Flurbereinigungsverfahren Tiefengruben

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2 Gliederung 1. Einleitung 2. Ziele des Flurbereinigungsverfahrens 3. Ablauf eines Flurbereinigungsverfahren 4. Kosten 5. Rechtsbehelfe in der Flurbereinigung

3 Flurbereinigungsgesetz kennt verschiedene Verfahrensarten: 1 Regelflurbereinigung 86 Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren 87 Unternehmensflurbereinigung 91 Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren 103 Freiwilliger Landtausch Hier: Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach 86 FlurbG

4 Aufklärungsversammlung 5 FlurbG: Vor Anordnung der Flurbereinigung sind die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer in geeigneter Weise eingehend über das geplante Flurbereinigungsverfahren, einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten, aufzuklären.

5 Vereinfachtes Verfahren nach 86 FlurbG Die Einleitung kann erfolgen um z.b.: Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung, Maßnahmen des Naturschutzes und Maßnahmen zur Entwicklung von Gewässern zu ermöglichen sowie um Nachteile zu beseitigen, die durch die Änderung oder Beseitigung von Infrastrukturanlagen entstanden sind um Landnutzungskonflikte aufzulösen und um die erforderlich gewordene Neuordnung des Grundbesitzes durchzuführen.

6 Einleitung des Verfahrens der Speicher Tiefengruben/Bad Berka wurde 1988 als landwirtschaftlicher Brauchwasserspeicher gebaut ; wurde aber nie so genutzt, es erfolgte der Bau auf privatem Eigentum, z. Zt. wird er fischereirechtlich genutzt (Fischereirecht bis 2020 verpachtet), aus der mangelnden Regelung resultieren Landnutzungskonflikte und Konflikte zwischen beteiligten Interessengruppen, Gefahr bei der Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgabe des Hochwasserschutzes dient dem Hochwasserschutz der Stadt Bad Berka Erläuterungstermine mit dem Hauptbewirtschafter und den Gemeinden Anhörung der Träger öffentlicher Belange (TöB)

7 Ziele Bodenordnung: Auflösung von Landnutzungskonflikten Erschließung der Grundstücke (rechtlich) Zusammenlegung von Grundeigentum nach Lage, Form und Größe Ländliches Wegenetz: Ausbau von Wegen unter Berücksichtigung der Interessen der Bewirtschafter und z.b. des Naturschutzes Wasserwirtschaft: Erhaltung des Speichers für den Hochwasserschutz Erhaltung naturnaher Bäche und Gräben Geplante Maßnahme 100 Geplante Maßnahmen 101 und 601

8 Ziele Naturschutz und Landespflege: Schutz ökologischer wertvoller Flächen Vernetzung von Lebensräumen Freizeit/Tourismus: Erhaltung/Verbesserung Erholungsfunktion von Natur und Landschaft Erhaltung der Angelfischerei Sonstiges: Wahrung der Betriebssicherheit von Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen

9 Aufklärungsversammlung 11/2016 Flurbereinigungsbeschluss 12/2016 Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 2017 Neugestaltungsplanung Neugestaltungsgrundsätze Wege- und Gewässerplan Bodenordnung Ermittlung der Beteiligten Wertermittlung ab 2017 Planwunsch Flurbereinigungsplan Ausführungsanordnung Ziel 2026 Berichtigung der öffentlichen Bücher? Schlussfeststellung

10 Flurbereinigungsbeschluss ( 4 FlurbG) Die Flurbereinigungsbehörde ordnet das Flurbereinigungsverfahren an und stellt das Flurbereinigungsgebiet fest. Dazu muss: das Erfordernis bestehen und das objektive Interesse der Beteiligten vorhanden sein

11 Beteiligte am Flurbereinigungsverfahren ( 10 FlurbG ) Teilnehmer nach 10 FlurbG - Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke - Eigentümern gleichstehende Erbbauberechtigte - Eigentümer von selbständigem Gebäude- und Anlageneigentum Nebenbeteiligte nach 10 Nr. 2 und 88 Nr. 2 FlurbG - Gemeinden und Gemeindeverbände im Flurbereinigungsgebiet - andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche Anlagen erhalten oder deren Grenzen geändert werden - Wasser- und Bodenverbände - Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken (z.b. Banken, Versorgungsunternehmen)

12 Verfahren umfasst Teile der Gemarkungen: Tiefengruben und Bad Berka Größe: ca. 99 ha Eigentumsverhältnisse: 52 Grundbücher Flurstücke: 138 Abgrenzung: - Zweck des Verfahrens - vermessungstechnische Gesichtspunkte: Örtliche Übereinstimmung mit Kataster und Topografie Minimierung der Kosten für die vermessungstechnische Herstellung der Verfahrensgrenze

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14 Die Teilnehmergemeinschaft (TG) - die TG entsteht mit dem Flurbereinigungsbeschluss Körperschaft des öffentlichen Rechts untersteht der Aufsicht der Flurbereinigungsbehörde - Teilnehmergemeinschaft besteht aus den Beteiligten n. 10 Abs. 1 FlurbG - die TG erlischt mit der Schlussfeststellung

15 Aufgaben: Flurbereinigungsverfahren Tiefengruben Die Teilnehmergemeinschaft (TG) Wahrnehmung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Teilnehmer Herstellung und Unterhaltung gemeinschaftlicher Anlagen Leistung /Forderung der im Verfahren entstehenden Zahlungen Organe der Teilnehmergemeinschaft: Versammlung der Teilnehmer der Vorstand der Vorsitzende Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung (VLF) Zusammenschluss der bisher bestehenden TG

16 Aufklärungsversammlung 11/2016 Flurbereinigungsbeschluss 12/2016 Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 2017 Neugestaltungsplanung Neugestaltungsgrundsätze Wege- und Gewässerplan Bodenordnung Ermittlung der Beteiligten Wertermittlung ab 2017 Planwunsch Flurbereinigungsplan Ausführungsanordnung Ziel 2026 Berichtigung der öffentlichen Bücher? Schlussfeststellung

17 Wahl des Vorstandes durch die Teilnehmerversammlung (öffentliche Bekanntmachung der Einladung) Vorteil: Vorstand muss nicht ausschließlich aus TG-Mitgliedern bestehen (jeder kann gewählt werden) der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft er ist der Ansprechpartner der Behörde Mitwirkung des Vorstandes: - Wertermittlung - Grundsätze der Neugestaltung

18 Aufklärungsversammlung 11/2016 Flurbereinigungsbeschluss 12/2016 Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 2017 Neugestaltungsplanung Neugestaltungsgrundsätze Wege- und Gewässerplan Bodenordnung Ermittlung der Beteiligten Wertermittlung ab 2017 Planwunsch Flurbereinigungsplan Ausführungsanordnung Ziel 2026 Berichtigung der öffentlichen Bücher? Schlussfeststellung

19 Ermittlung der Beteiligten Teilnehmer Eigentümer Erbbauberechtigte Nebenbeteiligte Gemeinde Inhaber von Rechten (aus 2. und 3. Abteilung des Grundbuches) Die Eintragungen im Grundbuch sind maßgebend ( 12 FlurbG). Unbekannte Rechte sind anzumelden ( 14 FlurbG).

20 Ermittlung der Beteiligten oft sehr zeitaufwändig, da Eintragungen im Grundbuch nicht auf dem aktuellsten Stand Ermittlung von Erben (Aufforderung zur Beibringung von Erbscheinen / Vertreterbestellungen), jedoch keine aktive Erbenermittlung Berichtigung der Grundbücher = Pflicht der Eigentümer Hinweis: 34 GNotKG: Grundbucheintragung innerhalb 2 Jahre nach Erbfall kostenlos (Nr Kostenverzeichnis)

21 Wertermittlung ( FlurbG) Flurbereinigungsverfahren = Tauschverfahren Ermittlung der Werte aller Einlagegrundstücke Wert ergibt sich aus der Größe des Grundstückes und der Qualität des Bodens Ziel: Berechnung des Abfindungsanspruches Es wird Wert gegen Wert, nicht Fläche gegen Fläche getauscht!! (Flächenabweichung sollte bei Wertgleichheit +/- 10% nicht überschreiten) - genauere Ausführungen in Teilnehmerversammlung zur Wertermittlung

22 Wertermittlung ( FlurbG) Wer: - Flurbereinigungsbehörde - amtliche landwirtschaftliche Sachverständige - Beteiligung des Vorstandes der TG Grundlage: Reichsbodenschätzung (Altschätzung) oder vorliegende Neuschätzung landwirt. Grundstücke: Nutzen, ohne Berücksichtigung Entfernung Ortslage, Wirtschaftshof Bauland: Verkehrswert Festlegung und Bekanntgabe der Ergebnisse der Wertermittlung

23 Aufklärungsversammlung 11/2016 Flurbereinigungsbeschluss 12/2016 Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 2017 Neugestaltungsplanung Neugestaltungsgrundsätze Wege- und Gewässerplan Bodenordnung Ermittlung der Beteiligten Wertermittlung ab 2017 Planwunsch Flurbereinigungsplan Ausführungsanordnung Ziel 2026 Berichtigung der öffentlichen Bücher? Schlussfeststellung

24 Neugestaltungsgrundsätze Das Flurbereinigungsgebiet ist unter Beachtung der Landschaftsstruktur neu zu gestalten: im gegeneinander abzuwägenden Interesse der Beteiligten, im Interesse der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung, die Feldmark ist so einzuteilen, dass nach Lage, Form und Größe zweckmäßige Grundstücke entstehen, die Neugestaltungsgrundsätze werden im Benehmen mit den zu beteiligenden Behörden und Organisationen aufgestellt.

25 Wege- und Gewässerplan Inhalt: Wer: - neue Wegenetz und die Art des Ausbaues - wasserwirtschaftliche Anlagen - Anlagen der Landschaftspflege - Anlagen der Erholung - Flurbereinigungsbehörde - Vorstand der TG Genehmigung des Planes durch die obere Flurbereinigungsbehörde Entscheidung über die Einwendungen der TöB s

26 Beispiele für Umsetzungen von Planungen in Flurbereinigungsverfahren Bau eines Regenrückhaltebecken Flutmulden Vogelbeobachtungsturm Weg vor Ausbau Weg nach Ausbau

27 Beispiele für Umsetzungen von Planungen in Flurbereinigungsverfahren Weg vor Ausbau Weg nach Ausbau in Asphalt Bau eines Regenrückhaltebeckens mit Ablaufgraben

28 Vorläufiges Maßnahmenkonzept Ausbau (Wege und Gräben) Weg 100: Ausbau auf einer Länge von ca. 240 m (mittlere bis hohe Beanspruchung); Wegeentwässerung über Seitenstreifen; Einmündung auf Kreisstraße in Asphalt Weg 101: Ausbau auf einer Länge von ca. 720 m; Teilstück von ca. 140 m in Asphalt; Reststück von ca. 580 m in Schotter; Wegeentwässerung über westlich liegenden Graben bzw. Seitengraben Gewässer 400: Der Steingraben wird zwischen Weg Nr. 101 und der Mündung in den Speicher profiliert; auf 70 m Grabenräumung

29 Vorläufiges Maßnahmenkonzept Ausbau (Bauwerke und Sonstiges) Bauwerk 500: Sanierung techn. Anlagen am Ein- und Auslauf bzw. am Grundablass; Maßnahmen des Wellenschlagschutzes mit Wasserbausteinen Bauwerk 501: Sanierung der Überlaufrinne, des Tosbeckens sowie der Dammfußdrainage Bauwerk 502: Erneuerung des Durchlasses am Weg Nr. 101 (DN 600) Sonstige Maßnahme 950: Anlage eines Rastplatzes mit Sitzgelegenheiten, Stellplätzen und Informationstafel am Anfang des Weges 101

30 Vorläufiges Maßnahmenkonzept Ausbau (Ausgleich/Ersatzmaßnahmen) Ausgleichsmaßnahme 600: Abriss des nicht mehr genutzten Pumpenhauses sowie Rückbau einer ca. 100 m² versiegelten Fläche = Ausgleich für Eingriff Maßnahme Weg Nr. 100 Ausgleichsmaßnahme 601: Erneuerung und Ergänzung einer vorhandenen Anpflanzung = Ausgleich für Eingriff Maßnahme Weg Nr. 101 und für die Maßnahme Nr. 950

31 Aufklärungsversammlung 11/2016 Flurbereinigungsbeschluss 12/2016 Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 2017 Neugestaltungsplanung Neugestaltungsgrundsätze Wege- und Gewässerplan Bodenordnung Ermittlung der Beteiligten Wertermittlung ab 2017 Planwunsch Flurbereinigungsplan Ausführungsanordnung Ziel 2026 Berichtigung der öffentlichen Bücher? Schlussfeststellung

32 Planwunsch ( 57 FlurbG) Planwunschtermin: Abfindungswünsche der Teilnehmer Grundsatz: Beim Planwunschtermin wird alles besprochen, aber nichts versprochen! Abwägung der Wünsche aller Teilnehmer (Puzzlespiel) Zuteilung der neuen Grundstücke

33 Aufklärungsversammlung 11/2016 Flurbereinigungsbeschluss 12/2016 Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 2017 Neugestaltungsplanung Neugestaltungsgrundsätze Wege- und Gewässerplan Bodenordnung Ermittlung der Beteiligten Wertermittlung ab 2017 Planwunsch Flurbereinigungsplan Ausführungsanordnung Ziel 2026 Berichtigung der öffentlichen Bücher? Schlussfeststellung

34 Flurbereinigungsplan ( 58 FlurbG) Zusammenfassung der Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens - basierend auf den Planwünschen der einzelnen Teilnehmer - bestehend aus: - Textteil - Kartenteil - Festsetzungen: - Verzeichnis alte und neue Grundstücke - Geldausgleiche - Entwurf wird in einem Termin mit den Teilnehmern erörtert - wird durch die obere Flurbereinigungsbehörde (TMIL) geprüft und genehmigt

35 Beispiel: Verfahren Dachwig Vor der Flurbereinigung Alter Bestand Beispiel: Verfahren Dachwig Nach der Flurbereinigung Neuer Bestand

36 Aufklärungsversammlung 11/2016 Flurbereinigungsbeschluss 12/2016 Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 2017 Neugestaltungsplanung Neugestaltungsgrundsätze Wege- und Gewässerplan Bodenordnung Ermittlung der Beteiligten Wertermittlung ab 2017 Planwunsch Flurbereinigungsplan Ausführungsanordnung Ziel 2026 Berichtigung der öffentlichen Bücher? Schlussfeststellung

37 Ausführungsanordnung ( 61 FlurbG) Voraussetzung: gegen den Flurbereinigungsplan liegen keine Widersprüche vor! Verfügt den Stichtag für den Eintritt des neuen Rechtszustandes für das gesamte Flurbereinigungsgebiet. Der im Flurbereinigungsplan vorgesehene neue Rechtszustand tritt an die Stelle des bisherigen. Folge: öffentlichen Bücher werden unrichtig (Berichtigung) Schlussfeststellung

38 Aufklärungsversammlung 11/2016 Flurbereinigungsbeschluss 12/2016 Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 2017 Neugestaltungsplanung Neugestaltungsgrundsätze Wege- und Gewässerplan Bodenordnung Ermittlung der Beteiligten Wertermittlung ab 2017 Planwunsch Flurbereinigungsplan Ausführungsanordnung Ziel 2026 Berichtigung der öffentlichen Bücher? Schlussfeststellung

39 Berichtigung der öffentlichen Bücher ( 79 FlurbG) Nach Eintritt des neuen Rechtszustandes sind die öffentlichen Bücher nach dem Flurbereinigungsplan zu berichtigen. Grundbuch Liegenschaftskataster. Nachweise des Flurbereinigungsplans ersetzen Grundbuch und Liegenschaftskataster bis zur Berichtigung.

40 Schlussfeststellung ( 149 FlurbG) Das Verfahren wird durch die Schlussfeststellung abgeschlossen, d. h.: die Beteiligten haben keine Ansprüche mehr, die Teilnehmergemeinschaft hat alle Aufgaben erfüllt (Teilnehmergemeinschaft erlischt), Schlussfeststellung (Verwaltungsakt).

41 Kosten 1. Verfahrenskosten Verfahrenskosten sind persönliche u. sächliche Kosten der Behörde Träger: Freistaat Thüringen 2. Ausführungskosten unter Ausführungskosten versteht man die zur Ausführung der Flurbereinigung erforderlichen Aufwendungen (z.b. Vermessung, WE, Ausbau) Träger: Teilnehmergemeinschaft Förderung der Teilnehmergemeinschaft bis zu 80% Übernahme des Eigenleistungsanteils durch die Stadt Bad Berka (Teilnehmerbeiträge nach 19 FlurbG)

42 Rechtsschutz der Teilnehmer Widerspruch gegen Verwaltungsakte (VA) Anordnung der Flurbereinigung Ergebnisse der Wertermittlung Flurbereinigungsplan Ausführungsanordnung Schlussfeststellung Generell gilt: Widersprüche gegen VA sind stets bei der Behörde einzulegen, die den VA erlassen hat. Kann dem Widerspruch nicht abgeholfen werden, entscheidet die Widerspruchsbehörde über die Einwendung durch einen Widerspruchsbescheid (VA).

43 Rechtsschutz der Teilnehmer Obere Flurbereinigungsbehörde Spruchstelle Flurbereinigungsbehörde Widerspruch gegen die Anordnung der Flurbereinigung Widerspruch gegen die Wertermittlung und den Flurbereinigungsplan Widerspruch gegen VA der Teilnehmergemeinschaft

44 Was bringt Ihnen das Verfahren? Beseitigung von Landnutzungskonflikten zwischen Eigentümern, Landwirtschaft und Hochwasser- und Naturschutz Sie erhalten neuvermessene Grundstücke, die erschlossen (Katasterweg / Dienstbarkeit) sind. Möglichkeit zersplitterten Grundbesitz zusammenzulegen, z.b. vorher 5 kleine Grundstücke, nachher ein oder zwei große Grundstücke. Die Eintragungen im Liegenschaftskataster werden auf den neuesten Stand gebracht. Hilfestellung durch Behörde bzgl. Eintragungen im Grundbuch.

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46 Ansprechpartner zu Fragen der Flurbereinigung: Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Hans-C.-Wirz-Str. 2, Gotha Herr Jörg Luckhard, Tel.: / und Thüringer Landgesellschaft mbh Weimarische Straße 29b, Erfurt Herr Sebastian Pahling, Tel.: 0361 /

47 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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