Die Energiewende im Wohnungsbau Hemmnisse und Wege. Alexander Rychter, Verbandsdirektor VdW Rheinland Westfalen

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1 Die Energiewende im Wohnungsbau Hemmnisse und Alexander Rychter, Verbandsdirektor VdW Rheinland Westfalen Montag, 16. April 2012

2 Inhalt Aktuelle Situation der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in NRW Politische Rahmenkulisse Europa, Bund und NRW 2

3 Aktuelle Situation der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in NRW 3

4 Investitionen Neubau und Bestand 2011 Vorjahresergebnis erneut übertroffen, 2011 wurden 1,85 Milliarden investiert 4

5 Anteil modernisierter Wohnungen in NRW von VdW-Mitgliedsunternehmen 5

6 Politische Rahmenkulisse Europa, Bund und NRW 6

7 EU-Gebäuderichtlinie Ab 1. Januar 2021 Ausführung aller neuen Gebäude als Niedrigstenergiegebäude. Öffentlicher Hochbau bereits ab 2019 Deckung des Energiebedarfs zu einem ganz wesentlichen Teil aus erneuerbaren Energien Energieausweise müssen zukünftig bei Verkauf/Vermietung unaufgefordert vorgelegt werden. Kennwerte müssen in Verkaufs- /Vermietungsanzeigen angegeben werden Einführung eines unabhängigen Kontroll- und Informationssystems für Energieausweise Energieausweise dienen weiterhin lediglich der Information ( 5a EnEG) 7 Umsetzung in nationales Recht bis zum 9. Juli 2012 (Stichwort EnEV 2012)

8 EU Energieeffizienzplan 2011 vom 8. März 2011 Ziffer 2 Öffentlicher Sektor: Mit gutem Beispiel vorangehen verpflichtende energetische Sanierungsrate von 3% (auch kommunale Wohnungsbestände) GdW-Gutachten des Forschungsinstitutes für Deutsches und Europäisches Immobilienwirtschaftsund Genossenschaftsrecht bestätigt Rechtsauffassung Anrechenbarkeit der Renovierungspflicht für öffentliche Gebäude auf energetische Sanierungen im Bereich social housing. Voraussichtliche Investitionshöhe rund 40 Milliarden Euro jährlich. Ziffer 3 Den Weg für Gebäude mit niedrigem Energieverbrauch bereiten EU-Energieeffizienzplan sieht Investor-Nutzer-Dilemma als wichtiges Hindernis EU-Kommission wird Rechtsvorschriften vorlegen, nach denen Mitgliedsstaaten im Einklang mit nationalem Eigentumsrecht Maßnahmen ergreifen müssen (Eingriff ins Mietrecht?) 8

9 Vorschlag für eine Richtlinie zur Energieeffizienz und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG Nach der geplanten Begriffsbestimmung für öffentliche Einrichtungen (Artikel 2 Ziffer 4) sollen auch Wohngebäude von kommunalen und sonstigen öffentlichen Wohnungsunternehmen, deren Anteile sich im Eigentum von Kommunen oder dem Staat befinden, einer dreiprozentigen Sanierungspflicht nach Artikel 4 Absatz 1 unterliegen wurden durch kommunale und öffentliche Wohnungsunternehmen insgesamt rund 3 Milliarden Euro in Instandhaltung, Instandsetzung und Modernisierung investiert. Nach GdW-Berechnungen müssten bei einer Verdreifachung der Modernisierungsinvestitionen über 2,5 Milliarden Euro jährlich zusätzlich investiert werden. 9

10 Verbrauchserfassung In durch Fernwärme versorgten Gebäuden sind nicht nur am Gebäudeeingang, sondern allen Wohnungen individuelle Wärmeverbrauchszähler zu installieren (Artikel 8 Absatz 1). auch in Verwendung von Heizkostenverteilern nur dann zulässig, wenn Einsatz von Wärmeverbrauchszählern technisch nicht machbar. Vorschlag für alle Länder, die bereits Heizkostenverteiler einsetzen, ökonomisch unsinnige Lösung, da Verbesserung der Wärmeabrechnung in keinem Verhältnis zu den zusätzlichen Kosten steht. GdW-Stellungnahme fordert technologieneutrale Verbrauchserfassung und Berücksichtigung der wirtschaftlichen Machbarkeit. 10

11 Innovative Abrechnung Monatliche Abrechnung auf Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs an Strom, Zentralheizung und Kühlung sowie mindestens zweimonatliche Abrechnung von Erdgas- und Warmwasserverbrauch. Erhebliche zusätzliche Verwaltungskosten durch Verzwölffachung der Abläufe. GdW-Stellungnahme lehnt monatliche Abrechnung ab, da erheblich zusätzliche Abrechnungs- und Verwaltungskosten in keinem Vergleich zum erwarteten Zusatznutzen gegenüber der bereits bestehenden Vorausabrechnung stehen. Monatliche Abrechnung von Heizkosten sozial problematisch. 11

12 Derzeitiger Verfahrensstand Bundesrat erörtert am 23. September 2011 Richtlinienentwurf. NRW vertritt Position der nordrhein-westfälischen Wohnungswirtschaft. Veröffentlichung der EU-Ratsposition am 8. Dezember Grundlage der weiteren Verhandlungen insgesamt Etappenerfolg für die Wohnungswirtschaft, da Ratspositionen die Sanierungspflicht für öffentliche Gebäude auf die zentralen Regierungsbehörden einschränkt. Industrieausschuss des EU-Parlaments schlägt in Beratung am 29. Februar ,5 % vor. Trilog-Verhandlungen am 9. April 2012 eröffnet. Industrieausschuss vertritt EU- Parlament gegenüber Rat und Kommission. (Stichwort Referenzjahr) Öffentliche Anhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Technologie am 5. März 2012 zum Thema Energie fordert gleichzeitig EU-Energieeffizienzrichtlinie so zu formulieren, dass nur Modernisierung von öffentlichen Nicht-Wohngebäuden erfasst wird. 12

13 Energie- und Klimapolitik Beschlüsse der Bundeskabinetts zur Energiewende vom 6. Juni 2011 Bundesregierung beschließt insgesamt 8 Gesetz- und Verordnungsentwürfe. Darunter Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden Verhandlungen Bund/Länder dauern weiter an/vermittlungsausschuss am 7. Februar 2012 erneut vertagt Beratung des Koalitionsausschusses am 4. März Ambitionierte Erhöhung der Effizienzstandsards von Gebäuden unter Wahrung der Wirtschaftlichkeit mit Novelle EnEV und EEG (Inkrafttreten Anfang 2013), Sicherung des CO 2_ Gebäudesanierungsprogrammes über 1,5 Milliarden Euro, Erarbeitung eines langfristigen Sanierungsfahrplanes bis 2050 und Erfahrungsbericht zum EEWärmeG (keine Novelle). Entwurf EnEV 2012 (BMVBS/BMWi) vom 8. März

14 Referentenentwurf zum Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz) vom 25. Oktober Entwurf vom 11. Mai 2011 nur für regierungsinterne Abstimmung. Vorliegender Referentenentwurf weiter ausdifferenziert. Maßnahmen zum Energiesparen bzw. zur Energieeffizienz auf Bezug zur Mietsache verengt. 555 b Nr. 2 regelt sonstige energetische und klimaschützende Maßnahmen (Beispiel: Fotovoltaikanlagen). Umfassende mietrechtliche Erleichterungen im Bereich der energetischen Gebäudesanierung Stellungnahmen bis zum 17. Januar

15 Förderung der energetischen Gebäudesanierung Intensives politisches Lobbying 76 Verbände schließen sich im Pakt für Klimaschutz zusammen. GdW-Gutachten Investor-Nutzer-Dilemma (InWIS) und Die Soziale Dimension des Klimaschutzes und der Energieeffizienz im Kontext von Bau- und Wohnungswirtschaft (FAW) Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) beziffert notwendiges Fördervolumen bei Erhöhung der Sanierungsrate auf 2 % jährlich mit 5 Milliarden Euro. 15

16 KfW CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm Beschluss vom 31. Mai 2011 : Bis ,5 Mrd. Euro aus Energie- und Klimafonds. Aufgrund niedrigerer Einnahmen des Energie- und Klimafonds im Jahr 2011 für 2012 zunächst nur 900 Mio. Euro verfügbar. Beratungen des Koalitionsausschusses der Bundesregierung am 4. März Bewilligte KfW-Anträge zu CO 2 -Gebäudesanierung seit 2009 um 62 % eingebrochen Vergleich Anträge im 1. Halbjahr 2010, nur Anträge in 2011 Neu: KfW-Programm Energetische Stadtsanierung ursprüngliches Programmvolumen Volumen 92 Mio. Euro, Reduzierung um ein Drittel auf 64,4 Mio. 16

17 Klimaschutzgesetz Nordrhein-Westfalen? Koalitionsvertrag verweist auf Länderöffnungsklausel im Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz ( 3 EEWärmeG). Ankündigung, Anforderungen des EEWärmeG auf den Wohnungsbestand ausdehnen zu wollen Gesetzentwurf der Landesregierung vom 1. Oktober 2011 Ziel: CO2-Reduzierung bis 2020 um 25 % / 2050 um 80 %, Anhörung am 23. Januar 2012 Erstellung eines Klimaschutzplanes in 2012 / Klimaschutzsofortprogramm in 4. Quartal 2011 Auftaktveranstaltung am 15. Februar 2012 Lobbyziel: Zukunftspakt Klima Wohnen Demographie in Nordrhein-Westfalen 17

18 Wohnungsbauförderpolitik Nordrhein-Westfalen Wohnraumförderungsprogramm 2012 vom 19. Januar 2012 Klimaschutz und Einsparung von Wohnnebenkosten im Neubau sowie energetische Sanierung im Bestand werden als Schwerpunkte fortgeführt. 850 Millionen Euro, davon 200 Millionen Euro für Förderung von investiven Bestandsmaßnahmen mit Schwerpunkt energetische Sanierung einschließlich Erwerb vorhanden Wohnraum mit gutem energetischen Standard Informationsveranstaltung NRW-Wohnraumförderung 2012 am 27. Januar 2012 Öffnung der Programmmittel für andere Politikbereiche? 18

19 NRW-Landtagswahl am 13. Mai 2012 VdW-Positionspapier vom 16. April 2012 (Auszüge) Energie- und Umweltpolitik Zukunftspakt statt Ordnungsrecht Energetische Sanierung weiter fördern (KfW-Co 2 - Gebäudesanierungsprogramm) Dichtheitsprüfung nur dann, wenn nötig Ein sozial ausgewogenes Mietrecht ermöglichen 19

20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 20

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