2. Fortschreibung. Brandschutzbedarfs- und. Entwicklungsplan. der Einheitsgemeinde Ellrich
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- Ernst Reuter
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1 STADT ELLRICH Freistaat Thüringen Landkreis Nordhausen 2. Fortschreibung Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan der Einheitsgemeinde
2 Die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes wurde auf der Grundlage der aktuellen Haushaltssatzung 2010 der Einheitsgemeinde und der Neufassung der Thüringer Feuerwehrorganisationsverordnung (ThürFwOrgVO) vom 27. Januar 2009 erarbeitet. Grundlage bildet das Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) vom 05. Februar Im 3 Abs. 1 wird festgelegt, dass die Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehr aufzustellen, mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen auszustatten und zu unterhalten haben. Entsprechend der ThürFwOrgVO wurden die Risikoklassen für festgelegt (Anlage 1). Brandgefahren Technische Gefahren und Gefahren durch Naturereignissen Gefahren durch Gefahrenstoffe und radioaktive Stoffe Die in der Risikoklasse 1 Stufe 1 geforderten Ausstattungen sind in jeder Gemeinde (Ortsteil) vorzuhalten. Die Novellierung des 4 Abs. 2, 3 und 4 und insbesondere die Anlage 1 und 2 der ThürFwOrgVO bilden die Grundlage der Fortschreibung. Die Beschaffung von feuerwehrtechnischen Geräten, Ausrüstung, Bekleidung und Löschfahrzeugen richtet sich nach den Risikoklassen. Diese sind wie folgt festgelegt: Brandgefahren: Risikoklassen B 1 - B 5 Objekte und Gegebenheiten (Beispiel) B 1 Gemeinden mit Gebäuden bis zu 2 Vollgeschossen bzw. landwirtschaftliche Anwesen B 2 Gemeinden mit Gebäuden mit 3 bis 5 Vollgeschossen, gewerblich genutzte bauliche Anlagen mit mind. 2 Vollgeschossen und über 300 m2/geschoss, Werkstätten über 300 m2 Großfläche B 3 Gemeinden mit Gebäuden mit mehr als 5 Vollgeschossen, Wohnheime, gewerblich genutzt bauliche Anlagen über 1500 m2 Großfläche B 4 wie B 3, zusätzlich Krankenhäuser, Großwerkstätten mit besonderen Gefahren, große Industrieanlagen B 5 Großstadtkerngebiete Technische Gefahren: Risikoklassen T 1 - T 5 Gegebenheiten (Beispiele) T T T 1 keine besondere Gefährdung 2 geringer Orts- und Durchgangsverkehr 3 normaler Durchgangsverkehr, Feuerwehren, denen ein Autobahnabschnitt zugeordnet wurde T 4 großer Durchgangsverkehr T 5 Verkehrsknotenpunkte
3 Gefahren durch Gefahrenstoffe und radioaktive Stoffe: Risikoklassen G 1 - G 2 Objekte und Gegebenheiten (Beispiele) G 1 keine besondere Gefährdung, Ortsverkehr bzw. Gefahrguttransportverbotsstrecken G 2 normaler Durchgangsverkehr, Gefährdung durch a) Betriebe und Anlagen, in denen Gefahrstoffe gelagert, verwendet, verarbeitet oder vertrieben werden, sofern die Anlagen nicht der 12. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz - Störfallverordnung - vom (BGBl. I S. 1891), zuletzt geändert am unterliegen und / oder b) Bereiche, in denen genehmigungs- und anzeigebedürftiger Umgang mit radioaktiven Stoffen nach Strahlenschutzverordnung/Atomgesetz erfolgt, soweit Bereich ein die Gefahrengruppe I nach 37 der StrlSchVO vom i. d. V. d. Bek. v , zuletzt geändert am nach der VwDv 9/1, eingeordnet sind G 3 starker Durchgangsverkehr (einschl. Gefahrenguttransporten auf der Schiene/Autobahn, stark befahrene Bundesstraßen, die keine Gefahrgutverbotsstrecken sind(, Gefährdung durch G4 a) b) Anlagen mit Grundpflicht nach der Störfallverordnung und/oder Bereiche, in denen genehmigungs- und anzeigebedürftiger Umfang mit radioaktiven Stoffen nach Strahlenschutzverordnung/Atomgesetz erfolgt, soweit die Bereich in die Gefahrengruppe II nach 3k7 der StrlSchVO und nach der FwDV 9/1 eingeteilt sind. Gefährdung durch a) Anlagen mit erweiterten Pflichten nach der Störfallverordnung und / oder b) Bereiche, in denen genehmigungs- bzw. anzeigebedürftiger Umgang mit radioaktiven Stoffen nach der Strahlenschutzverordnung/Atomgesetz erfolgt, soweit die Bereiche in die Gefahrengruppe III nach 37 der StrlSchVO und nach der FwDV 9/1 eingeteilt sind. Durch einen Soll-Ist-Vergleich wurde in der Anlage 2 ermittelt, welche Technik in den nächsten Jahren beschafft werden muss. Aufgrund des hohen Alters und der nicht Übereinstimmung mit den DIN-Normen sowie den Festlegungen der Unfallverhütungsvorschriften der Kraftfahrzeuge und technischen Ausstattung sowie der persönlichen Schutzausrüstung (Feuerwehrbekleidung) ist in den nächsten fünf bis zehn Jahren mit einem erhöhten Bedarf an finanziellen Mitteln zu rechnen. Trotz bereits getätigter Investitionen auf diesem Gebiet, müssen die in den Anlagen aufgeführten Maßnahmen systematisch abgearbeitet werden. Die Brandschutzbedarfsplanung gliedert sich wie folgt: Anlage 1 Risikoklassenanalyse Anlage 2 Soll/Ist Vergleich Technik Anlage 3 Gerätehäuser Anlage 4 Fahrzeuge Anlage 5 Nachrichtenübermittlungseinrichtungen Anlage 6 Dienst- und Schutzkleidung Anlage 7 Feuerwehrtechnische Geräte
4 Die Planung in den Anlagen 3-7 berücksichtigt den gegenwärtigen Stand der Einheitsgemeinde und wurden an Hand der aktuellen Haushaltssatzung der Einheitsgemeinde für das Jahr 2010 fortgeschrieben. Im Brandschutzbedarfsplan wurden die Bedingungen entsprechend des gegenwärtigen Erkenntnisstandes berücksichtigt. Dieser wird regelmäßig (mindestens alle 2 Jahre) durch die Stadtverwaltung, in Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Feuerwehr überarbeitet und fortgeschrieben, um so rechtzeitig auf Entwicklungstendenzen im Bereich des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe reagieren zu können. Die Fortschreibung des Planes ist dem Stadtrat jeweils zur Beschlussfassung vorzulegen. Somit kann gewährleistet werden, dass die Stadt ihrer Verantwortung auf dem Gebiet des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe entsprechend Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz nachkommen kann. Die 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan der Einheitsgemeinde tritt mit Wirkung zum in Kraft., den Matthias Ehrhold Bürgermeister
5 Anlage 1 Einstufung der Einheitsgemeinde in Risikoklassen Die Einordnung in eine bestimmte Risikoklasse richtet sich nicht nach einem Einzelobjekt, sondern nach der Gesamtstruktur der Stadt. Entsprechend der Empfehlung zur Feuerwehr-Organisations-Verordnung wurden für die Stadt folgende Risikoklassen ermittelt: Brandgefahren: Risikoklasse B 2 Begründung: Die Stadt ist die nördlichste Stadt in Thüringen. Sie hat sich als kleiner Industriestandort im Landkreis Nordhausen herausgebildet. Eine Gefährdung ergibt sich durch Ver- und Bearbeitungsbetriebe wie z.b. die Südharzergipswerke, die Fa. Schulte, Fa. Spenle und die Fa. CONTEC. Durch die Bundeseisenbahnbahnstrecke Nordhausen - Northeim sind weitere Gefahrenschwerpunkte gesetzt. In der Einheitsgemeinde befinden sich des Weiteren größere Pflegeeinrichtungen wie die KMG - Klinik, Pflegeheime des Seniorenwerkes Sonnehof" und Jugend Sozial Werkes Nordhausen sowie des Südharzkrankenhauses Nordhausen. Ferner bestehen mehrere große Einkaufszentren. Das Stadtzentrum der Stadt ist durch einen historischen Altstadtbereich gekennzeichnet. Technische Gefahren und Gefahren durch Naturereignisse: Risikoklasse T 2 Begründung: Durch die angesiedelte Industrie, die Bundeseisenbahnstrecke Nordhausen - Northeim sowie den Durchgangsverkehr der Landesstraßen in der Stadt wird die Einstufung gerechtfertigt. Bei Gefahrgutunfällen im gesamten Stadtgebiet können die transportierten Stoffe durch die Kanalisation (Oberflächenentwässerung) in die Zorge gelangen. Dadurch ist es jederzeit möglich, dass eine Verunreinigung der Zorge unter anderem durch austretendes Öl oder anderer Betriebsflüssigkeiten hervorgerufen wird. (siehe auch unter B 2) Gefahren durch Gefahrstoffe und radioaktive Stoffe: Risikoklasse G 2 Begründung: Wie im Punkt Brandgefahren bereits erläutert, ist die Stadt Industriestandort im Kreis Nordhausen. Dadurch bedingt werden auf Straße und Schiene Gefahrguttransporte durchgeführt. Die transportierten Stoffe werden auch in den Betrieben verarbeitet. Schienengleiche Straßenübergänge erhöhen das Unfallrisiko bei solchen
6 Transporten erheblich. Da es keine Umgehungsstraßen gibt, wird der gesamte Verkehr durch die Stadt geleitet. Bei radioaktiven Stoffen kann es nur bei eventuellen Transportunfällen zu Risiken kommen. Unabhängig von dieser Einstufung müssen die Fahrzeuge des Gefahrgutzuges in der Regel innerhalb von 30 Minuten an der Einsatzstelle sein; sie ersetzen die bisherige Stufe 3. Fahrzeuge des Gefahrgutzuges werden auf die o. a. Fahrzeuge angerechnet bzw. dort stationiert, wo ohnehin diese Ausrüstung vorhanden sein muss. Weiterhin müssen für Ausrückebereiche, in denen sich z.b. Trinkwassertalsperren oder sehr große Talsperren/Flüsse befinden, Ausrüstungen zur Abwehr von Gefahren durch wassergefährdende Stoffe vorgesehen werden (Ölsanimat, ÖSA). Anlage 2 Soll/Ist Vergleich Technik Für die Einheitsgemeinde werden folgende Risikoklassen entsprechend der vorliegenden Gesamtnutzung festgelegt: Risikoklassen Brandgefahren 2 Technische Gefahren 2 Gefahren durch Gefahrstoffe 2 Daraus folgt das in der Einheitsgemeinde entsprechend nachfolgend aufgeführte Löschfahrzeuge vorgehalten werden müssen: Brandgefahren Risikoklasse 2 Löschfahrzeug Standort vorhanden Stufe 1 Stufe 2 Technische Gefahren Risikoklasse 2 LF 10/6 LF 8/6 DLK 23/12 TLF 16/24 Sülzhayn LF 16/12 LF 8/6 nein TLF 16 (W50) Stufe 1 Stufe 2 Zusatzbeladung RW 1 RW 1
7 Gefahren durch Gefahrstoffe Risikoklasse 2 Stufe 1 Stufe 2 Zusatzbeladung zur Gefahrstoffabwehr GW-Mess Nordhausen Im Rahmen des Katastrophenschutzes wurde der Stadt ein SW 2000 zugewiesen. Dieses Fahrzeug wird durch die FF besetzt und im Landkreis zu Einsatz gebracht. Aus der Zuordnung der Technik aus den Risikoklassen, und der Zugewiesenen Technik des Landkreises ergibt sich die Vorhaltung von fünf Stellplätzen für die Löschfahrzeuge. Auf Grund der Entfernungen der Ortsteile, Appenrode, Woffleben, Gudersleben und Rothesütte sind in diesen Ortsteilen die Fahrzeuge entsprechend der Risikoklasse B 1 Stufe 1 vorzuhalten. Die in der Feuerwehr Organisationsverordnung festgelegte Einsatzgrundzeit kann durch die Feuerwehr in den Ortsteilen nicht eingehalten werden Entsprechend der örtlichen Besonderheiten und in Abstimmung mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt sind in den Feuerwehren der Ortsteile folgende Fahrzeuge vorzuhalten: Ortsteil Fahrzeug vorhanden Neuanschaffung notwendig Appenrode TSF-W TSF-W nein Gudersleben TSF-W Allrad LO-MTW nein Rothesütte TSF-W Allrad LO-MTW Woffleben TSF-W Allrad KLF B1000 Die Ausrüstung der Feuerwehr Sülzhayn entspricht den Erfordernissen. Für die Feuerwehr Werna soll ein Mannschaftstransportwagen MTW angeschafft werden. Zur Führung der Feuerwehreinheiten ist die Anschaffung eines Einsatzleitwagens vorzusehen. Anlage 3 Gerätehäuser Jahr Maßnahme Geschätzte Kosten 2012 Planung Neu- oder Umbau GH Rothesütte ,00
8 2013 Neu- oder Umbau GH Rothesütte Planung Neu- oder Umbau GH Appenrode , Rekonstruktion GH Sülzhayn Rekonstruktion GH Werna Rekonstruktion GH Gudersleben Neu- oder Umbau GH Appenrode , , , ,00 Für die Ausstattung der Gerätehäuser sollten im Rahmen der Haushaltsplanung jährlich 5.000,00 Euro eingestellt werden. Anlage 4 Fahrzeuge Jahr erforderliche Anschaffungen Mannschaftstransportwagen Werna Tragkraftspritzenfahrzeug W Rothesütte Tragkraftspritzenfahrzeug W Woffleben DLK TLF Anlage 5 Nachrichtenübermittlungseinrichtungen Da der digitale Funk in Deutschland eingeführt wird, sind rechtzeitig die Umstellungskosten einzuplanen. Weiterhin ist die Möglichkeit der Funkalarmierung auszubauen. Anlage 6 Dienst- und Schutzbekleidung jährlich ,00 Anlage 7 Feuertechnische Geräte Ersatzbeschaffung jährlich ,00 Die in den Anlagen aufgeführten Kosten sind Orientierungswerte und begründen keinen Anspruch auf Aufnahme in die jeweilige Haushaltssatzung.
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