Studienbesuche. für Bildungs- und Berufsbildungsfachleute
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- Dieter Hauer
- vor 6 Jahren
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1 Studienbesuche für Bildungs- und Berufsbildungsfachleute
2 Das EU-Bildungsprogramm für lebenslanges Lernen Studienbesuche für Bildungs- und Berufsbildungsfachleute sind Teil des EU-Bildungsprogramms für lebenslanges Lernen (2007 bis 2013) der Europäischen Union, das mit einem Budget von knapp 7 Milliarden Euro ausgestattet ist. Das Programm für lebenslanges Lernen soll die europäische Dimension im Bildungswesen stärken; das Sprachenlernen und die sprachliche Vielfalt in Europa fördern; einen europäischen Raum für lebenslanges Lernen schaffen; den sozialen Zusammenhalt stärken sowie die aktive Bürgerschaft, den interkulturellen Dialog und die Gleichstellung der Geschlechter unterstützen; Kreativität, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigungsfähigkeit und Unternehmergeist entwickeln.
3 Was sind die Ziele und Hauptmerkmale der Studienbesuche? Im Rahmen des EU-Programms für lebenslanges Lernen ermöglichen Studienbesuche für Bildungs- und Berufsbildungsfachleute Informations- und Erfahrungsaustausch zu europäischen Bildungs- und Berufsbildungssystemen. Die drei- bis fünftägigen Studienbesuche dienen Entscheidungsträgern zur Verbesserung und Aktualisierung der Kenntnisse über das Bildungs- und Berufsbildungswesen in Europa und geben Einblicke in aktuelle Diskussionen und Themen anderer europäischer Bildungs- und Berufsbildungssysteme. Neben Studienbesuchsangeboten zu den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung werden auch Angebote zum Bereich des lebenslangen Lernens durchgeführt. Teilnehmer an Studienbesuchen sind Entscheidungsträger aus den 33 am Programm teilnehmenden Staaten. Die zwischen 10 bis 15 Personen umfassenden Gruppen sind multinational zusammengesetzt. Im Zentrum der Studienbesuche steht der Austausch über aktuelle Probleme und innovative Lösungsansätze in den europäischen Bildungs- und Berufsbildungssystemen. Um konkrete Einblicke in die jeweilige Landespraxis zu erhalten und den Dialog mit Praktikern an der Basis zu ermöglichen, werden in der Regel mehrere Bildungs- und/oder Berufsbildungseinrichtungen vor Ort besucht. Von den Teilnehmern wird erwartet, dass sie sich aktiv an den Fachdiskussionen beteiligen, eigene Probleme und nationale Lösungsansätze sowie Beispiele guter Praxis präsentieren, um einen möglichst fruchtbaren europäischen Gedankenaustausch zu ermöglichen. Die Teilnahme an einem Studienbesuch soll nach Möglichkeit in weiterführende Kontakte und auch konkrete Projektvorhaben mit anderen Teilnehmern münden. Ehemalige Teilnehmer organisieren später häufig im Namen ihrer entsendenden Einrichtung Studienbesuchsangebote in Deutschland für Teilnehmer aus dem europäischen Ausland (siehe auch die Informationen unter»veranstalter von Studienbesuchsangeboten«).
4 Wer kann an Studienbesuchen teilnehmen? Teilnehmer aus dem allgemeinbildenden Bereich Für die Teilnahme an einem Studienbesuch sind gute aktive Sprachkenntnisse der für den jeweiligen Studienbesuch im Katalog angekündigten Kommunikationssprache unabdingbar. Für den Bereich der Allgemeinbildung können Entscheidungsträger teilnehmen aus Schulen aller Schulformen; aus der unteren, mittleren und oberen Schulaufsicht; aus der Schulverwaltung; aus der Lehreraus- und -fortbildung. Prioritäre Zielgruppe sind Schulleiter und stellvertretende Schulleiter, Mitarbeiter aus den Kultusministerien und Senatsverwaltungen ab Referentenebene aufwärts, Entscheidungsträger aus der Schulaufsicht und der Schulverwaltung, Leiter und stellvertretende Leiter von Studienseminaren, Fachleiter, wissenschaftliche Mitarbeiter an Pädagogischen Hochschulen und Lehrstühlen für Fachdidaktik und Erziehungswissenschaften. Eine wiederholte Antragstellung und Programmteilnahme ist möglich. Der Abstand zwischen einer wiederholten Förderung sollte nach Vorgaben der EU-Kommission jedoch zwei Programmjahre betragen. Teilnehmer aus dem berufsbildenden Bereich Für die Teilnahme an einem Studienbesuch sind gute aktive Sprachkenntnisse der für den jeweiligen Studienbesuch im Katalog angekündigten Kommunikationssprache unabdingbar. Für den Bereich der Berufsbildung können Berufsbildungsfachleute teilnehmen, die als Multiplikatoren und Entscheidungsträger an der Entwicklung der beruflichen Bildung national und international mitwirken: Fachleute aus der betrieblichen Aus- und Weiterbildung (einschließlich Prüfungswesen) sowie der Personalentwicklung; Entscheidungsträger der Gewerkschaften, der Arbeitgeberverbände und der Wirtschaftsorganisationen (Fachverbände, Kammern);
5 Entscheidungsträger aus der betrieblichen Mitbestimmung; Entscheidungsträger sonstiger Berufsbildungs- und Weiterbildungseinrichtungen und der Berufsbildungsforschung; Entscheidungsträger aus den beruflichen Schulen. Eine wiederholte Antragstellung und Programmteilnahme ist möglich. Der Abstand zwischen einer wiederholten Förderung sollte nach Vorgaben der EU-Kommission jedoch zwei Programmjahre betragen. Welche Zuschüsse sind möglich? Antragsteller aus Deutschland, deren Teilnahme an einem Studienbesuch im europäischen Ausland positiv beschieden wird, erhalten eine Erstattung der Fahrtkosten von in der Regel 100 Prozent. Für die Dauer des Studienbesuchs werden zielstaatenabhängige Aufenthaltspauschalen gezahlt. Wie werden Anträge gestellt? Für Antragsteller aus dem schulischen Bereich gelten landesspezifische Antragswege, die bei der Antragstellung unbedingt zu berücksichtigen sind. Unter www. kmk-pad.org erhalten Sie nähere Informationen zu den Antragswegen in den Ländern. Die Gesamtkoordination der Studienbesuche für Bildungs- und Berufsbildungsfachleute als Teil der Querschnittsaktionen im Programm für lebenslanges Lernen (2007 bis 2013) liegt im Auftrag der EU-Kommission bei dem Europäischen Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Centre Européen pour le Développement de la Formation Professionnelle CEDEFOP) in Thessaloniki (Griechenland). Die Studienbesuchsangebote vom September eines Jahres bis Juni des Folgejahres sind in einem ausführlichen Katalog auf der Website des CEDEFOP unter zusammengefasst. Dieser Katalog gilt für das gesamte Programmjahr.
6 Anträge auf die Teilnahme an einem Studienbesuch werden im Online-Verfahren auf der Website des CEDEFOP gestellt. Das Antragsverfahren sieht vor, dass das am Bildschirm ausgefüllte Antragsformular ausgedruckt und als unterschriebene Papierfassung per Post an die Nationale Agentur im Pädagogischen Austauschdienst (PAD) gesendet wird. Anträge, die per Fax oder als PDF übersandt werden, können aufgrund der EU- Vorgaben nicht akzeptiert werden. Es gibt zwei Antragstermine pro Programmjahr. Für Studienbesuche, die in der Zeit von September bis Februar des Folgejahres stattfinden, liegt der Antragstermin i.d.r. im Frühjahr. Für Studienbesuche der zweiten Antragsrunde, die zwischen März und Juni durchgeführt werden, liegt der Antragstermin im Herbst. Wie läuft das Auswahlverfahren? In Deutschland koordiniert die Nationale Agentur für EU-Bildungsprogramme im Schulbereich im PAD die Studienbesuche. Die Begutachtung der Anträge läuft nach einem von der EU-Kommission vorgeschriebenen Verfahren ab. Ein Auswahlausschuss legt fest, welche Anträge gefördert und welche aus formalen oder inhaltlichen Gründen abzulehnen sind. Kriterien für die Bewertung der Anträge sind neben der Zugehörigkeit zur Zielgruppe der berufliche Hintergrund des Antragstellers in Bezug auf den angebotenen Studienbesuch, die Stichhaltigkeit der Begründung für die Teilnahme, die erwartete Wirkung auf die weitere berufliche Tätigkeit sowie die überzeugend geplante Weitergabe des erworbenen Wissens. Je aussagekräftiger der Antrag, umso höher ist die Aussicht auf eine Förderung. Da die Zusammensetzung der Studienbesuche nach der nationalen Begutachtung durch die zuständige Nationale Agentur im PAD und nach der Erfassung aller Anträge durch CEDEFOP erfolgt, müssen Antragsteller zu ihrer Erstwahl immer zwei bis drei Alternativen angeben, die in der Regel aus dem gleichen Themenbereich des Katalogs stammen.
7 Veranstalter von Studienbesuchsangeboten Deutschland entsendet nicht nur jährlich rund 300 bis 400 Teilnehmer zu Studienbesuchen ins europäische Ausland. Deutsche Einrichtungen aus dem Bereich der allgemeinen und/oder beruflichen Bildung führen jährlich auch zwischen 20 und 30 Studienbesuchsangebote für Teilnehmer aus dem europäischen Ausland durch. Die drei- bis fünftägigen Studienbesuchsangebote sollen aktuelle Themen der Bildung und Berufsbildung praxisnah erörtern. Ein klarer Bezug zur politischen Agenda des Lissabon-Prozesses, dem Arbeitsprogramm der EU-Bildungsminister und dem Kopenhagen-Prozess erleichtern dabei potenziellen Teilnehmern die Auswahl der für ihren Bereich maßgeblichen Studienbesuche. In vielen Fällen engagieren sich ehemalige Teilnehmer an Studienbesuchen bei der Ausarbeitung von Studienbesuchsangeboten. Die während eines Studienbesuchs gemachten persönlichen Erfahrungen können so sinnvoll bei der Konzeption und Durchführung eigener Studienbesuchsangebote eingebracht werden. Potenzielle Organisatoren in Deutschland wenden sich an die Nationale Agentur im PAD, an ihre zuständigen Landesstellen bzw. die Interessenvertretungen der Sozialpartner. Auf der Website der Nationalen Agentur im PAD unter erhalten Sie weiterführende Informationen. Weitere Informationen zu bildungspolitischen Aktivitäten der EU: Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum»Europa 2020« Strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung
8 Sekretariat der Kultusministerkonferenz Pädagogischer Austauschdienst (PAD) Nationale Agentur für EU-Bildungsprogramme im Schulbereich Internet: Tel.: 0228 / Der PAD ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 Als Partner der europäischen Bildungs- und Berufsbildungskooperation unterstützen die Sozialpartner das EU-Studienbesuchsprogramm und setzen sich nachdrücklich für eine breite Nutzung des Angebots ein. Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung Deutscher Gewerkschaftsbund Diese Broschüre wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der PAD. Die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben. Bonn, 03/2011 Titelfoto: Bernd Perlbach
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