Bundesdatenschutzgesetz. E-Commerce Konferenz
|
|
- Linus Pohl
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Änderungen Bundesdatenschutzgesetz E-Commerce Konferenz Florian Labitzke Strategische Geschäftseinheit IT & Internet TÜV SÜD Management age e Service GmbH TÜV SÜD Management Service GmbH
2 Themenübersicht Der Datenschutzbeauftragte: Gestärkte Rechte Auftragsdatenverarbeitung: Erweiterte Auflagen Werbung: Briefwerbung, werbung Datenschutzverstöße: Neue Informationspflichten, Bußgelder TÜV SÜD Management Service GmbH Abteilung: MS-KKC-IT 2
3 Der Datenschutzbeauftragte ( 4f BDSG) Kündigung nur aus wichtigem Grund Fort- und Weiterbildung sind zu ermöglichen, anfallende Kosten zu tragen TÜV SÜD Management Service GmbH Abteilung: MS-KKC-IT 3
4 Auftragsdatenverarbeitung g ( 11 BDSG) Beispiele Betreuung Ihrer Kunden durch ein externes Servicecenter Werbungsversand durch einen Marketingdienstleister (z. B. Newsletter) Wartung Ihrer Server oder Shopsysteme durch einen Dienstleister Konsequenzen Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften des BDSG und anderer Vorschriften über den Datenschutz Die in den 6, 7, 8 BDSG genannten Rechte (z. B. Schadensersatz) sind dem Auftraggeber gegenüber geltend zu machen TÜV SÜD Management Service GmbH Abteilung: MS-KKC-IT 4
5 Auftragsdatenverarbeitung g ( 11 BDSG) Der Auftragnehmer ist unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der von ihm getroffenen technischen h und organisatorischen Maßnahmen sorgfältig auszuwählen Der Auftrag ist schriftlich h zu erteilen Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich vor Beginn der Daten- verarbeitung und anschließend regelmäßig von der Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen und die Ergebnisse dieser Prüfungen zu dokumentieren TÜV SÜD Management Service GmbH Abteilung: MS-KKC-IT 5
6 Auftragsdatenverarbeitung ( 11 BDSG) Bei Auftragserteilung sind im Einzelnen schriftlich festzulegen 1. der Gegenstand und die Dauer des Auftrags, 2. der Umfang, die Art und der Zweck der vorgesehenen Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten, die Art der Daten und der Kreis der Betroffenen, 3. die nach 9 zu treffenden technischen und organisatorischen Maßnahmen, 4. die Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten, 5. die bestehenden Pflichten des Auftragnehmers, insbesondere die von ihm vorzunehmenden Kontrollen, 6. die etwaige Berechtigung zur Begründung von Unterauftragsverhältnissen, 7. die Kontrollrechte des Auftraggebers und die entsprechenden Duldungs- und Mitwirkungspflichten des Auftragnehmers, 8. mitzuteilende Verstöße des Auftragnehmers oder der bei ihm beschäftigten Personen gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten oder gegen die im Auftrag getroffenen Festlegungen, 9. der Umfang der Weisungsbefugnisse, die sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer vorbehält, 10. die Rückgabe überlassener Datenträger t und ddie Löschung beim Auftragnehmer gespeicherter Daten nach Beendigung des Auftrags. TÜV SÜD Management Service GmbH Abteilung: MS-KKC-IT 6
7 werbung allgemein ( 28 BDSG, 5, 6 TMG) Vorliegen einer schriftlichen Einwilligung des Betroffenen, ansonsten Übersendung einer schriftlichen h Bestätigung der Einwilligungserklärung Bei elektronisch erklärter Einwilligung Erfolgte Protokollierung der Einwilligung (Double-Opt-In) Ständige Verfügbarkeit der Inhalte der Einwilligungserklärung Vorhandene Widerspruchsmöglichkeit bei jeder werbung Vollständige Anbieterkennzeichnung i bei jeder werbung werbung deutlich gekennzeichnet als kommerzielle Kommunikation TÜV SÜD Management Service GmbH Abteilung: MS-KKC-IT 7
8 werbung an Bestandskunden ( 7 UWG) Ohne Einwilligung des Betroffenen darf werbung erfolgen wenn adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung vom Kunden erhalten Verwendung nur für Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen Bei der Erhebung und jeder Verwendung der adresse wird klar und deutlich darauf hingewiesen, dass der Kunde der Verwendung jederzeit widersprechen kann Es liegt kein Widerspruch des Kunden vor TÜV SÜD Management Service GmbH Abteilung: MS-KKC-IT 8
9 Briefwerbung allgemein ( 28 BDSG) Vorliegen einer schriftlichen Einwilligung des Betroffenen, ansonsten Übersendung einer schriftlichen h Bestätigung der Einwilligungserklärung Bei elektronisch erklärter Einwilligungilli Erfolgte Protokollierung der Einwilligung (Double-Opt-In) Ständige Verfügbarkeit der Inhalte der Einwilligungserklärung Information über die Identität der werbenden Stelle bei jeder Brief- werbung Information über die Widerspruchsmöglichkeit bei jeder Brief- werbung TÜV SÜD Management Service GmbH Abteilung: MS-KKC-IT 9
10 Briefwerbung - Listenprivileg ( 28 BDSG) Ohne Einwilligung des Betroffenen darf Briefwerbung erfolgen zu Zwecken der Werbung für eigene Angebote, sofern die erforderlichen Daten beim Betroffenen oder aus allgemein zugänglichen Verzeichnissen erhoben wurden Zwecken der Werbung im Hinblick auf die berufliche Tätigkeit des Betroffenen und unter Verwendung seiner beruflichen Anschrift Ferner ist bei Briefwerbung zu beachten Information über die Identität der werbenden Stelle bei jeder Brief- werbung Information über die Widerspruchsmöglichkeit bei jeder Briefwerbung Informationspflichten bei gekauften Anschriften TÜV SÜD Management Service GmbH Abteilung: MS-KKC-IT 10
11 Informations- und Veröffentlichungspflichten bei Datenschutzverstößen ( 42a BDSG) Unmittelbare Informationspflicht f gegenüber den Aufsichtsbehörden und Betroffenen, sofern besonders schutzwürdige Daten außerhalb der datenerhebenden Stelle unrechtmäßig zur Kenntnis gelangen g und Betroffenen dadurch schwerwiegende Beeinträchtigungen von Rechten oder schutzwürdigen Interessen drohen Erfordert die direkte Benachrichtigung der Betroffenen -etwa wegen ihrer Anzahl - unverhältnismäßigen Aufwand, muss das Unternehmen halbseitig in zwei bundesweiten Tageszeitungen oder durch gleichwertige Maßnahmen informieren TÜV SÜD Management Service GmbH Abteilung: MS-KKC-IT 11
12 Verschärfte Bußgeld- und Strafvorschriften ( 43, 44 BDSG) Bei einfachen Ordnungswidrigkeiten verdoppelt sich der Buß- geldrahmen von ,00 00 auf , Bei schweren Ordnungswidrigkeiten können nun bis zu , verhängt werden War der wirtschaftliche Vorteil des Täters aus der Ordnungs- widrigkeit i it größer, kann ein höheres Bußgeld verhängt werden Vorsätzlichen Handlungen mit dem Ziel, sich zu bereichern oder Betroffene zu schädigen, werden mit Freiheitsstrafe it t bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe bestraft TÜV SÜD Management Service GmbH Abteilung: MS-KKC-IT 12
13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Informationen: de/externer dsb t dd TÜV SÜD Management Service GmbH Abteilung: MS-KKC-IT 13
Datenschutz von A-Z. Ausgabe Taschenbuch. 272 S. Paperback ISBN
Datenschutz von A-Z 2011 Ausgabe 2011 2011. Taschenbuch. 272 S. Paperback ISBN 978 3 648 01726 5 Wirtschaft > Spezielle Betriebswirtschaft > Personalwirtschaft, Lohnwesen, Mitbestimmung Zu Inhaltsverzeichnis
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit. Musterlösung zur 1. Übung vom : BDSG (1)
und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 1. Übung vom 28.04.2010: BDSG (1) 1.1 BDSG-Anforderungen an Auftragsdatenverarbeitungen Aufgabe: Welche Anforderungen muss ein Outsourcing nach dem BDSG erfüllen,
MehrRechtlicher Rahmen für Lernplattformen
Rechtlicher Rahmen für Lernplattformen Johannes Thilo-Körner Plattlinger Str. 58a, 94486 Osterhofen, Mobil.: 0151 / 61 61 46 62; Tel.: 09932 / 636 13 66-0, Fax.: 09932 / 636 13 66-9 E-Mail: Johannes@Thilo-Koerner-Consulting.de,Web:
MehrDatenschutz im Unternehmen von Auftragsdatenverarbeitung bis Online-Vertrieb
Datenschutz im Unternehmen von Auftragsdatenverarbeitung bis Online-Vertrieb Simone Heinz, SIZ GmbH Auditorium, it-sa 2014, 09.10.2014 GmbH 2014 Besuchen Sie uns! it-sa 2014, Halle 12.0 / 12.0-440 Unsere
MehrDATENSCHUTZ & WERBUNG
DATENSCHUTZ & WERBUNG 30 MINUTEN MIT FACHANWÄLTIN STEFANIE BRUM R I G H T ANWALTSKANZLEI VERBORGENE SCHÄTZE - WIE AUS KUNDENDATEN MEHR REISEN WERDEN TEIL 1 DIE RECHTLICHEN GRUNDLAGEN 1 AUSGANGSFRAGEN Wie
MehrStephan Hansen-Oest Rechtsanwalt. Stand: erstellt von: Sachverständiger für IT-Produkte (rechtlich)
Technisches und rechtliches Rezertifizierungs-Gutachten Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen durch das Verfahren zur Akteneinlagerung recall Deutschland GmbH Hamburg erstellt von: Andreas Bethke
MehrBayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken Auftragsdatenverarbeitung nach 11 BDSG - Gesetzestext mit Erläuterungen - Stand: Dezember 2009 Impressum: Bayerisches Landesamt
MehrDuD Jahresfachkonferenz Datenschutz und Datensicherheit. Was bedeutet die EU-DSGVO für die Auftragsdatenverarbeitung?
DuD 06 8. Jahresfachkonferenz Datenschutz und Datensicherheit Was bedeutet die EU-DSGVO für die Auftragsdatenverarbeitung? Berlin, 4.06.06 Dr. Jens Eckhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Datenschutz-Auditor
MehrStabsstelle Datenschutz. Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer nicht öffentlichen Stelle...
Stabsstelle Datenschutz Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer nicht öffentlichen Stelle... Vereinbarung über die Datenverarbeitung im Auftrag (personenbezogene Daten) Zwischen.., vertreten
MehrVereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde
Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde - Auftraggeber - und snapaddy GmbH Juliuspromenade 3 DE 97070 Würzburg - Auftragnehmer - schließen nachfolgende Vereinbarung über die Verarbeitung von
MehrDatenschutznovelle II (Datenhandel)
Datenschutznovelle II (Datenhandel) Konsequenzen für das Dialogmarketing Bedeutung des Werbemarktes für Briefdienstleister Bonn, 25. November 2009 Dirk Wolf Vizepräsident Mitglieder und Innovation Deutscher
MehrVereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung
Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung zwischen [zu ergänzen] - Auftraggeber - und Bentjen Software GmbH Hebelweg 9a 76275 Ettlingen - Auftragnehmer - (zusammen die Vertragspartner ) 1 Grundlage
MehrAuftragsdatenverarbeitung
Auftragsdatenverarbeitung Inhaltsverzeichnis Präambel 1 1 Definitionen 1 2 Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit 1 3 Pflichten des Auftragnehmers 2 4 Pflichten des Auftraggebers 3 5 Anfragen Betroffener
MehrRechtliche Anforderungen an Cloud Computing in der Verwaltung
Rechtliche Anforderungen an Cloud Computing in der Verwaltung Dr. Sönke E. Schulz Geschäftsführender wissenschaftlicher Mitarbeiter 19. Berliner Anwenderforum egovernment 19./20. Februar 2013 Bundespresseamt,
MehrHerzlichWillkommen. ABI-Partnertage 2013, Vortrag Stefan Herold, Aarcon GbR Unternehmensberatung, München 1 von 16
HerzlichWillkommen ABI-Partnertage 2013, Vortrag Stefan Herold, Aarcon GbR Unternehmensberatung, München 1 von 16 Datenschutz bei Fernzugriff; Risiken und Lösung stefan.herold@aarcon.net www.aarcon.net
MehrVertrag zur Verarbeitung von Daten im Auftrag
Vertrag zur Verarbeitung von Daten im Auftrag zwischen XXX XXX 0815 XXXX im Folgenden: Auftraggeber und Global Access Internet Services GmbH Potsdamer Straße 3 80802 München im Folgenden: Auftragnehmer
MehrPraktischer Datenschutz
Praktischer Datenschutz Heiko Behrendt Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Kiel ULD72@datenschutzzentrum.de Praktischer Datenschutz 1 Themen 1. Behördlicher und betrieblicher
MehrVertrag über Auftragsdatenverarbeitung
Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung Kunde Ansprechpartner Straße: PLZ/Ort: - Auftraggeber - und Evint GmbH Agnes-Huenninger-Str. 2-4 36041 Fulda - Auftragnehmer - schließen zur Kundennummer: Vertragsnummer:
Mehr19-21 Zweiter Unterabschnitt Rechte des Betroffenen
TK Lexikon Arbeitsrecht Bundesdatenschutzgesetz 19-21 Zweiter Unterabschnitt Rechte des Betroffenen 19 Auskunft an den Betroffenen HI23101 HI23102 (1) 1 Dem Betroffenen ist auf Antrag Auskunft zu erteilen
MehrDatenschutz-Unterweisung
Datenschutz-Unterweisung Prof. Dr. Rolf Lauser Datenschutzbeauftragter (GDDcert) öbuv Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung im kaufmännisch-administrativen Bereich sowie
MehrVerpflichtung Mitarbeiter externer Firmen
Verpflichtungserklärung für... Firma und Anschrift... geb.. Name und Geburtsdatum des ext. Mitarbeiters Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach 5 BDSG Aufgrund meiner Aufgabenstellung bin ich verpflichtet,
MehrDatenschutz in Schulen
Datenschutz in Schulen von Markus Kohlstädt Dienstag, 11. Juni 2013 Wir integrieren Innovationen 11.06.2013 2013 krz Minden-Ravensberg/Lippe 1 Agenda Einführung Datenschutzbeauftragte/r der Schule Sicherheitskonzept
MehrWerbung und Online-Marketing nach der DSGVO Was ist, was war, was sein wird
Werbung und Online-Marketing nach der DSGVO Was ist, was war, was sein wird Datenverarbeitung für Werbezwecke zulässig? Werbung im Tätigkeitsbereich Keine Verletzung Schutzwürdiger Interessen des Kunden
MehrPraktischer Datenschutz
Praktischer Datenschutz Heiko Behrendt Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Kiel ULD72@datenschutzzentrum.de CAU - Praktischer Datenschutz 1 Überblick Behördlicher und betrieblicher
MehrDatenschutz im Unternehmen
Datenschutz im Unternehmen lästige Pflicht oder Chance zur Profilierung? Prof. Dr. Jürgen Taeger Carl von Ossietzky Universität Oldenburg InfoTreff Googlebar und rechtssicher 6. Mai 2013 I. Datenschutz
MehrAuftragsdatenverarbeitung i.s.d. 11 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Auftragsdatenverarbeitung i.s.d. 11 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Präambel Diese Anlage konkretisiert die Verpflichtungen der Vertragsparteien zum Datenschutz, die sich aus dem zwischen den Parteien
MehrDatenschutz im Web
Datenschutz im Web - 20.07.2016 Überblick -Dschungel Begrifflichkeiten Grundsätze im BDSG Einwilligung Analyse und Tracking Social Media Verstöße und Rechtsfolgen Gesetze Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
MehrIm Rahmen des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt der Auftragnehmer folgende Arten von Daten:
Vertrag über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß 11 Bundesdatenschutzgesetz (Auftragsdatenverarbeitungsvertrag; ADV) zwischen [Auftraggeber] nachfolgend Auftraggeber
MehrTECHNOLOGY IN THE BOARDROOM
Frankfurt am Main, 15.05.2014 TECHNOLOGY IN THE BOARDROOM Improving Corporate Governance through the Smart Use of IT Prof. Dr. Joachim Schrey, Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, Partner Gesetzliche
MehrGrundlagen des Datenschutzes. Musterlösung zur 1. Übung vom 30.04.2012: BDSG (1)
und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 1. Übung vom 30.04.2012: BDSG (1) 1.1 Einwilligungserklärung Aufgabe: Welchen Anforderungen muss eine Einwilligung nach den Vorschriften des BDSG genügen? Begründen
MehrVertrag über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Auftrag
Vertrag über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Auftrag ( 11 Bundesdatenschutzgesetz, BDSG) zwischen der seitwacht GmbH Kellerwiese 14 87740 Buxheim (im Folgenden Auftragnehmer
MehrDatenschutz im Verein
Qualifix-Themenfeld: Recht Datenschutz im Verein Guten Tag! Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Seminarverlauf. 1 Was bedeutet Datenschutz? Schutz des Einzelnen vor dem Missbrauch personenbezogener Daten!
MehrSUFFEL & KOLLEGEN, Jena. seit 1990 in Jena. RA Jan Schröder, FA für Arbeitsrecht. RA David Conrad. SUFFEL & KOLLEGEN, Rechtsanwälte
seit 1990 in Jena RA Claus Suffel, FA Bau- und Architektenrecht RA Jan Schröder, FA für Arbeitsrecht RA Dr. Mathis Hoffmann RA David Conrad www.jenanwalt.de Datenschutzrecht für kleine und mittlere Unternehmen
MehrAuftragsdatenverarbeitung und Zertifizierung nach der DSGVO M ä r z , K ö l n
Auftragsdatenverarbeitung und Zertifizierung nach der DSGVO 1 7. M ä r z 2 0 1 6, K ö l n ADV Grundlage moderner DV 2 ADV Grundlage moderner DV Auftragsdatenverarbeitung (ADV) = Verarbeitung (personenbezogener)
MehrExterner Datenschutzbeauftragter
FEHLENDER DATENSCHUTZ IST TEUER Alleine das Fehlen eines Datenschutzbeauftragten stellt in betroffenen Unternehmen eine Ordnungswidrigkeit dar! Es drohen empfindliche Bußgelder! SINN EINES DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN
MehrDatenschutz in der Marktund Sozialforschung
ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.v. Datenschutz in der Marktund Sozialforschung Erich Wiegand BVM Regionalgruppe Rhein-Main 10. Oktober 2005 Datenschutz in der Markt- und
MehrDatenschutzvereinbarung
Datenschutzvereinbarung Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG zwischen dem Nutzer der Plattform 365FarmNet - nachfolgend Auftraggeber genannt - und
MehrNOVELLIERUNG DES BUNDESDATENSCHUTZGESETZES ÄNDERUNGEN SEPTEMBER 2009 TEIL 1: AUFTRAGSDATENVERARBEITUNG
NOVELLIERUNG DES BUNDESDATENSCHUTZGESETZES ÄNDERUNGEN SEPTEMBER 2009 TEIL 1: AUFTRAGSDATENVERARBEITUNG Autoren: Daniela Weller (DIIR e.v.) In Zusammenarbeit mit Uwe Dieckmann (GDD e.v.) und Volker Hampel
MehrVertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung
Vertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen der dna Gesellschaft für IT Services, Hamburg - nachstehend Auftraggeber genannt - und dem / der... - nachstehend Auftragnehmer genannt - 1. Gegenstand
MehrWas ein Administrator über Datenschutz wissen muss
Was ein Administrator über Datenschutz wissen muss Berlin, 14.05.2014 Rechtsanwalt Thomas Feil Fachanwalt für IT-Recht und Arbeitsrecht Datenschutzbeauftragter TÜV 1 "Jeder Mensch soll grundsätzlich selbst
Mehr- Datenschutz im Unternehmen -
- Datenschutz im Unternehmen - Wie schütze ich mein Unternehmen vor teuren Abmahnungen 1 Referenten Philipp Herold TÜV zertifizierter Datenschutzbeauftragter & Auditor Bachelor of Science (FH) 2 Inhaltsverzeichnis
MehrVertrag zur Auftragsdatenverarbeitung
Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen Auftraggeber- und 1. Allgemeines Ökotopia Verlag GmbH & Co. KG Karl Friedrich Straße 76 52072 Aachen Auftragnehmer (1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene
MehrVertrag zur Auftragsdatenverarbeitung
Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung Die Sektion RheinlandKöln e.v. im Deutschen Alpenverein, Clemensstr. 57, 50676 Köln (Auftraggeber) und Warlich Druck Meckenheim GmbH, Am Hambuch 5, 53340 Meckenheim
MehrDie rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden sich im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telemediengesetz (TMG).
Datenschutzerklärung Geltungsbereich Diese Datenschutzerklärung klärt Nutzer über die Art, den Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch den verantwortlichen Anbieter
MehrDigitalisierung: Kundendaten und Mitarbeiterdaten in der Cloud Rechtliche Problemfelder
Digitalisierung: Kundendaten und Mitarbeiterdaten in der Cloud Rechtliche Problemfelder Rechtsanwalt Marcus Beckmann Beckmann und Norda - Rechtsanwälte Rechtsanwalt Marcus Beckmann Rechtsanwalt Marcus
MehrHosted Cloud: Kundendatenschutz, Datenschutzmanagement und Auftragsdatenverarbeitung
Hosted Cloud: Kundendatenschutz, Datenschutzmanagement und Auftragsdatenverarbeitung 27. September 2016 Rechtsanwalt Boris Reibach Agenda I. Warum Datenschutz? II. Auftragsdatenverarbeitung III. Ausblick
MehrStand: 09. Dezember 2012 beschlossen vom DSQV Präsidium auf der Sitzung in Stuttgart
Datenschutzordnung des Deutschen Squash Verbandes e.v. (DSQV) Stand: 09. Dezember 2012 beschlossen vom DSQV Präsidium auf der Sitzung in Stuttgart 1 Speicherung personenbezogener und anderer Daten Der
MehrAgenda Datenschutz, konkrete Umsetzung
Agenda Datenschutz, konkrete Umsetzung Videoüberwachung Zutrittskontrolle/Schließsysteme Medizingeräte Videoüberwachung - Videobeobachtung (Monitoring) - Videoaufzeichnung Videoüberwachung Zulässigkeit
MehrVerpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) für (ehrenamtliche) Mitarbeiter des Nordrhein-Westfälischer Ruder-Verband e.v.
Sehr geehrte(r) Herr/Frau, aufgrund Ihrer ehrenamtlichen/beruflichen Aufgabenstellung/Tätigkeit bei dem Nordrhein- Westfälischer Ruder-Verband e.v. werden Sie hiermit auf das Datengeheimnis nach 5 des
MehrDatenschutz-Richtlinie des Bundesverbandes Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e. V. und der verbundenen Unternehmen (BME)
Datenschutz-Richtlinie des Bundesverbandes Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e. V. und der verbundenen Unternehmen (BME) PRÄAMBEL Der BME erlässt die nachfolgenden Regelungen zur Gewährleistung
MehrDatenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld
Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld Personenbezogene Daten im Qualitäts- und Projektmanagement 17.02.2014 migosens GmbH 2014 Folie 2 Definitionen Was sind personenbezogene Daten? sind
MehrAgenda Datenschutz, rechtliche Grundlagen
Agenda Datenschutz, rechtliche Grundlagen Sinn und Zweck Umsetzung Prinzipien TOMs, ADV Verstoß, Folgen Sinn des Datenschutzes Jeder soll nach Möglichkeit selbst bestimmen, wer welche Informationen über
MehrGrundlagen des Datenschutzes
und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 2. Übung im SoSe 2009: BDSG (2) & Kundendatenschutz (1) 2.1 Schema zu 28 BDSG Aufgabe: Erstellen Sie ein Schema zu 28 BDSG, aus der hervorgeht, wann eine Datenerhebung,
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort zur zweiten Auflage... Vorwort zur ersten Auflage... Bearbeiterverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis...
Vorwort zur zweiten Auflage... Vorwort zur ersten Auflage... Bearbeiterverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... V VI VII XVII Teil 1: Kommentierung BDSG Einleitung... 1 Erster Abschnitt Allgemeine und gemeinsame
MehrVereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer FLYLINE Tele Sales & Services GmbH, Hermann-Köhl-Str. 3, 28199 Bremen mit
Mehr1 Gegenstand, Dauer und Spezifizierung der Auftragsdatenverarbeitung
Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung zwischen der Enetronx GmbH -nachfolgend Auftragnehmerund (Name des Kunden) -nachfolgend Auftraggeber- i.s.d. 11 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Präambel Diese
Mehr1. DFN Workshop Datenschutz. Rechtliche Aspekte der Auftragsdatenverarbeitung
1. DFN Workshop Datenschutz Rechtliche Aspekte der Auftragsdatenverarbeitung Hamburg, 28.11.2012 Dr. Jens Eckhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht JUCONOMY Rechtsanwälte 1 1 Grundverständnis der
MehrVerfahrensanweisung. Corporate Procurement
Verfahrensanweisung Gestaltung von Leistungsvereinbarungen und Anpassung der Beauftragungsprozesse im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung im Geltungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes Corporate Procurement
MehrDatenschutz-Vereinbarung
Datenschutz-Vereinbarung zwischen intersales AG Internet Commerce Weinsbergstr. 190 50825 Köln, Deutschland im Folgenden intersales genannt und [ergänzen] im Folgenden Kunde genannt - 1 - 1. Präambel Die
MehrDatenschutzrechtliche Aspekte der Implementierung eines Onlineshops an der Universität Oldenburg
Jura Annette Schröder Datenschutzrechtliche Aspekte der Implementierung eines Onlineshops an der Universität Oldenburg Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Studiengang Diplom- Betriebswirtschaftslehre
MehrDatenschutz in der Unternehmenspraxis
GmbH 2015 Besuchen Sie uns! it-sa 2015, Halle 12.0 / 12.0-452 Datenschutz in der Unternehmenspraxis Simone Heinz, SIZ GmbH Auditorium, it-sa 2015, 06.10.2015 Unsere 190+ Mitarbeiter setzen seit 1990 Maßstäbe
Mehr- Welche Auswirkungen hat die neue Verordnung für den Mittelstand? -
EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Welche Auswirkungen hat die neue Verordnung für den Mittelstand? - PALLAS SECURITY-BREAKFAST Köln, den 15. November 2016 Harald Eul HEC GmbH 50321 Brühl Tel 02232
MehrDatenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Auftraggeber: Auftragnehmer: 1. Gegenstand der Vereinbarung Der Auftragnehmer erhebt / verarbeitet / nutzt personenbezogene
MehrMuster zur Ausschreibung
Zwischen dem VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. Stresemannallee 15 60596 Frankfurt am Main 1. Gegenstand der Vereinbarung - nachstehend Auftraggeber genannt - und dem /
Mehr... - nachstehend Auftraggeber genannt - ... - nachstehend Auftragnehmer genannt
Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 Bundesdatenschutzgesetz zwischen... - nachstehend Auftraggeber genannt - EDV Sachverständigen- und Datenschutzbüro Michael J. Schüssler Wirtschaftsinformatiker,
MehrDatenschutz in der Cloud. Stephan Oetzel Teamleiter SharePoint CC NRW
Datenschutz in der Cloud Stephan Oetzel Teamleiter SharePoint CC NRW Agenda Definitionen Verantwortlichkeiten Grenzübergreifende Datenverarbeitung Schutz & Risiken Fazit Agenda Definitionen Verantwortlichkeiten
MehrEinführung in den Datenschutz Mitarbeiterschulung nach 4g BDSG (MA4g)
Einführung in den Datenschutz Mitarbeiterschulung nach 4g BDSG (MA4g) Dieter Braun IT-Sicherheit & Datenschutz Gliederung Einführung 3 Personenbezogene Daten 7 Die Pflichtenverteilung 10 Daten aktiv schützen
MehrGrundlagen des Datenschutzes
und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 1. Übung im SoSe 2009: BDSG (1) 1.1 BDSG-Rechtsgrundlagen für Aktiengesellschaften Aufgabe: Welche Abschnitte aus dem BDSG sind für Aktiengesellschaften relevant?
MehrAnsätze zur Abgrenzung von Auftragsdatenverarbeitung und Funktionsübertragung
Ansätze zur Abgrenzung von Auftragsdatenverarbeitung und Funktionsübertragung Definition Definitionen Auftragsdatenverarbeitung (ADV) ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch einen Dritten
MehrVerpflichtungserklärung Fernmeldegeheimnis i.s.d. 88 des Telekommunikationsgesetzes (TKG)
Verpflichtungserklärung Fernmeldegeheimnis i.s.d. 88 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) Mustermann GmbH Musterstr. 123 12345 Musterstadt Sehr geehrte(r) Frau/Herr, unser Unternehmen ist geschäftsmäßiger
MehrDatenschutz: Gesetzliche Grundlagen Datenschutzgesetz Ärztliche Schweigepflicht
Datenschutz: Gesetzliche Grundlagen Datenschutzgesetz Ärztliche Schweigepflicht Gesetzliche Grundlagen Europaeische Datenschutzrichtlinie Grundgesetz der BRD Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Musterberufsordnung
MehrName/Vorname: geb. am: Adresse:
Verpflichtungserklärung und Merkblatt zur Einhaltung des Datenschutzes gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Telekommunikationsgesetz (TKG) und zur Wahrung von Dienst- und Geschäftsgeheimnissen Name/Vorname:
MehrDr. Tobias Sedlmeier Rechtsanwalt Fachanwalt für IT-Recht sedlmeier@sd-anwaelte.de www.sd-anwaelte.de
Dr. Tobias Sedlmeier Rechtsanwalt Fachanwalt für IT-Recht sedlmeier@sd-anwaelte.de www.sd-anwaelte.de 1 1. Datenschutzrechtliche Anforderungen an die IT-Sicherheit 2. Gesetzliche Anforderungen an Auswahl
MehrErläuterungen / Ausfüllhinweise zur Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß 11 Datenschutzgesetz-EKD
Erläuterungen / Ausfüllhinweise zur Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß 11 Datenschutzgesetz-EKD (DSG-EKD) Die Auftragsdatenverarbeitung muss im Rahmen der für den
MehrDirektmarketing und Datenschutz
Direktmarketing und Datenschutz Welche Möglichkeiten gibt es? Was ist zu beachten? Berlin, 12.06.2012 2 Rechtsgrundlagen Welche Verteiler dürfen erstellt und genutzt werden? Datenschutzrecht Wettbewerbsrecht
MehrDatenschutz und Werbung
Müthlein/Fromm Merkblatt Datenschutz und Werbung Informationsschrift für die Marketing- und Vertriebsorganisation Staffelpreise in /Expl. (inkl. 7% MwSt.) ab 10 Exemplare 4,00 20 Exemplare 3,85 50 Exemplare
MehrFreigabeantrag / Verfahrensbeschreibung nach Art. 26 Abs. 3 S.1 BayDSG
Der Kanzler Freigabeantrag / Verfahrensbeschreibung nach Art. 26 Abs. 3 S.1 BayDSG Seite 1 von 9 Freigabeantrag / Verfahrensbeschreibung nach Art. 26 Abs. 3 S.1 BayDSG Erstmalige Beschreibung eines automatisierten
MehrAuftragsdatenverarbeitung Verpflichtungserklärung Los 1
Auftrag gemäß 11 BDSG Vereinbarung zwischen dem / der...lotto Hamburg GmbH... - nachstehend Auftraggeber genannt - und dem / der... - nachstehend Auftragnehmer genannt - 1. Gegenstand und Dauer des Auftrags
MehrWerbung und Online Marketing was ändert sich mit der DSGVO?
Werbung und Online Marketing was ändert sich mit der DSGVO? Datenschutztag 2016, Köln 20.September 2016 Kathrin Schürmann, Rechtsanwältin 1 Werbung und Online Marketing ellagrin, fotolia.de 2 EU-DSGVO
Mehr#mittelstand Online Marketing Recht
#mittelstand Online Marketing Recht 27.4.16 Überblick -Dschungel Begrifflichkeiten Grundsätze im BDSG Einwilligung Analyse und Tracking Social Media Verstöße und Rechtsfolgen Gesetze Bundesdatenschutzgesetz
MehrAGB Newsletter. (Stand: )
AGB Newsletter Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Inanspruchnahme der Angebote des BBE-Newsletters, der BBE Europa-Nachrichten, des SONDER-INFOLETTERs, des INFOLETTERs. (Stand: 16.12.2016) 1. Geltungsbereich
MehrAuftragsdatenverarbeitung im Callcenter
Auftragsdatenverarbeitung im Callcenter Was Auftraggeber beachten müssen und Dienstleister bieten sollten White Paper März 2012 1. Warum Datenschutz wichtig ist Ein Call-Center-Dienstleister kommt meistens
Mehr3 HmbDSG - Datenverarbeitung im Auftrag
Stabsstelle Recht / R16 05.01.2015 Datenschutzbeauftragter 42838-2957 Hamburgisches Datenschutzgesetz (HmbDSG) mit Kommentierung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Mehrfür das Gewinnspiel zum Tag des Glücks 2017 auf der Homepage der LAND BRANDENBURG LOTTO GmbH
Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel zum Tag des Glücks 2017 auf der Homepage der LAND BRANDENBURG LOTTO GmbH 1. ALLGEMEINES 1.1 Diese Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise regeln die Teilnahme
MehrDatenverarbeitung im Auftrag
Was ist Datenverarbeitung im Auftrag? 13.09.2013 www.it-rechtsberater.de 1 Begriff Der Grundgedanke zur Datenverarbeitung im Auftrag stammt aus der Zeit, als Rechnerkapazität noch knapp und teuer war.
MehrSicherheit und Datenschutz
Sicherheit und Datenschutz Heliotronic GmbH & Co. KG Hardware und Software Systeme Kirchstraße 27 D-89165 Dietenheim vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Kiebler Telefon: +49 7347 / 919 297 Telefax:
Mehr1. Ihre Teilnahme 1.1. Mit Ihrer Teilnahme können Sie bei Ihrem Einkauf von Waren bei Sport bittl Umsatz sammeln.
Teilnahmebedingungen I. Allgemeine Bedingungen Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen regeln das Verhältnis zwischen Ihnen als Teilnehmer des Sport bittl Kundenprogramms und der bittl Schuhe + Sport GmbH,
MehrEINWILLIGUNG IN DIE DATENVERARBEITUNG
Die Deutsche Messe AG bietet verschiedene Online-Services für registrierte Nutzer ihrer Websites sowie die Registrierung von Fachbesuchertickets an. Im Rahmen der Registrierungsprozesse wird ein Nutzerkonto
MehrDIN 66399/1-3 Vernichten von Datenträger
DIN 66399/1-3 Vernichten von Datenträger Stand und Entwicklung der neuen Norm Wiesbaden 15. Januar 2013 Zu meiner Person Bis 2010 in der VOLKSWAGEN AG zuständig für Datenschutz und Geheimhaltung Datenschutzbeauftragter
MehrSchutzgut Daten 202 a StGB Ausspähen von Daten 303 a Datenveränderung 303 b Computersabotage 269 Fälschung beweiserheblicher Daten
Schutzgut Daten 202 a StGB Ausspähen von Daten (1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird
MehrAnlage zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 BDSG
Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 BDSG zwischen KUNDE im Folgenden Auftraggeber oder KUNDE genannt Präambel und der Infopark AG, Kitzingstraße 15, 12277 Berlin im Folgenden Auftragnehmer oder
MehrErhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten. Sie können unsere Seite grundsätzlich besuchen, ohne Angaben zu Ihrer Person zu machen.
Datenschutzerklärung für die Webseite www.initielle.de Wir, die Burda Style GmbH, als die verantwortliche Stelle nehmen den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Wir möchten, dass Sie wissen, welche Daten wir
Mehr1 Gewinnspiel. 2 Teilnehmer
Allgemeine Gewinnspielbedingungen energis GmbH Wir machen Wind fürs Saarland. Und Du? / Datenschutz Die energis GmbH bietet zum Weltrekord-Versuch Wir machen Wind fürs Saarland. Und Du? ein Gewinnspiel
MehrDienstleistungsvertrag
Dienstleistungsvertrag Vereinbarung zwischen der Firma Taxiwin GbR Thrasolt Str. 3 10585 Berlin -nachfolgend Auftragnehmerund -nachfolgend Auftraggeber- Gegenstand des Auftrags Gegenstand des Auftrags
MehrNutzung von Kundendaten
Nutzung von Kundendaten Datenschutzrechtliche Möglichkeiten und Grenzen Novellierung des BDSG 2009 / 2010 Rechtsanwalt: David Conrad 1 Datenschutz? Geschützt sind nur personenbezogene Daten Datenschutz
MehrDatenschutzbestimmungen der VICE SPORTING GOODS GmbH (Stand )
Datenschutzbestimmungen der VICE SPORTING GOODS GmbH (Stand 01.08.2016) Mit der nachfolgenden Erklärung kommen wir unserer gesetzlichen Informationspflicht nach und informieren Sie über die Speicherung
MehrCloud Computing Datenschutz und richtig gute Cloud-Verträge
Cloud Computing Datenschutz und richtig gute Cloud-Verträge Dr. Jörg Alshut iico 2013 Berlin, 13.05.2013 Rechtsberatung. Steuerberatung. Luther. Überblick. Cloud Computing Definition. Datenschutz Thesen.
MehrDatenschutzerklärung. missio Internationales Katholisches Missionswerk e.v. missio Internationales Katholisches Missionswerk e.v.
Datenschutzerklärung Wir freuen uns, dass Sie unsere Webseite besuchen und bedanken uns für Ihr Interesse an unserem Angebot. Der Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Nutzung unserer Webseite ist uns wichtig.
MehrDatenschutzerklärung der Perfekt Finanzservice GmbH
Datenschutzerklärung der Perfekt Finanzservice GmbH Anschrift Perfekt Finanzservice GmbH Augustinusstraße 9B 50226 Frechen Kontakt Telefon: 02234/91133-0 Telefax: 02234/91133-22 E-Mail: kontakt@perfekt-finanzservice.de
Mehr