Die Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt

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1 Die Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt Mit allen Änderungen zum 1. Januar 2010 mit zahlreichen Fallbeispielen, Hinweisen und Tipps Dr. Susanne Herre IHK Region Stuttgart Prof. Dr. Alexander Neeser Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg Brigitte Neugebauer DIHK e.v. Berlin

2 Inhalt Der Inhalt wurde mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt; eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Die Angaben ersetzen nicht die Beratung durch den Steuerberater im Einzelfall. Wir danken Frau Hemmerling für Ihre wertvolle Unterstützung. Vorbemerkung 9 Rechtsgrundlagen 11 Allgemeine Hinweise zur Beurteilung umsatzsteuerlicher Sachverhalte 13 I. Werk- oder Montagelieferungen 15 II. Lieferung beweglicher Ware Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen an steuerpflichtige Unternehmen Voraussetzungen der Steuerfreiheit Umsatzsteueridentifikationsnummer 19 Herausgeber DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.v. Postanschrift: Berlin Besucheranschrift: Breite Straße 29 Berlin-Mitte Telefon (030) Telefax (030) Internet: Stand November 2009 Herstellung Druck büro für gestaltung, Armin Knoll Berlin SZ Druck Sankt Augustin Alle Rechte liegen beim Herausgeber. Ein Nachdruck auch auszugsweise ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Herausgebers gestattet Häufige Fehlerquellen/Beispielsfälle Kein Grenzübertritt der Ware Keine oder falsche USt-IdNr Ausfuhr statt innergemeinschaftliche Lieferung Vorgeschaltete Be- bzw. Verarbeitung des Liefergegenstands im Inland Berechnung von Werkzeugkosten, Formen und Modellen Rechnungsstellung bei innergemeinschaftlicher Steuerbefreiung Nachweispflichten Belegnachweis Buchmäßiger Nachweis Zusammenfassendes Fallbeispiel Lieferungen an Privatpersonen und andere umsatzsteuerliche Letztverbraucher Verkäufe mit Übergabe der Ware in Deutschland Ausnahme: Versand von Ware in andere EU-Mitgliedstaaten Rechnungsstellung Umsatzsteuerpflicht in einem anderen Mitgliedstaat Ausnahmen für verbrauchsteuerpflichtige Waren 43

3 2.3. Sonstige umsatzsteuerliche Letztverbraucher Lieferungen neuer Fahrzeuge 44 III. Erwerbsbesteuerung anstelle der Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer Voraussetzungen Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs Entstehung der (Erwerbs)steuer Übersicht Zusammenfassendes Beispiel 50 IV. Innergemeinschaftliche Reihengeschäfte Zuordnung der Lieferung Ort der Lieferung Beispielsfälle Fälle mit zwei in Deutschland und einem in der EU ansässigen Unternehmer Fälle mit einem in Deutschland und zwei in der EU ansässigen Unternehmer 65 V. Steuerliche Behandlung des Verbringens von Gegenständen in einen anderen Mitgliedstaat (unternehmensinternes Verbringen) Keine Lieferung an Dritte, aber steuerbar Ausnahme: Vorübergehende Verwendung Beispielsfälle Auslieferungslager Konsignationslager im Inland sowie im EU-Ausland Messen und Ausstellungen, Verkäufe vor Ort, fliegende Händler Lieferklausel verzollt und versteuert Verbringensfälle bei Einfuhren aus Drittstaaten 87 VI. Fiskalvertretung für ausländische Unternehmen in Deutschland Wann kommt eine Fiskalvertretung in Betracht? Wer ist zur Fiskalvertretung befugt? Welche administrativen Pflichten obliegen dem Fiskalvertreter? Was hat der ausländische Auftraggeber zu beachten? Welche belegmäßigen Nachweise hat der Fiskalvertreter zu führen? Überprüfung der USt-IdNr. des Abnehmers Wann endet die Fiskalvertretung? 98 VII. Aufzeichnungen 99 VIII. Voranmeldung, Jahreserklärung, Zusammenfassende Meldung und INTRASTAT Umsatzsteuer-Voranmeldung und Jahreserklärung Die Zusammenfassende Meldung Statistische Meldung (INTRASTAT) 103 IX. Umsatzsteuerliche Behandlung von Dienstleistungen Einführung: Bei sonstigen Leistungen stellen sich zwei Fragen: Wo wird die Leistung ausgeführt und wer ist Steuerschuldner? Neuregelung ab 1. Januar Hintergrund Neue Grundregel Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers und Bezug für Unternehmen Leistungen an Körperschaften des öffentlichen Rechts Leistung an feste Niederlassung Ausnahmen von der neuen Grundregel Grundstücksumsätze Leistungen auf dem Gebiet der Kultur, der Künste, des Sports etc. 112

4 Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen Vermietung von Beförderungsmitteln Personenbeförderungen Steuerschuldumkehr bei Ausnahme von Grundregel Zusammenfassende Meldung Leistungen an Endverbraucher Sonderregelung für elektronisch erbrachte Dienstleistungen von Unternehmern aus Drittstaaten an Endverbraucher Umsatzsteuerrechtliche Klassifizierung der Dienstleistungen (Übersicht) Grundstücksleistungen Grundsatz Fallbeispiele Besonderheiten bei Leistungen der Reiseveranstalter Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen Grundsatz Fallbeispiele Besteuerungsverfahren Passive Lohnveredelung mit direkter Versendung an den Kunden Rechnungslegung und steuerliche Pflichten bei 131 Handelsvertretern und Spediteuren Handelsvertreterprovisionen Grundregeln zum Besteuerungsort bei der Vermittlung innergemeinschaftlicher Lieferungen Fallbeispiele Vertreterprovisionen bei Drittlandslieferungen Vermittlung von Grundstücksleistungen Transporte als selbständige Hauptleistungen Gütertransporte innerhalb der EU Gütertransporte in oder vom Drittstaat Personenbeförderungsleistungen innerhalb der EU sonstige überwiegend an den Tätigkeitsort gebundene Dienstleistungen Immaterielle Dienstleistungen sog. Katalogleistungen Inanspruchnahme von Werklieferungen und Dienstleistungen ausländischer Unternehmen Welche Verträge fallen unter die Steuerschuldumkehr? Ausnahme der Steuerschuldumkehr für Durchführungsgesellschaften ab Wer wird in Deutschland zum Steuerschuldner? Anforderungen an die Eingangsrechnung Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld Ermittlung, Aufzeichnung und Abführung der Steuerschuld ABC der sonstigen Leistungen ab X. Vorsteuervergütungsverfahren Möglichkeit der Erstattung von ausländischer Umsatzsteuer Neuregelung ab dem 1. Januar Materielle Vorraussetzungen des Vergütungsverfahrens Vergütungsberechtigter Unternehmer Vergütungsfähige Vorsteuer Formelle Anforderungen des Vergütungsverfahren Vorsteuervergütungsverfahren für EU-Unternehmer ab Antragstellung Bearbeitung durch das Bundeszentralamt für Steuern Inhalt des Antrages Vergütungszeitraum Mindestbetrag Antragsfrist Einzureichende Belege Dauer des Verfahrens Bekanntgabe des Vergütungsbescheids Verzinsung des Vergütungsanspruchs 174

5 4.2. Vorsteuervergütungsverfahren für Unternehmer aus Drittländern ab Abgabe des Antrages Abgabefrist Vergütungszeitraum Mindestbetrag Originalrechnungen Unternehmerbescheinigung Eigenhändige Unterschrift Erstattungsfähige Vorsteuer Verzinsung Hilfestellung bei der Abwicklung des Vorsteuervergütungsverfahrens 179 XI. Verfahren der Erteilung von USt-IdNr. durch das Bundeszentralamt für Steuern 180 Anhang Aufbau der Umsatzsteueridentifikationsnummern in den Mitgliedstaaten der EU Umsatzsteuersätze in den EU-Mitgliedstaaten Rechnungshinweise in Amtssprachen der EU-Mitgliedstaaten Merkblatt zur Unterscheidung zwischen Gemeinschaftsgebiet und Drittlandsgebiet Lieferschwellen in den EU-Mitgliedstaaten Erwerbsschwellen in den EU-Mitgliedstaaten Muster des Bundesfinanzministeriums für Belegnachweise Liste der Staaten, mit denen die für das Vorsteuervergütungsverfahren erforderliche Gegenseitigkeit gegeben bzw. nicht gegeben ist USt 1 TS Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland Zentral zuständige Finanzämter in Deutschland für die Besteuerung ausländischer Unternehmen 199 Vorbemerkung Als diese Broschüre 1992 zum ersten Mal erschien, sollte sie den Bedürfnissen eines breiten Leserkreises nach Erstinformation über eine komplizierte, aber zeitlich bis 1996 befristete Übergangsregelung dienen. Bald 20 Jahre später kann von einer Übergangsregelung kaum mehr gesprochen werden. Eine unkomplizierte und für die Praxis einfach handhabbare Lösung im Binnenmarkt scheint insbesondere im Bereich der Lieferungen auf absehbare Zeit nicht erreichbar. Sie scheitert am Widerstand der nationalen Regierungen der EU-Mitgliedstaaten, die insbesondere den Eingriff in ihre Steuer- und Finanzhoheit fürchten. Für die Wirtschaft, die aufgrund der zunehmenden Globalisierung selbst im Kleinstunternehmerbereich zunehmend international handelt, ist diese Situation unerfreulich. Statt Vereinfachung stellt sich aufgrund der umsatzsteuerlichen Regelungen und insbesondere der damit verbundenen Kontroll- und Meldeaufwendungen der Handel im Binnenmarkt häufig letztlich komplizierter dar als im Verhältnis zum Drittland. 27 verschiedene Leistungs- und damit Besteuerungsorte sind innerhalb der EU bei der Umsatzsteuer zu beachten. Wer direkt mit dem Umsatzsteuerrecht in einem anderen Mitgliedstaat in Berührung kommt, trägt ein hohes Risiko, das nur durch umfangreichen administrativen Beratungsaufwand verringert werden kann. Aus der Sicht der Wirtschaft muss daher die Forderung nach einer endgültigen binnenmarktgerechten Umsatzsteuerregelung unbeirrt weiter erhoben werden. Ein Unternehmen in Europa ein Finanzamt. Keine Unterscheidung zwischen Lieferungen und Dienstleistungen. Keine komplizierten Bestimmungen mehr über den jeweiligen Besteuerungsort der Umsätze. Jeder Unternehmer versteuert alle Lieferungen und Dienstleistungen an Empfänger im Gemeinschaftsgebiet mit der Steuer seines Sitzlandes. Bei dem für ihn zuständigen Finanzamt macht er auch alle von EU-Unternehmen in Rechnung gestellten Steuerbeträge als Vorsteuer geltend. Diese mittlerweile fast utopisch anmutende Idee wäre im Ergebnis ein spürbarer Einsparungseffekt durch den Binnenmarkt, der sich in konkreten Zahlen für jedes Unternehmen nachweisen ließe. Der Weg dahin ist steinig und scheint derzeit auch mittelfristig kaum gangbar. Lediglich kleinere Rechtsänderungen ohne systematischen Durchbruch führen zu Vereinfachungen. Eine dieser Änderungen ist die Änderungsrichtlinie zum Ort der Dienstleistung, die laut Richtlinienvorgabe bis zum 31. Dezember 2009 EU-weit umgesetzt sein muss. Diese den Bereich der sonstigen Leistungen in weiten Teilen entscheidend verändernde Neuregelung war neben verschiedenen Änderungen in Verwaltung und Rechtsprechung Hauptanlass für die erneute Überarbeitung der 9

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