Insektizides, wasserlösliches Granulat Wirkstoff: 200 g/kg (20,0 Gew.-%) Acetamiprid Piktogramme: GHS09, GHS07 Signalwort: Achtung

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1 AHEEEHAPPBNECAKBOGAFNLCBNPAHEEEHA BNFFFNBPJLILBDBKIOBDEKJGPBNFFFNB HJGPCFJGJOPABLILEOENODHKFONOI HGCAHFHHJNHLLDBEICKCGODFCNKHNAD BNLEPNFLAGNLNADDBHGEAFDAGJHLNA CPLBJFKFGDENACNFOAGOPBHJINIPCA FNFNFEHCCEPPILOCADIAKKAHFHAANEC APBBBPAPLIFOPEBJJODOEEOJAFDCBDNHF HHHHHHHPHHHPPPPHHPPHPHPPHHHPPPPHP ospilan SG Kenndaten: Insektizides, wasserlösliches Granulat Wirkstoff: 200 g/kg (20,0 Gew.-%) Acetamiprid Piktogramme: GHS09, GHS07 Signalwort: Achtung Nr Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen Schadorganismus/Zweck, Kartoffelkäfer Rapsglanzkäfer, Weiße Fliege Kulturart/Objekt Kartoffel Kernobst Raps Zierpflanzen Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, ittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle (NW468). Für die Anwendung in Kernobst gilt zusätzlich: Bei der Anwendung des ittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des ittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des ittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des ittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind (NT109). Die Anwendung des ittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 209

2 ospilan SG 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen indestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden (NW607). reduzierte Abstände: 75 %: 20 m, 90 %: 15 m Für die Anwendung gegen in Salaten im Freiland gilt zusätzlich: Die Anwendung des ittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des ittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des ittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist (NT101). Die Anwendung des ittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen indestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten (NW605). reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: 5 m, 90 %: * Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des ittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden (NW606). 10 m. Für die Anwendung gegen in Zierpflanzen im Freiland gilt zusätzlich: Die Anwendung des ittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen indestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten (NW605). 210

3 ospilan SG reduzierte Abstände: Pflanzenhöhe von 50 bis 125 cm: 50 %: 10 m, 75 %: 5 m, 90 %: * Pflanzenhöhe über 125 cm: 50 %: 10 m, 75 %: 5 m, 90 %: * Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des ittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden (NW606). Pflanzenhöhe von 50 bis 125 cm: 10 m. Pflanzenhöhe über 125 cm: 15 m. Die Anwendung des ittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen indestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu Euro geahndet werden (NW609). Pflanzenhöhe bis 50 cm: 5 m. Für Pflanzenhöhe von 50 bis 125 cm gilt außerdem: Die Anwendung des ittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen eingehalten werden. Bei der Anwendung des ittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des ittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des ittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind (NT104). Für Pflanzenhöhe über 125 cm gilt außerdem: Die Anwendung des ittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen eingehalten werden. Bei der Anwendung des ittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des ittels in einem Gebiet erfolgt, das 211

4 ospilan SG von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des ittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind (NT105). Für die Anwendung in Pflaumen, Pfirsich, Aprikose, Nektarine, Süßkirsche und Sauerkirsche gilt zusätzlich: Die Anwendung des ittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des ittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des ittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist (NT103). Die Anwendung des ittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen indestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden (NW607). reduzierte Abstände: 50 %: 20 m, 75 %: 15 m, 90 %: 10 m Für die Anwendung in Gurke, Zucchini und Kürbis-Hybriden im Freiland gilt zusätzlich: Die Anwendung des ittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen indestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu Euro geahndet werden (NW609). 5 m. Für die Anwendung in Kartoffeln gilt zusätzlich: Die Anwendung des ittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens 212

5 ospilan SG in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des ittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des ittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist (NT102). Die Anwendung des ittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen indestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten (NW605). reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: *, 90 %: * Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des ittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden (NW606). 5 m. Für die Anwendung in Kartoffeln gegen Kartoffelkäfer gilt zusätzlich: Die Anwendung des ittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen indestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu Euro geahndet werden (NW609-1). 5 m Für die Anwendung in Raps gilt zusätzlich: Die Anwendung des ittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des ittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des ittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist (NT102). 213

6 ospilan SG Die Anwendung des ittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen indestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu Euro geahndet werden (NW609). 5 m. Für die Freilandanwendung in Schwarze und Weiße Johannisbeere, Stachelbeere, Josta, Heidelbeere, aulbeere, Apfelbeere, Sanddorn, Preiselbeere, Schwarzer Holunder, Rote Johannisbeere, Cranberry, Himbeere, Brombeere und Rosen gilt zusätzlich: Die Anwendung des ittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen indestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten (NW605-1). reduzierte Abstände: 50 %: 10 m, 75 %: 5 m, 90 %: * Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des ittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden (NW606). 15 m. Für die Freilandanwendung in Kohlrabi, Spinat, Blumenkohl, Kopfkohl, Rosenkohl und Schnitt- bzw. Stielmangold gilt zusätzlich: Die Anwendung des ittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen indestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten (NW605-1). reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: * m, 90 %: * Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des ittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden (NW606). 5 m. 214

7 ospilan SG Für die Anwendung gegen Walnussfruchtfliege bei Walnüssen gilt zusätzlich: Bei der Anwendung des ittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des ittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des ittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des ittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind (NT109). Die Anwendung des ittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen indestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden (NW607-1). reduzierte Abstände: 75 %: 20 m, 90 %: 10 m Von der Zulassungsbehörde genehmigte Anwendungsgebiete Schadorganismus/Zweck Weiße Fliege Kohlmottenschildlaus (Weiße Fliege), ehlige Kohlblattlaus Weiße Fliege Weiße Fliege Weiße Fliege Weiße Fliege Weiße Fliege Kulturart/Objekt Gurke, Salat, Endivie Gurke, Salat, Endivie Kohlrabi Spinat Zucchini, Kürbis-Hybriden Blumenkohl Aubergine Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) Rosenkohl Tomate 215

8 ospilan SG Schadorganismus/Zweck Kohlmottenschildlaus, ehlige Kohlblattlaus Himbeergallmücke, Himbeerrutengallmücke Himbeergallmücke, Gelbe Pflaumensägewespe, Schwarze Pflaumensägewespe Kirschfruchtfliege Walnussfruchtfliege Himbeergallmücke Himbeerrutengallmücke, Himbeergallmücke Kulturart/Objekt Blattkohle (ausgenommen: Choey Sum) Aubergine Blumenkohl Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) Schnittmangold, Stielmangold Tomate Rosenkohl Himbeere Brombeere Pfirsich, Aprikose, Nektarine Pflaume Süßkirsche, Sauerkirsche Walnuss Rosen Schwarze Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Stachelbeere, Josta, Heidelbeere, aulbeere, Apfelbeere, Sanddorn, Preiselbeere, Schwarzer Holunder, Rote Johannisbeere, Cranberry Brombeere Himbeere Hinweis der Zulassungsbehörde zur Genehmigung: ögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Anwendung Ackerbau Kartoffel Gegen 0,250 kg/ha spritzen in l/ha Wasser gegen Imagines und Larven, Anwendungszeitpunkt: Frühjahr bis Sommer. ax. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Kartoffel Gegen Kartoffelkäfer 0,125 kg/ha spritzen in l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Frühjahr bis Sommer. ax. 2 Anwendungen im Abstand von 14 Tagen in der Kultur bzw. je Jahr. 216

9 ospilan SG Raps Gegen Rapsglanzkäfer 0,200 kg/ha spritzen in 300 l/ha Wasser gegen Imagines und Larven, Anwendungszeitpunkt: Kulturstadium BBCH 51 (Beginn der Knospenbildung) bis 69 (Ende der Blüte). ax. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Gemüse Aubergine (Gewächshaus) Gegen Weiße Fliege 0,300 bis 0,600 kg/ha spritzen in l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. ax. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von mindestens 7 Tagen. Blattkohle (ausgenommen: Choy Sum) Gegen Kohlmottenschildlaus, ehlige Kohlblattlaus 0,3kg/ha der ersten Symptome/Schadorganismen. Stadium Kultur: ab 14. ax. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von mindestens 10 bis 14 Tagen. Hinweis: Die Anwendung erfolgt als Flächenspritzung mit üblichen Geräten. In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden. Blumenkohl (Blumenkohl und Brokkoli) Gegen Weiße Fliege 0,325 kg/ha der ersten Symptome/Schadorganismen. Stadium Kultur: 41 bis 46. ax. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von mindestens 14 Tagen. Gegen 0,250 kg/ha der ersten Symptome/Schadorganismen. Stadium Kultur: 41 bis 46. ax. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von mindestens 14 Tagen. Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz und Wirsingkohl) (Freiland) Gegen Weiße Fliege 0,325 kg/ha der ersten Symptome/Schadorganismen. Stadium Kultur: 41 bis 46. ax. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von mindestens 14 Tagen. Gegen 0,250 kg/ha der ersten Symptome/Schadorganismen. ax. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von mindestens 14 Tagen. Rosenkohl Gegen Weiße Fliege 0,325 kg/ha spritzen in 700 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. Stadium Kultur: ab 47. ax. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von mindestens 20 Tagen. Gegen 0,250 kg/ha spritzen in 700 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. Stadium Kultur: ab 47. ax. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von mindestens 14 Tagen. 217

10 ospilan SG Schnittmangold, Stielmangold (Freiland und Gewächshaus) Gegen 0,250 kg/ha der ersten Symptome/Schadorganismen. Stadium Kultur: ab 14. ax. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von mindestens 7 Tagen. Tomate (ausgen. Cherrytomaten) (Gewächshaus) Gegen Weiße Fliege 0,300 bis 0,600 kg/ha spritzen in l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. ax. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von mindestens 7 Tagen. Gegen 0,150 bis 0,300 kg/ha spritzen in l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. ax. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von mindestens 7 Tagen. Gemüsebau Endivie (Freiland) Gegen 0,250 kg/ha der ersten Symptome/Schadorganismen. ax. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7-14 Tagen. Endivie (Gewächshaus) Gegen 0,250 kg/ha der ersten Symptome/Schadorganismen. ax. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7-14 Tagen. Gegen Weiße Fliege 0,300 kg/ha der ersten Symptome/Schadorganismen. ax. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7-14 Tagen. Endivie (Gewächshaus) Gegen Weiße Fliege 0,300 kg/ha der ersten Symptome/Schadorganismen. ax. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7-14 Tagen. Gurke Gegen (Freiland) 0,150 kg/ha spritzen in l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. ax. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7-14 Tagen. Gurke Gegen (Gewächshaus) Pflanzengröße bis 50 cm 0,150 kg/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0,225 kg/ha Pflanzengröße über 125 cm 0,300 kg/ha Gegen Weiße Fliege (Gewächshaus) Pflanzengröße bis 50 cm 0,300 kg/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0,450 kg/ha Pflanzengröße über 125 cm 0,600 kg/ha 218

11 ospilan SG spritzen in l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. ax. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7-14 Tagen. Kohlrabi Gegen Kohlmottenschildlaus (Weiße Fliege), ehlige Kohlblattlaus 0,325 kg/ha spritzen in l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, ab 4. Laubblatt (BBCH 14). ax. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von Tagen. Salat Gegen (Freiland) 0,250 kg/ha spritzen in l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. ax. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7-14 Tagen. Gegen (Gewächshaus) 0,250 kg/ha Gegen Weiße Fliege (Gewächshaus) 0,300 kg/ha spritzen in l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. ax. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7-14 Tagen. Spinat Gegen (Freiland und Gewächshaus) 0,250 kg/ha spritzen in l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, ab 4. Laubblatt (BBCH 14). ax. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von Tagen. Zucchini, Kürbis-Hybriden Gegen 0,150 kg/ha spritzen in l/ha Wasser an Kulturen mit genießbarer Schale, Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. ax. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7-14 Tagen. Obst Brombeere (Freiland Gegen Himbeergallmücke 0,250 kg/ha spritzen oder sprühen in 1000 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: bei Befall. Stadium Kultur: ab 10. ax. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7 bis 10 Tagen. Himbeere Gegen Himbeerrutengallmücke und Himbeergallmücke 0,250 kg/ha spritzen oder sprühen in 1000 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: bei Befall. Stadium Kultur: ab 10. ax. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7 bis 10 Tagen. Schwarze Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Stachelbeere, Josta, Heidelbeere, aulbeere, Apfelbeere, Sanddorn, Preiselbeere, Schwarzer Holunder, Rote Johannisbeere, Cranberry Gegen 0,250 kg/ha spritzen oder sprühen in 1000 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: bei Befall. Stadium Kultur: 81 bis 85. ax. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7 bis 10 Tagen. Obstbau Brombeere Gegen Himbeergallmücke 0,250 kg/ha spritzen oder sprühen in 1000 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sicht- 219

12 ospilan SG barwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, bis Kulturstadium BBCH 59 (vor der Blüte) und nach der Ernte. ax. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7-10 Tagen. Himbeere Gegen Himbeergallmücke, Himbeerrutengallmücke 0,250 kg/ha spritzen oder sprühen in 1000 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, bis Kulturstadium BBCH 59 (vor der Blüte) und nach der Ernte. ax. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7-10 Tagen. Kernobst Gegen 0,125 kg/ha und je m Kronenhöhe (0,025 %, d.h. 25 g auf 100 l Wasser) spritzen oder sprühen in max. 500 l/ha Wasser und je m Kronenhöhe, Anwendungszeitpunkt: Frühjahr oder Sommer gegen Imagines und Larven. ax. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Bei wiederholten Anwendungen des ittels oder von itteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das ittel möglichst im Wechsel mit itteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden (WW709). Pfirsich, Aprikose, Nektarine Gegen 0,125 kg/ha und je m Kronenhöhe (0,025 %, d.h. 25 g auf 100 l Wasser) spritzen oder sprühen in max. 500 l/ha Wasser und je m Kronenhöhe, Anwendungszeitpunkt: Bis Kulturstadium BBCH 85 (ca. itte der Fruchtreife) bei Befall. ax. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7-10 Tagen. Pflaume Gegen, gelbe und schwarze Pflaumensägewespe 0,125 kg/ha und je m Kronenhöhe (0,025 %, d.h. 25 g auf 100 l Wasser) spritzen oder sprühen in max. 500 l/ha Wasser und je m Kronenhöhe, Anwendungszeitpunkt: Frühjahr oder Sommer gegen Imagines und Larven bei Befall. ax. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7-10 Tagen. Rosen Gegen 0,250 kg/ha spritzen oder sprühen in 1000 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: bei Befall. Stadium Kultur: ab 81 bis 85. ax. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7 bis 10 Tagen. Sauerkirsche Gegen Kirschfruchtfliege 0,125 kg/ha und je m Kronenhöhe (0,025 %, d.h. 25 g auf 100 l Wasser) spritzen oder sprühen in max. 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe, Anwendungszeitpunkt: Bei Befall, Kulturstadium BBCH 75 (halbe Fruchtgröße) bis BBCH 85 (fortgeschrittene Fruchtfarbe). ax. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7-10 Tagen. Hinweis: Bei starkem Befallsdruck (z. B. spät reifende Sorten) empfehlen wir eine Ernte sofort nach Ablauf der Wartezeit nach der letzten Behandlung. Süßkirsche Gegen Kirschfruchtfliege 0,125 kg/ha und je m Kronenhöhe (0,025 %, d.h. 25 g auf 100 l Wasser) spritzen oder sprühen in max. 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe, Anwendungszeitpunkt: Bei Befall. ax. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7-10 Tagen. Hinweis: Bei starkem Befallsdruck (z. B. spät reifende Sorten) empfehlen wir eine Ernte sofort nach Ablauf der Wartezeit nach der letzten Behandlung. Walnuss Gegen Walnussfruchtfliege (Rhagoletis completa) 0,125 kg/ha und je m Kronenhöhe (0,025 %, d.h. 25 g auf 100 l Wasser) 220

13 ospilan SG spritzen oder sprühen in 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe, Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. Stadium Kultur: bis BBCH 85. ax. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7-14 Tagen. aximaler ittelaufwand: 0,375 kg/ha. Zierpflanzenbau Zierpflanzen Gegen (Freiland und Gewächshaus) Pflanzenhöhe bis 50 cm 0,150 kg/ha Pflanzenhöhe von 50 bis 125 cm 0,225 kg/ha Pflanzenhöhe über 125 cm 0,300 kg/ha (0,025 %, d.h. 25 g auf 100 l Wasser) spritzen in l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: ärz bis November (Freiland) bzw. nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf (Gewächshaus) gegen Imagines und Larven. ax. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Gegen Weiße Fliege (Gewächshaus) Pflanzenhöhe bis 50 cm 0,300 kg/ha Pflanzenhöhe von 50 bis 125 cm 0,450 kg/ha Pflanzenhöhe über 125 cm 0,600 kg/ha (0,05 %, d.h. 50 g auf 100 l Wasser) spritzen in l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: gegen Imagines und Larven nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf. ax. 3 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7-10 Tagen. Bei wiederholten Anwendungen des ittels oder von itteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das ittel möglichst im Wechsel mit itteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden (WW709). Wirkungsspektrum Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 4A Pflanzenverträglichkeit Nach bisherigen Erfahrungen wird ospilan SG von allen zugelassenen Kulturen gut vertragen. Die Verträglichkeit wurde in folgenden Kulturen getestet: Begonie Browallie Chrysantheme Euphorbia pulcherrima Fuchsie Gerbera Lilie Poinsettie Primel Rose Bei Verbenen (z.b. Sorte Empress) kann die Anwendung mit ospilan SG einen nachhaltigen Schaden, u.a. in Form von massiven Chlorosen verursachen. Wir empfehlen deshalb, die Verträglichkeit vor Anwendung auf Einzelpflanzen zu prüfen, da im Schadensfall für nicht empfohlene Anwendungen keine Haftung übernommen werden kann. 221

14 ospilan SG Anwendungstechnik Ansetzen der Spritzbrühe Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als unbedingt notwendig. Zur Herstellung der Spritzbrühe den Behälter vor der Zugabe des Produkts mit der Hälfte der erforderlichen Wassermenge auffüllen und dann ospilan SG zugeben. Anschließend bei eingeschaltetem Rührwerk fehlende Wassermenge auffüllen. Bei Spritzanwendung wird eine mittlere Tropfengröße empfohlen; der beabsichtigte Düsenausstoß sollte kurz vor der Anwendung kontrolliert werden. Hinweis zur Volumendosierung: 1 kg ospilan SG entsprechen etwa 1,5 l Volumen Empfohlene Wasseraufwandmenge Kernobst max. 500 l/ha und je m Kronenhöhe Salat, Endivie, Blattkohl l/ha Gurke, Zierpflanzen (Pflanzengröße bis 50 cm) 600 l/ha Gurke, Zierpflanzen (Pflanzengröße 50 bis 125 cm) 900 l/ha Gurke, Zierpflanzen (Pflanzengröße über 125 cm) 1200 l/ha Zucchini, Kürbis-Hybride l/ha Brombeere, Himbeere, Süßkirsche 1000 l/ha Pflaume max. 500 l/ha und je m Kronenhöhe Kartoffel l/ha Raps 300 l/ha ischbarkeit ospilan SG ist mit den gebräuchlichen Rapsfungiziden mischbar. Ebenfalls ist ospilan SG auch mischbar mit z.b. alvin WG, Discus, Kiron oder Dipel ES. Für eventuelle negative Auswirkungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Produkten oder ehrfachmischungen haften wir nicht, da wir nicht alle Kombinationsmöglichkeiten prüfen können. Bei Tankmischungen grundsätzlich die Gebrauchsanleitung der betroffenen Produkte beachten. Reinigung Spritzgerät und -leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Dazu ca. 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl abspritzen. Rührwerk für ca. 2 inuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der zuvor behandelten Fläche verspritzen. Die regelmäßige Reinigung der Pflanzenschutzspritze von außen, insbesondere des Brühebehälters, Pumpenaggregates und Gestänges, sollte Bestandteil des normalen betrieblichen Ablaufes sein und möglichst direkt auf dem Feld erfolgen. Hierzu werden von den Geräteherstellern entsprechende Nachrüstsätze mit Wasservorratsbehältern und Reinigungsbürsten angeboten. Wartezeit Aprikose, Blumenkohle, Kartoffel, Kernobst, Kohlrabi, Kopfkohl, Nektarine, Pfirsich, Pflaume 14 Tage Rosenkohl 21 Tage Walnuss 28 Tage Aubergine, Endivie, Gurke, Kürbis-Hybriden, Salat, Schnittmangold, Spinat, Stielmangold, Tomate, Zucchini 3 Tage Apfelbeere, Blattkohle, Brombeere (Freiland, Cranberry, Heidelbeere, Himbeere, Josta, Kartoffel, aulbeere, Preiselbeere, Rosen, Rote Johannisbeere, Sanddorn, Sauerkirsche, Schwarze Johannisbeere, Schwarzer Holunder, Stachelbeere, Süßkirsche, Weiße Johannisbeere 7 Tage Brombeere, Himbeere, Raps: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung verbleibt bzw. die Festsetzung 222

15 ospilan SG einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Zierpflanzen: Die Wartezeit ist ohne Bedeutung (N) Umweltverhalten Bienen Das ittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4) (NB6641). Bienen Das ittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in ischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer angewendet werden. ischungen des ittels mit Ergosterol-Biosynthese-Hemmern müssen so angewendet werden, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen werden. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten (NB6612). Nützlinge Das ittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft (NN130). Das ittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft (NN160). Das ittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft (NN234). Das ittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft (NN265). Das ittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft (NN270). Das ittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-arienkäfer) eingestuft (NN361). Das ittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des ittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen (NN410). Das ittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft (NN3842). Fische Das ittel ist giftig für Fischnährtiere (NW263). Gewässer/Grundwasser Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt am Anfang). Saumstrukturen Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen (siehe gesonderten Abschnitt am Anfang). Lagerung Getrennt von Lebens- und Futtermitteln, unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalpackung aufbewahren. Hinweise für den sicheren Umgang Zur Vermeidung von Risiken für ensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten (EUH401). Anwenderschutz Jeden unnötigen Kontakt mit dem ittel vermeiden. issbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen (SB001). SPo5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbela- 223

16 ospilan SG ges (EO005-1). SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften (EO005-2). Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten (SF245-01). Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden asken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden (SB199). Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/ Handhabung von Pflanzenschutzmitteln (SS206). Beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln empfehlen wir als Arbeitskleidung grundsätzlich den Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und zusätzlich Schutzhandschuhe (Universalschutzhandschuhe Pflanzenschutz) zu tragen. Für den Einsatz gegen Weiße Fliege in Zierpflanzen (Gewächshaus) gilt zusätzlich: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten (SB110). Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des ittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/ in behandelten Flächen/ Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des ittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen (SF1891). Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten ittel (SS110). Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/ Handhabung des anwendungsfertigen ittels (SS2202). Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (H302) Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. (H410) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. (P264) Nach Gebrauch gründlich waschen. (P270) Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. (P301+P312) BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORA- TIONSZENTRU oder Arzt anrufen. (P330) und ausspülen. (P391) Verschüttete engen aufnehmen. (P501) Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung (PAIRA) zuführen. (EUH401) Zur Vermeidung von Risiken für ensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Verpackung darf nicht wieder verwendet werden. Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig. Abpackung x 100 g x 1 kg x 5 kg 224

17 ospilan SG 225

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