Prüfungsordnung. zum Fernstudium Seelsorger/-in (ALH) Bild: DAN - Fotolia.com / Pixel & Création - Fotolia.com
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- Christina Geiger
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1 zum Fernstudium Seelsorger/-in (ALH) Bild: DAN - Fotolia.com / Pixel & Création - Fotolia.com
2 1 Ziel der Prüfung, Bezeichnung des Abschlusses Die Teilnehmer am Fernstudium Seelsorger/-in (ALH) qualifizieren sich für Tätigkeiten im Berufsfeld der Seelsorge. Mit Hilfe der Abschlussprüfung wird überprüft, ob der/die Teilnehmer/-in über die notwendigen fachlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen verfügt, um Aufgaben in der Funktion des/der Seelsorgers verantwortlich wahrzunehmen. Der Prüfling erwirbt mit dem Bestehen der Prüfung den Abschluss Seelsorger/-in (ALH). 2 Prüfungsleistungen Prüfungsleistungen des Fernstudiums Seelsorger/-in (ALH) sind 9 Einsendeaufgaben, Teilnahme an der Präsenzphase und Verfassung der Abschlussarbeit. 3 Einsendearbeiten und Abschlussarbeit (1) Die Einsendeaufgaben und die Abschlussarbeit beinhalten Aufgabenstellungen mit Bezug zur späteren beruflichen Praxis. Die Lösungen sind in selbstständiger Arbeit anzufertigen. (2) Nicht eingereichte Einsendeaufgaben und/oder Abschlussarbeiten gelten als nicht bestanden. (3) Die Bearbeitung der neun Einsendeaufgaben und der Abschlussarbeit ist zwingende Voraussetzung für den erfolgreichen Lehrgangsabschluss. Alle neun Einsendeaufgaben und die Abschlussarbeit werden benotet und sind bestanden, wenn sie mit der Note ausreichend bewertet wurden. (4) Nicht bestandene Einsendeaufgaben und/oder Abschlussarbeiten können in einer Frist von 4 Wochen einmal überarbeitet und erneut eingereicht werden. (5) Identische Einsendeaufgaben und/oder Abschlussarbeiten werden mit der Note ungenügend bewertet. Dies betrifft alle Teilnehmer, die eine Version der identischen Einsendeaufgaben und/oder Abschlussarbeiten eingereicht haben. ALH-Akademie 2
3 4 Täuschung/Störung des Prüfungsverlaufs (1) Prüfungsleistungen werden mit der Note ungenügend bewertet, wenn ein Prüfling versucht, das Ergebnis seiner Prüfungsleistungen durch Täuschung und/oder Einsatz nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen. 5 Abschlussarbeit (1) Die Abschlussarbeit besteht aus einer selbstständig anzufertigenden schriftlichen Arbeit. Der Prüfling soll sich mit einem möglichst konkreten selbstgewählten Thema des Lehrgangs auseinandersetzen. So kann zum Beispiel eine Problemstellung durchdacht oder eine Praxissituation reflektiert werden. (2) Der Prüfling stimmt das Thema im Vorfeld mit seinem ALH-Tutor ab. (3) Die Arbeit darf einen Gesamtumfang von 20 Seiten nicht überschreiten. Die Abschlussarbeit ist als PDF-Datei bei der ALH einzureichen. Der Prüfling erhält seine Abschlussarbeit mit einer Rückmeldung des Dozenten zurück. (4) Sämtliche schriftlichen Arbeiten/Prüfungsleistungen sind grundsätzlich in deutscher Sprache zu verfassen. (5) Alle Abschlusszertifikate und Bescheinigungen der ALH werden ausschließlich in deutscher Sprache verfasst. ALH-Akademie 3
4 6 Prüfungswiederholung (1) Die Abschlussarbeit gilt als nicht bestanden, wenn der Prüfling mit einer Note abschließt, die schlechter als ausreichend (fünf Punkte) ist. (2) Eine nicht bestandene Abschlussarbeit kann innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe des Ergebnisses vom Prüfling einmal wiederholt werden. (3) Besteht der Prüfling auch bei der Wiederholung nicht, kann er sich einer mündlichen Ergänzungsprüfung gemäß 7 unterziehen. (4) Eine bereits bestandene Prüfungsleistung kann nicht wiederholt werden. (5) Besteht der Prüfling auch bei der Wiederholung nicht, kann er sich einer mündlichen Ergänzungsprüfung unterziehen. ALH-Akademie 4
5 7 Bewertung der Prüfungsleistungen (1) Notenschlüssel: Punktsystem Note (Schulnoten) Erreichte Punktzahl (in Prozentpunkten) = sehr gut (+) = sehr gut = sehr gut ( ) = gut (+) = gut = gut ( ) = befriedigend (+) = befriedigend = befriedigend ( ) = ausreichend (+) = ausreichend = ausreichend ( ) = mangelhaft (+) = mangelhaft = mangelhaft ( ) = ungenügend 0 29 ALH-Akademie 5
6 (2) Das Fernstudium gilt als bestanden, wenn die Abschlussarbeit mit der Note ausreichend oder besser bewertet wurde. die neun Einsendeaufgaben mit der Note ausreichend oder besser bewertet worden sind. die Präsenzphase besucht wurde. (3) Die Gesamtnote errechnet sich wie folgt: zu 60 Prozent aus dem Mittelwert der neun Einsendeaufgaben und zu 40 Prozent aus der Abschlussarbeit. (4) Die Gesamtnote auf dem Abschlusszeugnis wird auf der Basis des Schulnotensystems angegeben, Notentendenzen werden auf dem Abschlusszeugnis berücksichtigt. (5) Spätestens bis zur Aushändigung der Abschlussdokumente müssen der ALH fehlenden Nachweise nachgereicht werden, die Bestandteil der Teilnahmevoraussetzung sind, andernfalls behält sich die ALH vor, die Abschlussdokumente bis zur Erbringung des Nachweises zurückzuhalten. 8 Ungültigkeit der Abschlussprüfung, Aberkennung des Abschlusses (1) Die ALH kann die Noten der Prüfungsteile nachträglich (bis zu 3 Jahre) berichtigen oder für nicht bestanden erklären, wenn bekannt wird, dass der Prüfling bei einer Prüfung getäuscht hat. (2) Das Prüfungszeugnis verliert damit seine Gültigkeit, gegebenenfalls wird ein neues Zeugnis erstellt. (3) Ist der Lehrgang insgesamt für nicht bestanden erklärt worden, verliert der vergebene Abschluss seine Gültigkeit, der Teilnehmer wird aufgefordert, diese nicht länger einzusetzen und nicht mehr gültige Dokumente der ALH zukommen zu lassen. ALH-Akademie 6
7 9 Inkrafttreten und Veröffentlichung der Prüfungsordnung Diese Prüfungsordnung tritt am in Kraft. Sie wird den Teilnehmern der ALH zu Beginn ihrer Weiterbildung schriftlich ausgehändigt. Diese Prüfungsordnung gilt für alle Teilnehmer, die ab dem für das Fernstudium Seelsorger/-in (ALH) angemeldet sind. Köln, im Oktober 2014 Merle Losem, Akademieleiterin ALH-Akademie ALH-Akademie 7
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