Newsletter Versand- und Internethandel

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1 Newsletter Versand- und Internethandel Bundesgremium des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels Wiedner Hauptstraße Wien T F E h18@wko.at W Obmann: Mag. Martin Sonntag Geschäftsführer: Mag. Richard Franta Referentin: Mag. Christina Zwinger Assistentin: Maria Plaichner Februar

2 Inhalt Vorwort...2 E-Commerce-Gütezeichen: Wirtschaftskammer vergibt Zertifizierungsschecks für KMU...2 E-Commerce Umsatz in Österreich im Jahr Die EU warnt vor missbräuchlichen Klauseln beim Online-Kauf von Spielen, Büchern, Videos oder Musik...5 Europas neue Chance im E-Commerce...7 Onlinehändler lassen viel Geld liegen...8 Einladung Verbraucherschlichtung - Ein gemeinsamer Weg...8 Valentinstag lässt Online-Blumenverkauf um 500 Prozent ansteigen...9 Vorwort Liebe Versenderin, lieber Versender! Es ist nicht zu leugnen, es wird immer schwieriger, alle rechtlichen Rahmenbedingungen im Distanzhandel zu befolgen. Zum Glück gibt es in Österreich nicht, so wie in Deutschland, sehr viele Anwälte die ihr Geld mit reihenweisen Abmahnungen verdienen. Trotzdem sollten wir uns bemühen, alle rechtlichen Regelungen einzuhalten. Wichtig ist aber, dass unsere Kunden Vertrauen zu unseren Unternehmen und in unsere Seriosität haben. Dies kann vielen rechtlichen Auseinandersetzungen vorbeugen und Ärger ersparen. Ein Baustein des von uns empfohlenen e-commerce- Gütezeichens ist die außergerichtliche Streitschlichtungsstelle des österreichischen E-Commerce-Gütezeichens. Diese ist kostenlos und hilft schnell eine Lösung bei Problemen zwischen Distanzhändler und Kunde/in zu finden. Es würde mich daher freuen, wenn Sie, auch unter diesem Gesichtspunkt, unsere Empfehlung annehmen und für Ihren Shop das Gütezeichen beantragen würden. Mit freundlichen Grüßen Martin Sonntag Vorsitzender des Ausschusses des Versand- und Internethandels E-Commerce-Gütezeichen: Wirtschaftskammer vergibt Zertifizierungsschecks für KMU Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen mit Webshops - Anhand des E- Commerce-Gütezeichens können Kunden seriöse Online-Shoppingangebote rasch erkennen Immer mehr Einzelhändler in Österreich verkaufen ihre Waren via Internet und immer mehr Konsumenten kaufen online ein, stellt Martin Sonntag, Vorsitzender 2

3 der Berufsgruppe Versand- und Internethandel in der Wirtschaftskammer Österreich, fest. Der Online-Verkauf hat sich in den letzten 5 Jahren verdreifacht, 2012 wurden rund 2 Milliarden Euro umgesetzt. So erfreulich dieser Trend im Shoppingverhalten für die rund rot-weiß-roten Online-Shops ist, sehen sich diese mit neuen umfassenden Rechtsvorschriften für die Gestaltung der Websites und die Abwicklung des Online-Verkaufs konfrontiert. Die Wirtschaftskammer Österreich reagiert darauf mit einer Beratungs- und Qualitätsoffensive. In Kooperation mit dem österreichischen E-Commerce-Gütezeichen vergibt die Wirtschaftskammer Zertifizierungsschecks an interessierte kleine und mittlere Unternehmungen des Internethandels. Das Österreichische E-Commerce- Gütezeichen auf einer Website stellt sicher, dass die Besucher jene Shops rasch erkennen können, die eine strenge, über den gesetzlichen Mindeststandards liegende Überprüfung erfolgreich absolviert haben. Das E-Commerce-Gütezeichen ist Teil des Euro-Label Systems für sicheres Einkaufen im Internet. Ziel der Kooperation ist es, die Qualität von Onlineshops weiter zu verbessern und die Anzahl der zertifizierten Onlineanbieter zu erhöhen, so Martin Sonntag. Bettina Lorentschitsch, Obfrau der Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich begrüßt dieses Projekt. Wir setzen schon seit geraumer Zeit laufend Maßnahmen zur Unterstützung der Händlerinnen und Händler in Sachen E- Commerce, etwa mit Informationsveranstaltungen in den Bundesländern, so die Handelsobfrau. Die Zertifizierungsschecks können ab Mitte November über die Landesgremien der zuständigen Wirtschaftskammer angefordert werden, die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Damit wird das Projekt, das bereits in Wien erfolgreich läuft, auf das gesamte Bundesgebiet erweitert, zeigt sich Jürgen H. Gangoly, der Vorsitzende des Vereins Österreichisches E-Commerce-Gütezeichen, erfreut. Die gesamte Studie Internet-Einzelhandel in Österreich sowie eine Kurzfassung davon u.v.a.m. stehen Interessierten auf zur Verfügung. E-Commerce Umsatz in Österreich im Jahr 2012 Der Umsatz im Bereich E-Commerce ist, wie in vielen Ländern, auch in Österreich im rasanten Anstieg und es können beeindruckende Wachstumsraten verzeichnet werden. Werden die Umsätze aller Onlineshops in Österreich zusammengerechnet, ergibt dies für das Jahr 2012 einen ungefähren Umsatz von 7 Milliarden Euro. Europaweit betrachtet beträgt der Umsatz aus Onlineverkäufen 6 Prozent des Einzelhandelsvolumens. Woraus zu schließen ist, dass die hohen Wachstumsraten der Online-Umsätze noch lange nicht vorbei ist. 3

4 Im Rahmen einer Studie von EHI und Statista wurden 250 Onlineshops, die im Marktsegment Onlineshop am stärksten vertreten sind, herangezogen. Unter den angebotenen Waren befinden sich physische Güter wie beispielsweise Arbeitsbekleidung von engelbert strauss oder unterschiedliche digitale Güter. Auch Trendthemen, wie der Bereich Mode, konnten sich hervorragend auf diesem Markt etablieren. Immer mehr wird es zum selbstverständlichen Vertriebskonzept, zusätzlich zum Ladengeschäft auch einen Onlineshop anzubieten. Laut Aussage von der Geschäftsführerin des Handelsverbandes Österreich ist eine Website eines Unternehmens, das keinen Onlineshop anbietet, mit einem Schaufenster eines geschlossenen Ladens zu vergleichen. Konnten die österreichischen Onlineshops im Jahr 2011 im Vergleich zum Jahr 2010 um 28 Prozent mehr an Umsatz generieren, scheint es für 2012 noch besser auszusehen. Genaue Zahlen für den Vergleich 2011/2012 sind jedoch noch nicht vorhanden. Die Konzentration des Online-Umsatzes liegt mit 33 Prozent bei den zehn umsatzstärksten Händlern. Hier gab es im Vergleich zu den Vorjahren keine Veränderungen. Die Befragung der Betreiber von Onlineshops lieferte ein dem Trend entsprechendes Ergebnis. Immerhin haben 58 Prozent aller befragten Händler neben dem Onlineshop noch ein Ladengeschäft und nutzen dadurch die Vorteile des Multichannels. In diesem Bereich sind unterschiedliche Vorgehensweisen zu beobachten sind. Während Unternehmen wie engelbert strauss mit dem Onlinehandel starteten und in den letzten Jahren zusätzlich Ladengeschäfte eröffneten, gehen andere Unternehmen von der Basis Ladengeschäft in den Onlinehandel und die Nutzung weiterer Vertriebskanäle. Dieses Prinzip des Multichannels beschränkt sich jedoch nicht nur auf die Kombination Ladengeschäft und Onlineshop auf der Händlerwebsite. Viele Händler nutzen zusätzliche Vertriebskanäle wie Amazon, Ebay oder Kataloge. 34 Prozent der Befragten nutzen den Vertriebskanal Amazon, 16, 4 Prozent haben sich für Ebay entschieden und 28 Prozent vertrauen auf den zusätzlichen Vertriebskanal Katalog. Ebenfalls von Interesse ist die Ausrichtung auf mobile Aktivitäten der Kunden, indem die Websites für Smartphones optimiert werden oder eine App, die eine integrierte Shopfunktion aufweist, angeboten wird. Die Onlinehändler leben auch in Österreich ihre technische Affinität immer weiter aus. Mit Unterstützung einer speziellen Web Analytics Lösung werden die Besucherströme, die den Onlineshop passieren, gemessen, um die Benutzerfreundlichkeit des Shops weiter zu optimieren. Dieses spezielle Tool wird bereits von 58,4 Prozent aller betriebenen Shops genutzt. 4

5 Ein weiterer Kanal, der effektiv und sehr häufig genutzt wird, sind soziale Medien wie Facebook, Twitter oder YouTube. 80 Prozent aller Onlineshops sind auch auf Facebook vertreten. Bei Twitter nutzen 47,6 Prozent die Möglichkeit, mit dem Kunden direkt zu kommunizieren und sich zu präsentieren. Einen gewaltigen Sprung nach oben gab es bei YouTube. Hier kann zum Vorjahresvergleich mit 48,48 Prozent eine Steigerung von 35,28 Prozent der auf YouTube aktiven österreichischen Onlinehändler verzeichnet werden. Da die in Onlineshops bestellten Waren auch transportiert werden müssen, können nicht nur Onlineshops hohe Zuwachsraten verzeichnen. Auch Transporteure wie beispielsweise die österreichische Post bekommen einen Teil des großen Kuchens ab. Denn immerhin werden 29,6 Prozent aller bestellten Waren durch dieses Unternehmen vom Verkäufer zum Käufer transportiert. Hier ist jedoch bei den Händlern noch Verbesserungsbedarf zu berücksichtigen. Denn nicht einmal ein Drittel der Kunden von Onlineshops wird darüber informiert, mit welchem der zahlreichen Transportunternehmen die bestellte Ware geliefert wird. Quelle: Die EU warnt vor missbräuchlichen Klauseln beim Online-Kauf von Spielen, Büchern, Videos oder Musik Gerade rechtzeitig vor den Feiertagen und für alle, die jetzt ihre Weihnachtsgeschenke einkaufen, veröffentlicht die Europäische Kommission heute die Ergebnisse einer EU-weiten Überprüfung von Websites, auf denen Spiele, Bücher, Videos und Musik zum Download auf Computer oder mobile Geräte angeboten werden. Dabei hat sich herausgestellt, dass über 75 % dieser Websites offenbar nicht den Vorschriften zum Schutz der Verbraucher entsprechen. Besonders beunruhigend ist dieses Ergebnis, wenn man bedenkt, dass hier auch gezielt Kinder angesprochen werden, die als Verbraucher besonders schutzbedürftig sind. Die Kunden müssen sich durch ein Dickicht von Vertragsklauseln klicken, um herauszufinden, wieviel sie das Ganze schließlich kosten wird, und Kinder werden häufig durch angeblich kostenlose Spiele zum Kauf verleitet. Bei Problemen ist es oft schwierig, überhaupt jemanden zu finden, an den man sich wenden kann, da auf über einem Drittel der Websites nicht einmal eine Kontaktadresse angegeben ist. Die nationalen Überwachungsbehörden werden nunmehr Kontakt zu den betroffenen Unternehmen aufnehmen, damit sie zu den Vorwürfen Stellung nehmen oder ihre Websites korrigieren. Tonio Borg, der zuständige Kommissar für Gesundheit und Verbraucher, sagte dazu: Kinder kennen sich mit den neuen Technologien immer besser aus; sie lernen schon früh, wie man Spiele herunterlädt. Wenn sie sich aber einmal an ein bestimmtes Produkt gewöhnt haben, dann kann man sie kaum noch davon abbringen. Deshalb sollten Eltern aufpassen, denn die Hälfte dieser als frei abrufbar beworbenen Spiele könnten sie bald teuer zu stehen kommen, wenn die für das Weiterspielen benötigten virtuellen Gegenstände gekauft werden müssen. Generell zei- 5

6 gen die heute veröffentlichten Ergebnisse einer Überprüfung der EU, dass der Zugang zu den wichtigsten Vertragsklauseln bei den meisten überprüften Websites nicht unproblematisch ist. In den kommenden Monaten werden die nationalen Behörden dafür sorgen, dass diese Websites korrigiert werden. Ergebnisse In 26 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island wurden insgesamt 333 Websites von nationalen Behörden überprüft, darunter 159, die Online-Spiele verkaufen. 76 % (254) aller Websites sollen nun näher untersucht werden, da Zweifel an ihrer Konformität mit dem EU-Verbraucherrecht bestehen; dies gilt insbesondere für die Werbung und wichtige Informationen zu Kosten und Merkmalen der digitalen Inhalte, ohne die Verbraucher keine überlegte Kaufentscheidung treffen können. Bei 71% (39) von 55 überprüften Websites, auf denen Spiele für Kinder im Alter von unter 14 Jahren verkauft werden, besteht der Verdacht des Verstoßes gegen EU- Recht. Am häufigsten traten folgende Probleme auf: Missbräuchliche Klauseln: Vertragsklauseln müssen als solche klar erkennbar und fair sein. Insgesamt 230 Websites (69 %) enthielten Klauseln, die als missbräuchlich zu werten sind, z. B. i) Haftungsausschlüsse des Unternehmers für den Fall, dass die Hardware des Verbrauchers beim Herunterladen beschädigt wird, ii) Ausschluss, Behinderung oder Erschwerung des Rechts der Verbraucher auf gerichtliche oder anderweitige Geltendmachung von Schadensersatz oder iii) Ausschluss des Rechts der Verbraucher auf Lieferung eines neuen Produkts oder Erstattung des Kaufpreises für den Fall, dass das heruntergeladene Produkt nicht funktioniert. Widerrufsrecht: Es liegt in der Natur der Sache, dass Verbraucher bei Downloads ihr Recht auf Widerruf des Vertrages verlieren, sobald das Herunterladen mit Einwilligung des Verbrauchers begonnen hat (d. h., das heruntergeladene Produkt kann nicht mehr zurückgegeben werden); die Unternehmer müssen die Verbraucher aber vor dem Kauf hierüber informieren. Bei 141 Websites (42 % der überprüften Websites) war das nicht der Fall. Fehlende Angaben zur Identität und Adresse des Unternehmers: Unternehmer müssen auf ihrer Website ihre Identität, Postanschrift und -Adresse angeben, damit Verbraucher gegebenenfalls Kontakt zu ihnen aufnehmen können. Auf 121 Websites (36 %) fehlten diese wichtigen Angaben. Ergänzend zu dieser Überprüfung hat die Kommission auch eine Studie in Auftrag gegeben, in der Folgendes festgestellt wurde: Keine Angaben zu räumlichen Einschränkungen: Es kann sein, dass Verbraucher heruntergeladene digitale Inhalte nur in dem Land nutzen können, in dem sie wohnen; in diesem Fall müssen sie vom Unternehmer hierüber informiert werden. Auf 73 % aller überprüften Websites wird dieser Aspekt stillschweigend übergangen. Selbst wenn es entsprechende Informationen gibt, sind sie oft in den allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt und daher schwer zu finden. Als kostenlos beworbene Spiele sind oft nur anfangs kostenlos: Auf fast 9 von 10 Websites wurden Kunden nicht von Anfang an über die Kostenpflichtigkeit von Erweiterungen oder von ins Spiel eingebauten weiteren Kaufangeboten informiert; zwar wird in den Vertragsbedingungen häufig darauf hingewiesen, jedoch fehlen klare Preisangaben. Nächste Schritte 6

7 Die nationalen Behörden haben bereits damit begonnen, Kontakt zu den Unternehmen aufzunehmen und sie zu einer Stellungnahme oder zur Berichtigung ihrer Websites aufzufordern. Kommen die Unternehmen dieser Aufforderung nicht nach, so müssen sie mit rechtlichen Schritten rechnen, die zur Verhängung von Geldbußen oder sogar zur Schließung von Websites führen können. Die nationalen Überwachungsbehörden werden der Kommission bis Herbst 2013 Bericht erstatten. Die Kommission wird einen Bericht über die Ergebnisse vorlegen. Weitere Informationen: Website der Überprüfungen: MEMO/12/945 Europas neue Chance im E-Commerce IT-Trends. Europa stieg im vergangenen Jahr zum weltweit größten E- Commerce-Markt auf. Immer mehr Menschen kaufen im Internet ein. Dieser Trend hat dazu geführt, dass Europa 2011 zum weltweit größten E-Commerce-Markt wurde und die USA abgelöst hat. Knapp 250 Milliarden wurden im vergangenen Jahr umgesetzt, und die Wachstumsprognosen für die kommenden Jahre sagen weitere, zweistellige Zuwachsraten für den Handel im Internet voraus. Bezahlen. Um den Onlinehandel noch effizienter zu gestalten, brauchen wir jetzt leistungsfähige E-Payment-Verfahren, die die Zahlungen auch über Landesgrenzen hinaus sicher, schnell und komfortabel gewährleisten. Aufstrebende junge Unternehmen haben bereits multibankingfähige Bezahlverfahren zum Beispiel auf Basis des Onlinebankings entwickelt, die einen günstigen, sicheren und grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr ermöglichen. Banken. Dies kann die Lösung für Banken sein, auch künftig an der Wertschöpfung im Zahlungsverkehr teilzuhaben und einen europäischen Infrastrukturanbieter für Zahlungen im Internet aufzubauen. Dafür ist es inzwischen höchste Zeit: Während sich die rund 8000 Banken in Europa seit Jahren mit der Einführung und Umsetzung von Sepa (Single European Payment Area) schwertun, gewinnen amerikanische Anbieter wie Paypal, Google Checkout und Amazon Payments immer mehr Marktanteile hinzu. Liberalisiert. In einem künftig liberalisierten Payment-Markt entscheidet letztlich der Verbraucher selbst, welches System sich auf dem Markt durchsetzt. Und in diesem Spiel gewinnt am Ende derjenige Anbieter, der flexible, günstige und schnelle Geldtransfers ermöglicht. Bezahlverfahren, die auf Onlinebanking basieren, können dabei zu einem Erfolgsfaktor für die Kreditwirtschaft werden. Denn diese Systeme bieten einen strategischen Vorteil: Das Geld bleibt mit diesen Zahlverfahren innerhalb des Bankenkreislaufs. Quelle: WirtschaftsBlatt, Print-Ausgabe, 14. Dezember

8 Onlinehändler lassen viel Geld liegen E-Commerce. Bei der Bezahlform, der Logistik und dem Marketing tun sich die heimischen Onlinehändler schwer. Der Onlinehandel hat im vergangenen Weihnachtsgeschäft zwar stark abgeschnitten, dennoch lassen die heimischen E-Commerce-Händler noch immer viele Möglichkeiten ungenutzt. "Die Online-Anteile sind zu Weihnachten in Deutschland, Österreich und der Schweiz um rund 23 Prozent gestiegen", sagt Robert Hadzetovic, Geschäftsführer des Zahlungsdienstleisters Klarna Österreich. Die Steigerungsraten waren in den vergangenen zwei bis drei Jahren in etwa stabil, die große Spitze vor fünf bis sechs Jahren ist allerdings vorbei. Der Online-Anteil betrug 2012 neun bis elf Prozent des gesamten Weihnachtsgeschäfts. Trotzdem wäre für die Onlinehändler mehr zu holen. Die drei größten Schwachstellen sind laut Hadzetovic die Bezahlform, die Lieferung und Logistik sowie das Marketing. "Kauf auf Rechnung ist die beliebteste Zahlweise", sagt der Klarna-Chef. 30 bis 35 Prozent der Kunden würden diesen Modus wählen, in manchen Bereichen sogar bis zu 80 Prozent. Hier sieht Hadzetovic noch Potenzial: "Rund 25 bis 30 Prozent der Österreicher haben eine Kreditkarte. Nur die Hälfte verwendet sie für den Online-Kauf." Wer mit dem Onlineshop die breite Masse erreichen will, müsse Kauf auf Rechnung anbieten. Laut einer aktuellen GfK-Studie haben 83 Prozent der befragten Konsumenten bereits einmal einen Kaufabbruch getätigt, da die gewünschte Zahlungsvariante nicht angeboten wurde. Noch Aufholbedarf Die Lieferung muss für die Kunden transparent ablaufen: Wie lange dauert die Lieferung, gibt es ein Expressservice und so weiter. "Es fällt auf, dass die österreichischen Shops im Vergleich mit den deutschen hier noch hinterherhinken", sagt Hadzetovic. Auch beim Marketing sei noch einiges zu holen. So sollen zum Beispiel nicht nur Angebote auf der Homepage zu finden sein, sondern auch zu Zusatzeinkäufen motiviert werden. "Also zur Hose auch ein Paar Schuhe", sagt Hadzetovic. Newsletter, Onlinemarketing und Retargeting seien weitere Themen. Die großen Händler würden das zwar schon großteils anbieten, bei den KMU sei noch Handlungsbedarf. "Man muss zwar vorher Geld dafür in die Hand nehmen, dafür ist nachher mehr drinnen." Quelle: WirtschaftsBlatt, Print-Ausgabe, 16. Jänner 2013 Einladung Verbraucherschlichtung - Ein gemeinsamer Weg Außergerichtliche Streitbeilegung dieses Schlagwort ist seit einigen Jahren im Zusammenhang mit unterschiedlichen Themenbereichen in der Öffentlichkeit präsent. Verbunden damit ist der Gedanke, dass Konflikte außerhalb eines formellen (Gerichts-) Verfahrens zufriedenstellend für beide Parteien bereinigt werden können. Unabhängige außenstehende Personen bzw. Stellen sollen dabei unterstützend und begleitend mitwirken. 8

9 In Österreich hat die außergerichtliche Streitbeilegung im Sinn der geplanten Richtlinie keine ausgeprägte Tradition. Wenngleich sich in manchen Branchen bereits gut funktionierende Schlichtungsstellen etabliert haben, stellt die Einrichtung eines flächendeckenden Schlichtungstellensystems die Republik vor große Aufgaben. Vor diesem Hintergrund hat das BMASK die Finanzierung eines Pilotprojektes Schlichtung für Verbrauchergeschäfte übernommen. Im Rahmen dieses Projekts wird eine kostenfreie, effiziente und rasche Schlichtung für Streitigkeiten zwischen VerbraucherInnen und UnternehmerInnen angeboten. Diese soll primär auf elektronischem Wege erfolgen. Interessierte Unternehmen haben die Möglichkeit, sich bei einer Veranstaltung im Detail über das Projekt zu informieren: Freitag, 15. März 2013 von 8:30 bis 12:00 Uhr Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Marmorsaal, 1. Stock Stubenring 1, 1010 Wien Um Ihre Anmeldung bis spätestens Montag, den 11. März 2013 per an und oder telefonisch unter /2528 bzw /2503 wird gebeten. Valentinstag lässt Online-Blumenverkauf um 500 Prozent ansteigen An den Tagen rund um den Valentinstag am 14. Februar explodiert der Online- Blumenverkauf geradezu: Verglichen mit einem gewöhnlichen Tag im Jänner oder März werden zu dieser Zeit sechsmal so viele Blumen im Internet bestellt. Diese Zahlen stellte Klarna heute vor. Das Unternehmen, das Zahlungslösungen für den Internethandel anbietet, verglich die Online-Blumenkäufe in sieben Europäischen Ländern am Valentinstag Online-Shopping wächst über alle Bereiche und am umsatzstarken Valentinstag zählen Blumen für wenige Tage zu den zehn meistverkauften Produkten im E- Commerce. Bis vor wenigen Jahren war es noch undenkbar, Blumen online zu kaufen. Das zeigt, dass nahezu jede Branche vom professionellen Internethandel profitieren kann, sagt Robert Hadzetovic, Country Manager Klarna Austria GmbH. Blumen sind das häufigste Geschenk am Valentinstag und sie werden zunehmend online bestellt. Neue Statistiken zeigen, dass am Tag vor dem 14. Februar und am Valentinstag selbst fast sechsmal so viele Blumen online bestellt werden wie an einem normalen Tag im Jänner oder März. Das entspricht einem Anstieg um rund 500 Prozent. Die Zahlen beruhen auf einer Analyse entsprechender Transaktionen in Schweden, Norwegen, Dänemark, Finnland, Deutschland, den Niederlanden und Österreich. 9

10 Klarna, seit 2012 auch in Österreich tätig, bietet die Zahlungslösung: Kauf auf Rechnung für den Internethandel an, die es Verbrauchern ermöglicht, einfach und sicher online einzukaufen. Mit acht Millionen Einkäufern, die mittlerweile die Services des Unternehmens nutzen, hat sich Klarna schnell zu einer der vertrauenswürdigsten Online-Bezahlmethoden in Europa entwickelt. Aktuell werden von Klarna jährlich Transaktionen im Wert von rund 2,3 Milliarden Euro über die Händler durchgeführt, die Klarna anbieten von drei Gründern in Stockholm ins Leben gerufen, ist Klarna auf mittlerweile über 800 Mitarbeiter gewachsen. Haftungsausschluss Wir weisen darauf hin, dass alle Angaben trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung des Autors oder der Wirtschaftskammern Österreichs ausgeschlossen ist. Impressum Medieninhaber: Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien Bundesgremium des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels Geschäftsführer Mag. Richard Franta Wiedner Hauptstraße Wien Redaktion: Mag. Christina Zwinger Offenlegung nach 25 Mediengesetz: 10

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