ZAH oder ZFA? Durchblick im Dschungel der Berufsbezeichnungen. ab Seite 6

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1 Kammer-Express MONATsblatt der Zahnärztekammer Bremen ZAH oder ZFA? Durchblick im Dschungel der Berufsbezeichnungen ab Seite 6

2 2 Buchhaltung Anja Spannhake Tel.: / a.spannhake@zaek-hb.de Sekretariat / Kammer-Express Astrid Schulz Tel.: / a.schulz@zaek-hb.de Geschäftsführung Jörg Bauer Hauptgeschäftsführer Tel.: / j.bauer@zaek-hb.de Rubina Ordemann Geschäftsführerin Fortbildungsinstut der Zahnärztekammer Bremen Tel.: / r.ordemann@fizaek-hb.de Praxisführung / GOZ Renate Friedrich Tel.: / r.friedrich@zaek-hb.de Mitgliederservice / Weiterbildung Bianca Köhler Tel.: / b.koehler@zaek-hb.de Ausbildungsplatzvermittlung Kerstin Kück Tel.: / k.kueck@zaek-hb.de Ausbildung / Patientenberatung Jutta Bernet Tel.: / j.bernet@zaek-hb.de Fortbildungsinstitut Nadine Büchtmann Tel.: / n.buechtmann@fizaek-hb.de Zdenka Schröder Tel.: / z.schroeder@fizaek-hb.de Skadi Dentler Tel.: / s.dentler@fizaek-hb.de Thorsten Hogrefe Tel.: / t.hogrefe@fizaek-hb.de Sandra Kulisch Tel.: / s.kulisch@fizaek-hb.de Impressum Herausgeber: Zahnärztekammer Bremen Universitätsallee Bremen Telefon: Fax: info@zaek-hb.de Der Vorstand: Dr. Wolfgang Menke Tel.: Dr. Wolf-Peter Behnke Tel.: Andreas Bösch Tel.: Dr. Dr. Lür Köper Tel.: Redaktionsleitung, Textchefin, Chefin vom Dienst, Bildredakteurin, verantwortlich für den Anzeigenteil: in Vertretung Rubina Ordemann Tel.: Autoren dieser Ausgabe: Jörg Bauer (jb), Andreas Bösch (ab), Thorsten Hogrefe (th), Skadi Dentler (sd), Rubina Ordemann (ro), Dr. Wolfgang Menke (wm), Dr. Daniel Combé (dc), Renate Friedrich (rf ) Gestaltung: ecce:media GbR, Bremen Tel.: Fotonachweis: Studio Gielen; Zahnärztekammer Bremen Titelfoto: Piotr Marcinski Fotolia.com Druck: Stürken Albrecht GmbH & Co. KG Konsul-Smidt-Straße 14c Bremen Auflage: 850 Stück Diese Mitgliederinformation enthält amtliche Bekanntmachungen der Zahnärztekammer Bremen gem. 8 Abs. 3 der Satzung. Wenn in Texten des Kammer-Express die weibliche Form nicht der männlichen Form - oder umgekehrt - beigestellt ist, so ist der Grund dafür allein die bessere Lesbarkeit. Wo sinnvoll, ist selbstverständlich immer auch die weiblich bzw. männliche Form gemeint. Für unverlangt eingesandte Leserbriefe, Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt die Zahnärztekammer Bremen keine Haftung. Die Redaktion behält sich das Recht vor, Leserbriefe gekürzt aufzunehmen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung der Zahnärztekammer Bremen mit Quellenangabe. Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, Werbung ist auch für die zahnärztliche Praxis mittlerweile durchaus gängig und in den Grenzen der Berufsordnung, die eine sachliche und korrekte Darstellung durchaus erlauben, vertretbar. Gelegentlich fällt jedoch auch die nach außen getragene Werbung, auch im Hinblick auf die Berufsordnung, etwas krass aus und wirkt dabei schon fast wie eine Satire. Wie z. B. der seitengroße Auftritt eines niedersächsischen Kollegen aus dem direkten Bremer Umland in der Sonntagsausgabe Kurier am Sonntag vom Ein als Interview gestalteter redaktioneller Beitrag, der von einer besonders schlechten Werbung unter Verletzung zahlreicher Pflichten der Berufsordnung nicht zu unterscheiden ist oder vielleicht auch so gewollt war. Das Foto mit Polohemd mit Porsche-Logo (offizielle Praxiskleidung?), das Prahlen mit namentlich genannten Promi-Patienten sowie die Selbstdarstellung als Fernsehpromi, Songkomponist mit 120 eigenen Titeln sowie die Unfähigkeit, den Urlaub zu genießen, weil man nach 2 Tagen Untätigkeit ja doch wieder einen Artikel für ein Fachmagazin schreiben müsse, wirken nur noch lächerlich, für den aufgeklärten Patienten abschreckend und bewirken ein klischeebehaftetes Zahnarztbild, welches mit unserer Realität nichts zu tun hat. Tue Gutes und rede darüber, bzw. sorge dafür, dass andere darüber reden. Das ist die richtige, zunächst grundlegende Werbung für Ihre Praxis. Es wäre immer der Idealfall, wenn sich gut behandelt fühlende und zufriedene Patienten Sie als Behandler weiterempfehlen. Denn die beste Werbung für Sie selbst und auch für den Berufsstand ist nach wie vor die gute und angemessene Versorgung unserer Patienten. Es grüßt sie herzlich Ihr Dr. Wolfgang Menke Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremen.

3 Neuigkeiten und Vorstandsinformationen 3 Schade! Dr. Köper tritt zurück! Mit großem Bedauern nahmen Präsident und Vorstandskollegen seinen Rücktritt an: Zur nächsten Delegiertenversammlung am wird Dr. Dr. Lür Köper sein Amt als Mitglied im Vorstand der Kammer Bremen niederlegen. Schuld daran ist die Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (DGMKG), die ihr langjähriges Vorstandsmitglied im Juni dieses Jahres zum neuen Präsidenten der Gesellschaft wählte. Das kann ich zeitlich nicht mehr schaffen, so der in vielen Bereichen tätige und über die Grenzen Bremens hinaus bekannte MKG-Chirurg.»Ich könnte mich für die Kammer nicht mehr so engagieren wie bisher und dann mache ich lieber meinen Platz im Vorstand frei«, so Köper weiter. Präsident Dr. Wolfgang Menke kündigte bereits an, dass die Verdienste des über viele Jahre ehrenamtlich für die Kammer tätigen Kollegen im Rahmen der»ich könnte mich für die Kammer nicht mehr so engagieren wie bisher und dann mache ich lieber meinen Platz im Vorstand frei«nächsten Delegiertenversammlung entsprechend gewürdigt werden. Gleichzeitig muss in der am stattfindenden DV über einen Nachfolger abgestimmt werden. Menke bittet in diesem Zusammenhang seine Bremer und Bremerhavener Kolleginnen und Kollegen um entsprechende Vorschläge für eine Neubesetzung im Bremer Kammervorstand. (jb) Vorstandssitzung am 16. September 2014 In seiner September-Sitzung entschied der Kammervorstand unter anderem über Fragen der Weiterbildung und über den Antrag eines Zahnarztes, ihn zur Weiterbildung zu ermächtigen. Ebenso stand der Entwurf einer neuen Reise- und Sitzungskostenordnung (RKO) zur Diskussion. Der Vorstand beschloss, diesen der Delegiertenversammlung zur Abstimmung vorzulegen. Dabei sind die Kernpunkte der neuen RKO eine Anpassung der Entschädigungen für die Arbeitnehmervertreter und Berufsschullehrer in den Ausschüssen sowie eine höhere Entschädigung für die Zahnärzte, die ihre Praxis tageweise den Prüfungsausschüssen zur Verfügung stellen. Ebenso soll die Delegierten versammlung in ihrer Dezembersitzung über eine Satzungsänderung entscheiden: Der 4 (2) der Satzung der Zahnärztekammer Bremen soll zukünftig lauten:»der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten als dessen Stellvertreter und einem, höchstens zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.«Danach informierte Kammer - präsident Dr. Wolfgang Menke über seine Arbeit im GOZ-Ausschuss und über weitere bundespolitische Themen. Die Vorstandsmitglieder Dres. Behnke, Bösch und Köper berichteten danach aus ihren Ressorts. (jb) prodente Kommunikationspreis ipad Air und Ehrung auf der IDS 2015 Sie sind Zahnarzt oder Zahntechniker? Sie haben oder hatten eine gute Aktion, die den Wert schöner und gesunder Zähne in den Fokus der Öffentlichkeit rückt? Dann bewerben Sie sich um den prodente Kommunikationspreis Einsendeschluss ist der 15. Januar Die eingereichten Beiträge müssen im Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2014 durchgeführt bzw. veröffentlicht worden sein. Bewerben können Sie sich in der Kategorie Print (Druckwerke, Broschüren, Plakate, Presseartikel) oder Interaktiv (Veranstaltungen wie Tag der offenen Tür, Messeauftritt, Web-Auftritt, Internetkommunikation) Die Preisträger werden auf der IDS geehrt und erhalten als Gewinn ein ipad Air. Der Preis wird bereits zum vierten Mal ausgeschrieben. Hintergrund ist das Bekanntmachen von PR- und Marketing-Aktivitäten, Kampagnen und Aktionen. Nähere Informationen sowie das Anmeldeformular können Sie unter im Fachbesucher-Bereich (Login Zahnärzte/Zahntechniker) herunterladen. (ro) prodente Kommunikationspreis wird für lokales und regionales Engagement vergeben Foto: Initiative prodente e.v.

4 4 Zahnärztliche Berufsausübung/Recht Kündigung wegen symptomloser HIV-Infektion Der klagende Arbeitnehmer wurde im Jahr 2010 als chemisch-technischer Assistent für eine Tätigkeit im sog. Reinraum bei seinem Arbeitgeber, der intravenös zu verabreichende Arzneimittel zur Krebsbehandlung herstellt, eingestellt. Anlässlich seiner Einstellungsuntersuchung wurde bekannt, dass der Arbeitnehmer mit HIVi n fi z i e r ti s t. Das BAG stellte jedoch fest, die Kündigung benachteilige den Kläger unmittelbar, weil sie in untrennbarem Zusammenhang mit seiner Behinderung stehe. Ob die Kündigung dennoch gerechtfertigt ist, steht noch nicht fest. Dr. Daniel Combé Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) untersagt Diskriminierungen unter anderem wegen einer Behinderung. Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Urt. v AZR 190/12, ist ein Arbeitnehmer, der an einer symptomlosen HIV-Infektion erkrankt ist, in diesem Sinne behindert. Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis dieses Arbeitnehmers wegen der HIV-Infektion, ist die Kündigung im Regelfall diskriminierend und damit unwirksam, wenn der Arbeitgeber durch angemessene Vorkehrungen den Einsatz des Arbeitnehmers trotz seiner Behinderung ermöglichen kann. Noch am selben Tag kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich mit der Begründung, wegen seiner ansteckenden Krankheit könne er den Arbeitnehmer im Reinraum nicht einsetzen. Der Arbeitnehmer machte geltend, er sei behindert und werde durch die Kündigung diskriminiert. Deshalb sei die Kündigung unwirksam. Die Vorinstanzen wiesen die Klage des Arbeitnehmers ab. Das BAG stellte jedoch fest, die Kündigung benachteilige den Kläger unmittelbar, weil sie in untrennbarem Zusammenhang mit seiner Behinderung stehe. Ob die Kündigung dennoch gerechtfertigt ist, steht noch nicht fest. Das BAG hat die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen, die nun aufklären muss, ob der Arbeitgeber durch angemessene Vorkehrungen den Einsatz des Arbeitnehmers im Reinraum hätte ermöglichen können. Nur wenn das objektiv nicht der Fall ist, ist die Kündigung wirksam. Für die Praxis gilt: Die Rechte HIV-infizierter Arbeitnehmer werden durch die Entscheidung des BAG gestärkt. Eine Kündigung wegen der HIV-Infektion ist nur wirksam, wenn es dem Praxisinhaber auch durch angemessene Vorkehrungen objektiv nicht möglich ist, den Einsatz des Arbeitnehmers in der Zahnarztpraxis zu ermöglichen. Für die Assistenz an der Behandlungseinheit dürfte unter dieser Prämisse ein Einsatz regelmäßig ausscheiden. Für Tätigkeiten in der Verwaltung bzw. am Empfang wird es auf den Einzelfall ankommen. Unabhängig davon hat diese Entscheidung auch für Kündigungen wegen anderer chronischer Erkrankungen, die nach dem BAG als Behinderung zu qualifizieren sind, Relevanz. Dr. Daniel Combé CASTRINGIUS Rechtsanwälte Buchvorstellung Zahnärzte stehen heutzutage dem Problem gegenüber, dass aufgrund der höheren Lebenserwartung immer mehr Risikopatienten ihre Praxis aufsuchen. Auf 445 Seiten finden Sie ausführliche Informationen mithilfe von strukturierten Darstellungen zu den häufigen, aber auch seltenen Erkrankungen, welche die Behandlung beeinflussen. Dieses Buch liefert Risikopatienten in der Zahnarztpraxis ISBN ,99 Ihnen detailliertes Fachwissen im Bereich der zahnmedizinischen Behandlung von Patienten mit medizinischen Erkrankungen wie z. B. Asthma, Diabetes, Hypertonie oder Niereninsuffizienz. In zahnärztlichen Notfällen ist dieser Ratgeber eine schnelle Hilfe, um bei speziellen Patientenproblemen adäquat zu reagieren. (sd)

5 Foto: Andreas Bösch 5 alphaspirit Fotolia.com Zahnärztliche Berufsausübung/Recht Die Redaktion des Kammer-Express stieß jüngst auf den nachfolgenden Text des Redaktionsteams der Fachzeitschrift SICHERE ARBEIT (Ausgabe 3/2014) der AUVA (Österreich), die uns freundlicherweise den Nachdruck ihres Editorials genehmigte. Ein Dankeschön an die beiden Autoren Dr. Wilfried Friedl und Wolfgang Hawlik, die mit ihrem Text unmittelbar Assoziationen an ein innerhalb der Zahnärzteschaft viel diskutiertes und nicht unumstrittenes Projekt auslösten. Der Mensch ist nicht an allem schuld Das Wort Schuld zieht sich seit der Vertreibung aus dem Paradies wie ein roter Faden durch die Kulturgeschichte. In ihm steckt die Wurzel sollen. Wir Menschen erwarten voneinander zu Recht etwas: das Gesollte. Anders gäbe es wahrscheinlich kein Zusammenleben und damit auch keine Menschheit. Erfüllen wir diese Erwartung nicht und kommt es deshalb zu einem negativen Ereignis, sind wir schuldig. Die Schuld ist ein zentraler Begriff in der Moral wie auch in der Ethik. Sie ist so etwas wie ein Verstoß gegen die Regeln des Zusammenlebens. Übertragen auf den Arbeitsplatz, ist die Schuld ein Verstoß gegen Sicherheitsregeln. Dabei wäre es billig, die Schuld grundsätzlich beim Menschen zu suchen, den Schuldigen abzustrafen und wieder zur Tagesordnung überzugehen. Damit ist der künftigen Schadensvermeidung nicht wirklich gedient. Abgesehen davon, dass Schuldzuweisungen ein hohes Emotionspotenzial aufweisen, bringen sie uns auch in der Aufklärung der wahren Unfallursache nicht weiter. Schließlich sind Unfälle meistens das Resultat von falschem Verhalten und unzureichenden Verhältnissen, wobei das Verhältnis der beiden Faktoren von Fall zu Fall variiert. Für die Prävention brauchen wir eigentlich keine Schuldigen, sondern die Wahrheit. Nur so kommen wir von der Defensive in die notwendige Offensive. Das soll nicht heißen, dass es keine Schuld gibt und keine Strafe geben soll. Doch das ist Sache der Gerichte. Unsere Aufgabe ist es, aus Unfällen zu lernen, um ihre Wiederholung zu vermeiden. An dieser Stelle ihres Textes weist die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt aus Wien auf ihr elektronisches AU VA-Tool zur Unfallursachenanalyse hin. Auch die Zahnärzteschaft hat mittlerweile ein solches Tool und zwar das Programm Jeder Zahn zählt. Fehler werden offen gelegt, damit Kollegen diese möglichst nicht noch einmal begehen (müssen). Jeder Zahn zählt dient damit schlicht der Qualitätsverbesserung und nicht, um Schuldige an den Pranger zu stellen. Denn wie sagt es der österreichische UV-Träger so schön:»für die Prävention brauchen wir eigentlich keinen Schuldigen, sondern (nur) die Wahrheit«. (jb) Digitales Röntgen, Tipp aus der Praxis Bei der Darstellung der digitalen Röntgenbilder kann man durch Erhöhung des Kontrastes die Darstellung für bestimmte Fragestellungen verbessern. Bei den meisten Programmen ist hierfür ein Button vorhanden, mit dem der Kontrast mit nur einem Mausklick verändert werden kann. Bei der Darstellung mit höherem Kontrast kann man zum Beispiel den Parodontalspalt oder den Verlauf des Nervus mandibularis besser beurteilen. Es ist jedoch auch Vorsicht geboten. Durch die geänderte Einstellung entsteht am Übergang von Kronen oder Füllungen ein doppelter Schatten, der eine dort vorhandene Sekundärkaries vortäuscht. Durch Änderung der Einstellungen verschwindet dieser wieder. Dies können Sie auf den beiden Beispielbildern erkennen. Sollten Sie von einem Kollegen ein Röntgenbild erhalten, bei dem Sie den Verdacht haben, dass der Kontrast erhöht worden ist, lassen Sie sich die Originaldatei mit dem dazugehörigen Viewer senden. Sie können dann alle erforderlichen Änderungen des Bildes selbst vornehmen. (ab)

6 6 Ausbildung / Fortbildung ZAH oder ZFA? Durchblick im Dschungel der Berufsbezeichnungen Weserkurier Stellenmarkt:»Suche ZFA für unsere Prophylaxeabteilung«,»ZAH gesucht wir bieten Aufstiegsmöglichkeiten zur ZFA«. Oder am Telefon gehört:»ich bin ZMF und möchte die Ausbildung zur ZMP machen«,»ich möchte gerne die Weiterbildung zur ZFA machen«. So oder so ähnlich hören oder lesen wir es in der Kammer immer wieder. Höchste Zeit, Licht ins Dunkel zu bringen. Geschütze Berufsbezeichnungen was heißt das? Das bedeutet, dass es einheitliche Mindestanforderungen über die Lehrinhalte, die Dauer der Ausbildung, die Art der Ausbildung, über die Durchführung der Prüfung, die Bewertung von Prüfungsleistungen etc. gibt. All das wird in verschiedenen Verordnungen geregelt wie z. B. im Berufsbildungsgesetz, Fortbildungsordnungen, besonderen Rechtsvorschriften etc. Eine Änderung ist nicht ohne weiteres möglich, da hier unterschiedliche Gremien und Aufsichten die Änderungen vorher genehmigen müssen. 2 geschützte Berufsbezeich nungen für den Ausbildungsberuf: Geschützte Berufsbezeichnungen sind ZAH (alte Bezeichnung) und ZFA (neue Bezeichnung). Zahnarzthelferin oder Zahnmedizinische Fachangestellte ist die erste Berufsbezeichnung nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung. Übrigens: Die alte Ausbildung zur Zahnarzthelferin ist auf demselben Ausbildungsniveau angesiedelt wie die neue Ausbildung zur zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA). Die 6 offiziellen geschützten Berufsbezeichnungen: Berufsbezeichnung nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung ZFA = Zahnmedizinische Fachangestellte (Bezeichnung nach Reform des Ausbildungs berufes Zahnarzthelferin 2002) ZAH = Zahnarzthelferin (Bezeichnung vor 2002) ZMP = Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin ZMF = Zahnmedizinische Fachassistentin DH = Dentalhygienikerin ZMV = Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin Zahnarzthelferinnen (ZAH) die nach altem Recht ausgebildet wurden, dürfen die neue Berufsbezeichnung verwenden. 4 geschützte Berufsbezeichnun gen nach erfolgreich abgeschlossenen Aufstiegs - fortbildungen: Hier unterscheiden wir den Verwaltungsbereich mit der ZMV und den Prophylaxebereich mit der ZMP, ZMF und DH. Wer eine Aufstiegsfortbildung erfolgreich abgeschlossen hat, darf künftig die neue Berufsbezeichnung tragen. Aufstiegsfortbildungen sind deutschlandweit anerkannt. Wer seine Aufstiegsfortbildung bei einem externen Anbieter erworben hat, trägt eine Zusatzbezeichnung (z. B. ZMV (Firma Musterdent)). Dieser Zusatz muss geführt werden. Wer den Zusatz nicht führen möchte, muss sich einer Kammerprüfung stellen. Es ist zulässig, mehrere Berufsbezeichnungen zu führen. Eine ZAH kann zum Beispiel ZMP und ZMV sein. Eine DH hat mindestens eine Aufstiegsfortbildung zur ZMP und/oder ZMF absolviert, bevor sie DH wurde. In der Regel führt man später immer die höher qualifizierte Berufsbezeichnung. Weitere Berufsbezeichnungen: Die ppm (professionelle Prophylaxemanagerin), PM (Praxismanagerin) etc. sind keine geschützten Berufsbezeichnungen. Das bedeutet, es gibt keine einheitlichen Standards oder Mindestanforderungen an den Inhalt und die Dauer der Kurse. Die Festlegung der Inhalte und Dauer dieser Kurse obliegen den jeweiligen Anbietern. Das ist kein Indiz für eine Ausbildung 2. Klasse es ist nur jedem zu raten, die Inhalte der Ausbildung vor Kursbeginn gründlich zu prüfen. Beispielsweise lohnt sich ein Blick auf das Verhältnis der Lehrinhalte und der Lehrstunden. Wenn ein Anbieter sieben Bereiche in Kommunikation in vier Stunden schult, dann wissen Sie, dass es sich hierbei maximal um ein Hineinschnuppern handelt. Auch hiergegen spricht erst einmal gar nichts. Streben Sie aber eine intensive Wissensvertiefung an, wären sie dort sicher nicht richtig aufgehoben. Entscheidend ist, dass Sie vorher wissen, was SIE wollen und die Angebote gründlich mit Ihren Zielen und Wünschen abgleichen. Dürfen Sie nicht geschützte Berufsbezeichnungen tragen? Wenn Sie nach Ihrer Berufsbezeichnung gefragt werden nein. Wenn Sie nach Ihrer Tätigkeit gefragt werden ja. Sie können beispielsweise ZAH sein und in der Praxis als Praxismanagerin tätig sein. Das dürfen Sie auch auf Ihr Namensschild oder als Bezeichnung im Brief unter Ihre Unterschrift setzen. Wie eine Praxis Ihre Mitarbeiterinnen nennt ist nicht geregelt oder vorgeschrieben. Einzig auf Irreführungen sollten Sie verzichten. Es ist nicht im Sinne Ihrer Patienten, wenn Sie auf Ihrem Namensschild die Bezeichnung Prophylaxespezialistin tragen und keinerlei Ausbildung/Fortbildung genossen haben. Der Begriff Spezialistin impliziert Spezialwissen. Eine sehr patientengerechte Sprache ist wiederum, wenn ein Praxisinhaber gegenüber seinen Patienten von seiner Prophylaxespezialistin spricht und dabei seine ZMP, ZMF oder DH meint. Denn der Patient kann mit unseren Berufsbezeichnungen in der Regel noch viel weniger anfangen als so mancher Branchenkenner. (ro)

7 Fortbildung 7 Fortbildungen zu teuer? Finanzielle Hilfe in Sicht! Der Bremer Weiterbildungsscheck Wer bekommt den Bremer Weiterbildungsscheck? Grundsätzlich können den Scheck erhalten: Erwerbspersonen (beschäftigt/ unbeschäftigt) die im Land Bremen wohnen oder arbeiten und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht über (steuerlich einzeln veranlagte Personen) bzw (steuerlich gemeinsam veranlagte Paare) liegt und die im laufenden Kalenderjahr noch keinen Bremer Weiterbildungsscheck erhalten haben. Kleinunternehmen mit Sitz im Land Bremen und nicht mehr als 50 Mitarbeitenden (bezogen auf Vollzeitvolumen) Wie hoch ist die Förderung durch den Bremer Weiterbildungs scheck? Mit dem Scheck werden pro Person grundsätzlich höchstens 50% der Kursgebühren übernommen. Die Obergrenze für die Kostenübernahme liegt bei 500 pro Scheck. Personen, die keine abge - schlossene Berufsausbildung haben oder beruflich eine ungelernte /angelernte Tätigkeit ausüben, können bis zu der Obergrenze von 500 einen Zuschuss von 70% erhalten. Wie bekommt und benutzt man den Bremer Weiter - bildungsscheck? Voraussetzung für den Erhalt des Bremer Weiterbildungsschecks ist ein persönliches Beratungsgespräch zur Klärung des Weiterbildungsbedarfs. Gemeinsam mit dem Berater/ der Beraterin werden passende Weiterbildungsinhalte ausgewählt. Auf dem Scheck werden grundsätzlich drei Weiterbildungseinrichtungen vermerkt, die diese ausgewählten Inhalte anbieten. Der Scheckinhaber/die Scheckinhaberin kann selbst entscheiden, bei welchem dieser Anbieter er/sie den Scheck einlöst. Die Förderung erfolgt durch einen geldwerten Zuschuss zu den Kursgebühren. Eine Barauszahlung der Förderung ist nicht möglich. Nach Erhalt des Weiterbildungsscheck kann der Kurs vom Scheckinhaber/ von der Scheckinhaberin gebucht werden. Der Weiterbildungsanbieter kann den Wert des Schecks auf die Lehrgangsgebühren anrechnen und rechnet nach Kursende mit dem Land ab. Der Kursteilnehmer/ die Kursteilnehmerin zahlt dann eine um den Wert des Schecks verminderte Kursgebühr. Der Scheck hat ab seiner Ausstellung eine Laufzeit von 6 Monaten. Er ist innerhalb dieser Zeit bei einem Weiterbildungsanbieter einzureichen. Eine Verlängerung der Laufzeit durch die Beratungsstellen ist möglich.was wird mit dem Bremer Weiterbildungsscheck gefördert? Gefördert wird die Teilnahme an einer berufsbezogenen Weiterbildung. Dazu gehören auch Weiterbildungsangebote, die der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen. Gefördert werden ausschließlich Teilnahmegebühren. Was wird mit dem Bremer Weiterbildungsscheck nicht gefördert? Nicht gefördert werden: Prüfungsgebühren, Ausgaben für Verpflegung, Unterbringung, Kursmaterialien oder Ähnliches; Angebote zur Erholung und Unterhaltung sowie zur sportlichen und künstlerischen Betätigung; Maschinenbedienerschulungen, Herstellerschulungen und Trainings zum Verkauf spezifischer Produkte; Kurse, die aufgrund gesetzlicher Regelungen durch den Arbeitgeber zu finanzieren sind; Kurse, für die bereits eine öffentliche Förderung in Anspruch genommen wird; Kurse, die durch die Agenturen und Jobcenter gefördert werden können. (th) Textquelle: Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen Die Weiterbildungsberatung vor Ort wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Anprechpartner in Bremen Anprechpartner in Bremerhaven Arbeitnehmer: Beratungsstelle Arbeitnehmerkammer Sabine Lührs Tel weiterbildung-arbeitnehmerkammer@arbeit.bremen.de Arbeitnehmer: Arbeitsförderungs-Zentrum im Lande Bremen GmbH (afz) Marion Christen Tel marion.christen@afznet.de Unternehmen: Beratungsstelle Handelskammer Tom Drews Tel weiterbildung-handelskammer@arbeit.bremen.de Unternehmen: Arbeitsförderungs-Zentrum im Lande Bremen GmbH (afz) Swetlana Butte Tel swetlana.butte@afznet.de Wo löse ich den Weiterbildungsscheck ein? Arbeitnehmer und Unternehmen: Fortbildungsinstitut der Zahnärztekammer Bremen Thorsten Hogrefe Tel t.hogrefe@fizaek-hb.de

8 8 Fortbildung 8 Schritte auf dem Weg zur erfolgreichen Praxisführung Intensiv-Traing: BWL und Abrechnung jeweils Karin & Uwe Annas fotolia.com Kurs-Nr (BWL: 1.2) Freitag, , Uhr Samstag, , Uhr Gebühr: 390, EUR inkl. Verpflegung Ort: FIZ-Bremen Punkte: (Abrechnung: 2.1) Freitag, , Uhr Samstag, , Uhr Gebühr: 560, EUR inkl. Verpflegung Ort: FIZ-Bremen Punkte: 13 Als Praxisinhaber haben Sie eine große Verantwortung für Ihre Patienten, Ihr Team und für sich selbst. Tausend Stolpersteine und unzählige Rechtsvorschriften machen Sie müde und mürbe? Sie sind genervt, weil Sie eigentlich nur behandeln wollen? Ändern Sie das. Ergänzen Sie Ihr Zahnmedizinstudium. Für Profis von Profis. Freuen Sie sich auf 8 Wochen geballtes praxisbezogenes Intensiv-Training zum Thema Praxisführung. Folgende Module können sie einzeln oder als Gesamtpaket buchen: 1 BWL 1.1 Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre (14508) (bereits erfolgreich durchgeführt) 1.2 Wirtschaftsprozesse, Steuerrecht, HVM, Degression mit den Dozenten Prof. Thomas Sander, Oliver Woitke, N.N. BLB 2 Abrechnung 2.1 Endlich Schluss mit Abrechnungsverlusten (14510) mit der Dozentin Sylvia Wuttig 2.2 Abrechnung speziell für Zahnärzte (14511) 3 Beratungs- und Verkaufsgespräch und Kommunikation 3.1 Marketing: So bekommen Sie Ihre Investition zurück (14512) 3.2 Kommunikation beherrschen, psychologische Hintergründe des Kaufprozesses (14513) 4 Personalführung 4.1 Rechtliche Hintergründe (14514) 4.2 Der Zahnarzt als Manager und Führungskraft (14515) Wie in Ihrer Praxis alle Bereiche ineinander greifen, so greifen hier die Module ineinander. Statsenko fotolia.com Kurs-Nr (Modul II) Freitag, Uhr Gebühr: 155, EUR inkl. Verpflegung Ort: FIZ-Bremen (Modul III) Freitag, , Uhr Samstag, , Uhr Gebühr: 280, EUR inkl. Verpflegung Ort: FIZ-Bremen 3. BWL-Curriculum für ZFAs und Verwaltungsprofis Ohne Moos nix los, Liquiditätskontrolle und Betriebswirtschaft Kein Praxisbetrieb ohne Verwaltungsarbeiten. Doch Verwaltungsarbeit kommt in der ZFA Ausbildung zu kurz. In 5 Modulen steigern Sie Ihr Fachwissen. Picken Sie sich Ihre Module heraus. Mit Fachwissen den Verwaltungsapparat besser verstehen und betriebswirtschaftlich denken. Die Grundlage für eine wirtschaftlich gesunde Praxis. Da die Verwaltungsarbeit in der Ausbildung zu kurz kommt, sind Sie gezwungen, sich alles selbst anzueignen. Meist nach dem Try & Error-Prinzip. Verbessern Sie mit 5 Modulen Ihr Fachwissen. Betriebswirtschaftliches Verständnis ist die Grundlage für eine wirtschaftlich gesunde Praxis - und das ist auch IHR Interesse. Sie sind ein Team und wenn es der gesamten Praxis wirtschaftlich gut geht, geht es auch den einzelnen Teamplayern gut. Modul II (Kurs-Nr ): Ohne Moos nix los, Liquiditätskontrolle mit Oliver Woitke, Regina Granz und Rubina Ordemann Modul III (Kurs-Nr ): Betriebswirtschaft für Zahnmedizinische Fachangestellte mit Stefanie von Sierakowski Mit betriebswirtschaftlichen Fachwissen Kompetenz steigern.

9 Fortbildung Faber Visum fotolia.com Bremer Kommunikations- und Hypnose-Curriculum Z2 Nehmen Sie Ihren Patienten den unsichtbaren Begleiter Sie sind neugierig auf Hypnose? Sie interessieren sich dafür, wie Hypnose zur Reduktion von Angst, Stress und Schmerz angewandt werden kann? Dann sind Sie bei diesem Curriculum genau richtig: Durch Hypnose die Kommunikation Praxisteam : Patient verbessern. Das Curriculum ist in 6 Module aufgebaut: Z1 Z6. Hier Auszüge aus den Inhalten: Z1 Einführung in die zahnärztliche Hypnose mit Ute Neumann-Dahm Z2 Grundlage der zahnärztlichen Hypnose mit Dr. Wolfgang Kuwatsch Aktivieren und Nutzen von natürlichen Entspannungsfähigkeiten (Progressive Muskelrelaxation, Autogenes Training) positive und negative Sprachformen direkte und indirekte Formen der Suggestion. Z3 Trance und NLP mit Ute Neumann-Dahm Sinnesspezifische Zielorientierung: die Vorstellungen des Patienten erfragen Indirekte und konservatorische Tranceinduktionen Prozesssprache. Z4 Anwenden der zahnärztlichen Hypnose I mit Dr. Horst Freigang Z5 Anwenden der zahnärztlichen Hypnose II (NLPII) mit Dr. Wolfgang Kuwatsch Z6 Anwenden der zahnärztlichen Hypnose III mit Dr. Horst Freigang Hypnose für Ihre Praxis. Kurs-Nr jeweils (Modul II = Z2) Freitag, und Samstag, (Modul III = Z3) Freitag, Samstag, freitags: Uhr samstags: Uhr Gebühr: 480, EUR (ZÄ) 380, EUR (ZFA) inkl. Verpflegung Ort: FIZ-Bremen Punkte: jeweils 15 9 Amir Kaljikovic fotolia.com Praxismanagerin: Führen als Persönlichkeit Chef oder Kollegin? Survival Kit für die Praxismanagerinnen und ZMVs Als Praxismanagerin oder leitende ZMV bestehen Sie jeden Tag die Gratwanderung zwischen Teamführung und Kollegenstatus. Sie motivieren die Kolleginnen und halten gleichzeitig die Vorgaben des Chefs ein. Ein Widerspruch, der Ihre Position nicht einfach macht. Birgit Stülten vermittelt Ihnen die wichtigsten Erfolgsfaktoren für die erfolgreiche Teamführung. Der praktische Teil ist direkt auf Ihren Arbeitsalltag zugeschnitten. Ganz entspannt zu (noch) mehr persönlicher Überzeugungskraft freuen Sie sich auf einen abwechslungsreichen Kurs mit hoher Praxisrelevanz! Kurs-Nr Freitag, , Uhr und Samstag, , Uhr Gebühr: 290, EUR inkl. Verpflegung Ort: FIZ Bremen Punkte: 11 Ihr Fortbildungsteam freut sich auf Ihre Anmeldung: Bremen: info@fizaek-hb.de oder /-78 Bremerhaven: info@fizaek-bhv.de oder

10 Frage: Die private Krankenversicherung erstattet die zahntechnischen Leistungen nach einer Sachkostenliste. Was müssen wir bei der Berechnung von Laborkosten beachten? go z Fach 1 oder GOZ-Anfragen aus den Praxen und Antworten der Zahnärztekammer!! Antwort: 9 Abs. 1 GOZ:»Neben den für die einzelnen zahnärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren können als Auslagen die dem Zahnarzt tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten für zahntechnische Leistungen berechnet werden, soweit diese Kosten nicht nach den Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses mit den Gebühren abgegolten sind.«9 GOZ regelt den Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen. Danach kann der Zahnarzt die ihm tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten berechnen. Die Frage der Angemessenheit des Ersatzes von Auslagen für zahntechnische Leistungen ist seit Erlass der GOZ nicht eindeutig geklärt. Was im Einzelnen angemessen ist, bestimmt sich nach den örtlichen Verhältnissen aber auch dem besonderen Aufwand, den der Zahnarzt vom Zahntechniker in Absprache mit seinem Patienten/seiner Patientin verlangt. Dabei ist maßgeblich, welcher Preis nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und besonderen Umständen der Anforderung an den Techniker angemessen ist. Häufig erstatten private Krankenversicherungen nach einem versicherungsintern erstellten Preis- und Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen, einer sogenannten Sachkostenliste. Ein solches Preisverzeichnis enthält Materialkosten und zahntechnische Leistungen mit Höchstpreisen, die nach individueller Auffassung der jeweiligen Krankenversicherung erstattungsfähig sind. Mit Urteil vom 18. Januar 2006 (Az.: IV ZR 244) bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) die Wirksamkeit einer Sachkostenliste. Altverträge, die vor Geltung der Sachkostenliste abgeschlossen wurden sind von dem Urteil nicht betroffen. Ein versicherungsintern erstelltes Preis- und Leistungsverzeichnis ist für den Zahnarzt nicht maßgebend. Der Zahnarzt unterliegt ausschließlich der Regelung des 9 GOZ im oben beschriebenen Sinn. Somit entsteht durch die vertraglichen Vereinbarungen mit den angeblich angemessenen Preisen für zahntechnische Leistungen für den Zahnarzt keine Bindungswirkung. Die Berechnungsfähigkeit darf nicht von Erstattungsvorschriften abhängig gemacht werden. Unsere Empfehlung: Der Patient sollte prüfen, ob eine Sachkostenliste tatsächlich Bestandteil seines Versicherungsvertrages ist. Sachkostenlisten können nicht wirksam zu Lasten des Versicherten für Altverträge als Erstattungsgrundlage gelten. Dies entschied das Amtsgericht Hamburg am 12. September 2013 (Az.: 18b C 196/13). Erklären Sie Ihrem Patienten, falls eine Sachkostenliste Bestandteil seines Versicherungsvertrages ist, dass die Differenz der vom Zahnarzt in Rechnung gestellten Kosten und den von der Versicherung erstatteten Beträge vom Patienten selbst zu tragen sind. (rf) Frage: Die private Krankenversicherung erstattet die zahntechnischen Leistungen nach einer Sachkostenliste. Was müssen wir bei der Berechnung von Laborkosten beachten?

11 Konto & Karten Beruf & Praxis Absichern Vorsorge Immobilie Vermögen Private Banking Für Richtigparker. Der optimale Platz für Ihr Vermögen. Unsere spezialisierten Berater wissen genau, wo Sie Ihr Vermögen bestmöglich parken. Und das zu guten Konditionen aber auch auf lange Sicht. Sprechen Sie jetzt mit uns über die Optimierung Ihres Vermögens. Mehr Informationen erhalten Sie unter: Filiale Bremen Schwachhauser Heerstraße Bremen Tel.:

12 12 Persönliches und Verschiedenes Die nächste Ausgabe des Kammer-Express erscheint aus redaktionellen Gründen erst am BEGO neuer Partner Mit Wirkung zum hat sich eines der großen Bremer Unternehmen entschlossen, die ohnehin schon jahrelang bestehende gute Zusammenarbeit mit der Zahnärztekammer Bremen noch enger zu gestalten. Die jetzt vereinbarte Partnerschaft bietet sowohl der Bremer Goldschlägerei als auch der Zahnärztekammer viele Vorteile. Schwerpunkte dabei sind gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen, aber auch Marketing- und Produktpräsentationen und das nicht nur im FIZ-Buschhöhe.»Eine typische win-win-situation«, freut sich Walter Esinger, Geschäftsführer der BEGO Implant Systems.»Die modern eingerichteten Räumlichkeiten des Fortbildungsinstituts ergänzen unseren eigenen Fortbildungsbereich optimal und das in Jubiläen in den Praxen Die Zahnärztekammer gratuliert folgenden Jubilarinnen: 10-jähriges Jubiläum 23. August 2014 Carola Neumann aus der Praxis Dr. Rolf Weidemann Besiegeln die neue Partnerschaft: Walter Esinger und Rubina Ordemann unmittelbarer Nachbarschaft zueinander«, so Esinger weiter. Die BEGO, ein Bremer Unternehmen mit 120jähriger Tradition und mittlerweile in der Dentalbranche ein Global Player, ist bei Zahnärzten, Implantologen, Zahntechnikern und Patienten bekannt für optimale Lösungen im Bereich der Zahnmedizin und Zahntechnik. Dabei steht die BEGO für einen exzellenten Service und erstklassige anwendungstechnische Beratung. (jb) Foto: Zahnärztekammer Bremen Zu Guter Letzt Zimtzähne Zimtsterne kann jeder! Aber auch beim Backen herrscht das Prinzip form follows function, und deshalb kommt der Keksklassiker dental daher. Entsprechende Zahn-Ausstechformen gibt es unter anderem von der Firma RBV Birkmann. Tipp: Damit Sie sich an diesen Zähnen nicht die eigenen ausbeißen, die Zimtzähne mindestens ein paar Tage in einer Keksdose lagern, dann entwickelt sich auch das Aroma erst so richtig. Eiweiß steifschlagen, dabei den Zucker reinrieseln lassen, Zitronensaft zugeben, diese Masse 10 Minuten auf höchster Stufe schlagen, bis eine perlmuttähnlich glänzende Masse der Farbe B1 entstanden ist. Von dieser Masse etwa 4 Esslöffel in eine kleine Extraschüssel geben und für die Glasur beiseite stellen. Zimtpulver und Mandeln zur übrigen Masse geben und vermischen, bis ein fester Teig entstanden ist. Den Teig eine Stunde kalt stellen. Nach der Ruhezeit den Teig zwischen zwei Plastikfolien (er klebt nämlich entsetzlich) etwa 1 cm dick ausrollen und Zähne ausstechen. Zähne mit der Eiweißglasur bestreichen, im vorgeheizten Backofen bei 180 Grad Celsius etwa 10 bis 12 Minuten backen (Tipp für Keramikspezialisten: bis die Zähne etwa die Farbe A3 erreicht haben). 3 Eiweiß 300 g Zucker 1 TL Zitronensaft 3 TL Zimt g gemahlene Mandeln Lieblingskekse der DZW-Redaktion K. Nathan Text und Rezept: Mit freundlicher Ge nehmigung der DZW Die ZahnarztWoche

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