C2 Übergangstarif zwischen dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und dem Westfalentarif.

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1 C2 Übergangstarif zwischen dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und dem Westfalentarif. Teil 1: Anwendung/Anerkennung des VRR-Tarifs 1. Tarifsystematik Die dem VRR-Tarif zugrunde liegenden Tarifgrundsätze bleiben auch im Übergang, d.h. in dem Raum, in dem der VRR-Tarif anerkannt wird, erhalten. Einbezogen werden die Preisstufen A bis D. Die in der Preisstufe A festgelegten Verkehrsbeziehungen entsprechen dem 2-Waben-Tarif. Per Definition werden also jeweils eine VRR-Wabe und mindestens eine Preiszone des Westfalentarifs zusammen als Geltungsbereich der Preisstufe A festgelegt. Die in den Preisstufe B und C festgelegten Verkehrsbeziehungen entsprechen ebenfalls dem VRR-Prinzip. Zu einem Zentraltarifgebiet (oder zwei benachbarten Zentraltarifgebieten in der Preisstufe C) werden weitere Tarifgebiete/Zonen benannt, in denen eine Fahrt mit dem VRR-Ticket (Preisstufe B oder C) zulässig ist. Die in der Preisstufe D festgelegten Verkehrsbeziehungen umfassen den Geltungsbereich der VRR-Preisstufe D, sowie alle Tarifgebiete/Zonen im fest definierten Tarifkragen. 1 Stand August 2017

2 2. Geltungsbereich/Übergangsraum Der VRR-Tarif kommt zwischen dem Tarifraum des VRR und folgenden Tarifgebieten im Tarifraum zur Anwendung: Isselburg (WT-Tarifgebiet 57440) Olfen (WT-Tarifgebiet 55080) Bocholt (WT-Tarifgebiet 57670) Lünen (WT-Tarifgebiet 42190) Rhede (WT-Tarifgebiet 57660) Bergkamen (WT-Tarifgebiet 42400) Borken (WT-Tarifgebiet 57650) Kamen (WT-Tarifgebiet 42390) Raesfeld (WT-Tarifgebiet 57690) Unna (WT-Tarifgebiet 42490) Heiden (WT-Tarifgebiet 57590) Holzwickede (WT-Tarifgebiet 42480) Reken (WT-Tarifgebiet 57580) Schwerte (WT-Tarifgebiet 42150) Innerhalb und zwischen den Tarifgebiete/Zonen gilt der Westfalentarif. 2 Stand August 2017

3 3. Tickets Im Geltungsbereich werden folgende VRR-Tickets der Preisstufen A bis D anerkannt: EinzelTicket (Erwachsene/Kinder) 4erTicket (Erwachsene/Kinder) 10er-Ticket (nur im Handy-Vertrieb) TagesTicket 7-Tage-Ticket (nur im Handy-Vertrieb) Ticket1000 Monatskarte, Ticket2000 Monatskarte Ticket1000 Monatskarte im Abo, Ticket2000 Monatskarte im Abo Ticket Uhr, Ticket Uhr Ticket Uhr im Abo, Ticket Uhr im Abo FirmenTicket SchokoTicket YoungTicket YoungTicketPLUS BärenTicket SemesterTicket ZusatzTicket (gilt auch zur Erweiterung des Geltungsbereichs beim Sozialticket) 4er-ZusatzTicket (gilt auch zur Erweiterung des Geltungsbereichs beim Sozialticket) KombiTicket (nur von und nach Olfen und auf VRR-Linienabschnitten gem. Anlage 13 der VRR-Tarifbestimmungen) 4. Einzelbestimmungen Zu allen VRR-Tickets (außer KombiTickets) gelten die Tarifbestimmungen des VRR-Tarifs. VRR-KombiTickets, gelten nur von und nach Olfen und auf den VRR-Linienabschnitten gem. Anlage 13 der VRR-Tarifbestimmungen. Für Fahrten in alle weiteren Tarifgebiete des Westfalentarifs gelten VRR-KombiTickets nicht. 3 Stand August 2017

4 5. Tarifliche Merkmale Es gelten die VRR-Tarifmerkmale. Ein Auszug der wesentlichen Merkmale: Geltungsdauer (Einzel- und 4erTickets) Preisstufe A Geltungsdauer (Einzel- und 4erTickets) Preisstufe B Geltungsdauer (Einzel- und 4erTickets) Preisstufe C Geltungsdauer (Einzel- und 4erTickets) Preisstufe D Kinder Erwachsene Hundemitnahme Fahrradmitnahme in Verbindung mit Ticket2000, dem YoungTicket und dem BärenTicket Sonstige Fahrradmitnahme Ticket1000 Ticket Minuten 120 Minuten 180 Minuten 300 Minuten 6 14 Jahre ab 15 Jahre Kostenlos Kostenlos ZusatzTicket Persönlich Wahlweise persönlich oder übertragbar 6. Preise Im Geltungsbereich werden VRR-Fahrausweise der Preisstufen A bis D anerkannt. Es gilt die VRR-Fahrpreistafel in ihrer jeweils gültigen Fassung. 7. Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen Es gelten die genehmigten Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr. 4 Stand August 2017

5 9. Preisstufen und Raumbegrenzungen Geltungsbereiche der Preisstufe A Zone Westfalentarif VRR-Wabe Zonen-Nr. Name Waben-Nr. Name Olfen 182 Datteln Ahsen*) Olfen 184 Datteln Mitte*) Isselburg Anholt 793 Rees-Millingen*) Klein-Reken 059 Dorsten-Lembeck*) Marbeck(Bf.)/Grütlohn 058 Dorsten-Rhade*) Bocholt Mitte 882 Dingden/Wertherbruch*) Bocholt West 882 Dingden/Wertherbruch*) Raesfeld Mitte 058 Dorsten-Rhade*) Raesfeld Mitte 886 Marienthal/Havelich*) Raesfeld-Erle 144 Schermbeck*) Lünen West 290 Waltrop*) Lünen West 377 DO-Mengede Lünen West 378 DO-Brechten, -Eving Lünen Mitte 382 DO-Derne, -Scharnhorst Lünen Süd 382 DO-Derne, -Scharnhorst Lünen Ost 383 DO-Lanstrop, -Kurl Lünen Süd 383 DO-Lanstrop, -Kurl Kamen-Methler 383 DO-Lanstrop, -Kurl Holzwickede 384 DO-Asseln, -Wickede Unna Mitte 384 DO-Asseln, -Wickede Unna-Massen 384 DO-Asseln, -Wickede Schwerte 386 DO-Aplerbeck Holzwickede 386 DO-Aplerbeck Schwerte 389 DO-Holzen, -Syburg Schwerte 582 Hagen-Boele, -Garenfeld**) *) Im Zeitkartentarif Preisniveau A1, **) Im Zeitkartentarif Preisniveau A2, alle übrigen Relationen A3 5 Stand August 2017

6 Geltungsbereiche der Preisstufe B Geltungsbereich mit Zentraltarifgebiet Städten/Gemeinden VRR-Tarifgebieten 05 Dorsten Reken 05 Dorsten Heiden 06 Haltern Borken 14 Schermbeck/ Hünxe Raesfeld 15 Marl 17 Recklinghausen/ Herten 06 Haltern Reken 05 Dorsten Olfen 06 Haltern 15 Marl 17 Recklinghausen/ Herten 18 Oer-Erkenschwick/ Datteln 14 Schermbeck/ Raesfeld 03 Wesel Hünxe 05 Dorsten 13 Dinslaken/Voerde 14 Schermbeck/ Hünxe 18 Oer-Erkenschwick/ Olfen 06 Haltern Datteln 15 Marl 18 Oer-Erken-schwick/Datteln 6 Stand August 2017

7 Zentraltarifgebiet Städten/Gemeinden VRR-Tarifgebieten Olfen Lünen 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 38 Dortmund Ost Schwerte 27 Herne Lünen Holzwickede 38 Dortmund Ost 38 Dortmund Ost Schwerte Lünen Kamen 38 Dortmund Ost Bergkamen Holzwickede Unna Schwerte Holzwickede 38 Dortmund Ost 67 Schwelm/Ennepetal/ Gevelsberg/Breckerfeld 79 Rees Isselburg 71 Emmerich 78 Kalkar 79 Rees Isselburg 03 Wesel Rhede 14 Schermbeck/Hünxe Bocholt 79 Rees Raesfeld 7 Stand August 2017

8 Geltungsbereiche der Preisstufe C Geltungsbereich mit Zentraltarifgebieten Städten/ Gemeinden VRR-Tarifgebieten 03 Wesel Raesfeld 03 Wesel 14 Schermbeck/ Hünxe 05 Dorsten 12 Rheinberg 13 Dinslaken 14 Schermbeck/ Hünxe 16 Alpen 25 Bottrop/ Gladbeck 83 Xanten 03 Wesel Isselburg 03 Wesel Rhede 12 Rheinberg Bocholt 13 Dinslaken/Voerde Raesfeld 14 Schermbeck/ Hünxe 16 Alpen 79 Rees 83 Xanten 05 Dorsten Olfen 05 Dorsten 06 Haltern Reken 06 Haltern Heiden 14 Schermbeck/Hünxe Borken 15 Marl Raesfeld 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 8 Stand August 2017

9 Zentraltarifgebieten Städten/ Gemeinden VRR-Tarifgebieten 05 Dorsten Reken 03 Wesel 14 Schermbeck/Hünxe Heiden 05 Dorsten Borken 06 Haltern Raesfeld 13 Dinslaken/ Voerde 14 Schermbeck/ Hünxe 15 Marl 17 Recklinghausen/ Herten 05 Dorsten Reken 05 Dorsten 15 Marl Heiden 06 Haltern Borken 14 Schermbeck/Hünxe Raesfeld 15 Marl 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 27 Herne 05 Dorsten Reken 05 Dorsten Heiden 06 Haltern Borken 13 Dinslaken/Voerde Raesfeld 14 Schermbeck/Hünxe 15 Marl 24 Oberhausen 35 Essen Mitte/Nord 9 Stand August 2017

10 Zentraltarifgebieten Städten/ Gemeinden VRR-Tarifgebieten 05 Dorsten Reken 05 Dorsten Heiden 06 Haltern Borken 14 Schermbeck/Hünxe Raesfeld 15 Marl 27 Herne 35 Essen Mitte/Nord 06 Haltern Olfen 05 Dorsten 15 Marl Reken 06 Haltern 15 Marl 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 27 Herne 06 Haltern Olfen 05 Dorsten 18 Oer-Erkenschwick/ Reken 06 Haltern Datteln Lünen 15 Marl 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 13 Dinslaken/Voerde Raesfeld 03 Wesel 14 Schermbeck/Hünxe 05 Dorsten 13 Dinslaken/Voerde 14 Schermbeck/Hünxe 23 Duisburg Nord 24 Oberhausen 10 Stand August 2017

11 Zentraltarifgebieten Städten/ Gemeinden VRR-Tarifgebieten 14 Schermbeck/Hünxe Isselburg 03 Wesel Rhede 05 Dorsten Bocholt 13 Dinslaken/Voerde Raesfeld 14 Schermbeck/Hünxe 79 Rees 15 Marl Olfen 05 Dorsten 18 Oer-Erkenschwick/ 06 Haltern Datteln 15 Marl 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 27 Herne 17 Recklinghausen/ Olfen 05 Dorsten Herten 18 Oer-Erkenschwick/ 06 Haltern Datteln 15 Marl 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 27 Herne 11 Stand August 2017

12 Zentraltarifgebieten Städten/ Gemeinden VRR-Tarifgebieten 18 Oer-Erkenschwick/ Olfen 06 Haltern Datteln 15 Marl 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 27 Herne 18 Oer-Erkenschwick/ Lünen Datteln Olfen 06 Haltern 15 Marl 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 38 Dortmund 0st Olfen Lünen 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 27 Herne 38 Dortmund Ost 12 Stand August 2017

13 Zentraltarifgebieten Städten/ Gemeinden VRR-Tarifgebieten Schwerte Lünen 18 Oer-Erkenschwick/Datteln Holzwickede 27 Herne 38 Dortmund Ost Olfen Schwerte 18 Oer-Erkenschwick/Datteln Lünen 27 Herne Holzwickede 38 Dortmund Ost Schwerte Lünen Holzwickede 27 Herne 35 Essen Mitte/Nord 38 Dortmund Ost 46 Hattingen/Sprockhövel 13 Stand August 2017

14 Zentraltarifgebieten Städten/ Gemeinden VRR-Tarifgebieten Schwerte 27 Herne 38 Dortmund Ost Lünen Kamen Bergkamen Holzwickede Unna 38 Dortmund Ost Schwerte 27 Herne 47 Witten/Wetter/ Lünen Herdecke Holzwickede 38 Dortmund Ost 46 Hattingen/Sprockhövel 67 Schwelm/Ennepetal 38 Dortmund Ost Schwerte Lünen Kamen 38 Dortmund Ost Bergkamen Holzwickede Unna 67 Schwelm/Ennepetal 47 Witten/Wetter/ Schwerte Herdecke Holzwickede 38 Dortmund Ost 46 Hattingen/Sprockhövel 67 Schwelm/Ennepetal 14 Stand August 2017

15 Zentraltarifgebieten Städten/ Gemeinden VRR-Tarifgebieten Schwerte 67 Schwelm/Ennepetal Holzwickede 38 Dortmund Ost 46 Hattingen/Sprockhövel 66 Wuppertal Ost 67 Schwelm/Ennepetal 71 Emmerich Isselburg 07 S Heerenberg 79 Rees 71 Emmerich 78 Kalkar 79 Rees 80 Kleve 82 Bedburg-Hau 79 Rees Isselburg 03 Wesel Rhede 14 Schermbeck/Hünxe Bocholt 71 Emmerich Raesfeld 78 Kalkar 79 Rees Geltungsbereiche der Preisstufe D Es gelten die Geltungsbereiche gemäß Anlage 2 des VRR-Tarifs. 15 Stand August 2017

16 Teil 2: Anwendung/Anerkennung (WT) 1. Geltungsbereich Der Westfalentarif gilt zwischen den VRR-Tarifgebieten WT-Tarifgebietskennung Dortmund Ost WT-Tarifgebietskennung WT-Tarifgebietskennung Haltern am See WT-Tarifgebietskennung Datteln/Oer-Erkenschwick WT-Tarifgebietskennung WT-Tarifgebietskennung WT-Tarifgebietskennung Schwelm/Ennepetal/Gevelsberg/Breckerfeld WT-Tarifgebietskennung und allen Tarifgebieten des WT mit Ausnahme der unter Teil 1 genannten WT-Tarifgebiete, wohin der VRR-Tarif zur Anwendung kommt. Die Fahrausweise werden in den genannten VRR-Tarifgebieten in allen Verkehrsmitteln anerkannt. Darüber hinaus gilt der Westfalentarif zwischen dem VRR-Tarifgebiet 05 Dorsten (WT- Tarifgebietskennung 17050) auf nachfolgenden Linien jeweils bis zu ihrem Endpunkt. Der Westfalentarif gilt nicht über diese Linien hinaus. Linie Linienverlauf Verbundgrenze R21 Borken - Dorsten Rhade, Wulderheideweg R73 Groß Reken Dorsten-Lembeck Lembeck, Mühlenweg 716 Groß Reken - Dorsten-Rhade Lembeck, Mühlenweg 721 Borken Dorsten-Rhade Rhade, Urbanusschule 724 Borken Dorsten-Rhade Rhade, Wellbrockweg Für Fahrten innerhalb des VRR gilt der VRR-Tarif. Für den Binnenverkehr VRR gelten die Bestimmungen und Fahrpreise des VRR. Für Fahrten nach Teil 1 gilt auch auf den vorgenannten Linien der VRR-Tarif. 2. Tickets und Preise Es gelten alle in den Tarifbestimmungen aufgeführten Tickets, sofern ihr Geltungsbereich Tarifgebiete des VRR umfasst. Tickets mit dem Geltungsbereich Netz Westfalen werden auch in den Tarifgebieten des VRR gemäß vorstehender Bedingungen 16 Stand August 2017

17 anerkannt. Fahrausweise können nicht mit VRR-Zusatztickets kombiniert werden. Die jeweils gültigen Preisstufen können in der Anlage 1.2 (Preisstufenübersicht), oder der Internetseite zu entnehmen. 3. Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen Es gelten die Bestimmungen. 4. Anschlusstarifierung (gilt für Teil 1 und 2) 4.1 Anschlussfahrausweise mit beschränkter Fahrtenzahl Ist für eine verbundraumgrenzüberschreitende Fahrt bereits ein Fahrausweis für den Verbund, in dem die Fahrt beginnt, vorhanden, kann für den Fahrtabschnitt im Nachbarverbund jeweils bei Fahrtantritt ein Verbundfahrausweis des Nachbarverbundes soweit vorhanden entwertet werden. Die zeitliche Gültigkeit bei Einzelfahrausweisen bzw. 4-Fahrten-Karten verlängert sich dann um 60 Minuten. Fahrausweise nach den jeweiligen Verbundtarifen sind grundsätzlich nur in deren jeweiligem Geltungsbereich erhältlich. Hat der Fahrgast keinen Fahrausweis des Nachbarverbundes als Anschlussfahrausweis, so kann ein Fahrausweis nach NRW-Tarif ab dem letzten Bahnhof im Geltungsbereich des bereits vorhandenen Fahrausweises bis zum Ziel-Tarifgebiet/- Stammgebiet bei der DB AG erworben werden. 4.2 Anschlussfahrausweise mit unbeschränkter Fahrtenzahl Fahrausweise nach dem Verbundtarif mit unbeschränkter Fahrtenzahl können zur Weiterfahrt im Nachbarverbund mit Fahrausweisen mit unbeschränkter Fahrtenzahl des Nachbarverbundes kombiniert werden. Fahrausweise nach den jeweiligen Verbundtarifen sind grundsätzlich nur in deren jeweiligem Geltungsbereich erhältlich. Die Nutzung von Zeitfahrausweisen des NRW-Tarifs als Anschlussfahrausweis zu vorhandenen Verbundzeitkarten ist nicht möglich. 17 Stand August 2017

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