GESCHÄFTSBEREICH SOZIALES. Bildung und Teilhabe. Lernförderung im Rems-Murr-Kreis Handreichung für die Bildungsakteure im Landkreis

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1 GESCHÄFTSBEREICH SOZIALES Bildung und Teilhabe Lernförderung im Rems-Murr-Kreis Handreichung für die Bildungsakteure im Landkreis

2 INHALT 1. Vorwort Seite 3 2. Das Bildungs- und Teilhabepaket Seite 3 3. Lernförderung Seite 4 4. Nachhilfe Seite 5 5. Lerntherapie Seite 6 6. Verfahren Seite 8 a) Klärung der Voraussetzungen b) Bewilligung c) Abrechnung d) Weiterbewilligung/Evaluation Anlagen ab Seite 10 1 Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen 2 Formular Bestätigung der Schule 3 Formular Entscheidungshilfe für den Lehrer 4 Liste der zugelassenen Lerntherapieerbringer 5 Beobachtungsbogen zum Lesen/Rechtschreiben 6 Beobachtungsbogen Mathematik 7 Beobachtungsbogen Aufmerksamkeit 8 Flyer Bildungs- und Teilhabepaket Ansprechpartner siehe Rückseite Herausgeber Landratsamt Rems-Murr-Kreis Alter Postplatz 10 I Waiblingen I Geschäftsbereich Soziales Martin Massa I Telefon: I m.massa@rems-murr-kreis.de

3 VORWORT I DAS BILDUNGS- UND TEILHABEPAKET 1. Vorwort Spätestens seit den PISA-Studien ist der breiten Öffentlichkeit bekannt, dass der Bildungserfolg stark vom sozioökonomischen Status des jeweiligen Schülers und seiner Familie abhängt. Das System Schule kann seinen Bildungs- und Erziehungsauftrag offensichtlich schwerer erfüllen, wenn es zuhause an Kompetenz, Kapazität und den finanziellen Mitteln für eine förderliche Lernsituation fehlt. Da die Bildung wiederum das Einkommen stark beeinflusst, führt dies letztlich zu einem generationsübergreifenden Teufelskreis. Der Rems-Murr-Kreis sieht im Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes eine Antwort auf dieses Phänomen und setzt sich aktiv für die Bildungschancengleichheit von Kindern aus Familien mit niedrigem Einkommen ein. I 3 2. Das Bildungs- und Teilhabepaket Schüler an allgemein- oder berufsbildenden Schulen, deren Familien Arbeitslosengeld 2 Wohngeld Kinderzuschlag Asylbewerberleistungen oder Sozialhilfe für den Lebensunterhalt beziehen, haben seit dem Jahr 2011 einen Anspruch auf sogenannte Bildungs- und Teilhabeleistungen. Dies sind im Einzelnen: Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten Lernförderung (Nachhilfe und Lerntherapie) Schülerbeförderungskosten Persönlicher Schulbedarf Gemeinschaftliches Schulmittagessen Soziokulturelle Teilhabe (Vereinsbeiträge, Freizeiten, Musikschule etc.) Nicht berechtigt sind Bezieher von Ausbildungsvergütungen, auch wenn sie die Berufsschule besuchen. Soziokulturelle Teilhabe endet mit dem 18. Lebensjahr, die sonstigen Leistungen spätestens mit dem 25. Lebensjahr bzw. Beendigung der Schule. Zuständig für die Leistungen ist dasjenige Jobcenter, das auch das Arbeitslosengeld 2 auszahlt, ansonsten das BuT-Team beim Landratsamt. Telefonnummern und Ansprechpartner finden Sie auf der Rückseite dieser Broschüre.

4 LERNFÖRDERUNG 4 I 3. Lernförderung Lernförderung ist zusätzlich zu den in Ziffer 2 genannten Voraussetzungen laut Gesetz möglich, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen. Als wesentliche Lernziele sehen wir im Rems-Murr-Kreis nicht nur die Versetzung bzw. das Bestehen der Schulabschlussprüfung an. Vielmehr ist darunter der umfassende Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule zu sehen, wonach jeder junge Mensch ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung hat. Umfasst sind dabei mindestens die elementaren Kulturtechniken wie Lesen und Schreiben sowie die zu einem selbständigen Lernen befähigenden Arbeitstechniken und emotionalen Voraussetzungen. Lediglich für die Verbesserung des Notendurchschnitts kann jedoch keine Lernförderung beansprucht werden. Lernförderung ist auch kein Ersatz für schulische Zusatzförderung oder eine von der Schule losgelöste Maßnahme. Schulische Möglichkeiten müssen vielmehr ausgeschöpft sein, und die Lernförderung in Absprache mit der Schule/dem Fachlehrer stattfinden. Ohne Mitwirkung der Schule kann im Rems-Murr-Kreis keine Lernförderung über das Bildungs- und Teilhabepaket finanziert werden. Den Schulen und Lehrern kommen also eine zentrale Rolle zu, die es im Sinne der Bildungschancen von Kindern aus einkommensschwachen Familien effektiv und verantwortungsvoll zu nutzen gilt. Die Lernförderung im Sinne dieser Handreichung besteht aus zwei verschiedenen Gruppen von Maßnahmen, nämlich der Nachhilfe (s. Ziffer 4) und der Lerntherapie (s. Ziffer 5). Das Verfahren zur Klärung aller Voraussetzungen ist unter Ziffer 6 sowie auf der Rückseite des Formulars Bestätigung der Schule (Anlage 2) beschrieben. Die Lernförderung ist grundsätzlich eine Sachleistung des Jobcenters bzw. des Landratsamts. Das heißt, dass die von den Eltern gewünschten Anbieter von Lernförderung beauftragt werden, die notwendige Maßnahme auf Grundlage einer Qualitäts- und Leistungsvereinbarung durchzuführen, und dann auch direkt vergütet werden. Der Erfolg der einzelnen Maßnahmen sowie die generelle Qualität der Anbieter werden nach sechs Monaten bzw. nach Ende der Maßnahme zusammen mit Eltern und Schule geklärt (s. Ziffer 6 d).

5 NACHHILFE 4. Nachhilfe Nachhilfe im Sinne dieser Handreichung ist die spezifische, am Lehrplan und somit am Klassen- bzw. Prüfungsziel ausgerichtete Förderung in einem Schulfach. Im Regelfall ist Nachhilfe zeitlich begrenzt und dient dazu, temporär entstandene Wissenslücken zu schließen. I 5 Für einen längerfristigen Lernförderbedarf (i.d.r. mehr als sechs Monate) muss die Ursache für die Lernlücken bzw. die Überforderung eingegrenzt werden. Besonders im Hinblick auf die nicht mehr verbindliche Grundschulempfehlung ist in den weiterführenden Schulen besonderes Augenmerk auf eine mögliche begabungsbezogene Überforderung zu legen. Aber auch in der Grundschule rät das Staatliche Schulamt, sonderpädagogische Maßnahmen rechtzeitig in Betracht zu ziehen, damit eine intellektuelle Überforderung und deren negativen Auswirkungen nicht durch Dauernachhilfe überdeckt werden. Ansonsten ist bei dauerhaften Lernlücken trotz schulartadäquatem Begabungsniveau an die unter Ziffer 5 zur Lerntherapie beschriebenen Ursachen und Fördermöglichkeiten zu denken. Nachhilfe kann in diesem Fall auch parallel zur Lerntherapie und über sechs Monate hinaus erfolgen, wenn die Ursachen der Lernlücken eingegrenzt und im Rahmen der Lerntherapie angegangen werden. Die Notwendigkeit von Nachhilfe bestätigt die Schule mit dem in Anlage 2 beigelegten Formular Bestätigung der Schule. Der bestätigte wöchentliche Stundenumfang sollte sich dabei an den zeitlichen Ressourcen des Kindes sowie dem Umfang der Stofflücken orientieren und gleichzeitig einen Förderzeitraum von sechs Monaten nicht überschreiten. Bei massiven Lernlücken ist an Ursachen und Fördermöglichkeiten, wie unter Ziffer 5 zur Lerntherapie beschrieben, zu denken. Gewerbliche Nachhilfeinstitute sowie entsprechende Vereine gelten grundsätzlich als qualitativ geeignet, Nachhilfe durchzuführen. Soweit von Seiten der Schule im Einzelfall spezielle Anforderungen gestellt werden, sollte dies auf der Bestätigung mit angegeben werden. Nachhilfelehrer, die die Befähigung zum Lehramt erworben haben, sowie Studenten der entsprechenden Fachrichtung werden gegen Vorlage eines Qualifikationsnachweises (z.b. Immatrikulationsbescheinigung) anerkannt. Sollen andere Personen, insbesondere Schüler die Nachhilfe leisten, muss deren Qualifikation von der Schule geprüft und bestätigt sein. Nicht anerkannt werden enge Familienangehörige. Bei sonstigen Verwandten ist die Eignung besonders zu prüfen.

6 LERNTHERAPIE 6 I 5. Lerntherapie Lerntherapie im Sinne dieser Handreichung ist die pädagogisch-psychologische Förderung der Grundlagen, die für ein erfolgreiches Lernen erforderlich sind. Dazu gehören die Basisfertigkeiten Lesen, Schreiben, Rechnen, Sprache, Aufmerksamkeit/Konzentration, Lern- und Arbeitsverhalten sowie die emotionale Einstellung zum Lernen. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Schüler trotz ausreichender Begabung aufgrund verschiedenster Faktoren in Teilbereichen Schwächen aufweisen, die durch den regelmäßigen Unterricht und die üblichen Lehrmethoden nicht ausreichend aufgefangen werden können. Hierbei treten oft in Folge von Misserfolgserlebnissen emotionale Probleme auf, die wiederum in Wechselwirkung mit den Lernschwierigkeiten stehen und die Problematik verschärfen. Lerntherapie soll die Teilleistungsschwächen beheben bzw. soweit mildern oder ausgleichen, dass die betroffenen Schüler einen positiven Zugang zum Lernen bekommen, und so den ihrer Begabung entsprechenden Bildungsgang durchlaufen können. Für folgende Problemlagen gibt es im Rems-Murr-Kreis und Umgebung Anbieter, die in einer interdisziplinären Fachkommission unter anderem unter Beteiligung des Staatlichen Schulamtes zertifiziert wurden: Lese-/Rechtschreibschwäche Rechenschwäche Aufmerksamkeitsstörungen Schwierigkeiten im Lern- und Arbeitsverhalten emotionale Probleme Eine Liste der Anbieter liegt der Handreichung in Anlage 4 bei. Weitere Anbieter können sich um die Zulassung in der Fachkommission bewerben. Um eine Lerntherapie im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes in diesen Bereichen einzuleiten, ist keine aufwendige Diagnose im psychologisch/psychiatrischen Sinn ( Legasthenie, Dyskalkulie, Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung etc.) notwendig. Es ist jedoch hilfreich, die Eltern nach einer ggf. bereits bestehenden Begutachtung zu fragen. Die Hör- und Sehfähigkeit sollte aber unbedingt abgeklärt sein.

7 LERNTHERAPIE Um die Lehrkräfte bei der Zuordnung der passenden Maßnahme zu unterstützen, wurde in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt die in Anlage 3 beigefügte Entscheidungshilfe entworfen. Hilfreich sind zusätzlich standardisierte Tests (z. B. Hamburger Schreibprobe HSP, Heidelberger Rechentest HRT, Dortmunder Aufmerksamkeitstest DAT), die Einschaltung des Beratungslehrers bzw. der Mathe-Lernbar oder die Beobachtungsbögen des Staatlichen Schulamts (Anlagen 5 bis 7). Die Entscheidungshilfen, Tests, Berichte und Beobachtungsbögen gehen nicht an das Jobcenter bzw. das Landratsamt. Diese benötigen nur das Formular Bestätigung der Schule (Anlage 2). Die genannten Unterlagen sollten jedoch an das Lerntherapieinstitut weitergereicht werden, um die dort ohnehin durchzuführende individuelle Eingangsdiagnostik zu unterstützen und die Kooperation einzuleiten, sofern eine schriftliche Einwilligungserklärung der Eltern vorliegt. Denn die Lerntherapie flankierende Maßnahmen der Schule (Binnendifferenzierung, pädagogische Notengebung etc.) sind oft sinnvoll, bedürfen aber der direkten Absprache zwischen dem Lerntherapeuten und der Lehrkraft. I 7 Nachhilfe zum Aufholen des durch die Problematik ggf. in der Vergangenheit nicht erlernten Schulstoffs kann soweit nicht bereits im Rahmen der Lerntherapie konkrete Lernplaninhalte geübt werden parallel oder im Anschluss zur Lerntherapie in Anspruch genommen werden. Auch die Lerntherapie kann im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets nur zeitlich begrenzt durchgeführt werden. Soweit massive Störungen vorliegen, die eine spezifische Lernförderung für mehr als eineinhalb Jahre notwendig machen, ist an weiterreichende Maßnahmen anderer Leistungsträger zu denken. In Betracht kommen bei psychischen Problemen mit Krankheitswert verschiedenste Leistungen der Krankenkassen sowie die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, welche wie verschiedenste erzieherische Maßnahmen vom Jugendamt erbracht wird.

8 VERFAHREN 8 I 6. Verfahren Um den Familien die Inanspruchnahme der Bildungs- und Teilhabeleistungen so einfach wie möglich zu machen, haben wir ein möglichst niederschwelliges und unbürokratisches Klärungs-, (Weiter-) Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren gewählt. Mindeststandards wie die Notwendigkeit, Art, Dauer und Qualität der Lernförderung müssen aber selbstverständlich eingehalten werden. Da Jobcenter und Sozialamt nicht über schulpädagogische Fachkräfte verfügen, und die Schüler auch nicht kennen, kommt der Lehrkraft und der Schule eine verantwortungsvolle Rolle zu. a. Klärung der Voraussetzungen Die allgemeinen und finanziellen Voraussetzungen für die Bildungs- und Teilhabeleistungen nach Ziffer 2 klären das Jobcenter bzw. das Landratsamt (Leistungsträger). Dazu müssen die Eltern das Antragsformular (Anlage 1) einreichen. Ob und welche Lernförderung notwendig ist, klärt die Schule. Die Leistungsträger benötigen hierzu lediglich das von der Schule ausgestellte Formular Bestätigung der Schule (Anlage 3). Bitte beachten Sie die tiefer greifendere Klärung der Voraussetzungen bei der Lerntherapie (Ziffer 5). b. Bewilligung Zeitnah nach Eingang der Bestätigung der Schule wird den Eltern die Lernförderung bewilligt. Der Bewilligungszeitraum ist zum einen abhängig vom Bewilligungszeitraum der Grundleistung (Arbeitslosengeld 2 i.d.r 6 Monate, Wohngeld i.d.r. 1 Jahr etc.) und zum zweiten von der Art der Lernförderung. Einzelnachhilfe wird zunächst für 3 Monate, Gruppennachhilfe für 6 Monate und Lerntherapie für ein Jahr bewilligt. Eine Verlängerung ist unter den Voraussetzungen von Punkt d. denkbar. Da es sich bei der Lernförderung um eine Sachleistung der Leistungsträger handelt, gibt es keine rückwirkende Bewilligung. Damit wollen wir auch sicherstellen, dass die Schule bei ihrer Empfehlung nicht von der Familie vor vollendete Tatsachen gestellt wird, und beiden Seiten eine ergebnisoffene Suche nach dem optimalen Angebot ermöglicht wird. Die Eltern erhalten einen Bewilligungsbescheid sowie die Rems-Murr-Bildungskarte, über welche im Übrigen auch Schulausflüge, Schulmittagessen und Vereinsbeiträge abgebucht werden können. Die Bewilligung wird im Bildungskartenportal online frei geschaltet und kann von den zugelassenen Lernförderungsanbietern anhand der Bildungskarte eingesehen werden.

9 VERFAHREN c. Abrechnung I 9 Über die Vergütungssätze werden Vereinbarungen mit den Anbietern geschlossen. Diese orientieren sich an den vom Landkreistag empfohlenen Stundensätzen. Die Anbieter können über das Internetportal der Rems-Murr-Bildungskarte ihre Kosten abbuchen, solange die Höchstsätze und der Zeitraum nicht überschritten sind. d. Weiterbewilligung/Evaluation Bei Auslaufen der Bewilligung erhalten Schule und Eltern einen Bewertungsbogen über den Erfolg der bisherigen Maßnahme. Dieser bietet der Lehrkraft im Einzelfall Anhaltspunkte dafür, ob eine Verlängerung bzw. eine andere Förderung notwendig und sinnvoll ist. Entsprechend stellt die Schule dann eine erneute Bestätigung aus. Die Bewertungsbogen ergeben in der Summe auch ein Gesamtbild über die Maßnahmen und dienen dazu, eventuelle Lücken im Angebot zu füllen und die bestehenden Angebote weiter zu optimieren.

10 Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Bankverbindung: BLZ: Name, Vorname des Antragstellers/ der Antragstellerin Kontonr.: Anschrift des Antragstellers/ der Antragstellerin Telefonnr. (Angabe freiwillig): Ich beziehe derzeit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts: Arbeitslosengeld ll Wohngeld Sozialhilfe Kinderzuschlag Leistungen oder Sozialgeld nach WoGG nach SGB Xll nach BKGG nach 2 AsylblG Bitte den aktuellen Leistungsbescheid vorlegen. Aktenzeichen/ BG-Nummer: A. Ich beantrage Leistungen für Name Vorname Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ) folgende Leistung für Bildung und Teilhabe: für eintägige Ausflüge der Kindertageseinrichtung für eintägige Ausflüge der Schule/ mehrtägige Klassenfahrten für Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf für Lernförderung/ Nachhilfe Ein Antrag ist nur für Wohngeld-/ Kinderzuschlagempfänger erforderlich. Bitte legen Sie diesem Antrag ein konkretes Angebot über die beabsichtigte Maßnahme und eine Bestätigung der Schule zu Umfang und Notwendigkeit bei. für Schülerbeförderung (weitere Angaben unter C) für gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung (weitere Angaben unter D) zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, Bsp.: siehe Rückseite (weitere Angaben unter E) B. Die unter A. genannte Person besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule Klasse: Schuljahr: eine Kindertageseinrichtung bis voraussichtlich Name der Schule oder Einrichtung und Ort Art der Schule C. Ergänzende Angaben zur Schülerbeförderung Für die unter A. genannte Person entstehen Kosten für den Schulweg in Höhe von D. Ergänzende Angaben zum Mittagessen in der Schule/ Kindertageseinrichtung Die unter A. genannte Person nimmt regelmäßig an Tagen pro Woche am gemeinschaftlichen Essen teil nimmt unregelmäßig am gemeinschaftlichen Essen teil - pro Monat an durchschnittlich ca. Euro monatlich. Tagen Preis pro Essen: Euro E. Ergänzende Angaben zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben Die unter A. genannte Person nimmt im Zeitraum vom bis an einer Aktivität teil: Aktivität/ Vereinsmitgliedschaft Name und Anschrift des Leistungsanbieters/ Vereins Die Kosten hierfür betragen Euro im Monat im Quartal im Halbjahr im Jahr einmalig. Fügen Sie bitte jeweils entsprechende Nachweise über die entstehenden Kosten bei (zum Beispiel Bescheid/ Rechnung/ Quittung). Ich versichere, dass die Angaben zutreffend sind. Die umseitigen Hinweise zu meinen Mitwirkungspflichten und zum Datenschutz habe ich zur Kenntnis genommen. Datum Unterschrift Datum Unterschrift des gesetzlichen Vertreters Antragstellerin/ Antragsteller des/ der Leistungsberechtigten

11 Wichtige Hinweise zu Mitwirkungspflichten Wer Leistungen zu Bildung und Teilhabe beantragt oder erhält, ist verpflichtet, Änderungen, die für die Leistungsbewilligung erheblich sind unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. Hinzu gehört insbesondere die Rücknahme oder Aufhebung des Bescheids über die Bewilligung von Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dasselbe gilt, wenn für einzelne Leistungen zu Bildung und Teilhabe keine oder geringere Aufwendungen als beantragt anfallen (z.b. wenn vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr an der Schülerbeförderung teilgenommen wird). Wichtige Hinweise zum Datenschutz Die Daten unterliegen dem Sozialgeheimnis. Ihre Angaben werden aufgrund der 60 bis 65 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB l) und der 67a, b, c Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) für die Leistungen nach dem SGB ll, dem SGB XII, dem BKGG und dem AsylblG erhoben. Hinweise zum Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe: Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben können für Kinder und Jugendliche beantragt werden, die noch nicht volljährig (unter 18 Jahre) sind. Die übrigen Leistungen können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beantragt werden, wenn eine Kindertageseinrichtung bzw. allgemein- oder berufsbildende Schule besucht wird. Ein Anspruch besteht nur, wenn keine Ausbildungsvergütung bezogen wird. Für Empfänger von Sozialhilfe können die Leistungen auch über das 25. Lebensjahr hinaus beantragt werden. Für jedes Kind, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen ist ein eigener Antrag zu stellen. In einem Antragsformular können mehrere Leistungen beantragt werden. Ausflüge der Schule/ Kindertageseinrichtung: Zu den Kosten gehören nicht das Taschengeld oder die Ausgaben, die im Vorfeld aufgebracht werden (zum Beispiel Sportschuhe, Rucksack) Lernförderung: Mit der außerschulischen Lernförderung werden im Ausnahmefall die von den Schulen und schulnahen Trägern (zum Beispiel Förderverein) organisierten Förderangebote ergänzt. Nur wenn das Erreichen des Klassenziels gefährdet ist und eine Verbesserung nur mit Hilfe der außerschulischen Lernförderung erreicht werden kann, kommt diese Leistung in Betracht. Eine Bescheinigung der Fachlehrerin bzw. des Fachlehrers über die Notwendigkeit und Umfang der Lernförderung auf dem hierfür vorgesehenen Formular ist vorzulegen. Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung: Dieses Angebot gilt sowohl für das gemeinschaftliche Mittagessen in Schulen als auch in Kindertageseinrichtungen (zum Beispiel Krippe, Kindergarten, Hort, Tagespflege), nicht jedoch für selbst gekauftes Mittagessen (zum Beispiel am Kiosk) Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen. Die Leistung kann nach Wunsch eingesetzt werden für: Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (zum Beispiel Sportverein) Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (zum Beispiel Theatergruppe) die Teilnahme an Freizeiten (zum Beispiel Pfadfinder) Als Nachweis kann die Zahlungsaufforderung, der bereits gezahlte Mitgliedsbeitrag oder eine schriftliche Bestätigung des Anbieters/ Vereins über die zu erwartenden Kosten dienen.

12 Lernförderung - Bestätigung der Schule Von der Antragstellerin/ vom Antragsteller auszufüllen Name, Vorname des Schülers/ der Schülerin Geburtsdatum Anschrift Einwilligung Ich bin damit einverstanden, dass die zur Bearbeitung meines Antrags auf Lernförderung erforderlichen persönlichen Daten, einschl. Nachweise zu den Lernschwierigkeiten erhoben, übermittelt, verarbeitet und gespeichert werden. Ich entbinde die Lehrer/-innen insoweit von der Schweigepflicht. Die Zustimmung wird freiwillig abgegeben. Ein Widerruf der Erklärung ist jederzeit möglich. Datum Unterschrift Antragstellerin/ Antragsteller bzw. gesetzlicher Vertreter Vom Fach- bzw. Klassenlehrer auszufüllen Für die o.g. Schülerin/ den Schüler wird folgende Lernförderung empfohlen: Nachhilfe im Unterrichtsfach: Umfang: Schulstunden (wöchentlich) Nachhilfe im Unterrichtsfach: Umfang: Schulstunden (wöchentlich) Stand: 02/2013 Lernförderung aufgrund folgender Probleme: LRS, Dyskalkulie, Aufmerksamkeitsstörung, Arbeitsverhalten, emotionale Beeinträchtigungen (Nicht zutreffendes bitte streichen bitte unbedingt die Entscheidungshilfe ausfüllen) Folgende Nachweise liegen vor: Bitte formulieren Sie das Ziel der Förderung: Förderzeitraum voraussichtlich von bis (Nachhilfe max. 6 Monate) Klassenstufe: Bitte zutreffende Sachverhalte ankreuzen: Es wird bestätigt, dass ergänzende angemessene Nachhilfe/ Lernförderung geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen (z.b. Versetzung, Bestehen der Abschlussprüfung). Zu diesen Lernzielen gehört nicht das Erreichen eines nicht begabungsadäquaten höherwertigen Schulabschlusses oder ausschließlich die Verbesserung des Notendurchschnittes. Die Leistungsschwäche ist nicht auf unentschuldigte Fehlzeiten oder anhaltendes Fehlverhalten zurückzuführen. (Bitte Hinweis auf der Rückseite beachten.) Geeignete kostenfreie schulische Angebote bzgl. der Nachhilfe/ Lernförderung wurden ausgeschöpft bzw. werden nicht angeboten. Werden besondere Anforderungen an die Art der Nachhilfe oder die Qualifikation des Nachhilfelehrers gestellt? nein ja, Anforderung bitte ausführlich beschreiben (evtl. auf einem extra Blatt): Nachhilfe/ Lernförderung ist nicht notwendig bzw. geeignet. Ich bitte um Rückruf. Für Rückfragen an die Schule Ansprechpartner/ in ist Frau/ Herr Telefonnummer Erreichbarkeit Datum Unterschrift Lehrer/ Lehrerin Unterschrift Schulleiter/ in Stempel der Schule

13 Bildungs- und Teilhabeleistungen: Lernförderung Bestätigung der Schule: Richtlinien Mit der außerschulischen Lernförderung werden die von den Schulen und schulnahen Trägern (z. B. Förderverein) organisierten Förderangebote ergänzt. In der Regel wird die Leistung nur erbracht, wenn das Erreichen des Klassenziels (Abschluss, Versetzung) oder eine begabungsadäquate Beschulung gefährdet ist und eine Verbesserung nur mit Hilfe der außerschulischen Lernförderung erreicht werden kann. Danach kann eine Lernförderung/ Nachhilfe aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nur erfolgen, wenn das Kind an der seinen Fähigkeiten entsprechenden Schulart unterrichtet wird. die Schule alle Möglichkeiten der Förderung ausgeschöpft hat. wenn mit der Nachhilfe/ Lernförderung eine gute Aussicht auf Erfolg verbunden ist. die Fördermaßnahme individuell auf das Kind ausgerichtet ist. die Maßnahme in enger Absprache zwischen Schule und Erziehungsberechtigten stattfindet. Zur Beantragung Lernförderung müssen die Erziehungsberechtigten diese Bestätigung der Schule vorlegen. Bei der Ausfüllung des Formulars ist von der Schule zu beachten: Der zeitliche Umfang der Maßnahme muss für das Kind leistbar sein und ersetzt nicht häusliche Lernzeiten. Die Maßnahme kann nur zeitlich begrenzt beantragt werden. Für die Genehmigung ist es notwendig, alle Bestätigungen anzukreuzen (Eignung der Maßnahme, keine unentschuldigten Fehlzeiten, schulische Angebote wurden ausgeschöpft). Lernförderung trotz unentschuldigter Fehlzeiten kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn mit einer nachhaltigen Verhaltensänderung zu rechnen ist und dies von der Schule (auf einem extra Blatt) bestätigt wird. Für eine über die Nachhilfe hinausgehende spezifische Lernförderung ist zusätzlich die Entscheidungshilfe zu Notwendigkeit und Art der Förderung auszufüllen. Diese bleibt bei der Schule und wird dem späteren Lernförderinstitut übergeben. Eine Förderung bis zu 6 Monaten ist zunächst ohne Nachweise möglich. Für eine Verlängerung benötigt es dann Nachweise (z. B. Schulleistungstest, Berichte des Beratungslehrers, SPBS, SPZ, Lernförderinstituts etc.) Besondere Anforderungen an eine Lehrperson können z. B. eine Qualifikation als Lehrer, eine Ausbildung als Lerntherapeut oder fachbezogene Kompetenzen sein. Für Rückfragen zu den Bildungsleistungen Landratsamt Rems-Murr-Kreis Jobcenter Rems-Murr Geschäftsbereich Soziales ServiceCenter Telefon Telefon bildungspaket@rems-murr-kreis.de Für Rückfragen zur Notwendigkeit der Lernförderung Staatliches Schulamt Backnang Telefon Thomas.Biber@ssa-bk.kv.bwl.de Stand 02/2013

14 Lernförderung Entscheidungshilfe für Lehrer zu Notwendigkeit und Art der Förderung Name des Kindes: Bitte füllen Sie diesen Erhebungsbogen sorgfältig aus Er dient als Grundlage der Einschätzung des notwendigen Lernförderbedarfs. Kreuzen Sie daher bitte alle zutreffenden Antworten an. Der Bogen ist nicht für den Kostenträger bestimmt und verbleibt beim Lehrer bzw. beim Lernförderinstitut. Grundlagen/Basisbereich Es bestehen Schwierigkeiten im Basisbereich Lesen bzw. es besteht der Verdacht auf eine Leseschwäche (LRS). Sie/ er zeigt Probleme beim Leseverständnis. Es bestehen Schwierigkeiten im Basisbereich Schreiben bzw. es besteht der Verdacht auf eine Rechtschreibschwäche (LRS). Es bestehen Schwierigkeiten im Basisbereich Rechnen bzw. es besteht der Verdacht auf eine Rechenschwäche (Dyskalkulie). Aufmerksamkeit/Arbeitsverhalten/emotionales Verhalten Sie/ er konzentriert sich schlecht / lässt sich leicht ablenken. Sie/ er hat Probleme, Aufgaben zu strukturieren. Sie/ er zeigt ein langsames Arbeitstempo. Sie/ er hat Schwierigkeiten in der Umsetzung erlernter Arbeitstechniken. Sie/ er zeigt Schwierigkeiten im Lern- und Arbeitsverhalten. Sie/ er zeigt Schwierigkeiten bei den Hausaufgaben. Sie /er hat in der Klasse eine Außenseiterposition. Sie/ er zeigt ein unangemessenes Sozialverhalten. Sie/ er wirkt schüchtern/ ängstlich/ unsicher. Sie/ er wirkt emotional belastet. Sie/ er traut sich wenig zu. Sie/ er leidet unter Prüfungsängsten. Sie/ er wirkt blockiert/ mutlos. Sie/ er wirkt insgesamt unzufrieden oder unausgeglichen. Sprachliche Kompetenz Sie/ er spricht neben der deutschen Sprache noch eine oder mehrere weitere Sprache(n). Sie /er zeigt Schwierigkeiten mit dem deutschen Wortschatz. Sie /er hat Schwierigkeiten mit der deutschen Grammatik. Das Sprachverständnis ist beeinträchtigt. Sie/ er zeigt eine Sprachstörung. Die schulischen Leistungen liegen unter dem Begabungsniveau: ja nein unklar Es besteht Bedarf an (zusätzlicher) Förderung in folgenden Fächern: Dieser Bogen ist zum Verbleib beim Lehrer bestimmt!

15 Für Lerntherapien nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zertifizierte Institute Lese/Rechtschreibschwäche-Therapie - L.E.A., Ulrike Blanke, Röntgenstraße 22, Backnang, Tel / LE-O-PRAX, Langer Weg 23, Winterbach, Tel / L.O.S., Daimlerstraße 58, Stuttgart, Tel. 0711/ Legasthenie-Institut Esslingen, Blumenstraße 24, Esslingen, Tel. 0711/ Legasthenie-Zentrum, Marienstraße 36 b, Stuttgart, Tel. 0711/ (Therapieraum auch in LB) - Mobile Praxis für Heilpädagogik, Ligusterweg 13, Leutenbach, Tel / Psychologisches Institut, Karlstraße 19, Schorndorf, Tel / PTE, Max Eyth-Straße 29, Waiblingen, Tel / (Therapieräume in Backnang, Fellbach, Schorndorf, Waiblingen und Schw. Hall) Rechenschwäche-Therapie - ITR Bad Cannstatt, Daimlerstraße 58, Stuttgart, Tel. 0711/ ITR Ludwigsburg, Uhlandstraße 21, Ludwigsburg, Tel / L.E.A., Röntgenstraße 22, Backnang, Tel / LE-O-PRAX, Langer Weg 23, Winterbach, Tel / Mobile Praxis für Heilpädagogik, Ligusterweg 13, Leutenbach, Tel / Psychologisches Institut, Karlstraße 19, Schorndorf, Tel / PTE, Max Eyth-Straße 29, Waiblingen, Tel / (Therapieräume in Backnang, Fellbach, Schorndorf, Waiblingen und Schw. Hall) AD(H)S-Therapien - Therapiezentrum für Menschen mit AD(H)S, Alleenstr. 29, Esslingen, Tel. 0711/ Praxis im SPZ Ludwigsburg, Frau Mattiebe-Trebus, Erlachhofstr. 10, Ludwigsburg, Tel / Psychologisches Institut, Karlstraße 19, Schorndorf, Tel / PTE, Max Eyth-Straße 29, Waiblingen, Tel / (Therapieräume in Backnang, Fellbach, Schorndorf, Waiblingen und Schw. Hall) Stand:

16 Staatliches Schulamt Backnang Spinnerei Backnang Beobachtungsbogen für Kinder mit Schwierigkeiten im Lesen und / oder Rechtschreiben Name des Schülers / der Schülerin: Geburtsdatum: Nationalität: Klasse: Schule: Beurteilende Lehrer/innen: Adresse des Schülers / der Schülerin: (Straße) (Wohnort) (Telefon) I. Informationen zur Lebens- und Lernbiographie a) Lebensbiographie Familiensituation Betreuungssituation Besonderheiten bezüglich der Entwicklung? (evtl. Anamnesebogen) Aktivitäten und Verpflichtungen am Nachmittag? bei ausländischen Kindern: vorherrschende Sprache b) Lernbiographie Rückstellung? Vorzeitige Einschulung? Besuch der Grundschulförderklasse? Wiederholung einer Klassenstufe? Unterrichtsversäumnisse? Sonderpädagogische Maßnahmen im Rahmen der Kooperation mit einer Sonderschule? Überprüfung auf Sonderschulbedürftigkeit?

17 II. Informationen zum Lern- und Arbeitsverhalten Anstrengungsbereitschaft Ausdauer Arbeitstempo Merk- und Speicherfähigkeit Lern- und Arbeitsstrategien Eigenkontrolle von Arbeitsergebnissen Umgang mit Arbeitsmaterialien Erledigung der Hausaufgaben Unruhe / Bewegungsdrang Verstehen von Arbeitsanweisungen III. Informationen zum Sozialverhalten Einhaltung geltender Regeln Umgang mit Lehrern/Lehrerinnen Umgang mit Mitschülern/Mitschülerinnen Selbstbeherrschung Einhaltung von Distanz Kontaktfähigkeit Beständige Freundschaften Akzeptanz durch Mitschüler/Mitschülerinnen Raum für ergänzende Bemerkungen: IV. Informationen zu psychischen Reaktionen Schulunlust Schulangst Prüfungsangst Schulverweigerung V. Informationen zum Wahrnehmungsbereich / zur Sinnestüchtigkeit auditiv visuell Wurden bereits Fachärzte (HNO-Arzt, Augenarzt) zu Rate gezogen? Wichtig! Bitte vorhandene fachärztliche Gutachten beifügen!

18 VI. Informationen zur Motorik Grobmotorik Feinmotorik Koordination schreibmotorische Auffälligkeiten VII. Informationen zum Leistungsstand im Rechtschreiben und zur Lesefähigkeit Fehleranalysen (Diktate und freie Texte) WICHTIG! Bitte unbedingt Diktatprobe, Schreibprobe (vorgegebener Text), Schreibprobe (freier Text) beilegen! Ergebnisse aus standardisierten Tests oder informellen Prüfverfahren (Testname, Datum der Durchführung, Ergebnis) a) Rechtschreiben Kenntnis der Buchstaben-Laut-Beziehung Lautliche Durchgliederung von Wörtern (Anlaut, Auslaut, Lautfolgen) Gliederung von Wörtern in Bausteine Kennen und Anwenden von RS-Regeln b) Lesefähigkeit Synthesefähigkeit Wortunterteilungsstrategien Eigenaktives Korrekturverhalten Lesefluss Leseverständnis (Sinnentnahme) VIII. Informationen zum Schreiben - allgemein - Schreibvorgang (Qualität der Handschrift) Sicherheit bezüglich Buchstabennormen (Schreibschrift) Abschreiben Verfassen von freien Texten

19 IX. Informationen zu Sprache und Sprechen Artikulation altersangemessener Wortschatz sprachliche Ausdrucksfähigkeit grammatikalische Kompetenz Sprachverständnis X. Noten bzw. Schulbericht A) Deutsch (Gesamtnote):... Teilleistungsnote Rechtschreiben:... Teilleistungsnote Lesen:... B) Noten in anderen Fächern: M: MNK: E: XI. Bisherige Fördermaßnahmen (zeitliche und inhaltliche Angaben -evtl. Beiblatt) a) Binnendifferenzierung / Individuelle Maßnahmen b) Förderunterricht (allgemein) c) LRS-Förderunterricht d) Fördermaßnahme im Rahmen der Kooperation mit einer Sonderschule e) Außerschulische Fördermaßnahmen (Ergotherapie, Nachhilfe, Sprachhilfe,...) Über die LRS-Förderbedürftigkeit wurde in der Klassenkonferenz am entschieden. Die Klassenkonferenz befürwortet eine Besondere LRS-Fördermaßnahme an der eigenen Schule Besondere LRS-Fördermaßnahme an einer Stützpunktschule (nur ankreuzen, wenn an der eigenen Schule keine besondere LRS- Fördermaßnahme organisiert werden kann!) Das Einverständnis der Erziehungsberechtigten zur Einbeziehung des Schülers / der Schülerin in besondere LRS-Fördermaßnahmen wurde am eingeholt. Datum Unterschrift Schulleiter/in Unterschrift der beurteilenden Lehrer/innen

20 BBeeoobbaacchhttuunn ggssbbooggeenn ffüürr KKi innddeerr mitt SScchhwwi ieerri iggkkeei itteenn inn i Maatthheemaatti ikk 11 Staatliches Schulamt Backnang Spinnerei Backnang Beobachtungsbogen für Kinder mit Schwierigkeiten in Mathematik Name des Schülers / der Schülerin: Geburtsdatum: Nationalität: Klasse: Schule: Beurteilende Lehrer/innen: Adresse des Schülers / der Schülerin: (Straße) (Wohnort) (Telefon) XII. Informationen zur Lebens- und Lernbiographie a) Lebensbiographie Familiensituation Betreuungssituation Besonderheiten bezüglich der Entwicklung? (evtl. Anamnesebogen) Aktivitäten und Verpflichtungen am Nachmittag? bei ausländischen Kindern: vorherrschende Sprache b) Lernbiographie Rückstellung? Vorzeitige Einschulung? Besuch der Grundschulförderklasse? Wiederholung einer Klassenstufe? Unterrichtsversäumnisse? Sonderpädagogische Maßnahmen im Rahmen der Kooperation mit einer Sonderschule? Überprüfung auf Sonderschulbedürftigkeit? Stand

21 BBeeoobbaacchhttuunn ggssbbooggeenn ffüürr KKi innddeerr mitt SScchhwwi ieerri iggkkeei itteenn inn i Maatthheemaatti ikk 22 XIII. Informationen zum Lern- und Arbeitsverhalten Anstrengungsbereitschaft Ausdauer Arbeitstempo Merk- und Speicherfähigkeit Lern- und Arbeitsstrategien Eigenkontrolle von Arbeitsergebnissen Umgang mit Arbeitsmaterialien Erledigung der Hausaufgaben Unruhe / Bewegungsdrang Verstehen von Arbeitsanweisungen XIV. Informationen zum Sozialverhalten Einhaltung geltender Regeln Umgang mit Lehrern/Lehrerinnen Umgang mit Mitschülern/Mitschülerinnen Selbstbeherrschung Einhaltung von Distanz Kontaktfähigkeit Beständige Freundschaften Akzeptanz durch Mitschüler/Mitschülerinnen Raum für ergänzende Bemerkungen: XV. Informationen zu psychischen Reaktionen Schulunlust Schulangst Prüfungsangst Schulverweigerung XVI. Informationen zum Wahrnehmungsbereich / zur Sinnestüchtigkeit auditiv visuell Wurden bereits Fachärzte (HNO-Arzt, Augenarzt) zu Rate gezogen? Wichtig! Bitte vorhandene fachärztliche Gutachten beifügen! Stand

22 BBeeoobbaacchhttuunn ggssbbooggeenn ffüürr KKi innddeerr mitt SScchhwwi ieerri iggkkeei itteenn inn i Maatthheemaatti ikk 33 XVII. Informationen zum Leistungsstand in Mathematik Fehleranalysen (Anlageblatt verwenden!)/auffälligkeiten im Rechenverhalten WICHTIG! Bitte unbedingt Mathematikarbeiten und andere Dokumente beilegen! Ergebnisse aus standardisierten Tests oder informellen Prüfverfahren (Testname, Datum der Durchführung, Ergebnis) a) Lernausgangslage im Anfangsunterricht der Grundschule Raum-Lage-Beziehung Mengen-, Anzahlvergleiche Zählverhalten (Abzählen, Vorwärts- und Rückwärtszählen) Simultane Zahlauffassung bis Feinmotorik Grobmotorik Auge-Hand-Koordination Schreiben von Ziffern Lesen von Ziffern b) Arithmetik Orientierung im Zahlenraum bis Zählverhalten (vor- und rückwärts) im Zahlenraum bis Übergänge 10er,100er,... im Zahlenraum bis Kopfrechnen im Zahlenraum bis Kenntnis des Kleinen 1x Kenntnis des Großen 1x Schriftliche Addition Schriftliche Subtraktion Schriftliche Multiplikation Schriftliche Division c) Größen / Maßeinheiten Geldwerte / Rechnen mit Geld Gewichtsmaße / Umrechnungen Längenmaße / Umrechnungen Zeitmaße / Umrechnungen Orientierung in Zeitabläufen Stand

23 BBeeoobbaacchhttuunn ggssbbooggeenn ffüürr KKi innddeerr mitt SScchhwwi ieerri iggkkeei itteenn inn i Maatthheemaatti ikk 44 d) Sachaufgaben einfache Textaufgaben Aufgaben mit mehreren Rechenschritten XVIII. Informationen zu Sprache und Sprechen und zur Lesefähigkeit Artikulation altersangemessener Wortschatz sprachliche Ausdrucksfähigkeit grammatikalische Kompetenz Sprachverständnis Lesefluss Leseverständnis (Sinnentnahme) XIX. Noten bzw. Schulbericht Mathematik: D: MNK: E: XX. Bisherige Fördermaßnahmen (zeitliche und inhaltliche Angaben -evtl. Beiblatt) f) Binnendifferenzierung / Individuelle Maßnahmen g) Förderunterricht (allgemein) h) Mathematik-Förderunterricht i) Fördermaßnahme im Rahmen der Kooperation mit einer Sonderschule j) Außerschulische Fördermaßnahmen (Ergotherapie, Nachhilfe,...) Über die besondere Mathematik-Förderbedürftigkeit wurde in der Klassenkonferenz am entschieden. Die Klassenkonferenz befürwortet eine Besondere Mathematik-Fördermaßnahme an der eigenen Schule Besondere Mathematik -Fördermaßnahme an einer benachbarten Schule (nur ankreuzen, wenn an der eigenen Schule keine besondere Mathematik -Fördermaßnahme organisiert werden kann!) Das Einverständnis der Erziehungsberechtigten zur Einbeziehung des Schülers / der Schülerin in besondere Mathematik -Fördermaßnahmen wurde am eingeholt. Datum Unterschrift Schulleiter/in Unterschrift der beurteilenden Lehrer/innen Stand

24 Staatliches Schulamt Backnang Spinnerei Backnang Beobachtungsbogen für Kinder mit Schwierigkeiten in der Aufmerksamkeitssteuerung Name des Schülers / der Schülerin: Geburtsdatum: Nationalität: Klasse: Schule: Beurteilende Lehrer/innen: Adresse des Schülers / der Schülerin: (Straße) (Wohnort) (Telefon) XXI. Informationen zur Lebens- und Lernbiographie a) Lebensbiographie Familiensituation Betreuungssituation Besonderheiten bezüglich der Entwicklung? (evtl. Anamnesebogen) Aktivitäten und Verpflichtungen am Nachmittag? bei ausländischen Kindern: vorherrschende Sprache b) Lernbiographie Rückstellung? Vorzeitige Einschulung? Besuch der Grundschulförderklasse? Wiederholung einer Klassenstufe? Unterrichtsversäumnisse? Sonderpädagogische Maßnahmen im Rahmen der Kooperation mit einer Sonderschule? Überprüfung auf Sonderschulbedürftigkeit?

25 XXII. allgemeine Informationen zum Lern- und Arbeitsverhalten Anstrengungsbereitschaft Ausdauer Arbeitstempo Merk- und Speicherfähigkeit Lern- und Arbeitsstrategien Eigenkontrolle von Arbeitsergebnissen Umgang mit Arbeitsmaterialien Erledigung der Hausaufgaben Unruhe / Bewegungsdrang Verstehen von Arbeitsanweisungen Raum für ergänzende Bemerkungen: XXIII. allgemeine Informationen zum Sozialverhalten Einhaltung geltender Regeln Umgang mit Lehrern/Lehrerinnen Umgang mit Mitschülern/Mitschülerinnen Selbstbeherrschung Einhaltung von Distanz Hilfsbereitschaft Kontaktfähigkeit Beständige Freundschaften Akzeptanz durch Mitschüler/Mitschülerinnen Raum für ergänzende Bemerkungen: XXIV. Informationen zu psychischen Reaktionen Schulunlust Schulangst Prüfungsangst Schulverweigerung aggressives Verhalten

26 XXV. differenzierte Informationen zur Aufmerksamkeit trifft nicht zu trifft teilweise zu trifft zu Vergesslichkeit bei Alltagsereignissen und Unwesentlichem bekannte Abläufe müssen immer wieder geklärt werden kann nur schwer über längere Zeit hinweg bei der Sache bleiben / verliert den Faden häufiges Gähnen, räkelt oder streckt sich, reibt sich die Augen, leerer Blick nimmt sich öfter selbst eine Auszeit missachtet Details, z.b. liest Überschriften nicht, sieht sich Bilder mit viel eigener Phantasie an macht viele Leichtsinnsfehler Anlaufprobleme, verzögerte Reaktionen leicht ablenkbar durch akustische/visuelle Reize während Gesprächen wird der Blick immer wieder von anderen Dingen angezogen (Stifte, Bilder,...) kommt beim Erzählen vom einen zum andern XXVI. differenzierte Informationen zur Impulskontrolle trifft nicht zu trifft teilweise zu trifft zu platzt mit Gedanken/Geschichten, die nicht dazu gehören, mitten in das Reden von anderen Personen hinein Fragen werden vorschnell beantwortet wartet häufig die Erklärung einer Aufgabe nicht ab, sondern beginnt gleich beginnt Aufgaben ohne nachzudenken fremde Sachen sind am interessantesten und müssen gleich angeschaut werden Stimmung schlägt rasch um; schnell nachlassende Begeisterungsfähigkeit geringe Frustrationstoleranz bei erhöhter Anforderung oder bei Grenzsetzung XXVII. differenzierte Informationen zum motorischen Verhalten / zur Hyperaktivität trifft nicht zu trifft teilweise zu trifft zu gesteigerte motorische Unruhe bei subjektiv schwierigen Aufgaben auffällige Schreibmotorik, auffälliges Schriftbild hat beim Zuhören meistens etwas in den Fingern rutscht auf dem Stuhl herum, kann nicht über längere Zeit hinweg ruhig sitzen steht während des Unterrichts häufig impulsiv auf Selbststimulation (taktil/kinästhetisch oder verbal/auditiv)

27 XXVIII. Informationen zum aktuellen Leistungsstand C) Deutsch (Gesamtnote):... Teilleistungsnote Rechtschreiben:... Teilleistungsnote Lesen:... D) Mathe:... E) Englisch:... F) Noten in allen übrigen Fächern: WICHTIG! Bitte unbedingt Kopien der Zeugnisse, Halbjahresinfos und Schulberichte der beiden letzten Schuljahre beilegen! XXIX. Wichtige Zusatzinformationen Datum Unterschrift Schulleiter/in Unterschrift der beurteilenden Lehrer/innen

28 GESCHÄFTSBEREICH SOZIALES Ansprechpartner ¾ Koordination des Bildungs- und Teilhabepaketes im Rems-Murr-Kreis Landratsamt Rems-Murr-Kreis Geschäftsbereich Soziales Alter Postplatz 10, Waiblingen Frau Jung Telefon: ¾ Antragsstelle beim Landratsamt Landratsamt Rems-Murr-Kreis Geschäftsbereich Soziales Alter Postplatz 10, Waiblingen Telefon: ¾ Antragsstellen beim Jobcenter Jobcenter Waiblingen Mayenner Straße 60, Waiblingen Telefon: Jobcenter Backnang Im Roßlauf 1, Backnang Telefon: Jobcenter Schorndorf Karlstraße 15, Schorndorf Telefon: ¾ Koordination der Lernförderung Landratsamt Rems-Murr-Kreis Geschäftsbereich Soziales Alter Postplatz 10, Waiblingen Martin Massa Telefon: ¾ Inhaltlich-fachliche Fragen zur Lernförderung Staatliches Schulamt Backnang Herr Biber Telefon: ¾ Flankierende und alternative Hilfeangebote Eingliederungshilfe, Erziehungsberatung, Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft, Soziale Gruppenarbeit u.v.m. Kreisjugendamt Rems-Murr-Kreis Winnender Straße 30/ Waiblingen Telefon Telefax Landratsamt Rems-Murr-Kreis Geschäftsbereich Soziales Alter Postplatz 10 I Waiblingen

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