Interessen und Lebenslagen junger Menschen der blinde Fleck in der Jugendhilfeplanung?
|
|
- Carsten Salzmann
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Interessen und Lebenslagen junger Menschen der blinde Fleck in der Jugendhilfeplanung? Vortrag am 27. Sept auf dem bundesweiten Fachkongress Kinder und Jugendarbeit in Dortmund Prof. Dr. Reinhard Liebig Analyse Jugendhilfeplanung, S. 1 Grundlage Empirisches Projekt Expertise Abgabe: Nov Gedruckt: April Seiten Prof. Dr. Reinhard Liebig Analyse Jugendhilfeplanung, S. 2 1
2 Struktur des Vortrags (20 Min.) 1. Interessen + Lebenslagen junger Menschen als Planungsgrundlage 2. Basisinformationen zu der Analyse 3. Das Analysegerüst der Erfassung der kommunalen Aktivitäten zur Berücksichtigung von Interessen und Lebenslagen junger Menschen 4. Ausgewählte Befunde der Analyse o Verteilung von Modellen der Beteiligung o Bezüge auf empirisch gewonnene Daten 5. Resümee ( Der blinde Fleck!? ) Prof. Dr. Reinhard Liebig Analyse Jugendhilfeplanung, S. 3 Prof. Dr. Reinhard Liebig Analyse Jugendhilfeplanung, S. 4 2
3 80 (Abs. 1); SGB VIII Rechtliche Grundlagen Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln 6 und 8; 3. AG KJHG KJFöG(NRW) Kinder und Jugendliche sollen an allen ihre Interessen berührenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen in angemessener Weise beteiligt werden. Die Jugendhilfeplanung soll mit den Zielen anderer Planungsbereiche der Kommunen abgestimmt werden, soweit diese sich auf die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen beziehen. Hierbei haben die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe darauf hinzuwirken, dass die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in die Planungen einfließen. Prof. Dr. Reinhard Liebig Analyse Jugendhilfeplanung, S. 5 Die Fachdebatte zur Partizipation in Planungsprozessen 5 Thesen 1. Partizipation wird als gelebte Praxis der Demokratie und als ein wichtiger Baustein der Sozialisation von jungen Menschen verstanden. 2. Partizipation ist zu einem der zentralen Paradigmen der Kinderund Jugendhilfe geworden. 3. Partizipation ist auch mit Blick auf die kommunale Pflichtaufgabe der Jugendhilfeplanung zu verwirklichen. 4. Die Partizipationspraxis auf kommunaler Ebene und insbesondere mit Blick auf die Planungsprozesse ist noch unzureichend. 5. Beteiligungsorientierte Methoden in die Jugendhilfeplanung sind eher rückläufig. Prof. Dr. Reinhard Liebig Analyse Jugendhilfeplanung, S. 6 3
4 Prof. Dr. Reinhard Liebig Analyse Jugendhilfeplanung, S. 7 Der Gegenstand der Analyse Es geht um die Aktivitäten von Jugendämtern im Rahmen ihrer kommunalen Planungsprozesse zur Kinder und Jugendhilfe, die eine Beteiligung von jungen Menschen und/oder eine Berücksichtigung von Interessen/Bedarfen der jungen Menschen vorsehen soweit diese in den aktuell geltenden/verfügbaren Jugendhilfeplänen, den Kinder und Jugendförderplänen oder ähnlichen Berichten der NRW Jugendämter dokumentiert sind. ( Relevanz auf kommunaler Ebene) Nicht fokussiert werden Beteiligungsaktivitäten im Rahmen von individuellen Hilfeplanprozessen oder Partizipationsstrukturen in einzelnen Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe (beispielsweise bei der Angebotsgestaltung in Einrichtungen der Jugendarbeit) ( Relevanz für Einzelne und auf Einrichtungsebene) Prof. Dr. Reinhard Liebig Analyse Jugendhilfeplanung, S. 8 4
5 Zur Auswahl der Berichte Es wurden nur diejenigen Berichte berücksichtigt, 1. die explizit auf Fragen im Kontext der Kinderund Jugendhilfeplanung eingehen und 2. den verabschiedeten Stand der Planung des örtlichen Jugendhilfeträgers darstellen. Keine Berücksichtigung fanden etwa Beschlussvorlagen des JHA, stat. Aufstellungen zu Sozialraumdaten oder zu Befragungsbefunden sowie Förderrichtlinien. Falls mehrere Berichte eines JAs zum selben Aussagebereich vorlagen, wurde der jeweils jüngste Bericht berücksichtigt. Prof. Dr. Reinhard Liebig Analyse Jugendhilfeplanung, S. 9 Die zwei Analyseperspektiven 1. Grundlage: Alle Berichte, die etwas zu den kommunalen Planungsprozessen dokumentieren ( 160 Berichte; JA Berichte ) 2. Grundlage: Alle Jugendämter, die solche Berichte zur Verfügung gestellt haben ( 118 Jugendämter; JÄ in NRW ) Prof. Dr. Reinhard Liebig Analyse Jugendhilfeplanung, S. 10 5
6 Die Stichprobe (1) Jugendämter in NRW (Stand: 1/2015) In die Untersuchung einbezogene Jugendämter Analysierte Berichte Anzahl In die Untersuchung Jugendämter in NRW einbezogene (Stand: 1/2015) Jugendämter Analysierte Berichte Anzahl Prozent ,1 / Prozent ,1 / Prof. Dr. Reinhard Liebig Analyse Jugendhilfeplanung, S. 11 Die Jugendämter der Stichprobe JA Typ Anzahl/Verteilung Stichprobe (Jugendämter) Grundgesamt heit (JÄ) Absolut % Verteilung % Verteilung Kreisfreie Stadt 16 13,6 12,4 Landkreis 19 16,1 14,5 Kreisangehöriges JA mit weniger als Einwoh. Kreisangehöriges JA mit mehr als Einwohner_innen 61 51,7 54, ,6 18,8 Einheit: NRW Jugendämter Prof. Dr. Reinhard Liebig Analyse Jugendhilfeplanung, S. 12 6
7 Prof. Dr. Reinhard Liebig Analyse Jugendhilfeplanung, S. 13 Beteiligung von Kindern/Jugendlichen bzw. Berücksichtigung von Lebenslagen bzw. Interessen junger Menschen (neben der Individualund Einrichtungsebene) Unmittelbar Vermittelt Direkte, offene Formen Repräsentative Formen Interessen Daten Dauerhaft, regelmäßig Projekthaft o Eltern/Familien o Personen mit anwaltschaftlichen Aufgaben o Institutionen der direkten Arbeit mit Kindern/Jugendlichen o Netzwerke von Institutionen o empirische Daten mit lokalem Bezug o empirische Daten mit über lokalem Bezug Prof. Dr. Reinhard Liebig Analyse Jugendhilfeplanung, S. 14 7
8 Beispiele für unmittelbare Partizipationsformen Art Dauer Dauerhaft, regelmäßig Projekthaft Direkte, offene Formen Kindersprechstunden Spielplatzplanungsparty Repräsentative Formen Kinderparlament, Jugendbeirat Runder Tisch, Jugendlandtag Prof. Dr. Reinhard Liebig Analyse Jugendhilfeplanung, S. 15 Beispiele für vermittelte Partizipationsformen Interessen Daten Eltern/ Familien Personen mit anwaltschaftlichen Aufgaben Institutionen der direkten Arbeit mit Kindern/Jugendlichen Netzwerke von Institutionen Empirische Daten mit lokalem Bezug Empirische Daten mit über lokalem Bezug o Familien; o Elterninitiativen o Kinderbeauftragte; o Streetworker o Jugendverbände; o Häuser der Offenen Tür; o Schulen o Stadtjugendring; o Liga der Wohlfahrtsverbände o Befragung in Schulen; o Daten des Einwohnermeldeamts o Repäsentative Kinder und Jugendstudien Prof. Dr. Reinhard Liebig Analyse Jugendhilfeplanung, S. 16 8
9 Unmittelbare Beteiligung junger Menschen In direkter, offener Form Partizipation Vermittelte Berücksichtigung von Lebenslagen + Interessen In repräsentativer Form Mittels Personen/ Institutionen Mittels (empirischer) Daten Prof. Dr. Reinhard Liebig Analyse Jugendhilfeplanung, S. 17 Vereinfachtes Stufenmodell der Partizipationsoptionen Entscheidungsspielräume gewähren Mitentscheidung zulassen Selbstverantwortung Kooperation Eigenverantwortlich handeln wollen Mitentscheidung wollen/suchen Meinungen/Einstellungen einholen Konsultation Meinungen/Interessen äußern wollen Informationen geben Information Informationen suchen bzw. einfordern Partizipation gewährleistende Institution Beteiligte junge Menschen Prof. Dr. Reinhard Liebig Analyse Jugendhilfeplanung, S. 18 9
10 Prof. Dr. Reinhard Liebig Analyse Jugendhilfeplanung, S. 19 Direkte Partizipation als selbstgewählte Aufgabe in kommunalen Planungsprozessen der KJH Ja Nein Anzahl (absol.) Prozent 88,1 11,9 Einheit: JÄ in NRW Prof. Dr. Reinhard Liebig Analyse Jugendhilfeplanung, S
11 Partizipation (Basis: 118 Jugendämter) Unmittelbare Beteiligung junger Menschen Vermittelte Berücksichtigung von Lebenslagen + Interessen In direkter, offener Form oder 88 74,6% in repräsentativer Form 92 78,0% Mittels Personen/ Institutionen oder mittels (empirischer) Daten Prof. Dr. Reinhard Liebig Analyse Jugendhilfeplanung, S. 21 Partizipation (Basis: 118 Jugendämter) Unmittelbare Beteiligung junger Menschen und Ausschl. unmittelbare Beteiligung junger Menschen Ausschl. vermittelte Berücksichtigung von Lebenslagen + Interessen vermittelte Berücksichtigung von Lebenslagen + Interessen 87 (73,7%) 01 (00,8%) 05 (04,2%) Prof. Dr. Reinhard Liebig Analyse Jugendhilfeplanung, S
12 Anteil der Jugendämter mit Beteiligungsaktivitäten (nach JA Typen) JA Typ Anteil Anteil der Jugendämter mit unmittelbarer Beteiligung junger Menschen (in %) Anteil der JÄ mit vermittelter Berücksichtigung v. Lebenslagen/Interessen (in %) Kreisfreie Stadt 81,3 87,5 Landkreis 78,9 84,2 Kreisangehöriges JA mit weniger als Einwoh. Kreisangehöriges JA mit mehr als Einwohner_innen 68,9 70,5 81,8 86,4 Einheit: NRW Jugendämter Prof. Dr. Reinhard Liebig Analyse Jugendhilfeplanung, S. 23 Anzahl der Darstellung von unmittelbare Partizipationsformen (absolut; % Verteilung der Fälle) Art Dauer Dauerhaft, regelmäßig Projekthaft Direkte, offene Formen 17 (12%) 65 (47%) Repräsentative Formen 45 (32%) 12 (9 %) Einheit: JA Berichte Prof. Dr. Reinhard Liebig Analyse Jugendhilfeplanung, S
13 Der Bezugsraum der genutzten Daten Fälle % Verteilung* Empirische Daten mit lokalem Bezug 57 90,5 Empirische Daten mit über lokalem Bezug 17 27,0 Empirische Daten mit lokalem + überlokalem Bezug 11 17,5 Einheit: JA Berichte; Frage: Welche Daten finden als Grundlage für die Planungsprozesse der Evaluation, der Bedarfsermittlung oder der Neu und Weiterentwicklung Berücksichtigung? * Auf der Basis von insgesamt 63 Berichten, die sich explizit auf Daten von Untersuchungen/statistischen Erhebungen beziehen. Prof. Dr. Reinhard Liebig Analyse Jugendhilfeplanung, S. 25 Vorgehensweise bei den genutzten Daten mit lokalem Bezug Fälle % Verteilung* Vom Jugendamt realisiert 33 57,9 Auftragsforschung (des Jugendamts) 14 24,6 Andere Datenquellen 12 21,1 Ist nicht zu erkennen 10 17,5 Einheit: JA Berichte; Frage: Wenn Daten mit lokalem Bezug genutzt wurden: Welche Art von Empirie wurde realisiert? * Auf der Basis von insgesamt 57 Berichten, die sich explizit auf Daten von Untersuchungen/statistischen Erhebungen zum lokalen Umfeld beziehen. Prof. Dr. Reinhard Liebig Analyse Jugendhilfeplanung, S
14 Prof. Dr. Reinhard Liebig Analyse Jugendhilfeplanung, S. 27 Der blinde Fleck in der Jugendhilfeplanung?! o Fast ¾ der Jugendämter in NRW realisieren Elemente einer auf den Dialog mit jungen Menschen ausgerichteten Planungspraxis. o In diesen Fällen scheint eine grundsätzliche Haltung vorhanden zu sein, bei der JHP die Adressaten bzw. deren Wünsche und Interessen in mehreren Formen einzubeziehen. o Vermutung: Kleinere Jugendämter haben hinsichtlich der Beteiligung von jungen Menschen an Planungsprozessen Nachholbedarf. o Die Dokumentation der Beteiligungsprozesse ist unzureichend; Ziele, wichtige Umsetzungsschritte und vor allem planerische Folgen der Maßnahmen bleiben unsichtbar. Prof. Dr. Reinhard Liebig Analyse Jugendhilfeplanung, S
15 Prof. Dr. Reinhard Liebig Fachbereich: Sozial und Kulturwissenschaften Lehrgebiete: Mail: Verwaltung + Organisationswissenschaft (BA) Propädeutik (BA) Sozialmanagement (MA) reinhard.liebig@hs duesseldorf.de Telefon: 0211 / Adresse: Münsterstraße 156; Raum 2.042; Düsseldorf Prof. Dr. Reinhard Liebig Analyse Jugendhilfeplanung, S. 29 Prof. Dr. Reinhard Liebig Analyse Jugendhilfeplanung, S
16 Bezugsoptionen der Studie Die Berücksichtigung. : dortmund.de/... Projekt Lebenslagen Jugendlicher und junger Erwachsener kult.hs duesseldorf.de/personen/liebig/... Personenseite Liebig Prof. Dr. Reinhard Liebig Analyse Jugendhilfeplanung, S
Jugendhilfeplanung nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) Andreas Hopmann Landesjugendamt Rheinland 2005
Jugendhilfeplanung nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) Planung Gabler Wirtschaftslexikon: Planung als Produktion vereinfachter Modelle zukünftiger realer Systeme. Pläne sollen eine Verpflichtung
MehrDas Jugendamt. besteht von Vorläufern abgesehen seit der Weimarer Republik (RJWG 1922)
Das Jugendamt besteht von Vorläufern abgesehen seit der Weimarer Republik (RJWG 1922) ist eine Behörde der Kommunalverwaltungen der kreisfreien Städte und Landkreise erfüllt seine Aufgaben als öffentlicher
MehrDas neue Jugendfördergesetz NRW 3. AG-KJHG NRW. Wer, wie, was wieso, weshalb, warum!!!
Das neue 3. AG-KJHG NRW Wer, wie, was wieso, weshalb, warum!!! Wer, wie, was? Wer: Zielgruppe des Gesetzes Wie: Orientierungen, Paradigmen Was: Handlungsfelder Anforderungen an Kommunen Lokale Verfahren
MehrBremer Erklärung zur Bedeutung von Kinder- und Jugendarbeit
1 Bremer Erklärung zur Bedeutung von Kinder- und Jugendarbeit Am 16. September 2009 fand zum Thema Kinder- und Jugendarbeit in Zeiten gesellschaftlicher Spaltung an der Hochschule Bremen der 1. Bremer
MehrWer Wirkungen erzielen will, muss sie planen. Erkenntnisse aus dem Projekt INTERNATIONALE JUGENDARBEIT IM PLAN
Wer Wirkungen erzielen will, muss sie planen Erkenntnisse aus dem Projekt INTERNATIONALE JUGENDARBEIT IM PLAN Wer plant, bleibt! Jugendhilfeplanung erhebt Bedarfe, plant Maßnahmen und berichtet über Wirkungen;
MehrJugendarbeit und Jugendsozialarbeit Zuständigkeiten, Kooperationen und Abgrenzungen zwischen kreisangehörigen Gemeinden und Landkreisen
Referat Kommunale Jugendarbeit Winfried Pletzer Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit Zuständigkeiten, Kooperationen und Abgrenzungen zwischen kreisangehörigen Gemeinden und Landkreisen 1. Aufgaben der Jugendarbeit
Mehr1. Zielsetzung und Aufgaben von Arbeitsgemeinschaften. 78 SGB VIII formuliert die Zielsetzung für Arbeitsgemeinschaften:
1 von 5 Grundsatzpapier Arbeitsgemeinschaften nach 78 SGB VIII sowie Darstellung weiterer übergreifend arbeitender Arbeitskreise, Steuerungsgruppen etc. gem. Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 30.8.2016
MehrRichtlinien für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe durch den Landkreis Prignitz
Richtlinien für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe durch den Landkreis Prignitz (Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 07.07.2014) des Landkreises Prignitz Geschäftsbereich
MehrPflegekinder mit Migrationshintergrund
Pflegekinder mit Forum 2 Input im Rahmen der Fachtagung Weiterdenken Weiterentwickeln Weitergehen. Hilfen zur Erziehung im Dialog 7. Juni 2016 in Gelsenkirchen, Sandra Fendrich, AKJStat Die Arbeitsstelle
MehrJugendhilfeplanung und Demografische Entwicklung
Jugendhilfeplanung und Demografische Entwicklung Jahrestagung für Mitglieder von Jugendhilfeausschüssen 5.09.2007 Planung und Steuerung der Jugendhilfe Steuerung Planung Controlling/ Berichtswesen Jugendhilfeplanung
MehrJunge Kinder in Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe
Junge Kinder in Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe Eine Studie des Forschungsverbundes TU Dortmund/DJI gefördert durch die Landesjugendämter Rheinland und Westfalen Lippe Junge Kinder in Einrichtungen
MehrDialog eigenständige Jugendpolitik RLP
JES! Jung. Eigenständig. Stark. Dialog eigenständige Jugendpolitik RLP auf dem Weg zu einem Bündnis für und mit der Jugend STRUKTUR DES VORTRAGS 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Trägerstruktur / Kooperationspartner/-innen
MehrPartizipation, gesellschaftliche Teilhabe und freiwilliges Engagement Jugendlicher und junger Erwachsener
Partizipation, gesellschaftliche Teilhabe und freiwilliges Engagement Jugendlicher und junger Erwachsener 1. aejund ESG Forum Wissenschaft und Praxis 2012 in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut
MehrAndreas Hopmann Landestagung der hessischen Jugendarbeit 15.04.2008 Gersfeld. Andreas Hopmann, www.hopmanns.de, 15.04.
Möglichkeiten und Grenzen von Planung bei der Gestaltung kommunaler Bildungslandschaften Andreas Hopmann Landestagung der hessischen Jugendarbeit 15.04.2008 Gersfeld Überblick Begriffe: Planung, Bildung,
MehrKinder- und Jugendhilfe
Grundlagentexte Pädagogik Kinder- und Jugendhilfe Einführung in Geschichte und Handlungsfelder, Organisationsformen und gesellschaftliche Problemlagen von Erwin Jordan, Stephan Maykus, Eva Christina Stuckstätte
MehrSatzung des Jugendamtes des Landkreises Meißen
Satzung des Jugendamtes des Landkreises Meißen Der Kreistag des Landkreises Meißen hat am 28. August 2008 auf Grundlage der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993 (SächsGVBl.
MehrQualitätsentwicklung durch fachliches Controlling und Personalbemessung. Vortrag beim 1. NRW Beistandschaftstag 23. Juni 2015
Qualitätsentwicklung durch fachliches Controlling und Personalbemessung Vortrag beim 1. NRW Beistandschaftstag 23. Juni 2015 79 SGB VIII: Gesamtverantwortung, Grundausstattung (1) Die Träger der öffentlichen
MehrGute Jugendhilfeplanung als Steuerungsinstrument in der kommunalen Kinder- und Jugendpolitik: ein Steuerungsinstrument auch für Qualitätsentwicklung?
Gute Jugendhilfeplanung als Steuerungsinstrument in der kommunalen Kinder- und Jugendpolitik: ein Steuerungsinstrument auch für Qualitätsentwicklung? (Fachtagung Kreis Borken 15.09.2014) Prof. Dr. Joachim
MehrErzieherische Förderung an Ganztagsschulen Ressourcen erkennen und nachhaltig nutzen
Erzieherische Förderung an Ganztagsschulen Ressourcen erkennen und nachhaltig nutzen Forum 5 Input im Rahmen der Fachtagung Weiterdenken Weiterentwickeln Weitergehen. Hilfen zur Erziehung im Dialog 7.
MehrWie geht's der Kinder- und Jugendhilfe?
Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfeforschung Wie geht's der Kinder- und Jugendhilfe? Empirische Befunde und Analysen Bearbeitet von Tina Gadow, Christian Peucker, Liane Pluto, Eric Santen, Mike Seckinger
MehrSoziale Arbeit in der Schule Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe
Soziale Arbeit in der Schule Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe Positionspapier beschlossen auf der 116. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter vom 14. bis 16. Mai 2014 in Mainz
MehrDie Statistik der öffentlich geförderten Angebote der Kinder- und Jugendarbeit
Die Statistik der öffentlich geförderten Angebote der Kinder- und Jugendarbeit Das Instrument im Praxistest Ergänzung zur Musterpräsentation der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik Die Arbeitsstelle
MehrStruktur des Jugendamtes
Struktur des Jugendamtes Die Aufgaben des Jugendamtes werden durch den Jugendhilfeausschuss und durch die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen. ( 70 Abs. 1 SGB VIII ) Der Jugendhilfeausschuss ist Teil
MehrBeschreibung der Produktgruppe
Ausschuss JHA Beschreibung der Produktgruppe Die Produktgruppe ist organisatorisch im Ressort 4 angesiedelt und dem Dienst 51 - Jugend - zugeordnet. Produktbereich 36 Kinder-, Jugendund Familienhilfe Produktgruppe
MehrOrientierungshilfe zur Vorgehensweise bei der Etablierung neuer Projekte 1
Orientierungshilfe zur Vorgehensweise bei der Etablierung neuer Projekte 1 I. Träger plant ein neues Projekt; mit 100 % Eigenmittel Ohne Stiftungsgelder oder anderweitige Zuschussgeber, die eine Einbeziehung,
MehrForum 4. Jugendhilfe und Schule eine Win-Win Situation? Input 1 Erich Sass. Wissenschaftliche Fachtagung. Wissenschaftliche Fachtagung
Forum 4 Wissenschaftliche Begleitung des Projektes Bildung(s)gestalten Offene Kinder- und Jugendarbeit und Familienbildung gestalten Bildungslandschaften Input 1 Erich Sass Jugendhilfe und Schule eine
MehrWirkungsorientierung
Wirkungsorientierung Wie können wir gemeinsame Ziele festlegen und Wirkung erfassen? Input zu Kernfragen der Zusammenarbeit Prof. Dr. Reinhard Liebig Wirkungsorientierung, S. 1 Prof. Dr. Reinhard Liebig
MehrSatzung für das Amt für Jugend und Familie Jugendamt der Stadt Bielefeld
Satzung für das Amt für Jugend und Familie Jugendamt der Stadt Bielefeld vom 20.08.2010 unter Einarbeitung der 1. Änderungssatzung vom 07.03.2012, gültig ab 10.03.2012 Aufgrund der 7, 41 Abs. 1 Satz 2
MehrDie Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist in vielerlei rechtlichen Grundlagen eindeutig geregelt.
1 Beteiligungsrechte und möglichkeiten sowie Beschwerdemanagement für die Bewohner in den stationären Jugendhilfeeinrichtungen der JSW Jugend- und Sozialwerk Region Rostock gemeinnützige ggmbh Die Beteiligung
MehrAuswirkungen des SGB II auf Freie Träger
Auswirkungen des SGB II auf Freie Träger Fachtagung JugendhilfeplanerInnen und ASD-MitarbeiterInnen im Landschaftsverband Westfalen-Lippe am 9. November 2004 In Dortmund Inhalt Blick auf die Veränderungen
MehrSatzung für das Jugendamt des Landkreises Mansfeld-Südharz
Auf der Grundlage der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Mansfeld-Südharz - 69 71 des VIII Buches Sozialgesetzbuch vom 26. Juni 1990 (Kinder- und Jugendhilfegesetz) (BGBl. S. 1163), zuletzt geändert
MehrSchulbegleitung in Dortmund - SchubiDo - Präsentation Fachtagung Schulbegleitung Hannover,
Schulbegleitung in Dortmund - SchubiDo - Präsentation Fachtagung Schulbegleitung Hannover, 31.05.2016 Einführung Dortmund 597.000 Einwohner/innen 280,71 km² Die 160 Schulen der Stadt Dortmund im Schuljahr
MehrWarum ist Beteiligung wichtig?
Fachtagung Jugendbeteiligung im Kreis Siegen-Wittgenstein Warum ist Beteiligung wichtig? Prof. Dr. Thomas Coelen / Dipl. Soz. Pia Rother Siegener Zentrum für Sozialisations-, Biographie- und Lebenslaufforschung
MehrAufgaben der Jugendhilfe (Jugendarbeit) - Gesetze
Aufgaben der Jugendhilfe (Jugendarbeit) - Gesetze nach dem Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinderund Jugendhilfegesetz KJHG = SGB VIII), dem Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes
MehrEvaluation der Richtlinie Örtliche Jugendförderung
www.tmbjs.de Evaluation der Richtlinie Örtliche Jugendförderung aktuelle Situation Mittelverteilung nach dem Stand der Einwohnerzahlen der 10- bis unter 27-jährigen zum 31.12. 2008 Landesförderung bis
MehrVereinbarung. Sicherstellung des Schutzauftrages nach 72a SGB VIII
Vereinbarung Die Stadt Neuss -vertreten durch das Jugendamt der Stadt Neuss (nachfolgend Jugendamt genannt) Michaelstraße 50 41460 Neuss schließt mit dem
MehrFortschreibung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Neuss. Wissenschaftliche Begleitung
Fortschreibung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Neuss Wissenschaftliche Begleitung 11.06.2015 Prof. Dr. Ulrich Deinet, Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften Bundesweit stellen sich ähnliche
MehrLVR-Landesjugendamt Rheinland. Köln. 16 November 2011
LVR-Landesjugendamt Rheinland Köln 16 November 2011 1 Forum 3 Evaluation und Dokumentation des Umgangs mit den Vereinbarungen 2 Teil I Verfahrensstandards des Jugendamtes - Soziale Dienste im Umgang mit
MehrHandeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII) Verfahrensablauf für Jugendeinrichtungen 1
Handeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII) Verfahrensablauf für Jugendeinrichtungen 1 Ebene Handlungsschritt Hinweise Einrichtung/ Team 1. Beobachtung/Verdacht
MehrBeate Tenhaken, JA-Greven CASE MANAGEMENT. Prof. Dr. Peter Löcherbach, KFH-Mainz. Workshop Familie. Berlin, DGCC-Kongress, 10.
Beate Tenhaken, JA-Greven Prof. Dr. Peter Löcherbach, KFH-Mainz CASE MANAGEMENT Workshop Familie Berlin, DGCC-Kongress, 10. Juni Übersicht Vorstellungsrunde Input Frau Tenhaken: Beispiel JA-Greven Diskussion
MehrOmbudschaften. auch nützlich für. Jugendhilfeausschüsse & Jugendämter
Ombudschaften auch nützlich für Jugendhilfeausschüsse & Jugendämter Bernd Hemker 01.10.2014 Aktuelle Anfragen: Darf mein Taschengeld vom Wohngruppenleiter gekürzt werden, bloß weil ich Mist gebaut habe?
MehrF I S. Fach- und Familieninformationssystem Frühe Hilfen (FIS) Niedersachsen. Angebote Früher Hilfen transparent gestalten und weiterentwickeln
F I S Fach- und Familieninformationssystem (FIS) Niedersachsen Angebote r transparent gestalten und weiterentwickeln Martina Botzke & Marie Dröschel GEBIT Münster GmbH & Co. KG Agenda Bestandserhebung
Mehrfür Kinder nach S 8a SGB Vlll
Vereinbaru ng zur Umsetzung des Schutzauftrages für Kinder nach S 8a SGB Vlll zwischen dem Kreis Paderborn als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) und dem lnternat Gut Böddeken - Erziehungshilfe
MehrQualitätsdialog als wirksame Methode Orientierung für die Praxis Ziel der Veranstaltung
Qualitätsdialog als wirksame Methode Orientierung für die Praxis Ziel der Veranstaltung Dr. Stefan Witte Leiter der Arbeitsgruppe Qualitätsentwicklung zum Niedersächsischen Landesrahmenvertrag nach 78f
MehrFreie Träger der Jugendhilfe: Bildungspartner für Schulen nicht nur im Ganztag
Freie Träger der Jugendhilfe: Bildungspartner für Schulen nicht nur im Ganztag Bildungspartnerschaft Bil dung s part ner schaft, die: spezielle Form der Beziehung (dauerhafte Interaktion zwischen sozialen
MehrSatzung 0.12 für das Jugendamt der Stadt Essen vom 3. Mai 2005 zuletzt geändert durch Satzung vom 31. März 2015
Satzung 0.12 für das Jugendamt der Stadt Essen vom 3. Mai 2005 zuletzt geändert durch Satzung vom 31. März 2015 Der Oberbürgermeister Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation Aufgrund der 69 ff Sozialgesetzbuch
MehrWas kann die Offene Kinder- und Jugendarbeit in die Entwicklung lokaler Bildungslandschaften einbringen?
Prof. Dr. Ulrich Deinet, Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften Was kann die Offene Kinder- und Jugendarbeit in die Entwicklung lokaler Bildungslandschaften einbringen? 1 Offene Kinder- und Jugendarbeit
MehrBeteiligung und Beschwerde in der stationären Kinder- und Jugendhilfe Hinweise zu den gesetzlichen Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten
und Beschwerde in der stationären Kinder- und Jugendhilfe Hinweise zu den gesetzlichen Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten Der Gesetzgeber hat mit dem Bundeskinderschutzgesetz den Schutz und die
MehrIhr nennt uns die Zukunft, wir sind aber auch Gegenwart!
Ihr nennt uns die Zukunft, wir sind aber auch Gegenwart! Referat zur Mitwirkung und Beteiligung Jugendlicher in der Gemeinde Anlass: Treffen der Kommunalen Jugendbeauftragten 26. Januar 2011, Landkreis
MehrAdressat(inn)en mit Migrationshintergrund in der Kinder- und Jugendhilfe am Beispiel der Kindertagesbetreuung und den Hilfen zur Erziehung
Adressat(inn)en mit Migrationshintergrund in der Kinder- und Jugendhilfe am Beispiel der Kindertagesbetreuung und den Hilfen zur Erziehung Vortrag im Rahmen des Fachforums Vielfalt leben Vielfalt zeigen.
MehrAufbau des Jugendamtes auf örtlicher Ebene
Aufbau des Jugendamtes auf örtlicher Ebene Jugendamt Jugendhilfeausschuß (JHA) Der JHA befaßt sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit : der Beratung von Problemlagen junger Menschen
MehrVorwort Die Senatorische Behörde für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport, das Amt für Soziale Dienste sowie die Träger der freien Jugendhi
STADTTEILBEZOGENE JUGENDBETEILIGUNG -2016- Vorwort Die Senatorische Behörde für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport, das Amt für Soziale Dienste sowie die Träger der freien Jugendhilfe haben
MehrPARTIZIPATION VON KINDERN, JUGENDLICHEN UND FAMILIEN STÄRKEN FORUM 2 FRIEDHELM GÜTHOFF
PARTIZIPATION VON KINDERN, JUGENDLICHEN UND FAMILIEN STÄRKEN FORUM 2 FRIEDHELM GÜTHOFF DEUTSCHER KINDERSCHUTZBUND LV NRW BILDUNGSAKADEMIE BIS MEIN FOKUS Perspektiven auf das Thema Fazit PERSPEKTIVE Partizipation
MehrStellungnahme. Magdeburg, den
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Familienförderung des Landes Sachsen-Anhalt und zur Neuordnung der Förderung sozialer Beratungsangebote inkl. des KJHG LSA Der (KJR
Mehrfür die Mitglieder des JHA zur Förderung von Projekten nach 11 SGB VIII
J U G E N D A M T B E R L I N - M I T T E F A C H S T E U E R U N G J U G E N D - U N D F A M I L I E N F Ö R D E R U N G INFORMATIONSMATERIAL für die Mitglieder des JHA zur Förderung von Projekten nach
MehrJugendfeuerwehr trifft Schule
Jugendfeuerwehr trifft JFW-Seminar Northeim, 12. November 2011 Alle reden davon die Deutschen sterben aus wir haben zu wenig Kinder Deutschland ist zu alt wer zahlt mal meine Rente woher kommt der Nachwuchs?,
MehrAuf dem Weg zu einer jugendfreundlichen Kommune
Auf dem Weg zu einer jugendfreundlichen Kommune Nutzen und Handlungsbedarfe Fachforum auf dem 15. DJHT 05. Juni 2014 Berlin Dr. Christian Lüders lueders@dji.de Prämissen von Jugendpolitik Sämtliche Akteure,
MehrEinführung in das Thema Partizipation als Schlüssel zur Bildung Ebenen der Partizipation Praxisbeispiel Verfassungsgebende Versammlung Mitspracheraum
Herzlich Willkommen in der Diskussionsgruppe Braucht eine Kita eine Verfassung Kinderbeteiligung -Beteiligte Kinder? Impuls-Fachtag, 24. Juni 2010 Staatsinstitut für Frühpädagogik Was Sie erwartet Einführung
MehrJUGENDARBEIT IN RHEINLAND-PFALZ. Struktur, Aufbau und Gesetze
JUGENDARBEIT IN RHEINLAND-PFALZ Struktur, Aufbau und Gesetze Folie 1 LANDKREISE UND KREISFREIE STÄDTE 24 Landkreise 12 kreisfreie Städte 163 Verbandsgemeinden 36 verbandsfreie Gemeinden und Städte und
Mehrfür das Jugendamt der Stadt Lingen (Ems)
für das Jugendamt der Stadt Lingen (Ems) in der Fassung vom 26.01.2012 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Jugendamt 2 2 Mitglieder des Jugendhilfeausschusses 2 3 Beiräte 4 4 Aufgaben 4 5 Verwaltung des Jugendamtes
MehrForum 4; Impulsvortrag von Alisa Bach, Leiterin des Fachbereichs Jugend der Region Hannover
Das Jugendamt der Region Hannover ein strategisches Zentrum zur Gestaltung von Bedingungen des Aufwachsens junger Menschen? 1. Vision? Leitbild? Ziel? 2. Elemente eines Strategischen Zentrums Jugendhilfe
MehrBildungs- und Erziehungspartnerschaften. Eltern in Schule
nn?" Bildungs- und Erziehungspartnerschaften mit Eltern in Schule Karl-Heinz Kaup Koordinierungsstelle Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor Agenda Begriffsklärung Warum Elternarbeit? Rechtliche
MehrOmbudsstellen und Beschwerdeverfahren in der Kinder- und Jugendhilfe
Ombudsstellen und Beschwerdeverfahren in der Kinder- und Jugendhilfe Eine aktuelle Debatte Runde Tische - Kinder- und Jugendhilfe trägt Verantwortung für die Sicherung der Rechte junger Menschen auch in
MehrSatzung des Jugendamtes der Stadt Cottbus
Amtliche Bekanntmachung Satzung des Jugendamtes der Stadt Cottbus Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus hat in ihrer Tagung am 27.05.2015 auf der Grundlage der 69 ff. des Achten Buches - Sozialgesetzbuch
MehrLandesbericht zum 13. Kinder- und Jugendbericht
zum 13. Kinder- und Jugendbericht Mehr Chancen für f r Gesundes Aufwachsen Gesundheitsbezogene Prävention und Gesundheitsförderung in der Kinder- und Jugendhilfe TMSFG, Referat 31 13. Kinder- und Jugendbericht
MehrSatzung des Landkreises Cochem-Zell für das Kreisjugendamt vom , zuletzt geändert durch Satzung vom
Satzung des Landkreises Cochem-Zell für das Kreisjugendamt vom 01.09.1994, zuletzt geändert durch Satzung vom 19.11.2009 Ü b e r s i c h t 1 Errichtung des Jugendamtes 2 Aufgaben des Jugendamtes 3 Gliederung
MehrKind & Ko(mmune) Ein kommunales Modellprojekt zur Verbesserung der Entwicklungsund Bildungschancen für Kinder
Kind & Ko(mmune) Ein kommunales Modellprojekt zur Verbesserung der Entwicklungsund Bildungschancen für Kinder Kathrin Bock-Famulla - ohne netzwerk geht es nicht familienzentren im aufbau Fachtagung LVR
Mehrfür deren Auf- und Ausbau ein Rats- oder Kreistagsbeschluss besteht oder bis zum 31.12.2016 gefasst werden soll,
Fördergrundsätze des Landes Nordrhein-Westfalen für die Weiterleitung von Bundesmitteln an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach der Verwaltungsvereinbarung Bundesinitiative Netzwerke
MehrDer Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
216 Drittes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes - Kinder- und Jugendförderungsgesetz
MehrModellprojekt Inklusion in der Jugendförderung. gefördert vom
Modellprojekt Inklusion in der Jugendförderung gefördert vom Die Kinder- und Jugendhilfe > stellt die Mädchen und Jungen als Akteure ihrer je eigenen Bildungsprozesse ins Zentrum. > setzt in hohem Maße
MehrZIEL (gem. 80 SGB VIII)
ZIEL (gem. 80 SGB VIII) Rechtzeitige und ausreichende Bereitstellung der erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen zur Erfüllung der Jugendhilfeaufgaben gem. SGB VIII unter
MehrStaatliche Förderung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten
Staatliche Förderung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten München, 19. Juni 2013 und Nürnberg, 20. Juni 2013 Familienbildung als Aufgabe der Kinder-
MehrBeschlossen: Bekannt gemacht: in Kraft getreten:
S A T Z U N G für das Jugendamt der Stadt Sankt Augustin Beschlossen: 03.11.1993 Bekannt gemacht: 15.11.1993 in Kraft getreten: 16.11.1993 Geändert durch die 1. Satzung zur Änderung der Satzung für das
MehrImpuls Forum 4: Partnerschaften für Gesundheit im Quartier aus Sicht des ÖGD Ulrike Horacek, Gesundheitsamt Kreis Recklinghausen
Impuls Forum 4: Partnerschaften für Gesundheit im Quartier aus Sicht des ÖGD 19.2.2015 Ulrike Horacek, Gesundheitsamt Kreis Recklinghausen 1 Public Health - Rolle des ÖGD: Politik ist Medizin im Großen
MehrAlkoholmissbrauch im Jugendalter - Strategien zur Prävention und Intervention in Städten und Gemeinden -
Strategien kommunaler Alkoholprävention in Niedersachsen Alkoholmissbrauch im Jugendalter - Strategien zur Prävention und Intervention in Städten und Gemeinden - Hans-Jürgen Hallmann g!nko - Landeskoordinierungsstelle
MehrBundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen
Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen in NRW - Fördervoraussetzungen gefördert vom: Ziele der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012-2015 Stärkung der
MehrMonitor Hilfen zur Erziehung. im bundesweiten Vergleich. Gliederung
Monitor Hilfen zur Erziehung wie ist die Situation Niedersachsens im bundesweiten Vergleich Dr. Jens Pothmann Hannover, 25. Februar 213 im Rahmen der Fachtagung zur Vorstellung des zweiten Basisberichts
MehrReform SGB VIII: Rück- oder Weiterentwicklung?
Reform SGB VIII: Rück- oder Weiterentwicklung? - Auswirkungen auf ambulante Erziehungshilfen - Workshop 6 Claudia Zampolin, Martin Apitzsch (Diakonisches Werk Hamburg) Tagung AGFW/HAW 24.11.2014 Reform
MehrFachtagung: Schulsozialarbeit als eigenständiges Handlungsfeld zwischen Jugendhilfe und Schule vom 30.1.-1.2. 2012
Schulsozialarbeit in der Bildungslandschaft Fachtagung: Schulsozialarbeit als eigenständiges Handlungsfeld zwischen Jugendhilfe und Schule vom 30.1.-1.2. 2012 Schulsozialarbeit in der Bildungslandschaft
MehrCase Management in der Jugendhilfe
Peter Löcherbach, Hugo Mennemann, Thomas Hermsen (Hrsg.) Case Management in der Jugendhilfe Mit 34 Abbildungen und 7 Tabellen Ernst Reinhardt Verlag München Basel Prof. Dr. Peter Löcherbach, Dipl.-Päd.,
MehrSchule und Kita als Orte für erzieherische Hilfen
HzE trifft Regeleinrichtungen i Schule und Kita als Orte für erzieherische Hilfen Forum 3 Input im Rahmen der Fachtagung Hilfen zur Erziehung Karussellfahrt zwischen Kindeswohlgefährdung, Kompetenzentwicklung
MehrBeratungs- und Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe Brandenburg e.v. BOJE e.v.
Beratungs- und Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe BOJE e.v. Herzlich Willkommen zum Workshop AG 6 Recht auf Hilfe zur Erziehung Nicht immer sind sich alle einig, was dann? Gegründet 2012 in Potsdam Gründungsmitglieder:
MehrBeteiligung von Kindern und Jugendlichen an demokratischen Alltagsprozessen. Bautzen,
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an demokratischen Alltagsprozessen Bautzen, 23.06.2010 Gliederung des Fachinputs 1. Beteiligung von Anfang an 2. Beteiligung und Schule 3. Jugendbeteiligung im
MehrNachhaltigkeitsprozesse in Kommunen steuern: Die Bedeutung der Bürgerbeteiligung
Nachhaltigkeitsprozesse in Kommunen steuern: Die Bedeutung der Bürgerbeteiligung 2. Jahrestagung Kommunale Initiative Nachhaltigkeit Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Schwäbisch Gmünd
MehrENTWICKLUNGSLINIEN DER OFFENEN KINDER- UND JUGENDARBEIT
LVR-Landesjugendamt Rheinland LWL-Landesjugendamt Westfalen ENTWICKLUNGSLINIEN DER OFFENEN KINDER- UND JUGENDARBEIT Befunde der 4. Strukturdatenerhebung zum Berichtsjahr 2008 für Nordrhein-Westfalen Die
MehrDüsseldorfer Beratungsstellen nach 28, SGB VIII. Düsseldorfer Erziehungsberatungsstellen nach 28 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz)
Düsseldorfer Beratungsstellen nach 28, SGB VIII Düsseldorfer Erziehungsberatungsstellen nach 28 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) Grundlagen für Familien- und Erziehungsberatung in Düsseldorf: Anerkennung
MehrSatzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel
Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel Auf Grund des 6 Absatz 1 der Landkreisordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LKO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz
MehrKinderrechte und Beteiligung in der Jugendhilfe
Kinderrechte und Beteiligung in der Jugendhilfe Grundlagen, aktuelle Fachdiskussion und Anforderungen des KVJS-Landesjugendamtes 1 Grundlagen u.a.: 1. Gesetzliche Vorgaben (Grundgesetz, UN- Kinderrechtskonvention,
MehrPflichten, Rechte und Grenzen der Heimaufsicht. Pflichten, Rechte und Grenzen der Heimaufsicht. Inhalt: 1.
Inhalt: 1. Begriffsklärung 2. Woraus leiten sich die Pflichten und Rechte ab? 3. Rechtliche Grundlagen 4. Rechte und Pflichten 6. Chancen 7. Kurzes Fazit 1. Begriffsklärung Der Begriff Heimaufsicht wird
MehrKVJS Forschungsvorhaben: Inklusion in Kita und Schule Beitrag der Eingliederungshilfe
KVJS Forschungsvorhaben: Inklusion in Kita und Schule Beitrag der Eingliederungshilfe 9. Fachtag Autismus Kompetenznetz Bodensee-Oberschwaben 24. Januar 2015 Foto: ELFI Elterninitiative für Inklusion Gabriele
MehrRichtlinie für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß 75 SGB VIII im Landkreis Teltow-Fläming
Jugendamt Richtlinie für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß 75 SGB VIII im Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 2 Geltungsbereich... 3 3 Grundlagen... 3 4 Träger der freien Jugendhilfe...
MehrZusammenarbeit von Schulen und Institutionen der erzieherischen Hilfen (HzE)
Landschaftsverband Rheinland Dezernat Schulen und Jugend Landesjugendamt Zusammenarbeit von Schulen und Institutionen der erzieherischen Hilfen (HzE) Klaus Nörtershäuser (Wesel, 25. Oktober 2007: Hans
MehrBernhard Eibeck GEW Hauptvorstand. Vortrag
Bernhard Eibeck GEW Hauptvorstand Den Jahren des quantitativen Ausbaus müssen die Jahre der Qualität folgen. Argumente und Forderungen für ein Bundesqualitätsgesetz für Kindertageseinrichtungen Vortrag
MehrBeratungsstelle für Jugendberufshilfe
Beratungsstelle für Jugendberufshilfe 18.12.2014 Amt für Kinder, Jugend und Familie 1 Inhalt: 1. Gesetzlicher Rahmen 2. Zielgruppe 3. Arbeitsbereiche im Überblick 4. Schulbezogene Jugendsozialarbeit 5.
MehrSatzung. für das Jugendamt der Stadt Iserlohn
Satzung für das Jugendamt der Stadt Iserlohn Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 05. Oktober 2010 die nachstehende Satzung für das Jugendamt beschlossen. Diese Satzung beruht auf den 69 ff. des Kinder- und
MehrEntstehung und Verlauf des Forschungsprojekts...7
Inhaltsverzeichnis 1. Entstehung und Verlauf des Forschungsprojekts...7 2. Der Elternfragebogen... 10 2.1 Das methodische Vorgehen... 10 2.2 Die Ergebnisse des Elternfragebogens... 12 2.2.1 Trägerschaft
MehrSATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DES KREISES GROß-GERAU. (Amtsblatt Nr. 35/93, Südhessen-Woche Kreis Groß-Gerau Nr. 20/2001)
JgdAmtSatzg. - 34 - SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DES KREISES GROß-GERAU (Amtsblatt Nr. 35/93, Südhessen-Woche Kreis Groß-Gerau Nr. 20/2001) Aufgrund der 69 ff. des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - KJHG -
MehrSozialraumorientierte Sozialpolitik im Rahmen des Handlungskonzeptes Gegen Armut und soziale Ausgrenzung
orientierte Sozialpolitik im Rahmen des Handlungskonzeptes Gegen Armut und soziale Ausgrenzung Workshop Stadtteilbezogene Konzepte gegen Armut und soziale Ausgrenzung am 27. August 2014, RuhrCongress Bochum
MehrModellprojekt Hilfe zur Selbständigkeit gelingende Übergänge gestalten ( ) Konzept
LWL-Landesjugendamt Westfalen Jutta Möllers und Dr. Hildegard Pamme Modellprojekt Hilfe zur Selbständigkeit gelingende Übergänge gestalten (2016-2018) Konzept Eigene Darstellung 1. Ziele Zielsetzung dieses
Mehr