Frühe Hilfen - Kinderschutz

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1 Frühe Hilfen - Kinderschutz Bundeskongress der DVSG 2013 Form 2 Kinderschutz Vernetzung von Gesundheitswesen und Jugendhilfe Michael Trost St. Elisabethen-Krankenhaus Lörrach 1

2 Gliederung Drei Säulen der Frühen Hilfen Von Screeningverfahren & vertiefenden Gesprächen Frühe Hilfen ein Thema für Sozialarbeit im Krankenhaus? Frühe Hilfen und Kinderschutz 2

3 Frühe Hilfen Netzwerkstruktur Früherkennung und frühe Erreichbarkeit Geeignete Hilfen für besondere Zielgruppe Grafik in Anlehnung an Frühe Hilfen im Ortenaukreis Hr Böttinger 3

4 Grafik in Anlehnung an Frühe Hilfen im Ortenaukreis Hr Böttinger 4

5 Geburtskliniken als zentraler Partner im Netzwerk Früherkennung und frühe Erreichbarkeit durch Screening in Geburtshilfe Eltern sind in Phase rund um die Geburt offen für Informationen und Beratungen rund um das Thema Kind

6 Früherkennung Screening Geburtsabteilung: Fragebogen wird für/mit jeder Frau ausgefüllt oder Kriterien sind auf Station präsent und werden bei Visiten und Übergaben gecheckt Bei Auffälligkeiten vertiefendes Gespräch 6

7 Früherkennung und frühe Erreichbarkeit 7

8 A Mindestens eine soziale Belastung: Mutter 18 Jahre oder jünger zum Zeitpunkt der Geburt; Mehr als ein zu versorgendes Kind bei einem Alter der Mutter < 21 J; bis heute unerwünschte Schwangerschaft (aus Sicht der Mutter); allein erziehend; Hinwiese auf schwere Konflikte oder Gewalt aktuellen Partnerschaft; Mutter o. Vater psychiatrische Erkrankung / Vorbehandlung; Nikotinkonsum von mehr als 20 Zigaretten am Tag; Hinweise auf Alkoholprobleme/Drogenprobleme/Essstörung/Spiel- Mediensucht bei Mutter oder Partner; Finanzielle Notlage; kein qualifizierter Schulabschluss; Mindestens ein Kind der Mutter in Pflege oder adoptiert; Mutter/Familie bereits im Jugendamt bekannt soziale/sprachliche Isolation (im Alltag keine Kontaktperson verfügbar) Mutter bekommt keinen Besuch schwere körperliche Erkrankung/Behinderung eines Familienmitglieds Mangelnde körperliche Hygiene Heimerziehung od. Kindeswohlgefährdung der Mutter in ihrer Kindheit 8

9 B C D Mehrere fehlende Schwangerschaftsuntersuchungen / U- Untersuchungen Kind stellt deutlich erhöhte Fürsorgeanforderungen, die die Möglichkeit der Familie zu übersteigen drohen: Frühgeburtlichkeit; Mehrlinge; chronische Erkrankung oder deutliche Entwicklungsverzögerung Beobachtbare deutliche Schwierigkeiten der Hauptbezugsperson bei der Annahme und Versorgung des Kindes: Mutter wirkt am Kind desinteressiert, macht ablehnende Äußerungen über das Kind; wirkt passiv, antriebsarm, psychisch auffällig; gibt auffallend häufig das Kind ab; Übersieht deutliche Signale des Kindes oder reagiert hierauf unangemessen z.b. sehr gestresst, wenn Kind schreit oder spuckt. 9

10 E Hauptbezugsperson beschreibt starke Zukunftsangst, Überforderung oder das Gefühl, vom Kind abgelehnt zu werden Bedingung A bis E unauffällig Nur A auffällig oder Nur bis zu zwei Punkte in B bis E A und mind. ein Punkt in B bis E auffällig oder A unauffällig aber > 2 Punkte in B bis E auffällig Handlungsanweisung Routinehinweis auf Frühe Hilfen Fleyer mitgeben Kontakt Sozialberatung wg. Vertiefendem Gespräch empfohlen Kontakt Sozialberatung wg. Vertiefendem Gespräch Ziegenhain U, Schöllhorn A, Künster AK, Hofer A, König C & Fegert JM (2010). Modellprojekt Guter Start ins Kinderleben. Werkbuch Vernetzung. Chancen und Stolpersteine interdisziplinärer Kooperation und Vernetzung im Bereich Früher Hilfen und im Kinderschutz. Köln: Nationales Zentrum Frühe Hilfen. S : Anhaltsbogen für ein vertiefendes Gespräch, Leitfaden zum Anhaltsbogen für ein vertiefendes Gespräch Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm; Kindler, H. 10

11 Kommt in Diskussion nicht vor! SD in Kliniken wäre prädestiniert für das Führen der vertiefenden Gespräche und für die Aufgabe der Früherkennung!

12 Vertiefendes Gespräch Vorabinformationen von Hebammen und Ärztinnen Vorstellung und Klärung des Auftrags, Beratungsangebot (Aufhänger z.b. sozialrechtliche Fragen rund um Geburt) Assessment Sozialanamnese Auftrag Fragen zu Wohnsituation, beruflicher- familiärer, finanzieller Situation, Ressourcen und Hilfebedarf Angebot: Beratung zu Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Elternzeit, Formalitäten rund um Geburt aber auch Beratung zu und Vermittlung weiterer Hilfen Beobachtung der Eltern - Kind Interaktion 12

13 Zahlen aus der Praxis - Vertiefende Gespräche Neonatologie 21% Mutter Kind Station 39% Kinderklinik 11% Ambulanz 11% Schwangerenstation 18% 13

14 Positionierung Früher Hilfen im SGB VIII Fördern ( 16) Helfen ( 27ff) Schützen ( 8a) Ressourcen Frühe Hilfen Frühe Hilfen Belastungen Allgemeine Förderung Erzieherische Hilfen 27ff Schutzmaßnahmen Inobhutnahme 41 Quelle: Frühe Förderung und Frühe Hilfen - Gelingende Kooperation in der Netzwerkarbeit, Melanie Mengel NZFH im Deutschen Jugendinstitut DJI e.v April 2013, Frankfurt am Main 14

15 Ziel Adressaten Frühe Hilfen Erhalt bzw. Eröffnung pos. Entwicklungsmöglichkeiten Verhinderung neg. Entwicklungen Vermeidung von Vernachlässigung und Misshandlung Alle (werdenden) Familien mit Kindern bis 3 Lj. Kinderschutz Schutz von Minderjährigen vor Gefahren für ihr Wohl (erhebliche Schädigungen) Abwehr konkreter identifizierbarer Gefahren Beendigung von Vernachlässigung und/oder Misshandlung Kinder und Jugendliche die von ihren Eltern nicht ausreichend geschützt werden 16 Quelle: Vortrag Prof. Dr. R. SchöneT agungsdoku Guter Start ins Leben in Köln

16 Risikobegriff Handlungsauslösend Frühe Hilfen Theoriebasierte Risikozuschreibung belastende Lebenslagen (Screening) als Risiko für mögliche defizitäre Entwicklung Beratungsbedarf der Eltern (aktiver Zugang, Hinweisen im Screening) Hinweise auf misslingende Interaktions- oder Erziehungsprozesse Kinderschutz Konkrete gewichtige Anhaltspunkte Ereignisbasierte Risiko- und Gefahreneinschätzung gewichtige Anhaltspunkte ( 8a SGB VIII) für KWG Tun oder Unterlassen der Personensorgeberechtigten 17 Quelle: Vortrag Prof. Dr. R. SchöneTagungsdoku Guter Start ins Leben in Köln

17 Rechtlicher Rahmen Prinzipien des Handelns Frühe Hilfen Bundeskinderschutzgesetz Allg. Leistung der JH und des Gesundheitswesens Ggf. RA auf HzE nach 27 SGB VIII Vertrauen als Grundlage Freiwilligkeit als Grundprinzip Kinderschutz Hoheitliche Aufgabe staatliches Wächteramt (GG Art. 6) Interventionspflicht des JA nach 8a, 42 SGB VIII und 1666 BGB Kontrolle von Eltern zum Schutz der Kinder Notfalls Eingriffe gegen Willen der Eltern und Zwang Quelle: Anlehnung an Vortrag Prof. Dr. R. SchöneTagungsdoku Guter Start ins Leben in Köln 19

18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 20

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