Allgemeine Geschäftsbedingungen für ASP Services (im Folgenden AGB genannt)

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1 Datum Bereich/Abt. Zuständig Thorsten Kraft Tel / Fax / Ihr Schr. vom Ihre Zeichen tkraft@cyscon.de Allgemeine Geschäftsbedingungen für ASP Services (im Folgenden AGB genannt) cyscon GmbH vertreten durch: Fasanenstr Malsch Kr. Karlsruhe (im Folgenden CYSCON genannt) 1. Geltungsbereich 1. Ein Vertrag bezüglich sämtlicher von der CYSCON erbrachten Dienste und Leistungen (nachfolgend insgesamt Leistungen ) kommt auf der Grundlage dieser AGB zustande, sofern der Vertragspartner (im folgenden Kunde genannt) Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die AGB regeln zusätzlich zum Vertrag, dem Bestellschein (BS)/Angebot, dem Produktleistungsschein (PS) bzw. Leistungsschein (LS) die Bedingungen, zu denen CYSCON seine Leistungen anbietet. Die Leistungskenngrößen werden gegebenenfalls in den Service Level Agreements (SLA) individuell festgelegt. Soweit nicht anders vereinbart, gehen Vereinbarungen im Rahmen der LS bzw. PS, BS, des Angebotes, des Vertrages und der SLAs denen dieser AGB vor. Dabei haben speziellere Vereinbarungen im Vertrag, LS bzw. PS, BS und den SLA Vorrang vor allgemeinen Regelungen. 2. Diese AGB gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der erstmaligen Leistungserbringung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. 3. CYSCON ist jederzeit berechtigt, diese AGB einschließlich aller Anlagen wie Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen teilt CYSCON dem Kunden insoweit schriftlich mit. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Auf diese Rechtsfolge weist CYSCON den Kunden gesondert schriftlich hin. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so besteht der Vertrag unverändert fort. CYSCON ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Zugang der Widerspruchsnachricht des Kunden zu kündigen. AGB ASP.doc Seite 1 von 10

2 2. Vertragslaufzeit, Kündigungen und Leistungsbeginn 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Kunden in Form der Auftragsbestätigung durch CYSCON bzw. durch den Hauptvertrag zustande (Vertragsbeginn). In Ermangelung einer Auftragsbestätigung durch CYSCON kommt der Vertrag spätestens mit der Bereitstellung der vertraglichen Leistungen durch CYSCON zustande. Auf eine tatsächliche Nutzung der bereitgestellten Leistungen durch den Kunden kommt es nicht an. 2. Soweit der Leistungsbeginn nicht im Hauptvertrag geregelt wurde, beginnt die Leistungspflicht beginnt zum Datum, welches in der Auftragsbestätigung von CYSCON genannt wurde. Zum Leistungsbeginns erfolgt die betriebsfähige Bereitstellung der vereinbarten Leistungen durch CYSCON. 3. Die Vertragslaufzeit regelt der Hauptvertrag. Soweit nicht anders vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Er kann erstmals nach Ablauf von drei Monaten nach Leistungsbeginn zum Schluss eines Kalendermonats gekündigt werden. Die dreimonatige Frist beginnt mit Ablauf des Monats, in welchen der Leistungsbeginn fällt. 4. Die Kündigung ist zulässig, wenn sie spätestens am 15. eines Monats für den Schluss des jeweiligen Kalendermonats erfolgt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. 5. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang des Kündigungsschreibens maßgeblich. Die Zusendung vorab per Telefax ist fristwahrend, sofern das Original nachfolgend zugeht. 6. Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Kunde die in diesem Vertrag ausdrücklich geregelten Pflichten grob verletzt sowie dann, wenn über das Vermögen der anderen Vertragspartei das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die andere Vertragspartei insolvent oder zahlungsunfähig wird. Ein wichtiger Grund liegt ferner dann vor, wenn der Kunden für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Entgelts oder eines nicht unerheblichen Teils des Entgelts in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung des Entgelts in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der das durchschnittliche Entgelt für zwei Monate erreicht. Ebenso ist ein wichtiger Grund bei einem Verstoß des Kunden gegen die Richtlinie der cyscon GmbH zum erlaubnisbasiertem -Marketing (Anlage 1) gegeben. 7. Die Nichtausübung des Rechts zur Kündigung aus wichtigem Grund bedeutet nicht die Billigung des Verhaltens des Kunden. CYSCON behält sich das Recht zur Kündigung für den Fall weiterer Verstöße vor. 8. Der Leistungsbeginn verschiebt sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen (Streik/Aussperrung), gesetzlicher oder behördlicher Anordnung (Import/Exportbeschränkungen) und höherer Gewalt. Der Kunde hat das Recht, bei Verzug durch CYSCON nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche diesbezüglich sind nach Maßgabe der Ziffer 11 ausgeschlossen. AGB ASP.doc Seite 2 von 10

3 3. Leistungen 1. CYSCON stellt dem Kunden im Rahmen von Application Service Providing (nachfolgend ASP genannt) das system dedicat (nachfolgend Software genannt) in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung über offene Datennetze (Zugang/ Übertragung über das Internet) zur Verfügung. 2. ASP bedeutet: CYSCON stellt dem Kunden die technische Plattform zur Durchführung von -Marketing-Aktionen zur Verfügung. CYSCON versendet die s, übernimmt jedoch für die erfolgreiche Zustellung keine Gewähr. 3. Der Kunde verpflichtet sich, keine s mit rechtswidrigem Inhalt zu versenden. CYSCON übernimmt hierbei keinerlei Prüfungspflichten. Die Software sowie die für die Nutzung erforderliche Rechnerleistung und der notwendige Speicherplatz für Daten (Applikationen) werden von CYSCON oder einem von ihr beauftragten Rechenzentrum für die Dauer dieses Vertrags für den Kunden bereitgehalten. 4. Der Kunden trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs einschließlich der Übertragungswege sowie seiner eigenen Computer. Der Zugang des Kunden zum Internet ist nicht Gegenstand dieses Vertrags. 5. Die Software dient als Werkzeug für - und Permission-Marketing des Kunden. Falls zum vertraglich bestimmten Leistungsbeginn (Ziffer 2.2) die vom Kunden unterzeichnete Richtlinie der cyscon GmbH zum erlaubnisbasiertem -Marketing (Anlage 1) CYSCON nicht vorliegt, verschiebt sich der Leistungsbeginn entsprechend der Verspätung. In diesem Fall ist Leistungsbeginn der Werktag, der auf den Werktag folgt, an welchem CYSCON die Anlage unterzeichnet zugegangen ist. 6. Der Kunde verwendet nur die für die Versendung der s und die Erreichung des Vertragszwecks notwendige Menge an Kundendaten. CYSCON behält sich vor, diesbezüglich Empfehlungen zu treffen. 4. Hauptleistungspflichten von cyscon 1. CYSCON stellt sicher, dass die Software für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden kann. Die vereinbarten Zwecke ergeben sich jeweils aus den vertraglichen Vereinbarungen, den Ergänzungen, Updates, gelieferten Erläuterungen der CYSCON sowie ggf. der Auftragsbestätigung. Updates und Ergänzungen stellt CYSCON nach ihrer Fertigstellung zur Verfügung. Auf Updates und Ergänzungen besteht kein Anspruch des Kunden. 2. CYSCON stellt dem Kunden die jeweils aktuelle Version der Software zur Verfügung. 3. CYSCON stellt sicher, dass der Zugang zur Software zu durchschnittlich 95 Prozent pro Kalendermonat (Anzahl der Monatstage x 24 abzüglich 5 Prozent) möglich ist. Wartungs- und sonstige technischen Arbeiten werden in den übrigen fünf Prozent der Zeit durchgeführt. AGB ASP.doc Seite 3 von 10

4 5. Nutzungsrechte des Kunden 1. CYSCON gewährt dem Kunden für die Laufzeit dieses Vertrags das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die Software im Rahmen des ASP Services über das Internet auf den Systemen von CYSCON oder eines von CYSCON festgelegten Dritten zu nutzen. Eine Übergabe der Software oder eine Installation der Software auf Systemen des Kunden oder eines von ihm bestimmten Dritten erfolgt nicht. CYSCON gewährt dem Anwender an Clients, die ggf. auf den Systemen des Kunden zur Nutzung der ASP-Anwendung installiert werden, das auf die Laufzeit dieses Vertrags beschränkte, nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht diese im Rahmen dieser hier beschriebenen ASP Services auf den Systemen des Kunden zu nutzen. 2. Sofern Erläuterungen in maschinenlesbaren Aufzeichnungsträgern vorliegen, gelten die Ausführungen im vorhergehenden Absatz auch für diese. 3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software abzuändern oder zu bearbeiten (übersetzen) oder von Dritten abändern oder bearbeiten zu lassen sowie in abgeänderter oder bearbeiteter Form zu nutzen. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Identifikation dienende Merkmale dürfen durch den Kunden nicht verändert oder von der Software bzw. den Erläuterungen entfernt werden. 4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm überlassenen Nutzerdaten und Kennwörter Dritten zu überlassen. Der Kunden ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte vollständig oder teilweise auf Dauer oder zeitweise auf Dritte zu übertragen oder Dritten entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen. 6. Datahosting-Leistungen 1. CYSCON überlässt dem Kunden Speicherplatz, der durch den Kunden eigenständig zur Speicherung der Daten genutzt wird (Datahosting). Eine irgendwie geartete Bearbeitung der Daten durch CYSCON erfolgt nicht. CYSCON wird für den Kunden im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung nach 11 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) nach Maßgabe der Bestimmungen in Ziffer 12 tätig. Ein Bestimmungsrecht von CYSCON, welche Daten gespeichert oder verarbeitet werden, ist ausgeschlossen. CYSCON unterwirft sich hinsichtlich Art und Umfang der Datenspeicherung und -verarbeitung im Rahmen des geltenden Rechts einem vollumfänglichen Weisungsrecht des Kunden, das dieser schriftlich ausübt. Eine selbstständige Erledigung geschäftsmäßiger Datenverarbeitung des Kunden durch CYSCON ist ausgeschlossen. 2. CYSCON erstellt in regelmäßigen Abständen Sicherungskopien des genutzten Speicherplatzes (Ziffer 6.1) und installiert Firewalls. Die jeweils angewendeten Sicherheitsstandards ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Die Datensicherung erfasst den Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Erstellung des Backups. Für Anwendungsfehler des Kunden wird nicht gehaftet. 3. Verlangt der Kunde nachträgliche Änderungen des vereinbarten Ablaufs oder zusätzliche Sicherungsmaßnahmen, so hat er etwaige Mehraufwendungen zu vergüten. AGB ASP.doc Seite 4 von 10

5 4. Bei Vertragsbeendigung gibt CYSCON die Daten des Kunden an diesen auf geeignete technische Art und Weise wieder heraus. Vorbehaltlich der Ziffer 12.5 werden die Daten des Kunden bei CYSCON mit Vertragsende gelöscht, wobei die Löschung der Daten in den Backups entsprechend dem regulären Turnus der Löschung von Backups erfolgt. 7. Support Der Support ist eine beratende Dienstleistung von CYSCON. Die Herbeiführung eines eventuell mit der Supportanfrage durch den Kunden verfolgtes Ziel ist nicht Gegenstand des Supports. 1. Anwendersupport 1. Der Anwendersupport umfasst Anwenderfragen zur Bedienung der Software sowie zur Inbetriebnahme der Software. 2. Der Kunde hat Anspruch auf monatlich bis zu einer Stunde kostenfreien Anwendersupport. Jede weitere Stunde Anwendersupport wird entsprechend dem Stundensatz in der aktuellen Preisliste der cyscon GmbH pro Stunde berechnet. 2. Technischer Support 1. Technischer Support umfasst Supportanfragen, die über die reine Bedienung der Software hinaus gehen bzw. solche, die ein tieferes technisches Verständnis erfordern. Dazu gehören unter anderem Fragen zur Erstellung von Newsletter Templates, zu HTML, XML und XSL, zur Einrichtung und Betrieb von Zusatzmodulen sowie andere technische Fragen. 2. Technischer Support wird nach Aufwand entsprechend dem Stundensatz in der aktuellen Preisliste der cyscon GmbH pro Stunde berechnet. 3. Supportanfragen können per Telefon, oder über ein Ticketsystem von CYSCON gestellt werden. 4. Der Kunde wird CYSCON alle für den Support erforderlichen und hilfreichen Informationen, Unterlagen und Daten (z.b. detaillierte Fehlerbeschreibung, Screenshots, Logfiles, etc.) zur Verfügung stellen. 5. Nicht als Support zählen insbesondere: Erstellung von Konzepten, Entwicklung von kundenindividuellen Lösungen und Einrichtung von Workflows. Solche Arbeiten werden auf der Grundlage gesonderter Vereinbarungen ausgeführt und abgerechnet. 8. Entgelt 1. Die Entgelte, die der Kunde für die Erbringung der Leistungen durch CYSCON zu entrichten hat, richten sich nach Maßgabe der Festlegung zu den Konditionen des Hauptvertrages und der Beschreibung gemäß der Preisliste der cyscon GmbH zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Die Leistung wird monatlich in Rechnung gestellt. 2. Die Einrichtungskosten sind mit Vertragsbeginn fällig. Das monatliche Entgelt ist monatlich fällig. Die erstmalige Rechnungsstellung erfolgt im Monat des Leistungsbeginns (Ziffer 8). AGB ASP.doc Seite 5 von 10

6 3. Der Rechnungsbetrag muss spätestens am 14. (vierzehnten) Tag nach Versendung der Rechnung auf dem Konto von CYSCON gutgeschrieben sein. Erteilt der Kunde eine Einzugsermächtigung, bucht CYSCON den Rechnungsbetrag vom vereinbarten Konto bis zu diesem Tag ab. Im Falle der Nichtzahlung innerhalb der vorgenannten Frist gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ohne dass es hierfür einer Mahnung bedürfte. 4. Ist der Kunde mit der Zahlung von zwei Monatsvergütungen in Verzug, ist CYSCON zur Verweigerung sämtlicher Leistungen an den Kunden berechtigt. Das schließt die Sperre des Accounts des Kunden ein; die Verfügungsgewalt über personenbezogene Daten des Kunden-Accounts wird dadurch nicht beschränkt. 5. Nach Ablauf von 6 Monaten nach Vertragsbeginn (Ziffer 2.1) kann CYSCON das Entgelt der Preisentwicklung anpassen. Preisänderungen teilt CYSCON dem Kunden insoweit schriftlich mit. Beträgt die Erhöhung des Entgelts mehr als 10 (zehn) Prozent, kann der Kunde dem geänderten Entgelt innerhalb von einem Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprechen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so besteht der Vertrag zu unveränderten Entgeltkonditionen fort, andernfalls werden die erhöhten Entgelte entsprechend der Ankündigung in der Änderungsmitteilung wirksam. Im Falle des Widerspruches des Kunden ist CYSCIN berechtigt, den innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang der Widerspruchsnachricht zum Monatsende zu kündigen. Auf diese Rechtsfolge weist CYSCON den Kunden in der gesondert schriftlich hin. 6. Abweichend von Ziffer 8.5 kann CYSCON eine Erhöhung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes an den Kunden jederzeit weitergeben, so dass sich die Bruttoentgelte erhöhen. Dies gilt auch für Preiserhöhungen gegenüber CYSCN durch die Rechenzentrumsbetreiber, bei denen CYSCON ihrerseits vertragsgegenständliche Leistungen oder Teile hiervon bezieht. Preiserhöhungen nach diesem Absatz berechtigen den Kunden, abweichend von Ziffer 8.5 nicht zum Widerspruch. 9. Mitwirkungspflichten des Kunden 1. Der Kunde setzt auf seinen eigenen Computersystemen ein geeignetes Virenschutzprogramm in jeweils aktueller Version ein. 2. Der Kunde verhindert den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software und verpflichtet auch seine Mitarbeiter zur Einhaltung dieser Pflicht. 3. Der Kunde unterrichtet CYSCON unverzüglich schriftlich oder per Telefax, wenn für ihn der Verdacht besteht, dass ein Virenschutz versagt hat, es zu einem unbefugten Zugriff kam bzw. kommt oder eine sonstige Gefährdung aus seiner Sphäre für CYSCON oder ihrer Systeme bestehen kann. 4. Der Kunde hat die ihm von CYSCON übermittelten persönlichen Benutzerkennungen, Passwörter und Kundenschlüssel streng vertraulich zu behandeln. Er hat dafür zu sorgen, dass kein Unbefugter davon Kenntnis erlangt oder diese nutzen kann. Bei Verlust oder sofern die Möglichkeit besteht, dass ein Unbefugter von einer Benutzerkennung, einem Passwort oder einem Kundenschlüssel Kenntnis erlangt hat, hat der Kunden hierüber den Provider unverzüglich schriftlich oder per Telefax zu unterrichten. AGB ASP.doc Seite 6 von 10

7 10. Gewährleistung 1. CYSCON gewährleistet, dass die Software der sich aus der Produktbeschreibung ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kann. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird durch CYSCON keine Garantie gegeben. 2. Mängel der überlassenen Software werden durch CYSCON nach entsprechender schriftlich, per Telefax oder per Mitteilung des Mangels durch den Kunden innerhalb angemessener Zeit behoben. 3. Der Kunde ist verpflichtet, CYSCON nachprüfbare Informationen über Art und Auftreten von Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit zur Verfügung zu stellen und bei der Eingrenzung von Fehlern mitzuwirken. 4. Mit Zustimmung des Kunden kann CYSCON die mangelhafte Software zum Zwecke der Mängelbeseitigung gegen mangelfreie Software austauschen. 5. Zum Zwecke der Mängelprüfung und -beseitigung gestattet der Kunden dem Provider den Zugriff auf die Software. 6. Der Kunde kann bei Mängeln die laufende Mietzahlung nicht mindern. Ein eventuell bestehendes Recht zur Rückforderung unter Vorbehalt gezahlter Entgelte bleibt unberührt. 7. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen ist. 8. Die Gewährleistungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung von CYSCON Änderungen an der überlassenen Software vornimmt oder vornehmen lässt. Dies gilt nicht, sofern der Kunde zu Änderungen, insbesondere nach 536 Abs. 2 BGB, berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert werden. 11. Haftung 1. CYSCON haftet für sich und ihre Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, falls eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt wurde oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflicht gilt eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer solchen wesentlichen Vertragspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. AGB ASP.doc Seite 7 von 10

8 2. Die Haftung von CYSCON für zugesicherte Eigenschaften, arglistig verschwiegene Mängel oder Personenschäden (Leben, Körper und Gesundheit) sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von den Einschränkungen nach Ziffer 11.1 unberührt. 3. Soweit die Haftung von CYSCON nach den vorstehenden Regelungen dieser Ziffer 11 wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von CYSCON. 12. Datenschutz 1. CYSCON wird für den Kunden als Auftragsdatenverarbeiter im Sinne des 11 BDSG und nach Maßgabe dieses Vertrags tätig. Die Einzelheiten des Auftragsdatenverarbeitungsverhältnisses richten sich nach der zwischen cyscon und dem Kunden abgeschlossenen Einzelvereinbarung über die Datenverarbeitung im Auftrag ( 11 Bundesdatenschutzgesetz) und Geheimhaltung (Anlage 3). 2. CYSCON weist den Kunden darauf hin, dass der Kunden für die Einhaltung des Datenschutzrechts verantwortlich ist ( 11 BDSG). 3. CYSCON weist den Kunden darauf hin, dass personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen soweit dies das Datenschutzrecht, insbesondere das BDSG sowie das Telemediengesetz (TMG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG), erlaubt und der jeweilige Betroffene eingewilligt hat. 4. CYSCON verpflichtet sich im Rahmen der Bereitstellung der Applikationen die An- und Abmeldungen des Kunden zu protokollieren. 5. CYSCON löscht nach Beendigung des Vertrags die für den Kunden gespeicherten Daten, sofern nicht vertragliche oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegen stehen. Die Löschung der Daten in den Backups erfolgt entsprechend dem regulären Turnus der Löschung von Backups. 6. Der Kunde kann im Rahmen des Zugriffs auf die Applikation auf den Systemen von CYSCON über das Internet zwischen einer sicheren und einer ungesicherten Verbindung in eigener Verantwortung wählen. CYSCON weist den Kunden darauf hin, dass die Wahl der ungesicherten Verbindung ein erhebliches Risiko für die Sicherheit der Daten und Informationen darstellt. CYSCON ist daher nicht für die Schäden und Störungen bei der Verwendung der unsicheren Verbindung haftbar. 13. Freistellung 1. Der Kunde sichert ausdrücklich zu, alle rechtlichen Vorschriften, insbesondere solche, die die Verbreitung von Inhalten beschränken, und alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. 2. Sollte eine Inanspruchnahme von CYSCON durch Dritte aufgrund einer Rechtsverletzung des Kunden gleich welcher Art erfolgen (insbesondere der Versand von s bzw. Fax-Sendungen an Empfänger, die hierin nicht eingewilligt haben), stellt der Kunde CYSCON von solchen Ansprüchen auf erstes Anfordern frei und verpflichtet sich, alle AGB ASP.doc Seite 8 von 10

9 daraus erwachsenden Kosten (insbesondere Rechtsanwalts-, Gerichtsund Gutachterkosten) auf erstes Anfordern von CYSCON zu übernehmen oder nach Wahl von cyscon gegenüber CYSCON zu erstatten. Dies umfasst insbesondere auch die Kosten die im Zusammenhang mit einer angemessenen Abwehr dieser Ansprüche stehen. 3. Dem Kunden ist bekannt, dass die Möglichkeit des Massenversands von s durch CYSCON darauf beruht, dass er bei -Providern und Organisationen als vertrauenswürdiger Versender registriert ist (z. B. Whitelisting). Dem Kunden ist ferner bekannt, dass es zu Beeinträchtigungen dieses Whitelistings aufgrund von Verhaltensweisen des Kunden kommen kann. Sollte es in irgendeiner Konstellation zur Beschränkung des Whitelisting oder dem Ausschluss vom Whitelisting kommen oder eine solche Beschränkung drohen, gilt Ziffer 13.3 für die Maßnahmen von CYSCON zur Wiederherstellung und/oder Sicherung eines uneingeschränkten Whitelistings. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. 14. Sonstige Bestimmungen 1. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Regelung, mit der diese Schriftform außer Kraft gesetzt wird. 2. Werden Erklärungen gleich welcher Art von Vertretern oder Hilfspersonen von CYSCON abgegeben, sind sie nur dann verbindlich, wenn CYSCON hierfür seine schriftliche Zustimmung erteilt. 3. Mündliche Nebenabreden sind für CYSCON nur verbindlich, wenn sie schriftlich durch CYSCON bestätigt worden sind. 4. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unbestritten sind. 5. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages sowie sämtliche zwischen den Vertragsparteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist Karlsruhe; dies gilt auch für den Urkunden- und Wechselprozess. 6. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN- Kaufrechts. 7. Ist eine Regelung dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchsetzbar, so bleiben die restlichen Regelungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien einigen sich bereits jetzt, die unwirksame oder nicht durchsetzbare Regelung durch eine wirksame und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der ersetzten Regelung möglichst nahe kommt. AGB ASP.doc Seite 9 von 10

10 8. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrages: Anlage 1: Richtlinie der cyscon GmbH zum erlaubnisbasiertem E- Mail-Marketing Anlage 2: Preisliste der cyscon GmbH Anlage 3: Einzelvereinbarung über die Datenverarbeitung im Auftrag ( 11 Bundesdatenschutzgesetz) und Geheimhaltung Anlage 4: Antrag auf Freischaltung des Zugriffs auf Empfängerreaktionen Stand: 01. Januar 2011 gez. Die Geschäftsleitung der cyscon GmbH AGB ASP.doc Seite 10 von 10

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