D Kreisausschuss Kreistag öffentlich D nicht öffentlich

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1 Landkreis Rostock Sichtvermerk des Landra s L i zuständiges Amt/Einbringer Dezernat / Amt '- -- abschließende Beratung im D Kreisausschuss Kreistag öffentlich D nicht öffentlich 6 ; Beratung!;fdlge I Äbstim ungserj'ebriis 'Datum dafür.. t dagegeri I E'r'tfü'ält'un g'.,f... I Äus.schuss:f9'r Bildung, Kultur und Jugend / Äuss(fhuss<fdr F'amiii, Senior n. Sozial s yricfoesujldheit. X.,. f0..20t6 \ '. Rec}inurlQ pr lifung aus chuss H<:s,l;la'l(s" und FinanZ:aussehuss. E;J9 i!tset,riebsaus,schuss Aufgabe/Betreff ; X, 23..2M6. ' X 'X. :6.t.2ÖjS. X' 07..2:206 Internate der Förderschulen BadDoberan und Graal-Müritz Beschlussvorschlag Der Kreistag beschließt: Das Internat an der Schule mit den Förderschwerpunkten "Lernen und geistige Entwicklung" Graal-Müritz wird mit dem Ablauf des Schuljahres 206/207 geschlossen. Das Internat an der Schule mit dem Förderschwerpunkt "Lernen" Bad Doberan wird mit dem Ablauf des Schuljahres 206/207 geschlossen. Begründung Die durch den Kreistag bestimmte gemeinsame Arbeitsgemeinschaft "Internate" hat am abschließend getagt und empfiehlt die Schließung der beiden Internate zum Ende des Schuljahres 206/207. \_.. Die eventuell notwendige Gewährung von Hilfen zur Erziehung (HZE) nach 27 ff SGB VIII wird durch das Jugendamt sichergestellt. (bei zusätzlichem Platzbedarf Ersatzseite beifügen)

2 Landkreis Rostock Finanzielle Auswirkungen [g]ja Teilhaushalt ' 5_u_n_d 2 0 Nein Produkt diverse Produkte Ergebnishaushalt [g]ja 0 Nein Haushaltsjahr( e) \.,. Finanzhaushalt Haushaltsjahr( e) 0 Nein Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen (falls noch nicht mit der Begründung gegeben) Bearbeitungsvermerk Fachamt / Dezernent nd Rechtsamt

3 Anlage zu Drucksache Vl / 2. Beratung Protokollauszug der Kreisausschusssitzung am Zum TOP 7. Internate der Förderschulen Bad Doberan und Graal-Müritz (Vl-2-205) TOP7 Herr Constien trägt den Beschlussvorschlag Drucksachen Nr.: Vl vor. Herr Constien erläutert die vorliegenden Anträge, erklärt nochmals, dass Herr Semrau seinen Antrag zurückgenommen hat und es nun darum geht die Entscheidung über die vorliegenden Anträge sowie die Beschlussvorlage zu finden. Er gibt das Wort an Herrn Hünecke. Herr Hünecke bringt seinen Antrag ein und begründet wie folgt. Innerhalb der Fraktion habe man sich intensiv mit den Informationen aus den Vor-Ort Terminen, aus den zugesandten Unterschriften und Meinungsäußerungen und Bitten in den Briefen der Schüler befasst. Er zitiert aus verschiedenen Briefen. Die Fraktion hat sich unter Abwägung aller Sachverhalte entschieden, dass das Wohl der bedürftigen Kinder für die Fraktion das höchste Gut darstellt und bittet daher dem Antrag zuzustimmen. Herr Dr. Heinze äußert sich und erklärt, dass er sich mit Herrn Brand, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung, Kultur und Jugend ausgetauscht hat. Er möchte dem Antrag des Ausschusses gemeinsame Arbeitsgemeinschaften zu bilden zustimmen. Er betont, dass es sich bei der Thematik nicht um die Schließung der Internate handeln kann sondern dass die Zuständigkeit für die Bedürftigkeit der Kinder eindeutig in den Bereich der Hilfen zur Erziehung falle. Herr lbold erklärt, dass sich die Fraktion intensiv mit dem Thema befasst habe, die Zeitschiene aber zu kurz ist. Vieles sei noch offen und ungeklärt, beispielsweise das Thema Inklusion. Die Fraktion will sich im kommenden Jahr, im Januar weiterführend dem Thema zuwenden. Zum einen sind die wirtschaftlichen Zahlen nicht außer Acht zu lassen, dann fehlt die rechtliche Grundlage für die Betreibung der Internate und auch die politische Verantwortung ist zu beachten. Die Fraktion der CDU trägt zum aktuellen Stand den Beschluss der Verwaltung mit. Frau Schmidt spricht sich im Namen der Fraktion DIE LINKE für die Bildung von gemeinsamen Arbeitsgemeinschaften aus und ergänzt dass für die weitere Betreibung der Internate eine Rechtsgrundlage vorhanden sein muss. Herr Dr. Bull unterstützt den Antrag des Ausschusses. Er ermöglicht es die Thematik von allen Seiten zu beleuchten. Herr Constien dankt für die Meinungsäußerungen und gibt abschließend Herrn Meyer das Wort. Herr Meyer fasst das Gesagte zusammen und begründet die vorliegende Beschlussvorlage mit den nüchternen Fakten der Wirtschaftlichkeit sowie mit der fehlenden Rechtsgrundlage. Er betont, dass aus diesen sowie Haushaltsgründen eine Entscheidung im Jahr 206 notwendig ist. Herr Constien bittet um die Abstimmung zum Antrag der Fraktion FDP/EB. Der Kreisausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich ab. Herr Constien bittet um die Abstimmung des Antrages des Ausschusses Bildung, Kultur und Jugend. Der Kreisausschuss stimmt dem Antrag mehrheitlich zu. Herr Constien bittet um die Abstimmung des Antrages der Verwaltung. Der Kreisausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich ab. Die Angelegenheit wird zur weiteren Behandlung in die Ausschüsse verwiesen. Herr Luth beantragt die Aufnahme in die AG. Diesem wird zugestimmt.

4 Drucksache Nr.: VI Sichtvermerk des Landrates Erstellungsdatum (notwendig für KA und KT) zuständiges Amt! Einbringer: Dezernat / Dezernat II / Amt 40 abschließende Beratung im 0 Kreisausschuss II] Kreistag Beratunasfolae Betelligung Datum dafür dagegen Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft, Sau, Planung und Umwelt 0 Ausschuss für Bildung, Kultur und Jugend lll Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Gesundheit 0 Jugendhilfeausschuss lll..205 Rechnungsprüfungsausschuss u Haushalts- und Finanzausschuss Eigenbetriebsausschuss D Kreisausschuss Lll t '7, Aufgabe/Betreff Enth. - Internate der Förderschulen Bad Doberan und Graal-Müritz Beschlussvorschlag Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Das Internat an der Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung" Graal-Müritz wird mit dem Ablauf des Schuljahres 205/206 geschlossen. Das Internat an der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen" Bad Doberan wird mit dem Ablauf des Schuljahres 205/206 geschlossen. Begründung siehe Anlage (bei zusätzlichem Platzbedarf Ersatzseite beifoaen\

5 Finanzielle Auswirkung III Ja Produkt! dīvē-rs e P ro d _ u _ kt _ e _ i m T _ H u _ 5 n d i m T H _ 2,I - 0Nein Ergebnishaushalt [jj Ja ONein O planmäßig im Teilhaushalt Einsparungen im TH und 5 TH 2 0 durch Umverteilung aus anderen Teilhaushalten 0 Pflichtaufgabe gemäß freiwillige Leistung Finanzhaushalt Ja 0Nein O planmäßig im Teilhaushalt Einsparungen im TH und 5 TH 2 0 durch Umverteilung aus anderen Teilhaushalten 0 Pflichtaufgabe gemäß freiwillige Leistung r Bearbeitungsvermerk Abstimmungsergebnis Nein: Enthaltungen:

6 Begründung. Fortsetzung der Konsolidierungsanstrengungen für den Kreishaushalt Der Haushalt des Landkreises Rostock konnte auf der Grundlage des Haushaltssicherungskonzeptes vom 04. September 203 inzwischen weitgehend ausgeglichen gestaltet werden. Gleichwohl hat der Kreistag mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt 205/206 am 29. April 205 festgelegt, den erfolgreichen Konsolidierungsweg fortzusetzen und weitere Einsparungen u.a. durch Einzelbeschlüsse umzusetzen. Durch die Fortführung der Haushaltskonsolidierung will der Landkreis Rostock nach dem Willen des Kreistags finanzielle Möglichkeiten für dringend erforderliche Investitionen und Werterhaltungsmaßnahmen vorrangig an Schulen und Kreisstraßen erwirtschaften. Gleichzeitig soll auf die finanziellen Belange der kreisangehörigen Städte und Gemeinden durch Festsetzung einer weiterhin Rücksicht genommen werden. moderaten Kreisumlage Die Verwaltung ist damit verpflichtet, dem Kreistag Vorschläge für weitere Konsolidierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen. 2. Internate an den Förderschulen - gegenwärtige Situation Der Landkreis Rostock hält gegenwärtig am Standort Bad Doberan, Bollhäger Weg 2 für die Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen" und am Standort Graal-Müritz, Dr.-Leber-Str. 4 für die Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung" Internate vor. Die Internate haben eine Betriebserlaubnis in Bad Doberan für 73 Plätze und in Graal-Müritz für 60 Plätze. In den Internaten sind Schüler der Klassenstufen 3 bis 0 der genannten Schulen während der Schulzeit jeweils von montags bis freitags untergebracht. In den Ferien sowie an Wochenenden und Feiertagen erfolgt keine Betreuung der Kinder. Zum Beginn des Schuljahres 205/206 sind keine Neuaufnahmen von Schülern mehr erfolgt, da es dazu an der erforderlichen Rechtsgrundlage mangelt (siehe Ziffern 3 und 4). Darüber hinaus fehlen in Graal-Müritz die Schüler der Klassenstufe l 0, da diese aufgrund der geringen Schülerzahl an der Schule nicht gebildet werden konnte. Die Nutzung der Internate ist in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Gegenwärtig werden sie nur noch von einem geringen Teil der Schüler in Anspruch genommen. Dazu folgende Angaben: I'"' a) Internat Bad Doberan Schuljahr Anzahl der Schüler (Schule mit dem davon: Auslastung des 2002/2003 F örderschweqmnkt Lernen") Internatsschüler 60 Internats (73 Plätze) 82% 203/ / / (27 %) (24 %) (7 %) 58% 53 % 37%

7 b) Internat Graal-Müritz Schuljahr 2002/2003 Anzahl der Schüler (Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen = L" und geistige Entwicklung = G" davon: Internatsschüler 62 Auslastung des Internats (60 Plätze) 03 % 203/ / / (L = 88, G = 3 7) 35(L=00, G =35) 5(L= 87,G=28) (3 %) (28 %) (7 %) 65 % 63 % 33 % Von allen Schülern der Förderschulen wohnen jeweils nur 7 % in den Internaten. Alle anderen Schüler wohnen entweder am Schulstandort oder erreichen die Schulen mit dem eingerichteten Schülertransport. Da der Schülertransport im gesamten Einzugsbereich der Schulen flächendeckend ausgebaut ist, können auch die im Internat untergebrachten Schüler die Schulen mit diesem Verkehrsmittel problemlos erreichen. 3. Internate an den SFZ - keine Pflichtleistungen nach dem Schulgesetz Mecklenburg Vorpommern Die Vorhaltung von Internaten für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gehört gemäß 02 Abs. 3 Schulgesetz M-V bei Schulen mit regionaler Bedeutung nicht zu den Pflichtaufgaben des Landkreises als Schulträger. Den betroffenen Schülerinnen und Schülern kann, wie bei den anderen Förderschulen des Landkreises an den Standorten Güstrow, Teterow und Bützow, die tägliche Fahrt zur Schule im Rahmen des eingerichteten Schülerverkehrs zugemutet werden. 4. Keine erzieherische Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) In der Vergangenheit wurden aufgrund einer internen Festlegung des Jugendamtes des ehemaligen Landkreises Bad Doberan Kinder und Jugendliche auf Empfehlung des Jugendamtes" zur Vermeidung von weitergehenden Erziehungshilfen in den Internaten untergebracht. Als Rechtsgrundlage dafür ist der 27 Abs. 2a SGB VIII zitiert worden. Für mehrere Schüler werden allerdings den Personensorgeberechtigten zusätzlich zur Internatsunterbringung weitere Hilfen zur Erziehung gewährt. a) Internat Bad Doberan davon: Schuljahr Internatsschüler EmQfehlung Jugendamt 2002/ / / /206 voraussieht! b) Internat Graal-Müritz davon: Schuljahr Internatsschüler EmQfehlung Jugendamt 2002/ / / /206 voraussieht! (Schülerzahlen 205/206 gemäß Planungsstand ) Eine Überprüfung der Rechtslage hat ergeben, dass 27 Abs. 2a SGB Vlll keine Grundlage für derartige Empfehlungen" oder Entscheidungen des Jugendamtes sein kann. Hilfen zur Erziehung werden 2

8 grundsätzlich nur nach Maßgabe der 28 bis 35 SGB VIII gewährt und sind dort eindeutig definiert (z.b. 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen"). Beide Internate verfügen nicht über die erforderliche Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII zur Gewährung solcher Hilfen. Das Jugendamt des Landkreises Rostock hat deshalb zum Schuljahr 205/206 keine neuen Empfehlungen zur Aufnahme von Kindern und Jugendlichen in die Internate ausgesprochen. Die bisher auf dieser Grundlage aufgenommen Schüler verbleiben vorerst in den Einrichtungen. Bei einer Schließung ist in Einzelfällen damit zu rechnen, dass für diese Kinder künftig verstärkt ambulante und stationäre Leistungen der Jugendhilfe in Anspruch genommen werden könnten. Aus den Erfahrungen mit der Schließung der Internate an den Förderschulen in Bützow, Güstrow und Teterow wird eingeschätzt, dass dieser Anteil gering ist. 5. Keine Kostenbeteiligung der Personensorgeberechtigten Für den Besuch der Internate werden von den Personensorgeberechtigten keine Kostenbeiträge nach den 9 ff. SGB VIII erhoben, obwohl das zumindest bei Eltern, die keine Sozialleistungen erhalten nach entsprechender Einkommensprüfung bis zur vollen Höhe möglich wäre ( 94 SGB VIII). Auch eine Anrechnung der häuslichen Ersparnis bei Sozialleistungsempfängern findet nicht statt. Es werden lediglich Verpflegungskosten von Schülern erhoben, die nicht auf Empfehlung des Jugendamtes in den Internaten sind. Von daher gibt es für die Eltern der betroffen Kinder und Jugendlichen erhebliche finanzielle Anreize zur Unterbringung der Kinder in den Internaten. Darüber hinaus werden die Eltern von ihrem Recht und von ihrer Pflicht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder entbunden (Artikel 6 Abs. 2 Grundgesetz und l Abs. 2 Kinder- und Jugendhilfegesetz- SGB VIII). 6. Erhebliche finanzielle Belastung des Kreishaushalts als freiwillige Leistung! i L Insgesamt erbringt der Landkreis Rostock für die beiden Internate in Graal-Müritz und Bad Doberan freiwillige Leistungen in Höhe von über Million EURO. Haushaltsjahr Zuschuss Bad Doberan Zuschuss Graal-Müritz Zusammen ,7 T 503,2 T.000,9 T ,4 T 48,7 TE 999, TE ,7 TE 52,5 TE.022,2 TE ,0 TE 532,0 TE.045,0TE Der Zuschuss bedarf steigt damit um etwa,5% (5.000 ) pro Jahr. Gleiche Steigerungsraten vorausgesetzt wird der Bedarf im Jahr 2020 bei.09 TE und 2025 bei.82 TE liegen. Bei gegenwärtig 47 Schülern in den beiden Internaten beträgt der Zuschuss des Landkreises EUR pro Schüler im Jahr (.82 EUR pro Schüler im Monat). 3

9 7. Weitere Verwendung der Internatsgebäude Mit der Schließung der Internate ist über die weitere Verwendung der Gebäude zu entscheiden. a) Internat Bad Doberan Der gesamte Komplex der Förderschule einschließlich Internat ist in den Jahren 2009/200 aus Mitteln des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder teilsaniert worden. Die Bindung der Fördermittel läuft bis Bei der Sanierung wurde lediglich die Fassade nach Energieeinsparverordnung hergestellt. Die Gebäudeinstallation, Wand-, Boden- und Deckenbelege, Innentüren und Sanitärobjekte sind noch weitgehend im Zustand der Errichtung (ca. 980). Der Instandhaltungsbedarf hat sich in den letzten Jahren erhöht. Bei einem dauerhaften Weiterbetrieb des Internats Bad Doberan ist deshalb mit einem erheblichen Sanierungsbedarf zu rechnen, der in einer ersten Schätzung mit EUR beziffert wurde. Das Internat ist baulich weitgehend von der Schule getrennt und kann eigenständig genutzt werden. Über die Nachnutzung ist in den kommenden Jahren zu entscheiden. Bis dahin ist das Gebäude weiter zu bewirtschaften, dafür werden Kosten von pro Jahr veranschlagt. Als mögliche Nachnutzungen kommen in Betracht: Nutzung durch die Förderschule Die anliegende Förderschule nutzt bereits Teile des Internats für schulische Aufgaben. Über den künftigen Raumbedarf der Schule ist im Zusammenhang mit der Perspektive von Förderschulen zu entscheiden. Dazu sind die verbindlichen Vorgaben des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention für den Bereich inklusive Schule" abzuwarten. Wohnheim für Schüler der kreislichen Berufsschule Bad Doberan Der Berufsschulstandort Bad Doberan soll langfristig erhalten bleiben. Aufgrund des überregionalen Einzugsbereichs der Schule ist der Landkreis Rostock als Schulträger nach 04 Schulgesetz M-V verpflichtet, genügend Wohnheimplätze vorzuhalten. Die Auszubildenden werden zur Zeit in einer Pension in Bad Doberan untergebracht. Mittelfristig wird der Unterbringungsbedarf für die Berufsschule auf etwa 24 Wohnheimplätze geschätzt. Dieser Bedarf kann im Gebäude des jetzigen Internats Bollhäger Weg 2 in Bad Doberan abgesichert werden. Für die Unterbringung sind kostendeckende Beiträge zu kalkulieren, die von den Bewohnern (Auszubildenden) erhoben werden. Kreisvolkshochschule - Standort Bad Doberan Die Kreisvolkshochschule (KVHS) soll mit einer Arbeitsstelle langfristig am Standort Bad Doberan präsent bleiben. Das gegenwärtige genutzte Gebäude Neue Reihe 50 (in unmittelbarer Nachbarschaft zum Internat) ist räumlich sehr begrenzt und baulich/energetisch in einem schlechten Zustand. Außerdem ist der relativ abgelegene Standort für die Nutzer der KVHS schwierig zu erreichen. Die KVHS wünscht deshalb aus schulorganisatorischen Gründen (Erreichbarkeit besonders in den Abendstunden) eine Ansiedlung im Stadtzentrum von Bad Doberan. Hier verfügt der Landkreis allerdings über keine geeigneten Immobilien. Die Unterbringung der KVHS im Gebäude des Internats ist aus baulicher Sicht möglich. Insgesamt würden sich dadurch die räumlichen Bedingungen für die KVHS verbessern. Darüber hinaus werden die Betriebskosten durch einen besseren energetischen Standard sinken. Das Problem der Erreichbarkeit ist damitjedoch nicht gelöst. 4

10 Bei einer Nutzungsaufgabe des von der KVHS genutzten Gebäudes Neue Reihe 50 kann eine Teilfläche der Liegenschaft mit einer Größe von m2 verkauft werden. Entsprechendes Interesse wurde dem Landkreis bereits signalisiert. Der Bodenrichtwert beträgt zur Zeit 60,00 /m2. b) Internat Graal-Müritz Das Gebäude befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Bei einem dauerhaften Weiterbetrieb des Internats Graal-Müritz ist mit einem erheblichen Sanierungsbedarf zu rechnen, der bisher noch nicht beziffert wurde. Eine von der Schule getrennte Nutzung ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten kaum möglich. Vorstellungen für eine künftige Nachnutzung bestehen deshalb gegenwärtig noch nicht. Auch ein separater Verkauf des Internats scheidet aus. Über die Verwendung der gesamten Liegenschaft (Schule und Internat) ist im Zusammenhang mit der künftigen Perspektive von Förderschulen zu entscheiden. Dazu sind die verbindlichen Vorgaben des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für den Bereich inklusive Schule" abzuwarten. Für das nicht mehr genutzte Internat Graal-Müritz sind zum Erhalt der Substanz Bewirtschaftungskosten von pro Jahr zu veranschlagen. 8. Einsatz des Personals I In den Internaten sind laut Stellenplan 205 insgesamt 8 Mitarbeiter/innen mit 6, Vollzeitäquivalenten (VZÄ) beschäftigt (7,925 VZÄ in Bad Doberan und 8, 75 VZÄ in Graal-Müritz, davon eine Stelle mit 0,925 VZÄ unbesetzt). 3 Mitarbeiter/innen haben einen unbefristeten Arbeitsvertrag, die weiteren Verträge sind mit dem Grund Bestehen des Internats" befristet. Alle unbefristet eingestellten Beschäftigen erhalten ein Angebot zur Weiterbeschäftigung innerhalb der Verwaltung des Landkreises Rostock. Dazu ist in einigen Fällen eine Nachqualifikation erforderlich. Der Einsatz des Personals erfolgt auf vorhandenen Stellen für ausscheidende Mitarbeiter bzw. auf solchen Stellen, die aufgrund des nachgewiesenen Personalbedarfs neu einzurichten sind. Die dadurch entstehenden Personalkosten sind den jeweiligen Produkten zuzuordnen, eine Mehrbelastung des Haushalts entsteht dadurch nicht. Befristet eingestellte Beschäftigte haben die Möglichkeit, sich auf freie Stellen beim Landkreis Rostock zu bewerben. Für Qualifizierungsmaßnahmen und eventuelle Abfindungen ist mit Aufwendungen von insgesamt zu rechnen. 9. Mehraufwendungen für den Schülertransport und zusätzliche Erziehungshilfen Schüler, die gegenwärtig im Internat leben, nutzen nach der Schließung den Schülertransport nach den Regelungen der Schülertransportsatzung des Landkreises Rostock. Es wird mit jährlichen Mehrkosten im Produkt Schülertransport" in Höhe von gerechnet, davon 23,4 TE im Bereich öffentlicher Schülertransport und 40 T für zusätzliche Individualtransporte. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre ist für den Schülertransport von jährlichen Kostensteigerungen von 3,0% auszugehen. Für zusätzliche Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung nach den 27 ff. SGB VIII wird (sehr großzügig!) mit jährlichen Kosten von im Teilhaushalt 08 (Jugend) gerechnet. 5

11 0. Einsparungen und zusätzlichen Aufwendungen bei einer Schließung der Internate Die Schließung der Internate ist zum 3. Juli 206 vorgesehen. Für die finanzielle Betrachtung wird deshalb der Zeitraum vom 0. August bis 3. Dezember 202 gewählt (5 Jahre und 5 Monate), das entspricht dem mittelfristigen Finanzplanungszeitraum des Landkreises Rostock. Zur Vereinfachung der Rechnung wurden, wenn möglich, die Werte für beide Internate zusammengefasst. a) Prognose des Zuschussbedarfs bei einem Weiterbetrieb der Internate Der geplante Zuschussbedarf 206 beträgt.045,0 T, damit von August bis Dezember 435,4 T. Für die Folgejahre wird von einer jährlichen Steigerung von,5 % ausgegangen (siehe Ziffer 6). Damit ergeben sich folgende Bedarfe: Gesamt 435,4 T.060,6 T.076,5 T.092,6 T.09,0 T l.25.6t 5.899,7 T Zuschuss Kreishaushalt bei Weiterbetrieb der Internate : Bei einer Sanierung des Internats Bad-Doberan zusätzlich b) Prognose der zusätzlichen Aufwendungen bei einer Schließung der Internate Bewirtschaftung des Internats Bad Doberans (5.000 /Jahr) Aufwendungen Kreishaushalt : Bewirtschaftung des Internats Graal-Müritz Aufwendungen Kreishaushalt Aufwendungen für die Qualifizierung des.personals und eventuelle Abfindungen Aufwendungen Kreishaushalt (mehrere Haushaltsjahre) Aufwendungen für den zusätzlichen Schülertransport Ausganswert sind jährliche Kosten von 63,4 T, für 206 damit 26,4 T. Jährliche Steigerung 3,0% ,4 TE ,3 T ,3 T ,3T ,4 T T Gesamt 373,2 T Aufwendungen Kreishaushalt

12 Aufwendungen für zusätzliche Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung Ausganswert sind jährliche Kosten von 75,0 T, für 206 damit 3,3 T. Jährliche Steigerung 2,0% ,3 TE ,5 T ,0 T ,6 TE ,2 T T Gesamt 429,4 T Aufwendungen Kreishaushalt Saldo der Einsparungen und zusätzlichen Aufwendungen Durch die Schließung der Internate entfallen ab dem 0 l. August 206 die erforderlichen Zuschüsse. Das ergibt bis zum 3. Dezember 202 Einsparungen in Höhe von 5.899, 7 T. Die erforderlichen zusätzlichen Aufwendungen werden auf geschätzt. Daraus ergibt sich im betrachteten Zeitraum 0. August 206 bis 3. De.zember 202 ein positiver Saldo in Höhe von , der unmittelbar dem Kreishaushalt zugute kommt. Diese Entwicklung setzt sich in den Folgejahren fort. 7

13 Drucksache Nr.: Vl Kreistag Landkreis Rostock Erstellungsdatum im KTB angenommen am zuständiges Amt/Einbringer Ausschuss für Bildung, Kultur und Jugend (D. Brandt, Ausschussvorsitzender) abschließende Beratung im D Kreisausschuss [8J Kreistag [8J öffentlich D nicht öffentlich Beratungsfolge I Abstimmungsergebnis Datum dafür dagegen Enthaltung Ausschuss für Landwirtschaft, Bau, Planung und Umwelt 0 Ausschuss für Bildung, Kultur und Jugend 0 Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Gesundheit 0 Jugendhilfeausschuss 0 Rechnu.ngsprüfungsausschuss 0 Haushalts- und Finanzausschuss 0 Eigenbetriebsausschuss 0 Kreisausschuss Kreistag Aufgabe/Betreff Internate der Förderschulen Bad Doberan und Graal-Müritz - Antrag zur Drucksache Nr. Vl Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Jugend beantragt einstimmig die Aussetzung der abschließenden Beratung der Drucksache VI und die Bildung einer internen Arbeitsgruppe bestehend aus jeweils 5 Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bildung, Kultur und Jugend, unter Einbeziehung der Verwaltung, zur ergebnisoffenen Diskussion des Sachverhalts. Begründung Die Finanzierung für 206 ist durch den Doppelthaushalt abgesichert, so dass keine dringende Notwendigkeit besteht zur endgültigen Entscheidung auf der Kreistagssitzung am Es ist zu prüfen, auf welcher rechtlichen Grundlage und in welcher Form die Internate weitergeführt werden könnten.

Drucksache Nr.: VI- 112-2015. . I t<l:. - :.,... ' '.ß . ; 1 Dezernat 1 / Dezernat 11 / Amt 40. D Kreisausschuss

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