Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Hinweispapier 1.0
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- Eike Kruse
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1 Hinweispapier 1.0 Stand: 09.März 2012 zu den Vordrucken für die Erklärung und Festsetzung der Abwasserabgabe für Einleiter kommunalen und industriellen Abwassers Überblick A) Erklärungsvordrucke (kommunal und industriell) 2. Aktualisierungen der Erklärungsvordrucke 2.1 Erklärungsvordruck für Einleiter kommunalen Abwassers 2.2 Erklärungsvordruck für Einleiter industriellen Abwassers B) Festsetzungsvordrucke (kommunal und industriell) 2. Aktualisierungen der Festsetzungsvordrucke 2.1 Festsetzungsvordruck für Einleiter kommunalen Abwassers Festsetzungsvordruck für die Veranlagungsjahre 2009 und Regelfälle Komplexe Fälle (Gesonderte Anlage ZK) Festsetzungsvordruck für das Veranlagungsjahr 2011 ff Regelfälle Komplexe Fälle (Gesonderte Anlage ZK) 2.2 Festsetzungsvordruck für Einleiter industriellen Abwassers Regelfälle Komplexe Fälle (Gesonderte Anlage IG)
2 2 A) Erklärungsvordrucke (kommunal und industriell): a) Die Erklärungsvordrucke sind mit einem Schreibschutz versehen. Lediglich in den gelb hinterlegten Zellen sind Angaben einzutragen. b) Auf eine Verknüpfung der einzelnen Tabellenblätter wurde verzichtet, so dass einige Angaben (z. B. das Veranlagungsjahr) mehrmals einzutragen sind. Vorteil: Die Tabellenblätter können ergänzt werden, falls die Eingabemöglichkeiten in den vorgesehenen Blättern nicht ausreichen. 2. Aktualisierungen der Erklärungsvordrucke 2.1 Erklärungsvordruck für Einleiter kommunalen Abwassers Aktualisierung am : Ab dem Veranlagungsjahr 2011 ist die Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge nach der Trockenwetter-Methode oder der Methode des Dichtemittels nicht mehr zulässig. Diese Tabellenblätter stehen daher nicht mehr zur Verfügung. Die Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge erfolgt nunmehr nach der Methode des gleitenden Minimums. Der Erklärungsvordruck wurde um entsprechende Tabellenblätter sowohl für Nicht-Schaltjahre als auch für Schaltjahre sowie um eine graphische Darstellung (vgl. StAnz. Nr. 9/2011, S. 342) ergänzt. Aktualisierung am : Erklärungsvordruck für Einleiter kommunalen Abwassers (Stand: ) (Excel, KB) a) Tabellenblatt Erklärung1 und Erklärung1 (2) Die im Tabellenblatt Erklärung1 ermittelten Summen (Zeile 30) werden als Übertrag vom Vorblatt (Zeile 11) in das Tabellenblatt Erklärung1 (2) übertragen. Hierdurch lässt sich zukünftig eine Summe aus den Einträgen in beiden Tabellenblättern bilden. b) Tabellenblätter JSM (365 Tage) und JSM (366 Tage) Zeile 12: In dem Feld angeschlossene Einwohnerwerte wurde der Schreibschutz entfernt. Es ist auf den Zusammenhang EW = E + EGW zu achten. In den Tabellenblättern wurden zur Verdeutlichung folgende drei Überschriften eingefügt: A) Kläranlage B) Ermittlung der jährlichen Schmutzwassermenge Qs (kein Fremdwasser und kein Niederschlagswasser) C) Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge JSM (Qs mit Fremdwasser, aber ohne Niederschlagswasser)
3 3 HINWEIS: Die Änderungen vom haben keine Auswirkungen auf die Berechnung der JSM, so dass auch der Vordruck (Stand: ) für die Abgabeerklärung für das Jahr 2011 verwendet werden kann! 2.2 Erklärungsvordruck für Einleiter industriellen Abwassers Erklärungsvordruck für Einleiter industriellen Abwassers (Stand: ) (Excel, 156 KB) Es ist keine Aktualisierung gegenüber der Fassung vom erfolgt. B) Festsetzungsvordrucke (kommunal und industriell) a) Die Tabellenblätter für die Bescheide der Vorauszahlung und der Festsetzung wurden nicht mit einem Schreibschutz versehen, damit der Bescheid an die jeweiligen Gegebenheiten in den einzelnen Behörden (z. B. der Adresskopf mit dem Logo der Behörde, der Formulierung der Rechtsbehelfsbelehrung, etc) angepasst werden kann. Die in den Bescheid-Tabellenblättern hinterlegten Berechnungsformeln, die z. T. mit den weiteren Tabellenblättern (z. B. ZK3, KK2, NW K2, KE, VR2, VVR) verknüpft sind, sind nicht geschützt. Es wird empfohlen, lediglich in den gelb hinterlegten Zellen Eintragungen vorzunehmen. b) Die sonstigen Tabellenblätter für die Festsetzung der Abgabe wurden mit einem Schreibschutz versehen. Es können nur Angaben in den gelb hinterlegten Zellen eingetragen werden. c) Für komplexe Festsetzungsfälle werden ergänzend folgende Dateien zur Verfügung gestellt: - Gesonderte Anlage ZK (für die Festsetzung der kommunalen Einleitungen) - Gesonderte Anlage IG (für die Festsetzung der industriellen Einleitungen) Dies betrifft lediglich die Fälle, in denen neben dem Überwachungswert eines Parameters im Veranlagungsjahr z. B. auch die Abwassermenge nach 4 Abs. 5 AbwAG heruntererklärt wurde und dadurch die in den regulären Festsetzungsvordrucken vorgesehene Anzahl der verfügbaren Zeilen (in ZK 3 bzw. IG 3) nicht ausreicht. Die aus der Anlage ZK bzw. IG gesondert ermittelte Abwasserabgabe ist dann manuell in den Festsetzungsbescheid einzutragen.
4 4 2. Aktualisierungen der Festsetzungsvordrucke 2.1 Festsetzungsvordruck für Einleiter kommunalen Abwassers Aktualisierung am : Ab dem Veranlagungsjahr 2011 ist beim Vorliegen eines Fremdwasseranteils (FWA) von mehr als 50 % bei der Entscheidung über die Gewährung der Ermäßigung des Abgabesatzes nach 9 Abs. 5 AbwAG ein verringerter Konzentrationswert nach 2a Satz 2 HAbwAG zugrunde zu legen. Da die Festsetzungsfrist nach 10 Abs. 2 HAbwAG drei Jahre nach Ablauf des Veranlagungsjahres beträgt, im Jahr 2012 daher Vordrucke für die Festsetzung der Abwasserabgabe für die Veranlagungsjahre 2009, 2010 und 2011 zur Verfügung gestellt werden müssen, werden in den Kalenderjahren 2012 und 2013 zwei unterschiedliche Festsetzungsvordrucke eingeführt: Festsetzungsvordruck für die Veranlagungsjahre 2009 und Regelfälle Festsetzungsvordruck für Einleiter kommunalen Abwassers für Veranlagungsjahre 2009 und Regelfälle - (Stand: ) (Excel, 280 KB) a) Tabellenblatt ZK 2 Die Abfrage nach der parameterspezifischen Abbauleistung (Frachtabbaunachweise) wurde gestrichen. Es wurde der Hinweis aufgenommen, dass die Höhe des Fremdwasseranteils für die Veranlagungsjahre 2009 und 2010 ausnahmsweise keine Bedeutung hat. b) Tabellenblatt JSM Kontrolle Diese Tabellenblatt bleibt für die Veranlagungsjahre 2009 und 2010 bestehen, da die Berechnung der Jahresschmutzwassermenge nach der Trockenwettermethode für diese beiden Jahre noch zulässig ist. Die Methode des gleitenden Minimums gilt erst ab dem Veranlagungsjahr Komplexe Fälle (Gesonderte Anlage ZK) Gesonderte Anlage ZK für komplexe Fälle für Veranlagungsjahre 2009 und 2010 (Stand: ) (Excel, 139 KB) a) Tabellenblatt ZK 2 (komplex) Die Abfrage nach der parameterspezifischen Abbauleistung (Frachtabbaunachweise) wurde gestrichen. Es wurde der Hinweis aufgenommen, dass die Höhe des Fremdwasseranteils für die Veranlagungsjahre 2009 und 2010 ausnahmsweise keine Bedeutung hat (analog zu den Regelfällen).
5 Festsetzungsvordruck für das Veranlagungsjahr 2011 ff Regelfälle Festsetzungsvordruck für Einleiter kommunalen Abwassers für Veranlagungsjahr 2011 ff. - Regelfälle - (Stand: ) (Excel, 763 KB) a) Tabellenblatt KonzWert (FWA>50) (NEU!) Ab dem Veranlagungsjahr 2011 ist beim Vorliegen eines Fremdwasseranteils von mehr als 50 % bei der Entscheidung über die Gewährung der Ermäßigung des Abgabesatzes nach 9 Abs. 5 AbwAG ein verringerter Konzentrationswert nach 2a Satz 2 HAbwAG zugrunde zu legen. Für die Ermittlung dieses Konzentrationswertes wurde ein zusätzliches Tabellenblatt KonzWert (FWA>50) hinter dem Blatt ZK3 eingefügt. Neben der Angabe der Jahresabwassermenge (nach Anhang 3 der EKVO) sind die Angaben der jährlichen Schmutzwassermenge Qs und der Jahresschmutzwassermenge JSM (= Qs + Qf) erforderlich, die aus den Tabellenblättern JSM- Kontrolle (für 365 bzw. 366 Tage) zu übernehmen sind (Eintrag in die gelb hinterlegten Zellen). Die Daten sind in der für die Größenklasse der Kläranlage relevanten Zeile für CSB: Zeile 4, 5, 6, 7 bzw. 8 für N ges,anorg. : Zeile 9 bzw. 10 für P ges : Zeile 11 bzw. 12 einzutragen. Die Ermittlung des parameterspezifisch verringerten Konzentrationswertes erfolgt in der Spalte 10 automatisiert. Hinweis: Soweit sich aus dem Tabellenblatt JSM-Kontrolle (für 365 bzw. 366 Tage) ein Fremdwasseranteil von nicht mehr als 50 % ergibt, ist ein Ausfüllen des Tabellenblattes KonzWert (FWA>50) entbehrlich. Werden die entsprechenden Einträge dennoch vorgenommen, erscheint in der Spalte 10 die Angabe kein verringerter Wert. b) Tabellenblatt ZK 2 Dieses Tabellenblatt ist mit dem Tabellenblatt KonzWert (FWA>50) verknüpft. Neben der Angabe der Größenklasse der betrachteten Kläranlage ist zu entscheiden, ob der Fremdwasseranteil (FWA) höher ( Ja ) oder nicht höher ( Nein ) als 50 % ist. Grundlage für diese Entscheidung ist die Ermittlung des Fremdwasseranteils im Tabellenblatt JSM-Kontrolle. In Abhängigkeit von dem geprüften Ermittlungsergebnis (FWA oder > 50 %) sind die Anforderungen nach Anhang 1 AbwV oder die parameterspezifisch verringerte Konzentrationswerte Grundlage für die Entscheidung, ob der Abgabesatz zu ermäßigen ist. Fall 1: Fremdwasseranteil 50 % Es ist zu beurteilen, ob die Messwerte der staatlichen Überwachung die Anforderungen des Anhangs 1 AbwV nach der 4-aus-5-Regel ( 6 Abs. 1 AbwV) einhalten.
6 6 Fall 2: Fremdwasseranteil > 50 % Es ist zu beurteilen, ob die Messwerte der staatlichen Überwachung die parameterspezifisch verringerten Konzentrationswerte nach der 4-aus-5- Regel ( 6 Abs. 1 AbwV) einhalten. Zelle Größenklasse : Über die Angabe der Größenklasse werden die Anforderungen nach Anhang 1 AbwV ersichtlich (in der Spalte C). Zelle Fremdwasseranteil höher als Schmutzwasseranteil? (Ja / Nein) Angabe Nein : Die Anforderungen nach Anhang 1 sind maßgebend. keine Angabe eines verringerten Konzentrationswertes, falls Tabellenblatt KonzWert (FWA>50) keine Einträge enthält. Angabe kein verringerter Wert, falls Tabellenblatt KonzWert (FWA>50) Einträge enthält. Angabe Ja : Die als Anforderungen nach Anhang 1 AbwV aufgezeigten Werte werden als nicht maßgebend deklariert. Die im Tabellenblatt KonzWert (FWA>50) ermittelten verringerten Konzentrationswerte werden für die einzelnen Parameter übernommen. c) Tabellenblätter JSM-Kontrolle (365 Tage) und JSM-Kontrolle (366 Tage) Die Abwasserabgabepflichtigen machen im Erklärungsvordruck (für kommunale Einleiter) die für die Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge (JSM) und des Fremdwasseranteils (FWA) erforderlichen Angaben. Aus diesen Angaben werden eine vorläufige JSM und ein vorläufiger FWA ermittelt. Diese vorläufigen Werte für die JSM und den FWA sind von der Festsetzungsbehörde zu überprüfen. Zur Kontrolle der vom Abgabepflichtigen vorgenommenen Angaben und zur Überprüfung der sachgerechten Ermittlung der JSM und des FWA wurden die beiden Tabellenblätter JSM-Kontrolle (365 Tage) bzw. JSM- Kontrolle (366 Tage) für Schaltjahre ergänzt. Es sind insbesondere folgende Überprüfungen erforderlich: Abfrage der zuletzt erfolgten hydraulische Überprüfung der Durchflussmesseinrichtung durch eine Prüfstelle nach 11 EKVO i. V. m. 3 Abs. 1 Satz 3 EKVO; falls diese länger als 5 Jahre zurückliegt, ist eine entsprechende Überprüfung umgehend beim Betreiber einzufordern. Plausibilitätsprüfung des Trinkwasserverbrauchs der natürlichen Einwohner (Es wurde ein zusätzliches Feld mit automatisierter Berechnung ergänzt). Stimmen die vom Abgabepflichtigen eingetragenen Messwerte und die Ablesezeiten mit den Eintragungen im Betriebstagebuch überein? Hier ist ein zumindest in Stichproben vorzunehmender Abgleich anzustreben. Für den Fall, dass eine Nicht-Trockenwetterperiode im Veranlagungsjahr nachweislich mindestens 21 Tage (ohne Unterbrechung) angedauert hat, so dass nach der Methode des gleitenden Minimums mindestens ein Messwert eines nachgewiesenen Nicht-Trockenwettertages in die Ermittlung der JSM eingeht, hat die Festsetzungsbehörde die Möglichkeit der Korrektur in der
7 7 Spalte 12 durch die Eingabe Ja. Den Nachweis einer mindestens 21 Tage andauernden Nicht-Trockenwetterperiode hat der Abwasserabgabepflichtige (auf der Grundlage von Niederschlagsdaten des Deutschen Wetterdienstes oder des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie) zu erbringen Komplexe Fälle (Gesonderte Anlage ZK) Ein Vordruck für das Veranlagungsjahr 2011 ff. wird zurzeit nicht zur Verfügung gestellt. 2.2 Festsetzungsvordruck für Einleiter industriellen Abwassers Regelfälle Festsetzungsvordruck für Einleiter industriellen Abwassers - Regelfälle - (Stand: ) (Excel, 678 KB) a) Tabellenblatt IG 3 In den Zeilen der Fischeigiftigkeit (Zeilen 51 bis 53) wurden die Zellen für die Angabe der Schadstofffracht grau unterlegt. Die Berechnung der Anzahl der Schadeinheiten erfolgt anders als bei den stofflichen Parametern für die Fischeigiftigkeit nun ohne Rückgriff auf die Schadstofffracht. Hinweis: Diese Anpassung hat keine Auswirkung auf das rechnerische Ergebnis Komplexe Fälle (Gesonderte Anlage IG) Gesonderte Anlage IG für komplexe Fälle (Stand: ) (Excel, 241 KB) a) Tabellenblatt IG 3 (komplex) Analog zu den Regelfällen wurden in den Zeilen der Fischeigiftigkeit (Zeilen 105 bis 110) die Zellen für die Angabe der Schadstofffracht grau unterlegt. Die Berechnung der Anzahl der Schadeinheiten erfolgt anders als bei den stofflichen Parametern für die Fischeigiftigkeit nun ohne Rückgriff auf die Schadstofffracht. Hinweis: Da die Schadstofffracht um den Faktor 1000 zu niedrig ermittelt wurde, hat diese Anpassung Auswirkungen auf das rechnerische Ergebnis!
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