Disclaimer Infotour Berlin-Brandenburg,
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- Charlotte Klein
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1 Disclaimer Infotour Berlin-Brandenburg, Hinweis für die Veröffentlichung im Internet Dieser Foliensatz wurde vom SK:KK für die öffentliche Präsentation der BMUB-Kommunalrichtlinie und weiterer NKI-Förderprogramme erstellt. Er ist nur im Zusammenhang mit dem gesprochenen Wort als vollständig anzusehen. Bitte beachten Sie, dass die Förderinformationen bei einem späteren Abruf der Informationen nicht mehr aktuell sein können. Bitte prüfen Sie daher die offiziellen Richtlinientexte, Förderaufrufe und Merkblätter unter:
2 SK:KK vor Ort Förderwissen für den Klimaschutz: Informationsveranstaltung für Berlin und Brandenburg Berlin, 20. Januar 2017 Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz beim Deutschen Institut für Urbanistik
3 Programm Teil 1 09:00 Anmeldung bei Kaffee und Tee 09:30 Grußworte und Vorstellung Corinna Altenburg, SK:KK Gesa Homann, Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Land Berlin 09:50 Förderung des Klimaschutzes durch die Kommunalrichtlinie des BMUB Oliver Reif-Dietzel, SK:KK 10:15 Aktuelle Förderprogramme im Klimaschutz 2017 Corinna Altenburg, SK:KK 10:30 Wo Fördermittel wirken: Praxisbeispiele aus Berlin und Brandenburg Susanne Feiler, Klimaschutzmanagerin Cottbus Kirsten Schindler, Klimaschutzbeauftragte Berlin-Lichtenberg 11:10 Kaffeepause
4 Programm Teil 2 11:30 Parallele Foren: Forum 1: Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) erste Ergebnisse Dr. Karin Gerner, Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Forum 2: Förderprogramm des Landes Brandenburg: RENplus und Mobilitätsrichtlinie Kerstin Ochmann, Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft 12:15 KfW Förderprogramme für Kommunen und kommunale Unternehmen Axel Papendieck, KfW Bankengruppe 12:25 Fragen und Ausblick 12:30 Mittagsimbiss 13:15 Optional: Individuelle Förderberatung SK:KK und KfW
5 Förderung des Klimaschutzes durch die Kommunalrichtlinie des BMUB Infotour Berlin-Brandenburg, 20. Januar 2017 Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz, Deutsches Institut für Urbanistik
6 Was erwartet Sie Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz Die Nationale Klimaschutzinitiative NKI Die Kommunalrichtlinie ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
7 Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) am Deutschen Institut für Urbanistik
8 Aufgaben des SK:KK Information & Beratung zum Klimaschutz Informationsplattform Fördermittelberatung Fortbildung und Austausch für die Umsetzungsebene Analysen und Empfehlungen für die Steuerungsebene
9 Beratungsleistungen Das Beratungsteam ist von Montag bis Freitag telefonisch & per Mail erreichbar Kommen Sie ins Difu! Persönliche Beratung in Berlin und Köln oder das SK:KK kommt zu Ihnen! Fördermittelvortrag und Beratung auf Anfrage» Voraussetzung: Mehrere potenzielle Antragsteller/innen sind anwesend Fotos: David Ausserhofer So erreichen Sie uns: 030 / skkk@klimaschutz.de
10 Internetportal und Community Alle Infos unter:
11 Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) Ziele der Bundesregierung: Reduktion der THG Emissionen um 40 Prozent bis 2020, um 55 Prozent bis 2030 und um Prozent bis Verabschiedung des Klimaschutz-Aktionsprogramms Verabschiedung des Klimaschutzplans 2050 Fakten: Start 2008 Zielgruppen: Kommunen, Wirtschaft, Verbraucher, Bildungseinrichtungen Ziele: THG-Minderung, Energieeffizienz, erneuerbare Energien Leitgedanke: beraten, motivieren, investieren Finanzierung: Bundeshaushalt, Sondervermögen Energie- und Klimafonds (Emissionshandel) Rund 555 Mio. Euro ausgezahlte Fördermittel Förderprogramme (Auswahl): Klimaschutz in Kommunen, sozialen und kulturellen Einrichtungen (Kommunalrichtlinie) innovative Einzelprojekten in den Bereichen Wirtschaft, Verbraucher, Bildung und Kommunen hocheffiziente kleine Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen (Mini-KWK) gewerbliche Kälte- und Klimaanlagen Hybridbusse
12 Die Kommunalrichtlinie Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative
13 Bewilligte Projekte je Bundesland / Hamburg Bremen Berlin Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen Mecklenburg-Vorpommern Saarland Brandenburg Schleswig-Holstein Hessen Rheinland-Pfalz Bayern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Baden-Württemberg
14 Die wichtigsten Änderungen: Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus können erstmalig Zuschüsse für investive Klimaschutzmaßnahamen beantragen (ausgenommen: nachhaltige Mobilität und Siedlungsabfalldeponien) Unternehmen mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung sind jetzt für alle investiven Klimaschutzmaßnahmen antragsberechtigt. Green-IT: Förderung von Klimaschutz in Rechenzentren. Förderung für den Austausch von Elektrogeräten in Schul- und Lehrküchen sowie Kitas. Zuschüsse für projektbegleitende Ingenieurdienstleistungen bei allen investiven Maßnahmen.
15 Wer ist antragsberechtigt? Für alle Förderschwerpunkte der KRL antragsberechtigt: Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Für einige Förderschwerpunkte der KRL antragsberechtigt: Kindertagesstätten und Schulen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII Religionsgemeinschaften sowie deren Stiftungen Kulturelle Einrichtungen Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus Hochschulen Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 50,1% kommunaler Beteiligung kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften mit mindestens 50,1% kommunaler Beteiligung private Unternehmen, rechtsfähige Zusammenschlüsse von Unternehmen = NEUERUNGEN PER 1. JULI 2016
16 Förderschwerpunkte Die erweiterte Kommunalrichtlinie Einstiegsberatung und Klimaschutzkonzepte Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle Investive Klimaschutzmaßnahmen Klimaschutzinvestitionen in Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten Einstiegsberatung Stelle für Klimaschutzmanagement Energiesparmodelle Raumlufttechnische Geräte LED-Außen-/-Straßen-/- Innen- und -Hallenbeleuchtung LED-Außen-/-Straßen-/- Innen- und -Hallenbeleuchtung Raumlufttechnische Geräte Erstellung von Klimaschutzkonzepten Anschlussvorhaben Klimaschutz in Rechenzentren NEU Klimaschutz in Rechenzentren NEU Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten Ausgewählte Maßnahme Starterpaket für Energiesparmodelle Nachhaltige Mobilität Klimaschutz in stillgelegten Siedlungsabfalldeponien Austausch von Elektrogeräten Weitere investive Maßnahmen NEU Strategisch Personell Investiv
17 Antragsberechtigte
18 Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Kommunen, die nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Erhöhung der Förderquote erhalten: Einstiegsberatung, Konzepte, Teilkonzepte, Klimaschutzmanagement (Erst- und Anschlussvorhaben) und Energiesparmodelle um bis zu 40 %, Starterpaket für Energiesparmodelle und investive Klimaschutzmaßnahmen um bis zu 25 %, Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen um bis zu 30 %. Keine erhöhte Förderquote für Teilkonzepte Klimaschutz in Industrie- und Gewerbegebieten und Abfallentsorgung.
19 Interkommunale Kooperation Anträge von Landkreisen sowie von Zusammenschlüssen mehrerer Kommunen werden vom Fördermittelgeber explizit begrüßt! Gemeinde Klimawiesen Drei Antragskonstellationen für Landkreise als Antragsteller: 1. gemeinsam mit einigen / allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden 2. ausschließlich für die eigenen und/oder von den angehörigen Städten und Gemeinden übertragenen Zuständigkeiten 3. als Koordinator für mehrere Städte und Gemeinden Gemeinde Klimafreund Gemeinde Klimadorf Gemeinde Klimahausen Gemeinde Klimaberg Gemeinde Prima Klima
20 Einstiegsberatung und Klimaschutzkonzepte Einstiegsberatung und Klimaschutzkonzepte Die erweiterte Kommunalrichtlinie Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle Investive Klimaschutzmaßnahmen Klimaschutzinvestitione n in Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten Einstiegsberatung Stelle für Klimaschutzmanagement Energiesparmodelle Raumlufttechnische Geräte LED-Außen-/-Straßen-/- Innen- und -Hallenbeleuchtung LED-Außen-/-Straßen-/- Innen- und -Hallenbeleuchtung Raumlufttechnische Geräte Erstellung von Klimaschutzkonzepten Anschlussvorhaben Klimaschutz in Rechenzentren NEU Klimaschutz in Rechenzentren NEU Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten Ausgewählte Maßnahme Starterpaket für Energiesparmodelle Nachhaltige Mobilität Klimaschutz in stillgelegten Siedlungsabfalldeponien Austausch von Elektrogeräten Weitere investive Maßnahmen NEU
21 Einstiegsberatung Inhalt: Umfassende Beratung für einen strukturierten Einstieg in den kommunalen Klimaschutz Für Kommunen, die noch am Anfang ihres Klimaschutzengagements stehen Was wird gefördert? Erhöhte FQ: bis zu 90 % Zuschuss von bis zu 65 % der Personal- und Sachausgaben für Beratungsleistungen von fachkundigen Dritten Weiterhin: Begleitende Öffentlichkeitsarbeit Max. 15 Beratertage, mind. 5 vor Ort Erforderliche Mindestzuwendung: EUR Foto: BMUB, Sascha Hilgers
22 Einstiegsberatung Praxisbeispiel Stockelsdorf Einstiegsberatung, Beschluss perspektivisch Einführung KS-Management. Fachliche Unterstützung notwendig. Haushaltsmittel! Klimaschutzkonzept. Erarbeitung konkreter Maßnahmen zur Etablierung von Klimaschutz in der Kommune Geplant Antrag Klimaschutzmanagement zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept
23 Klimaschutz(teil)konzepte Überblick Inhalt: Strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für Klimaschutzanstrengungen Merkmale: Maßgeschneidert für Ihre Kommune / Institution Umfasst alle relevanten (= integriertes KSK) oder einzelne, tiefer zu betrachtende Handlungsfelder (= KS-Teilkonzept) Wo liegen technische und wirtschaftliche Energie- und THG-Minderungspotenziale? Festlegung (kommunaler) Klimaschutzziele Controllingkonzept Beteiligung aller relevanten Akteure Foto: Daniele Civello
24 Klimaschutz(teil)konzepte wesentliche Bestandteile Bestandsanalyse Energie- und THG-Bilanz Potenzialanalyse Akteursbeteiligung Maßnahmenkatalog Controlling-Konzept Kommunikationsstrategie
25 Klimaschutzkonzepte und Teilkonzepte
26 Überblick Förderung von Klimaschutz(teil)konzepten Was wird gefördert? Klimaschutzkonzepte: Zuschuss von bis zu 65 % der Sach- und Personalkosten von fachkundigen Dritten Weiterhin: begleitende Öffentlichkeitsarbeit Klimaschutzteilkonzepte: Zuschuss von bis zu 50 % der Sach- und Personalkosten von fachkundigen Dritten Ausnahme: TK Abfallentsorgung & Industrie- und Gewerbegebiete, hier max. 50 % Weiterhin: begleitende Öffentlichkeitsarbeit Hinweise: Pro Antragsteller können max. ein Klimaschutzkonzept und bis zu fünf Klimaschutzteilkonzepte gefördert werden Projektzeitraum: i.d.r. ein Jahr Erhöhte FQ: bis zu 90 % Erhöhte FQ: bis zu 70 %
27 Praxisbeispiel: Klimaschutzteilkonzepte für eine klimafreundliche Abwasserbehandlung Dahme-Nuthe-Abwasserbetriebsgesellschaft (DNWAB) setzt auf klimafreundliche Abwasserbehandlung Abwasserkunden / Brandenburg / Förderung: / Projektlaufzeiten: Antragssteller: Wasserver- und Abwasserentsorgungs- Zweckverband Region Ludwigsfelde (WARL) und Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), gemeinsame Betriebsgesellschaft DNWAB Vorhaben: drei Klimaschutzteilkonzepte zur integrierten Wärmenutzung und klimafreundlichen Abwasserbehandlung Untersuchung zur energetischen Optimierung der Klärprozesse Foto: Stadt Wildau MAWV Königs Wusterhausen Nutzung von Wärmenergie aus öffentlichen Abwasserleitungen (~ Temperatur C) zur Gebäudebeheizung /-kühlung mittels Wärmetauschern Potentielle Energienutzer: kommunale Einrichtungen (Schulen, Sporthallen, Kitas etc.) entlang der Abwassertrassen Erste Ergebnisse werden Ende 2016 erwartet
28 Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle Einstiegsberatung und Klimaschutzkonzepte Die erweiterte Kommunalrichtlinie Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle Investive Klimaschutzmaßnahmen Klimaschutzinvestitione n in Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten Einstiegsberatung Stelle für Klimaschutzmanagement Energiesparmodelle Raumlufttechnische Geräte LED-Außen-/-Straßen-/- Innen- und -Hallenbeleuchtung LED-Außen-/-Straßen-/- Innen- und -Hallenbeleuchtung Raumlufttechnische Geräte Erstellung von Klimaschutzkonzepten Anschlussvorhaben Klimaschutz in Rechenzentren NEU Klimaschutz in Rechenzentren NEU Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten Ausgewählte Maßnahme Starterpaket für Energiesparmodelle Nachhaltige Mobilität Klimaschutz in stillgelegten Siedlungsabfalldeponien Austausch von Elektrogeräten Weitere investive Maßnahmen NEU
29 Klimaschutzmanagement Aufgaben einer Klimaschutzmanagerin bzw. eines Klimaschutzmanagers: Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzepts Koordination / Management der Aktivitäten und Akteure in der Kommune Integration von Klimaschutzaspekten in die kommunalen Abläufe Initiierung und Steuerung von Klimaschutzprojekten mit der Verwaltung, Energieversorgern, Wirtschaft, Bürgern, NGO Fördermittelakquise Presse- /Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und Umweltbildung Projektmanagement Partizipation Moderation/ Kommunikation Akteursvernetzung Erfassung klimaschutzrelevanter Daten Einführung EMAS Klimaschutz -standards Initiierung neuer Projekte
30 Klimaschutzmanagement: Erstvorhaben Was wird gefördert? Erhöhte FQ: bis zu 90 % Zuschuss von bis zu 65 % der Personalkosten, Sachausgaben, Literatur, Reisekosten für zusätzliches / neues Fachpersonal Weiterhin: Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Prozessunterstützung Foto: BMUB Voraussetzungen: Vorlage eines max. 3 Jahre alten Klimaschutzkonzepts bzw. eines Teilkonzepts (Liegenschaften, Mobilität, Anpassung, Industrie- und Gewerbegebiete) Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums über die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes und den Aufbau eines Controllingsystems
31 Klimaschutzmanagement: Anschlussvorhaben Was wird gefördert? Erhöhte FQ: bis zu 56% Zuschuss von bis zu 40 % der Personalkosten, Sachausgaben, Literatur, Reisekosten für zusätzliches / neues Fachpersonal Weiterhin: Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Prozessunterstützung Foto: CC0 Public Domain Hinweise: Bewilligungszeitraum bei Klimaschutzkonzepten max. 2 Jahre, bei Teilkonzepten 1 Jahr Antragsabgabe min. 6 Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums (lückenloser Übergang) Umsetzung weiterer Maßnahmen aus dem (Teil-)Konzept
32 Klimaschutzmanagement: Ausgewählte Maßnahme Was wird gefördert? Zuschuss von bis zu 50% der Ausgaben für Investitionen und Installationen (max. 30% auf Basis TK Industrieund Gewerbegebiete) Deckelung: max Voraussetzungen: Investiv und regionaler Modellcharakter THG-Minderungspotential von mind. 70 % Maßnahme muss Bestandteil des Klimaschutz(teil)-konzepts sein Antragstellung während Erstvorhaben oder Anschlussvorhaben (während der ersten 18 Monate des Bewilligungszeitraums) Foto: BMUB
33 Beispiele für zuwendungsfähige Maßnahmen Umfassende energetische Sanierungen eines Gebäudes / Gebäudekomplexes in Verbindung mit der Installation oder Verbesserung der Gebäudeleittechnik Kombination einzelner energieeinsparender Maßnahmen an Gebäuden wie die Wärmedämmung in Kombination mit Begrünung von Dach oder Fassaden, Geschossdeckendämmung, der Austausch von Fenstern und die Optimierung eines kompletten Heizungssystems Umstellung des kommunalen Fuhrparks auf Elektromobilität (E-Bikes, Pedelecs, Elektrolastenfahrräder, Elektrofahrzeuge, Plug-In-Hybrid Fahrzeuge) Hinweis: Die in der Kommunalrichtlinie unter V benannten investiven Maßnahmen sind von einer Förderung als ausgewählte Maßnahme ausgeschlossen
34 Energiesparmodelle in Kitas und Schulen Hintergrund: Personelle Unterstützung für Einrichtung und Betreuung eines finanziellen Energieeinspar-Anreizsystems KSM unterstützt Bildungsträger bei der Initiierung und Umsetzung von Energiesparmodellen Was wird gefördert? Erhöhte FQ: bis zu 90% Zuschuss von bis zu 65 % der Personalkosten, Sachausgaben, Literatur, Reisekosten für zusätzliches / neues Fachpersonal oder Sach- und Personalkosten fachkundiger Dritter Weiterhin: Ausgaben für begleitende Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen eines Aktionstages im Umfang von max Euro je betreuter Einrichtung Bewilligungszeitraum: 4 Jahre Foto: Daniel Willeke
35 Starterpaket im Rahmen von Energiesparmodellen Erhöhte FQ: bis zu 62 % Was wird gefördert? Zuschuss von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Zuwendungsfähig sind: Sachausgaben für die pädagogische Arbeit Sachausgaben für Energieteams Ausgaben für geringinvestive Maßnahmen Abdichten von Außentüren / Fensterrahmen Anbringen von Türschließern an Außentüren Installation von voreinstellbaren manuellen u. programmierbaren Thermostatventilen Ersatz von ineffizienten Kleinlüftern (Zu- und Abluft) durch bedarfsgeregelte Neugeräte CCO Public Domain Einsatz von Wassersparaufsätzen / wassersparenden Armaturen bei Warmwasserleitungen
36 Investive Klimaschutzmaßnahmen Einstiegsberatung und Klimaschutzkonzepte Die erweiterte Kommunalrichtlinie Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle Investive Klimaschutzmaßnahmen Klimaschutzinvestitione n in Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten Einstiegsberatung Stelle für Klimaschutzmanagement Energiesparmodelle Raumlufttechnische Geräte LED-Außen-/-Straßen-/- Innen- und -Hallenbeleuchtung LED-Außen-/-Straßen-/- Innen- und -Hallenbeleuchtung Raumlufttechnische Geräte Erstellung von Klimaschutzkonzepten Anschlussvorhaben Klimaschutz in Rechenzentren NEU Klimaschutz in Rechenzentren NEU Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten Ausgewählte Maßnahme Starterpaket für Energiesparmodelle Nachhaltige Mobilität Klimaschutz in stillgelegten Siedlungsabfalldeponien Austausch von Elektrogeräten Weitere investive Maßnahmen NEU
37 Investive Maßnahmen Beleuchtungs-, Lüftungsanlagen und Rechenzentren Was wird gefördert? Unterschiedliche Förderquoten je nach Förderbaustein und Energieeinsparung Erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen Investitionskosten, Montage- und Demontagekosten, fachgerechte Entsorgung, projektbegleitende Ingenieurdienstleistungen der Leistungsphase 8 HOAI Voraussetzung: Fördergegenstände müssen sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellers befinden und für mind. 5 Jahre verbleiben
38 Investive Maßnahmen Beleuchtungs-, Lüftungsanlagen und Rechenzentren Maßnahme Förderquote/ erhöhte Förderquote THG-Einsparungen/ Kriterien LED-Außen- und Straßenbeleuchtung 20 % (ohne Steuer- und Regelungstechnik) erhöhte FQ bis zu 25 % 25 % (mit Steuer- und Regelungstechnik) erhöhte FQ bis zu 31 % mind. 70 % mind. 80 % LED-Lichtsignalanlagen 30 % erhöhte FQ bis zu 37 % mind. 70 % LED-Innen- und Hallenbeleuchtung 30 % (in Verbindung mit nutzungsgerechter Leistungs- und/oder Präsenzsteuerung bzw. Alternativen) erhöhte FQ bis zu 37 % mind. 50 % Raumlufttechnische Anlagen 25 % erhöhte FQ bis zu 31 % Rechenzentren NEU 40 % erhöhte FQ bis zu 50 % u.a. Wärmerückgewinnungsklasse H1 (DIN ) u. a. Erhöhung der Energieund Ressourceneffizienz, Orientierung an Blauem Engel
39 Investive Maßnahmen - Rechenzentren Was wird gefördert? Investitionen in Hardware und Optimierungsdienstleistungen mit dem Ziel der deutlichen Erhöhung der Energieund Ressourceneffizienz eines Rechenzentrums Richtungsweisend: Die Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für energieeffiziente Rechenzentren Zusätzlich: Messtechnik, Komponenten für ein Energiemonitoring und Mitarbeiterschulungen Zuschuss von bis zu 40 Prozent der Ausgaben Investitionen und Optimierungsdienstleistungen Erhöhte FQ: bis zu 50 % Wikimedia Commons CC BY-SA 3.0 (David Monniaux)
40 Investive Maßnahmen Praxisbeispiel St. Wendel Einwohner/ Saarland Sanierung der Innenbeleuchtung in 10 kreiseigenen Schulen Umfangreiche Bestandsaufnahme durch Lichtberechnungen und Erfassung der Leuchttypen samt Anzahl Ersetzen von Paneleinbauleuchten mit opaler Abdeckung durch LED-Aufbauleuchten als Flachpanel mit Plexiglasscheiben Einbau von Tageslicht- und Präsenzsteuerungen Jährliche Reduzierung der THG-Emissionen um 192 Tonnen (50 Prozent) Investitionssumme von Euro amortisiert sich nach vier Jahren
41 Investive Maßnahmen Nachhaltige Mobilität Was wird gefördert? Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur durch: Ergänzung vorhandener Wegenetze (Lückenschluss durch Radwege, Fahrradstraßen, Radschnellwege oder Radfahr-und Schutzstreifen) LED-Beleuchtung der neu errichteten Radwege die Umgestaltung von Knotenpunkten Errichtung von hochwertigen Radabstellanlagen an Verknüpfungspunkten mit dem öffentlichen Verkehr und öffentlichen Einrichtungen (ggf. auf grundstücks-zugehörigen Außenflächen) Einrichtung von Fahrrad-Wegweisungssystemen für die Alltagsmobilität Errichtung verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsstationen Foto: Stadt Offenburg Foto: Reif-Dietzel, SK:KK Foto: Jörg Thiemann- Linden, Difu
42 Nachhaltige Mobilität - Antragsberechtigt sind Für alle Förderbausteine: Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise) sowie deren Zusammenschlüsse Mind. 50,1 % kommunale Betriebe, Unternehmen und Organisationen Hochschulen Nur für Radabstellanlagen: Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bzw. deren Träger Foto: Jörg Thiemann-Linden
43 Investive Maßnahmen Nachhaltige Mobilität Was wird gefördert? Erhöhte FQ: bis zu 62 % Zuschuss von bis zu 50 % der Ausgaben für Material und Personaldienstleistungen zu Bau und Umbau von Infrastrukturkomponenten Deckelung: max Euro Fotos: Jörg Thiemann-Linden, Difu Hinweise: In einem Kalenderjahr kann jeweils ein Antrag pro Förderbereich gestellt werden Flächen/Grundstücke müssen sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellers befinden bzw. es muss ein Gestattungsvertrag o.ä. vorliegen
44 Investive Maßnahmen Stillgelegte Siedlungsabfalldeponien Ziel: Aerobe In-situ-Stabilisierung von stillgelegten Siedlungsabfalldeponien und Altablagerungen durch Verfahren der Saug- und Druckbelüftung sowie Kombinationen dieser Belüftungsverfahren Ergebnis: Vollständiger Rückgang der Methanbildung (THG-Minderungspotenzial von mind. 50 %) Was wird gefördert? Erhöhte FQ: bis zu 62 % Zuschuss von bis zu 50 % der Ausgaben für Investitionen und Installationen geeigneter Technologien zur Reduzierung von THG-Emissionen bei stillgelegten Siedlungsabfalldeponien Deckelung: max Euro Luftbild: Bing Voraussetzung: Fördergegenstände und Infrastruktur befinden sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellers und verbleiben dort während der Zweckbindungsfrist von fünf Jahren
45 Investive Klimaschutzmaßnahmen Die erweiterte Kommunalrichtlinie Einstiegsberatung und Klimaschutzkonzepte Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle Investive Klimaschutzmaßnahmen Klimaschutzinvestitionen in Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten Einstiegsberatung Stelle für Klimaschutzmanagement Energiesparmodelle Raumlufttechnische Geräte LED-Außen-/-Straßen-/- Innen- und -Hallenbeleuchtung LED-Außen-/-Straßen-/- Innen- und -Hallenbeleuchtung Raumlufttechnische Geräte Erstellung von Klimaschutzkonzepten Anschlussvorhaben Klimaschutz in Rechenzentren NEU Klimaschutz in Rechenzentren NEU Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten Ausgewählte Maßnahme Starterpaket für Energiesparmodelle Nachhaltige Mobilität Klimaschutz in stillgelegten Siedlungsabfalldeponien Austausch von Elektrogeräten Weitere investive Maßnahmen NEU
46 Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten Was wird gefördert? Investive Maßnahmen im Bereich der technischen Anlagen und Gebäuden von Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- Jugendhilfe sowie Sportstätten Für die genannten Einrichtungen bzw. ihre Träger wird eine besondere Förderung gewährt Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Anschaffung, (De-)Montage und fachgerechte Entsorgung der zu ersetzenden Anlagenkomponenten Voraussetzung: Fördergegenstände müssen sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellers befinden CC Pixabay, Public Domain, alle Bilder
47 Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten Maßnahme Förderquote/ erhöhte Förderquote THG-Einsparungen / Kriterien LED-Außenbeleuchtung mit Steuer- und Regelungstechnik LED-Innen- und Hallenbeleuchtung 30 % erhöhte FQ bis zu 39 % 40 % erhöhte FQ bis zu 52 % mind. 70 % mind. 50 % Raumlufttechnische Anlagen 35 % erhöhte FQ bis zu 45 % u.a. Wärmerückgewinnungsklasse H1 (DIN ) Weitere Maßnahmen* 40% erhöhte FQ bis zu 52 % * Austausch alter Pumpen durch Hocheffizienzpumpen inkl. hydr. Abgleich Dämmung von Heizkörpernischen Ersatz ineffizienter zentraler Warmwasserbereitungsanlagen gegen dezentrale Warmwasserbereitung Nachrüstung einer Wärmerückgewinnung aus Grauwasser Austausch nicht regelbarer Pumpen gegen regelbare Hocheffizienzpumpen für Beckenwasser Einbau Gebäudeleittechnik Einbau Verschattungsvorrichtungen mit Tageslichtnutzung
48 Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten Maßnahme Investitionen und Optimierungsdienstleistungen in Rechenzentren Austausch von Elektrogeräten* in Schul- und Lehrküchen sowie Kitas Förderquote/erhöhte Förderquote 50 % Erhöhte Förderquote bis zu 65 %% 40% Erhöhte Förderquote bis zu 52% THG-Einsparungen/Kriterien Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz, Orientierung an Blauem Engel Eintausch gegen Geräte der höchsten Effizienzklasse (EU- Label), fachgerechte Entsorgung der Altgeräte (Nachweis!) * Backöfen, Kühlschränke, Kühl-Gefrier-Kombinationen, Spülmaschinen, Waschmaschinen, Trockner, älter als 10 Jahre gegen Geräte der Effizienzklasse A+++ Alte ineffiziente Elektroherde mit gusseisernen Kochfeldern gegen Elektroherde mit Induktions- oder Glaskeramikkochfeld Anschaffung von Kleinspeichern für Warmwasser (Stand-by-Verlust nicht über 0,2 kwh/tag) im Austausch gegen ineffiziente Geräte Austausch von Konvenktomaten (Mindest-Koch-Wirkungsgrad von 50%) Montage und Demontage
49 Zur Vorbereitung auf den Antrag Alle relevanten Infos an einem Ort: Richtlinie im Volltext Merkblätter
50 Antragstellung beim Projektträger Jülich (PtJ) Antragsfenster: 1. Januar bis 31. März 1. Juli bis 30. September Antragstellung nur über: Ausnahmen (ganzjährige Beantragung): Klimaschutzmanagement (Erst- und Anschlussvorhaben) Ausgewählte Maßnahme im Rahmen des Klimaschutzmanagements Energiesparmodelle in Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten Starterpaket im Rahmen von Energiesparmodellen Hinweis: Bitte planen Sie den Beginn des Vorhabens frühestens fünf Monate nach Einreichen des Zuwendungsantrags ein
51 Wie stelle ich einen Antrag? Digital und postalisch: 1. Antragstellung über Webseite Easy Online (s. Link) 2. Postalischer Versand mit rechtsgültiger Unterschrift im Anschluss den Versand des Antrags über Easy Online.
52 Ergänzende Formulare für die Antragstellung finden Sie auf der Webseite der Kommunalrichtlinie vom Projektträger Jülich (PtJ), jeweils abgelegt bei den einzelnen Förderbausteinen.* * Hinweis: Nicht bei alle Förderschwerpunkten sind in der Antragstellung ergänzende Dokumente beizufügen.
53 Bitte beachten Sie dass ein Vergabeverfahren, das heißt auch mit einer Ausschreibung, erst nach Erhalt des schriftlichen Zuwendungsbescheides begonnen werden darf.! Ausschreibungen für Personal - Die öffentliche Ausschreibung kann bereits vor Erhalt des Bewilligungsbescheids unter Vorbehalt der Mittelbewilligung erfolgen. Der Zeitpunkt der Stellenausschreibung ist mit dem PtJ abzustimmen. Bitte beachten Sie weitere Hinweise aus dem Merkblatt.
54 Vielen Dank! und viel Erfolg für Ihre Klimaschutz-Projekte! SK:KK am Deutschen Institut für Urbanistik Auf dem Hunnenrücken Köln Zimmerstraße Berlin Beratungshotline: 030 / skkk@klimaschutz.de
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