Protokoll über die außerordentliche Sitzung des Studentischen Konvents Legislaturperiode 2009/2010 am

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1 Protokoll über die außerordentliche Sitzung des Studentischen Konvents Legislaturperiode 00/0 am.0.0 Anwesend: 0 Stimmberechtigte Niclas Almers, Christina Bülow, Julian Dare, Christine Dobner, Haller Micheal, Johanna Hölzl, Simon Jahn, Kohnert Jan, Kubsch Florian, Limbrunner Stefan, Ive Nekic, Felix Platzer, Norbert Restel, Matthias Roche, Anna Schneider, Sebastian Schölch, Senner Felix, Inga Thiemicke, Thoms Eric, Christoph Wachinger. Ältestenrat: Monika Müller, Joachim Seitz, Markus Wagner, Magnus Wirth Gäste: Zilankowski Juliane, Hub Theresa, Böllmann Sandra, Blay Martin, Marten Patrik, Wentzlau Tobias Stimmrechtsübertragungen: Jenny-Anne Hammar an Christina Bülow Protokollführerin: Christine Dobner Top 1: Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit Niclas Almers begrüßt die anwesenden Konventsmitglieder und die anwesenden Mitglieder des Mittelbaus. Die Beschlussfähigkeit ist gewährleistet. Es wird um eine Vorstellung der Anwesenden Gäste gebeten. S. Schölch hält die Anwesenheit der künftigen Fakultätsräte für bedenklich. Vor allem auch im Hinblick auf die Tatsache, dass nicht alle anderen künftigen Fachbereichsräte anwesend sind. Der Dringlichkeitsantrag von T. Wenzlau wird von I. Thiemicke begründet. Der Dringlichkeitsantrag wird vom Konvent angenommen und als TOP b in die TO aufgenommen. TOP : Anwesenheit und ordentliche Ladung Es sind 0 Mitglieder anwesend. 1 Stimmübertragung TOP : Feststellung der Tagesordnung Tagesordnung wird mit der in TOP 1 erwähnten Änderung bestätigt. TOP a: Diskussion über die nächste EULe- Sitzung und weiteres Vorgehen Präsentation der Kommission die in der letzten KV-Sitzung zur Vorbereitung eventueller Vorgehensweisen aufgrund der EULe- Sitzung vom einberufen wurde. Bereits während der Präsentation erfolgen Nachfragen und Kommentare aus der Mitte des Konvents, im Anschluss erfolgt eine Debatte. Es wird ein GO- Antrag über die Vertagung des TOP a auf die nächste ordentliche Sitzung beantragt. Der GO-Antrag wird angenommen. TOP b: Dringlichkeitsantrag von T. Wenzlau T. Wenzlau begründet seinen Antrag. Daraufhin erfolgt eine kurze Debatte. Eine Einfügung Anhand der originalen Protokolle der Studienbeitragsvergabekommission nach bewilligter Ausgaben wird beantragt. Zusätzlich die Änderung: 1. Satz: Der Konvent möge beschließen: Die Fakultätsvertreter werden aufgefordert folgende 1

2 Anfrage an die Fachbereichsverwaltung zu schicken: Beide Änderungsanträge werden übernommen. Der Antrag wird mit einer Enthaltung angenommen. En GO- Antrag für die Einfügung eines TOP b Aktuelle Stunde wird beantragt. Eine Gegenrede erfolgt. Der Konvent stimmt über die Dringlichkeit dieses Antrages ab. Der Antrag wird angenommen. TOP a: ggf. Änderungsanträge GO- Konvent 1 keine Änderungswünsche keine Änderungswünsche keine Änderungswünsche keine Änderungswünsche keine Änderungswünsche Redaktionelle Änderung wird vom Antragsteller übernommen. Absatz 1 Satz Änderungsvorschläge: 1. Das Anwesenheitsrecht zu diesem TOP bestellter Gäste kann durch den Konvent mit Abstimmung ohne Gegenstimmen eingeräumt werden; vom Konvent abgelehnt. Das Anwesenheitsrecht zu diesem TOP bestellter Gäste kann durch den Konvent mit einer / Mehrheit eingeräumt werden; vom Konvent bestätigt keine Änderungswünsche keine Änderungswünsche keine Änderungswünsche keine Änderungswünsche (1) Antrag auf Änderung in: Beschlüsse gelten bis auf Widerruf zurückgezogen GO- Antrag auf sofortige Streichung Antrag in Streichung geändert; Antrag wird vom Konvent abgelehnt. () wird gestrichen; wortlaut wird in () Der Antrag eines solchen Antragstellers bedarf nicht der Schriftform aufgenommen 1 keine Änderungswünsche 1 keine Änderungswünsche 1 Aufnahme des Zusatzes: es sei denn, er ist aufgrund der Anwesenheitsverpflichtung in einem anderen universitärem Gremium verhindert. 1 Änderung in auf Antrag von einem Mitglied ; Es wird ein Antrag zur Streichung von Satz gestellt; Ja Nein somit ist der Antrag abgelehnt Antrag Satz streichen: Abgelehnt Antrag in Satz : Mitglieder durch 1 Mitglied ersetzen: Abgelehnt Ergänzung Satz : Ist Antrag auf geheime Abstimmung gestellt ist ein etwaiger Antrag auf namentliche Abstimmung hinfällig. Antrag in Satz 1: Mitglied durch Mitglieder ersetzen: Abgelehnt 1 keine Änderungswünsche keine Änderungswünsche keine Änderungswünsche keine Änderungswünsche 0 Einfügung: an die Mitglieder und den Ältestenrat verschickt 1 Einfügung zur Veröffentlichung des Protokolls, wird vom Antragsteller vorgenommen keine Änderungswünsche Zusätzlich wird aufgenommen:

3 Sprecherräte und Kommissionsmitglieder sind ständig beratende Mitglieder des Konvents und haben Anwesenheits- und Rederecht. Sie sind zu den Sitzungen einzuladen. Nicht öffentliche Sitzungen sind hiervon ausgenommen. Antrag auf Gendering der GO ist gestellt und wird mit Enthaltungen abgelehnt. TOP b: Aktuelle Stunde Der Konvent diskutiert über die aktuellen Vorkommnisse an der Uni Augsburg. TOP : Abstimmung über GO- Konvent Die Abstimmung über die GO wurde auf die nächste ordentliche Konventssitzung vertagt. Die Sitzung schließt um : Uhr. Augsburg, den.0.0 Augsburg, den..0 Christine Dobner Niclas Almers -Protokollantin- -Vorsitzender des Studentischen Konvents Universität Augsburg-

4 Sitzung des Studentischen Konvents der Universität Augsburg Antrag Nr. 1 Zeile Antragsteller: Tobias Wenzlau Originalversion Der Konvent möge beschließen, dass die folgende Anfrage durch die jeweiligen Fakultätsvertreter an die Fachbereichsverwaltung geschickt werden soll: Sehr geehrte/r Frau/Herr, aufgrund eines Beschlusses des studentischen Konvents vom. Juni 0 sind die studentischen Vertreter in den Fakultätsräten dazu aufgefordert, im Sinne einer adäquaten Amtsübergabe und einer Aufarbeitung der bisherigen Vergabeverfahren an den Fakultäten, die jeweilige Fachbereichsverwaltung um Auskunft bzgl. In der Vergangenheit bewilligter Ausgaben und tatsächlich getätigter Ausgaben aus Studienbeiträgen zu bitten. Wir bitten daher um Übermittlung der erforderlichen Daten Beschlossene Version mit Änderungsanträgen: Der Konvent möge beschließen: Die Fakultätsvertreter werden aufgefordert folgende Anfrage an die Fachbereichsverwaltung zu schicken Sehr geehrte/r Frau/Herr, aufgrund eines Beschlusses des studentischen Konvents vom. Juni 0 sind die studentischen Vertreter in den Fakultätsräten dazu aufgefordert, im Sinne einer adäquaten Amtsübergabe und einer Aufarbeitung der bisherigen Vergabeverfahren an den Fakultäten, die jeweilige Fachbereichsverwaltung um Auskunft bzgl. In der Vergangenheit bewilligter Ausgaben anhand der originalen Protokolle der Studienbeitragsvergabekommission und tatsächlich getätigter Ausgaben aus Studienbeiträgen zu bitten. Wir bitten daher um Übermittlung der erforderlichen Daten O angenommen O abgelehnt O zurückgezogen O erledigt durch... überwiesen an... Abstimmung: ja nein Enthaltung ungültig

5 Anlage : Geschäftsordnung des studentischen Konvents der Universität Augsburg I. Abschnitt Allgemeines 1 Allgemeine Grundsätze (1) Der Konvent vertritt die Gesamtheit der Studierenden der Universität Augsburg. () 1 Er hat seine Entscheidungen aufgrund hinreichender Kenntnis der Sachlage zu treffen. Er hat alle hierfür relevanten Tatsachen selbst von Amts wegen zu ermitteln. () Der Konvent hat seine Entscheidungen recht- und zweckmäßig und in einem angemessenen zeitlichen Rahmen zu treffen; Absatz bleibt hiervon unberührt. () Die Mitglieder des Konvents haben sich entsprechend ihres Amtes zu verhalten. Begriffe Im Sinne dieser Geschäftsordnung sind 1. Konventsmitglieder als Mitglieder, die über die Konventslisten gewählt wurden zu bezeichnen;. Mitglieder des Konvents als, die Fakultätsräte und der Vertreter der Studierenden in der erweiterten Universitätsleitung zu bezeichnen;. Anträge solche Begehren, die einen Beschluss über a) eine Anweisung an den Allgemeinen Studierendenausschuss, b) eine Stellungnahme, c) Personalfragen, d) eine Handlungs- oder Unterlassungsaufforderung gegenüber einem anderen Organ der Studierendenschaft, zum Gegenstand haben;. Änderungsanträge solche Begehren, die eine Änderung eines Antrags im Sinne der Nr. zum Gegenstand haben;. Anträge zur Geschäftsordnung insbesondere solche Begehren, die a) die Einräumung des Rederechts, b) die sofortige Abstimmung, c) die Schließung oder Wiedereröffnung der Rednerliste, d) die Unterbrechung oder Vertagung der Sitzung oder e) die Aufnahme, Streichung oder Änderung von Tagesordnungspunkten oder deren Reihenfolge zum Gegenstand haben. II. Abschnitt Präsidium Zusammensetzung und Wahl des Präsidiums (1) 1 Das Präsidium des studentischen Konvents besteht aus 1. dem Vorsitzenden,. dem ersten Stellvertreter und. dem zweiten Stellvertreter. Einer der Stellvertreter ist zugleich Protokollant, sofern diese Geschäftsordnung nichts anderes bestimmt. () Der Konvent wählt aus seiner Mitte die Mitglieder des Präsidiums mit einfacher Mehrheit. Aufgaben des Präsidiums 1

6 (1) Dem Vorsitzenden obliegt 1. die Ladung zur Sitzung. die Leitung der Sitzung,. die Eröffnung und Schließung der Sitzung und. die Überwachung der Einhaltung der Grundsätze des 1.. Erteilung/Entzug des Rederechts. Ausschluss von Gästen die trotz mehrfacher Ermahnung stören. Ausschluss von Mitgliedern die gegen 1 Absatz wiederholt verstossen. Abstimmungen sind davon ausgeschlossen () 1 Die Aufgaben des Vorsitzenden obliegen bei dessen Verhinderung dem ersten Stellvertreter; bei dessen Verhinderung dem zweiten Stellvertreter. Übernimmt der erste Stellvertreter die Aufgaben des Vorsitzenden, so ist der zweite Stellvertreter Protokollant. Sind zwei Mitglieder des Präsidiums verhindert, so findet Absatz Anwendung. III. Abschnitt Arbeitsweise 1. Sitzungen Turnus Die Sitzungen sollen während der Vorlesungszeit mindestens einmal im Monat stattfinden. Auf Antrag kann eine außerordentliche Sitzung zu bestimmten Themen mit einfacher Mehrheit des Konvents einberufen werden. Die Einladungsfrist für außerordentliche Sitzungen beträgt Stunden. Von Erweiterungen der Tagesordnung ist abzusehen. Grundsatz der Öffentlichkeit (1) 1 Die Sitzungen des Konvents sind öffentlich; für einzelne Tagesordnungspunkte außer Wahlen kann die Öffentlichkeit durch Beschluss mit / Mehrheit ausgeschlossen werden, wenn zwingende Gründe des öffentlichen Interesses dies erfordern. Über das Vorliegen eines solchen Grundes entscheidet auf Antrag der Ältestenrat; eine nachträgliche Genehmigung ist nicht möglich. Beschlüsse, die in einer unrechtmäßig nichtöffentlich abgehaltenen Sitzung getroffen werden, sind nichtig. Das Anwesenheitsrecht der Mitglieder des Ältestenrates bleibt unberührt. () 1 Die Teile des Protokolls werden nicht veröffentlicht, die rechtmäßig unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wurden; Beschlüsse bleiben hiervon unberührt. Kommen die Gründe, die den Ausschluss der Öffentlichkeit gerechtfertigt haben, in Ansehung des Protokolls nicht zum Tragen, so wird das Protokoll abweichend von Satz 1 auch insoweit veröffentlicht. () Ausnahme hiervon bildet Absatz 1 Nummer und. Ladung und vorläufige Tagesordnung (1) Der Vorsitzende bestimmt den Ort und den Zeitpunkt der Sitzung. () 1 Der Vorsitzende hat die Mitglieder des Konvents sowie die Mitglieder des Ältestenrates spätestens sieben Tage vor der Sitzung unter Angabe von Ort und Zeitpunkt schriftlich zu laden sowie die genannten Angaben öffentlich bekannt zu machen. Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen des Satzes 1 kann der Ältestenrat auf Antrag sämtliche in der Sitzung getroffenen Beschlüsse aufheben. () Der Vorsitzende legt in der Ladung einen Vorschlag für eine Tagesordnung bei. Sitzungsbeginn 1 Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung. Er stellt die An- und Abwesenheit von Mitgliedern des Konvents und des Ältestenrates sowie die Anwesenheit von Gästen fest. Der Konvent beschließt von Amts wegen über die Annahme der in der Ladung vorgeschlagenen Tagesordnung mit einfacher

7 Mehrheit durch Handaufheben. Sitzungsablauf 1 Der Sitzungsablauf richtet sich nach der Tagesordnung. Er erfolgt durch Beratung und gegebenenfalls durch Beschluss über die einzelnen Punkte in ihrer beschlossenen Reihenfolge. Schließung der Sitzung Die Schließung der Sitzung obliegt dem Vorsitzenden.. Beschlussfassung Antragsgrundsatz; Antragsberechtigung; Form der Anträge (1) 1 Beschlüsse sind aufgrund von Anträgen zu fassen, sofern diese Geschäftsordnung nicht ein anderes bestimmt. Sie gelten für die laufende Amtszeit des Konvents. () Jeder an der Universität Augsburg immatrikulierte Student kann Anträge stellen. () 1 Anträge sind vor Beginn der Sitzung schriftlich beim Präsidium einzureichen. Änderungsanträge sowie dringende Neuanträge können auch während der Sitzung mündlich gestellt werden; diese müssen schriftlich im Protokoll festgehaltenwerden; über die Zulassung der Dringlichkeit beschließt der Konvent mit einfacher Mehrheit. Anträge sind zu begründen. () 1 Ist der Antragsteller nicht Mitglied des Konvents oder des Ältestenrats, ist diesem durch das Präsidium das Rederecht zum Zwecke der Stellung oder Begründung des Antrags einzuräumen. () Für Mitglieder gilt: Anträge müssen fristgerecht schriftlich dem Konvent vorliegen. () 1 Die Antragsreihenfolge wird vom Präsidium festgelegt. Der weitestgehende Antrag wird zuerst behandelt. 1 Anträge zur Geschäftsordnung (1) 1 Anträge zur Geschäftsordnung können weder vertragt noch zurückgenommen werden; über sie muss in jedem Fall abgestimmt werden. Diese haben Vorrang vor anderen Anträgen. () 1 Ist ein Antrag zur Geschäftsordnung gestellt kann dieser begründet werden; vor seiner Abstimmung ist nur noch eine Wortmeldung (Gegenrede) zulässig, die sich auf den Antrag zur Geschäftsordnung beziehen muss. Liegen mehrere Wortmeldungen vor, so entscheidet der Vorsitzende nach billigem Ermessen. 1 Beschlussfähigkeit 1 Vor jedem Beschluss hat der Vorsitzende die Beschlussfähigkeit des Konvents festzustellen. Der Konvent ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist; hierbei sind übertragene Stimmen nicht zu berücksichtigen. 1 Übertragung des Stimmrechts (1) Mitglieder des Konvents können ihre Stimme höchstens drei Mal pro Amtszeit auf andere Mitglieder des Konvents übertragen. () Zum Zeitpunkt der Abwesenheit muss die Stimmrechtsübertragung dem Präsidium in schriftlicher Form vorliegen. 1 Beschlussfassung (1) 1 Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit per Handzeichen gefasst, soweit diese Geschäftsordnung nichts anderes bestimmt. Enthaltungen werden bei der Beschlussfassung nicht berücksichtigt. Auf Antrag von mindestens Mitgliedern wird eine geheime

8 Abstimmung durchgeführt. Auf Antrag von mindestens Mitgliedern wird eine namentliche Abstimmung durchgeführt.. Wahlen 1 Wahl (1) 1 Wahlen sind nur möglich, wenn sie bei der Einladung auf den Vorschlag zur Tagesordnung angekündigt waren. Sie werden in geheimer Abstimmung vorgenommen. () 1 Gewählt ist, wer mindestens 1 Stimmen auf sich vereinigen kann. Im dritten Wahlgang genügt die einfache Mehrheit. () Bei Stimmengleichheit im ersten Wahlgang erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen im ersten Wahlgang. Abs. findet entsprechend Anwendung. Ausscheiden Das Ausscheiden aus einem Amt muss dem Präsidium schriftlich mitgeteilt werden. Dies befreit nicht von der Pflicht die Universitätsverwaltung in Kenntnis zu setzen.. Protokoll Erstellung des Protokolls (1) 1 Über jede Sitzung des Konvents wird Protokoll geführt. Absatz bleibt unberührt. () Die Führung des Protokolls obliegt dem Protokollanten; ist kein Protokollant nach Maßgabe dieser Geschäftsordnung anwesend oder sonst nicht in der Lage, das Protokoll zu führen, so bestimmt das vorsitzende Mitglied des Präsidiums ein Mitglied des Konvents zur Führung des Protokolls für die Dauer der Sitzung. () Das Protokoll ist vollständig und leserlich zu führen. Inhalt des Protokolls Das Protokoll beinhaltet: 1. Die An- und Abwesenheit,. den Verlauf der Sitzung,. Änderungen des Protokolls der letzten Sitzung und. Anträge im Anhang. 0 Versendung des Protokolls Das Protokoll wird zeitnah, jedoch spätestens zwei Werktage vor der nächsten ordentlichen Sitzung, verschickt. IV. Auslegung, Änderung und Aufhebung dieser Geschäftsordnung 1 Auslegung dieser Geschäftsordnung Über Zweifel bei der Auslegung dieser Geschäftsordnung entscheidet auf Antrag der Ältestenrat. Annahme, Änderung und Aufhebung dieser Geschäftsordnung (1) Der Konvent nimmt die Geschäftsordnung in seiner konstituierenden Sitzung mit einer / Mehrheit seiner Mitglieder an. () 1 Der Konvent kann die Geschäftsordnung auf Antrag eines Mitgliedes des Konvents oder eines

9 Mitgliedes des Ältestenrates mit / seiner Mitglieder ändern oder aufheben. Ein Antrag auf Aufhebung, der nicht einen spruchreifen Entwurf einer neuen Geschäftsordnung enthält, ist nicht zu berücksichtigen. () Die Geschäftsordnung gilt bis zum Ende der Amtszeit des Konvents.

3 Geschäftsordnung 3

3 Geschäftsordnung 3 3 Geschäftsordnung GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN BUNDESTAG UND DEN VORSTAND (GOBV) 1 1 Einberufung 1. Die Einberufung des Bundestages erfolgt nach 20, 29 der Satzung. 2. Vorschläge für die Wahl des Präsidenten

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