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1 Zugestellt durch post.at Amtliche Mitteilung! Herausgegeben am vom Gemeindeamt Ahorn Ausgabe Nr. 02/2012 F.d.I.v.: Bürgermeister Josef Hintenberger A Aus dem Inhalt: 1. Beschlüsse der Gemeinderatssitzung v Betriebsanlagen Beratungstage 2. Quartal Ärztlicher Bereitschaftsdienst Änderung Dienstbeginn 4. Silofoliensammlung Sprechtag des Regionsbeauftragten für Natur- u. Landschaftsschutz - Terminänderung 6. Freie Wohnungen in Helfenberg 7. Freibad Helfenberg KassierIn für Badesaison Sprechtag der Oö. Patienten- und Pflegevertretung 9. Änderung Mutterberatung 10. Waldbrandschutz 11. Erste-Hilfe-Grundkurs 12. BioRegion Mühlviertel 13. ReVital - Verkaufsstelle 1. Beschlüsse der Gemeinderatssitzung v Der Vorsitzende hat über folgende aktuelle Themen informiert: - Auslieferung des neuen Gemeindetraktors - Klage der Gemeinde durch die Ehegatten Emanuel u. Getraud Haider wegen des öffentlichen Weges im Bereich Piberstein Nr. 6 - geplante Feuerwehrkooperation - Errichtung des Gehsteiges Roasweg - Pendlerbefragung die vom Wirtschaftspark Oberes Mühlviertel initiiert ist 2. Es wurde der Bericht über die Prüfungsausschusssitzung vom den Gemeinderäten vorgetragen und dieser zur Kenntnis genommen. 3. Von der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach ist ein Bericht zum Nachtragsvoranschlag 2011 ergangen. Dieser wurde zur Kenntnis genommen. 4. Es wurde der Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2011 beschlossen. Rechnungsergebnis: Ordentlicher Haushalt: Außerordentlicher Haushalt: Einnahmen ,99 Einnahmen ,55 Ausgaben ,65 Ausgaben ,64 Abgang ,66 Abgang 298,09 5. Der Gemeinderat hat den Voranschlag für das Haushaltsjahr 2012 am beschlossen und zur Genehmigung der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach vorgelegt. Der von der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach ergangene Bericht wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

2 6. Es wurde beschlossen den alten Gemeindetraktor an Herrn Rudolf Hintenberger zum Preis von ,00 zu veräußern. 7. Der Vermessungsplan für den Bereich Obertraberg, mit dem die dort bestehende private Zufahrt öffentlich erklärt werden soll, wurde beschlossen. Es wird ein Antrag auf Herstellung der Grundbuchsordnung gestellt. 8. Allfälliges 2. Betriebsanlagen Beratungstage 2. Quartal 2012 Die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach veranstaltet jeweils an Freitagen in der Zeit von 08:15 Uhr bis 12:00 Uhr sogenannte "Betriebsanlagen-Beratungstage". Dieses für (angehende) Unternehmer gebotene Service soll dazu dienen, im Zusammenhang mit der Errichtung, Änderung und dem Betrieb von gewerblichen Anlagen auftretende Fragen und Probleme zu klären und eine entsprechende Beratung durchzuführen. Dazu stehen ein Behördenvertreter, der gewerbetechnische Amtssachverständige und ein Vertreter des Arbeitsinspektorates Linz zur Verfügung. Im 2. Quartal 2012 werden an nachfolgenden Tagen Beratungen stattfinden: April: Mai: Juni: Um einen reibungslosen Ablauf der Beratungstage zu gewährleisten und längere Wartezeiten zu vermeiden, ist jeweils eine telefonische Terminvereinbarung notwendig. (Tel. Nr.: 07289/ oder 69405). 3. Ärztlicher Bereitschaftsdienst Änderung Dienstbeginn DIENSTBEGINN AB :00 Uhr (bisher 16:00) Dienstende: früh am nächsten Tag! April Dr. Gisela Wohleser 07216/ Dr. Alexander Gallee 07219/ Dr. Gisela Wohleser 07216/ Dr. Eduard Reischl 07213/ u. 15. Dr. Eduard Reischl 07213/ u. 22. Dr. Gisela Wohleser 07216/ u. 29. Dr. Alexander Gallee 07219/70097 Mai Dr. Hermann Reingruber 07213/ u. 06. Dr. Eduard Reischl 07213/

3 12. u. 13. Dr. Alexander Gallee 07219/ Dr. Alexander Gallee 07213/ u. 20. Dr. Hermann Reingruber 07213/ u. 27. Dr. Eduard Reischl 07213/ Dr. Alexander Gallee 07219/70097 Juni u. 03. Dr. Hermann Reingruber 07213/ Dr. Hermann Reingruber 07213/ u. 10. Dr. Gisela Wohleser 07216/ u. 17. Dr. Gisela Wohleser 07216/ u. 24. Dr. Alexander Gallee 07219/ Dr. Hermann Reingruber 07213/ Silofoliensammlung Vom Bezirksabfallverband Rohrbach wird eine kostenlose Sondersammlung von gebrauchten landwirtschaftlichen Rundballenfolien und Fahrsiloplanen durchgeführt: Donnerstag, 26. April 2012 von Uhr Altstoffsammelzentrum Helfenberg Achtung: Netze und Schnüre sind nicht stofflich verwertbar und müssen daher über die Abfalltonne oder den zusätzlichen Abfallsack (erhältlich am Gemeindeamt) entsorgt werden. 5. Sprechtag des Regionsbeauftragten für Natur- u. Landschaftsschutz - Änderung Der für Mittwoch anberaumte Sprechtag wird auf F R E I T A G, v e r s c h o b e n. 3

4 6. Freie Wohnungen in Helfenberg Folgende Wohnungen im Ort Helfenberg sind zu vermieten: Mietwohnung: Schulstraße 19 61,10 m² Miete: 344,77 monatlich inkl. Betriebskosten Mietwohnung mit Balkon (GWB): Leonfeldner Straße Nr. 20/4 75,79 m² Miete: 609,13 monatlich inkl. Betriebskosten Mietwohnung mit Balkon (GWB): Leonfeldner Straße Nr. 20/7 75,66 m² Miete: 564,69 monatlich inkl. Betriebskosten Mietwohnung mit Balkon (GWB): Leonfeldner Straße Nr. 20/2 52,81 m² Miete: 398,30 monatlich inkl. Betriebskosten ab Juli 2012 Interessenten werden gebeten sich am Gemeindeamt (Tel /7013-0) zu melden. 7. Freibad Helfenberg KassierIn für Badesaison 2012 Für die Badesaison 2012 wird noch ein(e) Kassier(in) gesucht. Anmeldungen ab sofort beim Gemeindeamt Helfenberg Tel / Sprechtag der Oö. Patienten- und Pflegevertretung Termin: Dienstag, 17. April 2012 Zeit: Ort: Anmeldung: 09:00 bis 12:00 Uhr Bezirkshauptmannschaft Rohrbach Am Teich 1, 4150 Rohrbach 2. Stock, Besprechungszimmer 235 bis spätestens 13. April 2012 bei der BH Rohrbach Tel.Nr.: 07289/

5 9. Änderung Mutterberatung Ab s o f o r t findet die monatliche Mutterberatung an jedem 1. Dienstag im Monat ab 10:00 Uhr im ROT-KREUZ-HAUS in der Schloßstraße 1 statt!!! 10. Waldbrandschutz Von der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach wurde die nachstehende Verordnung zum Waldbrandschutz im Bezirk Rohrbach erlassen. Um Beachtung wird ersucht! Verordnung 1 1. In den Waldgebieten des politischen Bezirkes Rohrbach sowie in deren Gefährdungsbereichen sind jegliches Feueranzünden und das Rauchen verboten. 2. Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Der Gefährdungsbereich erstreckt sich zumindest über einen 20 m breiten Streifen außerhalb des Waldrandes. 3. Die durch diese Verordnung betroffenen Waldgebiete sind aus einem bei der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach, Abt. Forstdienst, während der Amtsstunden zur Einsichtnahme aufliegenden Lageplan ersichtlich. 4. Ausgenommen vom Verbot gemäß Pkt. 1 dieser Verordnung sind Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Massenvermehrung von Forstschädlingen erforderlich sind bzw. von der Behörde angeordnet werden. Den Waldeigentümern steht es frei, dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich zu machen ( 41 Abs. 3 des Forstgesetzes 1975). 2 5

6 3 Personen, die dieser Anordnung zuwiderhandeln, werden gemäß 174 Abs. 1 lit. a Z. 17 des Forstgesetzes 1975 mit einer Geldstrafe bis zu 7.270,00 oder mit Arrest bis zu vier Wochen bestraft. Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können beide Strafen nebeneinander verhängt werden. 4 Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in der Amtlichen Linzer Zeitung in Kraft und mit Ablauf des 31. Oktober 2012 außer Kraft. 11. Erste-Hilfe-Grundkurs 6

7 BioRegion Mühlviertel starkes Netzwerk in der Region Die BioRegion Mühlviertel ist auf dem Weg, sich als starke Regionalmarke zu positionieren. An die 40 Betriebe sind bereits Partnerinnen und Partner. Gemeinsam machen sie die Stärke der Region, biologisch zu wirtschaften und Produkte höchster Qualität zu erzeugen, für die Mühlviertlerinnen und Mühlviertler erlebbar. Wir setzen mit der Vernetzung vom landwirtschaftlichen Betrieb über Gewerbebetriebe bis zu Konsumentinnen und Konsumenten Schritte, die die Wertschöpfung im Mühlviertel halten und damit zu einer positiven Gesamtentwicklung der Region beitragen, sagt Bgm. Albert Stürmer, Sprecher der BioRegion Mühlviertel. Partnerbetriebe werden vernetzt und Dienstleistungen geboten. Die Information über Einkaufsmöglichkeiten von Bio-Produkten aus der Region oder über Veranstaltungen, die mit den Inhalten der BioRegion Mühlviertel zusammenhängen, sind Beispiele dafür. Nicht nur die Erzeugung und der Absatz biologischer Lebensmittel soll unterstützt werden, auch Bewusstseinsbildung ist ein wichtiger Teil der Initiative. Wir wollen auch aufzeigen, dass das Konsumverhalten und der Lebensstil jedes einzelnen viel zu einer positiven Zukunftsgestaltung in der Region beitragen kann, sagt Stürmer weiter. Dabei ist neben der bewussten Auswahl der konsumierten Lebensmittel auch der Umgang mit Energie, Verkehrsmitteln, etc. von Bedeutung. Am Mittwoch, 28. März 2012 wird zum Thema Kann der Biolandbau die Welt ernähren?, Dr. Urs Niggli, Direktor des Forschungsinstitutes für biologischen Landbau (FIBL) in der Schweiz, im Pfarrheim St. Johann am Wimberg einen Vortrag halten. Welche Kriterien für die Nutzung der Marke BioRegion Mühlviertel eingehalten werden müssen, ist im Entwicklungskonzept, das auf der Website der BioRegion zum Download bereit steht, nachzulesen. Neben der Lebensmittelbranche sind auch Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe, die in der Region ressourcenschonend und ökologisch wirtschaften, Teil der BioRegion Mühlviertel. Alle Partnerbetriebe, Kontaktdaten der BioRegion Mühlviertel sowie weiterführende Information finden Sie auf der Website auf der Sie auch den Newsletter online bestellen können. 7

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