Weiterbildungskurs für Experten und Fahrlehrer 2004

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Weiterbildungskurs für Experten und Fahrlehrer 2004"

Transkript

1 Weiterbildungskurs für Experten und Fahrlehrer 2004 Ziel: Vereinheitlichung der Ausbildung und Abnahme von Führerprüfungen Themen: Beobachten und Einspuren Organisation: Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich Zürcher Fahrlehrerverband ZFV Sponsored by: VERLAG HEINRICH VOGEL ZÜRICH

2 Vorwort zum Weiterbildungs-Kurs Das Ziel, eine Erhöhung der Verkehrssicherheit, kann nur mittels einer engagierten Vorgehensweise, unter Einbezug aller Beteiligten, erreicht werden. Die Weiterbildung soll den Experten und Fahrlehrern eine, an der Praxis orientierte Hilfe, bieten. Die Zusammenarbeit von Fahrlehrern und Experten wird vertieft, Misstrauen abgebaut und das gegenseitige Verständnis verbessert. Durch die Koordination von Ausbildung und Führerprüfung werden für alle Prüfungskandidaten faire Bedingungen geschaffen. Die vorliegende Dokumentation soll weder die Richtlinien 7 über die Abnahme der Führerprüfung, noch den Leitfaden für die Ausbildung und Prüfung der Fahrlehrer, ersetzen. Mit dieser Dokumentation sollen die wichtigsten und problematischsten Vorkommnisse an Autoführerprüfungen behandelt und geregelt werden. Selbstverständlich besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit, noch können neue und zukünftige Probleme geregelt werden. Die Entscheidung des Experten wird sich nach wie vor auf den konkreten Einzellfall abstützen. Wir hoffen, mit diesem Weiterbildungskurs und deren Unterlagen, ein Hilfsmittel zur besseren Zusammenarbeit zwischen Fahrlehrern und Prüfungsexperten, mittels einer ausgeglicheneren Ausbildung und Prüfungsabnahme zu schaffen. Die, in den Unterlagen aufgeführten Regelungen und Handhabungsrichtlinien, sind für den Kanton Zürich verbindlich und werden entsprechend angewendet.

3

4 Gemeinsame Weiterbildung Ausbildung Prüfung Die gleiche Sprache sprechen Experten- und Fahrlehrerschulung André Spörndli / ZFV Alwin Halbheer / ZFV Daniel Amrein / Vorstand, Weiterbildung ZFV

5 Thema 1 Richtige Beobachtung Thema 2 Einspuren (Spurverhalten)

6 Kursinhalte Thema 1: Richtige Beobachtung Wegfahrt aus dem Stillstand Abbiegen links und rechts vor und auf Verzweigungen Hindernisse umfahren Fahrstreifenwechsel Fahren auf der Autobahn Manöver

7 Kursinhalte Thema 2: Einspuren (Spurverhalten) Beim Abbiegen links und rechts Im Fahrstreifen Im Fahrstreifen mit Radstreifen Auf Tramschienen und Busspuren Enge Quartierstrassen

8 Thema 1 Richtige Beobachtung

9 Wegfahrt aus dem Stillstand 1. Gesetzestext 2. Beispiele / Erläuterungen 3. Leitfaden / Ergänzungen

10 Gesetz SVG Art. 36 Einspuren, Vortritt 4 Der Führer, der sein Fahrzeug in den Verkehr einfügen, wenden oder rückwärts fahren will, darf andere Strassenbenützer nicht behindern; diese haben den Vortritt. VRV Art. 17 Wegfahren, Rückwärtsfahren, Wenden 1 Der Fahrzeugführer hat sich vor dem Wegfahren zu vergewissern, dass er keine Kinder oder andere Strassenbenützer gefährdet. Bei Fahrzeugen mit beschränkter Sicht nach hinten ist zum Rückwärtsfahren eine Hilfsperson beizuziehen, wenn nicht jede Gefahr ausgeschlossen ist.

11 Beispiele aus der Praxis Voraussetzungen Richtiges Einstellen der Rückspiegel Überblick über die Fahrbahn Neben und hinter dem Fahrzeug Ohne Bewegung des Körpers

12

13 Toter Winkel

14 Toter Winkel Toter Winkel

15

16

17

18 Erläuterungen Seitenblick und Schulterblick Oft auch in Fachkreisen unterschiedlich interpretiert Seitenblick, Schulterblick und Veloblick sind dasselbe! Wir sprechen in Zukunft nur noch vom Seitenblick!

19 Erläuterungen Kontrolle des Fahrschülers durch zusätzlichen Spiegel

20 Leitfaden (1977) 6.2 Anfahren 1. Gang ( Kontrolle) Stellbremse lösen Kontrollblick nach vorne und hinten Blinker betätigen Seitenblick Anfahrgas Mit Kupplung Schleifpunkt erfassen Ruckfrei einkuppeln Wegfahren Blinker zurückstellen (ev.) Ergänzungen zum Leitfaden 1. Gang ( Kontrolle) Stellbremse lösen Kontrollblick nach vorne und hinten Innenspiegel Linken Aussenspiegel Seitenblick links Anfahrgas geben Mit Kupplung Schleifpunkt fassen Nachbeobachtung nach links Linken Blinker stellen, falls kein Fahrzeug herannaht Ruckfrei einkuppeln Wegfahren Blinker zurückstellen (ev.)

21 Abbiegen rechts und links Vor und auf Verzweigungen 1. Gesetzestext 2. Beispiele / Erläuterungen 3. Leitfaden / Ergänzungen

22 Gesetz SVG Art. 34 Rechtsfahren 3 Der Führer, der seine Fahrrichtung ändern will, wie zum Abbiegen, Überholen, Einspuren und Wechseln des Fahrstreifens, hat auf den Gegenverkehr und auf die ihm nachfolgenden Fahrzeuge Rücksicht zu nehmen. SVG Art. 39 Zeichengebung 2 Die Zeichengebung entbindet den Fahrzeugführer nicht von der gebotenen Vorsicht.

23 Beispiele aus der Praxis

24

25

26

27

28 Systematisch und richtig beobachten heisst: Querverkehr links Gegenverkehr (wenn vorhanden) Querverkehr rechts Wiederholen sofern notwendig (Doppelblick) Nachfolgenden Verkehr beobachten

29 Leitfaden (1977) 36 Linksabbiegen Blick in Innen- und Aussenspiegel Blinker betätigen Einspuren (vgl. Ziffer 27.2) Verlangsamen evtl. zurückschalten Blick nach vorne und in die Querfahrbahn Dem Bogen entsprechend lenken Kontrollblick nach rechts Beschleunigen Ergänzungen zum Leitfaden Kontrollblick nach vorne und hinten Innenspiegel Linker Aussenspiegel Seitenblick links Blinker betätigen Einspuren (vgl. Ziffer 27.2) Verlangsamen evtl. zurückschalten Vor dem Abbiegen unbedingt Kupplung loslassen Blick nach vorne und in die Querfahrbahn Dem Bogen entsprechend lenken Kontrollblick nach rechts Den Blick weit vorausziehen und Lenkung wieder geradestellen Blick in den Innenspiegel und entsprechend dem Verkehr beschleunigen (Aufspurten)

30 Leitfaden (1977) 29 Rechtsabbiegen Blick in Innenspiegel Seitenblick nach rechts, sofern kein Aussenspiegel vorhanden Blinker betätigen Einspuren (vgl. Ziffer 27.1) Verlangsamen evtl. zurückschalten Vor dem Lenkeinschlag Blick auf Gegenverkehr und nach links richten Der Kurve entsprechend lenken Kontrollblick nach links und beschleunigen Ergänzungen zum Leitfaden Kontrollblick nach vorne und hinten Innenspiegel Rechter Aussenspiegel Seitenblick rechts Blinker betätigen Einspuren (vgl. Ziffer 27.1) Verlangsamen evtl. zurückschalten Vor dem Abbiegen Kupplung loslassen Vor dem Lenkeinschlag Blick auf Gegenverkehr und nach links richten Der Kurve entsprechend lenken Kontrollblick in die Querfahrbahn rechts, wegen möglichen Hindernissen (Überholvorgang von Fahrzeugen) Kontrollblick nach links Den Blick weit vorausziehen und Lenkung wieder geradestellen Blick in den Innenspiegel und entsprechend dem Verkehr beschleunigen (Aufspurten)

31 Hindernisse umfahren 1. Gesetzestext 2. Beispiele / Erläuterungen 3. Leitfaden / Ergänzungen

32 Gesetz SVG Art. 35 Kreuzen, Überholen 2 Überholen und Vorbeifahren an Hindernissen ist nur gestattet, wenn der nötige Raum übersichtlich und frei ist und der Gegenverkehr nicht behindert wird. Im Kolonnenverkehr darf nur überholen, wer die Gewissheit hat, rechtzeitig und ohne Behinderung anderer Fahrzeuge wieder einbiegen zu können. VRV Art. 9 Kreuzen 1 Der Fahrzeugführer hat dem Gegenverkehr den Vortritt zu lassen, wenn das Kreuzen durch ein Hindernis auf seiner Fahrbahnhälfte erschwert wird.

33 Beispiele aus der Praxis

34 Beispiele aus der Praxis

35 Grundsatz In einer Situation, in der wir die eigene Fahrbahnhälfte (Fahrstreifen) verlassen, stellen wir den Blinker (inkl. Beobachtung). Um Missverständnisse zu vermeiden, das Wiedereinbiegen nicht anzeigen.

36 Beispiele aus der Praxis Umfahren von mehreren Hindernissen?

37 Beispiele aus der Praxis Blinken nur beim Verlassen des eigenen Fahrstreifens / Fahrbahnhälfte Ansonsten: Beobachten Innenspiegel Aussenspiegel Seitenblick

38 Leitfaden (1977) 28 Überholen von stehenden Hindernissen Blick in Innen- und Aussenspiegel Blinker betätigen Frühzeitig ausbiegen Blinker zurückstellen Das Wiedereinbiegen nicht anzeigen Ergänzungen zum Leitfaden Kontrollblick nach vorne und hinten Innenspiegel Aussenspiegel Seitenblick Blinker betätigen Frühzeitig ausbiegen Blinker zurückstellen Das Wiedereinbiegen nicht anzeigen

39 Fahrstreifenwechsel 1. Gesetzestext 2. Beispiele / Erläuterungen 3. (Leitfaden / Ergänzungen)

40 Gesetz SVG Art. 34 Rechtsfahren 3 Der Führer, der seine Fahrrichtung ändern will, wie zum Abbiegen, Überholen, Einspuren und Wechseln des Fahrstreifens, hat auf den Gegenverkehr und auf die ihm nachfolgenden Fahrzeuge Rücksicht zu nehmen. SVG Art. 44 Fahrstreifen, Kolonnenverkehr 1 Auf Strassen, die für den Verkehr in gleicher Richtung in mehrere Fahrstreifen unterteilt sind, darf der Führer seinen Streifen nur verlassen, wenn er dadurch den übrigen Verkehr nicht gefährdet.

41 Bei keinem oder wenig Verkehr Innenspiegel Linker Aussenspiegel Beobachten der gesamten Verkehrsfläche nach vorne Seitenblick nach links Blinker stellen wenn kein Fahrzeug naht Fahrstreifenwechsel nach links Blinker zurückstellen

42 Bei grossem Verkehrsaufkommen Innenspiegel Linker Aussenspiegel Geschwindigkeitsdifferenz richtig abschätzen Beobachten der gesamten Verkehrsfläche nach vorne Seitenblick nach links Blinker stellen und Absicht anzeigen Lücke abschätzen Nachbeobachtung nach links Fahrstreifenwechsel nach links Blinker zurückstellen

43 Grundsatz Bei grossem Verkehrsaufkommen, sollte darauf geachtet werden, dass die Geschwindigkeit in der eigenen Fahrspur nicht vernachlässigt wird. Einen allfälligen Stillstand möglichst vermeiden. Zur Not auf einen Fahrspurwechsel verzichten.

44 Fahren auf der Autobahn 1. Gesetzestext 2. Beispiele / Erläuterungen 3. Leitfaden / Ergänzungen

45 Gesetz VRV Art. 36 Sonderregelung für Autobahnen und Autostrassen 4 Benützer der Autobahnen und Autostrassen haben den Vortritt vor Fahrzeugen auf den Zufahrtsstrecken. 5 Der Fahrzeugführer darf nur in folgenden Fällen rechts an anderen Fahrzeugen vorbeifahren: c) auf dem Beschleunigungsstreifen von Einfahrten bis zum Ende der Doppellinien- Markierung.

46 Einfahrt

47 Beispiele aus der Praxis

48 Beispiele aus der Praxis

49

50

51

52

53

54

55 Leitfaden (1977) 65.1 Einfahrt - Zu Beginn des Beschleunigungsstreifens den Verkehr auf der Autobahn beobachten und die beste Einfahrmöglichkeit abschätzen. - Auf dem Beschleunigungsstreifen möglichst auf Autobahngeschwindigkeit beschleunigen, den Blinker rechtzeitig betätigen, aber nicht bevor das Fahrzeug, hinter dem man einzufahren beabsichtigt, sich auf gleicher Höhe befindet. Unmittelbar vor der Einfahrt, Blick nach links über die Schulter. - Sofern es Markierungen und Verkehrsverhältnisse erlauben, im geeigneten Moment den Beschleunigungsstreifen verlassen. Ist dies wegen Fehleinschätzung nicht möglich, bis zur Einfahrmöglichkeit ausnahmsweise auf dem Pannenstreifen weiterfahren, statt auf dem Beschleunigungsstreifen anzuhalten. - Blinker nach der Einfahrt sofort zurückstellen. Ergänzungen zum Leitfaden - Zu Beginn des Beschleunigungsstreifens den Verkehr auf der Autobahn beobachten und die beste Einfahrmöglichkeit abschätzen. - Auf dem Beschleunigungsstreifen möglichst auf Autobahngeschwindigkeit beschleunigen, unter Beobachtung des Verkehrs. Sobald das Fahrzeug, hinter dem man einzufahren beabsichtigt, sich auf gleicher Höhe befindet, Innen-, Aussenspiegel, Seitenblick, Blinker. - Sofern es Markierungen und Verkehrsverhältnisse erlauben, im geeigneten Moment den Beschleunigungsstreifen verlassen. [ ] - Blinker nach der Einfahrt sofort zurückstellen und schalten. - Blick in den Innenspiegel und entsprechend dem Verkehr Geschwindigkeit anpassen.

56 Überholen

57 Leitfaden (1977) 65.2 Überholen - Seitlich und nach hinten beobachten, Blinker betätigen (befinden sich Fahrzeuge auf dem Überholstreifen, ist mit der Zeichengebung abzuwarten, bis das Fahrzeug, hinter dem man die Streifen zu wechseln beabsichtigt, sich auf gleicher Höhe befindet). - Blinker sofort nach dem Wechsel des Streifens zurückstellen. - Das Wiedereinbiegen nach rechts ist mit dem Blinker anzuzeigen. Erst auf den rechten Fahrstreifen einbiegen, wenn im Rückspiegel festgestellt werden kann, dass das überholte Fahrzeug nicht behindert wird. - Beim Überholen einer Kolonne ist nach rechts zu wechseln, sobald eine Lücke von m dies zulässt. Ergänzungen zum Leitfaden - Nach hinten und seitlich beobachten, (befinden sich Fahrzeuge auf dem Überholstreifen, ist mit der Zeichengebung abzuwarten, bis das Fahrzeug, hinter dem man die Streifen zu wechseln beabsichtigt, sich auf gleicher Höhe befindet). Innen-, Aussenspiegel, Seitenblick, Blinker betätigen. - Blinker sofort nach dem Wechsel des Streifens zurückstellen. - Erst auf den rechten Fahrstreifen einbiegen, wenn im Rückspiegel festgestellt werden kann, dass das überholte Fahrzeug nicht behindert wird. Vor dem Wiedereinbiegen Aussenspiegel, Seitenblick rechts, Blinker betätigen. - Beim Überholen einer Kolonne ist nach rechts zu wechseln, sobald eine Lücke von m dies zulässt.

58 Ausfahrt

59 ca. 300 m vor der Ausfahrt

60

61 Vor der Einfahrt auf den Verzögerungsstreifen

62 Blinker abstellen Bremsen

63 Blick auf Tacho!

64 Leitfaden (1977) 65.3 Ausfahrt Ergänzungen zum Leitfaden m vor der Ausfahrt, den rechten Fahrstreifen anvisieren m vor der Ausfahrt, keine Überholmanöver mehr m vor der Ausfahrt, Blinker betätigen, Geschwindigkeit den Ausfahrtverhältnissen anpassen. - - Autobahn am Anfang des Verzögerungsstreifen verlassen. - - Erst auf dem Verzögerungsstreifen bremsen und zurückschalten m vor der Ausfahrt, den rechten Fahrstreifen anvisieren m vor der Ausfahrt, kein neues Überholmanöver einleiten. - Etwa 300 m vor der Ausfahrt Innenspiegel, Aussenspiegel, Seitenblick (Situationsbezogen) und den Blinker betätigen. - Vor dem Wechseln auf den Verzögerungsstreifen nochmalige Beobachtung (Innen- Aussenspiegel und Seitenblick) (Situationsbezogen) - Autobahn am Anfang des Verzögerungsstreifen verlassen - Blinker sofort zurückstellen. - Erst auf dem Verzögerungsstreifen bremsen und zurückschalten. - Geschwindigkeit den Ausfahrverhältnissen anpassen und Blick auf den Tacho

65 Manöver 1. Gesetzestext 2. Beispiele / Erläuterungen 3. Leitfaden / Ergänzungen

66 Gesetz SVG Art. 37 Anhalten, Parkieren 1 Der Führer, der anhalten will, hat nach Möglichkeit auf die nachfolgenden Fahrzeuge Rücksicht zu nehmen. SVG Art. 39 Zeichengebung 1 Jede Richtungsänderung ist mit dem Richtungsanzeiger oder durch deutliche Handzeichen rechtzeitig bekannzugeben. Dies gilt namentlich für: a) das Einspuren, Wechseln des Fahrstreifens und Abbiegen; b) das Überholen und das Wenden; c) das Einfügen eines Fahrzeuges in den Verkehr und das Anhalten am Strassenrand

67 Parkieren rechtwinklig rückwärts nach rechts

68 Leitfaden (1977) 24.1 Parkieren rechtwinklig rückwärts - Blick in Innenspiegel und Seitenblick nach rechts. - Blinker betätigen. - Ca. 1 1 /2 Wagenbreite Abstand zu den Parkfeldern einhalten. - Mit dem hinteren Teil des Fahrzeuges ca. 1 Parkfeldbreite nach der Parklücke anhalten. - Rückwärtsfahren und mit Drehen des Lenkrades beginnen, wenn sich die Hinterachse eine Linie vor der Parklücke befindet. - Kurz bevor das Fahrzeug parallel zum Parkfeld steht, Räder gerade drehen und zurückfahren, bis das Fahrzeug im Parkfeld steht. Ergänzungen zum Leitfaden - Blick in den Innen-, Aussenspiegel und Seitenblick nach rechts. - Blinker betätigen, halten, Rückwärtsgang einlegen. - Ca. 1 1 /2 Wagenbreite Abstand zu den Parkfeldern einhalten. - Mit dem hinteren Teil des Fahrzeuges ca. 1 Parkfeldbreite nach der Parklücke anhalten. - Vor dem Einlenken, nachbeobachten nach hinten. - Während der Rückwärtsfahrt rundum beobachten. - Kurz bevor das Fahrzeug parallel zum Parkfeld steht, Räder gerade drehen und zurückfahren, bis das Fahrzeug im Parkfeld steht. - Bei Korrekturen den gesamten Verkehrsraum beobachten Sinngemäss alles nach links

69 Parkieren rechtwinklig vorwärts nach rechts

70 Leitfaden (1977) 24.2 Parkieren rechtwinklig vorwärts - Blick in Innenspiegel und Seitenblick nach rechts. - Blinker betätigen Wagenbreiten Abstand zu den Parkfeldern einhalten. - 1 Parkfeldbreite vor der Parklücke mit Drehen des Lenkrades beginnen. - Kurz bevor das Fahrzeug parallel zum Parkplatz steht, Räder gerade drehen und anhalten, sobald das Fahrzeug im Parkfeld steht. Ergänzungen zum Leitfaden - Blick in den Innen-, Aussenspiegel und Seitenblick nach rechts. - Blinker betätigen Wagenbreiten Abstand zu den Parkfeldern einhalten. - 1 Parkfeldbreite vor der Parklücke mit Drehen des Lenkrades beginnen. - Vor dem Einlenken, nachbeobachten nach hinten. - Kurz bevor das Fahrzeug parallel zum Parkplatz steht, Räder gerade drehen und anhalten sobald das Fahrzeug im Parkfeld steht. - Bei Korrekturen nach allen Seiten beobachten. Sinngemäss alles nach links

71 Parkieren seitwärts rückwärts nach rechts

72 Leitfaden (1977) 35.2 Parkieren seitwärts rückwärts - Blick in Innenspiegel. - Blinker betätigen. - Parallel neben dem parkierten Fahrzeug anhalten; Verkehr möglichst wenig behindern. - Zurückfahren, bis Hinterachse auf der Höhe des hintersten Fahrzeugteils des parkierten Fahrzeuges angelangt ist. - Unter Beobachtung des Verkehrs Lenkrad stark einschlagen und weiter zurückfahren; wenn der hinterste Teil des Fahrzeuges nahe am Rand angelangt ist, voll Gegensteuer geben. - Zurückfahren, bis das Fahrzeug parallel zum Fahrbahnrand steht. Der Radeinschlag kann belassen werden. - Blinker zurückstellen. Ergänzungen zum Leitfaden - Blick in den Innen-, Aussenspiegel und Seitenblick nach rechts. - Blinker betätigen, halten, Rückwärtsgang einlegen. - Parallel neben dem parkierten Fahrzeug anhalten. Verkehr möglichst wenig behindern. - Zurückfahren, bis Hinterachse auf der Höhe des hintersten Fahrzeugteils des parkierten Fahrzeuges angelangt ist. - Rundumblick vor dem Einlenken. - Während der Rückwärtsfahrt rundum beobachten. - Zurückfahren, bis das Fahrzeug parallel zum Fahrbahnrand steht. Der Radeinschlag kann belassen werden. - Blinker zurückstellen. - Bei Korrekturen in Vorwärts- und Rückwärtsfahrt gesamten Verkehrsraum beobachten.

73 Wenden

74 Leitfaden (1977) 21 Wenden Ergänzungen zum Leitfaden Aus Verkehrssicherheitsgründen sind nur Ausfahrten, Vorplätze oder übersichtliche Einmündungen auf der rechten Seite zu benützen. - Immer rückwärts in den Wendeplatz hineinfahren. - Grundsätzlich nach hinten beobachten, jedoch von Zeit zu Zeit Kontrollblick nach vorne. - Blinker bleibt gestellt. - Nur soweit in den Wendeplatz zurückfahren als notwendig (Verkehr beachten); Räder mindestens gerade oder schon in Wegfahrtrichtung stellen. - Vor der Wegfahrt Blinker in Fahrtrichtung stellen. - Immer rückwärts in den Wendeplatz einfahren - Innen-, Aussenspiegel, Seitenblick nach rechts, Blinker. - Blinker bleibt gestellt. - Rundumblick vor dem Einlenken. - Während der Rückwärtsfahrt rundum beobachten. - Nur soweit in den Wendeplatz zurückfahren als notwendig (Verkehr beachten); Räder mindestens gerade oder schon in Wegfahrtrichtung stellen. - Vor der Wegfahrt beobachten, Blinker in Fahrtrichtung stellen.

75 Rückwärtsfahren

76 Leitfaden (1977) 11.1 Rückwärtsfahren Ergänzungen zum Leitfaden - Der Fahrschüler dreht sich in der Regel gegen die Innenseite des Fahrzeuges und beobachtet durch die Heckscheibe. Je nach Anlage der Strasse oder der Konstruktion des Fahrzeuges kann entlang des Fahrzeuges beobachtet werden. - Von Zeit zu Zeit ist ein Rundumblick notwendig. - Der Fahrschüler dreht sich in der Regel gegen die Innenseite des Fahrzeuges und beobachtet durch die Heckscheibe. Je nach Anlage der Strasse oder der Konstruktion des Fahrzeuges kann entlang des Fahrzeuges beobachtet werden. - Von Zeit zu Zeit ist ein Rundumblick notwendig, zwingend vor dem Einlenken.

77 Leitfaden (1977) 38 Rückwärtsfahren Ergänzungen zum Leitfaden - Für längere Strecken (mehr als ca. 20 m) und in unübersichtlichen Kurven: Fahrbahnseite in Vorwärtsfahrt wechseln. - Körperhaltung und Beobachten (vgl. Ziffer 11.1) - Anfahren zum Rückwärtsfahren ohne Blinkerbetätigung. - Beim Drehen des Lenkrades Kontrollblick nach vorne. - Zum Abbiegen in Verzweigungen und beim Wechsel der Fahrbahnseite: Blinker betätigung. - Für längere Strecken (mehr als ca. 20 m) und in unübersichtlichen Kurven: Fahrbahnseite in Vorwärtsfahrt mit Beobachten des Innen-, Aussenspiegel und Seitenblick wechseln. - Körperhaltung und Beobachten (vgl. Ziffer 11.1) - Anfahren zum Rückwärtsfahren ohne Blinkerbetätigung aber mit Rundumblick. - Vor dem Drehen des Lenkrades Rundumblick. - Zum Abbiegen in Verzweigungen: Rundumblick und Blinkerbetätigung. - Beim Wechsel der Fahrbahnseite: Innen-, Aussenspiegel, Seitenblick und Blinker betätigung.

78 Kurze Pause

79 Thema 2 Einspuren (Spurverhalten)

80 Einspuren - Spurverhalten Beim Abbiegen links und rechts Im Fahrstreifen Im Fahrstreifen mit Radstreifen Auf Tramschienen und Busspuren Enge Quartierstrassen

81 Beim Abbiegen links und rechts 1. Gesetzestext 2. Beispiele / Erläuterungen 3. Leitfaden / Ergänzungen

82 Gesetz VRV Art. 7 Rechtsfahren 1 Der Fahrzeugführer muss rechts fahren. Er kann auf gewölbten oder sonst schwer zu befahrenden Strassen und in Linkskurven von dieser Regel abweichen, wenn die Strecke übersichtlich ist und weder der Gegenverkehr noch nachfolgende Fahrzeuge behindert werden.

83 Beispiele aus der Praxis

84 Gesetz SVG Art. 36 Einspuren, Vortritt 1 Wer nach rechts abbiegen will, hat sich an den rechten Strassenrand, wer nach links abbiegen will, gegen die Strassenmitte zu halten.

85 Beispiele aus der Praxis

86 Gesetz SVG Art. 36 Einspuren, Vortritt 1 Wer nach rechts abbiegen will, hat sich an den rechten Strassenrand, wer nach links abbiegen will, gegen die Strassenmitte zu halten.

87 Beispiele aus der Praxis

88 Gesetz VRV Art. 42 Motorräder und Fahrräder; Allgemeines 3 Radfahrer dürfen rechts neben einer Motorfahrzeugkolonne vorbeifahren, wenn genügend freier Raum vorhanden ist; das slalomartige Vorfahren ist untersagt. Sie dürfen die Weiterfahrt der Kolonne nicht behindern und sich namentlich nicht vor haltende Wagen stellen.

89 Beispiele aus der Praxis

90 Leitfaden (1977) 27.3 Einspuren zum Geradeausfahren Ergänzungen zum Leitfaden [ ] - Auf Strassen ohne Markierung oder mit Sicherheits- oder Leitlinie: genügender Abstand (ca. 1m) vom rechten Fahrbahnrand (bei trichterförmigen Einmündungen vergrössert sich dieser Abstand entsprechend der Randbiegung). [ ] [ ] - Grundsätzlich rechts, wenn möglich aber für einen Radfahrer Platz frei lassen. [ ]

91 Leitfaden (1977) 32 Fahrstreifen-/ Fahrbahnbenützung Ergänzungen zum Leitfaden [ ] - Auf Strassen ohne Markierung: [ ] - Auf breiten Strassen: in der Mitte der rechten Fahrbahnhälfte - Auf schmalen Strassen: möglichst links innerhalb der rechten Fahrbahnhälfte [ ] - Auf Strassen ohne Markierung: [ ] - Grundsätzlich rechts, wenn möglich aber für einen Radfahrer Platz frei lassen

92 Im Fahrstreifen 1. Gesetzestext 2. Beispiele / Erläuterungen 3. Leitfaden / Ergänzungen

93 Gesetz VRV Art. 8 Fahrstreifen/Kolonnenverkehr 4 Benützen mehrspurige Motorfahrzeuge und Radfahrer denselben Fahrstreifen, so müssen die Motorfahrzeuge links, die Radfahrer rechts fahren.

94 Beispiele aus der Praxis Kontrollblick!

95 Beispiele aus der Praxis (Winterthur) Kontrollblick!

96 Beispiele aus der Praxis (Winterthur)

97 Beispiele aus der Praxis (Winterthur)

98 Gesetz VRV Art. 13 Einspuren und Abbiegen 1 Die Fahrzeugführer müssen frühzeitig einspuren. Sie haben auch einzuspuren beim Abbiegen ausserhalb von Strassenverzweigungen und, soweit möglich, auf schmalen Strassen.

99 Beispiele aus der Praxis

100 Beispiele aus der Praxis

101 Beispiele aus der Praxis

102 Gesetz VRV Art. 8 Fahrstreifen / Kolonnenverkehr 4 Benützen mehrspurige Motorfahrzeuge und Radfahrer denselben Fahrstreifen, so müssen die Motorfahrzeuge links, die Radfahrer rechts fahren. Auf Fahrstreifen, die das Linksabbiegen gestatten, können Radfahrer vom Gebot des Rechtsfahrens abweichen.

103 Beispiele aus der Praxis

104 Leitfaden (1977) 27.1 Einspuren zum Rechtsabbiegen - Auf Fahrspur, die für Geradeausfahrer und Rechtsabbieger bestimmt ist, sowie auf Strassen ohne Markierung : Kurz (ca. 15 m) vor der Verzweigung ganz rechts einspuren - (Zeichnung Position II). Ergänzungen zum Leitfaden - Auf Fahrspur, die für Geradeausfahrer und Rechtsabbieger bestimmt ist, sowie auf Strassen ohne Markierung : Nach dem Beobachten und dem Blinken ganz rechts einspuren - (Zeichnung Position II).

105 Im Fahrstreifen mit Radstreifen 1. Gesetzestext 2. Beispiele / Erläuterungen 3. Leitfaden / Ergänzungen

106 Gesetz VRV Art. 40 Radstreifen 3 Führer anderer Fahrzeuge dürfen auf dem mit einer unterbrochenen Linie abgegrenzten Radstreifen fahren, sofern sie den Fahrradverkehr dadurch nicht behindern.

107 Beispiele aus der Praxis

108 Gesetz VRV Art. 40 Radstreifen 3 Führer anderer Fahrzeuge dürfen auf dem mit einer unterbrochenen Linie abgegrenzten Radstreifen fahren, sofern sie den Fahrradverkehr dadurch nicht behindern.

109 Beispiele aus der Praxis Kontrollblick!

110 Einspuren auf Busspuren und Tramschienen 1. Gesetzestext 2. Beispiele / Erläuterungen 3. Leitfaden / Ergänzungen

111 Gesetz SSV Art. 79 Markierungen für den ruhenden Verkehr 3 Zickzacklinien kennzeichnen Haltestellen für Busse im öffentlichen Linienverkehr. An solchen Stellen dürfen Führer nur halten zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen, sofern die Busse im öffentlichen Linienverkehr nicht behindert werden.

112 Beispiele aus der Praxis Kontrollblick!

113 Gesetz SSV Art 74. Fahrstreifen, Bus-Streifen, Radstreifen 4 Bus-Streifen, die durch ununterbrochene oder unterbrochene gelbe Linien und durch die gelbe Aufschrift Bus gekennzeichnet sind, dürfen nur von Bussen im öffentlichen Linienverkehr und gegebenenfalls von Strassenbahnen benützt werden; vorbehalten bleiben markierte oder signalisierte Ausnahmen. Andere Fahrzeuge dürfen Bus-Streifen nicht benützen, sie jedoch nötigenfalls (z.b. zum Abbiegen) überqueren, wenn sie durch gelbe, unterbrochene Linien abgegrenzt sind.

114

115 Beispiele aus der Praxis

116 Beispiele aus der Praxis

117 Grundsatz Das Befahren des Bus-Streifens wird beim Überholen langsamer einspuriger Fahrzeugen toleriert, sofern die Linie unterbrochen ist und weder Bus noch Tram behindert werden!

118 Beispiele aus der Praxis

119 Gesetz VRV Art. 25 Verhalten gegenüber der Strassenbahn 4 Wenn keine Strassenbahn herannaht, dürfen Linksabbieger zum Einspuren deren Fahrraum benützen.

120 Beispiele aus der Praxis

121 Gesetz VRV Art. 13 Einspuren und Abbiegen 2 Beim Einspuren nach links darf der Fahrzeugführer den für den Gegenverkehr bestimmten Raum nicht beanspruchen.

122 Beispiele aus der Praxis

123 Gesetz VRV Art. 25 Verhalten gegenüber der Strassenbahn - 5 Fahrzeuge dürfen nicht auf dem Strassenbahngeleise und nicht näher als 1,5 m neben der nächsten Schiene halten. [ ]

124 Beispiele aus der Praxis

125 Beispiele aus der Praxis

126 Leitfaden (1977) 55 Strassenbahn, Trolley- Autobus Ergänzungen zum Leitfaden [ ] - Einspuren zum Linksabbiegen, wenn beide Tramgeleise auf der rechten Fahrbahnhälfte sind. - Wenn kein Tram unmittelbar entgegenkommt, ist auf das linke Geleise resp. an die Fahrbahnmitte einzuspuren [ ] [ ] - Einspuren zum Linksabbiegen, wenn beide Tramgeleise auf der rechten Fahrbahnhälfte sind. - Wir bleiben auf dem rechten Geleise. [ ]

127 Enge Quartierstrassen 1. Gesetzestext 2. Beispiele / Erläuterungen 3. Leitfaden / Ergänzungen

128 Gesetz SVG Art. 36 Einspuren, Vortritt 1 Wer nach rechts abbiegen will, hat sich an den rechten Strassenrand, wer nach links abbiegen will, gegen die Strassenmitte zu halten. VRV Art. 13 Einspuren und Abbiegen 2 Beim Einspuren nach links darf der Fahrzeugführer den für den Gegenverkehr bestimmten Raum nicht beanspruchen. [ ]

129 Beispiele aus der Praxis

130 Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit

131 Fragen / Fazit

Rechtsvorbeifahren und Rechtsüberholen

Rechtsvorbeifahren und Rechtsüberholen Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Rechtsvorbeifahren und Rechtsüberholen Verbot: Grundsatz und Ausnahmen VSR-Instruktorenweiterbildung vom 30.10.2014 Stefan

Mehr

Was ist eigentlich Rechtsüberholen?

Was ist eigentlich Rechtsüberholen? know-how Die Regeln und viele Ausnahmesituationen Was ist eigentlich Rechtsüberholen? Ravaldo Guerrini (Text und Grafiken) Was ist eigentlich Rechtsüberholen? Wann ist rechts Vorbeifahren und rechts Überholen

Mehr

Tipps und Infos rund ums Blinken

Tipps und Infos rund ums Blinken Verkehrsexperten informieren Impressum Herausgeber: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.v. (ADAC) Ressort Verkehr, Am Westpark 8, 81373 München www.adac.de/verkehrs-experten Tipps und Infos rund ums

Mehr

Gesetzes- und Verordnungs-Artikel zum Velo (unvollständige Sammlung; Stand )

Gesetzes- und Verordnungs-Artikel zum Velo (unvollständige Sammlung; Stand ) Gesetzes- und Verordnungs-Artikel zum Velo (unvollständige Sammlung; Stand 6.5.4) Art. 8 Fahrräder (SVG = Strassenverkehrsgesetz) Fahrräder müssen den Vorschriften entsprechen. Art. 9 Radfahrer (SVG) Kinder

Mehr

Vortritt. Rechtsgrundlagen. Office des ponts et chaussées du canton de Berne. Tiefbauamt des Kantons Bern. Bau-, Verkehrsund Energiedirektion

Vortritt. Rechtsgrundlagen. Office des ponts et chaussées du canton de Berne. Tiefbauamt des Kantons Bern. Bau-, Verkehrsund Energiedirektion Tiefbauamt des Kantons Bern Bau-, Verkehrsund Energiedirektion Office des ponts et chaussées du canton de Berne Direction des travaux publics, des transports et de l'énergie Bereich Spezialaufgaben Verkehrstechnik

Mehr

Herzlich willkommen. Robert Jetter

Herzlich willkommen. Robert Jetter Handout Überholen 4 Herzlich willkommen Robert Jetter Fahrlehrerberufsschule Zürich 2007 Bitte schalten Sie Ihr Handy aus. Vielen Dank. Seite 3 Unser heutiges Thema: Überholen GRUNDSATZ IM ZWEIFEL NIE!

Mehr

Reißverschluss verfahren

Reißverschluss verfahren Reißverschluss verfahren StVO Inhaltsverzeichnis 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge Zeichen und Verkehrseinrichtungen Anlage 3 zu 42 Abs. 2 Abschnitt 12 Sonstige Verkehrsführung Für wen

Mehr

Auffahren auf Autobahnen/Autostraßen

Auffahren auf Autobahnen/Autostraßen Auffahren auf Autobahnen/Autostraßen FP-Jourfix 12.01.2016 Lehrplan B 5.1 Fahren auf Autobahnen/Autostraßen: Ziel Richtiges Verhalten beim Befahren des Beschleunigungsstreifen, auf der Autobahn/Autostraße

Mehr

Kontrollpunkt L1. durch eine Lehrerin oder einen Lehrer zu besetzen

Kontrollpunkt L1. durch eine Lehrerin oder einen Lehrer zu besetzen Kontrollpunkt L1 durch eine Lehrerin oder einen Lehrer zu besetzen Anfahren vom Fahrbahnrand 1. deutlich umsehen 2. Fahrrad vom Gehweg schieben 3. Pedale ordnen 4. aufsitzen 5. nochmals deutlich umsehen

Mehr

Unsichere Motorik. Bitte nur die Fehler eintragen! Unsichere Verkehrsregeln

Unsichere Motorik. Bitte nur die Fehler eintragen! Unsichere Verkehrsregeln Posten: 1 Busspur vor Grundschule Beschreibung: Start, Abfahrt Fehleranzahl: 5 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 Rad auf Fahrbahn schieben Pedale in

Mehr

Der Vortritt und ich

Der Vortritt und ich Der Vortritt und ich Inhalt Seite Grundsätzliche Regeln 3 Rücksicht gegenüber Fussgängern 5 Öffentliche Verkehrsmittel 7 Rechtsvortritt 9 Signaltafeln 10 Lichtsignale 12 Gegenverkehr 14 Radwege und Radstreifen

Mehr

Strassenverkehrsgesetz (SVG) vom 19.12.1958. Verkehrsregelnverordnung (VRV) vom 13.11.1962. Art. 3 Befugnisse der Kantone und Gemeinden

Strassenverkehrsgesetz (SVG) vom 19.12.1958. Verkehrsregelnverordnung (VRV) vom 13.11.1962. Art. 3 Befugnisse der Kantone und Gemeinden Tiefbauamt des Kantons Bern Bau-, Verkehrsund Energiedirektion Office des ponts et chaussées du canton de Berne Direction des travaux publics, des transports et de l'énergie Bereich Spezialaufgaben Verkehrstechnik

Mehr

Trainingsstrecke 2. Hier geht es weiter In alle Richtungen ACHTUNG. Dieser Fahrstreifen befindet sich auf der linken Seite.

Trainingsstrecke 2. Hier geht es weiter In alle Richtungen ACHTUNG. Dieser Fahrstreifen befindet sich auf der linken Seite. Trainingsstrecke 2 Tüv Gelände nach rechts verlassen nächste Straße rechts am Ende der Straße wieder rechts es folgen zwei Kreisverkehre dort bitte immer geradeaus fahren an der Ampel nach rechts auf den

Mehr

Handout. Rücksicht gegenüber Fussgängern Verhalten gegenüber Bus und Tram

Handout. Rücksicht gegenüber Fussgängern Verhalten gegenüber Bus und Tram 7 Handout Rücksicht gegenüber Fussgängern Verhalten gegenüber Bus und Tram GRUNDSATZ RESPEKTIERE ANDERE VERKEHRSPARTNER Bitte schalten Sie Ihr Handy aus. Vielen Dank. Unser Thema OEV Fussgänger =Verkehrspartner

Mehr

Halten: StVO VwV Ist eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrs - lage oder eine Anordnung veranlasst ist.

Halten: StVO VwV Ist eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrs - lage oder eine Anordnung veranlasst ist. Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort............................................... 2 Begriffe aus dem Straßenverkehr........................... 3 Der Reißverschluss...................................... 7

Mehr

Bekanntmachung der Richtlinie über die Änderung des Fragenkatalogs für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung

Bekanntmachung der Richtlinie über die Änderung des Fragenkatalogs für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung Bekanntmachung der Richtlinie über die Änderung des Fragenkatalogs für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung Veröffentlicht am Montag, 1. Juli 2013 (BAnz AT 01.07.2013 B2) BLAU // Veröffentlicht am Freitag,

Mehr

Handout. Fahren auf Autobahnen und Autostrassen

Handout. Fahren auf Autobahnen und Autostrassen Handout Fahren auf Autobahnen und Autostrassen 6 GRUNDSATZ Abstand und Toleranz schafft Sicherheit! Herzlich willkommen VRT Robert Jetter Bitte schalten Sie Ihr Handy aus! Besten Dank! Heutiges Thema:

Mehr

Anforderungen an die Prüfungsfahrt ( fahrtechnisch ohne Manöver )

Anforderungen an die Prüfungsfahrt ( fahrtechnisch ohne Manöver ) Anforderungen an die Prüfungsfahrt ( fahrtechnisch ohne Manöver ) 1. Allgemeine Hinweise Die Prüfungsfahrt ist wesentlicher Bestandteil der praktischen Prüfung. Dabei gelten die nachstehenden Anforderungen.

Mehr

Mit Sicherheit ans Ziel Eine Aktion des ADAC zur Jugend-Verkehrssicherheit

Mit Sicherheit ans Ziel Eine Aktion des ADAC zur Jugend-Verkehrssicherheit 1. Du kommst an eine Straße mit diesem Verkehrszeichen. Darfst du in die Straße mit deinem Fahrrad einfahren? ( Ja, ich darf einfahren ( Nein, es ist nicht erlaubt 2. Darfst du dich als Radfahrer an andere

Mehr

Auto Theorie Fahrlehrer24.ch Lernen mit den offiziellen Prüfungsfragen

Auto Theorie Fahrlehrer24.ch Lernen mit den offiziellen Prüfungsfragen Inhaltsverzeichnis Abschleppen...2 Angemessene Geschwindigkeit...2 Anhaltestrecke, Bremsweg, Reaktionsweg...2 Anhänger...3 Autobahnen und Autostrassen...4 Bahnübergänge und Schranken...5 Bedienung des

Mehr

Ein Quiz für Einsteiger ADFC Gießen

Ein Quiz für Einsteiger ADFC Gießen Richtig im Radverkehr? Ein Quiz für Einsteiger 2011 ADFC Gießen 1) Wie schnell dürfen Autos und Fahrräder hier maximal fahren? A) Wenn nichts anderes ausgeschildert ist, 30 km/h. ) g, B) An den Fußverkehr

Mehr

Diese Richtlinie ergänzt die gesetzlichen Vorgaben der Signalisationsverordnung SSV für die Parkierung. Sie gilt auf allen Strassen im Kanton Luzern.

Diese Richtlinie ergänzt die gesetzlichen Vorgaben der Signalisationsverordnung SSV für die Parkierung. Sie gilt auf allen Strassen im Kanton Luzern. Verkehr und Infrastruktur (vif) Anwendungsbereich Diese Richtlinie ergänzt die gesetzlichen Vorgaben der Signalisationsverordnung SSV für die Parkierung. Sie gilt auf allen Strassen im Kanton Luzern. Grundsätze

Mehr

GRUNDSATZ: TOLERANZ, RESPECKT und WISSEN erteilt VORTRITT

GRUNDSATZ: TOLERANZ, RESPECKT und WISSEN erteilt VORTRITT Handout Vortritt 3 GRUNDSATZ: TOLERANZ, RESPECKT und WISSEN erteilt VORTRITT Herzlich willkommen! Robert Jetter Bitte schalten Sie Ihr Handy aus. Vielen Dank. Heutiges Thema: VORTRITT Weshalb benötigen

Mehr

1. Die Gefahrenbremsung 2. Einparken längs 3. Einparken quer 4. Fahren nach Rückwärts in eine Einmündung 5. Wenden oder Umkehren

1. Die Gefahrenbremsung 2. Einparken längs 3. Einparken quer 4. Fahren nach Rückwärts in eine Einmündung 5. Wenden oder Umkehren (siehe auch www.fahrtipps.de/pkw/grundfahraufgaben.php) www.fahrschule.de/verkehrsrecht/pruefungsrichtlinie/ 1. Die Gefahrenbremsung 2. Einparken längs 3. Einparken quer 4. Fahren nach Rückwärts in eine

Mehr

Nr 4031 Version Prüfungsfragen gültig ab 1.1.2012. ZusatzNr 4032 ThemaNr 16. Anmerkungen

Nr 4031 Version Prüfungsfragen gültig ab 1.1.2012. ZusatzNr 4032 ThemaNr 16. Anmerkungen Nr 4031 Bewertung (Punkte) 3 ZusatzNr 4032 ThemaNr 16 nummer 11110 HF Die vor Ihnen fahrenden Fahrzeuge werden langsamer. Wie verhalten Sie sich? Allgemeine n bei : A und B und Kombinationen mit diesen

Mehr

Interaktive Übungen zur Vorbereitung auf die Praktische Radfahrprüfung

Interaktive Übungen zur Vorbereitung auf die Praktische Radfahrprüfung Hinweis: Steuerungs- und L-Taste für Vollbildschirm; beenden: Esc Interaktive Übungen zur Vorbereitung auf die Praktische Radfahrprüfung Dieses Medium wurde in Zusammenarbeit von VOL Christian Wegmayr,

Mehr

Fahrrad fahren in Deutschland. Die wichtigsten Regeln

Fahrrad fahren in Deutschland. Die wichtigsten Regeln Fahrrad fahren in Deutschland Die wichtigsten Regeln 2 Fahrrad fahren in Deutschland 3 Herzlich willkommen in Deutschland! Fahrrad fahren ist in Deutschland sehr beliebt. Damit Sie so sicher wie möglich

Mehr

Ergänzungen vom 19.3.2013 in Grün

Ergänzungen vom 19.3.2013 in Grün Blicktechnik 3-S-Blick Jour Fix 26.6.2012 und 19.3.2013 Ergänzungen vom 19.3.2013 in Grün Festlegungen: Blicktechnik allgemein: besonderes Augenmerk auf keine "übertriebene" Blicktechnik (z. B. unsachgemäß

Mehr

Was tun, wenn Ihnen Rettungsfahrzeuge im Straßenverkehr begegnen?

Was tun, wenn Ihnen Rettungsfahrzeuge im Straßenverkehr begegnen? Was tun, wenn Ihnen Rettungsfahrzeuge im Straßenverkehr begegnen? Allgemein Wenn Ihnen Feuerwehrfahrzeuge oder Rettungswagen mit eingeschalteter Lautwarnvorrichtung (Martinshorn und Blaulicht) im Straßenverkehr

Mehr

Sicher und entspannt durch die Mitte.

Sicher und entspannt durch die Mitte. VCS_Kreisel_D.qxp 16.6.2006 14:12 Uhr Seite 2 Verlangsamen. Vortritt gewähren. Hintereinander fahren. Rundherum sicher über den Kreisverkehrsplatz. www.verkehrsclub.ch Verkehrs-Club der Schweiz VCS, Postfach

Mehr

Sprache: Deutsch / Sprache: Deutsch

Sprache: Deutsch / Sprache: Deutsch Die wichtigsten Verkehrsregeln für Fahrrad-Fahrer in Deutschland - Es handelt sich hier um keine abschließende Aufzählung der notwendigen Verkehrsregeln. - Die Erklärungen sind bewusst sprachlich einfach

Mehr

Hinweise zur Prüfungsstrecke: Beschreibung der Handlungsschritte

Hinweise zur Prüfungsstrecke: Beschreibung der Handlungsschritte Radfahrprüfung GS Rautheim: Hinweise zur Prüfungsstrecke 1 Hinweise zur Prüfungsstrecke: Beschreibung der Handlungsschritte Achtung: Oft stehen parkende Autos am Fahrbahnrand, besonders im Lehmweg. Parkende

Mehr

Auto Ecole Zenner Fragenblatt "Die Bodenhaftung von " Regenreifen " garantiert mir eine einwandfreie Straßenlage."

Auto Ecole Zenner Fragenblatt Die Bodenhaftung von  Regenreifen  garantiert mir eine einwandfreie Straßenlage. Fragenblatt 1-59 Frage Nummer 1 Welches Risiko besteht bei Regen? Der Bremsweg kann länger werden. "Die Bodenhaftung von " Regenreifen " garantiert mir eine einwandfreie Straßenlage." Die Scheibenwischer

Mehr

zu den Bereichen: Kind im Verkehr Fahrräder, Motorfahrräder und fahrzeugähnliche Geräte

zu den Bereichen: Kind im Verkehr Fahrräder, Motorfahrräder und fahrzeugähnliche Geräte Verhaltens- und Verkehrsregeln Markierungs- und Signalisationsvorschriften zu den Bereichen: Kind im Verkehr Fahrräder, Motorfahrräder und fahrzeugähnliche Geräte Auszüge aus (Stand: 2008) Schweizer Strassenverkehrsgesetz

Mehr

Sicher Rad fahren Regeln und Tipps

Sicher Rad fahren Regeln und Tipps Sicher Rad fahren Regeln und Tipps Bochum, September 2010 Klaus Kuliga ADFC Bochum Ideale Verhältnisse... 2 ... und tägliche Realität 3 Sicher Rad fahren Warum? Radfahrer können durch ihr Verhalten zur

Mehr

Bussenliste. Fr. 1. Fahrzeugführerinnen und -führer; administrative

Bussenliste. Fr. 1. Fahrzeugführerinnen und -führer; administrative Bussenliste Fr. 1. Fahrzeugführerinnen und -führer; administrative Bestimmungen 100. Nichtmitführen 1. des Führerausweises (Art. 10 Abs. 4 SVG) 20 2. des Lernfahrausweises (Art. 10 Abs. 4 SVG) 20 3. des

Mehr

Velofahrkurse 2016 Pro Velo Unterwalden & Partner

Velofahrkurse 2016 Pro Velo Unterwalden & Partner Velofahrkurse 2016 Pro Velo Unterwalden & Partner 1 Organisation und Ziele Kursziele Spass am Velofahren fördern. Verstehen auf was es ankommt, damit Sie mehr als nur die Lenkstange im Griff haben. Als

Mehr

Fahrrad fahren in Deutschland

Fahrrad fahren in Deutschland Fahrrad fahren in Deutschland Idee: Julia Heyer Ausführung: Julia Heyer Friederike Niebuhr Jan Adolph Vorlage: Unfallforschung der Versicherer Deutsche Verkehrswacht Deutscher Verkehrssicherheitsrat Die

Mehr

Auto Ecole Zenner. Auto Ecole Zenner Fragenblatt By Decker Jerome Seite 1. Frage Nummer 107. Frage Nummer 108.

Auto Ecole Zenner. Auto Ecole Zenner Fragenblatt By Decker Jerome Seite 1. Frage Nummer 107. Frage Nummer 108. Frage Nummer 107 Gilt die Gurtpflicht ebenfalls für Passagiere die auf den Rücksitzen Platz genommen haben? Nein Frage Nummer 108 Was die Reifen betrifft: Die Reifen dürfen keine Mängel aufweisen. Eine

Mehr

kostenlosen Bustransfer bei Frau Brigitte Close, Tel , beantragen

kostenlosen Bustransfer bei Frau Brigitte Close, Tel , beantragen Fahrrad in Aachen Die Verkehrswacht Aachen bietet einen Verkehrsübungsplatz für das Fahrradsicherheitstraining an. Für das Training an der Jugendverkehrsschule ist Folgendes zu beachten: Terminabstimmung

Mehr

vom 13. November 1962 (Stand am 1. Januar 2014) Fahrzeugkolonne Raum bieten (Art. 74 SSV). 8

vom 13. November 1962 (Stand am 1. Januar 2014) Fahrzeugkolonne Raum bieten (Art. 74 SSV). 8 Verkehrsregelnverordnung (VRV) 1 741.11 vom 13. November 1962 (Stand am 1. Januar 2014) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 31 Absätze 2 bis und 2 ter, 41 Absatz 2 bis, 55 Absatz 7 Buchstabe

Mehr

Fahrradfahrer in Deutschland

Fahrradfahrer in Deutschland Die wichtigsten Verkehrsregeln für willkommens-netz.de Flüchtlingshilfe Fahrrad-Fahrer im Bistum in Deutschland Trier s handelt sich hier um keine abschließende Aufzählung der notwendigen rkehrsregeln.

Mehr

Beobachtungspunkte 1. Heinrich-Eger-Straße (Ausfahrt Parkplatz) 2. Ecke Heinrich-Eger-Straße Sankt-Lambertus-Straße 3. Kreuzung

Beobachtungspunkte 1. Heinrich-Eger-Straße (Ausfahrt Parkplatz) 2. Ecke Heinrich-Eger-Straße Sankt-Lambertus-Straße 3. Kreuzung Beobachtungspunkte 1. Heinrich-Eger-Straße (Ausfahrt Parkplatz) 2. Ecke Heinrich-Eger-Straße Sankt-Lambertus-Straße 3. Kreuzung Sankt-Lambertus-Straße Reeser Straße Marienbaumer Straße 4. Marienbaumer

Mehr

S.A. / A.A. Stand: / Version 1.0. Rennrad-Treff Murten 1/5

S.A. / A.A. Stand: / Version 1.0. Rennrad-Treff Murten 1/5 S.A. / A.A. Stand: 08.02.2013 / Version 1.0 Rennrad-Treff Murten 1/5 Rennradfahren in der Gruppe - Die wichtigsten Regeln Grundsätzlich: Radfahrer müssen nach dem Schweizerischen Strassenverkehrsgesetz

Mehr

Auto Ecole Zenner Fragenblatt

Auto Ecole Zenner Fragenblatt Frage Nummer 60 Mit 40 km/h legt ein Fahrzeug pro Sekunde: 1 Meter zurück. 12 Meter zurück. 20 Meter zurück. Frage Nummer 61 Eine Sicherheitslinie Darf nie überfahren werden, weder ganz noch teilweise.

Mehr

Grundfahraufgaben für die Klassen C, C1, D und D1 (Anlage 7 Nr. 2.1.4.3 FeV)

Grundfahraufgaben für die Klassen C, C1, D und D1 (Anlage 7 Nr. 2.1.4.3 FeV) Prüfungsrichtlinie gemäß Annex II Anlage 4 (Stand 28.01.2009) Seite 1 von 6 Anlage 4 zur Prüfungsrichtlinie Grundfahraufgaben für die Klassen C, C1, D und D1 (Anlage 7 Nr. 2.1.4.3 FeV) 1 Allgemeine Hinweise

Mehr

Anforderungen an die Prüfungsfahrt (Anlage 7 Nr. 2.1.5 FeV)

Anforderungen an die Prüfungsfahrt (Anlage 7 Nr. 2.1.5 FeV) Prüfungsrichtlinie gemäß Annex II Anhang 10 (Stand 28.01.2009) Seite 1 von 6 Anlage 10 zur Prüfungsrichtlinie Anforderungen an die Prüfungsfahrt (Anlage 7 Nr. 2.1.5 FeV) 1. Allgemeine Hinweise Die Prüfungsfahrt

Mehr

Inkrafttreten: 01. April 2013

Inkrafttreten: 01. April 2013 StVO - Neufassung Inkrafttreten: 01. April 2013 Auszug: Verkehrs-Verlag Remagen LVW / TÜV Thüringen 1 Neue Umschreibungen wer mit dem Rad fährt, (bisher- Radfahrer) wer zu Fuß geht, (bisher- Fußgänger)

Mehr

Es kann ein Fahrzeug entgegenkommen, das Ihren Fahrstreifen mitbenutzt. Auf Ihrem Fahrstreifen kann sich ein langsam fahrendes Fahrzeug befinden

Es kann ein Fahrzeug entgegenkommen, das Ihren Fahrstreifen mitbenutzt. Auf Ihrem Fahrstreifen kann sich ein langsam fahrendes Fahrzeug befinden Welches Verhalten ist richtig? Ich darf durchfahren Ich muss den gelben Pkw durchfahren lassen Welches Verhalten ist richtig? Ich muss den Radfahrer abbiegen lassen Ich muss den blauen Pkw durchfahren

Mehr

Ü b e r h o l e n. 5 StVO. Selber Straßenteil. Verkehrsteilnehmer. warten. Überholen ist der

Ü b e r h o l e n. 5 StVO. Selber Straßenteil. Verkehrsteilnehmer. warten. Überholen ist der Ü b e r h o l e n 5 Überholen ist der - tatsächliche (auch absichtslose) Vorgang des Vorbeifahrens - auf dem selben Straßenteil - an einem anderen Verkehrsteilnehmer, - der sich in der selben Richtung

Mehr

vom 13. November 1962 (Stand am 1. Oktober 2016) Fahrzeugkolonne Raum bieten (Art. 74 SSV). 8

vom 13. November 1962 (Stand am 1. Oktober 2016) Fahrzeugkolonne Raum bieten (Art. 74 SSV). 8 Verkehrsregelnverordnung (VRV) 1 741.11 vom 13. November 1962 (Stand am 1. Oktober 2016) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 31 Absätze 2 bis und 2 ter, 41 Absatz 2 bis, 55 Absatz 7

Mehr

Grundfahraufgaben für die Klasse CE (Anlage 7 Nr FeV)

Grundfahraufgaben für die Klasse CE (Anlage 7 Nr FeV) Prüfungsrichtlinie gemäß Annex II Anlage 6 (Stand 28.01.2009) Seite 1 von 5 Anlage 6 zur Prüfungsrichtlinie Grundfahraufgaben für die Klasse CE (Anlage 7 Nr. 2.1.4.5 FeV) 1 Allgemeine Hinweise Die Grundfahraufgaben

Mehr

Der rollende Radweg Sicher auf der Fahrbahn fahren

Der rollende Radweg Sicher auf der Fahrbahn fahren Der rollende Radweg Sicher auf der Fahrbahn fahren herausgegeben von Herausgeber: Verkehrsclub Deutschland VCD Kreisverband Ostwestfalen-Lippe e.v. August-Bebel-Str. 16 33609 Bielefeld www.vcd.org/owl

Mehr

Sicher Rad fahren Regeln und Tipps

Sicher Rad fahren Regeln und Tipps Sicher Rad fahren Regeln und Tipps Bernd Zanke Mitglied des Vorstandes ADFC Berlin e.v. pööös Ideale Verhältnisse... pööös 2 ... und tägliche Realität pööös 3 Sicher Rad fahren Warum? Radfahrer können

Mehr

vom 13. November 1962 (Stand am 1. Januar 2017) Fahrzeugkolonne Raum bieten (Art. 74 SSV). 8

vom 13. November 1962 (Stand am 1. Januar 2017) Fahrzeugkolonne Raum bieten (Art. 74 SSV). 8 Verkehrsregelnverordnung (VRV) 1 741.11 vom 13. November 1962 (Stand am 1. Januar 2017) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 31 Absätze 2 bis und 2 ter, 41 Absatz 2 bis, 55 Absatz 7 Buchstabe

Mehr

Auf Rollen unterwegs. Fahrzeugähnliche Geräte. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung

Auf Rollen unterwegs. Fahrzeugähnliche Geräte. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Auf Rollen unterwegs Fahrzeugähnliche Geräte bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Was sind fahrzeugähnliche Geräte? Als fahrzeugähnliche Geräte (fäg) werden alle mit Rädern oder Rollen ausgestatteten

Mehr

Gesetzgebung Bund Auszüge zum Fuss- und Veloverkehr

Gesetzgebung Bund Auszüge zum Fuss- und Veloverkehr Tiefbauamt des Kantons Bern Bau-, Verkehrsund Energiedirektion Office des ponts et chaussées du canton de Berne Direction des travaux publics, des transports et de l'énergie Gesetzgebung Bund Auszüge zum

Mehr

Vorbeifahren an einem Hindernis Vorbeifahren an einem Hindernis

Vorbeifahren an einem Hindernis Vorbeifahren an einem Hindernis Vorbeifahren an einem Hindernis Was sind Hindernisse auf der Fahrbahn? Haltende Fahrzeuge, Absperrungen, sonstige Gegenstände, die den Fahrweg einengen oder blockieren. Beispiele: herabgestürztes Ladegut

Mehr

Vor der Haustür. Hinweise!

Vor der Haustür. Hinweise! Vor der Haustür Du kennst Dich in Deiner Straße sicher gut aus. Denke daran, trotzdem auf andere Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge zu achten, wenn Du aus der Haustür gehst. Erläutern Sie Ihrem Kind die

Mehr

Fahrradsicherheit für Geflüchtete und Zugewanderte. Arbeitsblätter Deutsch

Fahrradsicherheit für Geflüchtete und Zugewanderte. Arbeitsblätter Deutsch Fahrradsicherheit für Geflüchtete und Zugewanderte Arbeitsblätter Deutsch ARBEITSBLATT Deutsch Information Verkehrsregeln allgemein Es gilt Rechtsverkehr. Mit dem Fahrrad ist am rechten Fahrbahnrand zu

Mehr

ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE DEI SERVIZI DELLA CIRCOLAZIONE

ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE DEI SERVIZI DELLA CIRCOLAZIONE asa ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE DEI SERVIZI DELLA CIRCOLAZIONE Kompetenzenkatalog Kategorie M 22. März 2011 Grundlage für die Prüfungsvorbereitung

Mehr

Radfahren. Sicher im Sattel. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung

Radfahren. Sicher im Sattel. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Radfahren Sicher im Sattel bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Schnell oder gemütlich, kurze oder lange Distanzen, als Sport oder im Alltag Radfahren macht Spass und ist gesund. Wer sicher fährt, fährt

Mehr

Praktische Fahrerausbildung

Praktische Fahrerausbildung Praktische Fahrerausbildung Trainingsunterlage für den Fahrtrainer Durchführung der Fahrausbildung 1) Vertraut machen mit den Bedienungseinrichtungen des Fahrzeuges. 2) Überprüfung vor Fahrantritt: Rundgang

Mehr

SK-Nr. 2010/29. vom 22. April in der Strafsache gegen. A. vertreten durch Fürsprecher X. Angeschuldigter/Appellant. wegen SVG-Widerhandlung

SK-Nr. 2010/29. vom 22. April in der Strafsache gegen. A. vertreten durch Fürsprecher X. Angeschuldigter/Appellant. wegen SVG-Widerhandlung SK-Nr. 2010/29 Urteil der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern, unter Mitwirkung von Oberrichter Zihlmann (Präsident i.v.), Oberrichter Stucki und Oberrichterin Schnell sowie Kammerschreiberin

Mehr

Radfahren. Sicher im Sattel. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung

Radfahren. Sicher im Sattel. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Radfahren Sicher im Sattel bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Fahr Rad! Fortbewegungsmittel und Sportgerät zugleich, ökologisch und ökonomisch: das Fahrrad. Über drei Millionen Schweizerinnen und

Mehr

Mobilitätserziehung Fahrrad

Mobilitätserziehung Fahrrad Mobilitätserziehung Fahrrad Inhaltsverzeichnis Vorwort / Allgemeine Hinweise Vorschlag Elternbrief Helmeinstellung in 4 Schritten Das verkehrssichere Fahrrad Arbeitsblatt Das verkehrssichere Fahrrad Lösung

Mehr

Leitfaden für die usbildung und Prüfung der Fahrlehrer

Leitfaden für die usbildung und Prüfung der Fahrlehrer Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Leitfaden für die usbildung und Prüfung der Fahrlehrer Fachgruppe 7 Erteilung von praktischem Fahrunterricht Lwr-c.h ctl\s ~n cle.swnl P Jira~ c.c...u~ j.z

Mehr

Ordnungsbussenverordnung (OBV)

Ordnungsbussenverordnung (OBV) Ordnungsbussenverordnung (OBV) Änderung vom 17.08.2005 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Anhang 1 der Ordnungsbussenverordnung vom 4. März 1996 1 wird gemäss Beilage geändert. II Diese Änderung

Mehr

Kleine Änderungen (Nr. 219) Kleine Änderungen (Nr. 143) Kleine Änderungen (Nr. 221) Kleine Änderungen (Nr. 233)

Kleine Änderungen (Nr. 219) Kleine Änderungen (Nr. 143) Kleine Änderungen (Nr. 221) Kleine Änderungen (Nr. 233) Kleine Änderungen (Nr. 143) Kleine Änderungen (Nr. 219) Sie fahren mit 45 km/h in dieser Einbahnstraße. Wie verhalten Sie sich in dieser Situation? (1 Punkt) (Nr. 143) F Ich fahre links in meinem Fahrstreifen

Mehr

Wippe. BikePage.ch Fahrtechnik. Schmale Passagen sicher und präzise durchfahren. Locker bleiben, Blick weit nach vorne richten

Wippe. BikePage.ch Fahrtechnik. Schmale Passagen sicher und präzise durchfahren. Locker bleiben, Blick weit nach vorne richten 1 Wippe Schmale Passagen sicher und präzise durchfahren. Locker bleiben, Blick weit nach vorne richten Tretbewegung auf der Wippe unbedingt fortsetzen Nach dem Drehpunkt Gewicht nach vorne verlagern 2

Mehr

Grundfahraufgabe Klasse C / C1: Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt

Grundfahraufgabe Klasse C / C1: Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt Grundfahraufgabe Klasse C / C1: Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt 1. geeignete Stelle auswählen 2. etwa eine Fahrzeuglänge hinter der Einmündung mit

Mehr

Fachvereinigung Omnibus und Touristik. Haltestellen

Fachvereinigung Omnibus und Touristik. Haltestellen Haltestellen Der Sicherung der Haltestellen kommt eine bedeutende Aufgabe zu, denn das Ein- und Aussteigen, das Warten an den Haltestellen und das Überqueren der Fahrbahn auf dem Weg zur Haltestelle stellen

Mehr

Radschläge Die 10 goldenen Tipps für sicheres Velofahren.

Radschläge Die 10 goldenen Tipps für sicheres Velofahren. Radschläge Die 10 goldenen Tipps für sicheres Velofahren. Unsere Radschläge Eine runde Sache 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Abstand zum Strassenrand. Nie auf der weissen Leitlinie fahren. Mindestens 70 cm Abstand

Mehr

Fragen und Antworten zur Rettungsgasse

Fragen und Antworten zur Rettungsgasse Fragen und Antworten zur Rettungsgasse 1. Was ist überhaupt eine Rettungsgasse? Die Rettungsgasse ist eine freibleibende Fahrgasse zwischen einzelnen Fahrstreifen einer Autobahn oder Schnellstraße bzw.

Mehr

8. WICHTIGE VERKEHRSZEICHEN

8. WICHTIGE VERKEHRSZEICHEN 8. ! ZIELE unterschiedliche Verkehrszeichen kennenlernen Verhalten je nach Verkehrszeichen besprechen und einüben Siehe Schülerheft S. 34 INHALTE Gefahrenzeichen Gefahrenzeichen sind grundsätzlich dreieckig

Mehr

RADFAHREN. Sicher im Sattel. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung

RADFAHREN. Sicher im Sattel. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung RADFAHREN Sicher im Sattel bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung fahr Rad! Fortbewegungsmittel und Sportgerät zugleich, ökologisch und ökonomisch: das Fahrrad. Über drei Millionen Schweizerinnen und

Mehr

Übung im Realverkehr Klosterschule Dachau

Übung im Realverkehr Klosterschule Dachau - Die Gesamtverantwortung liegt bei der Schule - Eltern und Elternbeirat unterstützen Schule und Polizei - Die Auswahl der Fahrtstrecke erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen Schule und Polizei Voraussetzungen:

Mehr

Faktenblatt. Öffentlicher Verkehr und Vortrittsregelung 2010/11

Faktenblatt. Öffentlicher Verkehr und Vortrittsregelung 2010/11 Klosbachstrasse 48 8032 Zürich Telefon 043 488 40 30 Telefax 043 488 40 39 info@fussverkehr.ch www.fussverkehr.ch www.mobilitepietonne.ch www.mobilitapedonale.ch Faktenblatt 2010/11 Öffentlicher Verkehr

Mehr

LERNJOURNAL REMO S FAHRSCHULE

LERNJOURNAL REMO S FAHRSCHULE LERNJOURNAL REMO S FAHRSCHULE Mein Name ist Larissa Maier, ich bin 21 Jahre alt und ich habe mich etwas verspätet dazu entschlossen, das Autofahren zu lernen. Von einer Freundin habe ich den Kontakt zu

Mehr

Vorwort 5 Begriffsbestimmungen 6 Radfahranlage 6. Fahrordnung auf Radfahranlagen 7 Vorrang 7 Verhaltensregeln für Radfahrer 7

Vorwort 5 Begriffsbestimmungen 6 Radfahranlage 6. Fahrordnung auf Radfahranlagen 7 Vorrang 7 Verhaltensregeln für Radfahrer 7 Impressum Herausgeber: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 18B Öffentlicher Verkehr und Verkehrsplanung Stempfergasse 7, 8010 Graz Inhaltliche Bearbeitung: Dr. FRIESSNEGG, Ing. FEIGG,

Mehr

Strassen- signale 1 Strassensignale 1 09.05.2003, 11:20:24 Uhr

Strassen- signale 1 Strassensignale 1 09.05.2003, 11:20:24 Uhr Strassensignale 1 Strassensignale 1 09.05.2003, 11:20:24 Uhr Die Strassensignale und die auf der Strassenoberfläche aufgemalten Markierungen (weiss oder gelb) geben dem Fahrzeugführer Anweisungen, zeigen

Mehr

Kinder auf dem Schulweg

Kinder auf dem Schulweg Kinder auf dem Schulweg Lenker: Achtung Kinder! Seien Sie besonders aufmerksam in der unmittelbaren Umgebung von Schulhäusern sowie an Haltestellen von Schulbussen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Reduzieren

Mehr

Verkehrsregelnverordnung (VRV)

Verkehrsregelnverordnung (VRV) Verkehrsregelnverordnung (VRV) Änderung vom 17.08.2005 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 1 wird wie folgt geändert: Art. 3 Abs. 1 1 Der Fahrzeugführer

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/9597 20. Wahlperiode 22.10.13 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 14.10.13 und Antwort des Senats Betr.: Verkehrssicherheit

Mehr

Sicher zur Arbeit und nach Hause

Sicher zur Arbeit und nach Hause Sicher zur Arbeit und nach Hause GoalZERO im Berufsverkehr GoalZERO im Berufsverkehr was ist damit gemeint? GoalZERO im Berufsverkehr bedeutet, vor, während und nach jeder Fahrt die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen

Mehr

Fahr cool. Alles im Blick - vorausschauendes Fahren. Infoblatt: Gut und sicher Fahren_1/6. Infoblatt für junge Erwachsene

Fahr cool. Alles im Blick - vorausschauendes Fahren. Infoblatt: Gut und sicher Fahren_1/6. Infoblatt für junge Erwachsene Infoblatt: Gut und sicher Fahren_1/6 Infoblatt für junge Erwachsene Fahr cool Auch im Straßenverkehr kommt es darauf an cool zu bleiben. Alle lachen doch nur über die Fahrer, die es nötig haben, im Straßenverkehr

Mehr

Bußgelder in Deutschland

Bußgelder in Deutschland Bußgelder in Deutschland Verstöße gegen die deutschen Straßenverkehrsvorschriften werden mit Bußgeldern und Strafen geahndet. Die wichtigsten Regelungen haben wir Ihnen im den zusammengestellt. Geschwindigkeitsüberschreitungen

Mehr

vom 1. August 1978 Art. 1 Begriffe 4

vom 1. August 1978 Art. 1 Begriffe 4 741.11 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1978 Nr. 19 ausgegeben am 30. August 1978 Verkehrsregelnverordnung (VRV) 1 vom 1. August 1978 Aufgrund von Art. 53 Abs. 1 und 5 sowie Art. 99 Abs.

Mehr

Gefahr erkannt Gefahr gebannt

Gefahr erkannt Gefahr gebannt Ihre Unfallversicherung informiert Toter Winkel Gefahr erkannt Gefahr gebannt Gesetzliche Unfallversicherung Die Situation Liebe Eltern! Immer wieder kommt es zu schweren Verkehrsunfällen, weil LKW-Fahrer

Mehr

Die Regeln des Kolonnenfahrens

Die Regeln des Kolonnenfahrens Die Regeln des Kolonnenfahrens Weil wir ja alle des öfteren mit unseren Stammtischen oder Ausfahrten in Kolonne die Straßen unsicher machen, möchte ich Euch ein paar Grundregeln nahe legen die JEDER beachten

Mehr

Queren der Fahrbahn durch Fußgänger

Queren der Fahrbahn durch Fußgänger Schutzweg 9 Abs. 2 StVO Verhalten bei der Annäherung an einen Schutzweg Fußgänger ist das ungehinderteund ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen, wenn er sich auf Schutzweg befindet oder diesen

Mehr

Datum Klasse Uhrzeit Thema Kurzbeschreibung

Datum Klasse Uhrzeit Thema Kurzbeschreibung Datum Klasse Uhrzeit Thema Kurzbeschreibung Donnerstag Grund 10.15-11.45 10 Ruhender Verkehr 15.09.2016 Halten und Parken / Halteverbote / Parkverbote / Ein- und Aussteigen Grund 14.45-16.15 1 Persönliche

Mehr

Stundenplan Schlagbaumer Straße Datum Klasse Uhrzeit Thema Inhaltsübersicht

Stundenplan Schlagbaumer Straße Datum Klasse Uhrzeit Thema Inhaltsübersicht Datum Klasse Uhrzeit Thema Inhaltsübersicht 07.12.2015 B 18.30 20.00 5 Vorfahrt Bedeutung und Definition / Rechts vor Links / Vorfahrtregelnde Verkehrszeichen / Abknickende Vorfahrtstraße / Kreisverkehr

Mehr

Vorfahrt / Vorrang im Straßenverkehr

Vorfahrt / Vorrang im Straßenverkehr Vorfahrt / Vorrang im Straßenverkehr Inhaltsverzeichnis 8 Vorfahrt 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren 8 (1a) Kreisverkehr 10 Einfahren und Anfahren 35 Sonderrechte und 38 Blaues Blinklicht und gelbes

Mehr

Wege für Radfahrer im Stadtteil (1/7)

Wege für Radfahrer im Stadtteil (1/7) Folien zur Broschüre Mein Fahrrad-Tagebuch Stand 2/09 Seite 1 Wege für Radfahrer im Stadtteil (1/7) Sachinformationen für Lehrerinnen und Lehrer Übersicht: Wege für das Rad Radfahrer finden im Gegensatz

Mehr

Radfahren. Sicher im Sattel. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung

Radfahren. Sicher im Sattel. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Radfahren Sicher im Sattel bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Schnell oder gemütlich, kurze oder lange Distanzen, als Sportgerät oder Fortbewegungsmittel Radfahren macht Spass und ist gesund. Wer

Mehr

Auto Ecole Zenner. Frage 162. Mit 90km/h beträgt der Reaktionsweg: o o o. 18 Meter 22 Meter 27 Meter. Frage 163. Ab diesem Verkehrszeichen:

Auto Ecole Zenner. Frage 162. Mit 90km/h beträgt der Reaktionsweg: o o o. 18 Meter 22 Meter 27 Meter. Frage 163. Ab diesem Verkehrszeichen: Frage 162 Mit 90km/h beträgt der Reaktinsweg: 18 Meter 22 Meter 27 Meter Frage 163 Ab diesem Verkehrszeichen: Ist das Statinieren heute erlaubt. Ist das Statinieren heute verbten. Frage 164 In welcher

Mehr

Berliner Polizei erklärt Verkehrsregeln (3): Sicher auf der Straße! Was Autofahrer,...

Berliner Polizei erklärt Verkehrsregeln (3): Sicher auf der Straße! Was Autofahrer,... Seite 1 von 5 http://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-polizei-erklaert-verkehrsregeln-3-sicher-auf-der-strasse-was-autofahrer-radler-undfussgaenger-wissen-sollten/9488926.html 16.02.2014 16:19 Uhr Berliner

Mehr

Stundenplan Schlagbaumerstr.19 Grund und Zusatz Klasse B / C/CE /D

Stundenplan Schlagbaumerstr.19 Grund und Zusatz Klasse B / C/CE /D Datum Uhrzeit Thema 14.09.2015 Thema 9 Straßenverkehrssysteme und seine Nutzung Verkehrswege- ihre Bedeutung, Fahrbahnmarkierungen, Straßenbenutzung, Autobahn und Kraftfahrstraße Verkehrsverhalten bei

Mehr