Anstellungsbedingungen und Personalnebenleistungen. Kurzfassung, gültig ab 1. Januar 2016
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1 Anstellungsbedingungen und Personalnebenleistungen Kurzfassung, gültig ab 1. Januar 2016
2 ARBEITSZEIT Beschäftigungsgrad 100%: 42 Std./Woche (nicht ärztliches Personal) 46 Std./Woche (Ober-/Spitalfachärzte II) 50 Std./Woche (Assistenz-/Stv. Oberärzte) Teilzeitarbeit nach Beruf möglich Pro Halbtag 15-minütige bezahlte Arbeitspause FERIEN bis 20. Altersjahr: 27 Arbeitstage bis 44. Altersjahr: 25 Arbeitstage ab 45. Altersjahr: 27 Arbeitstage ab 55. Altersjahr: 32 Arbeitstage Vorbehalten bleiben abweichende arbeitsvertragliche Regelungen, z.b. aufgrund längerer Arbeitszeiten PROBEZEIT In der Regel 3 Monate KÜNDIGUNGSFRISTEN Während der Probezeit: 14 Tage Unbefristete Arbeitsverträge: Dienstjahr: 3 Monate ab 11. Dienstjahr: 4 Monate Oberes Kader I und II zwischen mind. 3 bis max. 6 Monaten Befristete Arbeitsverträge haben besondere Kündigungsregelungen SALÄR Auszahlung i.d.r. zwischen dem 25. und Letzten des Kalendermonats Das 13. Monatsgehalt wird je hälftig im Juni/Dezember ausgerichtet DIENSTALTERSGESCHENK Ab dem 5. Anstellungsjahr im 5-Jahres-Rhythmus 2 3
3 ZULAGEN Kinder- und Ausbildungszulage Bei Anspruchsberechtigung: Kinderzulage bis 16. Altersjahr CHF monatlich ( 12) Ausbildungszulage ab vollendetem 16. Altersjahr bis 25. Altersjahr CHF monatlich ( 12) Betreuungszulage Bei Anspruchsberechtigung pro Familie Bei 1 2 Kindern: CHF monatlich ( 12) Ab 3 Kindern: CHF monatlich ( 12) MUTTERSCHAFTSURLAUB 16 Wochen VATERSCHAFTSURLAUB 10 Tage KINDERTAGESSTÄTTEN Die Kindertagesstätten der Insel Gruppe haben diverse Angebote Öffnungszeiten je Standort zwischen 6.20/6.30 Uhr und Uhr Je Standort Angebot zu den Altersgruppen 3½ Monate bis 4 Jahre alt KINDERGARTENGRUPPE nur auf dem Insel-Areal Altersgruppe 4- bis 6-jährig LOHNFORTZAHLUNG BEI KRANKHEIT UND UNFALL 1. Jahr 100% 2. Jahr 80% VERSICHERUNGEN Berufliche Vorsorge Gemäss Arbeitsvertrag und Reglementen (Beitragsprimat) Bernische Pensionskasse (BPK) Pensionskasse des SpitalNetzBern (PK SNBe) Vorsorgekasse der Schweiz. Assistenz- und Oberärztinnen u.-ärzte (VSAO) Obligatorische Unfallversicherung (UVG) Hälfte der Prämie für Nichtberufsunfall bezahlt die Arbeitgeberin Abschluss Unfallzusatzversicherung je nach Arbeitsvertrag möglich Zusatzversicherung Krankenkasse (VVG) Einschluss bei gewählten Kassen möglich Krankentaggeldversicherung (KTV) Die Prämie wird vollumfänglich durch den Arbeitgeber bezahlt 4 5
4 PERSONALENTWICKLUNG UND WEITERBILDUNG Intern und extern Die berufliche Grund- und Weiterbildung sowie die persönliche Entwicklung wird gefördert und unterstützt PREISGEKRÖNTE GASTRONOMIE Unsere Mitarbeitenden schätzen die Qualität, Vielfalt und Kreativität der Angebote unserer wiederholt preisgekrönten Gastronomie SOCIAL MEDIA UCk5WdNrd8XWv32gC40_NPBA VERGÜNSTIGUNGEN Diverse Vergünstigungen in Geschäften Rabatt 20 25% in der Spitalpharmazie (gemäss Liste) Sport-, Entspannungs- und Musikangebot SPEZIELL FÜR SIE! Betriebliches Gesundheitsmanagement Absenzenmanagement, Case Management, Prävention Personalberatung Vertrauliche Anlaufstelle für Mitarbeitende Personalärztlicher Dienst (PAD) ARBEITEN IN DER SCHWEIZ EU/EFTA 3. Staaten Diplome LEBEN UND WOHNEN IN BERN UND UMGEBUNG Personalkommission (peko) Vertrauliche Mitarbeitervertretung 7
5 Insel Gruppe AG Direktion Personal Freiburgstrasse CH-3010 Bern _2016_09_02_ps/sf Die Kurzfassung wurde für Sie zusammengestellt. Für die Gewährung von Ansprüchen sind ausschliesslich der Arbeitsvertrag, der GAV bzw. das Reglement für das obere Kader sowie die entsprechenden Weisungen massgebend. Änderungen der Konditionen bleiben vorbehalten. Link:
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