Sozialrechts-Änderungsgesetz 2014 Auswirkungen auf IV/BU, medizinische und berufliche Rehabilitation

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1 SVÄG 2012 Sozialrechts-Änderungsgesetz 2014 Auswirkungen auf IV/BU, medizinische und berufliche Rehabilitation

2 Überblick - IV/BU in Zahlen 2012 Kundenkreis gesamt: Anträge: / NZG: (37% Gewährungen) Kundenkreis unter 50: Anträge: / NZG: davon befristet: Letzte Tätigkeit vor Pensionsantritt: Arbeitslosigkeit (56%), Erwerbstätigkeit (26%) sowie Krankengeldbezug (18%) Durchschnittliche Pensionshöhe: Männer 1.097,- bzw. Frauen 723,- 6 Monate IV/BU-Pension (durchschnittl ,- mtl.) kostet mehr als ein stationärer Reha-Aufenthalt (durchschnittl ,-)

3 Indikationen der Pensionierungen Ursachen für Invalidität und Berufsunfähigkeit (Werte 2012) 4% 2% 4% 8% 35% Psychiatrische Bewegungsapparat Herz und Kreislauf +/- zu 2004: +9,5% -7,2% -2,4% 10% Onkologische +2,2% Neurologische 0% 10% Lunge Stoffwechsel -0,1% -0,2% 27% Sonstige -1,7% 3

4 Zusammenhang Pensionen - Rehabilitation Beobachtungszeitraum Verstärkte Durchführung von Reha-Aufenthalten Rückgang der BU/IV-Neuzugänge Bei Bewegungs-Stützapparat.. minus 38 % Bei Herz/Kreislauf minus 36 % Gesamt minus 21 % 4

5 Zusammenhang Pensionen - Rehabilitation 5

6 Zusammenhang Pensionen - Rehabilitation Gewährungen von Pensionen krankheitshalber im Vergleich zu durchgeführten Rehabilitationsmaßnahmen an Versicherten Pensionen Rehab 6

7 Sozialrechts-Änderungsgesetz 2014 Schaffung einer einheitlichen Begutachtungsstelle ( Gesundheitsstrasse ) Systemumstellung IV, BU (Abschaffung der Befristung für unter 50 Jährige Pension nur bei dauernder IV/BU verstärkte Einbindung von AMS und GKK Verbesserte Reintegration in den Arbeitsmarkt

8 Einheitliche Begutachtung (PVA) Einrichtung eines Kompetenzzentrums - Begutachtung bei der PVA (ASVG) Erstellung von medizinischen, berufskundlichen und arbeitsmarktbezogenen Gutachten Aufbau und Betrieb einer Akademie für Aus- und Weiterbildung ärztlicher und pflegerischer Begutachtung durch die PVT (ÖBAK) Erstellung einer Berufsdatenbank (Melba) PVA und BBRZ haben einjährigen Lehrgang an der Universität Krems zur Ausbildung von Rehaund CasemanagerInnen entwickelt

9 Sozialrechts-Änderungsgesetz 2012 Befristete Pensionen Neue Leistungen: während medizin. Rehabilitation: während berufl. Rehabilitation: Rehabilitationsgeld (Auszahlung KV) Umschulungsgeld als Leistung nach dem AlVG Finanzierung nach wie vor durch die Pensionsversicherung

10 SRÄG 2012 Das Rehabilitationsgeld Voraussetzung: Feststellungsbescheid PV-Träger: vorübergehende IV/BU (mind. 6 Mo.) berufliche Rehabmaßnahmen nicht zweckmäßig bzw. zumutbar Mitwirkung bei Maßnahmen Dauer des Anspruches: für die Dauer der vorübergehenden IV/BU (keine Befristung) -> aber: mind.1x/jahr Überprüfung durch Kompetenzzentrum Begutachtung Entziehung durch Bescheid PV-T Höhe: in Höhe des Krankengeldes mind. AZ-Einzelrichtsatz (keine Anrechnungsbestimmungen!) Auszahlung Finanzierung KV PV

11 SRÄG 2012 Das Umschulungsgeld Voraussetzung: Feststellungsbescheid PV-Träger: vorübergehende IV/BU (mind. 6 Mo.) berufliche Rehabmaßnahmen zweckmäßig + zumutbar Bereitschaft zur aktiven Teilnahme Dauer des Anspruches: ab Feststellung (bei Geltendmachung binnen 4 Wochen) für Dauer der Rehabmaßnahmen, u. während Berufspotentialanalyse Höhe: während der Maßnahme: ALG + 22 % (erhöhter Grundbetrag) mind. Existenzminimum Auszahlung Finanzierung AMS PV

12 SRÄG 2012 Abläufe ab 2014 PVA IP/BUP-Antrag Berufsgeschützte Kompetenzzentrum Begutachtung im Bedarfsfall AMS/Berufskunder dauernd invalid/berufsunfähig vorübergehend invalid/berufsunfähig nicht invalid/berufsunfähig berufl. Rehab nicht zumutbar bzw. nicht zweckmäßig grundsätzlich berufl. Rehab zumutbar und zweckmäßig Berufsfindung (extern) Bescheid: dauernde BUP/IP Bescheid: keine Pension/ -> Rehabgeld Bescheid: keine Pension/ -> Rehabgeld Bescheid: keine Pension mit Berufsfeld Bescheid: keine Pension Anmerkung: med. Rehab immer möglich GKK > Rehabgeld GKK > Rehabgeld AMS - Maßnahme + Umschulungsgeld

13 Anspruch medizinische Rehabilitation Für Versicherte, die am 1. Jänner 2014 das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben wenn zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit notwendig und infolge Gesundheitszustandes zweckmäßig vom zuständigen PV-Träger zu erbringen Leistung muss ausreichend und zweckmäßig sein sozial gestaffelte Zuzahlung

14 Med. Rehabilitation unter 50 / über 50 Jährige Medizinische Rehabilitation - Aufenthalte im Jahr männlich weiblich männlich weiblich Arbeiter Angestellte unter 50 Jahre über 50 Jahre

15 Berufl. Rehabilitation unter 50 / über 50 Jährige Berufliche Rehabilitation - Umschulungsmaßnahmen im Jahr Arbeiter Angestellte männlich weiblich männlich weiblich unter 50 Jahre über 50 Jahre

16 Aktuelle Entwicklungen Neue ambulante Reha-Angebote für psychische bzw. onkologische Reha Zentren für ganzheitliche ambulante Reha für aller Hauptindikationen Ausbau des stationären Reha-Angebots Einführung der Gesundheitsvorsorge aktiv ab 01. Jänner 2014 Kombination medizinischer und beruflicher Rehabilitaiton

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