Landratsamt Mühldorf a. Inn Gesundheitsamt

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1 Landratsamt Mühldorf a. Inn Gesundheitsamt Gesundheitsamt Mühldorf a. Inn Postfach Mühldorf a. Inn Therapiezentrum Christ GmbH Herrn Christ Weiß Taufkirchen Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gemäß Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung: Therapiezentrum Christ GmbH Weiß Taufkirchen Herren Thomas und Günter Christ Geprüfte Einrichtung: Therapiezentrum Christ GmbH Weiß Taufkirchen In der Einrichtung wurde am von Uhr bis Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt.

2 2 Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Wohnqualität Verpflegung Betreuung und Förderplanung Freiheit einschränkende Maßnahmen Personal Arzneimittel bauliche Gegebenheiten

3 3 Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart: Stationäre sozialtherapeutische Einrichtung (Übergangs- und Langzeitbereich) Angebotene Wohnformen: Außenwohngruppen Wohnbereich für psychisch (seelisch) behinderte Menschen Wohnbereich für chronisch Suchtkranke Tagesstrukturierende Maßnahmen für Menschen mit Behinderung innerhalb der Einrichtung außerhalb der Einrichtung in Form von Praktika Therapieangebote: Arbeitstherapie Kunsttherapie Gruppentherapie Einzelgespräche sonstige Therapieangebote: Kognitives Training Entspannungstraining Angebotene Plätze: 70 Belegte Plätze: 70 Einzelzimmerquote: 53% Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%): 83% (im Gruppendienst) Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungskräfte: 0

4 4 II. Informationen zur Einrichtung II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen [Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.] Die Begehung fand in einer sehr kooperativen und angenehmen Atmosphäre statt. Befragte Mitarbeiter äußerten sich sehr positiv über ihren Arbeitsplatz und die Kommunikation untereinander. Alle befragten Bewohner äußerten sich positiv über die Einrichtung. Die vielfältigen therapeutischen Möglichkeiten sowie die Arbeits- und Freizeitangebote werden lobend erwähnt. Ebenso wird das Personal als zugewandt und hilfreich erlebt. Das Haus ist sehr freundlich gestaltet, die Gänge sind großzügig, es findet sich jahreszeitliche Dekoration auf allen Wohnbereichen. Die Zimmer sind ansprechend möbliert. Die Einrichtung verfügt über einen hausinternen Kiosk, der zweimal täglich geöffnet ist. Die Klienten können dort zu günstigen Preisen Dinge des täglichen Bedarfs (Getränke, Süßigkeiten, Zeitungen und Kosmetikartikel) kaufen. Neben den regelmäßig stattfindenden Einkaufsfahrten können die Bewohner gegen einen kleinen Unkostenbeitrag die mehrmals täglich stattfindenden Fahrten der Mitarbeiter in die Außenwohngruppen zur Mitfahrt nutzen. Fahrten zu Arztterminen und Vorstellungsgesprächen sind kostenfrei. Weitere Fahrten können organisiert werden, lediglich die reinen Spritkosten müssen bezahlt werden. In der Einrichtung hat sich unter Anleitung eines Mitarbeiters eine Freizeitgruppe gegründet. Diese Gruppe organisiert zusätzlich zu den festen Angeboten des Hauses weitere Sport- und Ausflugsmöglichkeiten. Die Mahlzeiten werden auf den einzelnen Wohngruppen eingenommen. Die Gruppenmitglieder sind eigenverantwortlich, die verschiedene Dienste (Tischdecken, Abräumen, Essen abholen) werden in der Morgenrunde eingeteilt. Allgemeine Informationen wie z.b. Hausordnung, aktuelle Termine, Freizeitangebote können alle Klienten übersichtlich auf einer Pinnwand nachlesen. Die Einrichtung gliedert sich in drei Fachbereiche: den Wohngruppendienst, den pädagogisch/therapeutischen Bereich und die Arbeitstherapie. Die beiden Wohnbereiche A und B sind wiederum in jeweils 3 Wohngruppen unterteilt und eigenen Betreuungsteams (A und B) zugeordnet. Der pädagogisch/therapeutische Bereich liegt räumlich außerhalb der Wohngruppe. Jeder Bewohner findet hier seinen Bezugstherapeuten als Hauptansprechpartner.

5 5 Die Arbeitstherapie wird in Absprache mit dem Klienten geplant. Vorlieben werden berücksichtigt, ein Wechsel des Arbeitsbereiches ist ebenfalls möglich. Der Tagesablauf in der Einrichtung ist klar strukturiert. Es gibt sowohl tägliche Pflichttermine (Morgenrunde, Einzelgespräche, Gruppentherapie und Arbeitstherapie) als auch freiwillige Angebote wie Yoga, Sport und Kreatives. Bei Verstoß gegen die Hausordnung oder bei Verweigerung von Pflichtterminen können nach vorheriger Absprache im Team Sanktionen verhängt werden, wie beispielsweise Begrenzung des Ausgangs, Kürzung des AT-Geldes. Das hausinterne Stufungsmodell für Bewohner mit Unterbringungsbeschluss sieht vor, dass Stufungen in einem Gremium aus drei Mitarbeitern der verschiedenen Fachbereiche individuell besprochen werden und so unterschiedliche Wahrnehmungen in die Beurteilung einfließen können. Nur wenn alle drei Mitarbeiter der Aufstufung zustimmen, erhält der Bewohner die weitere Lockerung. Wird gegen eine Stufung entschieden, muss die ablehnende Abteilung dem Klienten die Entscheidung mitteilen und entsprechendes Feedback geben. Am Tag der Begehung wurde bei einer Hauswirtschaftlichen Gruppe beobachtend teilgenommen. Die Gruppe umfasst 4 Klienten, die in max. 10 Einheiten im hauswirtschaftlichen Bereich geschult werden. Neben dem gemeinsamen Kochen des Mittagessens, wurde Wäsche gewaschen und gebügelt. Die Gruppenmitglieder erhalten neben der praktischen Erfahrung viele konkrete Hilfestellungen. Das Angebot wurde sehr gut angenommen und erscheint sehr sinnvoll, insbesondere für ein späteres eigenständiges Leben. Positiv zu bemerken ist nach wie vor die sehr gut organisierte Gesprächskultur, die sich vor allem in ausführlichen Übergaben unter Beteiligung aller Fachbereiche zeigt. Die besuchten Übergaben am Begehungstag waren gut strukturiert und informativ. Das Interesse der Mitarbeiter am Wohl der Bewohner sowie eine wertschätzende Haltung waren deutlich spürbar. Die Mitarbeiter nehmen regelmäßig an Supervisionen teil. Die überprüfte Medikation war ordnungsgemäß aufbewahrt und dokumentiert. II.2 Qualitätsentwicklung [Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg.] Die Notfallzimmer (1+-Zimmer) werden nun ausschließlich als Einzelzimmer genutzt und nur im Notfall kurzfristig doppelt belegt. Der Gärtnereiverkauf musste im Mai dieses Jahres aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen werden. Durch diesen recht einschneidenden Verlust wurden jedoch neue Räumlichkeiten gewonnen, was sehr positiv zu bewerten ist. Die ehemaligen Ver-

6 6 kaufsräume der Gärtnerei werden nun von der Ergotherapie genutzt. In den ehemaligen Räumen der Ergotherapie konnte dafür ein eigener Freizeitraum geschaffen werden. Der mehrfach genutzte Kellerraum dient jetzt nur noch als Sportraum. In Zukunft soll wieder ein kleiner Gärtnereiverkauf geschaffen werden, der dann aber Bestandteil der Ergotherapie sein wird. Die im letzten Prüfbericht empfohlenen Hygieneverbesserungen (Schutzkleidung) wurden umgesetzt. Die Entwicklung von Standards für gehäuft auftretende Infektionskrankheiten ist in Arbeit. II.3. Qualitätsempfehlungen [Hier können Empfehlungen in einzelnen Qualitätsbereichen ausgesprochen werden, die aus Sicht der FQA zur weiteren Optimierung der Qualitätsentwicklung von der Einrichtung berücksichtigt werden können, jedoch nicht müssen. Es kann sich dabei nur um Sachverhalte handeln, bei denen die Anforderungen des Gesetzes erfüllt sind, die also keinen Mangel darstellen.] Außerhalb von den therapeutischen Angeboten leben die Klienten sehr eigenständig in ihren Wohngruppen. Lediglich bei der Morgenrunde oder den werktäglich stattfindenden Zimmerkontrollen sind Mitarbeiter in den Wohnbereichen präsent. Auch das Mittagessen findet eigenständig auf den jeweiligen Wohngruppen statt. Gerade gemeinsame Mahlzeiten bzw. Aktivitäten auf der Wohngruppe bieten viel Gelegenheit für zwanglose Tür- und Angelgespräche. Es wird empfohlen gerade bei antriebsarmen oder gehemmten Klienten auf ausreichend Gesprächsmöglichkeiten außerhalb der fest geplanten Therapiezeiten zu achten. Durch die veränderte Raumsituation ist ein großer Fitnessraum für die Bewohner entstanden, der mit weiteren Trainingsgeräten ausgestattet werden soll. Diese Sportmöglichkeit wird sehr begrüßt. Ein entsprechendes Konzept über die eventuellen therapeutischen Einsatzmöglichkeiten wäre anzuregen. Ebenso sollten die Bewohner eine Einführung in die Handhabung der Geräte durch einen entsprechend geschulten Mitarbeiter bekommen.

7 7 III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt [Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.] III.1. Qualitätsbereich: Angemessene Qualität beim Personal III.1.1 Sachverhalt: In den überprüften Dienstplänen der Monate August und September 2014 wurde der Nachdienst an mehreren Tagen nur durch Hilfskräfte abgedeckt. III.1.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 Pfle- WoqG). III.1.3. Der Einrichtung wird dringend empfohlen die Dienstplangestaltung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben durchzuführen. Nach 15 AVPfleWoqG hat der Träger die ständige Anwesenheit mindestens einer Fachkraft während der Nacht sicherzustellen. Der Träger wurde bereits am Tag der Begehung hinsichtlich des Mangels beraten. IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 Pfle- WoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt Am Tag der Überprüfung wurden in den überprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel festgestellt. V. Festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 des PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG Am Tag der Überprüfung wurden in den überprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt.

8 8 VI. Veröffentlichung des Prüfberichts Dieser Prüfbericht kann zur Veröffentlichung verwendet werden. Allerdings weisen wir darauf hin, dass wir selbst die Veröffentlichung auf unserer Internetseite nur vornehmen, weil uns Ihre ausdrückliche Zustimmung dafür vorliegt. Wir haben auch die Möglichkeit eine Gegendarstellung Ihrerseits mit zu veröffentlichen. Dazu benötigen wir dann allerdings eine Ausfertigung der Gegendarstellung in elektronischer Form, wobei uns das unterschriebene Original möglichst zeitgleich auch über den Postweg übermittelt werden muss. Für die eventuelle Gegendarstellung gilt, dass sie sich dabei dann ausschließlich auf die von der zuständigen Behörde für den Tag der Überprüfung der Einrichtung getroffenen Feststellungen beziehen darf. In ihr kann beispielsweise dargestellt werden, inwieweit seitens der Einrichtung die im Prüfungszeitpunkt festgestellten Mängel mittlerweile abgestellt wurden. VII. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegen (siehe 1) oder unmittelbar Klage erheben (siehe 2). 1. Wenn Sie Widerspruch einlegen: Den Widerspruch müssen Sie schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mühldorf a. Inn in Mühldorf a. Inn einlegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so können Sie Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht in München, Hausanschrift: Bayerstr. 30, München, Postfachanschrift: Postfach , München, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erheben. Die Klage können Sie nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erheben, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. In der Klage müssen Sie den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen, ferner sollen Sie einen bestimmten Antrag stellen und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Der Klageschrift sollen Sie diesen Bescheid in Urschrift oder in Abschrift beifügen. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Sie Abschriften für die übrigen Beteiligten beifügen. 2. Wenn Sie unmittelbar Klage erheben: Die Klage müssen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheids beim Bayerischen Verwaltungsgericht in München, Hausanschrift: Bayerstr. 30, München, Postfachanschrift: Postfach , München, schriftlich

9 9 oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erheben. In der Klage müssen Sie den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen, ferner sollen Sie einen bestimmten Antrag stellen und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Der Klageschrift sollen Sie diesen Bescheid in Urschrift oder in Abschrift beifügen. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Sie Abschriften für die übrigen Beteiligten beifügen. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBl S. 390) wurde im Bereich des Heimrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. - Eine elektronische Widerspruchseinlegung ist unzulässig. - Die Klageerhebung in elektronischer Form ist unzulässig. - Kraft Bundesrechts ist bei Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. In Abdruck an: Überprüfte Einrichtung Regierung von Oberbayern, ggf. mit Gegendarstellung des Trägers Überörtlicher Träger der Sozialhilfe

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