Hinweise zur Anfertigung der Bachelorarbeit
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- Damian Heinrich
- vor 6 Jahren
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1 Hinweise zur Anfertigung der Bachelorarbeit Fakultät Wirtschaft Studiengang BWL-Immobilienwirtschaft BWL-Finanzdienstleistungen BWL-Versicherung
2 2 Hinweise zur Anfertigung der Bachelorarbeit Stand: 08/2009 Inhalt 1. Formaler Rahmen 2. Thema 3. Gestaltung und Umfang 4. Zeitlicher Ablauf und Termine 5. Bearbeitung der Bachelorarbeit 6. Betreuung und Beurteilung der Bachelorarbeit 7. Beurteilungsbogen
3 3 1. Formaler Rahmen Die Bachelorarbeit zählt gemäß 5 Abs. 1 der Studien- und Prüfungsordnung für die Fakultät Wirtschaft zu den Prüfungsleistungen. 2. Thema Das Thema der Bachelorarbeit kann unabhängig vom Vertiefungsfach vom Studierenden gewählt und nach erfolgter Rücksprache mit der Ausbildungsstätte dem Studiengangsleiter vorgeschlagen werden. Die Genehmigung des Themas obliegt ausschließlich der Studiengangsleitung. 3. Gestaltung und Umfang Aufbau und formale Gestaltung der Bachelorarbeit müssen den herausgegebenen Zitierrichtlinien (Verbindliche Richtlinien und Hinweise für das Anfertigen von schriftlichen Arbeiten) entsprechen. Der Umfang der Bachelorarbeit soll in der Regel 60 bis 80 Seiten betragen. Abweichungen bedürfen der Zustimmung des wissenschaftlichen Betreuers; nicht genehmigte Abweichungen führen zu einem angemessenen Notenabschlag. Die Seitenzahl betrifft nur den Textteil der Arbeit. Nicht berücksichtigt werden Vorwort, Inhalts-, Abkürzungs-, Abbildungs-, Tabellen- und Quellenverzeichnisse sowie die Anlagen im Anhang. 4. Zeitlicher Ablauf und Termine (1) Der Studierende teilt bis zum vom Studiengangsleiter festgelegten Termin schriftlich einen Vorschlag für das Thema, den gewünschten Prüfer (wissenschaftlicher Betreuer/Gutachter) sowie den Betreuer der Bachelorarbeit in der Ausbildungsstätte mit. (2) Das endgültig formulierte Thema der Bachelorarbeit wird bis zum Ende der Theoriephase des 5. Studienhalbjahres an den Studierenden vergeben. Ebenso wird dem Studierenden der Prüfer mitgeteilt. (3) Der Studierende setzt sich mit dem Prüfer zu einer ersten Besprechung in Verbindung. (4) Die Ausbildungsstätten sollen ihren Studierenden die für die Anfertigung der Bachelorarbeit erforderlichen Voraussetzungen gewähren, insbesondere soll ihnen Gelegenheit für die Beschaffung von Literatur und Besprechungen mit dem Prüfer gegeben werden. (5) Die Bachelorarbeit ist am ersten Tag des 6. Studienhalbjahres persönlich oder per Post (Datum des Poststempels) bei der DHBW Stuttgart in 2facher schriftlicher Ausfertigung (1x gebunden, 1x in Ringform) sowie in elektronischer Form (beispielsweise CD-Rom, DHBW-Intranet) als Textdatei (z.b. MS-Word, nicht PDF) mit gegebenenfalls weiteren digitalen Anlagen abzugeben. (6) In begründeten Ausnahmefällen kann die Bearbeitungszeit um eine angemessene Frist verlängert werden. Dazu ist ein schriftlicher Antrag des Studierenden notwendig. Der Antrag ist (bei Vorliegen von betrieblichen Gründen) vom Betreuer der Ausbildungsstätte mit einer Stellungnahme zu versehen und vom Studierenden vor Ablauf des regulären Abgabetermins bei der DHBW Stuttgart einzureichen. Bei Krankheit des Studierenden ist dem Verlängerungsantrag ein ärztliches Attest beizulegen.
4 4 5. Bearbeitung der Bachelorarbeit Aufgabe des Studierenden ist (1) die zur Bearbeitung des Themas notwendige fachpraktische und wissenschaftliche Literatur selbst zu suchen und zu sichten; (2) Fakten und Probleme der Praxis, die zum Thema relevant sind, zusammenzustellen; (3) die praxisbezogene Problemstellung anhand der Literatur und der Gegebenheiten der Praxis genau herauszuarbeiten und (4) daraus konkrete, in der Praxis potentiell anwendbare Lösungen, Alternativvorschläge, Gutachten oder ähnliches herauszuarbeiten, wobei (5) Methoden aus der Literatur und aus der praktischen Erfahrung der Ausbildungsstätte verarbeitet werden sollen; (6) die Darstellung der Ergebnisse der Bachelorarbeit in einer klaren und systematischen Gliederung; (7) die Beachtung der Verbindlichen Richtlinien für das Anfertigen von schriftlichen Arbeiten (Zitierrichtlinien) bezüglich Aufbau und Gestaltung der Bachelorarbeit; (8) die fristgemäße Abgabe der Bachelorarbeit bei der DHBW Stuttgart. 6. Betreuung und Beurteilung der Bachelorarbeit (1) Der Prüfer berät den Studierenden über das Vorgehen und die Arbeitsweise bei der Anfertigung der Bachelorarbeit. (2) In der Regel führt der Prüfer in der Anfangsphase ein Gespräch mit dem Studierenden anhand der vorzulegenden Gliederung und verfolgt den Fortgang der Bachelorarbeit. Eine Vorkorrektur der Rohfassung der Bachelorarbeit erfolgt nicht. (3) Der Prüfer korrigiert und beurteilt die Bachelorarbeit. Soweit betriebsspezifische Gegebenheiten zu beurteilen sind, kann der Prüfer eine Stellungnahme der Ausbildungsstätte einholen. (4) Entscheidend für die Beurteilung der Bachelorarbeit ist, dass der Studierende die relevanten Probleme erkennt sowie einen eigenen Beitrag leistet; dieser soll insbesondere durch eine systematische Problemstrukturierung, methodisches Vorgehen bei der Problemlösung und das Herausarbeiten praktischer Lösungsvorschläge erbracht werden. Bei der Beurteilung der Bachelorarbeit sollen dabei die im Beurteilungsbogen (siehe Kapitel 7) genannten Kriterien zugrunde gelegt werden. (5) Die Note der Bachelorarbeit wird dem Studierenden von der DHBW Stuttgart mitgeteilt. Der Prüfer darf die Note der Bachelorarbeit dem Studierenden nicht bekannt geben. (6) Sollte der Abgabetermin nicht eingehalten werden, wird die Bachelorarbeit mit nicht bestanden (5,0) bewertet.
5 5 7. Beurteilungsbogen* I. Konzeption der Arbeit 1. Themenkomplexität sehr hoch sehr gering 2. Problemformulierung/ Zielsetzung völlig einsichtig/ sehr zweckmäßig völlig unklar/ unzweckmäßig 3. Aufbau/Gewichtung sauber strukturiert/ völlig ausgewogen ohne Struktur/ völlig unausgewogen 4. Eigenständige Konzeption klar erkennbar nicht erkennbar II. Inhalte 1. Klärung der Grundbegriffe völlig eindeutig stark missinterpretierbar 2. Themenbezug stets vorhanden völlig verfehlt 3. Logik der Ausführungen durchgehend logisch/ Roter Faden stets vorhanden 4. Qualität der Ausführungen sehr anspruchsvoll und sachlich absolut richtig 5. Eigene, kritische Gedanken in hohem Maße vorhanden III. Literatur/Quellenmaterial/Form der Darstellung starke logische Brüche/ Roter Faden geht völlig verloren sehr oberflächlich und stark fehlerbehaftet überhaupt nicht vorhanden 1. Qualität und Quantität der zitierten Literatur äußerst anspruchsvoll und außergewöhnlich umfangreich völlig unzureichend 2. Zitierweise/Quellenangabe absolut einwandfrei und vollständig stark mängelbehaftet und lückenhaft 3. Äußerer Eindruck/Sprache/ Rechtschreibung äußerst sorgfältig keine Sorgfalt erkennbar * Die Gewichtung der einzelnen Kriterien obliegt dem jeweiligen Gutachter.
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