EINLEITUNG. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg auf dem Weg in die Selbständigkeit. Mag. Andreas Treichl Generaldirektor

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "EINLEITUNG. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg auf dem Weg in die Selbständigkeit. Mag. Andreas Treichl Generaldirektor"

Transkript

1 LF_Innen_Arzt_ :26 Uhr Seite 1 EINLEITUNG Auf dem Weg in die Selbständigkeit sind Sie mit zahllosen Fragen und Entscheidungen konfrontiert. In dieser Broschüre wollen wir Sie über die wesentlichen Schritte auf dem Weg in die Selbständigkeit informieren und einen Überblick über Fragen zur Eröffnung Ihrer Praxis, der Finanzierung in der Start- und der Folgephase sowie zur sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Situation geben. Auf rechtliche und steuerliche Besonderheiten von Praxisgemeinschaften wird ebenfalls eingegangen. Um den gebotenen Umfang der Broschüre nicht zu überschreiten, kann nicht auf alle Fragen auf Ihrem Weg in die Selbständigkeit eingegangen werden. Informieren Sie sich daher bitte bei Kollegen, bei der Ärztekammer und Ihren Partnern sowie insbesondere bei Ihrem Bankbetreuer und Ihrem Steuerberater. Wegen der Komplexität der Materie kann diese Broschüre eine steuerliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Diese Broschüre richtet sich gleichermaßen an Damen und Herren. Um die Lesbarkeit der Broschüre nicht zu erschweren, haben wir uns erlaubt, generell den Begriff des Arztes zu verwenden. Wir ersuchen alle Leserinnen um Verständnis. Die Broschüre ist auf dem Stand Februar Die Bestimmungen des Steuerreformgesetzes, die zum überwiegenden Teil ab der Veranlagung 2005 gelten, sind eingearbeitet. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg auf dem Weg in die Selbständigkeit. Mag. Andreas Treichl Generaldirektor

2 LF_Innen_Arzt_ :26 Uhr Seite 2 1. Der Start in die Selbständigkeit Wahlarzt oder Kassenarzt Wie werden Sie Wahlarzt Wie werden Sie Kassenarzt Was versteht man unter einem Wohnsitzarzt? Neugründung oder Übernahme einer bestehenden Praxis Neugründung Übernahme einer bestehenden Praxis Gruppenpraxis und andere Formen der Zusammenarbeit Die Gruppenpraxis Kosten- und Ordinationsgemeinschaften Vor- und Nachteile gegenüber einer Einzelpraxis 8 2. Die Finanzierung Ihrer Praxis Zwei Fragen zur Finanzierung Ihrer Praxis Die Ermittlung des Finanzierungsbedarfes Der Finanzierungsbedarf für die Anfangsinvestitionen Der Finanzierungsbedarf aus den operativen Ergebnissen Der persönliche Finanzierungsbedarf Der Finanzierungsbedarf im Überblick Die Abdeckung des Finanzierungsbedarfes Eigenfinanzierung und Fremdfinanzierung Lieferantenkredit Bankenkredit Einzelne Kreditformen Kreditkonditionen Leasingfinanzierung Was ist ein Leasingvertrag Leasing oder Kredit Die Erstellung Ihres Praxisplanes Vorstellung Ihrer Praxis Erfolgsplan Finanzplan Tilgungsplan Versicherung und Altersvorsorge Die gesetzliche Sozialversicherung Unfall- und Pensionsversicherung Beitragssatz und Bemessungsgrundlage Vorläufige und endgültige Beitragsgrundlage Nebentätigkeiten Krankenversicherung Die Altersvorsorge Staatliche Vorsorge Wohlfahrtsfonds der Kammern Private Vorsorge Die Versicherung Ihrer Praxis Steuerlicher Teil Die steuerliche Registrierung beim Finanzamt Laufende Buchhaltung oder Aufzeichnungen Einkommensteuer Einkommensteuererklärung, -festsetzung und -vorauszahlungen Die Abgabe der Steuererklärung Die Festsetzung der Einkommensteuer Einkommensteuervorauszahlungen Wie ermittle ich die Einkünfte? Die steuerlichen Einkunftsarten Die Arten der Gewinnermittlung Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Bilanzierung Pauschalierung Der Wechsel der Gewinnermittlungsart Was sind Betriebseinnahmen? Die Steuerpflicht von Nebeneinnahmen Wie sind durchlaufende Posten zu behandeln Welche Betriebsausgaben kann ich steuerlich geltend machen? Typische Betriebsausgaben und Sonderfälle Kraftfahrzeuge Ärztekammerbeiträge Finanzierungskosten Versicherungsbeiträge Arbeitskleidung Praxisräumlichkeiten Beschäftigung von Angehörigen Absetzung für Abnutzung (Abschreibung) Geringwertige Wirtschaftsgüter Spenden Welche steuerlichen Begünstigungen bestehen? Investitionen Übertragung stiller Reserven Bildung Forschung Wie ermittelt sich die Einkommensteuer? Das Schema der Ermittlung der Einkommensteuer Sonderausgaben Außergewöhnliche Belastungen Der Einkommensteuertarif Die begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne Absetzbeträge Die steuerlichen Folgen der Beendigung der ärztlichen Tätigkeit Umsatzsteuer Unterliegen meine Honorare der Umsatzsteuer? Kann ich Vorsteuern geltend machen? Fälligkeit, Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuererklärung Die Gestaltung Ihrer Honorarnote (Rechnung) Besonderheiten von Praxisgemeinschaften Einkommensteuer Umsatzsteuer Die Beschäftigung von Dienstnehmern Das Arbeitsrecht Der Dienstnehmer ist anzumelden Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer Welche Lohnnebenkosten fallen an? Was kostet Sie ein Dienstnehmer Was versteht man unter geringfügiger Beschäftigung? Steuerliche Förderungen 40 Exkurs: Weitere Steuern. Was unterliegt der 41 Grundsteuer? 41 Grunderwerbsteuer? 41 Lohnsteuer? 41 Normverbrauchsabgabe? 41 Erbschafts- und Schenkungssteuer? 41 Rechtsgeschäftsgebühr? 41 Versicherungssteuer? 42

3 LF_Innen_Arzt_ :26 Uhr Seite 4 Der Start in die Selbständigkeit 5

4 LF_Innen_Arzt_ :26 Uhr Seite 6 1. Der Start in die Selbständigkeit 1.1 Wahlarzt oder Kassenarzt Wie werden Sie Wahlarzt Wenn ein Arzt keinen Vertrag mit einer Krankenkasse hat, wird er als Wahlarzt bezeichnet. Ihr Patient ist Privatpatient. Das bedeutet für ihn, dass er das Honorar direkt an Sie zu bezahlen hat. Das Honorar des Arztes wird daher nicht direkt mit der für den Patienten zuständigen Krankenkassa abgerechnet. Der Patient kann die Honorarnote des Arztes bei seiner Krankenkassa zum Rückersatz einreichen. Voraussetzung für die Eröffnung der Wahlarztpraxis ist das ius practicandi als Allgemeinmediziner oder als Facharzt. Eine Meldung an die Ärztekammer ist in diesem Zusammenhang vorgesehen. Für die Verrechnung der Leistungen des Wahlarztes an seine Patienten gibt es keine allgemein bindenden Honorarordnungen. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte der Patient über das anfallende Honorar daher vorab informiert und dieses vom Patienten akzeptiert werden. Ihre Patienten werden die bezahlten Wahlarzthonorare häufig bei der für sie zuständigen Krankenkassa zum Kostenersatz einreichen. Die Höhe des Kostenersatzes richtet sich danach, was ein Vertragsarzt von der Krankenkassa als Vertragsarzthonorar erhalten hätte. Davon wird ein Teil (zb 80%) refundiert. Um die Möglichkeit und die Höhe des Kostenersatzes der Krankenkassa zu optimieren, sollte Ihre Honorarnote folgende Inhalte aufweisen: Name und Anschrift Ihrer Wahlarztpraxis; Name, Anschrift und Versicherungsnummer des Patienten; Ausstellungsdatum; alle Behandlungsdaten; Diagnose; genaue Angaben über die ärztlichen Leistungen (Verwendung der Terminologie und eventuell auch der Positionsziffern der Krankenkasse); Angabe des Zahlungsmodus; Hinweis, wenn der Betrag bar bezahlt wurde; Unterschrift. Informieren Sie sich über die Honorarordnungen der Krankenkassen und listen Sie die erbrachten Leistungen exakt auf. Ihr Patient könnte dadurch eine höhere Kostenerstattung erhalten und Sie werden auf diese Weise die Patientenzufriedenheit steigern Wie werden Sie Kassenarzt Kassenarzt werden Sie, indem Sie mit der jeweiligen Krankenkasse einen Vertrag abschließen. Zu diesem Zweck werden freie Vertragsarztstellen ausgeschrieben, für die Sie sich zu bewerben haben. Im Rahmen eines Auswertungsverfahrens kommt es zu einer Reihung der Bewerber. Nach dem Auswahlverfahren erhält der Erstgereihte die Gelegenheit, die Stelle zu besetzen und den Kassenvertrag abzuschließen. Handelt es sich bei der ausgeschrieben Vertragsarztstelle um eine neue Planstelle, hat der Erstgereihte vor Invertragnahme Ordinationsräumlichkeiten zu suchen. Handelt es sich um die Übernahme einer bereits bestehenden Stelle, bedarf es einer Einigung zwischen dem Übergeber der Ordination und dem Erstgereihten (siehe dazu auch Punkt 2.2). Im Rahmen des Auswertungsverfahrens werden die Bewerber nach Punkten gereiht. Informieren Sie sich daher bitte frühzeitig über die Reihungskriterien bei den jeweiligen Krankenkassen, um Ihre Chancen im Verfahren zu verbessern Was versteht man unter einem Wohnsitzarzt? Wenn Sie als Arzt für Allgemeinmedizin oder als Facharzt Ihre Tätigkeit nicht in einem Anstellungsverhältnis ausüben und Ihre Tätigkeit keine Ordinationsstätte erfordert, sind Sie Wohnsitzarzt. Dies ist der Fall bei Gutachtern, bei Praxisvertretern sowie unter Umständen bei Schul-, Betriebs- oder Notärzten. Auf die Besonderheiten des Wohnsitzarztes wird in der Folge nicht gesondert eingegangen. Hervorzuheben ist, dass er der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft unterliegt. 1.2 Neugründung oder Übernahme einer bestehenden Praxis Neugründung Eine Neugründung einer Praxis kann entweder als Wahlarzt oder als Kassenarzt erfolgen. Zu bedenken ist, dass neue Kassenarztstellen in der Regel nur dann ausgeschrieben werden, wenn eine Region eine Unterversorgung aufweist Übernahme einer bestehenden Praxis Bei der Übernahme einer bestehenden Praxis sind zwei Fälle zu unterscheiden: die Übernahme einer bestehenden Wahlarztpraxis und die Übernahme einer bestehenden Kassenarztpraxis. Für die Übernahme einer bestehenden Wahlarztpraxis bedarf es (neben dem ius practicandi) nur einer vertraglichen Einigung zwischen dem Übergeber und Ihnen als Übernehmer. Die Übernahme einer bestehenden Kassenarztpraxis setzt neben dieser vertraglichen Einigung voraus, dass Sie Erstgereihter im Rahmen des für diese Vertragsarztstelle erfolgten Ausschreibungsverfahrens sind. Sie werden dann eingeladen, Verhandlungen zur Übernahme der Ordination aufzunehmen. Während eine Ablöse für den Kassenvertrag unzulässig ist, ist bei Übernahme einer Praxis eine Ablöse für den Wert der Ordination gerechtfertigt. In der Praxis wird dieser aus Sachwert zuzüglich Ertragswert ermittelt. Der Sachwert ist der Zeitwert der zu übergebenen Gegenstände. Als Ablöse für den Ertragswert wird derzeit ein Drittel eines Jahresumsatzes für angemessen erachtet. Mangels Einigung zwischen Übergeber und Übernehmer wird auf Antrag eine Schlichtungskommission einberufen, um den geforderten Übergabepreis und die sonstigen Übergabemodalitäten zu prüfen. Bei Übernahme einer Ordination entstehen zahlreiche steuerliche und rechtliche Fragen wie beispielsweise: Wie wird der Übernahmepreis steuerlich behandelt? Haften Sie für Verbindlichkeiten des Übergebers? Sind Sie verpflichtet, bestehende Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten zu übernehmen? Kann der Vermieter der Ordinationsräumlichkeiten den Mietzins auf den gegebenenfalls höheren, ortsüblichen Mietzins anheben? Nehmen Sie zur Klärung dieser und weiterer Fragen bitte vor Übernahme einer Ordination mit Ihrem Steuerberater und Ihrem Rechtsanwalt Kontakt auf. 1.3 Gruppenpraxis und andere Formen der Zusammenarbeit Die Gruppenpraxis Die selbständige Ausübung des ärztlichen Berufes ist auch als Gruppenpraxis in der Rechtsform einer offenen Erwerbsgesellschaft (OEG) zulässig. Die Ärzte-OEG entsteht durch Errichtung eines Gesellschaftsvertrages und Eintragung im Firmenbuch. 6 7

5 LF_Innen_Arzt_ :26 Uhr Seite 8 Im Gesellschaftsvertrag sollte folgendes geregelt werden: Firma der Gesellschaft Dauer der Gesellschaft (in der Regel unbeschränkt) Höhe der Einlagen in das Gesellschaftsvermögen und Fälligkeit der Einlagen Festlegung der Aufgabengebiete der Gesellschafter Gewinnverteilung Beteiligung am Vermögen Möglichkeiten des Ausscheidens aus der Gesellschaft Möglichkeiten der Auflösung der Gesellschaft Folgen des Ausscheidens aus der Gesellschaft und der Beendigung der Gesellschaft Die Finanzierung Ihrer Praxis Im Rahmen einer Ärzte-OEG können Ärzte gleicher oder verschiedener Fachrichtungen unter einer einheitlichen Firma nach außen hin auftreten und Verträge abschließen. Die Gesellschafter der OEG haften den Gesellschaftsgläubigern persönlich und unbeschränkt Kosten- und Ordinationsgemeinschaften Als Kosten- oder Ordinationsgemeinschaften werden vertragliche Regelungen bezeichnet, die die Aufteilung von Aufwendungen (wie beispielsweise Gerätekosten, Ordinationsmiete, Personalaufwendungen) auf mehrere Ärzte bezwecken. Zu diesem Zweck kann zwischen den Ärzten im Innenverhältnis eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht errichtet oder ein Vertrag über die Weiterverrechnung von Kosten abgeschlossen werden Vor- und Nachteile gegenüber einer Einzelpraxis Wesentliche Voraussetzung für den Erfolg einer Gruppenpraxis ist der Wille zum Gemeinsamen. Wenn dieser Wille fehlt, werden interne Probleme den Erfolg einer Gruppenpraxis nachteilig beeinflussen und die interne Entscheidungsfindung wird sich als problematisch erweisen. Als Vorteile von Gruppenpraxen werden häufig folgende Aspekte genannt: Verbessertes Leistungsangebot in fachlicher und zeitlicher Hinsicht für die Patienten; Kosteneinsparungspotential durch die gemeinsame Nutzung von Mitarbeitern und Infrastruktur; verbesserte Möglichkeit der Zeiteinteilung für die Ärzte. 8 9

6 LF_Innen_Arzt_ :26 Uhr Seite Die Finanzierung Ihrer Praxis 2.1 Zwei Fragen zur Finanzierung Ihrer Praxis Im Zusammenhang mit der Finanzierung ihrer Praxis haben Sie insbesondere folgende zwei Fragen zu klären: Wie hoch ist der Finanzierungsbedarf für meine Praxis? Wie erfolgt die Finanzierung? Die erste Frage beantwortet Ihnen, wie hoch der Finanzbedarf Ihrer Praxis in der Anfangsphase unter Berücksichtigung von Anfangsinvestitionen, den operativen Ergebnissen in der Anfangsphase und Ihrem persönlichen Finanzbedarf ist. Die zweite Frage klärt, wie der sich ergebende Finanzbedarf abgedeckt wird, also beispielsweise durch Eigenmittel, Bankkredite oder den Abschluss von Leasingverträgen. 2.2 Die Ermittlung des Finanzierungsbedarfes Die nachfolgenden Tabellen sollen Sie bei einer vereinfachten Ermittlung Ihres Finanzierungsbedarfes unterstützen. Planen Sie dabei bitte ausreichende Reserven ein Der Finanzierungsbedarf für die Anfangsinvestitionen Ablöse Praxisübernahme Behandlungsgeräte Bauliche Investitionen in Praxisräumlichkeiten Praxiseinrichtung EDV-Investitionen Erstausstattung medizinische Produkte Sonstiges Reserve Summe Betrag Wann zu bezahlen Nutzungsdauer Der Finanzierungsbedarf aus den operativen Ergebnissen Kassenhonorare Wahlarzthonorare Sonstige Einnahmen Summe Einnahmen Materialaufwand Personalaufwand Raumkosten Betriebskosten Kfz-Kosten Reise- und Fahrtkosten Sozialversicherung Krankenversicherung Betriebsversicherungen Sonstiger Aufwand Laufende Investitionen Leasingraten *) Finanzierungskosten *) Reserve Summe Ausgaben Finanzierungsbedarf aus dem operativen Ergebnis vor Steuern *) Abhängig von der Finanzierungsentscheidung In der Anfangsphase sollte der Planungszeitraum in kurze Planungsphasen (zb monatlich oder quartalsweise) eingeteilt werden. Zahlreiche Zahlungen erfolgen unregelmäßig. Beispielsweise erhalten Dienstnehmer (in der Regel) im Juni und im November den 13. und 14. Bezug (Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration). Zahlreiche Zahlungen erfolgen vierteljährlich wie zb Sozialversicherungs- und Einkommensteuervorauszahlungen. So können Sie Liquiditätsengpässe bereits in der Planungsphase rechtzeitig erkennen und vermeiden Der persönliche Finanzierungsbedarf Phase 1 Phase 2 Phase 3 Die Angaben zum Zeitpunkt der Zahlungsverpflichtung und zur Nutzungsdauer der Investition beziehen sich bereits auf die Art und die Laufzeit der Finanzierung. Wohnkosten Lebenshaltungskosten Private Vorsorge Private Verpflichtungen Einkommensteuer Reserve Private Ausgaben Saldo aus anderen Quellen Phase 1 Phase 2 Phase 3 Privater Finanzierungsbedarf 10 11

7 LF_Innen_Arzt_ :26 Uhr Seite Der Finanzierungsbedarf im Überblick Anfangsinvestitionen Finanzierungsbedarf aus dem operativen Ergebnis Privater Finanzierungsbedarf Finanzierungsbedarf 2.3 Die Abdeckung des Finanzierungsbedarfes Nachdem Sie Ihren Finanzierungsbedarf ermittelt haben, stellt sich die Frage, wie dieser abgedeckt wird Eigenfinanzierung und Fremdfinanzierung Im Rahmen der Eigenfinanzierung stammen die Mittel zur Finanzierung Ihrer Praxis aus frei verfügbaren, privaten Mitteln. Diese Mittel stammen im Fall der Fremdfinanzierung von Dritten, wie Banken, Leasinggesellschaften oder Lieferanten. In steuerlicher Hinsicht stellen die Kosten der Fremdfinanzierung Betriebsausgaben dar, während im Fall der Eigenfinanzierung entgehende Zinserträge steuerlich nicht abgesetzt werden können. Dadurch ist die Eigenfinanzierung gegenüber der Fremdfinanzierung diskriminiert Lieferantenkredit Unter einem Lieferantenkredit versteht man die Gewährung eines Zahlungsziels durch den jeweiligen Lieferanten. Darunter fällt im weiteren Sinn auch, wenn der Kaufpreis für die Übernahme einer bestehenden Praxis in Form von Raten beglichen wird Bankenkredit Einzelne Kreditformen Im Rahmen der Bankenfinanzierung kann zwischen dem Rahmen- oder Kontokorrentkredit einerseits und dem Investitionskredit andererseits unterschieden werden. Diese Kreditformen unterscheiden sich in der Art der Kreditausnutzung. Bei einem Kontokorrentkredit wird dem Kreditnehmer ein betragsmäßig festgesetzter Kreditrahmen zur Verfügung gestellt, den er ausnutzen kann, aber nicht ausnutzen muss. Der Kontokorrentkredit dient im Regelfall der Abdeckung eines kurzfristigen Finanzierungsbedarfes. Die Fremdkapitalzinsen liegen in der Regel über jenen eines Investitionskredites. Bei einem Investitionskredit wird für in der Regel langfristige Investitionen eine Finanzierung gewährt. Bei einem Fremdwährungskredit wird der Kreditbetrag in einer ausländischen Währung aufgenommen, wobei das Zinsniveau in diesem Land unter dem Zinsniveau der Euro-Zone liegt. Dem Vorteil aus geringeren Zinsen steht das Risiko gegenüber, dass sich der Wechselkurs zu Ungunsten des Kreditnehmers entwickelt und dieser umgerechnet in Euro einen höheren Betrag als bei Kreditaufnahme zurück zu bezahlen hat. Das Wechselkursrisiko kann sich selbstverständlich auch zugunsten des Kreditnehmers auswirken und zu einem Wechselkursgewinn führen Kreditkonditionen Bei Abschluss eines Kredites sind folgende Konditionen zu vereinbaren: Sicherheiten; Laufzeit; Art der Rückzahlung; Zinsen; Nebenkosten. 12 Phase 1 Phase 2 Phase 3 Die Beistellung von Sicherheiten reduziert das Risiko der finanzierenden Bank und kann dadurch die Höhe des Zinssatzes zugunsten des Kreditnehmers beeinflussen. Als Sicherheiten können beispielsweise private Bürgschaften sowie Verpfändungen von Liegenschaften (Hypotheken), von (Honorar-)Forderungen, von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen oder von Wertpapieren dienen. Die Laufzeit des Kredites gibt an, bis wann der Kredit zur Gänze getilgt wird. Bei Festlegung der Laufzeit ist auf den Grundsatz der fristenkongruenten Finanzierung zu achten. Dieser besagt, dass die Finanzierungsdauer mit der Nutzungsdauer des erworbenen Gegenstandes übereinstimmt. Die Rückzahlung des Kredites kann auf mehrere Arten erfolgen: Häufig wird der Kredit über die Laufzeit des Kredites zurückbezahlt. In diesem Fall erfolgt die Rückzahlung in Form von gleich hohen Annuitäten, deren Höhe sich aus einer Tilgungskomponente und der Zinskomponente zusammensetzt. Es gibt aber auch endfällige Kredite und Kredite mit einem tilgungsfreien Zeitraum. In der Anfangsphase werden häufig operative Verluste erzielt. Um Finanzierungsengpässe zu vermeiden, hat sich in der Praxis die Vereinbarung eines tilgungsfreien Zeitraumes von 2 bis 3 Jahren bewährt. Der Zinssatz stellt das Entgelt für die Überlassung des Kredites durch die Bank dar. Die Höhe des Zinssatzes hängt im Wesentlichen vom aktuellen Geldmarktzinssatz und dem Risikoaufschlag ab. Bei der Kalkulation des Risikoaufschlages werden neben den zur Verfügung gestellten Sicherheiten auch die bisherige (falls vorhanden) und die erwartete künftige Entwicklung Ihrer Praxis von der Bank berücksichtigt. Das Einfließen dieser unterschiedlichen Faktoren in die Bemessung des Zinssatzes ist in jüngerer Zeit unter dem Stichwort Basel II bekannt geworden. Im Hinblick auf die Verzinsung wird unterschieden zwischen: fix verzinsten Krediten, bei denen der Zinssatz für einen bestimmten Zeitraum im vorhinein unveränderlich festgelegt wird und variabel verzinsten Krediten, bei denen der Zinssatz an einen Referenzzinssatz gebunden ist. Dabei ändert sich der Zinssatz, wenn sich der Referenzzinssatz ändert. Zu den Nebenkosten zählen die (in der Regel 0,8%-ige) gesetzliche Kreditvertragsgebühr, vereinbarte Bearbeitungskosten sowie die Kontoführungsspesen Leasingfinanzierung Was ist ein Leasingvertrag Mit einem Leasingvertrag wird dem Leasingnehmer die Nutzung eines Investitionsobjektes eingeräumt, wobei das Eigentum beim Leasinggeber verbleibt. Anders als bei einem Mietvertrag hat der Leasingnehmer während der Leasingdauer, die oft einen wesentlichen Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes ausmacht, die wirtschaftlichen Chancen und Risiken aus dem Leasingobjekt zu tragen. Beim Leasing wird zwischen Finanzierungsleasing und Operating Leasing unterschieden. Diese Leasingformen unterscheiden sich dadurch, ob auf Seiten des Leasinggebers ein Teil des Investitionsrisikos verbleibt (Operating Leasing) oder nicht (Finanzierungsleasing). Ein häufiger Fall des Leasings ist das PKW-Leasing Leasing oder Kredit Eine Entscheidung, ob Leasing oder Kredit günstiger ist, lässt sich nur im Einzelfall treffen. Bei der Überlegung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: Die Leasingrate wird unter Berücksichtigung von Investitionskosten (abzüglich Eigenmittel), Vertragsdauer, Restwert, Finanzierungskosten und Verwaltungskosten kalkuliert. Aus diesen Daten lässt sich der interne Zinssatz errechnen und mit dem internen Zinssatz bei einer Bankenfinanzierung vergleichen. Dabei sind auch steuerliche Aspekte zu berücksichtigen, wobei in Gewinnsituationen Leasing eine günstigere Variante sein kann. Ein Vergleich zwischen Leasing und Kredit bedarf finanzmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der steuerlichen Situation. Ihr Kundenbetreuer in Ihrer Bank und Ihr Steuerberater können Sie dabei unterstützen. 13

8 LF_Innen_Arzt_ :26 Uhr Seite 14 Weitere Unterschiede und mögliche Unterscheidungskriterien sind aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich. *) Bei steuerlicher Zurechnung des Leasingobjektes zum Leasinggeber. 2.4 Die Erstellung Ihres Praxisplanes Unter Berücksichtigung Ihrer (beabsichtigten) Finanzierungsentscheidung können Sie Ihren Praxisplan (auch bezeichnet als Business Plan) entwerfen. Darin legen Sie Ihre unternehmerischen Ziele dar und können in regelmäßigen Abständen eine Abweichungsanalyse durchführen. Auf Grundlage dieser Abweichungsanalyse sollten Sie dann Ihren Praxisplan adaptieren. Der Praxisplan könnte aus folgenden Abschnitten bestehen: Vorstellung Ihrer Praxis; Erfolgsplan; Finanzplan; Tilgungsplan Vorstellung Ihrer Praxis Leasing In diesem Abschnitt ist es empfehlenswert, auf folgende Aspekte einzugehen: Persönliche Vorstellung; Vorstellung Ihrer Praxis; Unterschiede zu anderen Praxen; Vorteile und Nachteile der Standortwahl; Vorstellung der beschäftigten Mitarbeiter; Vorstellung der angebotenen Leistungen; Informationen über zukünftig beabsichtigte Erweiterungen der Angebotspalette; Ausbildungsplan; Beabsichtigte Marketingmaßnahmen; Beabsichtigte Maßnahmen zur Steigerung der Patientenzufriedenheit; Zusammenarbeit mit Berufskollegen. Kredit Eigentümer Leasinggesellschaft Praxisgründer Praxisgründer schuldet Laufende Leasingraten Kreditbetrag Laufende finanzielle Belastung (ohne Eigenmittel) Leasingrate Zinsen und Tilgung Einkommensteuer Leasingrate ist Betriebsausgabe Zinsen + Nebenkosten und Abschreibung sind Betriebsausgabe Umsatzsteuer (mangeld Befreiungsbestimmung) Leasingrate unterliegt Anschaffung unterliegt der Umsatzsteuer *) der Umsatzsteuer *) Erfolgsplan Wesentliche Teile des Erfolgsplanes und des Finanzplanes kennen Sie aus der Ermittlung des Finanzierungsbedarfes. Kassenhonorare Wahlarzthonorare Sonstige Einnahmen Summe Einnahmen Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Raumkosten Betriebskosten Kfz-Kosten Reise- und Fahrtkosten Sozialversicherung Krankenversicherung Betriebsversicherungen Sonstiger Aufwand Leasingraten Finanzierungskosten (nur Zinsen und Nebenkosten, nicht Tilgung) Reserve Summe Ausgaben Praxiserfolg vor Einkommensteuer Die Dauer der einzelnen Phase können mit einem Jahr angesetzt werden. Gerade in der Anfangsphase ist allerdings mit aperiodischen Beträgen zu rechnen. Es empfiehlt sich daher, zusätzlich auch eine kurzfristige Planung zu erstellen, bei der die Dauer der einzelnen Phase ein Quartal beträgt. Um den Erfolg Ihrer Praxis zu ermitteln, werden die Anschaffungskosten von Investitionen auf die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben. Von den Rückzahlungen für Ihren Bankkredit sind bei der Erfolgsplanung daher nur die Zinsen abzusetzen Finanzplan Phase 1 Phase 2 Phase 3 Ausgehend vom geplanten Praxiserfolg lässt sich aus dem nachfolgenden Finanzplan Ihr Praxis-Cash-Flow errechnen. Praxiserfolg vor Einkommensteuer zuzüglich Abschreibungen abzüglich Einkommensteuer Zwischensumme Phase 1 Phase 2 Phase 3 abzüglich bezahlte Investitionen zuzüglich gewährte Kredite abzüglich Kredittilgungen (= Annuität ohne Zinsen) Praxis-Cash-Flow 14 15

9 LF_Innen_Arzt_ :26 Uhr Seite Tilgungsplan Der Tilgungsplan gibt Auskunft, wie sich das Fremdkapital während des Planungszeitraumes entwickelt. Fremdkapital zu Beginn der Periode zuzüglich gewährte Kredite abzüglich Kreditannuitäten (= Annuität ohne Zinsen) Fremdkapital am Ende der Periode Phase 1 Phase 2 Phase 3 Versicherung und Altersvorsorge 16 17

10 LF_Innen_Arzt_ :26 Uhr Seite Versicherung und Altersvorsorge 3.1 Die gesetzliche Sozialversicherung Die gesetzliche Sozialversicherung ist gegliedert in die Bereiche Unfallversicherung; Krankenversicherung; Pensionsversicherung Unfall- und Pensionsversicherung Als Wahlarzt oder Kassenarzt sind Sie nach dem Sozialversicherungsgesetz der freiberuflich selbständig Erwerbstätigen (FSVG) in der Pensions- und Unfallversicherung pflichtversichert. Dies gilt auch für selbständige Einkünfte aus ärztlichen Nebentätigkeiten von angestellten Ärzten Beitragssatz und Bemessungsgrundlage Der Beitragssatz und die Bemessungsgrundlage sind aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich (Werte für 2005). Beitragssatz Mindestbeitrags- Höchstbeitragsgrundlage grundlage Unfallversicherung Pro Monat 7,09 Pro Jahr 85,08 Pensionsversicherung Jahr 1-3 der Erwerbstätigkeit Pro Monat 20 % 537, ,00 Pro Jahr 20 % 6.453, ,00 ab Jahr 4 der Erwerbstätigkeit Pro Monat 20 % 1.121, ,00 Pro Jahr 20 % , ,00 Der Pensionsversicherungsbeitrag ist hingegen einkommensabhängig. Der Beitragssatz beträgt 20%. Bemessungsgrundlage ist das Einkommen des jeweiligen Jahres (ohne Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen) laut Einkommensteuerbescheid. Liegt die Bemessungsgrundlage unter der Mindest- bzw. über der Höchstbeitragsgrundlage, errechnet sich der Pensionsversicherungsbeitrag aus der Mindest- bzw. der Höchstbeitragsgrundlage. Somit ergeben sich folgende Pensionsversicherungsbeiträge: Beitragssatz Mindestbeitrags- Höchstbeitragsgrundlage grundlage Pensionsversicherung Jahr 1-3 der Erwerbstätigkeit Pro Monat 20 % 107,56 847,00 Pro Jahr 20 % 1.290, ,00 ab Jahr 4 der Erwerbstätigkeit Pro Monat 20 % 224,33 847,00 Pro Jahr 20 % 2.691, , Vorläufige und endgültige Beitragsgrundlage Wie erwähnt, bemisst sich der Pensionsversicherungsbeitrag ausm Einkommen des jeweiligen Jahres (ohne Sozialversicherungsbeiträge) laut Einkommensteuerbescheid. Dieses bildet die endgültige Beitragsgrundlage. Bis der Einkommensteuerbescheid vorliegt, werden die Pensionsversicherungsbeiträge aufgrund einer vorläufigen Beitragsgrundlage vorgeschrieben. Diese entspricht der Bemessungsgrundlage des drittvergangenen Jahres. Beim Eintritt in die Versicherungspflicht (so genannte Neuzugänge) entspricht die vorläufige Beitragsgrundlage der in der Tabelle dargestellten Mindestbeitragsgrundlage, die in den ersten drei Jahren der Erwerbstätigkeit geringer ist. Nach Vorliegen des Einkommensteuerbescheides des laufenden Jahres erfolgt eine Nachbemessung in der Pensionsversicherung. Die Auswirkungen der Nachbemessung werden häufig unterschätzt, können allerdings zu einer erheblichen Liquiditätsbelastung führen. Wenn die vorläufige Bemessungsgrundlage unter der endgültigen Bemessungsgrundlage liegt, kommt es nicht nur zu einer Nachzahlung für das vergangene Jahr, sondern es werden auch die laufenden Sozialversicherungsbeiträge angepasst. Bei der Einkommensteuer (siehe dazu unten) stellt sich die Situation vergleichbar dar. Am besten legen Sie einen Teil Ihres Einkommens für drohende Nachzahlungen zur Seite. Bei der Ermittlung des erforderlichen Betrages ist Ihnen Ihr Steuerberater gerne behilflich. Sie eröffnen im Jänner 2005 Ihre Praxis. Für das Jahr 2005 wird Ihnen Unfallversicherung von EUR 85,08 und Pensionsversicherung von vorläufig EUR 1.290,67 vorgeschrieben. Ergibt sich aus Ihrem Einkommensteuerbescheid 2005 ein Einkommen vor Sozialversicherungsbeiträgen von a) EUR ,00 und b) EUR ,00 kommt es zu folgenden Nachzahlungen: Fall a) EUR 2.709,33 (20.000,00 x 20% ,67) Fall b) EUR 8.873,33 (Höchstbeitragsgrundlage x 20% ,67) Nebentätigkeiten Besteht neben Ihrer freiberuflichen Tätigkeit ein öffentlich-rechtliches oder privatrechtliches Dienstverhältnis zu einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft und wird daraus ein Ruhe- oder Versorgungsgenuss erwartet oder bereits bezogen, dann tritt eine Ausnahme von der FSVG-Pensionsversicherung ein. Die Unfallversicherung bleibt bestehen. Wenn Sie aus einem Dienstverhältnis bereits mehr als die Höchstbeitragsgrundlage verdienen, können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Zahlungspflicht stellen. Verdienen Sie aus dem Dienstverhältnis weniger als die Höchstbeitragsgrundlage, können Sie beantragen, dass es in Höhe der Differenz zu einer Beitragsvorschreibung kommt Krankenversicherung In der Krankenversicherung besteht für Wahl- und Kassenärzte keine verpflichtende Versicherung im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung (so genanntes "opting out"). Es ist allerdings ein Abschluss der Gruppenkrankenversicherung (GSVG-Ersatz) vorgesehen. Ferner besteht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung in der ASVG oder der GSVG. 3.2 Die Altersvorsorge Im Rahmen der Altersvorsorge bestehen drei Altersvorsorgeinstrumente (3-Säulen-Modell der Pensionsvorsorge): Staatliche Vorsorge; Wohlfahrtsfonds der Ärztekammern des jeweiligen Bundeslandes; Private Vorsorge

11 LF_Innen_Arzt_ :26 Uhr Seite Staatliche Vorsorge Die staatliche Vorsorge beruht auf der bereits näher dargestellten Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung (in der Regel FSVG). Das Regelpensionsalter beträgt seit der Pensionsreform 65 Jahre. Ein Pensionsantritt ist auch vorzeitig mit einem Alter zwischen 62 und 65 Jahren möglich (Pensionskorridor), wobei es in diesem Fall zu Abschlägen in der Pension kommt. Steuerlicher Teil Die Pension errechnet sich unter Berücksichtigung der Anzahl der Beitragszeiten in der Pflichtversicherung und den jeweiligen Beitragsgrundlagen. Die Höchstpension beträgt derzeit EUR 2.480,03 brutto Wohlfahrtsfonds der Kammern Als Mitglied der Ärztekammer sind Sie Mitglied des Wohlfahrtsfonds des jeweiligen Bundeslandes. Sie sind verpflichtet, Beiträge an den Wohlfahrtsfonds zu entrichten und haben Anspruch auf Leistungen aus dem Wohlfahrtsfonds. Die Leistungen des Wohlfahrtsfonds umfassen neben der Altersversorgung insbesondere auch die Invaliditätsversorgung und die Hinterbliebenenversorgung Private Vorsorge Im Rahmen der privaten Vorsorge kommen unter anderem folgende Produkte in Betracht: Staatlich geförderte, prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge; Lebensversicherungen; Wertpapierveranlagung; Erwerb von Vorsorgewohnungen. Die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und zum Wohlfahrtsfonds stellen steuerliche Betriebsausgaben dar und mindern den steuerpflichtigen Gewinn. Beiträge zu einer privaten Pensionsversicherung können hingegen nur betragsmäßig limitiert als Sonderausgaben abgesetzt werden. 3.3 Die Versicherung Ihrer Praxis Zur Versicherung von Risiken aus Ihrer beruflichen Tätigkeit kommen folgende Versicherungen in Betracht: Eine Haftpflichtversicherung bezweckt Ihre Absicherung gegen Schadenersatzansprüche, die gegen Sie im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit als Arzt geltend gemacht werden. Eine Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten, die bei einem Rechtsstreit für die Tätigkeit von Behörden, Gerichten, Anwälten und Sachverständigen anfallen. Der Versicherungsvertrag sollte eine freie Anwaltswahl vorsehen. Mit einer Ordinationsversicherung werden die Ordinationsgeräte und Einrichtung gegen Schäden, die beispielsweise durch Feuer, Einbruch oder Wasser entstehen, abgedeckt. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung sichert das Risiko ab, dass der Betrieb durch Krankheit oder Unfall von Ihnen (oder einer anderen versicherten Person) oder durch Beschädigung oder Zerstörung eines wesentlichen Gerätes (zb Röntgenapparat) unterbrochen wird. Kommt es zur Betriebsunterbrechung, laufen die Ausgaben Ihrer Praxis oftmals in unveränderter Höhe weiter. Auch für Ihre Lebenshaltungskosten und damit für einen Teil des entgangenen Gewinnes ist vorzusorgen. Die Versicherungssumme sollte daher einen wesentlichen Teil Ihres Umsatzes absichern. Eine Ablebensversicherung (oder auch Kreditrestschuldversicherung) wird häufig bei Abschluss eines Kreditvertrages abgeschlossen. Mit einer Unfallversicherung wird gegen Invalidität bei privaten oder beruflichen Unfällen vorgesorgt

12 LF_Innen_Arzt_ :26 Uhr Seite Steuerlicher Teil 4.1 Die steuerliche Registrierung beim Finanzamt Wenn Sie Ihre selbständige Tätigkeit als Arzt aufnehmen, haben Sie dies dem zuständigen Finanzamt binnen einem Monat anzuzeigen. Zuständiges Finanzamt ist jenes Finanzamt, in dessen Bereich Ihre Ordination gelegen ist. Sollten Sie für Zwecke der Einkommen- und Umsatzsteuer bisher bei einem anderen Finanzamt steuerlich erfasst sein, ist es empfehlenswert, diesem Finanzamt eine Kopie der Anzeige zu schicken. Zur Erstattung der Anzeige ist der dafür vorgesehene Fragebogen für natürliche Personen auszufüllen, bei der Gründung von Gesellschaften sind andere Fragebögen vorgesehen. Ihre Angaben zum voraussichtlichen Gewinn können herangezogen werden, um Ihre Einkommensteuervorauszahlungen festzusetzen. Daher empfiehlt sich eine vorsichtige Einschätzung der Ertragskraft der neu gegründeten Praxis. Im Fragebogen können Sie die Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) beantragen. Die Übertragung von Informationen zwischen Ihnen und dem Finanzamt erfolgt zunehmend über das Internet mit dem System FinanzOnline. Auf diese Weise erhalten Sie Einblick auf Ihr Abgabenkonto und können zb Rückzahlungsanträge stellen. Ferner sind über FinanzOnline Steuererklärungen einzureichen. Die Anmeldung erfolgt über ein amtlich vorgesehenes Formular. 4.2 Laufende Buchhaltung oder Aufzeichnungen Nach den steuerlichen Bestimmungen haben Sie zum Zweck der Erhebung der Einkommensteuer (und auch der Umsatzsteuer, die für Sie auf Grund der unechten Umsatzsteuerbefreiung für ärztliche Leistungen in der Regel nicht bedeutsam ist) Bücher oder Aufzeichnungen zu führen. Dabei ist zu achten, dass die Eintragungen in die Buchhaltung oder in die Aufzeichnungen der Zeitfolge nach geordnet, vollständig, richtig und zeitgerecht vorgenommen werden. Die den einzelnen Eintragungen zugrunde liegenden Belege sind geordnet aufzubewahren. Zeitgerechte Vornahme bedeutet nicht, dass Ihre laufenden Aufzeichnungen täglich durchgeführt werden müssen. Es ist ausreichend, wenn die Buchungen monatlich erfolgen, und zwar spätestens bis zum 15. Tag des auf den Kalendermonat zweitfolgenden Monats. Bei jährlichen Umsätzen (Honoraren und sonstigen Einnahmen) unter EUR ,00 haben die Buchungen bis zum 15. Tag des nach Ablauf des Kalendervierteljahres zweitfolgenden Monats zu erfolgen. Die Aufzeichnungen für April eines Jahres haben bis 15. Juni zu erfolgen. Bei jährlichen Umsätzen unter EUR ,00 haben die Buchungen für April bis Juni eines Jahres bis 15. August vorgenommen zu werden. 4.3 Einkommensteuer Einkommensteuererklärung, -festsetzung und -vorauszahlungen Die Abgabe der Steuererklärung Der Einkommensteuer wird das Einkommen zugrunde gelegt, das Sie innerhalb eines Kalenderjahres bezogen haben. Zu diesem Zweck haben Sie für das abgelaufene Kalenderjahr von wenigen Ausnahmefällen abgesehen eine Steuererklärung abzugeben. Die Übermittlung der Steuererklärung hat grundsätzlich elektronisch über FinanzOnline zu erfolgen. Ist die elektronische Übermittlung mangels eines Internet-Zuganges für Sie unzumutbar, haben Sie die Steuererklärung unter Verwendung des Einkommensteuerformulars einzureichen. Die Steuererklärungen sind bei elektronischer Übermittlung bis Ende Juni des Folgejahres, ansonsten bis Ende April einzureichen. Wenn Sie steuerlich vertreten sind, gelten für die Einreichung der Steuererklärungen andere Fristen Die Festsetzung der Einkommensteuer Die Einkommensteuer eines Jahres wird vom Finanzamt mit Einkommensteuerbescheid festgesetzt. Wenn die Festsetzung von der eingereichten Abgabenerklärung abweicht, ist dieser Bescheid zu begründen. Bei der Einkommensteuerfestsetzung wird die sich für das veranlagte Kalenderjahr ergebende Einkommensteuer den für dieses Kalenderjahr geleisteten Vorauszahlungen gegenübergestellt. Der Differenzbetrag führt zu einer Abschlusszahlung oder einer Gutschrift. Die Abschlusszahlung ist mit Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Differenzen gegenüber den festgesetzten Vorauszahlungen unterliegen der Anspruchsverzinsung. Die Anspruchsverzinsung zu Ihren Lasten können Sie durch eine Abschlagszahlung in Höhe der drohenden Nachzahlung bis des Folgejahres vermeiden Einkommensteuervorauszahlungen Auf Grundlage der Einkommensteuerschuld für das letztveranlagte Kalenderjahr werden die Einkommensteuervorauszahlungen festgesetzt. Für das laufende Kalenderjahr darf ein Bescheid über die Änderung der Vorauszahlungen von Amts wegen nur bis erlassen werden. Die Höhe der Vorauszahlungen beruht auf der Einkommensteuerschuld des letztveranlagten Kalenderjahres und wird um 4% erhöht, wenn sie für das folgende Kalenderjahr gilt und für jedes weitere Kalenderjahr um 5% erhöht. Die Einkommensteuer des Jahres 2004 wird am mit EUR ,00 festgesetzt. Zur Bemessung der Vorauszahlung ist die Einkommensteuerschuld des Jahres 2004 um 9% zu erhöhen, da die erhöhte Vorauszahlung erstmals für das Jahr 2006 gilt. Die Einkommensteuervorauszahlung für das Jahr 2006 beträgt daher EUR ,00. Sind die Vorauszahlungen im Hinblick auf die für das Kalenderjahr erwartete Steuerbelastung zu hoch, so kann ein Antrag auf Änderung der Vorauszahlungen gestellt werden. Dieser wirkt für das laufende Kalenderjahr, wenn er bis zum gestellt wird. Die vom Finanzamt festgesetzten Vorauszahlungen sind zu je einem Viertel am 15.2., 15.5., und zu leisten. Wenn die Vorauszahlungen unterjährig geändert werden, ist die Differenz gegenüber den bisher geleisteten Vorauszahlungen mit dem nächsten Vorauszahlungsteilbetrag anzupassen, wenn dieser in mehr als einem Monat fällig wird, ansonsten mit dem übernächsten Vorauszahlungsteilbetrag. Die Vorauszahlungen waren bisher mit EUR ,00 festgesetzt. Am wird ein Vorauszahlungsbescheid über EUR ,00 erlassen. Der quartalsweise zu leistende Vorauszahlungsteilbetrag erhöht sich daher von EUR 5.000,00 auf EUR ,50. Am sind daher EUR ,50 zu zahlen (drei Vorauszahlungsteilbeträge á EUR ,50 abzüglich der am 15.2 und am geleisteten Vorauszahlungsteilbeträge von jeweils EUR 5.000,00). Am ist dann der neue laufende Vorauszahlungsteilbetrag von EUR ,50 zu leisten. Die Kumulierung von Abschlusszahlung und Erhöhung der Einkommensteuervorauszahlungen führt oftmals zu einer unvorhergesehenen Liquiditätsbelastung. Bei geringen Vorauszahlungen sollte daher bereits beim Erzielen der Einnahmen für die Steuerzahlungen vorgesorgt werden. Ihr Steuerberater kann die Höhe dieser Vorsorge (sowie die für Sozialversicherungsnachzahlungen erforderliche Vorsorge) für Sie errechnen. Mit Einkommensteuerbescheid vom wird die Einkommensteuer des Jahres 2004 mit EUR ,00 festgesetzt. Da bisher die Vorauszahlungen EUR ,00 betragen haben, ergibt sich eine Abschlusszahlung von EUR ,00, die binnen eines Monats fällig wird. Gleichzeitig werden die Einkommensteuervorauszahlungen mit EUR ,00 festgesetzt. Zum nächsten Vorauszahlungstermin, dem 15. November, sind daher an Vorauszahlungen für das laufende Jahr zusätzlich EUR ,00 (EUR ,00 abzüglich 3 Vorauszahlungsteilbeträge á EUR 5.000,00) zu leisten

13 LF_Innen_Arzt_ :26 Uhr Seite Wie ermittle ich die Einkünfte? Die steuerlichen Einkunftsarten Der Einkommensteuer unterliegen nicht sämtliche Vermögensvermehrungen, sondern nur solche, die unter die nachfolgend angeführten sieben Einkunftsarten zu subsumieren sind: 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 2. Einkünfte aus selbständiger Arbeit 3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb 4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 5. Einkünfte aus Kapitalvermögen 6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 7. Sonstige Einkünfte im Sinne des 29 EStG Einkünfte, die nicht unter eine der 7 Einkunftsarten fallen, unterliegen nicht der Einkommensteuer, wie beispielsweise Spielgewinne oder erhaltene Schenkungen. Einkünfte aus der Tätigkeit als Arzt zählen zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit. Dies gilt unabhängig von der Größe Ihrer Praxis Die Arten der Gewinnermittlung Sie können Ihre Einkünfte als Arzt durch die nachfolgend angeführten Methoden der Gewinnermittlung berechnen. Welche der Methoden Sie anwenden, ist von Ihnen zu entscheiden. Die Gewinnermittlungsarten sind: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben) freiwillige Bilanzierung (Vermögensvergleich) Pauschalierung (Betriebsausgabenpauschalierung) Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist bei Ärzten am verbreitetsten. Bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung werden Geschäftsfälle grundsätzlich dann berücksichtigt, wenn sie bezahlt werden (so genanntes Zufluss-Abfluss-Prinzip). Der Zeitpunkt der Leistungserbringung ist nicht von Bedeutung. Da die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zahlungsstromorientiert ist, ermöglicht es durch geschickte Steuerung der Zahlungsflüsse die zeitliche Verschiebung von Einkünften. Bei Ihren Betriebseinnahmen wirkt sich das Zufluss-Abfluss-Prinzip wie folgt aus: Die Abrechnung von ärztlichen Leistungen des Jahres 2005 ist im Jahr 2006 zu versteuern, wenn die Krankenkasse das Geld erst 2006 überweist. Das Zufluss-Abfluss-Prinzip gilt nicht nur für Ihre Betriebseinnahmen sondern auch für Betriebsausgaben. Sie bezahlen bereits Anfang Dezember 2005 den (erwarteten) Beitrag zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für das Folgejahr. Die Zahlung stellt eine Betriebsausgabe des Jahres 2005 dar und mindert Ihren steuerpflichtigen Gewinn Auf diese Weise kommt es zu einer Verschiebung der Steuerbelastung vom Jahr 2005 in das Jahr Zu beachten sind ferner folgende Ausnahmen: Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen oder Ausgaben, die kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem Sie wirtschaftlich gehören, anfallen, gelten als Einnahmen bzw. Ausgaben jenes Kalenderjahres, zu dem Sie wirtschaftlich gehörten. Als kurze Zeit wird nach der Verwaltungspraxis ein Zeitraum von 15 Tagen verstanden. Vorauszahlungen von Beratungs-, Bürgschafts-, Fremdmittel-, Garantie-, Miet-, Treuhand-, Vermittlungs-, Vertriebsund Verwaltungskosten werden auf den Zeitraum der Vorauszahlung verteilt, außer sie betreffen lediglich das laufende und das folgende Jahr. Ein Honorar gilt nach der Rechtsprechung auch dann als zugeflossen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Zahlung auf Ihren Wunsch hinausgeschoben wird. Wenn Sie Anfang Dezember 2005 die Miete des Jahres 2006 bezahlen, stellt die Zahlung eine Betriebsausgabe des Jahres 2005 dar. Bezahlen Sie hingegen die Miete der Jahre 2005 und 2006 im Jahr 2004, dann ist die Vorauszahlung abweichend vom Zeitpunkt des Abflusses je zur Hälfte im Jahr 2005 und im Jahr 2006 als Betriebsausgabe abzusetzen Bilanzierung Die Gewinnermittlung eines Arztes erfolgt nur dann im Wege der Bilanzierung, wenn der Arzt freiwillig Bücher führt. Für die zeitliche Zuordnung der Einkünfte gilt nicht wie bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung das Zufluss-Abfluss- Prinzip, sondern das Prinzip der wirtschaftlichen Zurechnung. Von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung unterscheidet sich diese Gewinnermittlungsart durch den Zeitpunkt der Erfassung von Geschäftsvorgängen. Der Gewinn ermittelt sich aus dem um Entnahmen und Einlagen bereinigten Stand des Betriebsvermögens am Schluss des Wirtschaftsjahres und am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres. Die Gewinnermittlung von Ärzten erfolgt fast ausschließlich durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Pauschalierung Bei der Pauschalierung werden die Betriebsausgaben pauschal mit einem Durchschnittssatz vom Umsatz angesetzt. Dieser Durchschnittssatz beträgt für Ärzte 12%. Neben diesen pauschal ermittelten Betriebsausgaben dürfen noch folgende Ausgaben als Betriebsausgaben abgesetzt werden: Löhne und Gehälter einschließlich Lohnnebenkosten Fremdlöhne, soweit diese unmittelbar in ärztliche Leistungen eingehen Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur Versorgungseinrichtung der Ärztekammer Daher dürfen Sie neben der Betriebsausgabenpauschale beispielsweise folgende Ausgaben absetzen: Gehälter für Ordinationshilfen Ausgaben für ärztliche Aushilfen Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung, unabhängig, an wen diese bezahlt werden (Sozialversicherung oder Versicherungsunternehmen im Rahmen des opting out ) Beiträge zur Versorgungseinrichtung der Ärztekammer (Wohlfahrtsfonds) Die Pauschalierung setzt voraus, dass keine freiwillige Bilanzierung erfolgt und dass die Umsätze des vorangegangenen Wirtschaftsjahres EUR ,00 nicht übersteigen. Die pauschal absetzbaren Betriebsausgaben sind mit EUR ,00 beschränkt. Abweichend vom Zufluss-Abfluss-Prinzip werden in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung folgende unbare Positionen angesetzt: Die Anschaffungskosten für den Erwerb von abnutzbarem Anlagevermögen sind im Wege der Absetzung für Abnutzung (Abschreibung) gleichmäßig verteilt auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzusetzen. Für künftige Abfertigungsansprüche kann unabhängig von der Zahlung ein steuerfreier Betrag gebildet werden. Voraussetzung ist, dass der Mitarbeiter nicht bereits in die Abfertigung Neu fällt. Dies ist für Dienstverhältnisse ab dem verpflichtend vorgesehen

14 LF_Innen_Arzt_ :26 Uhr Seite 26 Ihre Honorareinnahmen betragen EUR ,00. An Betriebsausgaben fallen an: Gehalt inklusive Lohnnebenkosten der Ordinationshilfe i.h.v. EUR ,00; Beiträge an die gesetzliche Pensionsversicherung, die verpflichtende Krankenversicherung und die Versorgungseinrichtung der Ärztekammer i.h.v. insgesamt EUR 8.000,00. Die Einkünfte ermitteln sich wie folgt: Honorareinnahmen ,00 davon 12% Betriebsausgabenpauschale ,00 Personalkosten Ordinationshilfe ,00 Sozialversicherung und Beiträge zur Versorgungseinrichtung 8.000,00 Einkünfte , Der Wechsel der Gewinnermittlungsart Zwischen den einzelnen Gewinnermittlungsarten kann grundsätzlich gewechselt werden. Beim Wechsel der Gewinnermittlungsart ist sicher zu stellen, dass Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben (nur) einfach erfasst werden. Zu diesem Zweck ist durch Zu- und Abschläge der Übergangsgewinn oder -verlust zu ermitteln. Der Übergangsgewinn ist in der Regel dem ersten Gewinnermittlungszeitraum nach dem Wechsel zuzurechnen. Ein Übergangsverlust ist auf die nächsten 7 Gewinnermittlungszeiträume zu verteilen. Beim Übergang von der Pauschalierung auf die Gewinnermittlung durch Bilanzierung oder Einnahmen-Ausgaben- Rechnung unter Einzelnachweis der Betriebsausgaben ist eine erneute Betriebsausgabenpauschalierung frühestens nach Ablauf von 5 Wirtschaftsjahren zulässig Was sind Betriebseinnahmen? Betriebseinnahmen sind alle Erträge oder Einnahmen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Betriebseinnahmen Ihrer Praxis stellen daher jedenfalls die Einnahmen aus der ärztlichen Beratung und Vertretung dar Die Steuerpflicht von Nebeneinnahmen Für die Qualifikation als Betriebseinnahmen genügt ein mittelbarer Zusammenhang mit Ihrer ärztlichen Tätigkeit. Aus diesem Grund gelten auch Nebeneinnahmen wie beispielsweise Einnahmen aus fallweisen Publikationen, Einnahmen aus Gutachten oder Vorträgen, Einnahmen aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens oder bestimmte Subventionen als Betriebseinnahmen. Kapitalerträge aus Geldeinlagen bei Banken oder aus Forderungswertpapieren sind ebenfalls Betriebseinnahmen, soweit es sich bei den Geldeinlagen und den Forderungswertpapieren um Betriebsvermögen handelt. Diese Erträge unterliegen der Kapitalertragsteuer und damit der Endbesteuerung, sodass sie im Rahmen der Einkünfte aus selbständiger Arbeit nicht zu erfassen sind Wie sind durchlaufende Posten zu behandeln Durchlaufende Posten sind Beträge, die im Namen und für Rechnung eines Anderen vereinnahmt und verausgabt werden, wenn von einer Besorgung für eine andere Person auszugehen ist und die Verausgabung der Vereinnahmung vorangeht. Diese bleiben bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung unberücksichtigt Welche Betriebsausgaben kann ich steuerlich geltend machen? Betriebsausgaben sind Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Die Notwendigkeit oder Angemessenheit von Betriebsausgaben ist von der Finanzbehörde grundsätzlich nicht zu prüfen. Die abgabenrechtlichen Bestimmungen schreiben nicht vor, auf welche Weise die Betriebsausgaben nachzuweisen sind. Die Abgabenbehörde kann verlangen, dass der Empfänger der Betriebsausgabe genau bezeichnet wird, damit der Betriebsausgabenabzug anerkannt wird Typische Betriebsausgaben und Sonderfälle Betriebsausgaben stellen beispielsweise Kosten für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, Erwerb von Fachliteratur, Reisekosten, Kosten für die Steuerberatung sowie Telefon- und Internetkosten dar. Die Einkommensteuer stellt als Privatsteuer hingegen keine Betriebsausgabe dar. Auf folgende Betriebsausgaben und Sonderausgaben ist besonders hinzuweisen: Kraftfahrzeuge Kraftfahrzeuge zählen zum Betriebsvermögen, wenn sie überwiegend betrieblich genutzt werden. In diesem Fall sind die Anschaffungskosten des Fahrzeuges im Wege der Abschreibung und die laufenden Betriebskosten wie zb Tankrechnungen als Betriebsausgaben anzusetzen. Bei einem Neufahrzeug bemisst sich die Abschreibung unter Berücksichtigung einer 8-jährigen Nutzungsdauer. Diese Nutzungsdauer ist bei Erwerb eines Gebrauchtfahrzeuges um den Zeitraum der bisherigen Nutzung zu kürzen. Die private Nutzung des betrieblich genutzten Kraftfahrzeuges wird durch einen Privatanteil berücksichtigt. In der Praxis werden die für das Kraftfahrzeug anfallenden Betriebsausgaben um 20% bis 40% gekürzt. Als steuerlich angemessen gelten Anschaffungskosten bis EUR ,00 (inklusive Umsatzsteuer und NoVA). Wenn die Anschaffungskosten des Fahrzeuges diesen Betrag überschreiten, sind die Abschreibungen sowie alle wertabhängigen Kosten (Kaskoversicherung, Zinsen) zu kürzen. Die genannten Einschränkungen gelten auch für Leasingfahrzeuge. Die Leasingraten sind daher steuerlich auf eine 8-jährige Nutzungsdauer umzurechnen und nur teilweise steuerlich abzugsfähig, wenn die Anschaffungskosten des Fahrzeuges EUR ,00 überschreiten. Stellt das Kraftfahrzeug kein Betriebsvermögen dar, weil es nicht überwiegend betrieblich genutzt wird, dann sind die betrieblichen Fahrten durch das Kilometergeld von EUR 0,356 pro gefahrenem Kilometer zu berücksichtigen. Die beruflichen Fahrten, zu denen auch die Fahrten zwischen Wohnung und Praxis zählen, sind zu diesem Zweck unter Angabe von Datum, Fahrtzweck und Angabe der gefahrenen Kilometer in einem Fahrtenbuch aufzuzeichnen Ärztekammerbeiträge Ärztekammerbeiträge stellen Betriebsausgaben dar. Dies gilt auch für Ihre Beiträge zu der Versorgungseinrichtung der Ärztekammer (Wohlfahrtsfonds) Finanzierungskosten Betriebsausgaben müssen in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Betrieb stehen. Fremdkapitalzinsen, die der Finanzierung von Betriebsvermögen oder von Betriebsausgaben dienen, stellen daher Betriebsausgaben dar Versicherungsbeiträge Neben den Beiträgen zur Versorgungseinrichtung der Ärztekammer können Sie als Betriebsausgaben auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung abziehen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie diese an die gesetzliche Sozialversicherung oder an ein Versicherungsunternehmen bezahlen (opting out). Betriebsausgaben stellen ferner die durch den Betrieb veranlassten Versicherungen wie eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine Betriebsunterbrechungsversicherung dar Arbeitskleidung Aufwendungen für Kleidung gehören in der Regel zu den Aufwendungen der Lebensführung und stellen keine Betriebsausgaben dar. Typische Berufskleidung kann hingegen abgesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise der Arbeitsmantel, die Leinenhosen und der weiße Mantel eines Arztes Praxisräumlichkeiten Wenn Sie Ihre Praxis in gemieteten Räumlichkeiten betreiben, stellen die Mieten und Betriebskosten Betriebsausgaben dar. 27

15 LF_Innen_Arzt_ :26 Uhr Seite 28 Wird ein Teil eines Gebäudes, dessen Eigentümer Sie sind, als Praxis und der andere Teil als Wohnung verwendet, kommt es im Regelfall zu einer anteilsmäßigen Zurechnung des betrieblich genutzten Gebäudeteiles zum Betriebsvermögen. In diesem Fall sind die anteiligen Aufwendungen (Abschreibung der Anschaffungskosten, Betriebs- und Finanzierungskosten) als Betriebsausgaben abzugsfähig. Bei Arbeitszimmern ist die Rechtslage äußerst restriktiv. Die Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer sind nur dann steuerlich abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt Beschäftigung von Angehörigen Bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen, zu denen insbesondere auch Lebensgefährten gehören, gelten im Abgabenrecht Sonderbestimmungen. So wird zb der Vertrag über die Anstellung Ihres Sohnes in Ihrer Praxis steuerlich nur anerkannt, wenn der Vertrag nach außen ausreichend zum Ausdruck kommt, einen eindeutigen Inhalt hat und zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wäre (Fremdvergleichsgrundsatz). Empfehlenswert ist es, zur erleichterten Nachweisführung einen schriftlichen Vertrag zu errichten Absetzung für Abnutzung (Abschreibung) Die Anschaffungskosten von abnutzbarem Anlagevermögen sind gleichmäßig verteilt auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer im Wege der Absetzung für Abnutzung (Abschreibung) zu verteilen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bemisst sich nach der Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung. In der Praxis werden häufig folgende Nutzungsdauern verwendet: EDV-Programme Praxiseinrichtung Computer, EDV-Ausstattung Praxisumbauten 3 5 Jahre 5 10 Jahre 3 5 Jahre etwa 10 Jahre Für Personenkraftfahrzeuge ist eine Gesamtnutzungsdauer von mindestens 8 Jahren gesetzlich vorgesehen. Für Zugänge des ersten Halbjahres steht im Jahr der Anschaffung eine ungekürzte Jahresabschreibung zu. Wird das erworbene Wirtschaftsgut erst ab dem 2. Halbjahr genutzt, dann steht für dieses Jahr nur eine halbe Abschreibung zu. Im September 2005 erwerben Sie um EUR 1.200,00 zuzüglich 20% Umsatzsteuer einen Computer, den Sie über 4 Jahre abschreiben. Für das Jahr 2005 steht Ihnen eine Abschreibung von EUR 150,00 zu. Die Gegenstände des Anlagevermögens sind in einem Anlageverzeichnis bzw. einer Anlagenkartei bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung aufzulisten Geringwertige Wirtschaftsgüter Wenn die Anschaffungskosten von abnutzbarem Anlagevermögen EUR 400,00 nicht übersteigen (geringwertige Wirtschaftsgüter), können diese im Jahr der Anschaffung bzw. der Verausgabung als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Bei Wirtschaftsgütern, die aus Teilen bestehen, stellt sich häufig die Frage, ob diese als Einheit aufzufassen sind. Beispielsweise bilden die einzelnen Teile der Geschäftseinrichtung oder PC, Drucker und Maus keine Einheit, so dass die einzelnen Teile bei Unterschreiten der EUR 400,00-Grenze als geringwertige Wirtschaftsgüter abgesetzt werden können. Bei der Sofortabsetzung von geringwertigen Wirtschaftsgütern handelt es sich um ein Wahlrecht. Wenn es für Ihre steuerliche Situation günstiger ist, können Sie die Anschaffungskosten auch über die betriebliche Nutzungsdauer verteilt absetzen Spenden Spenden aus dem Betriebsvermögen sind nur in Ausnahmefällen als Betriebsausgaben abzugsfähig. Konkret sind Spenden an Universitäten, an Forschungsförderungsfonds oder an bestimmte Vereine, die der Forschung oder der Erwachsenenbildung dienen, steuerlich abzugsfähig. Ferner können Spenden an die Nationalbibliothek, Museen und bestimmte andere Einrichtungen steuerlich abgesetzt werden. Die Spenden sind mit 10% des Gewinnes des unmittelbar vorangegangenen Wirtschaftsjahres betraglich beschränkt. Unbeschränkt abzugsfähig sind Geld- und Sachzuwendungen im Zusammenhang mit der Hilfestellung in Katastrophenfällen, wenn sie der Werbung dienen. Die Werbewirksamkeit erreichen Sie beispielsweise durch eine für Ihre Patienten sichtbare Hinweistafel in Ihrer Praxis Welche steuerlichen Begünstigungen bestehen? Investitionen Durch das Auslaufen der Investitionszuwachsprämie mit bestehen derzeit keine steuerlichen Begünstigungen für Investitionen Übertragung stiller Reserven Wenn Sie Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens verkaufen und der Veräußerungspreis über dem Buchwert liegt, können Sie diese stillen Reserven von den Anschaffungskosten des innerhalb eines Jahres erworbenen Anlagevermögens absetzen. Voraussetzung ist unter anderem, dass sich das veräußerte Wirtschaftsgut seit mindestens 7 Jahren in Ihrem Betriebsvermögen befunden hat Bildung Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen stellen Betriebsausgaben dar. Für Aufwendungen zur Aus- oder Fortbildung der Arbeitnehmer bei qualifizierten externen Bildungseinrichtungen kann zusätzlich ein Bildungsfreibetrag von 20% angesetzt werden. Dieser reduziert die Steuerbemessungsgrundlage. Alternativ dazu kann eine Bildungsprämie in Höhe von 6% in Anspruch genommen werden. Sonderregelungen gelten bei Aus- oder Fortbildungsaufwendungen bei unternehmenseigenen Einrichtungen Forschung Für bestimmte Aufwendungen zur Forschung und experimentellen Entwicklung kann ein Forschungsfreibetrag von 25% geltend gemacht werden. Alternativ steht eine Forschungsprämie von 8% der begünstigten Aufwendungen zu. Für diese Begünstigung würde sich beispielsweise die Zuwendung an ein Universitätsinstitut zur Forschung unter Verwendung wissenschaftlicher Methoden qualifizieren Wie ermittelt sich die Einkommensteuer? Das Schema der Ermittlung der Einkommensteuer Die Bemessungsgrundlage für die Bemessung der Einkommensteuer ermittelt sich wie folgt: 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 2. Einkünfte aus selbständiger Arbeit 3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb 4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 5. Einkünfte aus Kapitalvermögen 6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 7. Sonstige Einkünfte im Sinne des 29 EStG Gesamtbetrag der Einkünfte Sonderausgaben außergewöhnliche Belastungen Einkommen 29

16 LF_Innen_Arzt_ :26 Uhr Seite Sonderausgaben Sonderausgaben sind Aufwendungen, die vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen sind. Als Sonderausgaben kommen nur Aufwendungen in Betracht, die nicht Betriebsausgaben oder (bei den außerbetrieblichen Einkunftsarten) Werbungskosten darstellen. Abgesehen vom Verlustabzug sind Sonderausgaben der privaten Lebensführung zuzurechnen. Zu den Sonderausgaben zählen: 1. Renten und dauernde Lasten 2. Beiträge zu Personenversicherungen 3. Aufwendungen für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung 4. Aufwendungen zum Erwerb von Genussscheinen und jungen Aktien 5. Kirchenbeiträge 6. Steuerberatungskosten 7. Spenden 8. Verlustabzug Die Abzugsfähigkeit der unter genannten Beträge ist in mehrfacher Hinsicht eingeschränkt. Insbesondere steht kein Sonderausgabenabzug zu, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte EUR ,00 überschreitet. Kirchenbeiträge können bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von EUR 100,00 als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bei Gewinnermittlung durch Bilanzierung sind Verluste, die in einem vorangegangenen Jahr entstanden sind, in den Folgejahren als Sonderausgaben abzuziehen. Bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gilt dies nur für Verluste, die in den ersten drei Veranlagungszeiträumen ab Eröffnung der Praxis entstehen (Anlaufverluste). Generell können Verluste der Vorjahre nur in Höhe von 75% des Gesamtbetrages der Einkünfte verrechnet werden, sodass 25% des Gesamtbetrages der Einkünfte auch bei Vorliegen von Verlustvorträgen zu versteuern sind Außergewöhnliche Belastungen Außergewöhnliche Belastungen können vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden, wenn die Belastung außergewöhnlich ist, zwangsläufig erwächst und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigt. Nur bestimmte Aufwendungen können ohne Abzug eines vom Einkommen abhängigen Selbstbehaltes abgezogen werden. Beispiele für außergewöhnliche Belastungen sind Krankheitskosten, Kosten einer Behinderung oder Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden Der Einkommensteuertarif Dem Einkommensteuertarif liegt ein progressiver Steuersatz zugrunde. Ab der Veranlagung für das Jahr 2005 gelten folgende Steuersätze: Einkommen in Euro Steuersatz und darunter 0,0 % von bis ,0 % von bis ,5 % über ,0 % Die Einkommensteuer lässt sich wie folgt berechnen: Einkommen in Euro Steuerberechnung von bis (Einkommen ) x von bis (Einkommen ) x Das Einkommen nach Berücksichtigung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen beträgt EUR ,00. Die Einkommensteuer errechnet sich wie folgt: Einkommensteuer = (Einkommen ) x 0, = (EUR ) x 0, = EUR Die begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne Im Rahmen der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und aus Gewerbebetrieb wird der Gewinn bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich begünstigt besteuert. Dabei unterliegt der Gewinn in Höhe des Eigenkapitalanstiegs - höchstens bis EUR ,00 - dem halben Durchschnittsteuersatz. Da Sie als Arzt Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen, steht Ihnen die begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne nicht zu. Die verfassungsgerichtliche Prüfung dieser Differenzierung bleibt abzuwarten Absetzbeträge Die ermittelte Einkommensteuer wird um verschiedene Absetzbeträge gekürzt. Zu erwähnen ist insbesondere der Alleinverdienerabsetzbetrag. Dieser steht zu, wenn der Steuerpflichtige mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet ist, von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt und die Einkünfte des Ehegatten unter EUR 2.200,00 (ab einem Kind EUR 6.000,00) liegen. Sonderbestimmungen gelten für außereheliche Lebensgemeinschaften. An weiteren Absetzbeträgen sind der Alleinerzieherabsetzbetrag, der mit der Familienbeihilfe ausbezahlte Kinderabsetzbetrag sowie der Unterhaltsabsetzbetrag zu erwähnen Die steuerlichen Folgen der Beendigung der ärztlichen Tätigkeit über (Einkommen ) x 0, Wird Ihre Praxis veräußert, ist zunächst auf die Gewinnermittlung durch Bilanzierung zu wechseln (siehe dazu Punkt 4.2) und der Übergangsgewinn oder -verlust zu ermitteln. Der Veräußerungsgewinn ist die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den Buchwerten des veräußerten Betriebsvermögens. Im Fall der Betriebsaufgabe gilt als Veräußerungsgewinn der Betrag, um den die Verkehrswerte der Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens die Buchwerte übersteigen. Für den auf diese Weise ermittelten Veräußerungsgewinn und zum Teil auch für den Übergangsgewinn bestehen unter bestimmten Voraussetzungen folgende steuerliche Begünstigungen: Freibetrag von EUR 7.300,00, Verteilung der Einkünfte über 3 Jahre oder halber Durchschnittssteuersatz. Ferner bestehen Begünstigungen für die stillen Reserven der zum Betriebsvermögen gehörenden Gebäudeteile, wenn das Gebäude bis zur Aufgabe der Praxis der Hauptwohnsitz des Steuerpflichtigen gewesen ist. Im Anwendungsbereich des Umgründungssteuergesetzes bestehen Sonderregelungen für die Übertragung der Praxis auf eine Personengesellschaft

17 LF_Innen_Arzt_ :26 Uhr Seite 32 Ein Arzt beabsichtigt, an seiner Ordination einen Partner zu beteiligen und mit diesem eine Partnerschaft in der Rechtsform einer Offenen Erwerbsgesellschaft zu errichten. Damit es nicht zu einer Aufdeckung von stillen Reserven kommt, sind die einschlägigen Bestimmungen des Umgründungssteuergesetzes zu beachten. 4.4 Umsatzsteuer Unterliegen meine Honorare der Umsatzsteuer? Als Arzt gelten Sie in umsatzsteuerlicher Sicht als Unternehmer. Die von Ihnen erbrachten ärztlichen Leistungen sind allerdings unecht umsatzsteuerbefreit. Unter die Umsatzsteuerbefreiung fallen neben der Tätigkeit als Arzt auch die Tätigkeiten als Dentist, Psychotherapeut, Hebamme, freiberuflich Tätiger im Krankenpflegefachdienst und freiberuflich Tätiger in den gehobenen medizinisch-technischen Diensten. Daher unterliegen Ihre Honorare in der Regel nicht der Umsatzsteuer. Auch die Ausstellung von ärztlichen Zeugnissen und die Erstattung von ärztlichen Gutachten gehört zur Berufstätigkeit als Arzt, sodass die Umsatzsteuerbefreiung zur Anwendung gelangt. Abweichend davon kommt die Befreiungsbestimmung nach geltender Verwaltungspraxis nur in folgenden Fällen nicht zur Anwendung: die auf biologische Untersuchungen gestützte Feststellung einer anthropologisch-erbbiologischen Verwandtschaft; auf die ärztliche Untersuchung über die pharmakologische Wirkung eines Medikaments beim Menschen und die dermatologische Untersuchung von kosmetischen Stoffen; auf psychologische Tauglichkeitstests, die sich auf die Berufsfindung erstrecken. Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes ist die Umsatzsteuerbefreiung insbesondere bei Gutachten eng auszulegen. Das Bundesministerium hat sich zu einer einschränkenden Interpretation der Umsatzsteuerbefreiung allerdings noch nicht entschlossen. Nicht zur Tätigkeit als Arzt gehören beispielsweise folgende Tätigkeiten: Schriftstellerische Tätigkeit (auch bei fachlichen Artikeln); die Vortragstätigkeit; die Lehrtätigkeit; die Lieferung von Medikamenten aus einer Hausapotheke; der Verkauf von Kontaktlinsen; die Vermietung von medizinischen Groß- und Kleingeräten an Ärzte mit Gewinnaufschlag; die Vermietung von Räumlichkeiten durch Ärzte (zb an andere Ärzte mit Gewinnaufschlag). Die Veräußerung von Anlagevermögen ist unecht umsatzsteuerbefreit, wenn Sie für die Gegenstände keinen Vorsteuerabzug geltend gemacht haben und die jeweiligen Gegenstände für steuerbefreite Tätigkeiten verwendet haben. Wenn Ihre Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind, jedoch einen Auslandsbezug aufweisen, klären Sie die umsatzsteuerliche Behandlung bitte mit Ihrem Steuerberater ab. Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist das Entgelt für Ihre Leistungen Kann ich Vorsteuern geltend machen? Diese Frage stellt sich für Sie nur dann, wenn Sie umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielen. Vorsteuern sind Umsatzsteuerbeträge, die Ihnen für Leistungen an Ihre Praxis im Inland in Rechnung gestellt werden. In der Regel werden diese mit Ihren unecht umsatzsteuerbefreiten Umsätzen zusammenhängen. Aus diesem Grund steht Ihnen kein Vorsteuerabzug zu. Sie können Vorsteuern daher nur dann von Ihrer eigenen Steuerschuld abziehen bzw. deren Erstattung begehren, wenn diese mit umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen zusammenhängen. 10% Ihrer Umsätze entfallen auf umsatzsteuerpflichtige Vorträge und Publikationen. Sie können daher die damit unmittelbar zusammenhängenden Vorsteuern zur Gänze und die nicht direkt zuordenbaren Vorsteuern anteilig geltend machen. 32 Der Vorsteuerabzug setzt unabhängig von Ihrer einkommenssteuerlichen Gewinnermittlungsart die Bezahlung der Rechnung nicht voraus. Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist insbesondere das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung. Daher ist es empfehlenswert, Rechnungen auf die Einhaltung der dafür vorgesehenen Formvorschriften exakt zu prüfen (siehe dazu näher unter Punkt 5.3). Wie erwähnt, setzt der Vorsteuerabzug eine Lieferung oder sonstige Leistung an Ihr Unternehmen voraus. Nach dem Umsatzsteuergesetz gelten allerdings Lieferungen, sonstige Leistungen und Einfuhren im Zusammenhang mit der Anschaffung, Miete oder dem Betrieb von Pkws als nicht für das Unternehmen ausgeführt. Daher können Vorsteuern weder für die Anschaffung noch für Tank- oder Servicerechnungen eines Pkws geltend gemacht werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Vorsteuern auch nach Durchschnittssätzen ermitteln (Vorsteuerpauschalierung). Der Durchschnittssatz beträgt 1,8% des Gesamtumsatzes, maximal jedoch EUR 3.960,00. Zusätzlich können Vorsteuern für bestimmte Anschaffungen und Aufwendungen geltend gemacht werden Fälligkeit, Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuererklärung Auch diese Ausführungen sind für Sie nur relevant, wenn Sie umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielen. Die Umsatzsteuer ist eine unterjährig eine Selbstbemessungsabgabe. Sie haben die für den Voranmeldungszeitraum geschuldete Umsatzsteuer selbst zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen. Voranmeldungszeitraum ist der Kalendermonat, außer Ihre Umsätze des vergangenen Jahres haben EUR ,00 nicht überschritten. In diesem Fall ist das Kalenderquartal der Voranmeldungszeitraum. Zur Berechnung der für den Voranmeldungszeitraum geschuldeten Umsatzsteuer haben Sie nach folgenden Grundsätzen vorzugehen: Als Arzt entsteht die Steuerschuld für Ihre Leistungen mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem das Entgelt vereinnahmt wird (Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten oder Ist-Besteuerung) und nicht bereits, wenn die Leistung erbracht bzw. verrechnet wurde (Besteuerung nach vereinbarten Entgelten oder Soll- Besteuerung). Der Umsatzsteuer unterliegen auch Anzahlungen. Die Umsatzsteuerschuld entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem die Anzahlung vereinnahmt wird. Der Vorsteuerabzug steht Ihnen hingegen bereits bei Vorliegen einer entsprechenden Rechnung zu. Ergibt die Differenz dieser beiden Beträge eine Zahllast, dann ist diese bis zum 15. Tag des auf den Voranmeldungszeitraum zweitfolgenden Monats zu entrichten. Im Fall eines Guthabens kann die Rückzahlung des Betrages gefordert werden. In jedem Fall ist bis zum 15. Tag des auf den Voranmeldungszeitraum zweitfolgenden Monats an das Finanzamt eine Umsatzsteuervoranmeldung zu senden. Dies hat grundsätzlich elektronisch zu erfolgen. Nach Ablauf des Kalenderjahres haben Sie eine Umsatzsteuererklärung grundsätzlich elektronisch einzureichen und werden zur Umsatzsteuer veranlagt Die Gestaltung Ihrer Honorarnote (Rechnung) Der ordnungsgemäßen Gestaltung von Rechnungen für Zwecke der Umsatzsteuer kommt für Sie dann Bedeutung zu, wenn Sie umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielen. Damit der Rechnungsempfänger die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen kann, ist die Rechnung wie folgt zu gestalten: 1. Name und Anschrift Ihrer Praxis; 2. das Ausstellungsdatum; 3. eine fortlaufende Nummer zur Identifizierung der Rechnung; 4. die Ihnen erteilte UID-Nummer; 5. Name und Anschrift Ihres Kunden bzw. Patienten; 6. nähere Bezeichnung der erbrachten Leistung; 7. Tag Ihrer Leistung oder Zeitraum, in dem diese erbracht wurde; 8. das Entgelt; 9. den angewendeten Steuersatz; 10. den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag. 33

18 LF_Innen_Arzt_ :26 Uhr Seite 34 Ihr Vorsteuerabzug setzt ebenfalls voraus, dass Ihre Eingangsrechnungen diese Rechnungsmerkmale aufweisen. Vereinfachende Bestimmungen gelten unter anderem für so genannte Kleinbetragsrechnungen mit einem Gesamtbetrag bis EUR 150,00 und für Fahrausweise. 4.5 Besonderheiten von Praxisgemeinschaften Die Beschäftigung von Dienstnehmern Einkommensteuer Wenn bei der Gründung einer Praxisgemeinschaft zumindest ein Arzt seine bereits bestehende Praxis überträgt, stellt dies in abgabenrechtlicher Hinsicht einen Zusammenschluss dar. Die Fortführung der Buchwerte setzt voraus, dass die Bestimmungen des Artikel IV Umgründungssteuergesetz beachtet werden. Die einkommenssteuerliche Situation einer Praxisgemeinschaft unterscheidet sich von jener eines Arztes insbesondere in verfahrensrechtlicher Hinsicht. Die Praxisgemeinschaft wird unter einer eigenen Steuernummer geführt. Das steuerliche Ergebnis der Praxisgemeinschaft wird im Wege der einheitlichen und gesonderten Feststellung vom Finanzamt der Praxisgemeinschaft mittels Bescheid festgesetzt und auf die einzelnen Ärzte der Praxisgemeinschaft aufgeteilt. Dabei kommt den Festsetzungen des Finanzamtes der Praxisgemeinschaft Bindungswirkung für die Finanzämter der einzelnen Ärzte zu. Die Bindungswirkung der Festsetzung des Praxisfinanzamtes erstreckt sich auf sämtliche Positionen, die mit Ihrer Tätigkeit in der Praxisgemeinschaft zusammenhängen (so genannte Sonderbetriebseinnahmen und ausgaben). Aufwendungen, die die Praxisgemeinschaft betreffen, können Sie daher nicht in Ihrer privaten Steuererklärung ansetzen. Ein Partner einer Praxisgemeinschaft verwendet sein Privatfahrzeug überwiegend für berufliche Fahrten. Das Fahrzeug stellt daher Sonderbetriebsvermögen dar. Die damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen sind in der Steuererklärung der Praxis geltend zu machen und vom Finanzamt der Praxisgemeinschaft als Sonderbetriebsausgaben steuerlich zu berücksichtigen Umsatzsteuer Wenn die Praxisgemeinschaft den Bestimmungen des Ärztegesetzes entspricht und nach außen tätig wird, ist diese Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Daher hat die Praxisgemeinschaft die Rechnungen für die erbrachten ärztlichen Leistungen auszustellen. Die Umsatzsteuerbefreiung für ärztliche Leistungen kommt zur Anwendung. Ein allfällig bestehender Vorsteuerabzug setzt Rechnungen voraus, die auf die Praxisgemeinschaft lauten

19 LF_Innen_Arzt_ :26 Uhr Seite Die Beschäftigung von Dienstnehmern 5.1 Das Arbeitsrecht Bei Beschäftigung von Dienstnehmern haben Sie zahlreiche arbeitsrechtliche Bestimmungen zu beachten. Vor der Anstellung eines Dienstnehmers sollten Sie sich daher mit den wesentlichen arbeitsrechtlichen Rechten und Pflichten, wie sie insbesondere im Angestelltengesetz, zahlreichen Arbeitnehmerschutzgesetzen und dem konkret anwendbaren Kollektivvertrag, der zwischen der Ärztekammer und der Gewerkschaft abgeschlossen wird, auseinandersetzen. Von den meisten arbeitsrechtlichen Vorschriften können Sie einvernehmlich nicht abweichen oder wenn, dann nur zu Gunsten des Arbeitnehmers (Günstigkeitsprinzip). Bei Anstellung eines Dienstnehmers empfiehlt sich der Abschluss eines schriftlichen Dienstvertrages. Dieser dient, alle Rechte und Pflichten aus dem Dienstvertrag eindeutig festzulegen und künftige Streitigkeiten zu vermeiden. Wenn Sie beabsichtigen, ein Dienstverhältnis zu beenden, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über Kündigungstermine, Kündigungsfristen und die vorgesehene Form der Kündigung. Dabei sind die Regelungen im Angestelltengesetz, im Kollektivvertrag und im Dienstvertrag zu beachten. 5.2 Der Dienstnehmer ist anzumelden Der Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses ist der zuständigen Sozialversicherungsanstalt binnen 7 Tagen auf elektronischem Weg oder mit Formular zu melden. Im Lauf des Jahres 2005 soll eine Regelung umgesetzt werden, wonach eine Kurzanmeldung des Dienstnehmers noch am Tag des Arbeitsantrittes zu erfolgen hat. 5.3 Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer Die auf den Bezug des Dienstnehmers entfallende Lohnsteuer ist von Ihnen als Dienstgeber einzubehalten und am 15. Tag des Folgemonats an das Finanzamt zu überweisen. 5.5 Was kostet Sie ein Dienstnehmer Unterschätzen Sie bitte nicht die Personalkosten, die für Ihre Mitarbeiter anfallen. Diese sowie die entsprechenden Auszahlungsbeträge (Nettobeträge) sind aus der nachfolgenden Tabelle für unterschiedliche Bruttobezüge ersichtlich: Betrag Betrag Betrag Bruttobezug Pro Monat 1.000, , ,00 Pro Jahr , , ,00 Aufwand für Ihre Praxis Pro Monat 1.309, , , und 14. Bezug zusätzlich 1.303, , ,60 Pro Jahr , , ,40 Nettobezug (Auszahlungsbetrag) Pro Monat 820, , , und 14. Bezug zusätzlich 830, , ,60 Pro Jahr , , , Was versteht man unter geringfügiger Beschäftigung? Ein Beschäftigungsverhältnis gilt als geringfügig, wenn das Entgelt EUR 323,46 (Betrag für 2005) pro Monat nicht übersteigt. Grundsätzlich unterliegt ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis nicht der Vollversicherung in der Sozialversicherung. Es ist nur ein Unfallversicherungsbeitrag von 1,4% zu entrichten. Wenn die Entgelte aller in Ihrer Praxis geringfügig beschäftigten Personen allerdings das Eineinhalbfache der Versicherungsgrenze überschreiten, ist ein pauschaler Dienstgeberbeitrag von 17,8% zu entrichten. Ferner fallen an: der Dienstgeberbeitrag und die Beiträge im Rahmen der Abfertigung Neu. Wenn die Summe aller Einkünfte des Dienstnehmers aus nicht selbständiger Arbeit diese Grenze überschreitet, tritt für den Dienstnehmer Vollversicherungspflicht in der Sozialversicherung ein und er hat die entsprechenden Beiträge nachzuzahlen. 5.4 Welche Lohnnebenkosten fallen an? Während die vom Arbeitnehmer zu tragende Sozialversicherung sowie die Lohnsteuer den Auszahlungsbetrag an den Mitarbeiter kürzen, erhöhen die Lohnnebenkosten den Personalaufwand. Zu den Lohnnebenkosten zählen der Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung von rund 22%; für Dienstverhältnisse ab dem ein Beitrag von 1,53% im Rahmen der Abfertigung Neu für die betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse; die 3%-ige Kommunalsteuer; der 4,5%-ige Dienstgeberbeitrag; die in Wien anfallende Dienstgeberabgabe zur Errichtung der U-Bahn (EUR 0,72 pro Dienstnehmer und angefangener Woche). Die Lohnnebenkosten sind ebenfalls bis zum 15. Tag des Folgemonats abzuführen

20 LF_Innen_Arzt_ :26 Uhr Seite 38 Steuerliche Förderungen 38 39

Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte

Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte Bei der Anschaffung eines neuen PKW stellt sich häufig die Frage, ob Sie als Unternehmer einen PKW besser

Mehr

Rechtliche Grundlagen III

Rechtliche Grundlagen III Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen III Unternehmer Kapitalges. Freie Berufe Landwirte > BAO Grenzen < BAO Grenzen < UGB Grenze > UGB Grenze UGB, Handelsbilanz Überleitung Steuerbilanz Eingaben-Ausgaben

Mehr

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Voranmeldungszeitraum Unter Voranmeldungszeitraum versteht man jenen Zeitraum, für den Sie die Umsatzsteuer selbst berechnen eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und

Mehr

Meine erste Ordination Vortrag Erste Bank/ 14.10.2015 Mag. Wolfgang Leonhart, Steuerberater

Meine erste Ordination Vortrag Erste Bank/ 14.10.2015 Mag. Wolfgang Leonhart, Steuerberater Meine erste Ordination Vortrag Erste Bank/ 14.10.2015 Mag. Wolfgang Leonhart, Steuerberater Praxisgründung Schritt zur Selbständigkeit Einstieg Wahlarztpraxis Umstieg zur Kassenpraxis 1 Wovon zahlt man

Mehr

Der Weg in die Selbständigkeit als Arzt.

Der Weg in die Selbständigkeit als Arzt. Der Weg in die Selbständigkeit als Arzt. 1. Der Start in die Selbständigkeit 1.1 Wahlarzt oder Kassenarzt 06 1.1.1 Wie werden Sie Wahlarzt? 06 1.1.2 Wie werden Sie Kassenarzt? 06 1.1.3 Was versteht man

Mehr

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell

Mehr

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags Es können natürlich auch konkrete Bezeichnungen verwendet werden, wie z. B. Bürostuhl, Wandregal, Schreibtisch oder PKW. Begünstigt ist dann allerdings auch nur genau diese Anschaffung. Die Summe aller

Mehr

Gründung Personengesellschaft

Gründung Personengesellschaft 1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

Seite 1 von 5. Die Abrechnung im Sportverein kurz und bündig. Teil 3 TrainerInnen

Seite 1 von 5. Die Abrechnung im Sportverein kurz und bündig. Teil 3 TrainerInnen Die Abrechnung im Sportverein kurz und bündig DVR-Nr.: 0426130 Teil 3 TrainerInnen Genauso wie Sportler (siehe voriges Heft) zählen auch Trainer zum Kreis jener Personen, bei denen die pauschale Reisekostenentschädigung

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und

Mehr

GEWERBESCHEIN. Kontakt und Anmeldung: lokale Wirtschaftskammern sowie die lokale Gewerbebehörde. Neugründungsformular beachten

GEWERBESCHEIN. Kontakt und Anmeldung: lokale Wirtschaftskammern sowie die lokale Gewerbebehörde. Neugründungsformular beachten GEWERBESCHEIN Gewerbeschein? Bei individuellen Trainingskonzepten für Einzelpersonen Personal - und Fitnesstrainer bei Verkauf von smoveys Gewerbeschein Handel mit Waren aller Art Kontakt und Anmeldung:

Mehr

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

Preis-/Leistungsverzeichnis Ihres Steuerberaters

Preis-/Leistungsverzeichnis Ihres Steuerberaters Preis-/Leistungsverzeichnis Ihres Steuerberaters Ihr Auftrag Ihr Auftrag lautet, dass wir bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung mitwirken, d.h. Sie nennen uns Ihre Daten, wir verarbeiten diese Daten

Mehr

Mobilienerlass/Vollamortisation, BMF-Schreiben vom 19.4.1971-VI B/2-S 2170-31/1 (BStBl. 1971 I 264)

Mobilienerlass/Vollamortisation, BMF-Schreiben vom 19.4.1971-VI B/2-S 2170-31/1 (BStBl. 1971 I 264) Leasingerlass VA Mobilienerlass/Vollamortisation, BMF-Schreiben vom 19.4.1971-VI B/2-S 2170-31/1 (BStBl. 1971 I 264) Ertragsteuerliche Behandlung von Leasing-Verträgen über bewegliche Wirtschaftsgüter

Mehr

8. Cash flow. Lernziele: Den Cash flow mit der Grundformel (Praktikerformel) berechnen können.

8. Cash flow. Lernziele: Den Cash flow mit der Grundformel (Praktikerformel) berechnen können. 8. Cash flow Lernziele: Den Begriff Cash flow definieren und erläutern können. Lernziele Den Cash flow mit der Grundformel (Praktikerformel) berechnen können. Der Cash flow gehört zweifelsfrei zu den am

Mehr

2. Bezugs, Pensionsauszahlende Stellen Tragen Sie hier die Anzahl der Arbeitgeber ein, bei denen Sie im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren.

2. Bezugs, Pensionsauszahlende Stellen Tragen Sie hier die Anzahl der Arbeitgeber ein, bei denen Sie im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren. 1.PersönlicheDaten Tragen Sie hier Ihre persönlichen Daten, wie z.b. den Namen, die Versicherungsnummer, Ihre Adresse, den FamilienstandunddieKontonummerein. 2.Bezugs,PensionsauszahlendeStellen TragenSiehierdieAnzahlderArbeitgeberein,beidenenSieimbetreffendenKalenderjahrbeschäftigtwaren.

Mehr

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 28. Mai 2014

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 28. Mai 2014 Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 28. Mai 2014 1 } Betriebsausgaben sind grundsätzlich alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind aber: } Der Gesetzgeber

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

Einkommenssteuer in den Niederlanden

Einkommenssteuer in den Niederlanden Einkommenssteuer in den Niederlanden In den Niederlanden muss jede Person, die ein Einkommen erhält, eine jährliche Einkommenssteuererklärung einreichen. Ein Steuerjahr in den Niederlanden dauert vom 1.

Mehr

1. Wie viel EUR betragen die Kreditzinsen? Kredit (EUR) Zinsfuß Zeit a) 28500,00 7,5% 1 Jahr, 6 Monate. b) 12800,00 8,75 % 2 Jahre, 9 Monate

1. Wie viel EUR betragen die Kreditzinsen? Kredit (EUR) Zinsfuß Zeit a) 28500,00 7,5% 1 Jahr, 6 Monate. b) 12800,00 8,75 % 2 Jahre, 9 Monate 1. Wie viel EUR betragen die Kreditzinsen? Kredit (EUR) Zinsfuß Zeit a) 28500,00 7,5% 1 Jahr, 6 Monate b) 12800,00 8,75 % 2 Jahre, 9 Monate c) 4560,00 9,25 % 5 Monate d) 53400,00 5,5 % 7 Monate e) 1 080,00

Mehr

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet? Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die

Mehr

1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974.

1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974. Gemeinnützigkeit in Europa C.O.X. Schweden Vereine Rechtlicher Rahmen 1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974. 2. Definition

Mehr

Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12.

Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. Steuertermine 2010 a) Einkommen-, Kirchensteuer Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. b) Auch Vorauszahlungen

Mehr

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.3 Innenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie

Mehr

Steuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten. Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str. 6 14641 Nauen Tel.

Steuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten. Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str. 6 14641 Nauen Tel. Steuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str. 6 14641 Nauen Tel.03321/4456-0 Welche Aufwendungen sind betroffen? - Herstellungskosten für Modernisierungs-und

Mehr

GSVG-Pflichtversicherung für KünstlerInnen. Mag. Peter Reichinger / Mag. Pia Basziszta

GSVG-Pflichtversicherung für KünstlerInnen. Mag. Peter Reichinger / Mag. Pia Basziszta GSVG-Pflichtversicherung für KünstlerInnen Mag. Peter Reichinger / Mag. Pia Basziszta Überblick Grundsätze Neue Selbständige - 2 Abs. 1 Z. 4 GSVG Versicherungsgrenzen Versicherungserklärung - Überschreitungserklärung

Mehr

2.3 Ermittlung der tatsächlichen Betriebsausgaben

2.3 Ermittlung der tatsächlichen Betriebsausgaben 2.3 Ermittlung der tatsächlichen Betriebsausgaben Gerade wenn Sie einen neuen Pkw kaufen, liegen die tatsächlichen Kilometerkosten in aller Regel über der Kilometerpauschale von 0,30 je Kilometer. Selbst

Mehr

Mandanteninformation. Abgeltungssteuer. DR. NEUMANN SCHMEER UND PARTNER Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater

Mandanteninformation. Abgeltungssteuer. DR. NEUMANN SCHMEER UND PARTNER Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Mandanteninformation Abgeltungssteuer Sehr geehrte Damen und Herren! Im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Einführung der Abgeltungssteuer ab dem 01. Januar 2009 beschlossen. Die Abgeltungssteuer

Mehr

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich

Mehr

FRAGEBOGEN ZUR GEWINNERMITTLUNG FÜR DAS JAHR:

FRAGEBOGEN ZUR GEWINNERMITTLUNG FÜR DAS JAHR: FRAGEBOGEN ZUR GEWINNERMITTLUNG FÜR DAS JAHR: A. Anschrift des Absenders Name Anschrift B. Persönliche Angaben des Absenders Telefon, Fax, E-Mail Finanzamt, Steuernummer C. Anschaffung der Anlage/Abschreibungsmöglichkeiten

Mehr

e) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

e) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Die Steuertermine Abgabe- und Zahlungstermine Nachfolgend werden einige Grundsätze zu den Pflichten zur Abgabe von Erklärungen und zur Fälligkeit von Steuerzahlungen dargestellt. Außerdem werden die Steuertermine

Mehr

87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen

87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen 87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen EStG 10 Sachverhalt Der verheiratete Steuerberater A erzielt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit i. H. von 120.000 Euro.

Mehr

Beitragsgrundlage nach dem Einheitswert. Mag. Gabriele Hebesberger/Sozialreferat

Beitragsgrundlage nach dem Einheitswert. Mag. Gabriele Hebesberger/Sozialreferat Beitragsgrundlage nach dem Einheitswert Mag. Gabriele Hebesberger/Sozialreferat Stand: Jänner 2014 Inhaltsverzeichnis Pflichtversicherung in der Bauernsozialversicherung besteht ab folgenden selbstbewirtschafteten

Mehr

Bitte legen Sie sämtliche Rechnungen über die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten (z.b. Montage und Inbetriebnahme) bei.

Bitte legen Sie sämtliche Rechnungen über die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten (z.b. Montage und Inbetriebnahme) bei. Absender: Name Straße PLZ, Ort zurück: per Post (incl. Belege) oder per Fax (incl. Belege) Vogel & Vogel Steuerberater Wettinerstr. 28 04600 Altenburg Telefax +49 3447 502683 Fragebogen zur Gewinnermittlung

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Meine erste eigene Ordination einfach finanziert. Ambrozo Joao Beratungszentrum Freie Berufe Gudrunstr. 122/ 3. OG 1100 Wien

Meine erste eigene Ordination einfach finanziert. Ambrozo Joao Beratungszentrum Freie Berufe Gudrunstr. 122/ 3. OG 1100 Wien Meine erste eigene Ordination einfach finanziert Ambrozo Joao Beratungszentrum Freie Berufe Gudrunstr. 122/ 3. OG 1100 Wien Der Weg in die Selbständigkeit stellt viele Fragen Welche Rechtsform und welche

Mehr

Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 2. Teil: Buchführung

Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 2. Teil: Buchführung Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 2. Teil: Buchführung Ralf Stahl 1 Teil 2 Buchführung GOB Aufbewahrungspflichten EÜ-Rechnung / Bilanz Steuerliche Umsatzgrenzen.

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische V ersorgungskammer Entspannt leben den Ruhestand genießen Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB

Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB Theorie 1) Erläutere den Begriff der buchhalterischen Abschreibung. Bei welchen Anschaffungen muss sie berücksichtigt werden, bei welchen nicht? Im Unternehmen

Mehr

Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014

Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014 Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014 1 } Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde

Mehr

Freiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung

Freiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung Freiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung 10. Deutscher Medizinrechtstag, 04.09.2009 1 Referent Steuerberater Michael Hieret, Mülheim an der Ruhr Fachberater

Mehr

Hypotheken Immobilienfinanzierung. Ein und derselbe Partner für Ihre Hypothek, Ihre individuelle Vorsorge und Ihre Gebäudeversicherung

Hypotheken Immobilienfinanzierung. Ein und derselbe Partner für Ihre Hypothek, Ihre individuelle Vorsorge und Ihre Gebäudeversicherung Hypotheken Immobilienfinanzierung Ein und derselbe Partner für Ihre Hypothek, Ihre individuelle Vorsorge und Ihre Gebäudeversicherung Eine attraktive finanzielle Unterstützung nach Mass Sind Sie schon

Mehr

Steuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz

Steuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz Steuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz Die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in deren Privathaushalten kann nach dem Hausbetreuungsgesetz durch selbständig tätige

Mehr

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines Merkblatt zur Gewährung von Umzugskostenvergütung Anlage 13 I. Allgemeines Die Gewährung von Umzugskostenvergütung richtet sich nach dem Sächsischen Umzugskostengesetz (SächsUKG) vom 23. November 1993

Mehr

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen?

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Mandanten-Info Fahrtenbuch Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Steuerliche Erleichterung oder unnötiger Verwaltungsaufwand? In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Inhalt

Mehr

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)

Mehr

Hilfestellungen zur Mittelanforderung

Hilfestellungen zur Mittelanforderung Hilfestellungen zur Mittelanforderung Stand: 20.08.2014 Die nachfolgenden Hinweise ergänzen die Ausführungen des Zuwendungsbescheids und dienen dazu, Ihnen das Ausfüllen des Formulars zur Mittelanforderung

Mehr

DAS WICHTIGSTE ÜBER DIE SOZIALVERSICHERUNG

DAS WICHTIGSTE ÜBER DIE SOZIALVERSICHERUNG DAS WICHTIGSTE ÜBER DIE SOZIALVERSICHERUNG Das vorliegende Merkblatt beinhaltet eine grundsätzliche Darstellung zum Thema. Im Einzelfall sind oft Detailbestimmungen von Bedeutung. Eine individuelle Beratung

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht Rechtsgrundlage Art der Übermittlung Bemerkungen 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz

Mehr

Einnahmen Überschussrechnung und Rechnungsstellung Steuerberatungstag am 28. Mai 2015

Einnahmen Überschussrechnung und Rechnungsstellung Steuerberatungstag am 28. Mai 2015 Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Einnahmen Überschussrechnung und Rechnungsstellung Steuerberatungstag am 28. Mai 2015 1 1. Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Mehr

Immobilien und Steuern. Albstraße 8 72581 Dettingen/Erms www.steuerberaterhw.de

Immobilien und Steuern. Albstraße 8 72581 Dettingen/Erms www.steuerberaterhw.de Albstraße 8 72581 Dettingen/Erms www.steuerberaterhw.de Inhaltsverzeichnis Erwerb von Immobilien Nutzung von Immobilien Veräußerung von Immobilien Sonderthemen Erwerb von Immobilien Grunderwerbsteuer Eigennutzung

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat (Linz) 5 GZ. RV/0318-L/07 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 12. Dezember 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach

Mehr

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Von Nebenerwerb wird gesprochen, wenn eine Selbstständigkeit nicht hauptberuflich, sondern neben einer zeitlich überwiegenden Tätigkeit oder während der Arbeitslosigkeit

Mehr

C.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer

C.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer C.O.X. Mitja Wolf Zum Jahresbeginn 2002 wurde ein neuer Bausteuerabzug eingeführt. Ebenso wie bei der Lohnsteuer und bei der Ausländersteuer hat

Mehr

DIENSTVERTRAG FREIER DIENSTVERTRAG WERKVERTRAG

DIENSTVERTRAG FREIER DIENSTVERTRAG WERKVERTRAG DIENSTVERTRAG FREIER DIENSTVERTRAG WERKVERTRAG ALLGEMEINES Der moderne Arbeitsmarkt ist zunehmend gekennzeichnet durch sog. a-typische Arbeitsverhältnisse. Neben dem Dienstvertrag gibt es immer mehr sog.

Mehr

Zurechnung des Vermögensgegenstandes buchungstechnische Konsequenzen. Operating-Leasing (Dienstleistungsleasing)

Zurechnung des Vermögensgegenstandes buchungstechnische Konsequenzen. Operating-Leasing (Dienstleistungsleasing) Leasing Problem: Zurechnung des Vermögensgegenstandes buchungstechnische Konsequenzen Allgemeines Operating-Leasing (Dienstleistungsleasing) Zurechnung des Vermögensgegenstandes beim Leasinggeber Finance-Leasing

Mehr

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 136 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 2.1 Grundsätzliches Wo muss ich meine Rente bzw. Pensionen aus Grenzgängertätigkeit versteuern?

Mehr

FINANZWISSEN UND VORSORGEPRAXIS

FINANZWISSEN UND VORSORGEPRAXIS FINANZWISSEN UND VORSORGEPRAXIS Burgenland Eine Studie von GfK-Austria im Auftrag von s Versicherung, Erste Bank und Sparkassen 13. Juli 2011 Daten zur Untersuchung Thema Befragungszeitraum Grundgesamtheit

Mehr

Gewinnvergleichsrechnung

Gewinnvergleichsrechnung Gewinnvergleichsrechnung Die Gewinnvergleichsrechnung stellt eine Erweiterung der Kostenvergleichsrechnung durch Einbeziehung der Erträge dar, die - im Gegensatz zu der Annahme bei der Kostenvergleichsrechnung

Mehr

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob

Mehr

Selbstständig mit einem Schreibbüro interna

Selbstständig mit einem Schreibbüro interna Selbstständig mit einem Schreibbüro interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Voraussetzungen für die Tätigkeit... 8 Ausbildung... 9 Die Tätigkeit... 10 Der Markt... 11 Die Selbstständigkeit...

Mehr

BEITRAGSTABELLE DER BÄUERLICHEN SOZIALVERSICHERUNG. gültig ab 1. Jänner 2014

BEITRAGSTABELLE DER BÄUERLICHEN SOZIALVERSICHERUNG. gültig ab 1. Jänner 2014 BEITRAGSTABELLE DER BÄUERLICHEN SOZIALVERSICHERUNG gültig ab 1. Jänner 2014 E r l ä u t e r u n g e n 1. Beitragsbemessung in der bäuerlichen Sozialversicherung Die Beiträge zur Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

Mehr

Wichtige Informationen an unsere Mandanten

Wichtige Informationen an unsere Mandanten Wichtige Informationen an unsere Mandanten Umsatzsteuer bei Bauleistungen zwischen Bauunternehmern Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 wird die Umsatzsteuerbesteuerung von Bauleistungen zwischen Bauunternehmern

Mehr

Steuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung

Steuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung Steuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung Die steuerliche Behandlung betrieblich genutzter PKW unterliegt einem ständigen Wandel durch Gesetzgebung, Verwaltungsanweisungen sowie die Finanzrechtsprechung.

Mehr

FINANZWISSEN UND VORSORGEPRAXIS

FINANZWISSEN UND VORSORGEPRAXIS FINANZWISSEN UND VORSORGEPRAXIS Salzburg Eine Studie von GfK-Austria im Auftrag von s Versicherung, Erste Bank & Sparkasse 12. August 2011 Daten zur Untersuchung Thema Befragungszeitraum Grundgesamtheit

Mehr

Beispiel zu 2 Abs 8 EStG:

Beispiel zu 2 Abs 8 EStG: Beispiel zu 2 Abs 8 EStG: Besteuerung in Ö im Jahr 01: EK aus Gewerbebetrieb (Ö): 587.000,- EK aus Gewerbebetrieb (D): - 133.000,- GBE 454.000,- x 0,5 12.120 = 214.880 anstelle von 281.380 Ersparnis: 66.500,-

Mehr

Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28.

Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2015 1 Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen

Mehr

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00) Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir

Mehr

---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum)

---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum) o Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach 6 Absatz 1b SGB VI Vom Arbeitnehmer auszufüllen Name Vorname RV-Nummer

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Salzburg Senat 2 GZ. RV/0010-S/05 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des S, Adresse, vom 2. August 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes X, vertreten

Mehr

Finanzen im Plus! Dipl.-Betriebswirt (FH) Thomas Detzel Überarbeitet September 2008. Eigen- oder Fremdfinanzierung? Die richtige Mischung macht s!

Finanzen im Plus! Dipl.-Betriebswirt (FH) Thomas Detzel Überarbeitet September 2008. Eigen- oder Fremdfinanzierung? Die richtige Mischung macht s! Finanzen im Plus! Dipl.-Betriebswirt (FH) Thomas Detzel Überarbeitet September 2008 Eigen- oder Fremdfinanzierung? Die richtige Mischung macht s! Die goldene Bilanzregel! 2 Eigenkapital + langfristiges

Mehr

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt zwischen deutschem und ausländischem Betrieb sowie dem/der Auszubildenden

Mehr

Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings

Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings Erfahrung und Fachkompetenz im Sportmarketing. METATOP EXPERTISE Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings Unterscheidung Sponsorgeber und -nehmer sowie die Abgrenzung zur Spende. www.metatop.com Definition

Mehr

Gründung einer Personengesellschaft

Gründung einer Personengesellschaft Gründung einer Personengesellschaft Rechtliche Rahmenbedingungen und steuerliche Folgen der Gründung einer OG und KG Vom Handelsgesetzbuch (HBG) zum Unternehmensgesetzbuch (UGB): - Die Personengesellschaften:

Mehr

BETRIEBS- KRANKENKASSE

BETRIEBS- KRANKENKASSE BETRIEBS- KRANKENKASSE Gesetzlich versichert, privat behandelt Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler Privater Status für gesetzlich Versicherte Gesundheit ist das höchste Gut: Deshalb ist

Mehr

Checkliste für die Geldanlageberatung

Checkliste für die Geldanlageberatung Checkliste für die Geldanlageberatung Bitte füllen Sie die Checkliste vor dem Termin aus. Die Beraterin / der Berater wird diese Angaben im Gespräch benötigen. Nur Sie können diese Fragen beantworten,

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

1. Persönliche Daten des Selbstständigen: Vorläufige oder abschließende Gewinnermittlung. 3. Bewilligungszeitraum. 4. Zuschüsse/Beihilfen

1. Persönliche Daten des Selbstständigen: Vorläufige oder abschließende Gewinnermittlung. 3. Bewilligungszeitraum. 4. Zuschüsse/Beihilfen Anlage zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum Diese Anlage ist Bestandteil des

Mehr

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen für Enteignungsbetroffene 1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit

Mehr

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen

Mehr

Gebührentabelle (entsprechend der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung der LH München)

Gebührentabelle (entsprechend der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung der LH München) Gebührentabelle (entsprechend der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung der LH München) 1 Besuchsgebühren - Tabelle Kindergarten Einkünfte Euro (Brutto) Bis 4 Bis 5 Bis 6 Bis 7 Bis 8 Bis 9 Über 9 Bis

Mehr

Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien

Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien Beiträge an die Tagesbetreuung Wer erhält einen Beitrag? Abhängig von Einkommen und Vermögen erhalten

Mehr

Stuttgarter Lebensversicherung a.g.

Stuttgarter Lebensversicherung a.g. Freistellungsauftrag für Kapitalerträge und Antrag auf ehegattenübergreifende Verlustverrechnung (Gilt nicht für Betriebseinnahmen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung) (Name, abweichender Geburtsname,

Mehr

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum LohnsteuerErmäßigungsantrag Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Antrag auf

Mehr

Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner

Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Sachzuwendungen (Geschenke) an Geschäftsfreunde Bis 10,00 * Streuwerbeartikel: z.b. Kugelschreiber, Taschenkalender

Mehr

Die Lösung des Steuer- Puzzles

Die Lösung des Steuer- Puzzles Die Lösung des Steuer- Puzzles D I E S T E U E R S P E Z I A L I S T E N Geld ist immer vorhanden, aber die Taschen wechseln. Gertrude Stein 2 MD Advisory Limited ist ein Steuerberatungsunternehmen, das

Mehr

JEDES JAHR AUFS NEUE DIESES KFZ-DILEMMA! FRAGEN ÜBER FRAGEN! Die folgenden Fragen stellt sich jeder Unternehmer immer wieder:

JEDES JAHR AUFS NEUE DIESES KFZ-DILEMMA! FRAGEN ÜBER FRAGEN! Die folgenden Fragen stellt sich jeder Unternehmer immer wieder: JEDES JAHR AUFS NEUE DIESES KFZ-DILEMMA! Die folgenden Fragen stellt sich jeder Unternehmer immer wieder: Wann muss ich wieviel Privatanteile für meine Fahrzeuge buchen? Muss ich überhaupt Privatanteile

Mehr

LEASING Arbeitsauftrag

LEASING Arbeitsauftrag Aufgabe 1 Verbinden Sie die Personen (links) mit der entsprechenden Tätigkeit (rechts) mit Linien. Mehrfache Zuordnungen sind möglich. Ihm gehört das Auto. Autohändler Er darf das Auto benutzen. Er kauft

Mehr

Existenzgründung: Der sichere Weg in die eigene Praxis - betriebswirtschaftlich und steuerlich - Düsseldorf, am 04.06.2016

Existenzgründung: Der sichere Weg in die eigene Praxis - betriebswirtschaftlich und steuerlich - Düsseldorf, am 04.06.2016 Existenzgründung: Der sichere Weg in die eigene Praxis - betriebswirtschaftlich und steuerlich - Düsseldorf, am 04.06.2016 Robert-Perthel-Str. 81, 50739 Köln, Telefon 0221/95 74 94-0, E-Mail: office@laufmich.de

Mehr

Informationschreiben 85 / 2015

Informationschreiben 85 / 2015 Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000

Mehr

Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG)

Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Grundlagen Fortbildungsmaßnahmen Diese Maßnahmen dienen

Mehr

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 zum Kurs 41500, Finanzwirtschaft: Grundlagen, SS2011 1 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Finanzwirtschaft: Grundlagen, Kurs 41500 Aufgabe Finanzierungsbeziehungen

Mehr

CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER

CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER 1.) Persönliche Daten des Verkäufers: Vorname / Nachname: Sozialversicherungsnr.: Anschrift: Telefonnr.: Wohnsitzfinanzamt: Steuernr.: Bankverbindung: Handelt es sich

Mehr

einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers

einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers Rechtslage 1. Jänner 2014 Das neue Pensionskonto Seit 1. Jänner 2014 gibt es das neue

Mehr

Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge

Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Pensionskasse PANVICA PANVICAplus Vorsorgestiftung Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Wohneigentum ist eine

Mehr

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag

Mehr