Mospilan SG. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete Schadorganismus/Zweck Kulturart/Objekt

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1 Mospilan SG Insektizides, wasserlösliches Granulat Wirkstoff: 200 g/kg (20,0 Gew.-%) Acetamiprid (WMI4A) Gefahrensymbole: GHS09, GHS07 Signalwort: Achtung Mospilan SG ist ein wasserlösliches Insektizid mit Wirkung insbesondere gegen und die Weiße Fliege im Gemüse-, Obst-, Zierpflanzen- und Ackerbau. In Raps wirkt Mospilan SG gegen Rapsglanzkäfer, im Kartoffelbau gegen Kartoffelkäfer und. Mospilan SG ist ein Kontakt- und Fraßgift, dessen Wirkstoff schnell in die Pflanzen eindringt und so bereits kurz nach dem Ausbringen in seiner Wirkung gegen saugende und beißende Insekten weitgehend wetterunabhängig ist. Mospilan SG bietet lang anhaltenden Schutz (Minimum 2-4 Wochen) gegen und ca Tage gegen die Weiße Fliege. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete Schadorganismus/Zweck Kulturart/Objekt Kernobst, Weiße Fliege Zierpflanzen, Kartoffelkäfer Kartoffel Rapsglanzkäfer Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Raps Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle (NW468). Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat (NW604). Für die Anwendung in Kernobst gilt zusätzlich: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind (NT109). wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden (NW607). reduzierte Abstände: 75 %: 20 m, 90 %: 15 m

2 Für die Anwendung gegen in Salaten im Freiland gilt zusätzlich: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist (NT101). wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten (NW605). reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: 5 m, 90 %: * Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden (NW606). 10 m. Für die Anwendung gegen in Zierpflanzen im Freiland gilt zusätzlich: wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten (NW605). reduzierte Abstände: Pflanzenhöhe von 50 bis 125 cm: 50 %: 10 m, 75 %: 5 m, 90 %: * Pflanzenhöhe über 125 cm: 50 %: 10 m, 75 %: 5 m, 90 %: * Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden (NW606). Pflanzenhöhe von 50 bis 125 cm: 10 m. Pflanzenhöhe über 125 cm: 15 m. wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu Euro geahndet werden (NW609). Pflanzenhöhe bis 50 cm: 5 m.

3 Für Pflanzenhöhe von 50 bis 125 cm gilt außerdem: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind (NT104). Für Pflanzenhöhe über 125 cm gilt außerdem: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind (NT105). Für die Anwendung in Pflaumen, Pfirsich, Aprikose, Nektarine, Süßkirsche und Sauerkirsche gilt zusätzlich: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist (NT103). wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden (NW607). reduzierte Abstände: 50 %: 20 m, 75 %: 15 m, 90 %: 10 m

4 Für die Anwendung in Gurke, Zucchini und Kürbis-Hybriden im Freiland gilt zusätzlich: wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu Euro geahndet werden (NW609). 5 m. Für die Anwendung in Kartoffeln gilt zusätzlich: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist (NT102). wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten (NW605). reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: *, 90 %: * Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden (NW606). 5 m. Für die Anwendung in Kartoffeln gegen Kartoffelkäfer gilt zusätzlich: wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu Euro geahndet werden (NW609-1). 5 m

5 Für die Anwendung in Raps gilt zusätzlich: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist (NT102). wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu Euro geahndet werden (NW609). 5 m. Für die Freilandanwendung in Schwarze und Weiße Johannisbeere, Stachelbeere, Josta, Heidelbeere, Maulbeere, Apfelbeere, Sanddorn, Preiselbeere, Schwarzer Holunder, Rote Johannisbeere, Cranberry, Himbeere, Brombeere und Rosen gilt zusätzlich: wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten (NW605-1). reduzierte Abstände: 50 %: 10 m, 75 %: 5 m, 90 %: * Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden (NW606). 15 m. Für die Freilandanwendung in Kohlrabi, Spinat, Blattkohle, Blumenkohl, Kopfkohl, Rosenkohl und Schnitt- bzw. Stielmangold gilt zusätzlich: wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten (NW605-1).

6 reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: * m, 90 %: * Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden (NW606). 5 m. Für die Anwendung gegen Walnussfruchtfliege bei Walnüssen gilt zusätzlich: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind (NT109). wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden (NW607-1). reduzierte Abstände: 75 %: 20 m, 90 %: 10 m Von der Zulassungsbehörde genehmigte Anwendungsgebiete Schadorganismus/Zweck Kulturart/Objekt Weiße Fliege Himbeergallmücke, Himbeerrutengallmücke Himbeergallmücke Kohlmottenschildlaus (Weiße Fliege), Mehlige Kohlblattlaus, Gelbe Pflaumensägewespe, Schwarze Pflaumensägewespe Kirschfruchtfliege Walnussfruchtfliege Weiße Fliege Gurke, Salat, Endivie Gurke, Salat, Endivie Himbeere Brombeere Pfirsich, Aprikose, Nektarine Kohlrabi Spinat Zucchini, Kürbis-Hybriden Pflaume Süßkirsche, Sauerkirsche Walnuss Blumenkohl Aubergine Blumenkohl Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) Schnittmangold, Stielmangold

7 Tomate Rosenkohl Weiße Fliege Aubergine Weiße Fliege Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) Weiße Fliege Rosenkohl Weiße Fliege Tomate Rosen Schwarze Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Stachelbeere, Josta, Heidelbeere, Maulbeere, Apfelbeere, Sanddorn, Preiselbeere, Schwarzer Holunder, Rote Johannisbeere, Cranberry Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus Blattkohle (ausgenommen: Choy Sum) Hinweis der Zulassungsbehörde zur Genehmigung: Mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Anwendung Ackerbau Kartoffel spritzen in l/ha Wasser gegen Imagines und Larven, Anwendungszeitpunkt: Frühjahr bis Sommer. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Kartoffel Kartoffelkäfer 0,125 spritzen in l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Frühjahr bis Sommer. Max. 2 Anwendungen im Abstand von 14 Tagen in der Kultur bzw. je Jahr. Raps Rapsglanzkäfer 0,200 spritzen in 300 l/ha Wasser gegen Imagines und Larven, Anwendungszeitpunkt: Kulturstadium BBCH 51 (Beginn der Knospenbildung) bis 69 (Ende der Blüte). Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Gemüse Aubergine (Gewächshaus) Weiße Fliege 0,300 bis 0,600 spritzen in l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von mindestens 7 Tagen.

8 Blattkohle (ausgenommen: Choy Sum) Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus 0,3 Symptome/Schadorganismen. Stadium Kultur: ab 14. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von mindestens 10 bis 14 Tagen. Hinweis: Die Anwendung erfolgt als Flächenspritzung mit üblichen Geräten. In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden. Blumenkohle (Blumenkohl und Brokkoli) Weiße Fliege 0,325 Symptome/Schadorganismen. Stadium Kultur: 41 bis 46. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von mindestens 14 Tagen. Symptome/Schadorganismen. Stadium Kultur: 41 bis 46. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von mindestens 14 Tagen. Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz und Wirsingkohl) (Freiland) Weiße Fliege 0,325 Symptome/Schadorganismen. Stadium Kultur: 41 bis 46. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von mindestens 14 Tagen. Symptome/Schadorganismen. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von mindestens 14 Tagen.

9 Rosenkohl Weiße Fliege 0,325 spritzen in 700 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. Stadium Kultur: ab 47. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von mindestens 20 Tagen. spritzen in 700 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. Stadium Kultur: ab 47. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von mindestens 14 Tagen. Schnittmangold, Stielmangold (Freiland und Gewächshaus) Symptome/Schadorganismen. Stadium Kultur: ab 14. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von mindestens 7 Tagen. Tomate (ausgen. Cherrytomaten) (Gewächshaus) Weiße Fliege 0,300 bis 0,600 spritzen in l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von mindestens 7 Tagen. 0,150 bis 0,300 spritzen in l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von mindestens 7 Tagen. Gemüsebau Endivie (Freiland) Symptome/Schadorganismen. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7-14 Tagen.

10 Endivie (Gewächshaus) Symptome/Schadorganismen. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7-14 Tagen. Weiße Fliege 0,300 Symptome/Schadorganismen. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7-14 Tagen. Endivie (Gewächshaus) Weiße Fliege 0,300 Symptome/Schadorganismen. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7-14 Tagen. Gurke (Freiland) 0,150 spritzen in l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7-14 Tagen. Gurke (Gewächshaus) Pflanzengröße bis 50 cm 0,150 Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0,225 Pflanzengröße über 125 cm 0,300 Weiße Fliege (Gewächshaus) Pflanzengröße bis 50 cm 0,300 Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0,450

11 Pflanzengröße über 125 cm 0,600 spritzen in l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7-14 Tagen. Kohlrabi Kohlmottenschildlaus (Weiße Fliege), Mehlige Kohlblattlaus 0,325 spritzen in l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, ab 4. Laubblatt (BBCH 14). Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von Tagen. Salat (Freiland) spritzen in l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7-14 Tagen. (Gewächshaus) Weiße Fliege (Gewächshaus) 0,300 spritzen in l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7-14 Tagen. Spinat (Freiland und Gewächshaus) spritzen in l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, ab 4. Laubblatt (BBCH 14). Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von Tagen. Zucchini, Kürbis-Hybriden 0,150 spritzen in l/ha Wasser an Kulturen mit genießbarer Schale, Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7-14 Tagen.

12 Obst Brombeere (Freiland Himbeergallmücke spritzen oder sprühen in 1000 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: bei Befall. Stadium Kultur: ab 10. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7 bis 10 Tagen. Himbeere Himbeerrutengallmücke und Himbeergallmücke spritzen oder sprühen in 1000 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: bei Befall. Stadium Kultur: ab 10. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7 bis 10 Tagen. Schwarze Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Stachelbeere, Josta, Heidelbeere, Maulbeere, Apfelbeere, Sanddorn, Preiselbeere, Schwarzer Holunder, Rote Johannisbeere, Cranberry spritzen oder sprühen in 1000 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: bei Befall. Stadium Kultur: 81 bis 85. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7 bis 10 Tagen. Obstbau Brombeere Himbeergallmücke spritzen oder sprühen in 1000 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, bis Kulturstadium BBCH 59 (vor der Blüte) und nach der Ernte. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7-10 Tagen. Himbeere Himbeergallmücke, Himbeerrutengallmücke spritzen oder sprühen in 1000 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, bis Kulturstadium BBCH 59 (vor der Blüte) und nach der Ernte. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7-10 Tagen.

13 Kernobst 0,125 und je m Kronenhöhe (0,025 %, d.h. 25 g auf 100 l Wasser) spritzen oder sprühen in max. 500 l/ha Wasser und je m Kronenhöhe, Anwendungszeitpunkt: Frühjahr oder Sommer gegen Imagines und Larven. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden (WW709). Pfirsich, Aprikose, Nektarine 0,125 und je m Kronenhöhe (0,025 %, d.h. 25 g auf 100 l Wasser) spritzen oder sprühen in max. 500 l/ha Wasser und je m Kronenhöhe, Anwendungszeitpunkt: Bis Kulturstadium BBCH 85 (ca. Mitte der Fruchtreife) bei Befall. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7-10 Tagen. Pflaume, gelbe und schwarze Pflaumensägewespe 0,125 und je m Kronenhöhe (0,025 %, d.h. 25 g auf 100 l Wasser) spritzen oder sprühen in max. 500 l/ha Wasser und je m Kronenhöhe, Anwendungszeitpunkt: Frühjahr oder Sommer gegen Imagines und Larven bei Befall. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7-10 Tagen. Rosen spritzen oder sprühen in 1000 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: bei Befall. Stadium Kultur: ab 81 bis 85. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7 bis 10 Tagen. Sauerkirsche Kirschfruchtfliege 0,125 und je m Kronenhöhe (0,025 %, d.h. 25 g auf 100 l Wasser) spritzen oder sprühen in max. 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe, Anwendungszeitpunkt: Bei Befall, Kulturstadium BBCH 75 (halbe Fruchtgröße) bis BBCH 85 (fortgeschrittene Fruchtfarbe). Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7-10 Tagen. Hinweis: Bei starkem Befallsdruck (z. B. spät reifende Sorten) empfehlen wir eine Ernte sofort nach Ablauf der Wartezeit nach der letzten Behandlung.

14 Süßkirsche Kirschfruchtfliege 0,125 und je m Kronenhöhe (0,025 %, d.h. 25 g auf 100 l Wasser) spritzen oder sprühen in max. 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe, Anwendungszeitpunkt: Bei Befall. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7-10 Tagen. Hinweis: Bei starkem Befallsdruck (z. B. spät reifende Sorten) empfehlen wir eine Ernte sofort nach Ablauf der Wartezeit nach der letzten Behandlung. Walnuss Walnussfruchtfliege (Rhagoletis completa) 0,125 und je m Kronenhöhe (0,025 %, d.h. 25 g auf 100 l Wasser) spritzen oder sprühen in 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe, Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. Stadium Kultur: bis BBCH 85. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7-14 Tagen. Maximaler Mittelaufwand: 0,375. Zierpflanzenbau Zierpflanzen (Freiland und Gewächshaus sowie Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen), Grünanlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden, Sport- und Freizeitplätze, Golfplätze, Schul- und Kindergartengelände, Friedhöfe und Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens) Pflanzenhöhe 0,150 bis 50 cm Pflanzenhöhe von 50 bis 125 cm 0,225 Pflanzenhöhe über 125 cm 0,300 (0,025 %, d.h. 25 g auf 100 l Wasser) spritzen in l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: März bis November (Freiland) bzw. nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf (Gewächshaus) gegen Imagines und Larven. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Weiße Fliege (Gewächshaus) Pflanzenhöhe 0,300 bis 50 cm Pflanzenhöhe von 50 bis 125 cm 0,450

15 Pflanzenhöhe über 125 cm 0,600 (0,05 %, d.h. 50 g auf 100 l Wasser) spritzen in l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: gegen Imagines und Larven nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf. Max. 3 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7-10 Tagen. Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden (WW709). Wirkungsspektrum Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 4A Pflanzenverträglichkeit Nach bisherigen Erfahrungen wird Mospilan SG von allen zugelassenen Kulturen gut vertragen. Die Verträglichkeit wurde in folgenden Kulturen getestet: Begonie Browallie Chrysantheme Euphorbia pulcherrima Fuchsie Gerbera Lilie Poinsettie Primel Rose Bei Verbenen (z.b. Sorte Empress) kann die Anwendung mit Mospilan SG einen nachhaltigen Schaden, u.a. in Form von massiven Chlorosen verursachen. Wir empfehlen deshalb, die Verträglichkeit vor Anwendung auf Einzelpflanzen zu prüfen, da im Schadensfall für nicht empfohlene Anwendungen keine Haftung übernommen werden kann. Anwendungstechnik Ansetzen der Spritzbrühe Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als unbedingt notwendig. Zur Herstellung der Spritzbrühe den Behälter vor der Zugabe des Produkts mit der Hälfte der erforderlichen Wassermenge auffüllen und dann Mospilan SG zugeben. Anschließend bei eingeschaltetem Rührwerk fehlende Wassermenge auffüllen. Bei Spritzanwendung wird eine mittlere Tropfengröße empfohlen; der beabsichtigte Düsenausstoß sollte kurz vor der Anwendung kontrolliert werden. Hinweis zur Volumendosierung: 1 kg Mospilan SG entsprechen etwa 1,5 l Volumen

16 Empfohlene Wasseraufwandmenge Kernobst max. 500 l/ha und je m Kronenhöhe Salat, Endivie, Blattkohle l/ha Gurke, Zierpflanzen (Pflanzengröße bis 50 cm) 600 l/ha Gurke, Zierpflanzen (Pflanzengröße 50 bis 125 cm) 900 l/ha Gurke, Zierpflanzen (Pflanzengröße über 125 cm) 1200 l/ha Zucchini, Kürbis-Hybride l/ha Brombeere, Himbeere, Süßkirsche 1000 l/ha Pflaume max. 500 l/ha und je m Kronenhöhe Kartoffel l/ha Raps 300 l/ha Mischbarkeit Mospilan SG ist mit den gebräuchlichen Rapsfungiziden mischbar. Ebenfalls ist Mospilan SG auch mischbar mit z.b. Malvin WG, Discus, Kiron oder Dipel ES. Für eventuelle negative Auswirkungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Produkten oder Mehrfachmischungen haften wir nicht, da wir nicht alle Kombinationsmöglichkeiten prüfen können. Reinigung Spritzgerät und -leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Dazu ca. 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl abspritzen. Rührwerk für ca. 2 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der zuvor behandelten Fläche verspritzen. Die regelmäßige Reinigung der Pflanzenschutzspritze von außen, insbesondere des Brühebehälters, Pumpenaggregates und Gestänges, sollte Bestandteil des normalen betrieblichen Ablaufes sein und möglichst direkt auf dem Feld erfolgen. Hierzu werden von den Geräteherstellern entsprechende Nachrüstsätze mit Wasservorratsbehältern und Reinigungsbürsten angeboten.

17 Wartezeit Aprikose, Blumenkohle, Kartoffel, Kernobst, Kohlrabi, Kopfkohl, Nektarine, Pfirsich, Pflaume 14 Tage Rosenkohl 21 Tage Walnuss 28 Tage Aubergine, Endivie, Gurke, Kürbis-Hybriden, Salat, Schnittmangold, Spinat, Stielmangold, Tomate, Zucchini 3 Tage Apfelbeere, Blattkohle, Brombeere (Freiland, Cranberry, Heidelbeere, Himbeere, Josta, Kartoffel, Maulbeere, Preiselbeere, Rosen, Rote Johannisbeere, Sanddorn, Sauerkirsche, Schwarze Johannisbeere, Schwarzer Holunder, Stachelbeere, Süßkirsche, Weiße Johannisbeere 7 Tage Brombeere, Himbeere, Raps: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Zierpflanzen: Die Wartezeit ist ohne Bedeutung (N) Umweltverhalten Bienen Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4) (NB6641). Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer angewendet werden. Mischungen des Mittels mit Ergosterol-Biosynthese-Hemmern müssen so angewendet werden, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen werden. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten (NB6612). Nützlinge Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft (NN130). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft (NN160). Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft (NN234). Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft (NN265). Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft (NN270). Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft (NN361). Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen (NN410). Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft (NN3842). Fische Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere (NW263). Gewässer/Grundwasser Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt am Anfang). Saumstrukturen Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen (siehe gesonderten Abschnitt am Anfang).

18 Lagerung Getrennt von Lebens- und Futtermitteln, unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalpackung aufbewahren. Hinweise für sicheren Umgang Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten (EUH401). Anwenderschutz Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z.b. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfilternden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN und -2) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabinenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden (SB199). Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln (SS206). Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen (SB001). SPo5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages (EO005-1). Für den Einsatz gegen Weiße Fliege in Zierpflanzen (Gewächshaus) gilt zusätzlich:. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten (SB110). Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen (SF1891). SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften (EO005-2). Universal- Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS110). Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten (SF245-01). Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels (SS2202). Für die Anwendung auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, gilt zusätzlich: Während der Anwendung ist sicherzustellen, dass sich außer dem Anwender keine weiteren Personen in einem Abstand von mindestens 3 m von der behandelten Fläche oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten. Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren. Die behandelten Flächen sind für 48 h mit geeigneten Maßnahmen abzusperren. Beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln empfehlen wir als Arbeitskleidung grundsätzlich den Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und zusätzlich Schutzhandschuhe (Universalschutzhandschuhe Pflanzenschutz) zu tragen. Kennzeichnung GefStoffV (H302) Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. (H410) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. (P264) Nach Gebrauch gründlich waschen. (P270) Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. (P301+P312) BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. (P330) Mund ausspülen. (P391) Verschüttete Mengen aufnehmen. (P501) Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung (PAMIRA) zuführen. (EUH401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Verpackung darf nicht wieder verwendet werden. Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig.

19 Abpackungen 100 g Faltschachtel (Orig.Kart. 20 x 100 g) 1 kg Kanister (Orig.Kart. 6 x 1 kg) 5 kg + 2 l Kombipack 5 kg Kanister (Orig.Kart. 2 x 5 kg)

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