forum maneco Wettbewerbe und Ausschreibungen Jean-Pierre Wymann Mitglied der Wettbewerbskommission SIA 18. November 2015

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1 forum maneco Wettbewerbe und Ausschreibungen Jean-Pierre Wymann Mitglied der Wettbewerbskommission SIA 18. November 2015

2 Übersicht Beschaffungsrecht Ordnungen SIA - Wettbewerbe (SIA 142) - Studienaufträge (SIA 143) - Leistungsofferten (SIA 144) Grundsätze der Ordnungen 2

3 Beschaffungsrecht ÜöB / GPA 1994 Bilat. Abk. CH-EG Kantone / Gemeinde Bund IVöB BGBM andere BöB andere kantonale Gesetze VöB 3

4 Ordnungen des SIA ÜöB / GPA 1994 Bilat. Abk. CH-EG Kantone / Gemeinde Bund IVöB BGBM andere BöB andere kantonale Gesetze? VöB 4

5 Ordnungen des SIA ÜöB / GPA 1994 Bilat. Abk. CH-EG Kantone / Gemeinde Bund IVöB BGBM andere BöB andere kantonale Gesetze SIA 142 SIA 143 SIA 144 VöB 5

6 Ordnungen des SIA Ordnungen sind Vertragsnormen Ordnungen gelten nur, wenn Vertragsparteien es festlegen Ordnungen gelten subsidiär zum Beschaffungsrecht 6

7 Ordnungen des SIA Geschichte 1877 Grundsätze über das Verfahren bei öffentlichen Konkurrenzen 1998 Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe SIA Revision Ordnung für Wettbewerbe SIA 142 Neue Ordnung für Studienaufträge SIA Neue Ordnung für Leistungsofferten SIA 144 7

8 Ordnungen des SIA Wettbewerb Ordnung SIA beste Lösung - anonyme Durchführung 8

9 Ordnungen des SIA Studienauftrag Ordnung SIA beste Lösung - mit Dialog 9

10 Ordnungen des SIA Leistungsofferte Ordnung SIA beste Leistung - funktional oder - mit detailliertem Pflichtenheft - ohne Lösungsansätze 10

11 Ordnungen des SIA Beschaffungsformen lösungsorientiert leistungsorientiert Wettbewerb Studienauftrag Leistungsofferte anonym Dialog funktionale Leistungsofferte Leistungsofferte über Pflichteheft Verfahrensarten* offen x - x x selektiv x x x x Einladung x x x x freihändig Gewinner Gewinner - - * Für öffentliche Bauherrn gelten bei der Wahl der Verfahrensart die gesetzlichen Vorschriften. 11

12 1. Gleichbehandlung und Transparenz 12

13 1. Gleichbehandlung und Transparenz anerkannte Grundprinzipien des öffentlichen Beschaffungswesens - Gleichbehandlung der Teilnehmer anonyme Durchführung - Transparenz des Verfahrens Spielregeln bekannt gegeben Spielregeln nicht ändern 13

14 2. Auftrag 14

15 2. Auftrag - Wettbewerb Gewinner erhält einen Auftrag oder wird entschädigt - Studienauftrag Alle Teilnehmer werden entschädigt und der Gewinner kann einen Auftrag erhalten 15

16 2. Auftrag Ansprüche aus Wettbewerben und Studienaufträgen: - Reduktion des Auftrags - Vergabe an Dritte - Weiterverwendung des Siegerprojekts - Verzicht auf Realisierung 16

17 3. Vorbereitung 17

18 3. Vorbereitung - Machbarkeit der Aufgabe - Möglichst offene Aufgabenstellung 18

19 4. Fachkompetente und unabhängige Beurteilung 19

20 4. Fachkompetente und unabhängige Beurteilung Objektive Beurteilung - Mehrheit der Jurymitglieder sind Fachleute - Mindestens die Hälfte der Fachleute sind unabhängig 20

21 4. Fachkompetente und unabhängige Beurteilung - Mehrheit der Jurymitglieder sind Fachleute - Mindestens die Hälfte der Fachleute sind unabhängig Das kleinste Preisgericht besteht aus: - 2 Fachpreisrichtern - 1 Sachpreisrichter - 1 Ersatz (Fachpreisrichter) 21

22 4. Fachkompetente und unabhängige Beurteilung Befangenheit und Ausstandsgründe Am Wettbewerb darf nicht teilnehmen, wer zu Jurymitgliedern oder Experten in einem - Anstellungs-, - Abhängigkeits- oder Zusammengehörigkeitsverhältnis steht, - mit diesen nahe verwandt ist, oder - den Wettbewerb begleitet. 22

23 5. Anforderungen 23

24 5. Anforderungen Von den Teilnehmern soll nur verlangt werden, was - zum Verständnis der Beiträge notwendig ist, - fachlich kompetent beurteilt werden kann und - für den Entscheid relevant ist 24

25 5. Anforderungen Von den Teilnehmern soll nur verlangt werden, was - zum Verständnis der Beiträge notwendig ist, - fachlich kompetent beurteilt werden kann und - für den Entscheid relevant ist Bearbeitungszeit - ab Bezug der Unterlagen 90 Tage - ab Fragenbeantwortung 60 Tage 25

26 6. Preise und/oder Entschädigungen 26

27 6. Preise und/oder Entschädigungen - Wettbewerb Rangierte Beiträge erhalten Preis oder Ankauf - Studienauftrag Alle Teilnehmer erhalten eine Entschädigung 27

28 7. Urheberrechte 28

29 7. Urheberrechte Urheberrechte verbleiben bei den Teilnehmern Nutzungsrechte können abgetreten werden, wenn - Urheber fair entschädigt wird - Urheber damit einverstanden sind 29

30 7. Urheberrechte Urheberrechte verbleiben bei den Teilnehmern Nutzungsrechte können abgetreten werden, wenn - Urheber fair entschädigt wird - Urheber damit einverstanden sind Zwang zur Abtretung der Urheberrechte verletzt den Grundsatz von Treu und Glauben und schadet der notwendigen Vertrauensbildung für die weitere Zusammenarbeit. 30

31 1. Gleichbehandlung und Transparenz 2. Auftrag 3. Vorbereitung 4. Fachkompetente und unabhängige Beurteilung 5. Anforderungen 6. Preise und/oder Entschädigungen 7. Urheberrecht 31

32 Programm konform zur Ordnung SIA 142, Ausgabe Vielen Dank! SIA 142 SIA Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein

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