Vom TT.MM.JJJJ. Geltungsbereich
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- Erika Becker
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1 Die markierten Änderungen gelten ab 1. Oktober 2012 und gelten für alle Studierenden, die dieses Studium ab dem Wintersemester 2012/2013 aufgenommen haben. Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2007/2008 aufgenommen haben, können auf Antrag in den Geltungsbereich dieser Änderungen wechseln. Studienordnung für den lehramtsgeeigneten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang Gymnasium Anglistik/Amerikanistik - Latinistik an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt Vom TT.MM.JJJJ Aufgrund des Art. 5 3 Satz 1 des Konkordats zwischen dem Freistaat Bayern und dem Heiligen Stuhl vom 29. März 1924 (BayRS WFK) erlässt die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt folgende fachspezifische Studienordnung: Inhaltsverzeichnis: 1 Geltungsbereich 2 Ziele 3 Akademischer Grad 4 Qualifikation, Zulassung 5 Pflicht- und Wahlpflichtmodule, Modulpool für die Wahl der Ausrichtungen 6 Inkrafttreten, Übergangsbestimmung 1 Geltungsbereich (1) Die fachspezifische Studienordnung ergänzt die Prüfungsordnung für den lehramtsgeeigneten Zwei-Fächer Bachelorstudiengang Realschule/Gymnasium (Prüfungsordnung) vom TT.MM.JJJJ sowie die Allgemeine Studienordnung für den lehramtsgeeigneten Zwei-Fächer Bachelorstudiengang Realschule/Gymnasium (Allgemeine Studienordnung) vom TT.MM.JJJJ in der jeweils gültigen Fassung. (2) Für das Studium der schulischen Ausrichtung Gymnasium gelten die Studienordnung für das Lehramtsstudium des Fachs Englisch an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt vom TT.MM.JJJJ, die Studienordnung für das Lehramtsstudium des Fachs Latein an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt vom TT.MM.JJJJ sowie die Studienordnung für das Lehramtsstudium des Faches Erziehungswissenschaften an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt vom TT.MM.JJJJ, in der jeweils gültigen Fassung, entsprechend. (3) Der lehramtsgeeignete Zwei-Fächer Bachelorstudiengang Gymnasium Anglistik/Amerikanistik Latinistik bildet im Rahmen des lehramtsgeeigneten Zwei-Fächer Bachelorstudiengangs Realschule/Gymnasium einen Teilstudiengang. 2 Ziele 1 Der Studiengang Anglistik/Amerikanistik Latinistik vermittelt methodisch und theoretisch fundierte Grundlagenkenntnisse der englischen und lateinischen Sprache in synchroner und diachroner Perspektive, der englischen und lateinischen Literatur, der römischen Kultur und der Kultur der anglophonen Sprachräume. 2 Der Studiengang baut systematisch Einblicke in Unterschiede und 1
2 Gemeinsamkeiten der beiden wissenschaftlichen Fachkulturen auf sowie in Gemeinsamkeiten und Verschiedenheiten der englischen und lateinischen Sprache und der von diesen Sprachen getragenen Literaturen und Kulturen sowie die Fähigkeit, sich selbst und anderen philologische Fragestellungen zu erschließen, denen Bedeutung für die individuelle und kollektive Orientierung zuerkannt wird. 3 Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der engen Vernetzung, die der Forschungsverbund der Anglistik/Amerikanistik mit der Klassischen Philologie unterhält und die sich in der Rezeption der antiken Literatur in der englischen und amerikanischen manifestiert. 4 Der Studiengang Anglistik/Amerikanistik Latinistik leistet somit einen Beitrag, um die historisch variablen Modelle der europäischen Identität aus ihrer kulturellen und literarischen Tradition zu verstehen. 3 Akademischer Grad (1) Sofern der oder die Studierende den Schwerpunkt in Anglistik/Amerikanistik oder Latinistik wählt und in einem der beiden Fächer die Bachelorarbeit verfasst, wird nach erfolgreichem Abschluss des Studiums der akademische Grad eines Bachelor of Arts (abgekürzt: B.A.) verliehen. (2) Sofern der oder die Studierende im Wahlbereich Module aus dem Bereich der Schlüsselqualifikationen, der Erziehungswissenschaften oder anderer auf das Berufsfeld Schule bezogener Fächer wählt, wird der akademische Grad eines Bachelor of Education (abgekürzt: B.Ed.) verliehen. 4 Qualifikation, Zulassung (1) 1 Voraussetzung für die Immatrikulation in den lehramtsgeeigneten Zwei-Fächer-Bachelor- Studiengang Anglistik/Amerikanistik Latinistik sind neben dem Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsfeststellungsverfahren gemäß der Satzung über die Eignungsfeststellung für den (Teil-) Studiengang Anglistik/Amerikanistik/Englisch an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt vom 26. Juli 2007 in der jeweils gültigen Fassung, das Latinum, das Graecum und Kenntnisse einer weiteren modernen Fremdsprache außer Englisch auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens. 2 Die Nachweise der Sprachkenntnisse sind spätestens mit der Anmeldung der Bachelorarbeit einzureichen, bis dahin erfolgt die Immatrikulation unter Vorbehalt. (2) 1 Die Studierenden werden im Rahmen eines Auswahlverfahren zum Teilstudiengang Anglistik/Amerikanistik Latinistik zugelassen, soweit für eines der beiden Fächer Zulassungsbeschränkungen festgesetzt werden. 2 Näheres, insbesondere die Auswahlkriterien sowie das Verfahren der Zulassung, werden durch Satzung geregelt. 5 Pflicht- und Wahlpflichtmodule, Modulpool für die Wahl der Ausrichtungen (1) 1 Im Fach Anglistik/Amerikanistik sind 66 ECTS-Punkte zu erwerben. 2 Die Studierenden müssen folgende Pflichtmodule absolvieren: 1. Introduction to Literary and Cultural Studies: 5 ECTS-Punkte, Lektürekurs (1 SWS) und Übung (2 SWS), Prüfungsform: Klausur oder mündliche Prüfung, Modul unbenotet; 2. Introduction to Linguistics: 5 ECTS-Punkte, Seminar (2 SWS), Prüfungsform: Klausur, Modul unbenotet; 3. Grammatik und Wortschatz I: 5 ECTS-Punkte, Übung (4 SWS), Prüfungsform: Portfolio oder Klausur, Modul unbenotet; 4. Fachreflexion: insgesamt 4 ECTS-Punkte, davon 2 ECTS-Punkte in Englisch, 1 Ringveranstaltung (2 SWS), Prüfungsform: Semesterbegleitende Arbeitsaufträge, Modul unbenotet; 2
3 5. Literary and Cultural History I: Mehrfachwahl möglich, 5 ECTS-Punkte, Seminar (2 SWS), 6. Sprachmittlung I und Aussprache: 5 ECTS-Punkte, Übung (3 SWS), Prüfungsform: Portfolio oder Klausur; 7. Language Structure and Language Use: Mehrfachwahl möglich, 5 ECTS-Punkte, Seminar (2 SWS) und Übung (1 SWS), Prüfungsform: Klausur oder Hausarbeit; 8. Textproduktion und Stilistik I: 5 ECTS-Punkte, Übung (3 SWS), Prüfungsform: Portfolio oder Klausur; 9. Basismodul Englischdidaktik: 4 ECTS-Punkte: Vorlesung (1 SWS), Seminar (2 SWS), Prüfungsform: fachspezifisches Portfolio; 10. Landeskunde/Kulturwissenschaft und Sprechfertigkeit I: 5 ECTS-Punkte, Übung (4 SWS), Prüfungsform: Portfolio oder Klausur und (Gruppen-)Moderation oder mündliche Prüfung, Modul unbenotet. 3 Die Studierenden müssen vier der folgenden Wahlpflichtmodule absolvieren: 1. Language History: Mehrfachwahl möglich, 5 ECTS-Punkte, Seminar (2 SWS), Prüfungsform: Klausur oder Hausarbeit); 2. Literature and Media: Mehrfachwahl möglich, 5 ECTS-Punkte, Voraussetzung: erfolgreiche Teilnahme am Modul Introduction to Literary and Cultural Studies, Seminar (2 SWS), 3. Language Variation: Mehrfachwahl möglich, 5 ECTS-Punkte, Seminar (2 SWS), Prüfungsform: Klausur oder Hausarbeit; 4. Grammatik und Wortschatz II: 5 ECTS-Punkte, Übung (4 SWS), Prüfungsform: Portfolio oder Klausur; 5. Landeskunde/Kulturwissenschaft und Sprechfertigkeit II: 5 ECTS-Punkte, Übung (4 SWS), Prüfungsform: Portfolio und Klausur; 6. Advanced Linguistics: Mehrfachwahl möglich, 5 ECTS-Punkte, Voraussetzung: erfolgreiche Teilnahme am Modul Introduction to Linguistics, Seminar (2 SWS), Prüfungsform: Klausur oder Hausarbeit, Modul unbenotet; 7. Literature and Other Discourses: Mehrfachwahl möglich, 5 ECTS-Punkte, Seminar (2 SWS), 8. Sprachmittlung II: 5 ECTS-Punkte, Übung (3 SWS), Prüfungsform: Portfolio oder Klausur; 9. Textproduktion und Stilistik II: 5 ECTS-Punkte, Übung (3 SWS), Prüfungsform: Portfolio oder Klausur. (2) 1 Im Fach Latinistik sind 69 ECTS-Punkte zu erwerben. 2 Die Studierenden müssen folgende Pflichtmodule absolvieren: 1. Grundfragen der lateinischen Literatur: 8 ECTS-Punkte, 2 Vorlesungen (je 2 SWS) und 1 Proseminar (2 SWS), Prüfungsform: schriftliche Hausarbeit; 2. Interkulturalität und Intertextualität: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung (2 SWS), 1 Proseminar (2 SWS), Prüfungsform: schriftliche Hausarbeit oder Klausur; 3. Aufbaumodul Lateinische Literatur und Literaturwissenschaft I: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung (2 SWS), 1 Übung (2 SWS), Prüfungsform: KlausurPortfolio, Modul unbenotet; 3
4 4. Aufbaumodul Lateinische Literatur und Literaturwissenschaft II: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung (2 SWS), 1 Übung (2 SWS), Prüfungsform: KlausurPortfolio, Modul unbenotet; 5. Aufbaumodul Lateinische Literatur und Literaturwissenschaft III: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung (2 SWS), 1 Hauptseminar (2 SWS), Prüfungsform: schriftliche Hausarbeit; 6. Lateinische Sprache: Grundkurs I: 510 ECTS-Punkte, 12 Vorlesungen/Übungen Grammatik (je 2 SWS), 12 Übungen Übersetzung (je 2 SWS), Prüfungsform: Klausur, Modul unbenotet; 7. Lateinische Sprache: Grundkurs II: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung/Übung (2 SWS), Übung Übersetzung (2 SWS), Prüfungsform: Klausur, Modul unbenotet; 6.8. Lateinische Sprache: Grundkurs III: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung/Übung (2 SWS), 1 Übung (2 SWS), Prüfungsform: Klausur, Modul unbenotet; 7.9. Lateinische Sprache: Aufbaukurs: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung/Übung (2 SWS), 1 Übung (2 SWS), Prüfungsform: Klausur; Historische Sprachwissenschaft und Stilkunde: 5 ECTS-Punkte, 1 Seminar (2 SWS), 1 Übung (2 SWS), Prüfungsform: Klausur; Basismodul Lateindidaktik: 4 ECTS-Punkte, 1 Übung (2 SWS), Prüfungsform: Klausur; Fachreflexion: insgesamt 4 ECTS-Punkte davon 2 ECTS-Punkte in Latein, 1 Proseminar (2 SWS), Prüfungsform: Klausur; Modul unbenotet, Kulturgeschichte: 5 ECTS-Punkte, 1 Exkursion, 1 Seminar oder Vorlesung (2 SWS), Prüfungsform: Dokumentation einer kulturgeschichtlichen Führung. 3 Die Studierenden müssen eines der folgenden Wahlpflichtmodule absolvieren: 1. Graecum I: 5 ECTS-Punkte, 1 Übung (4 SWS), Prüfungsform: qualifizierte Teilnahme, Modul unbenotet; 2. Griechische Literaturgeschichte I: 5 ECTS-Punkte, 1 Übung (2 SWS), Prüfungsform: Portfolio Modul nicht benotet; 3. Moderne Fremdsprache 1: 5 ECTS-Punkte, 1 Übung (4 SWS), Prüfungsform: veranstaltungsbegleitende Leistungen mit Klausur. (3) Bei schulischer Ausrichtung sind im Fach Erziehungswissenschaften und im Praxisbereich aus folgendem Modulpool Module im Umfang von 23 ECTS-Punkten verpflichtend zu absolvieren: 1. Einführung in die Pädagogik: Einführung in die Allgemeine Pädagogik und in die Schulpädagogik: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung (2 SWS), 1 Vorlesung (1 SWS), 1 Übung (1SWS), Prüfungsform: Klausur; 2. Bildung, Erziehung, Beratung und Förderung im Raum der Schule (RS/GY): 3 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung (1 SWS), 1 Seminar (2 SWS), Prüfungsform: Klausur oder Hausarbeit oder Referat; 3. Aufbaumodul Allgemeine Pädagogik: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung (1 SWS), 1 begleitende Lehrveranstaltung (2 SWS) alternativ: 1 Vorlesung (2 SWS), 1 begleitende Lehrveranstaltung (1 SWS), Prüfungsform: Klausur, Referat oder Hausarbeit; 4. Entwicklungs- und Pädagogische Psychologie, Psychologische Diagnostik und Evaluation: 5 ECTS-Punkte, 2 Vorlesungen (je 2 SWS), Prüfungsform: Klausur; 4
5 5. Psychologie des Lernens und der Kognition, Sozialpsychologie der Schule und der Familie: 5 ECTS-Punkte, 2 Vorlesungen (je 2 SWS), Prüfungsform: Klausur; 6. Blockpraktikum/Schulpädagogik (RS/GY): 5 ECTS-Punkte, 1 Seminar (2 SWS), Prüfungsform: Bericht oder Portfolio, Modul unbenotet; 7. Unterrichten 1: 5 ECTS-Punkte, 2 Praxisseminare (je 2 SWS), studienbegleitendes Praktikum, Prüfungsform: Portfolio, Modul unbenotet. (4) Bei außerschulischer Ausrichtung sind folgende Module im Fach Erziehungswissenschaften und im Praxisbereich verpflichtend zu absolvieren: 1. Einführung in die Pädagogik: Einführung in die Allgemeine Pädagogik und in die Schulpädagogik: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung (2 SWS), 1 Vorlesung (1 SWS), 1 Übung (1SWS), Prüfungsform: Klausur; 2. Praxismodul: 8 ECTS-Punkte, Praktikum, gegebenenfalls mit Begleitveranstaltung (2 SWS), Modul unbenotet. (5) 1 Zur Bildung eines Schwerpunkts nach 4 der Allgemeinen Studienordnung im Fach Anglistik/Amerikanistik stehen die nachfolgenden Module zur Auswahl. 2 Es dürfen nur Module gewählt werden, die noch nicht im Pflichtbereich absolviert wurden, es sei denn, Mehrfachwahl ist möglich. 1. Literature and Media: Mehrfachwahl möglich, 5 ECTS-Punkte, Seminar (2 SWS), 2. Literary and Cultural History I: Mehrfachwahl möglich, 5 ECTS-Punkte, Seminar (2 SWS), 3. Language History: Mehrfachwahl möglich, 5 ECTS-Punkte, Seminar (2 SWS), Prüfungsform: Klausur oder Hausarbeit; 4. Language Variation: Mehrfachwahl möglich, 5 ECTS-Punkte, Seminar (2 SWS), Prüfungsform: Klausur oder Hausarbeit; 5. Language Structure and Language Use: Mehrfachwahl möglich, 5 ECTS-Punkte, Seminar (2 SWS) und Übung (1 SWS), Prüfungsform: Klausur oder Hausarbeit; 6. Theorie und Grundlagen des Bilingualen Sachfachunterrichts: 5 ECTS-Punkte, Seminar (2 SWS), Prüfungsform: schriftliche Aufgabe; 7. Wahlmodul Englischdidaktik: 5 ECTS-Punkte, Seminar (2 SWS), Prüfungsform: schriftliche Aufgabe; 8. Frühes Fremdsprachenlernen: 5 ECTS-Punkte, Vorlesung (1 SWS), Seminar (2 SWS), Prüfungsform: schriftliche Aufgabe. (6) 1 Zur Bildung eines Schwerpunkts nach 4 der Allgemeinen Studienordnung im Fach Latinistik stehen die nachfolgenden Module zur Auswahl. 2 Es dürfen nur Module gewählt werden, die noch nicht im Pflichtbereich absolviert wurden, es sei denn, Mehrfachwahl ist möglich. 1. Graecum II: 5 ECTS-Punkte, 1 Übungen (4 SWS), Prüfungsform: Sprachprüfung; 2. Aufbaumodul Lateinische Literatur und Literaturwissenschaft II (Mehrfachwahl möglich): 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung/Übung (2 SWS), Prüfungsform: Portfolio, Modul unbenotet; 3. Sprachtraining für Fortgeschrittene: 5 ECTS-Punkte, 2 Übungen (je 2 SWS),Prüfungsform: Übersetzungsklausur; 4. EWS Wahlmodul Lateindidaktik Aufbaumodul: 5 ECTS-Punkte, 1 Seminar (2 SWS), Prüfungsform: Erarbeitung/Präsentation. 5
6 (7) Für das Studium der außerschulischen Ausrichtung Griechische Welt sind neben den auf die Fächer Geschichte und Latein bezogenen Pflicht- und Wahlpflichtmodule folgende Pflichtmodule zu absolvieren: 1. Griechische Literaturgeschichte I: 5 ECTS-Punkte, 1 Übung (2 SWS), Prüfungsform: Portfolio, Modul unbenotet; 2. Überblick: Alte Geschichte: 5 ECTS-Punkte, Vorlesung/Übung (2 SWS) Tutorium (1 SWS), Prüfungsform: Klausur; 3. Einführung die Klassische Archäologie, Grundkurs I: 5 ECTS-Punkte, Vorlesung/Übung (2 SWS), Prüfungsform: Klausur; 4. Griechische Literaturgeschichte II: 5 ECTS-Punkte, 1 Übung (2 SWS), Prüfungsform: Portfolio, Modul unbenotet; 5. Basismodul Griechische Literaturwissenschaft: 5 ECTS-Punkte, 1 Proseminar (2 SWS),Prüfungsform: Portfolio; 6. Aufbaumodul griechische Literaturwissenschaft: 5 ECTS-Punkte, 1 Hauptseminar (2 SWS), Prüfungsform: schriftliche Hausarbeit. 6 Inkrafttreten, Übergangsbestimmung 1 Diese Studienordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 in Kraft. 2 Sie gilt für alle Studierenden, die dieses Studium ab dem Wintersemester 2010/2011 aufgenommen haben. 3 Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2007/2008 aufgenommen haben, können auf Antrag in diesen Geltungsbereich wechseln. 6
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