Allgemeine Betrachtung Anmerkungen zum Anwendungsbereich. Erreichen des Brandschutzzieles. Bauaufsichtliche Einordnung von Ferienwohnungen in Berlin
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- Bernd Raske
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1 26. Oktober 2011 Muster Beherbergungstätten- verordnung
2 MBeVO, 26.Oktober
3 MBeVO, 26.Oktober
4 Allgemeine Betrachtung Stationen ti des Vortrages: Anmerkungen zum Anwendungsbereich Beschreibung e des Brandschutzzieles es Erreichen des Brandschutzzieles Berliner Landesrecht Bauaufsichtliche Einordnung von Ferienwohnungen in Berlin 4
5 M Beherbergungstätten - verordnung M BeVO: von der Bauaufsicht der Bauministerkonferenz beschlossen und den Bundesländern d zur Umsetzung empfohlen. deckt die Empfehlung des Rates der Europäischen Gemeinschaft vom 22. Dezember 1986 über den Brandschutz in bestehenden Hotels (Abl. EG Nr. L 384 vom , S. 60) ab. 5
6 M Beherbergungstätten - verordnung Das Muster einer Beherbergungsstättenverordnung g g lag im Anhörungsverfahren der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren, der Berliner Feuerwehr und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.v. DEHOGA (mit Sitz in Berlin) vor. Das Land Brandenburg hat das Muster in das Landesrecht umgesetzt Andere Länder wie Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Hessen folgten. 6
7 M Beherbergungstätten - verordnung Anwendungsbereich: Die Musterverordnung findet nun erst auf Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Gastbetten (zuvor 8) Anwendung. Die Musterverordnung findet keine Anwendung bei Ferienwohnungen. Hier greift die Bauordnung Berlin. 7
8 M Beherbergungstätten - verordnung Ziel der Musterverordnung: Sicherstellung der Personenrettung im Brandfall durch frühzeitige Branderkennung, Alarmierung der Gäste, geeignete Bauteilanforderungen, technische Anlagen betriebliche bli Maßnahmen. 8
9 M Beherbergungstätten - verordnung Erreichen des Brandschutzzieles durch folgende Maßnahmen: Für Beherbergungsstätten ab einer bestimmten Gastbettenzahl müssen zwei bauliche Rettungswege vorhanden sein. Für Beherbergungsräume in kleineren Beherbergungsstätten reicht ein baulicher Rettungsweg aus, wenn der Beherbergungsraum selbst mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbar ist. 9
10 M Beherbergungstätten - verordnung Erreichen des Brandschutzzieles durch folgende Maßnahmen: Der Feuerwiderstand der tragenden und raumabschließenden Bauteile muss im Vergleich zum Anforderungsniveau der BauOBln für Wohngebäude partiell erhöht werden, Anforderungen an den Feuerwiderstand der Trennwände, die Beherbergungsräume und auch Gasträume untereinander und von anderen Räumen trennen. 10
11 M Beherbergungstätten - verordnung Erreichen des Brandschutzzieles durch folgende Maßnahmen: Für den Personenschutz In allen Beherbergungstätten unverzichtbar: Sicherheitsbeleuchtung Sicherheitsstromversorgung h it t Alarmierungseinrichtungen Für größere Beherbergungsstätten unverzichtbar: MBrandmeldeanlagen g Aufzüge mit Brandfallsteuerung 11
12 M Beherbergungstätten - verordnung Erreichen des Brandschutzzieles durch folgende Maßnahmen: Zur Eindämmung der Rauch- und Feuerausbreitung selbstschließende Türen von den Beherbergungsräumen zu den notwendigen Fluren Bekleidungen, Unterdecken, Dämmstoffe müssen in notwendigen Fluren aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. 12
13 Die geltenden Fassungen der Mustervorschriften sind im Internet- Informationssystem is-argebau der Bauministerkonferenz ( unter Bauaufsicht / Bautechnik) veröffentlicht. Die bauordnungsrechtlichen Vorschriften des Landes Berlin sind hier einsehbar: 13 download/bauen Bauordnung für Berlin Vom 29. September 2005 (GVBl. S. 495), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juni 2011 (GVBl. S. 315, in Kraft getreten am 10. Juli 2011) Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen (Betriebs-Verordnung - BetrVO) vom 10. Oktober 2007 (GVBl. S. 516) geändert durch Verordnung vom 18. Juni 2010 (GVBl. S. 349) Ausführungsvorschriften zu 52 der Bauordnung für Berlin (AV Mustervorschriften) vom 09. Dezember 2009 (ABl S. 2804)
14 Auszug: M Beherbergungstättenverordnun g 2 Begriffe (1) Beherbergungsstätten sind Gebäude oder Gebäudeteile, die ganz oder teilweise i für die Beherbergung von Gästen, ausgenommen die Beherbergung g in Ferienwohnungen, bestimmt sind. (2) Beherbergungsräume sind Räume, die dem Wohnen oder Schlafen von Gästen dienen. Eine Folge unmittelbar zusammenhängender Beherbergungsräume (Suite) gilt als ein Beherbergungsraum. (3) Gasträume sind Räume, die für den Aufenthalt von MGästen, jedoch nicht zum Wohnen oder Schlafen bestimmt sind, wie Speiseräume und Tagungsräume. 14
15 Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen 14 Anwendungsbereich,Begriffe (1) Die Vorschriften dieses Abschnitts finden nur auf Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Gastbetten Anwendung. Ausführungsvorschriften zu 52 der Bauordnung für Berlin Hier ist zu beachten, dass die Anforderungen an Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Gastbetten auch für die Beurteilung gelten, in denen eine Beherbergung in Ferienwohnungen stattfindet. ttfi t 15
16 Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen (BetrVO) Im Land Berlin fängt die Betriebsverordnung die betrieblichen Vorgaben der Muster Beherbergungstättenverordnung auf. Hier ist somit die Abgrenzung zu der AV zu 52 BauO Bln vorhanden. Weiterhin wird geregelt: die Überprüfungspflicht von sicherheitsrelevanten technischen Anlagen und Einrichtungen die Durchführung der Brandsicherheitsschau in Beherbergungsstätten mit mehr als 60 Betten der Ordnungswidrigkeitskatalog 16
17 Bericht TOP b über die 68. Amtsleitersitzung der Bauaufsicht am 25. Mai 2011 bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Eine Ferienwohnung ggilt bauordnungsrechtlich als Wohnung Ein Gebäude mit (Ferien)Wohnungen kann zu einer Beherbergungsstätte werden Wenn Beherbergung in Ferienwohnungen statt Hotelzimmern stattfindet nicht verfahrensfreie Nutzungsänderung von einer Wohnnutzung ng in eine Beherbergungsstättennutzung 17
18 Problematisch ist jedoch die Nachweisführung. In einem bestehenden Gebäude ist der Beherbergungsstättenbetrieb Beurteilungsgegenstand Ergibt sich aus dieser Addition eine Bettenzahl über 12, ist der Sonderbautatbestand erfüllt. Gleiches gilt für den Fall der Beherbergung in Ferienwohnungen. 18
19 Indizien für das Vorliegen gemeinsamer Organisation und Vermarktung sind insbesondere mehrere Ferienwohnungen können z. B. im Internet gemeinsam zentral gebucht werden hoteltypische Serviceleistungen, wie tägliche Reinigung Wechsel von Bettwäsche und Handtüchern Bestücken von Kühlschränken ständig wechselnde Beherbergung von Gästen 19
20 Dankeschön 20 MBeVO, 26.Oktober 2011
21 Beherbergungstätten - verordnung MEMO: Das Muster einer Verordnung über den Bau und Betrieb von Gaststätten (Gaststättenbauverordnung) - Fassung Juni 1982 wurde durch das Muster einer Beherbergungsstättenverordnung abgelöst!! 21
22 Bauteilanforderungen der BauO Bln: t t li d / i / t zestexte/de/download/bauen/ _bauteilanfo rderungen.pdf 22
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