes. zu Dokumentationszwecken die Checkliste rund um den Pferdekauf. Ort und Datum des Kaufvertragsschlusses.. Name und Unterschriften der Vertragsparteien (ggf. (gesetzlich) vertreten durch). (als Käufer). (als Verkäufer)

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