Wohngeld für Seniorinnen und Senioren in Düsseldorf. Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele
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1 Wohngeld für Seniorinnen und Senioren in Düsseldorf Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele
2 Wohngeld für Seniorinnen und Senioren in Düsseldorf Informationen und Tipps Die meisten Menschen möchten auch im Alter in den eigenen vier Wänden wohnen. Umso wichtiger ist es, dass die Wohnkosten finanzierbar sind. Hier bietet der Staat Unterstützung an: das Wohngeld. Im Folgenden finden Sie Informationen und Tipps zu diesem Zuschuss. Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch auf diesen Zuschuss. Wer kann Wohngeld erhalten? Wohngeld kommt in Frage für æ Mieterinnen und Mieter von Wohnraum æ Heimbewohnerinnen und Heimbewohner æ Eigentümerinnen und Eigentümer einer selbstgenutzten Eigentumswohnung æ Eigentümerinnen und Eigentümer eines selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhauses Wer zählt zum Haushalt? Berücksichtigt werden alle Personen, die in einem Haushalt zusammen wohnen und verwandt sind (Familienangehörige) oder in einer sonstigen Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft leben. Wie hoch ist das Wohngeld? Es gibt keine einheitlichen Wohngeldbeträge, da das Wohngeld abhängig ist von æ der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, æ der Höhe des anzurechnenden Haushaltseinkommens, æ der Höhe der Miete bzw. Belastung (bei Eigentum). Die Wohngeldzahlung beginnt am Ersten des Monats, in dem Sie den Antrag stellen und wird in der Regel für 12 Monate bewilligt.
3 Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an! Telefon Wer erhält kein Wohngeld? Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Personen, die Leistungen zur Grundsicherung im Alter erhalten oder beantragt haben, soweit in diesen Leistungen Kosten der Unterkunft enthalten sind. Ausnahme: Die vor genannten Leistungen werden ausschließlich als Darlehen gewährt. Welches Einkommen wird berücksichtigt? æ Alle Arten von Renten, Pensionen und Betriebsrenten æ Kapitalerträge (zum Beispiel Zinsen) über 100 Euro pro Jahr æ Einnahmen aus Minijob æ Unterhaltszahlungen æ Alle weiteren steuerpflichtigen und nicht steuerpflichtigen Einkünfte nach 14 Wohngeldgesetz Wie hoch darf das Einkommen sein? Zugrunde gelegt wird das Bruttoeinkommen des Haushalts. In Düsseldorf gilt seit 2016 eine Einkommensgrenze von monatlich brutto (das heißt ohne Abzüge) æ EUR für einen Ein-Personen-Rentner-Haushalt, æ EUR für einen Zwei-Personen-Rentner-Haushalt. Hiervon werden unter anderem abgezogen æ monatlich 8,50 Euro Werbungskosten æ 10 % pauschal, wenn Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge entrichtet werden æ 10 % pauschal, wenn Steuern vom Einkommen entrichtet werden æ 125 Euro monatlich bei einem Grad der Behinderung von 100 oder bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und Grad der Pflege von 1 oder bei einem Grad der Pflege von 2 bis 5
4 Welche Miete oder Belastung wird berücksichtigt? Bei Mieterinnen und Mietern werden die Grundmiete und die Nebenkosten ohne Heizung und Warmwasser bis zu einer gesetzlich festgelegten Obergrenze berücksichtigt. Bei Eigentümerinnen und Eigentümern werden die so genannten Belastungen bis zu einer gesetzlich vorgeschriebenen Obergrenze berücksichtigt. Belastungen sind zum Beispiel die für das genutzte Eigentum zu zahlenden Darlehenszinsen und Tilgungen oder die Grundsteuer. Darüber hinaus können Instandhaltungs- und Betriebskosten mit jährlich maximal 36 EUR je Quadratmeter Wohnfläche berücksichtigt werden. Darf man Vermögen haben? Ein Vermögen bis æ maximal EUR bei einem Ein-Personen-Haushalt, æ maximal EUR bei einem Zwei-Personen-Haushalt ist kein Ausschlussgrund, um Wohngeld zu beziehen. Werden meine Kinder herangezogen? Nein. Wohngeld kann auch gewährt werden, wenn Unter haltsansprüche gegen volljährige Kinder nicht geltend gemacht werden. Freiwillige Unterhaltszahlungen sind im Rahmen der Wohngeldberechnung als Einkommen zu berücksichtigen. Weitere Informationen Im Internet steht Ihnen auf den Seiten des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW ein Wohngeldproberechner zur Verfügung: de/wgrechner/wogp/cgi/ call- TSO.rexx?P(wgrbwlkm);NW.
5 Unsere Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch Donnerstag 8 bis Uhr 14 bis 18 Uhr Hier können Sie berechnen, ob und wenn ja, in welcher Höhe Sie Wohngeld beziehen können. Darüber hinaus können Sie Ihren Wohngeldantrag dort online übermitteln. Selbstverständlich berät Sie auch die Wohngeldstelle des Wohnungsamtes. Soweit Sie Ihre aktuellen Einkommensund Mietunterlagen mitbringen, ermittelt die Wohngeldstelle anhand einer Proberechnung Ihren möglichen Anspruch. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten, wenn Sie einen Besuch in der Wohngeldstelle planen! Das müssen Sie tun: Wohngeld wird ausschließlich auf schriftlichen Antrag gewährt. Die hierfür erforderlichen Formulare erhalten Sie æ im Wohnungsamt, æ in den Bürgerbüros, æ im Dienstleistungszentrum, æ im Internet unter: sowie online-anträge unter: call-tso.rexx?p(wgrbwlkm);nw Sie können Ihren Antrag per Post zusenden, während der Öffnungs zeiten persönlich abgeben oder online stellen.
6 Wohngeld für Seniorinnen und Senioren in Düsseldorf Berechnungsbeispiele Beispiele (alle Angaben in Euro): Heiz- Einkommen Miete 1 kosten Wohngeld monatlich 1-Personen-Haushalt Altersrente (brutto) 867, 385, 35, 76, Altersrente (brutto) 900, 550, 50, 114, Betriebsrente 200, Pflegegrad 2 2-Personen-Haushalt Altersrente (brutto) 1.000, 755, 120, 43, Altersrente (brutto) 500, Altersrente (brutto) 1.200, 755, 120, 182, Betriebsrente 200, Pflegegrad 2 (1 Person) 1 Miete inklusive Nebenkosten und Heizung
7 Sie haben noch Fragen? So erreichen Sie uns Amt für Wohnungswesen Brinckmannstraße Düsseldorf Telefon Öffnungszeiten Montag und Mittwoch Donnerstag 8 bis Uhr 14 bis 18 Uhr Öffentliche Verkehrsmittel Bahn 701, 706, 707, 711 Haltestelle Auf m Hennekamp Bus 780, 782, 785 Haltestelle Feuerbachstraße oder Uni-Klinik S-Bahn S 6, S 7 Haltestelle Volksgarten S 8, S 11 Haltestelle Bilk
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