Betriebliche Kinderbetreuung in Münchner Unternehmen die Landeshauptstadt München als Partner der Wirtschaft
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- Gabriel Klein
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1 Standortinfo August 2014 Betriebliche Kinderbetreuung in Münchner Unternehmen die Landeshauptstadt München als Partner der Wirtschaft - Welche Kinderbetreuung benötigt das Unternehmen? 2 - Wie unterstützt die Stadtverwaltung München die betriebliche Kinderbetreuung? 3-1. Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Einrichtung 3-2. Finanzielle Förderung 3-3. Beratung 5 - Modelle der Firmenkooperation 7-1. Kindertageseinrichtung gemäß Münchner Förderformel 7-2. Großtagespflege (GTP) 8 - Ergänzende Angebote in der Landeshauptstadt München zur betrieblichen Kinderbetreuung 9 - Sonstige Kinderbetreuungsangebote, die für Ihre Mitarbeiter/innen interessant sein könnten 9 - Kurzfristige, temporäre Betreuung 10 - Weiterführende Informationen 12 Dieser Leitfaden richtet sich an Münchner Unternehmen, die die Errichtung einer betrieblichen Kindertageseinrichtung anstreben. In zahlreichen Firmen hat sich seit Langem die Erkenntnis durchgesetzt, dass mit betriebsnaher Kinderbetreuung betriebswirtschaftliche Nutzeffekte erzielt werden können. Von der ersten Idee bis zur Eröffnung einer betrieblichen Kindertageseinrichtung ist Organisation und Koordination notwendig. Mit diesem Leitfaden informiert die Wirtschaftsförderung München Unternehmen darüber, wo sie innerhalb der Stadt kompetente Ansprechpartner zur Planung, Errichtung und Finanzierung finden. Herausgeber: Landeshauptstadt München, Referat für Arbeit und Wirtschaft Herzog-Wilhelm-Straße 15, München, Redaktion: Killy Wu, Telefon: +49 (0) ; Telefax: +49 (0) , killy.wu@muenchen.de
2 Welche Kinderbetreuung benötigt das Unternehmen? Vor der Planung einer betrieblichen Kindertageseinrichtung steht die Analyse des tatsächlichen Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des jeweiligen Unternehmens. Dabei sind folgende Entscheidungen grundlegend: Soll die Einrichtung Babys und Kleinkinder (9 Wochen bis 3 Jahre) betreuen oder auch Kindergarten- (3 bis 6 Jahre) und Schulkinder (ab 6 Jahre) aufnehmen? Wie viele Kinder sollen aktuell und in Zukunft betreut werden? Wann und wie lange sollen die Kinder betreut werden? (Lang- und Kurzzeitgruppen?, Öffnungszeiten während der Schulferien?, Schichtdienst?) Anhand dieser Kriterien lässt sich in einem ersten Schritt das angemessene Kinderbetreuungsmodell definieren. Das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) sieht folgende Kindertageseinrichtungen vor: Kinderkrippe Kindergarten Hort Häuser für Kinder Kinderkrippen sind Kindertageseinrichtungen, deren Angebot sich überwiegend an Kinder im Alter von 9 Wochen bis 3 Jahren richtet. Kindergärten sind Kindertageseinrichtungen, deren Angebot sich überwiegend an Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung richtet. Horte sind Kindertageseinrichtungen, deren Angebot sich überwiegend an Schulkinder richtet. Häuser für Kinder sind Kindertageseinrichtungen, deren Angebot sich an Kinder verschiedener Altersgruppen richtet. Seite 2
3 Wie unterstützt die Stadtverwaltung München die betriebliche Kinderbetreuung? Die Landeshauptstadt München unterstützt privatwirtschaftliche Initiativen zur Gründung einer Kindertageseinrichtung. Sie steht den Unternehmen beratend, organisatorisch und oft auch finanziell zur Seite. 1. Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Einrichtung Vor Inbetriebnahme einer Kindertageseinrichtung in München bedarf es in jedem Fall einer Erlaubnis zum Betrieb der Einrichtung (Betriebserlaubnis). Diese erteilt für Kindertagesbetreuungseinrichtungen Freier Träger die LH München, Referat für Bildung und Sport, Abteilung KITA als die zuständige Aufsichtsbehörde (siehe Liste der AnsprechpartnerInnen auf Seite 6). Die gesetzliche Grundlage hierfür ist der 45 SGB VIII, sowie Art. 9 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz BayKiBiG). Damit die Betriebserlaubnis erteilt werden kann, müssen die entsprechend erforderlichen räumlichen, fachlichen, personellen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Die Betriebserlaubnis stellt zudem die Voraussetzung für eine eventuelle finanzielle Förderung seitens der öffentlichen Hand dar. Um zeitnah über die rechtlichen Rahmenbedingungen informiert zu sein, ist es sinnvoll, die Zusammenarbeit mit der Stadt möglichst frühzeitig aufzunehmen. 2. Finanzielle Förderung 2.1. Förderung durch die Landeshauptstadt München und den Freistaat Bayern Eine betriebliche Kindertageseinrichtung kann sowohl bei den laufenden Betriebskosten als auch bei den Investitionskosten durch Mittel der Landeshauptstadt München und des Freistaats Bayern bezuschusst werden. Anträge (formlos) sind an das Referat für Bildung und Sport, Abteilung KITA (vgl. Seite 3
4 S. 6) bzw. ZIM (Zentrales Immobilienmanagement: zu stellen. Voraussetzung für Investitionskostenfördermittel von Stadt und Freistaat ist die Anerkennung des Bedarfs. Die Landeshauptstadt München ermittelt regelmäßig den Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen in der Stadt. Auf dieser Grundlage entscheidet die Stadt, welchen örtlichen Bedarf sie anerkennt, welche bestehenden Plätze für die Deckung des örtlichen Bedarfs notwendig sind und welcher jeweiliger Bedarf noch nicht gedeckt ist. Voraussetzung für Betriebskostenfördermittel ist lediglich der Standort im Stadtgebiet München sowie die Aufnahme von Münchner Kindern in die Kita. Die Überprüfung des Bedarfs und eines entsprechenden Förderanspruchs ist ein von der Betriebserlaubnis getrennter Vorgang. Neben der Förderung nach BayKiBiG gibt es noch die Möglichkeit, Investitionskostenzuschüsse zu beantragen. Gefördert wird Neubau, Umbau und Erweiterung Die Münchner Förderformel Die Landeshauptstadt München fördert den laufenden Betrieb von Kindertageseinrichtungen über ihre gesetzliche Verpflichtung hinaus und stellt hierfür jährlich über 100 Millionen Euro bereit. Zur Einführung der Münchner Förderformel wurden weitere 50 Millionen Euro bereitgestellt. Mit der Münchner Förderformel wird das bestehende Zuschusswesen vereinheitlicht und alle Kindertageseinrichtungen in München haben die Möglichkeit, diese Zusatzleistungen zu beantragen. Die Münchner Förderformel wirkt als kind- und einrichtungsbezogenes sowie familienentlastendes Gesamtkonzept und erhöht die Chancengerechtigkeit von Anfang an. Das Finanzierungskonzept beinhaltet neben einer allgemeinen Finanzzuweisung spezifische kindbezogene Aspekte in Bezug auf Standort, Alter und besondere Seite 4
5 Lebenslagen. In Bezug auf die Auswertungen des Bildungsberichtes und des Monitorings erhalten im Speziellen 250 Einrichtungen über den sogenannten Standortfaktor Mittel. Alle anderen Kindertageseinrichtungen bzw. Träger von Kindertageseinrichtungen, die nicht über den Standortfaktor bedacht werden, können ebenfalls Mittel aus der Förderformel beantragen Förderprogramm Betriebliche Kinderbetreuung Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt die Einrichtung von neuen, betrieblichen Betreuungsplätzen für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Beteiligen können sich Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland, gefördert werden auch Kooperationen mehrerer Arbeitgeber. Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den Betriebskosten in Höhe von 400 Euro pro neu geschaffenem Ganztagsbetreuungsplatz und Monat, sie wird als Anschubfinanzierung für bis zu zwei Jahre gewährt, längstens jedoch bis zum Ende der Laufzeit des Programms am 30. Juni Antragsteller und Empfänger der Fördermittel sind die Träger der Kindertageseinrichtungen; dies können öffentliche, gemeinnützige oder privatgewerbliche Träger oder die Unternehmen selbst sein Beratung Der Einheitliche Ansprechpartner (EAP) für Unternehmen im Referat für Arbeit und Wirtschaft ist der Erstkontakt in der Wirtschaftsförderung und koordiniert gerne die erforderlichen innerstädtischen Verwaltungsverfahren zur Realisierung der betrieblichen Kinderbetreuung. Seite 5
6 Die städtischen Ansprechpartner im Referat für Bildung und Sport stehen mit detaillierten Informationen beratend zur Verfügung (siehe folgende Liste). Für die verschiedenen Formen der Kinderbetreuung stehen folgende Ansprechpersonen innerhalb des Referats für Bildung und Sport, Abteilung KITA, Freie Träger, zur Verfügung (Stand Juli 2014): Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Häuser für Kinder Stadtbezirke 1, 3 und 12 Stadtbezirke 4, 10, 11 und 13 Stadtbezirke 15, 21, 22 und 24 Stadtbezirke 6, 8, 9 Stadtbezirk 5, 16 Stadtbezirke 14, 17, 18, 19 und 20 Stadtbezirke 2, 7, 23 und 25 Herr Olbert, Tel , gernot.olbert@muenchen.de Frau Günther, Tel anke.guenther@muenchen.de Frau Emmert, Tel heidrun.emmert@muenchen.de Frau Floßmann, Tel karin.flossmann@muenchen.de Frau Pröll-Steck, Tel angela.proellsteck@muenchen.de Frau Würfel, Tel simone.wuerfel@muenchen.de Frau Koischwitz, Tel.: silke.koischwitz@muenchen.de Aufgrund der vielen Außentermine der AnsprechpartnerInnen ist zu empfehlen, die erste Kontaktaufnahme per vorzunehmen. Eine generelle Kontaktaufnahme ist auch unter Tel und ft.kita.rbs@muenchen.de möglich. Seite 6
7 Modelle der Firmenkooperation Die Landeshauptstadt München bietet zwei Modelle der Firmenkooperation an mit dem Ziel, durch eine intensive Zusammenarbeit zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie beizutragen: 1. Kindertageseinrichtung gemäß Münchner Förderformel Kinderbetreuungsplätze in Kindertageseinrichtung gemäß Münchner Förderformel können sein in: einer Kinderkrippe = Kinder von 9 Wochen - 3 Jahren, 12 Kinder pro Gruppe einem Kindergarten = Kinder von 3-6 Jahren (Einschulung), 25 Kinder pro Gruppe einem Hort = Kinder von 6-10 Jahren (Grundschulalter), 25 Kinder pro Gruppe einem Haus für Kinder = Kinder von 0-10 Jahren (Grundschulalter), 15 Kinder pro Gruppe Beispiel: Die Firma stellt ein Objekt, sucht sich einen Freien Träger, kümmert sich um Architektin/Architekt und um Um- bzw. Neubau. Die Landeshauptstadt München berät beim Um-/Neubau und geht die Planungen mit der Architektin/dem Architekten gemeinsam durch. Die Firma erhält als Firmenkontingent maximal die Hälfte der Plätze (z. B. Einrichtung mit 48 Plätzen: 24 Belegplätze für die Firma, 24 Plätze für die Öffentlichkeit). Kriterienabhängig gewährt die Landeshauptstadt München finanzielle Unterstützung (vgl. S. 3). Eine Auswahl an erfolgreich realisierten Einrichtungen: Kinderkrippe Dingolfinger Str München Deutsche Telekom Trägerschaft: Arbeiterwohlfahrt Kinderkrippe Otto-Hahn-Ring München Siemens Kinderkrippe St.-Ingbert-Str München Siemens Trägerschaft: Arbeiterwohlfahrt Kinderkrippe Ungererstr München Stadtsparkasse Seite 7
8 Trägerschaft: Arbeiterwohlfahrt Kinderkrippe Heßstr München Fachhochschule München Trägerschaft: Landeshauptstadt München Trägerschaft: Arbeiterwohlfahrt Kinderkrippe Zweibrückenstr München Deutsches Patent- und Markenamt Trägerschaft: KiBeG 2. Großtagespflege (GTP) Die Münchner Großtagespflege bietet ein Tagespflegekonzept für Kinder im Alter von neun Wochen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Die Betreuung findet in einer kleinen Gruppe von sechs bis maximal zehn gleichzeitig anwesenden Kindern statt. Damit eröffnet die Großtagespflege eine neue Struktur, die zwischen der Kindertagespflege in Familien mit bis zu fünf Kindern und den größeren Einrichtungen wie Kinderkrippe, Kindergarten oder Hort liegt. In der Regel schließen sich zwei pädagogische Fachkräfte oder qualifizierte Tagesbetreuungspersonen zusammen. Sie werden vom Stadtjugendamt auf ihre Eignung überprüft und erhalten dann eine Pflegeerlaubnis. Gemeinsam leiten sie eine Großtagespflege in kindgerechten und geeigneten Räumen. Jede Großtagespflege wird vom Stadtjugendamt München fachlich begleitet. Das Angebot wird über die Jugendhilfe bezuschusst. Die Eröffnung einer Großtagespflege in einem Unternehmen bietet fachkundige Kinderbetreuung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter direkt vor Ort. Das Unternehmen stellt geeignete Räume, das Stadtjugendamt München / Fachstelle Großtagespflege berät bezüglich Konzeption, pädagogischem Fachpersonal und praktischer Umsetzung. Plätze, die von der eigenen Belegschaft nicht benötigt werden, können an Familien im Stadtteil vergeben werden. Kontakt unter: Tel und grosstagespflege.soz@muenchen.de Seite 8
9 Ergänzende Angebote in der Landeshauptstadt München zur betrieblichen Kinderbetreuung Familienservice GmbH (PME) An den Familienservice können sich Firmen wenden, die betriebsnahe Kinderbetreuungsplätze suchen bzw. einrichten möchten oder die individuelle Betreuungslösungen für ihre Mitarbeiter/-innen suchen. Theresienhöhe 13a, München famplus GmbH Die famplus GmbH vermittelt im Unternehmensauftrag familienunterstützende Dienstleistungen. Im Fokus wird über eine Onlineplattform die Suche nach Tagesmüttern, Kinderfrauen und Babysittern ermöglicht. Neben dem standardisierten Fallmanagement sind individuelle Suchen ebenso möglich. Lindwurmstr , München Sonstige Kinderbetreuungsangebote, die für Ihre Mitarbeiter/innen interessant sein könnten Kleinkindertagesstätten e.v. (KKT) Die Kontakt- und Beratungsstelle für Elterninitiativen berät Eltern, die einen Betreuungsplatz für ihr Kind in einer Initiative brauchen, vermittelt freie Plätze in Initiativen und unterstützt Elterninitiativen in der Gründungsphase. Landwehrstr , München Das Angebot der Kindertagespflege in Familien richtet sich an Kinder ab der neunten Lebenswoche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Eine Tagesbetreuungsperson betreut in familiärem Umfeld bis maximal fünf Kinder im eigenen Haushalt. Die Tagesbetreuungsperson wird vom Stadtjugendamt auf ihre Eignung überprüft und erhält dann eine Pflegeerlaubnis. Jede Kindertagespflege in Familien wird vom Stadtjugendamt fachlich begleitet. Weitere Informationen unter Tel oder vor Ort in einer der Tagesbetreuungsbörsen in den Sozialbürgerhäusern: Seite 9
10 Sozialbürgerhaus Mitte Schwanthalerstr. 62, München Für die Stadtbezirke 1, 2, 3, 4, 6, 7, 12, 19 und 20 Telefon Sozialbürgerhaus Neuhausen/Moosach Ehrenbreitsteiner Str. 24, München Für die Stadtbezirke 9, 10, 11 und 24 Telefon Öffnungszeiten der Tagesbetreuungsbörsen: Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis Uhr Donnerstag von Uhr bis Uhr Sozialbürgerhaus Orleansplatz Orleansplatz 11, München Für die Stadtbezirke 5, 13, 14, 15, 16, 17 und 18 Telefon Sozialbürgerhaus Pasing Am Schützeneck 5-7, München Für die Stadtbezirke 8, 21, 22, 23 und 25 Telefon Das Servicetelefon des Referats für Bildung und Sport zur Kinderbetreuung erreichen Sie unter Tel (Beratung zu Kinderkrippen, Kindergärten, Schulen und Horten) Das Münchner Stadtjugendamt und dessen Kooperationspartner organisieren für alle Kinder von 6-15 Jahren Ferienprogramme in den Winter-, Oster-, Pfingst- und Sommerferien. Bei folgenden Programmen wird u.a. Ganztagsbetreuung angeboten: - Ferienaufenthalte (bis 2 Wochen) in den Sommer- und Winterferien - Stadtreisen / eintägige Erlebnisreisen mit dem Münchner Ferienpass - Kinder Zirkus Attraktionen - Stadtranderholung Ferienspaß in einer Freizeitstätte am Stadtrand von München jugendamt.soz@muenchen.de Kurzfristige, temporäre Betreuung Münchner Kindl Das Münchner Kindl ist als Back-up-Einrichtung konzipiert. Sie garantiert Kinderbetreuung in Notfall- und Problemsituationen. Ebenso wird flexible Regelbetreuung sowie tage- oder stundenweise Betreuung zu vereinbarten Zeiten angeboten. Burgstr. 6, München muenchen@familienservice.de, Seite 10
11 Münchner Aktionswerkstatt G sundheit (MAG s) MAG s bietet einen guten Überblick über Babysitterbörsen in den verschiedenen Münchner Stadtteilen und erteilt telefonisch Auskunft. Eine Liste mit Telefonnummern ist im Internet einzusehen. Schwanthalerstr. 82, München a.kraus@mags-muenchen.de, Häuslicher Betreuungsdienst Zu Hause Gesund Werden Ziel der Einrichtung ist, geeignete und durch Zu Hause Gesund Werden besonders geschulte Helferinnen in die Familien zu vermitteln. Sie betreuen das kranke Kind in der elterlichen Wohnung, so dass es in Ruhe und in gewohnter Umgebung gesund werden kann. Gleichzeitig wird es den Eltern ermöglicht ihren beruflichen Verpflichtungen nachzukommen. info@zu-hause-gesund-werden.de, verein@fraueninteressen.de, Tageseltern München und Umgebung e.v. Wenn die Tagesmutter oder (bei Alleinerziehenden) die Tagesbetreuung ausfällt, vermittelt das Notnetz Ersatz. Werden berufstätige Eltern oder Alleinerziehende krank, versorgen mobile Kinderfrauen die Kinder in ihrer gewohnten Umgebung. Wörthstr. 20, München tageseltern@t-online.de, Weitere Informationen über die vielfältigen Angebote für Kinder und Familien in München finden Sie im Familienwegweiser der Landeshauptstadt München. Mit diesem Nachschlagewerk wird Überblick über die wichtigsten Dienstleistungen und eine Zusammenschau über die Leistungen der Landeshauptstadt selbst, aber auch der freien Träger und Verbände, die von der Stadt gefördert und finanziert werden, gegeben. Seite 11
12 Weiterführende Informationen Landeshauptstadt München Allgemeines zum Thema Kindertageseinrichtungen Allgemeines zum Thema Kindertagesbetreuung Die Münchner Förderformel Begriffslexikon Bayerische Staatsregierung Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dieser Infobrief wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Die Landeshauptstadt München übernimmt jedoch keine Haftung für falsche oder unvollständige Angaben. Fragen und Anregungen richten Sie bitte an: Referat für Arbeit und Wirtschaft Killy Wu: +49 (0) Seite 12
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