Verein zur Erhaltung von Natur und Landschaft des ehemaligen Steinbruchs Nieder-Ramstadt und der Stettbachaue e.v Mühltal

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1 Verein zur Erhaltung von Natur und Landschaft des ehemaligen Steinbruchs Nieder-Ramstadt und der Stettbachaue e.v. Steinbruch Nieder-Ramstadt e.v, Hügelstr. 13, Mühltal Frau Dr. Astrid Mannes Bürgermeisterin Rathaus Geschäftsstelle: Hügelstr. 13, Mühltal Mühltal Mühltal, den 30. Januar.2017 Flächennutzungsplan für Mühltal Sehr geehrte Frau Dr. Mannes, Wir möchten Ihnen hiermit ein Schreiben zur Kenntnis bringen, das wir heute an die Fraktionsvorsitzenden der in der Mühltaler GVE vertretenen Parteien und Wählergemeinschaften gesandt haben. Wir würden uns freuen, wenn auch die Verwaltung und die GVO sich unseren Anregungen anschließen könnten. Mit freundlichen Grüßen Frank Werthmann Vorsizender Am 2. Februar 2017 wird in einer gemeinsamen Sitzung der Gremien der Gemeinde die Diskussion um den neuen Flächennutzungsplan wieder aufgenommen. Der Steinbruchverein vertritt die Interessen des Vogelschutzgebietes Steinbruch Nieder- Ramstadt. Wir möchten Ihnen als Vorsitzenden Ihrer Fraktion unsere Anregungen in Sachen Naturschutz darstellen. Uns geht es vor allem um den geschützten Ausweis von Flächen für unsere Vogelwelt. Vögel halten sich nicht an die Grenzen des Natura-2000-Schutzgebietes Steinbruch- Nieder-Ramstadt, sondern benötigen weite Flächen, um die Anzahl der Arten und deren Population aufrecht zu erhalten. Deshalb ist uns der Ausweis eines Biotopverbundes besonders wichtig. Wir verweisen dazu auch auf die von der Gemeinde in Auftrag gegebenen und 1991 fertiggestellte Biotopverbundplanung. Seite 1

2 Seit der Verabschiedung des letzten Flächennutzungsplanes 1992 hat sich viel geändert. Die Landschaftsschutzgebiete Bergstrasse-Odenwald, Hinterforst bei Nieder-Ramstadt und Birkenberg und Umgebung wurden aufgehoben. Umso wichtiger ist nun der Ausweis von konkret definierten einzelnen Flächen, die ökologisch bedeutsam und schützenswert sind. Der nun zur Verabschiedung anstehende Flächennutzungsplan weitet diese Flächen gegenüber dem Stand von 1992 jedoch nicht aus, sondern reduziert sie erheblich. Das passt nicht in die heutige Zeit und entspricht nicht der Interessenlage in Mühltal. Die Sicherung des Naturschutzes ist in der Gesellschaft ein immer wichtigeres Thema. Wir überreichen Ihnen hiermit einen mit BUND und NABU abgestimmten Vorschlag, wie aus unserer Sicht die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft nach 5 Abs 2 Nr. 10 BauGB aussehen könnten. Wir haben dabei bewusst auch Flächen mit einbezogen, die im neuen Landschaftsplan das Merkmal als geschützte Biotope nach 5 Abs. 4 BauGB ( im Plan mit einem -Zeichen gekennzeichnet) haben. Der allgemeine Hinweis auf 5 Abs. 4 ist ein allgemeines Merkmal ohne räumliche Zuordnung und damit nicht ausreichend. Im Sinne des Erhalts unserer Vogelwelt bitten wir Sie persönlich um Prüfung, ob Sie sich diesen Überlegungen anschließen und mit Änderungsanträgen die Aufnahme der genannten Gebiete in den Flächennutzungsplan erreichen könnten. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich unseres Anliegens in der weiteren Diskussion annehmen könnten Für weitere Fragen oder Gespräche stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Gez. Frank Werthmann Vorsitzender Gez. Dr. Jeanette Rudolph Vorstsandsmitglied Seite 2

3 Konkrete Vorschläge zur Aufnahme zusätzlicher Flächen in den Flächennutzungsplan mit integrierten Landschaftsplan In die Kategorie Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft nach 5 Abs 2 Nr. 10 BauGB mit dem Ziel einer Biotopvernetzung Die von uns vorgeschlagenen zusätzlichen Flächen sind zur besseren Kenntlichmachung gelb umrandet. Da uns keine leistungsfähigen EDV-Kartenprogramme zur Verfügung standen, musste diese Linien handschriftlich eingefügt werden. Wir bitten die damit verbundene Ungenauigkeit zu entschuldigen. 1. Traisa und Mittelbachtal 1.1. Böschungen links und rechts der Bahnlinie 1.2. Fläche um das zurückgenommene Siedlungsgebiet TRH1 einschließlich der im Entwurf ausgewiesenen grün markierten angeblichen Parkanlage 1.3. Komplettes Dreieck zwischen Odenwaldstrasse und Trasse der Odenwaldbahn Die Fläche zwischen Schwimmbad und Wohnbebauung ist nur mit dem - Zeichen markiert. Sie sollte nach 5 Abs 2 Nr. 10 BauGB geschützt werden. Seite 3

4 1.5. Fläche zwischen Vogelteich und Birkenberg entlang dem Fürthweg bis zum Vogelteich: Hier wurde die im Flächennutzungsplan 1992 aufgezeigte Fläche reduziert. Diese Reduktion sollte rückgängig gemacht werden Das ehemalige Landschaftsschutzgebiet Birkenberg und Umgebung soll weiter geschützt werden. (In der Karte grün-blau markiert) 1.7. Erweiterung der Fläche links und rechts zum Mittelbach, sodass die gesamten Feuchtwiesen geschützt werden 1.8. Der Bahndamm zur Odenwaldbahn in seiner gesamten Länge links und rechts der Bahngleise 1.9. Aus unserer Sicht sollte das gesamte hintere Bahnhofsareal, für das es bisher keine Rodungsgenehmigung gib, geschützt werden. Da dies derzeit wohl nicht durchsetzbar ist, sollen zumindest die Steilhänge als ökologisch wertvoll definiert werden. 2. Nieder- Ramstadt Seite 4

5 Die Stettbachaue sind im noch gültigen Flächennutzungsplan 1992 grün markiert. Der zu verabschiedende Vorschlag verzichtet darauf. Aus unserer Sicht ist das Gebiet unverändert schützenswert und für die Vogelwelt des Steinbruchs von besonderer Bedeutung. Wir bitten daher, dass dieses Gebiet wieder wie im alten Flächennutzungplan auch als ökologisch wertvoll definiert wird. Nachrichtlich: Flächennutzungsplan 1992: Gelb markiert: Ökologisch wertvoll nach 5 Abs 2 Nr. 10 BauGB Grün markiert: Landschaftsschutzgebiet Seite 5

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