N 20. Unser Service für Sie. Mit herzlichen Grüßen aus München. Ihr IZW-Leserservice. 26. Oktober Liebe Leserin, lieber Leser,

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1 N Ausgabe 20/2009 Mit herzlichen Grüßen aus München Ihr IZW-Leserservice Ulrike Mattis Diplom-Volkswirtin Chefredaktion 26. Oktober 2009 Liebe Leserin, lieber Leser, Steueroase hört sich gut an. Viele sind allerdings gefährlich oder unerreichbar. Weitgehend ungefährlich ist die Steueroase des kleinen Mannes: der Mini-Job. Dazu drei Tipps und eine Warnung. Tipp Nr. 1: Falls Ihr Ehepartner nicht schon einen normalen Arbeitsvertrag in Ihrem Betrieb hat, sollte er zumindest einen auf 400-Euro-Basis bekommen. Die Firma setzt die Kosten voll ab, der Ehepartner versteuert nichts. Extra- Tipp: Ist Ihr Ehepartner privat versichert, betragen die Abgaben nur 17 statt 30 Prozent. Tipp Nr. 2: Auch ein Mini-Jobber kann einen Dienstwagen haben. Er bekommt dann halt z. B. 150 Euro bar und dazu ein Auto für Euro zur Privatnutzung überlassen. Einen betrieblichen Grund dafür braucht es nicht. Tipp Nr. 3: Mini-Jobber können mehr als 400 Euro netto bekommen. Alles was steuerfrei ist oder mit 15 bzw. 25 Prozent pauschaliert werden kann, zählt nicht mit. Beispiele: Kindergarten, Fahrtkostenzuschüsse, Monatskarte, Erholungsbeihilfe oder Kantinenessen. Und nun eine Warnung: Sie müssen bei allen Ihrem Mini-Jobbern u. a. die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden aufzeichnen (Die komplette Liste finden Sie auf S. 3). Ein böser Prüfer kann Ihnen alle Ihre Mini-Jobs kaputtmachen, wenn Sie das nicht beachten! Viele Chefs verdrängen diese lästige Pflicht. Aber wo die Politik die großen Steueroasen austrocknet, möchten Finanzbeamte bei den kleinen nicht zurückstehen Herzliche Grüße aus München Auch künftig verlorene Darlehen an Ihre GmbH absetzen Was Sie beim Mini-Job aufzeichnen müssen Kfz-Leasing oder Finanzierung mit Rückkaufgarantie? Wenn Sie Waren günstig an Ihre Mitarbeiter verkaufen Wann ist eine Leistung erbracht? Wenn Sie kurz vor der Pleite eines Kunden Geld von ihm bekommen Arbeitszimmer im Mehrfamilienhaus voll absetzbar Die Steuer bei Ehegattenschenkung zurückholen Aus der Redaktions-Hotline: Gewinnausschüttung Verlustvortrag Unser Service für Sie Exklusiver Kundenbereich mit Checklisten, Musterverträgen, Archiv... Ihre Redaktions-Hotline Montag bis Freitag 10 Uhr bis 11 Uhr: Telefon oder jederzeit per Fax oder Mail Ulrike Mattis

2 Wie Sie auch künftig verlorene Darlehen an Ihre GmbH steuerlich geltend machen Auch künftig verlorene Darlehen an Ihre GmbH absetzen Vor November 2008 galt: Den Verlust eines eigenkapitalersetzenden Darlehens konnte man steuerlich geltend machen, den eines normalen Darlehens nicht. Das so genannte MoMi-Gesetz hat Gesellschafterdarlehen neu geregelt: Bisher wurde zwischen einerseits normalen sowie andererseits Eigenkapital ersetzenden Darlehen unterschieden. Diese Unterscheidung war auch steuerlich wichtig. Denn danach entschied sich, ob man bei einer GmbH-Pleite endgültig verlorene Darlehen steuerlich absetzen kann. Normales Darlehen: Nein, Kapital ersetzend: ja. Seit November 2008 gibt es nur noch nachrangige Gesellschafterdarlehen. Problem seit November 2008: Diese Unterscheidung gibt es seit MoMiG nicht mehr. Denn Gesellschafterdarlehen sind im Krisenfall grundsätzlich nachrangig. Das heißt: Sie dürfen erst bedient werden, wenn nach Bezahlung aller anderen Schulden noch Geld übrig ist. Das ist in der Praxis so gut wie nie der Fall. Gesellschafterdarlehen werden also in Zukunft bei einer GmbH-Pleite so gut wie immer verloren sein. Das bedeutet aber noch nicht, dass Kapital ersetzende Darlehen bei Verlust jetzt steuerlich absetzbar sind. Was heißt das für das Steuerrecht? Leider ist folgende Gleichung nicht so ohne Weiteres möglich: Alte Kapital ersetzende Darlehen = nach neuem Recht nachrangige Darlehen = absetzbar. Denn ob der Bundesfinanzhof sich automatisch an dieser Regel orientiert, ist ungewiss. Das sollten Sie tun: Einen bedingten Sanierungserlass in alle Darlehen an die GmbH aufnehmen, um zum steuerlichen Abzug zu kommen. Unser Rat: Verlassen Sie sich als Gesellschafter-Geschäftsführer nicht darauf, dass die bisherige Steuerrechtsprechung weitergilt. Nehmen Sie in Darlehen an Ihre GmbH nach wie vor einen so genannten bedingten Sanierungserlass auf. Musterformulierung: Vereinbarung zwischen der XY GmbH und Herrn/ Frau XY: Der Gesellschafter verzichtet auf seine Darlehensforderung in Höhe von... Euro gegen die...gmbh, wenn diese in eine Krise gerät und/oder das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GmbH eröffnet oder die Eröffnung abgelehnt wird. (Datum/Unterschriften GmbH-Geschäftsführer und Darlehensgeber) Vorteil: Durch diesen Zusatz haben Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer nichts verloren, denn im Insolvenzfall wird Ihre Forderung gegen die GmbH sowieso nachrangig, das heißt in der Praxis überhaupt nicht mehr bedient. Sie haben also nichts verloren. Gleichzeitig haben Sie sich aber steuerlich zu 100 Prozent abgesichert, sodass der Darlehensverlust sich gewinnmindernd auswirkt. 2 GmbH-Geschäftsführer Persönlich Ausgabe Oktober

3 Was Sie beim Mini-Job aufzeichnen müssen Was ist besser: Kfz-Leasing oder Finanzierung mit Rückkaufgarantie? Lästig aber wichtig: Aufzeichnungspflichten beim Mini-Job Nicht vergessen: Als Arbeitgeber müssen Sie einige lästige, aber wichtige Aufzeichnungen bezüglich Ihrer Mini-Jobber tätigen. Viele Arbeitgeber vergessen, dass es immer noch allerlei bürokratische Aufzeichnungspflichten rund um den Mini-Job gibt. Zwar wurde der 400-Euro- Job im Jahre 2003 stark vereinfacht, aber dennoch müssen Sie nach wie vor aufzeichnen: ( 4 Abs. 2 Nr. 8 Satz 4 LStDV) 1. Das monatliche Arbeitsentgelt (z. B. 400 Euro; i. d. R. unproblematisch), 2. die Beschäftigungsdauer (z. B bis ; i. d. R. unproblematisch) 3. den Tag der Zahlung (das machen noch die meisten) und 4. die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden (hier schlampen fast alle)! 5. Außerdem noch das Vorliegen etwaiger weiterer kurzfristiger und oder geringfügiger Beschäftigungen. (Erklärung des Mitarbeiters unterschreiben lassen!) Denn im Zweifel müssen Sie dem Prüfer beweisen können, dass alle Voraussetzungen für die Steuererleichterungen vorliegen. Ihr Problem: Nicht der Prüfer muss Ihnen beweisen, dass Ihr Mini-Jobber keiner ist, sondern derjenige, der eine Steuervergünstigung nutzen will, muss beweisen, dass er die Voraussetzungen erfüllt. Und da der Mini-Job eine Steuervergünstigung ist, ist die Beweislast bei Ihnen. Denken Sie also vor allem daran, jeden Monat die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zu dokumentieren. Kfz-Leasing oder Finanzierung mit Rückkaufgarantie? Eine Absicherung gegen das Restwertrisiko ist wegen der verfallenen Preise auf dem Gebrauchtwagenmarkt derzeit sehr wichtig. Der Gebrauchtwagenmarkt ist im Keller - verständlich, dass sich jeder Auto- Käufer gerne gegen das Restwertrisiko absichern möchte. Die Autohäuser bieten hier zwei Instrumente an: Leasing mit Kilometer-Abrechnung (also ohne Restwertabrechnung) und Kreditkauf mit Rückkaufgarantie zum festgelegten Preis - meist nach 36 Monaten. Was ist besser? Tipp: Nutzen Sie dafür Leasing und nicht die Finanzierung mit Rückkaufgarantie! Ganz klar Leasing: Der einzige Vorteil beim Kauf mit Rückkaufgarantie ist der Vorsteuerüberschuss zu Beginn. Denn auch wenn Sie das Auto gar nicht bezahlen, bekommen Sie 100 Prozent der Mehrwertsteuer sofort heraus. Ansonsten steht es 4:1 fürs Leasing. Vorteile des Kilometerleasing: 1. Sie können nicht aus Versehen vergessen, die Rückkaufgarantie einzufordern - der Leasingvertrag hingegen läuft automatisch aus. 2. Leasing belastet Ihre Bilanz nicht. Sie müssen keine Schul- Ausgabe Oktober 2009 GmbH-Geschäftsführer Persönlich 3

4 Wenn sie Ihre Waren günstig an Ihre Mitarbeiter verkaufen Wann ist eine Leistung erbracht? den bilanzieren. 3. Wenn das Autohaus pleite geht (heutzutage eher die Regel als die Ausnahme) ist Ihre Rückkaufgarantie wertlos. 4. Leasing ist flexibler - hingegen wird der vorzeitige Rückkauf zum festgelegten Preis in der Regel kategorisch abgelehnt. Leasingverträge lassen sich hingegen oftmals ein halbes Jahr vor Schluss auflösen, wenn man ein neues Auto least. Wenn Sie Ihre Waren günstig an Mitarbeiter verkaufen Ein aktuelles BFH-Urteil können Sie zu Ihrem Vorteil für den Werksverkauf an Ihre Mitarbeiter anwenden. Für Jahreswagen entschieden - für Ihren Werksverkauf an Mitarbeiter gültig: Der Bundesfinanzhof hat kürzlich entschieden, dass der steuerpflichtige Rabatt bei Jahreswagen nicht auf Basis des Listenpreises, sondern auf Basis des üblichen Verkaufspreises berechnet werden muss, von dem die normalen Rabatte schon abgezogen sind. (BFH, , VI R 18/07) Ihr Vorteil: Ihre Mitarbeiter müssen einen für Ihre Waren üblichen Rabatt nicht versteuern. Das heißt für Sie: Kaufen Ihre Mitarbeiter bei Ihnen Waren ein, die Sie auch externen Kunden normalerweise mit Rabatt verkaufen, muss Ihr Mitarbeiter nur darüber hinausgehende Rabatte versteuern. Der übliche Rabatt bleibt - entgegen der bisherigen Finanzamts-Meinung - steuerfrei. Wann ist eigentlich eine Leistung erbracht? Was muss als Leistungszeitpunkt in die Rechnung? Im Zweifel gelten die Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Kunden oder Lieferanten. Einer der vielen Rechnungsbestandteile, die für einen Vorsteuerabzug gegeben sein müssen, ist der Leistungszeitpunkt. Doch was gilt bei lang andauernden Leistungen? Eine Leistung ist in dem Zeitpunkt erbracht, zu dem Sie die zivilrechtlich vereinbarten Pflichten erfüllt haben. Wenn eine Softwarefirma z. B. vereinbart hat: Überlassung von Programmierern zur Programmierung nach Ihren Vorgaben, dann handelt es sich um einen Dienstvertrag. Und wenn hier eine monatliche Rechnungsstellung vereinbart ist, dann ist Leistungszeitraum der jeweilige Monat. Wenn eine fertige Leistung vereinbart ist: Dann handelt es sich um einen Werkvertrag und dann kommt es genau darauf an, was vereinbart ist. Wenn die Softwarefirma z. B. die Software installieren und zum Laufen bringen muss, ist die Leistung eben genau erst dann erbracht. Wenn fünf Monate programmiert wird und am läuft die Software endlich, ist das der richtige Leistungszeitpunkt für die Rechnung. 4 GmbH-Geschäftsführer Persönlich Ausgabe Oktober

5 Wenn Sie kurz vor der Pleite eines Kunden Geld von ihm bekommen In Abschlags-, Vorschuss- oder Anzahlungsrechnungen muss kein Lieferzaitpunkt. Was ist mit den ganzen Rechnungen zwischendurch? Bei Abschlags-, Vorschuss- oder Anzahlungsrechnungen muss kein Leistungszeitpunkt angegeben werden. Denn eine Leistung ist ja hier noch nicht (vollständig) erbracht. Vorteil bei Abschlagsrechnungen: Sie müssen die Umsatzsteuer erst abführen, wenn Sie das Geld bekommen haben. Wenn Sie kurz vor der Pleite Ihres Kunden Geld bekommen Bekommen Sie kurz vor der Pleite eines Kunden noch Ihr Geld, kann der Insolvenzverwalter es später wieder von Ihnen zurückfordern. Einer Ihrer Kunden ist pleite gegangen und Sie haben zum Glück vorher noch Ihre Außenstände hereingeholt? Freuen Sie sich nicht zu früh. Der Insolvenzverwalter Ihres Kunden kann Ihnen das ganze Geld wieder wegnehmen. Das Instrument lautet Anfechtung wegen inkongruenter Deckung. Damit soll eine Bevorzugung einzelner Gläubiger verhindert werden. ( 130 ff. Insolvenzordnung) Beispiel: Die Meier GmbH hat seit einigen Monaten offene Forderungen in Höhe von Euro bei der Moser KG. Da sich Meier und Moser gut kennen, verwendet Moser seine letzten Mittel, um seine Schulden bei Meier endlich doch noch zu bezahlen. Einen Monat später stellt er Insolvenzantrag. Der Insolvenzverwalter Moser KG ficht die Zahlung an und nimmt Meier das Geld wieder weg. Zu Recht. So entgehen Sie dieser Falle: Bargeschäfte dürfen nicht angefochten werden ( 142 Insolvenzordnung). Als Bargeschäfte gelten zuallererst Geschäfte Ware gegen Bargeld. Genauso Lieferungen gegen Vorkasse. Auch wenn der Kunde innerhalb von ein oder zwei Wochen zahlt, geht das noch als Bargeschäft durch. Wie lange die Frist genau ist, kann niemand sagen. Ausgabe Oktober 2009 GmbH-Geschäftsführer Persönlich 5

6 Arbeitszimmer im Mehrfamilienhaus voll absetzbar Die Steuer bei Ehegattenschenkung zurückholen Ausweg: Nur bei Bargeschäften oder einer zeitnahen Zahlung Ihres Kunden(binnen 1 Woche nach Lieferung) ist Ihnen das Geld sicher. Der BGH sagt dazu: Bei Kaufverträgen ist eine Zeitspanne von rund einer Woche zwischen Lieferung und Zahlung nicht zu lang, um ein Bargeschäft anzunehmen (BGH, , IX ZR 42/02). Wenn die Rechnung aber länger als drei Wochen offen bleibt, kann die spätere Zahlung wohl bereits wieder vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden. Fazit: Nur Bares ist Wahres. Zumindest aber eine zeitnahe Zahlung Ihres Kunden schützt Sie davor, dass Sie bereits erhaltenes Geld bei einer Kundeninsolvenz wieder herausrücken müssen. Arbeitszimmer in Mehrfamilienhaus in voller Höhe absetzen Ein Arbeitszimmer kann nur noch selten steuerlich geltend gemacht werden. Seit 2007 kann man die Kosten eines Arbeitszimmers in der Wohnung nur noch in seltenen Ausnahmefällen ansetzen. Zwar bezweifelt der Bundesfinanzhof, dass das verfassungsgemäß ist, sodass man vielleicht bald wieder auch ein häusliches Arbeitszimmer voll absetzen kann, aber ein abschließendes Urteil steht derzeit noch aus (BFH, , VI B 69/09). Tipp: Nutzen Sie ein Arbeitszimmer außerhalb der Wohnung, selbst im gleichen, eigenen Haus, ist es voll abzugsfähig. Eine erfreuliche Ausnahme gilt jedoch auch jetzt schon: Ein Zimmer außerhalb der Wohnung ist von diesen Abzugsbeschränkungen nicht betroffen. Dies hat der Bundesfinanzhof vor Kurzem entschieden. In dem Urteilsfall wohnte der Steuerzahler mit seiner Familie in einer Wohnung im Erdgeschoss und nutzte im ersten Stock des ihm gehörenden Hauses ein Appartement als Arbeitszimmer. Das Urteil: Da dies kein häusliches" Arbeitszimmer ist (weil außerhalb der Wohnung), ist es in voller Höhe abzugsfähig. (BFH, , VIII R 52/07) Ehegattenschenkung: Wie Sie die Steuer zurückholen Der Freibetrag für Schenkungen an Ehegatten beträgt seit diesem Jahr Euro. Bis 2008 waren es aber nur Euro innerhalb von 10 Jahren. Da konnte man bei großzügigen Schenkungen, versehentlichen Depotumschreibungen oder Grundstücksübertragungen schon mal den Freibetrag überschreiten. Manche Betriebsprüfer legen es förmlich darauf an, so etwas aufzuspüren. 6 GmbH-Geschäftsführer Persönlich Ausgabe Oktober

7 Die Steuer bei Ehegattenschenkung zurückholen Tipp: Haben Sie den Schenkungssteuerfreibetrag für Ehegatten versehentlich überschritten, können Sie sich die dann anfallende Erbschaftssteuer wieder zurückholen, indem Sie Gütertrennung vereinbaren. Doch keine Sorge: Diese Schenkungssteuer kann man zurückholen. Denn wenn die Schenkung auf den Zugewinnausgleich angerechnet wird, muss das Finanzamt die Erbschaftssteuer zurückzahlen. ( 29 Abs. 1 Nr. 43 ErbStG) Wie kommen Sie aber ohne Ehescheidung zum Zugewinnausgleich? Ganz einfach: Indem Sie per Notarvertrag zur Gütertrennung übergehen. Dann wird auch bei fortbestehender Ehe der Zugewinnausgleich fällig. Skurriles aus der Finanzverwaltung Wirtschaftsminister zu Guttenberg hat eine Menge Ärger bekommen, weil er einen Gesetzestext von einer externen Anwaltskanzlei anfertigen ließ. Dies hat ihm eine Menge Kritik eingebracht. Er solle gefälligst seine eigenen Leute dafür einsetzen, die hätten doch eh nichts zu tun. Weit gefehlt. Die Ministerialbürokratie muss sich z. B. mit der schwierigen Frage beschäftigen, ob Umsätze mit getrockneten Schweineohren dem ermäßigten oder dem vollen Umsatzsteuersatz unterliegen. Tatsächlich wurde nämlich mit BMF-Schreiben vom (BStBl. 06 I, 620) die Steueroase getrocknete Schweineohren zumindest teilweise ausgetrocknet. Schweineohren, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind - sie sind bei Hunden ein äußerst beliebtes Knabberprodukt -, müssen laut diesem Schreiben seit 2007 nämlich mit dem vollen Mehrwertsteuersatz versteuert werden. Anders jedoch solche, die zum menschlichen Verzehr geeignet sind. Hier bleibt es bei 7 %. Sie können sich nicht erinnern, jemals getrocknete Schweinsohren auf der Speisekarte gefunden zu haben.? Stimmt - um so mehr stellt sich die Frage, weshalb die Ministerialbürokratie nun ungenießbare Schweineohren mit dem Strafsteuersatz von 19 % belegt. Wir haben dafür drei plausible Erklärungen gefunden Tagesaktuelle Infos finden Sie auf unserer Website unter 1. Der Schoßhund eines Ministerialrates muss an einem ungenießbaren Schweineohr schwer erkrankt sein. Die Anhebung des Steuersatzes ist nun die Rache dafür. 2. Es handelt sich um einen Teil des Programmes zur Bekämpfung von Gammelohren. Wer mit vergammelten Ohren handelt, bekommt wenigstens die Quittung in Gestalt eines höheren Steuerbescheids. 3. Die Einführung des Kriteriums genießbar = 7 % ; ungenießbar = 19 % kann als gezieltes Druckmittel während der Betriebsprüfung eingesetzt werden. Wer als Schweineohrenhändler seine Umsätze nur mit 7 % versteuert, bekommt während der Prüfung künftig eine Schüssel seiner Produkte vorgesetzt mit der Aufforderung: Jetzt beweisen Sie mir mal, dass die genießbar sind. Wenn nicht, gibt s eine Steuernachzahlung. Guten Appetit!. Ausgabe Oktober 2009 GmbH-Geschäftsführer Persönlich 7

8 Gewinnausschüttung Verlustvortrag Anruf von Rüdiger K. aus Flensburg bei der Redaktions-Hotline: Wir möchten eine Gewinnausschüttung aus unserer GmbH vornehmen. Wann und wo und mit welchem Formular muss man da eigentlich die Abgeltungssteuer anmelden? Ich finde im Internet kein Formular dafür. Wissen Sie Rat?" IZW antwortet: Es gibt kein solches Formular. Die Steuer, die Sie meinen, heißt nach wie vor Kapitalertragssteuer. Zum Jahreswechsel 2009 hat sich lediglich die Höhe geändert (nun 25 statt vorher 20 %). Der Begriff Abgeltungssteuer kommt nur daher, dass mit dieser Steuer im Regelfall alle steuerlichen Folgen abgegolten sind. Wann und wo: Zunächst fassen Sie einen Gesellschafterbeschluss mit einem bestimmtem Ausschüttungstag, danach senden Sie umgehend die Kapitalertragssteueranmeldung ans Finanzamt und überweisen ihm 25 % Kapitalertragssteuer + Soli rechtzeitig vor dem Ausschüttungstag (Eingangsdatum entscheidet) oder erteilen eine Einzugsermächtigung. Denken Sie übrigens bei der Ausschüttung auch an die Kapitalertragssteuerbescheinigung für die private Einkommenssteuer der Gesellschafter. Rüdiger K. : Wieso denn das? Sie sagten doch gerade, die Steuer hat abgeltende Wirkung, und damit sei alles erledigt? IZW: Meist schon, es besteht aber die Möglichkeit, dass ein Gesellschafter zur Individualbesteuerung ( 32d EStG) optiert hat, um z. B. Werbungskosten für die Refinanzierung des Anteils abzusetzen. Dann gibt er die Gewinnausschüttung - wie früher - in seiner privaten Steuererklärung an und versteuert 60 % davon. Die abgeführte Kapitalertragssteuer bekommt er - so wie früher - auf seine Einkommenssteuer angerechnet. Franz S. aus Bonn fragt die Redaktions-Hotline: 2009 wird unsere GmbH wohl mit Euro Verlust abschließen. Das kann man doch bestimmt im nächsten Jahr noch verrechnen, oder? Gibt es da eine zeitliche Grenze? Denn auch 2010 wird aller Voraussicht nach nicht so toll laufen." IZW antwortet: Verluste können Sie zeitlich unbeschränkt in die Zukunft vortragen. Allerdings - und das könnte für Sie interessanter sein - gibt es die Möglichkeit, die Verluste bis zur Höhe von max Euro ein Jahr zurückzutragen. Das lohnt sich für Sie viel mehr, wenn Sie 2008 noch Gewinne gemacht und ordentlich Steuern gezahlt haben. Bei der Gewerbesteuer gibt es allerdings keinen Verlustrücktrag. Dafür gibt es ihn auch auf der persönlichen Ebene bei privaten Verlusten aus Spekulationsgeschäften. Bei Verheirateten sogar bis zur doppelten Höhe (1,023 Mio.). In der nächsten Ausgabe Riester-Rente auch für Sie Nachzahlungszinsen künftig abzugsfähig? Internet-Website richtig abschreiben Steuerfalle bei Geschenken Arbeitgeber haftet für mangelhafte Direktversicherung Erklären Sie dem Mitarbeiter das Gehalt mit Firmenwagen Eltern im Pflegeheim: So umgehen Sie das Abzugsverbot Aus der Redaktions-Hotline: Winterreifen - Rabattfreibetrag Impressum GmbH-Geschäftsführer Persönlich Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für den GmbH-Geschäftsführer und seine Berater Herausgeber: IZW InformationsZentrum für die Wirtschaft GmbH Heiliggeiststr München Telefon Telefax service@izw-info.de Geschäftsführerin: Ulrike Mattis, Dipl.-Volksw. (V.i.S.d.P.) Fachlicher Beirat: Dipl.-Kfm. Alfred Gesierich, Steuerberater Dr. jur. Ludwig Macher, Steuerberater Der Inhalt des Beratungsbriefs wurde mit größtmöglicher Sorgfalt nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt und geprüft. Haftung und Gewähr kann wegen der Komplexität und der ständigen Veränderungen der zugrundeliegenden Materie nicht übernommen werden. Wiedergabe - auch auszugsweise - nur mit schriftlicher Einwilligung des Herausgebers by IZW München/ZKZ GmbH-Geschäftsführer Persönlich Ausgabe Oktober

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