Planung von Außenbeleuchtung. Beachtung der Auswirkung auf Mensch & Tier
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- Stanislaus Thomas Wagner
- vor 6 Jahren
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1 Planung von Außenbeleuchtung Beachtung der Auswirkung auf Mensch & Tier René van Ratingen Lighting Solution Center - LiAS
2 Beleuchtungsplanung - Einflussfaktoren Licht-Bedarf Visuelle Wahrnehmbarkeit Gestaltung Vorschriften - Richtlinien Kundenwunsch bzw.-vorstellung Budget Beleuchtungs- Konzept bzw. Planung Stand der Technik Normen, Leuchtenangebot Kosten Örtliche Situation Bedingungen, Möglichkeiten Umweltverträglichkeit Anforderung, Wunsch, Empfehlung 2
3 Umweltverträgliche Beleuchtungsanlage Bedarf Mittel Visuelle Wahrnehmung Beleuchtung begrenzt auf die zu beleuchtenden Flächen, nur so stark wie erforderlich, nur so lange wie benötigt Minimierung der Blendung (auch auf der beleuchtete Fläche) Minimale Störwirkung auf Menschen Minimierung: - der Raumaufhellung und Blendung in und an Wohnhäuser - der Himmelsaufhellung und dem Blauanteil im Spektrum für die Astronomie Minimale Störwirkung auf Tiere - Begrenzung der Flächen, Beleuchtungsstärken und Zeiten - Licht-Spektrum: Minimierung von UV und Blau für Insekten und Fledermäuse, (- von Rot für Zugvögel), - keine vertikale leuchtende Flächen (Wahrnehmung nur aus der Nähe) 3
4 Umweltverträgliche Beleuchtungsanlage Bedarf Mittel Visuelle Wahrnehmung Minimale Störwirkung auf Menschen Beleuchtung begrenzt auf die zu beleuchtenden Flächen, nur Anforderungen beschrieben in Normen und z.t. in Vorschriften. so stark wie erforderlich, nur so lange wie benötigt Minimierung der Blendung (Begrenzung der Lichtabstrahlung) Störung der Anwohner (Raumaufhellung und Blendung) Minimierung: bundesweit begrenzt durch die LAI Schrift. - der Raumaufhellung und Blendung in und an Wohnhäuser Himmelsaufhellung evtl. regional begrenzt durch IDA- - des Himmelsaufhellung und des Blauanteils im Spektrum für Anforderungen. die Astronomie Minimale Störwirkung auf Tiere - Begrenzung der Flächen, Beleuchtungsstärken und Zeiten - Licht-Spektrum: Minimierung von UV und Blau für Insekten Begrenzung evtl. durch örtlich aktive Umweltschutzgruppen und Fledermäuse, (- von Rot für Zugvögel), - keine vertikale leuchtende Flächen (Warnehmung nur aus der Nähe) 4
5 Warum machen wir das nicht so? Wo ist das Problem? wirtschaftiche Ausrichtung des Kundens/Bauherrs Wenn es mehr kostet, ist es nicht gewünscht Im Optimalfall wird es als Investition im Image gesehen Öffentliches Bewusstsein Wenig Druck aus der Bevölkerung durch mangelndes Bewusstsein zu dieser Thematik Bewusstsein des Planers hinsichtlich dieser Thematik Für viele Planer ist diese Thematik nicht relevant, bis der Auftraggeber, oder behördliche Auflagen dieses fordern, bzw. bis sie Teil des Planungsauftrags wird. 5
6 Haben wir denn keine Richtlinien? Normierung ohne klare Berücksichtigung der Umwelt Die Beleuchtungsnormen basieren fast ausschl. auf Erkenntnisse der visuellen Wahrnehmungsfähigkeit der Menschen. Die nachträglich eingefügten Begrenzungen zum Schutz der Umwelt (CIE ): 1. Werden kaum beachtet 2. Sind evtl. nicht ausreichend Anforderungen des LAI-Erlass werden nicht konsequent gefordert Die geltende Grenzwerte zur Störwirkung von Anwohnern gelten für alle Außenbeleuchtungsanlagen, außer für die öffentliche Straßenbeleuchtung. Eine Forderung in der Genehmigungsphase ist selten. 6
7 Verfügbarkeit der Leuchten!!! Alternativ-Beispiel mit Sonderleuchten: gleichmäßige Beleuchtung mit niedrigem Niveau, keine Blendung und LOR 0% (allerdings Lichtfarbe 4000K) Bhf-Vorplatz Hannover Leuchten werden entwickelt und optimiert für einen größtmöglichen Markt. Hierfür werden die entsprechenden EU-Normen als Basis genommen. Für Eigenschaften die darin nicht beschrieben sind, sind oftmals kaum Produkte erhältlich, oder sie sind deutlich teurer. 7
8 Normen haben also einen großen Einfluss. Schauen wir mal genauer hin... Straßenbeleuchtung - DIN EN Die LED-Entwicklung ändert die Möglichkeiten schneller als die Norm angepasst werden kann. Folgen: - Unbeschriebene Funktionen der Beleuchtung - Schlechtere normkonforme Beleuchtung (S-Klassen ohne Blendungsbewertung) 8
9 Straßenbeleuchtung - DIN EN Unbeschriebene Funktionen... Beispiel einer LED- Beleuchtung mit hohen Beleuchtungsstärken auf den Fassaden Es werden nur Anforderungen für die Beleuchtung der Verkehrsflächen beschrieben. Dennoch ist auch das Erkennen der Umgebung (Identität) wichtig. Dieses wurde in der Pre-LED-Zeit automatisch (über)erfüllt. Deshalb fehlen heute (Grenz-)Werte für Beleuchtungsstärken auf Fassaden. ausreichend für die Erkennung / Begrenzungen gegen Störwirkungen 9
10 Straßenbeleuchtung - DIN EN Blendung vernachlässigt... α E-Horizontal nur wirksam bis α 70 Darüber hinaus ist die Störwirkung größer als der Nutzen. max. 2,75 x Lph. Lpa. max. 5,5 x Lph Über 90% der neuen Straßenbeleuchtung ist eine Ersatzbestückung von vorhandenen Masten. Oft stehen diese zu weit aus einander und war die Beleuchtung bisher nicht normkonform. Mit LED können die Lichtverteilungen zur Erzeugung der Eh bei zu großen Abständen optimiert werden, was jedoch eine starke Blendung zur Folge hat. Weil die Norm bei S-Klassen keine Blendungsbewertung fordert, wird damit eine normkonforme Beleuchtung mit zu starker Blendung gefördert (Lpa. bis zu 10 x Lph.) 10
11 Nachhaltigkeit wird mit Energie-Effizienz gleichgesetzt. Straßenbeleuchtung - DIN EN 13201: ab neu mit Teil 5: Energie-Effizienz: W / lx*m² Die besten Werte werden erreicht mit LED und hohem Blauanteil!!! 11
12 Begrenzung der Störwirkung Wie? u.a. Durch technisch einwandfreie Installation! Neben dem Wo und dem Wieviel, noch einige Anregungen:!!! Wann, oder wie lange? Weshalb? 12
13 naheliegende Möglichkeit: Damit Lichtverschmutzung deutlich reduziert werden kann, braucht es eine stärkere öffentliche Aufmerksamkeit! Die Handhabung des existierenden LAI-Erlass zu Lichtimmissionen obliegt den Länderministerien. Die Anwendung als Auflage in der Genehmigungsphase findet selten statt und wenn, meistens nur bei Sportanlagen. Der Erlass gilt jedoch für alle Anlagen der Außenbeleuchtung, außer der öffentlichen Straßenbeleuchtung. Eine konsequentere Handhabung könnte die Störwirkung durch unbegrenzte Lichtabstrahlung deutlich reduzieren bei: Parkplätze, Industrie-Anlagen, Lichtwerbung, Gebäude- Anstrahlungen, private Strahler, Sportanlagen. 13
14 und nochmals: Damit Lichtverschmutzung deutlich reduziert werden kann, braucht es eine stärkere öffentliche Aufmerksamkeit! Eine Reduzierung der Störwirkung für Anwohner reduziert die ungehinderte Abstrahlung in störenden Richtungen für alle Spezies. Eine Reduzierung der Störwirkung findet nur statt wenn dieses als Wichtig erkannt wird. Bei Freiwilligkeit wird sie gebremst durch die höheren Investitionskosten. Ohne Vorschriften nur selten Berücksichtigung 14
15 Beispiele von Produkte mit Spektrum-Anpassung Clear-Field: Licht ohne Blau-Anteil zum Schutz von Insekten, Fledermäusen u.a. (LED) Clear-Sky: Licht ohne Rot-Anteil zum Schutz von Zugvögeln (QL) 15
16 Lichtblicke: LED-Technologie ermöglicht eine deutlich bessere Begrenzung der Lichtabstrahlung. In Zukunft könnte deshalb evtl. das Bundes-Immissionschutz-Gesetz auch für die öffentliche Straßenbeleuchtung geltend gemacht werden. Smart Lighting! mit Sensorik gesteuertes Licht kann die Beleuchtung auf den tatsächlichen Bedarf zeitlich begrenzen. Auch ist Sensorik umgekehrt möglich, z.b. Anpassung der Beleuchtung bei Wahrnehmung von Fledermäusen oder anderen Tieren. 16
17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 17
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